BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEGKredit Fachseminar
KreditprodukteKreditüberwachung
Johannes FreiStv.Teamleiter Handel und Gewerbekunden
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Einleitung-Inhalte des Vortrages
• Einleitung– Begrüßung und Vorstellung– Inhalte des Vortrages– Organisation der Produktbearbeitung und Kreditüberwachung– wichtige Rechtsquellen– Grundzusammenhänge des Kreditgeschäftes
• Kreditprodukte– Einteilung– ausgewählte Rechtsgrundlagen– Arten
• Geldleihgeschäfte• Kreditleihgeschäfte
– geförderte Kredite
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Einleitung-Inhalte des Vortrages
– alternative Finanzierungsformen– Praxisbeispiele (Muster)– Produktkalkulation
• Kreditüberwachung– Rechtsgrundlagen– laufende Überwachung
• Definition, Ziele, Abgrenzung• Überwachungsbereiche und -anlässe• Maßnahmen
– Kreditrevision• Interne Kreditrevision• Externe Kreditrevision
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktiva Prozent
1. Barreserve
(Forderungen an Nationalbank) ca. 6
2. Forderungen an
Kreditinstitute ca. 25
3. Forderungen an Nichtbanken ca. 65
4. Beteiligungen
(Forderungen an Wirtschaftsunternehmen) ca. 1
5. Sonstige Aktiva
(z.B. Realvermögen) ca. 3
Passiva Prozent
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten ca. 24
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Nichtbanken ca. 50
3. Inhaberschuldverschreiben im
Umlauf ca. 15
4. Eigenkapital ca. 4
5. Sonstige Passiva ca. 7
Einleitung- Bilanzstruktur einer
Geschäftsbank
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
1. Beratungsphase
- Ermittlung des Kapitalbedarfes (wieviel Geld wird benötigt?)
- Auswahl der Finanzierungsformen (welche Finanzierungsquellen)
- Entwicklung eines optimalen Finanzierungspaketes (Finanzierungs-Mix)
- Beratungsgespräch (Kreditgespräch)
2. Antragsphase
- Einholung der Unterlagen (Bilanzen, Kostenvoranschläge, usw.)
- Erstellung des Kreditantrages
3. Aufbereitungsphase
- Auswertung der Bilanzen
- Einholung von Bank- und Handelsauskünften
- Kontenanalyse und Darstellung des Gesamtobligos
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
4. Beurteilungsphase- Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit- Beurteilung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit- Beurteilung der Sicherheiten (Wert, rechtliche Haltbarkeit)- Berechnung des Blankoanteiles- Erarbeitung der kreditwirtschaftlichen Stellungnahme5. Entscheidungsphase- Kreditreferat - Beratung (ev. in einem Gremium)- Kreditentscheidung durch den zuständigen Pouvoirträger6. Gestionierungsphase- Erstellung der Kreditverträge- Erstellung der Sicherheitenverträge- Formale Kontrolle der Kreditkorrespondenz
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
- Einholung der Kundenunterschriften- Hereinnahme der bedungenen Kreditsicherheiten- Aktenanlage und Kontoeröffnung7. Kontrollphase- Formalkontrolle des Kreditaktes- Kontrolle der bedungenen Sicherheiten- Bei Mängeln – Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle8. Auszahlungsphase- Krediteröffnung in der EDV (Aktivierung)- Mitteilung an den Kunden über die Verfügungsmöglichkeiten9. Abwicklungsphase- Kontoführung- Kontomäßige Durchführung der Kundendispositionen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
- Erstellung von Kontoabschlüssen
- Sicherheitenverwaltung
- Erstellung von Mahnungen
10. Überwachungsphase
- Überwachung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse
- Überwachung der Kreditbedingungen
- Überwachung der Sicherheiten
- Überwachung des Verwendungszweckes
- Laufende Kontobeobachtung (Überziehungen, Mahnungen, usw.)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall
11. Beendigungsphase
- Saldoprüfung
- Berechnung der Abschlussposten
- Aktenschließung (Kontolöschung)
- Rückgabe der Sicherheiten
- Kundenverständigung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Kreditgeschäftes
Engagementbearbeitung
(kundenbezogene Tätigkeiten)
Engagementerstbearbeitung• Kundengespräch• Kreditfähigkeit• Kreditwürdigkeit• Kreditantrag• Kreditentscheidung• EDV - Eingaben
Engagementfolgeberatung• laufende Überwachung (Überziehungen, Bonität)• Prolongation der Linien• Änderung von Kunden- stammdaten
Engagementzusatzbearbeitung• Sondergestion• Fälligstellung• Klagen• Betreibungen• EWB
Produktgestion
(produktbezogene Tätigkeiten)
• Vertragsausfertigung• EDV - Eingaben• Kreditauszahlung
3 Grundformen:• Kontokorrentkredit• Einmalkredit• Avalkredit
Sicherheitengestion
(sicherheitenbezogene Tätigkeiten)
• Sicherheitenprüfung• Vertragsausfertigung• Sicherheitenbestellung• Sicherheitenüberwachung• Sicherheitenverwertung
Einteilung der Sicherheiten Personalsicherheiten:• Haftungen (Bürgschaft, Garan- tie, Patronatserklärung)• Sicherungszession
Realsicherheiten:• Pfandrecht (bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte)• Sicherungsübereignung• Einlösung des vorbehaltenen Eigentums
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Grundsätze des Kreditgeschäftes
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Einleitung-Wichtige Rechtsquellen
• Zivilrechtliche Quellen- kein einheitliches Kreditgeschäft- ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 983 Darlehen
• § 1063 Kauf auf Borg• § 151 ff, 865 f Geschäftsfähigkeit
- HGB Handelsgesetzbuch- KSchG Konsumentenschutzgesetz
• § 1 Verbraucher• § 6 unzulässige Vertragsbestandteile• § 13 Terminsverlust
- AGB-KrU Allgemeine Geschäftsbedingungen der
österreichischen Kreditunternehmungen• Öffentlichrechtliche Quellen
- BWG Bankwesengesetz- GebG Gebührengesetz
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Kreditnehmer
• Kreditgeber
• Verwendungszweck
• Besicherung
• Laufzeit
• Bereitstellung
• Währungen
• Konditionengestaltung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Kreditnehmer– Private
• niedrige Einzelvolumina• Konsum- oder Immobilienfinanzierung• Massengeschäft
– Unternehmer• erheblich höhere Summen• Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung
– öffentliche Hand• sehr hohe Beträge• öffentliche Investitionen• geringes Risiko• geringere Unterlegungskosten• geringere Margen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
Kreditnehmer
Private Unternehmen Öffentliche Hand
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Kreditgeber– Banken– Förderstellen– Lieferanten (Zahlungsziele)– Kunden (Anzahlungen)– Private (z.B.: Gesellschafterdarlehen)– mehrere Kreditgeber (Konsortialkredit)
• ein von mehreren Banken gemeinschaftlich eingeräumter Kredit• Risikostreuung; Großkreditgrenze; Wunsch des Kreditnehmers nach
der Aufteilung auf seine Hausbanken• offene Konsortien (Kreditnehmer kennt die beteiligten Banken und
deren Quoten); stille Konsortien (Syndizierung ohne Wissen des Kreditnehmers)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Konsortialführer– führt die Kundengespräche– Abstimmung zwischen den Konsorten– schließt den Kreditvertrag– bestellt und verwaltet die Sicherheiten– Abstimmung und Anpassung der Konditionen– Beschaffung der laufenden Informationen– Konsortialführerprovision
• Konsortialvertrag aller beteiligten Banken– regelt das Innenverhältnis (Treuhand) und die Vertretung nach außen– Einzelverträge (mit jedem Konsorten) oder Einheitsvertrag (ein
gemeinsamer Vertrag)– Namen der Konsorten; Beteiligungsquoten (Prozent oder Beträge);
Kreditnehmer; Haftungsverhältnisse; Rechte; Pflichten– Konsortium ist häufig eine GesBR
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Bareinschuss – Jeder der Konsorten führt ein Kreditkonto in Höhe seiner Beteiligung– Hinterlegung der Quote auf einem Einlagekonto beim Konsortialführer;
Verzinsung gemäß Kreditkondition (ev. abzüglich Konsortialführer- provision)
– Buchungen am Hauptkreditkonto spiegeln sich auf den Einlagekonten wieder
• Haftungsübernahme– Konsortialführer bringt die liquiden Mittel alleine auf– Konsorten übernehmen Haftungen gegenüber dem Konsortialführer in
Höhe ihrer Quoten– häufig bei Aval- und Kontokorrentkrediten
• Kreditausfall– Gestion durch Konsortialführer– Verwertung der Sicherheiten– Konsortialführer zieht die Konsortialeinlagen zur Deckung heran; zieht
die Haftungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Muster Konsortialkreditvertrag
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Verwendungszweck
- Verbraucherkredit
• Wohnbaukredit
• Einrichtungskredit
• Autokredit
- Unternehmerkredit
• Betriebsmittelkredit
• Investitionskredit
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aufgabe Zählen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen Unternehmens-
und Verbraucherkredit auf.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher
Konsumentenschutzgesetz
§ 1 (1) Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen 1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und 2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher§ 33. (1) Verbraucherkredite sind Kredite im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 und 12 an
Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG.
(2) Unbeschadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bedürfen Verbraucherkreditverträge der Schriftform. Das Kreditinstitut hat bei Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages dem Verbraucher eine in deutscher Sprache abgefasste Ausfertigung des Vertrages auszuhändigen. Auf Verlangen des Kreditwerbers hat das Kreditinstitut diesem einen Entwurf des in Aussicht genommenen Vertrages auszuhändigen. Der Verbraucherkreditvertrag hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
1. Jeweils in Form absoluter Beträge a) die Gesamtbelastung gemäß Abs. 7,
b) die Summen der gemäß Abs. 7 Z 2 lit. c und d auszunehmenden Kostenelemente und
c) die Summe aus den gemäß lit. a und b anzugebenden Beträgen,
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher2. den effektiven Jahreszinssatz in arabischen Ziffern an auffallender Stelle des
Vertrages,
3. einen Hinweis auf den Aushang des geltenden fiktiven Jahreszinssatzes für den Zahlungsverzug gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 lit. d,
4. eine allfällige Zinsgleitklausel, die an objektive Maßstäbe zu binden ist (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG bleibt unberührt) und 5. die Anzahl, die Höhe und die Fälligkeitszeitpunkte der rückzuzahlenden Teilbeträge der Gesamtbelastung;
6. einen Hinweis auf die Sparkomponente, wenn zum Zwecke der Kreditbesicherung mit dem Verbraucherkreditvertrag eine Erlebensversicherung oder Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen werden soll, sowie einen Hinweis für den Fall, dass die Versicherungssumme höher als die Gesamtbelastung oder die Laufzeit der Versicherung länger als jene des Kredites ist.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher(4) Der effektive Jahreszinssatz ist jener ganzjährige,
dekursive Hundertsatz, der rechnerische Gleichheit zwischen dem ausbezahlten Kreditbetrag und der Gesamtbelastung des Verbrauchers herstellt. Er drückt die Kreditkosten gemäß Abs. 7 Z 2 im Verhältnis zum ausbezahlten Kreditbetrag aus, ist aus folgender finanzmathematischer Formel zu errechnen und unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln auf zumindest eine Dezimalstelle anzugeben
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher(7) Die Gesamtbelastung ist die Summe der Leistungen, die das
Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Kreditgewährung vom Verbraucher verlangt. Zur Gesamtbelastung zählen: 1. Der ausbezahlte Kreditbetrag und 2. die Kreditkosten mit Ausnahme jener Kosten, die dem Verbraucher erwachsen durch: a) Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, b) Überweisung der rückzuzahlenden Teilbeträge oder Führung eines Kontos, sofern diese Kosten nicht höher sind, als jene für Verbrauchergirokonten, c) Zahlungen öffentlicher Abgaben und d) Zahlungen für Versicherungen oder Sicherheiten, soweit sie bei Tod, Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Verbrauchers die Rückzahlung eines die Gesamtbelastung übersteigenden Betrages an das Kreditinstitut sichern und die Zahlung vom Kreditinstitut nicht zwingend als Bedingung für die Kreditgewährung vorgeschrieben wird.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher(8) Der Verbraucher ist berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus einem
Verbraucherkreditvertrag ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen. Die Vereinbarung oder Verrechnung darüber hinausgehender Entgelte für den Fall vorzeitiger Rückzahlung ist außer in Fällen der Z 1 und Z 2 nicht zulässig. Für die vorzeitige Rückzahlung kann eine Kündigungsfrist vereinbart werden im Ausmaß 1. von höchstens sechs Monaten bei Krediten, die nachweislich zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von zumindest zehn Jahren aufweisen, sowie bei hypothekarisch besicherten Krediten (§ 18 Hypothekenbankgesetz bleibt unberührt), oder 2. der allfällig vereinbarten Festzinsperiode bei Krediten nach Z 1.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
Vorzeitige Rückzahlung § 12a. (1) Der Verbraucher ist berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus
einem Kreditvertrag vorzeitig zu erfüllen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Ermäßigung der Kreditkosten um jenen Betrag an Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten, der bei kontokorrentmäßiger Abrechnung des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht anfällt. Die Vereinbarung oder Verrechnung darüber hinausgehender Entgelte ist nicht zulässig. (2) Abs. 1 gilt nicht für 1. Kredite, a) die zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben oder b) die durch eine Hypothek gesichert sind oder c) die 25 000 Euro übersteigen, und 2. Leasingverträge, die nicht den Übergang des Eigentums am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer vorsehen.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
Terminsverlust § 13. Hat der Verbraucher seine Schuld in Raten zu zahlen und hat sich
der Unternehmer für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vorbehalten, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust), so darf er dieses Recht nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Unternehmer den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
§ 20. (1) Der Verbraucher hat einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei der Übergabe der Sache anzuzahlen; die Anzahlung muss mindestens zehn vom Hundert des Barzahlungspreises oder, wenn dieser 220 Euro übersteigt, mindestens zwanzig vom Hundert des Barzahlungspreises betragen. Wird als Anzahlung eine bewegliche körperliche Sache gegeben, so ist ihr gemeiner Wert anzurechnen. In den Fällen der §§ 18 und 19 kann der Verbraucher die Anzahlung entweder dem Unternehmer oder dem Geldgeber leisten. (2) Übergibt der Unternehmer dem Verbraucher die Sache, ohne die Mindestanzahlung (Abs. 1) erhalten zu haben, so hat er keinen Anspruch auf den der nicht geleisteten Anzahlung entsprechenden Teil des Kaufpreises.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
Kreditgeschäfte von Ehegatten § 25a. Unternehmer, deren Unternehmensgegenstand die Gewährung oder die
Vermittlung von Krediten ist, haben Ehegatten, die als Verbraucher gemeinsam einen Kredit aufnehmen, mag auch einer die Haftung nur als Bürge eingehen, oder einem Ehegatten, der als Verbraucher die Haftung für eine bestehende Kreditverbindlichkeit des anderen übernimmt, durch die Übergabe einer gesonderten Urkunde darüber zu belehren, 1. dass, falls die Ehegatten solidarisch haften, von jedem der Schuldner in beliebiger Reihenfolge der volle Schuldbetrag verlangt werden kann, ohne Rücksicht darauf, wem von ihnen die Kreditsumme zugekommen ist, 2. dass die Haftung auch bei Auflösung der Ehe aufrecht bleibt sowie 3. dass nur das Gericht im Fall der Scheidung die Haftung eines der Ehegatten gemäß § 98 Ehegesetz auf eine Ausfallsbürgschaft beschränken kann, was binnen eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung beantragt werden müsste.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
Kreditverbindlichkeiten von Verbrauchern § 25b. (1) Ist ein Verbraucher Solidarschuldner eines von einem in § 25a
genannten Unternehmer gewährten Kredites, so hat der Gläubiger jede Mahnung und sonstige Erklärung wegen einer Säumigkeit eines anderen Solidarschuldners auch dem Verbraucher zuzustellen. (2) Ist ein Verbraucher Bürge oder Garant eines von einem in § 25a genannten Unternehmer gewährten Kredites und wird der Hauptschuldner säumig, so hat der Gläubiger den Verbraucher davon in angemessener Frist zu verständigen. Unterlässt er dies, so haftet ihm der Verbraucher nicht für die Zinsen und Kosten, die ab der Kenntnis des Gläubigers von der Säumigkeit des Hauptschuldners bis zu einem Verzug des Verbrauchers selbst entstehen.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verbraucher
Konsumentenschutzgesetz§ 25c. Tritt ein Verbraucher einer Verbindlichkeit als Mitschuldner, Bürge oder Garant bei (Interzession), so hat ihn der Gläubiger auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird. Unterlässt der Unternehmer diese Information, so haftet der Interzedent nur dann, wenn er seine Verpflichtung trotz einer solchen Information übernommen hätte.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
VerbraucherKonsumentenschutzgesetz
Mäßigungsrecht § 25d. (1) Der Richter kann die Verbindlichkeit eines Interzedenten (§ 25c)
insoweit mäßigen oder auch ganz erlassen, als sie in einem unter Berücksichtigung aller Umstände unbilligen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit des Interzedenten steht, sofern die Tatsache, dass der Verbraucher bloß Interzedent ist, und die Umstände, die dieses Missverhältnis begründet oder herbeigeführt haben, bei Begründung der Verbindlichkeit für den Gläubiger erkennbar waren. (2) Bei der Entscheidung nach Abs. 1 ist insbesondere zu berücksichtigen: 1. das Interesse des Gläubigers an der Begründung der Haftung des Interzedenten, 2. das Verschulden des Interzedenten an den Umständen, die das in Abs. 1 genannte Missverhältnis begründet oder herbeigeführt haben, 3. der Nutzen des Interzedenten aus der Leistung des Gläubigers sowie 4. der Leichtsinn, die Zwangslage, die Unerfahrenheit, die Gemütsaufregung oder die Abhängigkeit des Interzedenten vom Schuldner bei Begründung der Verbindlichkeit.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
• Rechtsquelle: § 33 GebG
• Bürgschaftserklärungen und Schuldbeitritt (TP 7)– vom Wert der vergebührten Verbindlichkeit 1 %
• Darlehensverträge (TP 8)– vom Wert der dargeliehenen Sache 0,8 %
• Hypothekarverschreibungen (TP 18)– 1 % vom Wert der Verbindlichkeit
• Kreditverträge (TP 19)– Kreditnehmer kann über die Kreditsumme nur einmal verfügen oder innerhalb von 5 Jahren
mehrmals verfügen: 0,8 %– alle anderen Kreditverträge 1,5 %
• gebührenfreie Sicherungsgeschäfte (§ 20/ Z. 5)
Kreditprodukte- Gebührenrechtliche Bestimmungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Besicherung
- Blankokredit
- Kollektiver Personalkredit
- Realkredit
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
Sicherheiten
BlankokreditKollektiver
PersonalkreditRealkredit
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Laufzeit
- Kurzfristig – bis zu einem Jahr
- Mittelfristig – ein bis fünf Jahre
- Langfristig – über 5 Jahre
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
Laufzeit
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Bereitstellung
- in einer Summe - Autokauf
- in Teilbeträgen – Fertigteilhaus
- variable Bereitstellung – „Baukonto“
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
Bereitstellung
In einer Summe In TeilbeträgenVariable Bereit-
stellung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Währung– EUR
– andere Währungen• CHF
• JPY
• USD
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Risikohinweise Fremdwährungskredit
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Einteilung
• Konditionengestaltung
- fix
- variabel
- indikatorgebunden
- Cap
- Floor
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktives Zinsmanagement mittels EUR-Zins-Cap
AusgangssituationIhre variabel finanzierten Bankverbindlichkeiten unterliegen einem uneingeschränkten Zinsänderungsrisiko. Sollte es in Zukunft zu Zinserhöhungen kommen, können sich Ihre Zinsaufwendungen deutlich erhöhen.
LösungDurch den Abschluß eines EUR-Zins-Caps sichern Sie sich heute gegen einen möglichen Anstieg des Geldmarktzinsniveaus (des 3-Monats-EURIBORs) ab und profitieren weiterhin von günstigen Kreditkonditionen, falls das Zinsniveau gleichbleiben bzw. fallen sollte.
Produktbeschreibung Bei einem EUR-Zins-Cap vereinbaren Sie mit der RLB NÖ-Wien den Kauf eines Zins-Cap für eine bestimmte Laufzeit bezogen auf einen bestimmten Kapitalbetrag und einen festgelegten Basis-Zins (3-Monats-EURIBORs). Sollte der Basiszins während der Laufzeit die Cap-Obergrenze überschreiten, erhalten Sie für jede dieser Perioden eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen Obergrenze und Basiszins von der RLB NÖ-Wien. Sie haben sich damit eine Zinssatzobergrenze gesichert und können weiterhin von fallenden Geldmarktzinsen profitieren.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktives Zinsmanagement mittels EUR-Zins-Cap
Aktuelle Konditionen
Volumen: ab 100.000 EUR, bzw. in weiteren 50.000,-- EUR Schritten
Referenzzinssatz: 3-Monats-EURIBORZinszahlungen: vierteljährlich, act/360Tilgungen: keineCap Laufzeit: 30.06.03 – 30.06.08Zinsobergrenze (Cap): 4,00%einmaliger Prämienaufwand, pro 100.000 EUR: 2800,-- EUR
Grafische Darstellung der Konstruktion:
Laufzeit
Cap - Obergrenze
3-Monats-EURIBOR
Zinssatz
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
EUR/CHF-KurssicherungsmodellAusgangssituation
Sie finanzieren sich im CHF um das günstige Zinsniveau gegenüber dem EURO ausnutzen zu können. Diese Finanzierung unterliegt allerdings dem vollen Währungsrisiko. Wertet der CHF gegenüber dem EURO auf, ist Ihr Zinsvorteil schnell verbraucht und darüber hinaus können Ihnen erhebliche Verluste entstehen. Um dem entgegenzuwirken, bieten wir Ihnen folgendes Modell an.
Lösung
Durch eine Kombination zweier Devisenoptionen können Sie sich ohne einen Prämienaufwand einen für Sie interessanten Ausstiegskurs sichern. Die Optionslaufzeit sowie auch der Sicherungskurs sind in einem gewissen Rahmen wählbar.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktives Zinsmanagement mittels EUR-Zins-Cap
Entwicklung EUR Zinsen
0 %
1 %
2 %
3 %
4 %
5 %
6 %
7 %
8 %
9 %
10 %
11 %
Jän.
90
Jul.9
0
Jän.
91
Jul.9
1
Jän.
92
Jul.9
2
Jän.
93
Jul.9
3
Jän.
94
Jul.9
4
Jän.
95
Jul.9
5
Jän.
96
Jul.9
6
Jän.
97
Jul.9
7
Jän.
98
Jul.9
8
Jän.
99
Jul.9
9
Jän.
00
Jul.0
0
Jän.
01
Jul.0
1
Jän.
02
Jul.0
2
Jän.
03
3-Monats-Zinsen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
EUR/CHF-KurssicherungsmodellDetaillierte Beschreibung
Volumen: ca. EUR 235.000,-- Gegenwert
Kassakurs: 1,5370 1,5370
Absicherungskurs: 1,5370 1,5370
Absicherung bis: 1,4850 1,4670
Gewinnpotential bis: 1,5910 keines
Laufzeit bis: 1 Jahr 1 Jahr
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
EUR/CHF-KurssicherungsmodellOption 1: Sie verkaufen eine EUR Call / CHF Put Option mit einem Ausübungspreis
von 1,5370 EUR/CHF und einem Knock-In bei 1,5910. Sollte der EUR/CHF-Kurs
während der Laufzeit nie die 1,5910 berührt oder überschritten haben, ist die Option
nicht aktiv. Ist der EUR/CHF Kurs am Ende der Laufzeit über 1,5370 und wurde
während der Laufzeit die 1, 5910 berührt oder überschritten, so werden Sie aus der
Option in Anspruch genommen und kaufen die CHF zu 1,5370. Für diese
Verpflichtung erhalten Sie eine Prämie.
Option 2: Diese Prämie investieren Sie nun in den Kauf einer EUR Put / CHF Call
Option mit einem Ausübungspreis von 1,5370 EUR/CHF und einem Knock-Out bei
1,4850, d.h. sollte der EUR/CHF-Kurs unter 1,5370 aber über 1,4850 notieren,
können Sie die Option ausüben und die CHF gegen EUR zu 1,5370 kaufen. Sollte
EUR/CHF einmal während der Laufzeit EUR/CHF 1,4850 berühren bzw.
unterschreiten, hört die Option auf zu existieren.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
EUR/CHF-KurssicherungsmodellMögliche Szenarien am Ende der Laufzeit:a) Der EUR/CHF- Kurs notiert bei 1,5700 und berührt bzw. überschreitet während der Laufzeit niemals die 1,5910Option 1 existiert nicht, d.h. Sie kaufen CHF zu 1,5700 bzw. bleiben weiter im CHF finanziertOption 2 verfällt
b) Der EUR/CHF- Kurs notiert bei 1,5100 und berührt bzw. unterschreitet während der Laufzeit niemals die 1,4850Option 1 verfälltOption 2 können Sie ausüben und kaufen CHF zu 1,5370
c) Der EUR/CHF- Kurs notiert bei 1,5700 und berührt bzw. überschreitet während der Laufzeit zumindest einmal die 1,5910Option 1 wird ausgeübt, d.h. Sie kaufen CHF zu 1,5370Option 2 wird nicht ausgeübt
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
EUR/CHF-Kurssicherungsmodell
d) Der EUR/CHF-Kurs notiert bei 1,5100 und berührt bzw. unterschreitet während der Laufzeit zumindest einmal die 1,4850Option 1 verfälltOption 2 existiert nicht mehr, d.h. es ist keine Absicherung mehr vorhanden.
EUR/CHF Entwicklung [Professional]
Apr Jul Okt Jän Apr Jul Okt Jän Apr Jul Okt Jän Apr Jul Okt Jän Apr Jul Okt2000 2001 2002 2003 2004
Price
1,43
1,44
1,45
1,46
1,47
1,48
1,49
1,51
1,52
1,53
1,54
1,55
1,56
1,57
1,58
1,59
1,5
Gewinnpotential bis 1,5910
100 % Sicherungskurs bei 1,5370
Absicherung bis 1,4850
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktives Zinsmanagement mittels CHF-Zins-Cap
Ausgangssituation
Ihre variabel finanzierten Bankverbindlichkeiten unterliegen einem uneingeschränkten Zinsänderungsrisiko. Sollte es in Zukunft zu Zinserhöhungen kommen, können sich Ihre
Zinsaufwendungen deutlich erhöhen.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktives Zinsmanagement mittels CHF-Zins-Cap
Durch den Abschluß eines CHF-Zins-Caps sichern Sie sich heute gegen einen möglichen Anstieg des Geldmarktzinsniveaus (des 3-Monats-CHF-LIBORs) ab und profitieren weiterhin von günstigen Kreditkonditionen, falls das Zinsniveau gleichbleiben bzw. fallen sollte.
Produktbeschreibung Bei einem CHF-Zins-Cap vereinbaren Sie mit der RLB NÖ-Wien den Kauf eines Zins-Cap für eine bestimmte Laufzeit bezogen auf einen bestimmten Kapitalbetrag und einen festgelegten Basis-Zins (3-Monats-CHF-LIBORs). Sollte der Basiszins während der Laufzeit die Cap-Obergrenze überschreiten, erhalten Sie für jede dieser Perioden eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen Obergrenze und Basiszins von der RLB NÖ-Wien. Sie haben sich damit eine Zinssatzobergrenze gesichert und können weiterhin von fallenden Geldmarktzinsen profitieren.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aktives Zinsmanagement mittels CHF-Zins-Cap
Aktuelle Konditionen
Volumen: ab 150.000 CHF, bzw. in weiteren 50.000,-- CHF Schritten
Referenzzinssatz: 3-Monats-CHF-LIBOR
Zinszahlungen: vierteljährlich, act/360
Tilgungen: keine
Cap Laufzeit: bis 30.06.08Zinsobergrenze (Cap): 3,00%
einmaliger Prämienaufwand, pro 150.000 CHF: 2830,-- EUR
Grafische Darstellung der Konstruktion:
Laufzeit
Cap - Obergrenze
3-Monats-CHF-LIBOR
Zinssatz
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Bank stellt dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag für
eine bestimmte Zeit zur Verfügung• Kreditleihgeschäfte
– Bank stellt dem Kreditnehmer ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung
– Übernahme von Zahlungsverpflichtungen• im Auftrag des Kunden (Kreditnehmers)• gegen Provisionszahlung• gegenüber Dritten; wenn der Kunde seinen Verpflichtungen diesen
gegenüber nicht nachkommt– Innenverhältnis: Pflicht zum Leistungsersatz– bei Inanspruchnahme wird aus der Kreditleihe eine Geldleihe
(wenn keine ausr. Deckung)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
GELDLEIHGESCHÄFTE
KONTOKORRENTKREDIT
EINMALKREDIT
LOMBARDKREDIT
DARLEHEN
WECHSELDISKONTKREDIT
PAUSCHALRATE ENDFÄLLIG KAPITALRATE
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Kontokorrentkredit
• Definition– Varianten:
» korrespondiert
» nicht korrespondiert (ÜZ-Rahmen, Disporahmen)
• Rechtsquellen
• Abwicklung
• Kundennutzen
• Banknutzen (Konditionen)
• Muster (Praxisbeispiele)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Muster Kontokorrentkreditvertrag
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Gruppenaufgabe:Nennen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen
Kredit und
Darlehen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Einmalkredit
• Varianten:– Tilgungsformen
– Zinssatzfixierung
– Verbraucher - Nichtverbraucher
– Ankaufsfinanzierung mit EV-Abtretung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Muster Einmalbarkredit
• Muster Einmalbarkredit in fremder Währung
• Risikohinweise Tilgungsträger
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Darlehen
– Effektenlombarddarlehen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
Darlehen.
• § 983 ABGB.
Wenn jemanden verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, dass er zwar willkürlich darüber verfügen könne, aber nach einer gewissen Zeit eben so viel von derselben Gattung und Güte zurück geben soll; so entsteht ein Darlehensvertrag. Er ist mit dem, obgleich ebenfalls verbindlichen Vertrage (§ 936), ein Darlehen künftig zu geben, nicht zu verwechseln.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Wechseldiskontkredit
• Ankauf von Wechseln vor Fälligkeit
• Sowohl Aussteller als auch Bezogener haften der
Bank
• bis 1999 günstige Refinanzierungsmöglichkeit für
die Bank
• heute daher geringere Bedeutung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
Kreditnehmer(= Wechselaussteller)
Wechseleinreichung
Kreditinstitut
Gutschrift Diskonterlös
Kreditvertrag
Wechselbezogener
WechselforderungInkasso
bei Fälligkeit
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Lombardkredit
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Zessionskredit
• offene Zession
• stille Zession
• besondere Form des Kontokorrentkredites
• die Ausnutzung des Kredites ist nur im Ausmaß
der bewerteten Kundenforderung möglich
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäft• Kreditvertragsanbot
• Unternehmer
• Bei hohen Summen
• Kunde bietet der Bank den Abschluss
eines Kredites an
• Bank nimmt konkludent durch
Zuzählung an
• Vorteil für Kunden: keine staatl.
Gebühr
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Geldleihgeschäfte– Barvorlage
• kurzfristiger Fixkredit– fixer Betrag– fixe Laufzeit– fixer Zinssatz (geldmarktorientiert)
• üblicherweise kein schriftlicher Vertrag• dient der Betriebsmittelfinanzierung• Kondition orientiert sich am jeweiligen fristenkonformen
Geldmarktbriefsatz plus Marge• nach Ablauf erfolgt die Zinsverrechnung und Rückführung oder
Verlängerung mit neuvereinbarter Kondition• Abschluss erfolgt üblicherweise telefonisch• oft werden von den Kunden mehrere Quotierungen bei verschiedenen
Banken eingeholt und das günstigste Angebot angenommen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
KREDITLEIHGESCHÄFTE
AVALKREDIT AKZEPTKREDIT AKKREDITIV
BÜRGSCHAFT GARANTIE
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Kreditleihgeschäfte– Avalkredit
• Übernahme von Haftungen (Bürgschaft, Garantie) durch die Bank (Garant)• gegen Provisionszahlung (Avalprovision, Ausfertigungs-,
Änderungsgebühren)• im Auftrag und für Verpflichtungen des Kunden (Kreditnehmer)• gegenüber Dritten (Begünstigter) im In- oder Ausland (nur Geldleistungen)• Zweck: weitreichender Sicherungsvertrag; Haftungen gelten unabhängig vom
Deckungsverhältnis zwischen Bank und Kunde– Avalkreditvertrag
• Einzelaval- oder Rahmenavalkreditvertrag• Vertragspartner; Kredithöhe; Laufzeit; Konditionen; Ausnützung; Sicherheiten• gebührenfrei
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Muster Avalkreditvertrag
• Haftbriefanforderung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
– Haftungen• Bürgschaften
– Rechtsquelle: § 1346 - 1367 ABGB– Akzessorietät (Einwendungen - Grundgeschäft)– gebührenpflichtig– Schriftform (Gläubiger muss schriftlich annehmen, außer: Vollkaufmann
im Betriebe seines Handelsgewerbes; §§ 350 f HGB)• Garantien
– Rechtsquelle: § 880 a ABGB– Abstraktheit– Präambel; Bedingungen (eher selten); Garantieleistung;
Einwendungsverzicht; Dauer; Inanspruchnahme; Abtretungsverbot– direkte und indirekte (ausl. Bank übernimmt Garantie, österr. Bank
übernimmt Rückgarantie)– gebührenfrei– Schriftform (wie Bürgschaft; aber: in der Praxis häufig stillschweigende
Annahme)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
§ 1346 ABGB als Bürge
(1) Wer sich zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall verpflichtet, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle, wird ein Bürge, und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Übereinkommen ein Bürgschaftsvertrag genannt. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu.
(2) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages ist erforderlich, dass die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich abgegeben wird.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
als Mitschuldner;
§ 1347 ABGB. Wenn jemand, ohne die den Bürgen zu Statten kommende Bedingung, einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt; so entsteht eine Gemeinschaft mehrerer Mitschuldner, deren rechtliche Folgen nach den in dem Hauptstücke von Verträgen überhaupt gegebenen Vorschriften zu beurteilen sind (§§. 888 - 896).
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
§ 1356 ABGB
Der Bürge kann aber, selbst wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, dass der Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sei, zuerst belanget werden, wenn der Hauptschuldner in Konkurs verfallen, oder wenn er zur Zeit, als die Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
§ 1357 ABGB
Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, haftet als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld; es hängt von der Willkür des Gläubigers ab, ob er zuerst den Hauptschuldner, oder den Bürgen oder beide zugleich belangen wolle (§. 891).
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
– Garantiearten (nach Gegenstand der Sicherung)• Bietungs- (Ausschreibungs)garantie: Ausschreiber will sich vor
unseriösen Anboten schützen; 1 - 20 % der Anbotssumme
• Anzahlungsgarantie: Bank garantiert den Anzahlungsbetrag zu refundieren, sollte der Produzent nicht liefern
• Erfüllungs- (Liefer- Leistungs)garantie: deckt die Lieferung bzw. Erbringung von Waren bzw. sonstigen Leistungen
• Gewährleistungsgarantie: Absicherung der Mangelhaftigkeit von Lieferungen oder Leistungen
• Haftrücklassgarantie: ersetzt die Einbehaltung des Haftrücklasses durch den Anlagekäufer; ca. 5 - 15 % des Kaufpreises
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Deckungsrücklassgarantie: Sichert den Anspruch des Käufers auf Rückerstattung der Überzahlung, wenn Summe der Teilrechnungen größer ist wie der Schlussrechnungsbetrag (Teilrechnungen werden voll bezahlt; kein Abzug des Deckungsrücklasses; ca. 10 % )
• Konnossementsgarantie: Sichert die Reederei gegen Schäden aus der Ausfolgung von Waren, ohne Vorlage der Originalkonnossemente
• Zollgarantie: ersetzt die Kaution, die Zollbehörden verlangen, damit temporär in das Land eingeführte Waren wieder ausgeführt werden
• Prozessgarantie: dient der Sicherstellung von Prozesskosten und Gebühren (Auslandsprozesse)
• Frachtstundungen: ersetzt die sofortige Bezahlung der Fracht bei Aufgabe der Ware
• Mietkautions-/Jagdpachtgarantie• Zahlungs- (Kaufpreis- Kredit)garantie: Sicherungsfunktion
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Muster Garantien
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
– Inanspruchnahme von Garantien• Form: meist Schriftlichkeit vereinbart; ist exakt einzuhalten (z.B.:
eingeschriebenen Brief - kein Fax); Behauptung, dass der Garantiefall eingetreten ist
• Zeitpunkt: 0.00 h des Ablauftages (ggf. sind Dokumente vorzulegen)• extend or pay: Verlängerung oder Zahlung • Einwendungen des Garanten
– grundsätzlich gilt Einredeausschluss– aus Auftragsverhältnis (Kunde - Bank): niemals– aus Grundverhältnis (Kunde - Begünstigter): offensichtlicher
Rechtsmissbrauch (garantierter Sachverhalt ist nachweislich - liquide und eindeutige Beweismittel - nicht eingetreten; Beweislast beim Garanten)
– aus Garantieverhältnis (Bank - Begünstigter): nicht frist- oder formgerechte Inanspruchnahme; ungültige Garantie; Fälschung; Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen; Inhalt der Garantie
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Kreditleihgeschäfte– Akzeptkredit
• Bank akzeptiert einen auf sie gezogenen Wechsel
• kurzfristig
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Arten
• Kreditleihgeschäfte– Dokumentenakkreditiv
• vertragliche Zusicherung einer Bank– für Rechnung ihres Auftraggebers– innerhalb eines festgelegten Zeitraumes– an einen bestimmten Empfänger– unter der Voraussetzung der Einreichung vorgeschriebener Dokumente– einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen
• vom zugrundeliegenden Warengeschäft vollständig losgelöst• Bank muss bei Einreichung ordnungsgemäßer Dokumente
zahlen, unabhängig von der Deckung durch den Auftraggeber• Obligo der Bank kann auch durch Bestätigung eines
Akkreditives entstehen (zusätzliche akkreditivmäßige Verpflichtung einer zweiten Bank)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur
Ich möchte meinen Export
über ein Akkreditiv absichern
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Ich beauftrage Sie ein Akkreditiv zu
eröffnen
ERÖFFNENDE BANK
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANKERÖFFNENDE BANK
Eröffnung des Akkreditives und
Weiterleitung an die Avisierende Bank
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
Dem Verkäufer wird eingelangtes
Akkreditiv avisiert
Kaufvertrag
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand laut Akkreditiv-bedingungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Einreichung der erforderlichen
Dokumente bei der Avisierenden Bank
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Dokumentenfluß
Dok-E
inre
ich
nu
ng
(Prüfung) und Weiterleitung der Dokumente an die Eröffnende Bank
DHL
Kaufvertrag
Warenversand
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok-E
inre
ich
nu
ng
Dok-Weiterleitung
Nach genauer Prüfung der Dokumente Zusendung und
Belastung an den Auftraggeber
Zahlungsfluß
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok-E
inre
ich
nu
ng
Dok-Weiterleitung
Zahlungsfluß
Dok-Z
usen
du
ng
B
ela
stu
ng
Überweisung an die Avisierende
Bank
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok-E
inre
ich
nu
ng
Dok-Weiterleitung
Zahlungsfluß
Dok-Z
usen
du
ng
B
ela
stu
ng
Gutschrift an den
Begünstigten Gu
tsch
rift
Überweisung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Unbestätigtes Akkreditiv
BEGÜNSTIGTERVerkäufer/Exporteur
AUFTRAGGEBERKäufer/Importeur Kaufvertrag
Akkre
dit
ivau
ftra
g
ERÖFFNENDE BANK Weiterleitung
Vertrags, Akkreditiv- und Warenfluß
AVISIERENDE BANK
An
zeig
e
Warenversand
Dokumentenfluß
Dok-E
inre
ich
nu
ng
Dok-Weiterleitung
Zahlungsfluß
Dok-Z
usen
du
ng
B
ela
stu
ng
Gu
tsch
rift
Überweisung
ERLEDIGT
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Beispiel
Ein Kunde erscheint in der Bank und teilt Ihnen mit, dass er den Ankauf eines Fertigteilhauses zum Preis von EUR 200.000,-- beabsichtigt. Hiefür benötigt er zum Teil langfristige Fremdmittel.
Ein Baugrund wurde vor Jahren aus Eigenmitteln angeschafft. Der Kunde bewohnt derzeit eine Eigentumswohnung, die er binnen eines Jahres nach Fertigstellung des Hauses veräußern möchte. Er erwartet einen Verkaufserlös von EUR 100.000,--.
Die Fertigteilhausfirma möchte vom Kunden zur Absicherung des Kaufpreises eine Bankgarantie haben.
Der Kunde hat bereits einen örtlichen Baumeister mit der Errichtung des Kellers (Fixpreis EUR 40.000,--) beauftragt.
Der Kunde verfügt über Eigenmittel von EUR 50.000,-- und hat um ein Landesdarlehen in Höhe von EUR 22.000,-- angesucht.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Aufgabe
Welche Kreditprodukte bieten Sie dem Kunden an?
Wie könnte der mögliche Finanzierungsmix aussehen?
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• sehr vielfältige Förderungen– Ministerien– Bundesländer– teilweise in ausgegliederten Gesellschaften
• seit dem EU-Beitritt sind Förderungen grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen für:– Forschung und Entwicklung– Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben– Umweltschutz– Aus- und Weiterbildung, Schulung, Beratung– Sanierung und Restrukturierung
• Förderhöchstgrenzen (Prozentsatz der förderbaren Kosten)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• viele der österreichischen Förderungen wurden 1994 von der EWR-Aufsichtsbehörde genehmigt
• Förderinstrumente– Zinsenzuschüsse
– Ratenzuschüsse
– zinsgünstige Kredite
– unverzinste Darlehen
– Haftungsübernahmen
– Wechselbürgschaften
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• Bundes-Förderstellen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-geförderte Kredite
Landesförderstellen
- Kabag/WKBG
- Noebeg/NoeKBG
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-geförderte Kredite
• EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK– transeuropäische Verkehrs- Telekommunikations- und
Energieversorgungsnetze; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
– zinsgünstige Darlehen
• EU-STRUKTURFONDS– Regionalentwicklung; Sozialfonds; Landwirtschaft
– Ziel 1, Ziel 2 Gebiete
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-geförderte Kredite
Risikoarten
Wirtschaftliche Risiken
Politische Risiken Sonstige Risiken
Marktrisiko Politische Risiko im engeren Sinn
Kursrisiko
Transportrisiko Konvertierungs- und Transferrisiko
Rechtliches Risiko
Annahmerisiko Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiko
Sprachrisiko
Erfüllungsrisiko
Preisänderungsrisiko
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• OeKB Garantien:
- G1- Garantie für direkte Lieferungen und Leistungen
- G2 - Garantie für indirekte Lieferungen und Leistungen
- G3 - Garantie für gebundene Finanzkredite
- G4 - Beteiligungsgarantie
- G5 - Rahmengarantie ein bestimmter Abnehmer
- G6 - Rahmengarantie mehrere Abnehmer
- G9 - Garantie für Forderungsankäufe
- G11 - Markterschließungsgarantie
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
Muster einer Garantie G6
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Forderungsankauf (Factoring)– laufender Ankauf von Forderungen aus Lieferungen oder
Leistungen durch ein Finanzierungsinstitut– Instrument zur Betriebsmittelfinanzierung (kfr.)– Banken kaufen manchmal größere Einzelforderungen an und
diskontieren diese– Arten
• echtes Factoring (Übernahme des Ausfallrisikos)• unechtes Factoring (Kreditrisiko beim Kunden) • offenes Factoring (Drittschuldnerverständigung)
– Ablauf• Bonitätsprüfung des Kunden erforderlich• Prüfung der Forderungen (Rechte Dritter; Abtretungsverbote)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Limiteinräumung für jeden Drittschuldner (Bonitätsprüfung; bisheriges Zahlungsverhalten; Auskünfte)
• Eingereichte Rechnungen werden diskontiert
• Bevorschussung der angekauften Forderungen zu 70 % - 90 %
• Kosten: 0,2 % bis 1,5 % vom Debitoren-Umsatzvolumen; bei Delkredereübernahme: 0,4 % bis 0,7 % zusätzlich
• Übernahme der gesamten Debitorenbuchhaltung
• Ankauf kurzfristiger Forderungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
Factoring Zessionskredit
Forderungsankauf geregelt durch Kaufvertrag
Forderungsabtretung geregelt durch Kreditbesicherungsvertrag
Abtretung der Forderung zur Erfüllung des Kaufvertrages
Sicherungsweise Abtretung der Forderungen
Kein Anspruch auf Rückübertragung der abgetretenen Forderungen
Anspruch auf Rückübertragung der abgetretenen Forderungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Forfaitierung:- Regressloser Ankauf von Forderungen
- Mittelfristige Exportforderungen (6 Monate bis
5 Jahre)
- Meist in Form von Wechseln
- 2 Funktionen:
- Finanzierung: Geldmittel zur
Überbrückung von Zahlungszielen
- Risikoabsicherung: Forfaiteur (Bank)
übernimmt das mit der Forderung
verbundene Risiko
- Hauptsächlich zur Finanzierung großvolumiger
Einzelgeschäfte (langlebige Wirtschaftsgüter)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Leasing– Überlassung von Investitionsgütern und langlebigen
Konsumgütern gegen Entgelt zum Zweck der Nutzung
– Arten• Financial-Leasing
– mittel- bis langfristig
– durch die Leasingraten werden die Anschaffungs- und Finanzierungskosten zur Gänze oder zum größten Teil bezahlt
• Operating-Leasing– kurzfristig
– es wird nur ein geringer Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten während der Laufzeit abgedeckt
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Sale-and-leas-back– kurzfristige Beschaffung von Liquidität
– Verkauf von eigenen Anlagegütern und sofortiges zurückmieten
– Ablauf• Leasingobjekt wird vom Leasingnehmer ausgewählt
• von der Leasinggesellschaft angekauft
• vom Hersteller dem Leasingnehmer geliefert
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Bausparfinanzierung:– 4 Bausparkassen in Österreich– Kreditinstitute mit einer Konzession nach dem BWG– Entgegennahme von Einlagen– Gewährung von Gelddarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke– Belehnung bis höchstens 80 % des Verkehrswertes– Grundbücherliche Besicherung– Bestimmte Ersatzsicherheiten erlaubt– Ohne Besicherung für Darlehen bis EUR 22.000,--– Zuteilung = Bereitstellung der Vertragssumme (Ansparguthaben
inklusive staatlicher Prämie + Bauspardarlehen)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Zuteilung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Zuteilung
= Bereitstellung der Vertragssumme
das Recht auf Behebung der Eigenmittel
den prinzipiellen Anspruch auf ein Darlehen
Damit erwirbt der Bausparer:
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Zuteilungskriterien
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Ablauf der Mindestwartezeit seit 1. Einzahlung
Erreichung der Mindestansparung
Erreichung der Leistungszahl
unabhängig von der steuerlichen Bindungsfrist
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Zuteilung
ca. 5Wochen
Zuteilungsverständigung5 Wochen vor Zuteilungstermin
3. Antrag auf Zuteilung bis 25. des Zuteilungs-monats von Bausparer !
3 Monate
1.Zuteilungsanwartschaft3 Monate vorZuteilungstermin
JuniMärz April Mai JuliJuni
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Darlehen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verwendungszwecke
§ 1 ABfB
widmungsgemäß
bauliche Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Wohnraum
Ankauf von Wohnraum
z.B. Elektrogeräte
widmungswidrig
Autokauf
Urlaub
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Tilgungsraten
monatlich
sowohl Kapital- als auch Zinsentilgung
Höhe abhängig von - Darlehenslaufzeit - Darlehenshöhe und - Art der Finanzierung
Darlehenslaufzeit:
mind. 10 Jahre – max. 30 Jahre
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Verzinsung
Tilgungsrate: Ab nächstem Werktag nach Eingang des Betrages Zinsanlastung mit nächstem Quartalsende (365/360)
7.Jän., Einzahlung
8.Jän., Valutierung
Dezember MärzJänner
31. März., Zinsanlastung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Tilgungsplan
beinhaltet:
Effektivzinssatz
Anzahl und Höhe der Tilgungsraten
Darlehenslaufzeit und
Gesamtrückzahlungsbetrag
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Zwischendarlehen
SPARSparverzinsung
0 %
DARLEHENDarlehensverzinsung
zwischen 3 – max. 6 %
(je nach Euribor
jährl. Anpassung)
VERTRAGSSUMMEVerzinsung
3.0 % p.a. (+ 0.25 % KBK/Quartal)
€
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Gegenverrechnung Differenz
Bauspardarlehenskonto
Bauspardarlehen
Zuteilung Zwischendarlehen
Bausparkonto
Eigenmittel
Zwischendarlehenskonto
Zwischendarleheninkl. aufgelaufener Zinsen
abzüglich geleisteter ZahlungenZuzügl. Ber.stellungsgeb.
€
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Bauspardarlehen ohne Grundbuch
Rahmenbedingungen: bis max. EUR 22.000,- pro Person Laufzeit max. 15 Jahre
Sicherstellung: offene Bezugsverpfändung Vinkulierung Ablebensrisikoversicherung Abtretung des Miet- + Genossenschaftsanteiles
nur für Kunden bester Bonität Verw.zweck: Ankauf von Miet- + Gen.wohnung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Löschungsquittung
= Urkunde für Löschung des Pfandrechtes im Grundbuch
Ausstellung nach gänzlicher Rückzahlung
Beglaubigungskosten sind abhängig vom Pfandrechtsbetrag
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
• Projektfinanzierung– Finanzierung einer - vom Rest des Unternehmens - weitgehend
abgrenzbaren Einheit– langfristige Finanzierung von Großinvestitionen– Merkmale eines Projektes
• hohe Komplexität• hoher Koordinationsbedarf• häufig internationale Ausrichtung• Projektcontrolling erforderlich
– primär wird die Finanzierung auf den Cash-Flow des Projektes abgestellt, aus dem die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen sollen
– zukunftsorientierte Analyse (Chancen und Risiken) des Projektes steht im Vordergrund, neben der Bonität der Projekteigner
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-alternative Finanzierungsformen
– Kombination versch. Finanzierungsinstrumente• Investitionskredit
• Avalkredit (In- und Auslandsgarantien)
• Förderungen
• Syndizierungen
– Kreditzuzählung nach Projektfortschritt (vergleichbar mit der privaten Wohnbaufinanzierung)
– hoher Beratungsaufwand
– intensive Betreuung und Projektbegleitung durch die Bank
– höhere Margen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditprodukte-Produktkalkulation
• Zinsbereich (Sollzinssatzkalkulation)– Kosten der Refinanzierung
• Marktzinsmethode (Opportunitätsprinzip; Alternativveranlagung; Marktzinssätze)
– variable Verzinsung (Mischsatz aus Geldmarktsätzen verschiedener Laufzeiten)– feste Verzinsung (fristenkonformer Satz)
• Schichtenbilanz (individuelle Struktur der Passiva; veraltet)– Risikokosten
• Standardrisikokosten (Ausfälle der Vergangenheit in dieser Kreditkategorie)– Stückkosten (Bearbeitungskosten)– Eigenmittelkosten (Haftkapital; §22 BWG)– Gewinnspanne
• Provisionsbereich – keine Kosten der Refinanzierung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
• Gesetze– § 27 BWG (Großveranlagungen; insbesondere Abs. 1 und 8)
– § 42 BWG (Interne Revision)
– § 60 - 63 BWG (Bankprüfer)
– § 69 - 72 BWG (Bankenaufsicht)
– § 75 Großkreditmeldung
• Verordnungen– Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den
bankaufsichtlichen Prüfungsbericht
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung- Grundlagen
Die Ziele und Aufgaben der Kreditüberwachung werden wesentlich durch die Kreditpolitik der Bank beeinflusst, die sich ihrerseits an den gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten zu orientieren hat. Somit bildet das wirtschaftliche Umfeld, in welches das Kreditgeschäft eingebettet ist, eine wichtige Determinante der Kreditüberwachung.
3 wichtige Entwicklungstendenzen zeichnen sich ab:
1) Die Wettbewerbssituation im Kreditgewerbe hat sich verschärft.
2) Die aushaftenden Kredite sind in den letzten Jahren stark gestiegen.
3) Das Kreditgeschäft ist insgesamt risikoreicher geworden
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung- Grundlagen
Folgende Risiken sind für das Kreditgeschäft von Bedeutung:
- Verlustrisiko
Bonitätsrisiko
- Liquiditätsrisiko Aktives Kreditrisiko
- Besicherungsrisiko
- Zinsänderungsrisiko
- Geldwertrisiko
- Währungsrisiko
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
§ 27 BWG: Großveranlagungen
- Abs. 1) Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen haben das besondere bankgeschäftliche Risiko einer Großveranlagung jederzeit angemessen zu begrenzen.
- Abs. 2) Eine Großveranlagung liegt vor, wenn die gewichteten Aktivposten bei einem Kunden oder bei einer Gruppe verbundener Kunden 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes bzw. der Kreditinstitutsgruppe erreichen und mind. EUR 500.000,- betragen.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
Was ist unter Aktivposten gemeint?
- Kredite nach Abzug von Wertberichtigungen
- Derivative Geschäfte
- Garantien nach Abzug von Rückstellungen
- Titrierte Forderungen (Wertpapiere auf eigene Rechnung)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
Gewichtung:
- Gewichtung Null:
1) Großveranlagungen beim Bund, den Ländern, Gemeinden, Zentralregierungen und Zentralbanken der Zone A und bei den Europäischen Gemeinschaften
2) Großveranlagungen mit ausdrücklicher Haftung des Bundes, der Länder, Gemeinden, Zentralregierungen und Zentralbanken der Zone A sowie der EU
3) Großveranlagungen, die mit Wertpapieren des Bundes, der Länder, der Zentralregierungen oder Zentralbanken der Zone A oder der EU besichert sind.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
4) Großveranlagungen gegenüber Unternehmungen, die der selbenKreditinstitutsgruppe wie das kreditgewährende Institut angehören.
5) Großveranlagungen, die durch Bareinlagen beim kreditgewährenden Institut oder bei einem Kreditinstitut, das Mutter- oder Tochterunternehmen des kreditgewährenden Instituts ist, ausreichend besichert sind.
6) Forderungen, die durch Hypotheken auf Wohneigentum hinreichend besichert sind, das vom Kreditnehmer gegenwärtig oder künftig selbst genutzt, vermietet oder Dritten zu einem dieser Zwecke ins Eigentum übertragen wird, im Ausmaß von 50 % des Schätzwertes.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
Der Schätzwert muss mind. einmal jährlich ermittelt werden.
Nicht bei gewerblicher Zimmervermietung.
7) Treuhand- und Durchlaufkredite, soweit das Kreditinstitut nur das Gestionsrisiko trägt. (Förder- bzw. Konsortialkredite)
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
- Gewichtung 20 %:
1) Großveranlagungen bei Kreditinstituten der Zone A
2) Großveranlagungen bei anerkannten Wertpapierfirmen
3) Großveranlagungen bei anerkannten Clearingstellen
4) Großveranlagungen bei anerkannten Börsen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
- Gewichtung 50 %:
1) Großveranlagungen bei Regionalregierungen
2) Großveranlagungen bei Kreditinstituten der Zone B
3) außerbilanzmäßige Geschäfte mit unterdurchschnittlichem
Risiko
- Gewichtung 100 %:
Rest
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
Was ist eine Gruppe verbundener Kunden?
Alle natürlichen und juristischen Personen und sonstigen Rechtssubjekten, die in rechtlicher Beziehung zueinander stehen.
Beispiele:
Eltern und minderjährige Kinder
Mutterkonzern und Tochterkonzern, an dem die Mutter mit mehr als 25 % beteiligt ist.
Wirtschaftliche Abhängigkeit (Unternehmen liefert zu 50 % an ein bestimmtes Unternehmen)
Personengesellschaften und ihre persönlich haftenden Gesellschafter
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
Jede Großveranlagung bedarf unbeschadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates oder des zuständigen Aufsichtsorgans des Kreditinstitutes.
Vorratsbeschlüsse sind zulässig.
Über bestehende Großveranlagungen muss mind. einmal jährlich dem Kontrollorgan berichtet werden.
Es müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der Sicherheiten überprüft werden.
Eine einzelne Großveranlagung dar 25 % der anrechenbaren Eigenmittel eines Kreditinstitutes nicht übersteigen.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen
Großkreditmeldung§ 75 BWG:An die OeNB ist zu melden:- Name und Anschrift der Kreditnehmer, denen Kredite,
Kreditrahmen oder Promessen von insgesamt mind. EUR 350.000,-- oder EUR-Gegenwert zur Verfügung gestellt wurden.Als Kredite gelten auch außerbilanzmäßige Geschäfte (Garantien, Akkreditive und Derivative Produkte)
- Höhe der eingeräumten Kredite, Kreditrahmen oder Promessen- Die Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 BWG- Den Wert der Sicherheiten, die Höhe der EWB und die
Bonitätsklasse
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
• Definition (im weiteren Sinn)– Tätigkeit, die sich an die Kreditvergabe anschließt– Informationsbeschaffung über den Kreditnehmer (und sein
Umfeld) während der Kreditlaufzeit– Prüfung, ob die bei der Kreditvergabe erstellten Prognosen und
Erwartungen eingetreten sind (Feststellung negativer Abweichungen)
– Überwachung der Risikoentwicklung des Kreditportefeuilles– Prüfung der ordnungsgemäßen Bearbeitung
• Ziele– rechtzeitiges Ergreifen von Maßnahmen– Vermeidung von Kreditausfällen
• Abgrenzung zur Kreditprüfung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
Kreditprüfung Kreditüberwachung
Zielsetzung Erkennen der Kreditrisiken vor der Kreditzusage
Erkennen der Kreditrisiken während der Kreditlaufzeit
Zeitpunkt Vor der Auszahlung Nach der Auszahlung
Periodizität Einmalig laufend
Umfang Umfassende Bonitätsprüfung
Prüfung der Sicherheiten
Beobachtung der wichtigsten Bonitätsfaktoren
Überprüfung der Sicherheiten
Einhaltung der Kreditbedingungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
• Abgrenzung zur Kreditkontrolle– Kontrolle der Kreditbearbeitung vor der Kreditauszahlung
• Vieraugenprinzip• Bewilligungskonforme Kreditverträge• ordnungsgem. Kredit- und Sicherheitenverträge• Kundenunterschriften und Vergebührung• EDV-Eingaben
• Abgrenzung zur Kreditrevision – siehe Kapitel: Kreditrevision
• Gemeinsamkeiten– System org. Maßnahmen und Verfahren zur
• Einhaltung der Geschäfts- und Kreditpolitik• Effizienz der Abläufe im Kreditgeschäft• angemessene Begrenzung des Kreditrisikos
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
• Überwachungsbereiche und -anlässe – es werden nicht mehr alle zur Kreditprüfung notwendigen
Einzelheiten untersucht– zusätzlich können nunmehr auch überwacht werden:
• rechtzeitige Zinsenzahlungen• Einhaltung von Tilgungs- und Rückführungsvereinbarungen• Einhaltung weiterer Kreditbedingungen
– Überwachung der einzelnen Engagements liefert die Information zur Steuerung des gesamten Kreditportefeuilles
– Überwachung und Steuerung des gesamten Kreditportefeuilles, hinsichtlich:
• Risikoklassen• Kreditarten• Branchen, Regionen, etc.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
Kreditüberwachung
Einzelkreditengagement Gesamtkreditengagement
Anlassbezogen RisikoklassenNicht anlassbezogen
Entscheidungen während der Laufzeit
EDV-gestütztesFrühwarnsystem
Periodische „Kreditinventur“
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
Informationsquellen zur Kreditüber-
wachung
Unternehmen Bankexterne Quellen Bankinterne Quellen
Jahresabschluss Diverse Unterlagen Amtliche QuellenNicht-amtliche
QuellenDatenursprung
in der Bank
Datenursprungaußerhalb der
Bank
Firmenbuch
Grundbuch
Handelsauskünfte
Branchenberichte
Bankauskünfte
Kundendatei
Kontenorientierte Dateien
Sicherheitsdatei
Meldungsdatei
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
Kursanstieg über 10 %Kursanstieg über 10 %
vorübergehend(z.B.: 1 Woche)
vorübergehend(z.B.: 1 Woche)
nachhaltig(kein absehbares Fallen)
nachhaltig(kein absehbares Fallen)
Sicherheitenausreichend
Sicherheitenausreichend
Sicherheiten NICHTausreichend
Sicherheiten NICHTausreichend
vorerst keine weiteren
Maßnahmen erforderlich
•Bestellung weiterer Sicherheiten•Teilabdeckung•Konvertierung in ATS
weitererKursanstiegzu erwarten!
weitererKursanstiegzu erwarten!
KEIN weitererKursanstiegzu erwarten
KEIN weitererKursanstiegzu erwarten
•Bestellung weiterer Sicherheiten•Teilabdeckung
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-laufende Überwachung
• Maßnahmen– Kundenberatung hinsichtlich der Finanzierungsstruktur
(Sanierungsmaßnahmen)
– Nachbesicherung
– Abdrängen
– Syndizieren
– Veränderung des eigenen Kreditvergabeverfahrens und der Kreditpolitik
– Verlagerung der Marktaktivitäten in andere Branchen, Regionen, etc.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
• Interne Kreditrevision– ist ein wesentlicher Teil der Innenrevision
– Rechtsquelle: § 42 BWG
– Prüfungsinhalte• Gesetzmäßigkeit
– Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
– Meldewesen
– Anzeigen an die Bankenaufsicht
• Ordnungsmäßigkeit– Einhaltung bankinterner Richtlinien und Arbeitsanweisungen
– Einhaltung der vergebenen Kompetenzen, Pouvoirs und Limite
– Richtigkeit von EDV-Eingaben
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
• Zweckmäßigkeit– Budgeteinhaltung– Angemessenheit des Personal- und Sachaufwandes– Aufzeigen von Kosteneinsparungspotentialen– Ablauforganisation
– Prüfungsbereiche• stichprobenweise Prüfung von Einzelengagements
– Engagementbearbeitung (Kreditentscheidung)– Produktgestion– Sicherheitengestion
• Prüfung der Ausleihungsstruktur nach– Kreditarten– Risiko- und Größenklassen– Branchen– Laufzeit– Sicherheiten– Beurteilung der Gesamtrisikolage
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
- Die interne Revision hat einen jährlichen Revisionsplan aufzustellen und die Prüfungen danach durchzuführen. Sie hat weiters anlassbezogen ungeplante Prüfungen vorzunehmen.
- Bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme EUR 110 Mio. und deren Mitarbeiterstand im Jahresdurchschnitt 30 vollbeschäftigte Mitarbeiter übersteigt, ist eine eigene Organisationseinheit mit den Aufgaben der internen Revision zu betrauen.
- Die interne Revision betreffende Verfügungen müssen von mind. 2 Geschäftsleitern gemeinsam getroffen werden.
- Bericht an alle Geschäftsleiter und quartalsweise an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
• Externe Kreditrevision– ist Teil der Jahresabschlussprüfung durch die Bankprüfer
– Rechtsquellen• § 60 - § 63 BWG
• Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht
– wichtige Prüfungsinhalte:• Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses
– Bewertung der Forderungen (Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen)
– Erfüllung der Großveranlagungsbestimmungen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
• Wer darf Bankprüfer sein?
- Bankprüfer sind die zum Abschlussprüfer bestellten beeideten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AG´s) und die genossenschaftlichen Prüfungsverbände (Volksbanken, Raikas) sowie die Prüfungsstellen des Sparkassen-Sektors.
- Zu Bankprüfern dürfen Personen, bei denen Ausschließungsgründe vorliegen nicht bestellt werden.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
• Was sind die wichtigsten Ausschließungsgründe? (§ 62 BWG)– Mangelnde Vorbildung (mind. 3-jährige Tätigkeit als Prüfer)– Mangelnde Fortbildung (jährliche Bestätigung der
Qualitätssicherung)– Keine Versicherung zur Begrenzung der Haftung– Bankprüfer besitzt Anteile am Kreditinstitut von mind. EUR
70.000,--– Mind. 20 % seiner Einnahmen vom Kreditinstitut– Kredite beim Institut (wirtschaftliche Abhängigkeit)– Mitwirkung im Rechnungswesen des Kreditinstitutes– Mitglied des Aufsichtsrates
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
– Prüfung über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren
– Mangelnde Ehrenhaftigkeit lt. Gewerbeordnung
– Mangelnde Sorgfalt
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
- Die Bestellung von Bankprüfern hat vor Beginn des zu prüfenden Geschäftsjahres zu erfolgen und ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die FMA kann die Bestellung untersagen oder bei Gefahr in Verzug selbst einen anderen Bankprüfer bestellen
- Der Bankprüfer muss innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bestellung der FMA bescheinigen, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen
- Bankprüfer muss festgestellte wesentliche Mängel im Kreditinstitut unverzüglich der FMA und der OeNB melden.
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Kreditrevision
- Der Bankprüfer überprüft die Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses des Kreditinstitutes
- Die sachliche Richtigkeit der Bewertungen, einschließlich der Vornahmen gebotener Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen
- Die Einhaltung des Meldewesens (Großveranlagungen)
- Das Ergebnis ist in einem gesonderten bankaufsichtlichen Prüfungsbericht aufzunehmen
BANKEN-KOLLEG: Kredit Fachseminar
Kreditüberwachung-Aufsicht
- Die FMA überprüft die Einhaltung des BWG´s
- Befugnisse der FMA:
1) Vorlage von Zwischenabschlüssen verlangen
2) Von den Wirtschaftsprüfern oder Revisoren Auskünfte verlangen
3) Eigene Prüfer bestellen
4) Untersagung von Kapital- und Gewinnentnahmen
5) Bestellung eines Regierungskommissärs (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer)
6) Fortführung der Geschäfte zu untersagen
7) Konzessionsentzug
Top Related