Dialogforum Integration in Ausbildung und Arbeit am 21.April 2017
Wege für Geflüchtete in die duale
Ausbildung
Alexander Busenbender, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Hamburg
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Agenda
▬ Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang
▬ 3 x 3 der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in die
Ausbildung
▬ Förderkette Ü18
▬ Ansprechpartner: Jugendberufsagentur
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
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Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang
Anerkannte Flüchtlinge
Asylberechtigte
Geduldete
Asylbewerber/-innen
Personen, über deren Asylantrag positiv
entschieden wurde. Sie haben eine
Aufenthaltserlaubnis.
Personen, die beim Bundesamte für
Migration (BAMF) einen Antrag auf Asyl
gestellt haben. Sie verfügen über eine
Aufenthaltsgestattung.
Personen, deren Asylantrag abgelehnt
wurde, die Abschiebung ist aber
vorübergehend ausgesetzt.
Arbeit, Ausbildung, Praktikum:
Sofortige Einstellung möglich. Genehmigung der Ausländerbehörde nicht erforderlich.
Arbeit:
Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungsaufnahme erlauben. Dazu benötigt die Ausländer-behörde eine Zustimmung der BA. Die BA darf nur zustimmen, wenn die Arbeits-bedingungen nicht ungünstiger als bei vergleichbaren inländischen Arbeitnehmer/-innen sind.
Ausbildung:
Asylbewerber/-innen können eine Ausbildung ab dem 4. Monate und Geduldete ab dem Tag der Duldung beginnen.
Praktikum:
Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungs-aufnahme als Praktikant/-in erlauben.
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3 x 3 der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
▬ Praktikum
• Praktikum zur
Berufsorientierung
• Einstiegsqualifizie-
rung „EQ“
• „Arbeitstraining“ /
Heranführen an den
Arbeitsmarkt
▬ Berufsausbildung
• Betriebliche Ausbildung
• Ausbildung in
Kooperation mit einem
Träger für den
praktischen Teil einer
außerbetrieblichen
Ausbildung
• Betriebliche Umschulung
„Zukunftsstarter“
▬ Sozialversicherungs-
pflichtige Arbeit
• Beschäftigung von
Hochqualifizierten
• Beschäftigung von
Absolventen einer
qualifizierten Berufs-
ausbildung, zur
Anerkennung einer
ausländischen
Qualifikation oder als
Freiwilligendienst-
leistende
• Beschäftigung jeder Art
(inkl. Leiharbeit)
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
1. Betriebliche Ausbildung
▬ Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
▬ Voraussetzungen: Eignung und Motivation bewerberseitig;
anerkannter Schulabschluss
▬ Vergütung: reguläre Ausbildungsvergütung (1./2. ggf. 3. Jahr)
▬ Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der
Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur
erforderlich.
NEU durch Integrationsgesetz:
„3 plus 2“ für Geduldete
Gesicherter Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung (bis zu 3 Jahre) plus 2 weitere Jahre nach erfolgreichem Abschluss möglich.
Seite 6Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
Umsetzung der „3 plus 2 Regelung“ in Hamburg
Exkurs
▬ Alle anerkannten Geflüchteten können alle Wege in eine
Berufsausbildung nutzen
▬ „3 plus 2“ gilt nur für Geduldete (oft Afghanen)
▬ Eine Anspruchsduldung für den gesamten Ausbildungszeitraum
wird erteilt, wenn
• ein Ausbildungsvertrag oder
• eine Zusage für eine fachschulische Ausbildung vorliegt
▬ Eine Ermessensduldung wird bei Durchführung von
ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen erteilt, bei denen eine
Übernahmeerklärung von Arbeitgebern vorliegt (EQ, QuAS, BQ)
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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
2. Ausbildung in Kooperation mit einem Träger für den praktischen Teil einer außerbetrieblichen Ausbildung
▬ Aufenthaltsstatus: diverse Regelungen für Asylbewerber und
Geduldete (wegen verschiedener Fördergrundlagen)
▬ Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
▬ Voraussetzungen: lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt
(z.B. Flüchtling)
▬ Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der
Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur
erforderlich
▬ Kontakt: Jugendberufsagentur
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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
3. Betriebliche Umschulung „Zukunftsstarter“
▬ Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) um mind. 1/3 verkürzt
▬ Voraussetzungen: ohne abgeschlossene/anerkannte Ausbildung,
zwischen 25 und 34 Jahre alt, Verkürzung um mind. 1/3 der
regulären Ausbildungszeit wird vorab durch zuständige Kammer
genehmigt, Einschulung in Regel-Berufsschule ab dem 2.
Ausbildungsjahr (ausreichende Deutschkenntnisse)
▬ Verfahren: „Zukunftsstarter/-in“ beantragt Erlaubnis der
Ausländerbehörde
▬ Kontakt: Jugendberufsagentur
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Studium
Alphabetisierung
Integrationskurs für Jungerwachsene (BASFI/BAMF)
Angebote wie z.B. PerJuF, JuMa, KompAs(Angebote bedarfsbezogen zusätzlich zum I-Kurs, ggf. vorher)
Sprachförderung, Orientierung und Kompetenzfeststellung
BVB
Berufsschul-angebot Sek. II
(individuelle Ausgangslage)
in allen Phasen: integrierte Sprachförderung
Übergang in den Beruf: Unterstützung nach Marktnähe und Ziel
abH
AsA (Phase II)
BaE, HAP, JBH etc.
schulischer Weg: nicht schulpflichtig:
Arbeitstätigkeit
EQ (-M)
AsA (Phase I)
Ausbildung:
je nach schulischer Qualifikation
je nach Entwicklungs-prozess auch
direkter Übergang in weiterführende
Angebote
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Übergang von jungen Geflüchteten (Ü18) in Arbeit
und Ausbildung anhand Förderkette
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marktferner marktnäher
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Ansprechpartner: Jugendberufsagentur
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Praxisbeispiel
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
▬ Flüchtling aus Syrien, männlich, Alter: 26 Jahre
• Datum der Einreise: 27.09.2014
• Qualifikation: keine, 7 Jahre Schulbesuch ohne Abschluss
• Berufserfahrung: ca. 3 Jahre Helfer im Gastgewerbe und ca. 3 Jahre
Helfer Friseur
▬ Kontaktaufnahme in der Agentur für Arbeit Hamburg: 14.10.2014
• Teilnahme an einem Deutschkurs (Niveau: A1)
• Teilnahme an einem Integrationskurs (Abschluss: B1)
▬ Aktivitäten seit der Aufnahme in W.I.R:
• Teilnahme an einer gAG-S Gruppenveranstaltung W.I.R am
13.02.2017
• Vermittlung in ein Praktikum bei einem Friseur mit dem Ziel der
Aufnahme einer Ausbildung / Arbeitsplatzes (MAG)
• EQ ab 01.03.2017 bis 31.08.2017 mit dem Ziel Übernahme in
Ausbildung bei dem Friseur-Betrieb
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Zuständige Einrichtungen im Integrationsprozess
Geflüchteter in Hamburg
U25Ü25
Mit beruflichen Erfahrungen / Kompetenzen
sonst. Ü25
(623 - Team Flucht & Asyl)
sonst. Ü25
Wege in AusbildungWege in StudiumWege in qualifizierte ArbeitWege in niedrigschwellige Arbeit
Team 624 und
Ankunftszentrum Bargkoppelstieg
(BKS 14)
Ankunftszentrum Norderstraße(NOR 105)
BAMFRahlstedt
(Ankunftszentrum)
Sachsenstraße(Außenstelle)
Sonstige Verweise / Community
(Team 625) (Team 625)
Unternehmens-service
Flüchtlings-zentrum
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Alexander Busenbender, Bereichsleiter Berufsberatung, Dialogforum 21.04.2017
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