Rechtliche Hinweisezum Denkmalschutz
Ratgeber für Eigentümer und Bauherren
Kreisausschuss des VogelsbergkreisesUntere DenkmalschutzbehördeGoldhelg 20 | 36341 Lauterbach
Telefon 06641 [email protected]
Fördermöglichkeiten
Stand 10/13
Fördermöglichkeiten
Beratung | Baurecht | Denkmalrecht
Steuerliche AbschreibungDurch steuerliche Abschreibungsmöglichkeitenwerden Eigentümer von Kulturdenkmälern für�nanzielle Mehraufwendungen entlastet, die demErhalt des Denkmals dienen. Näheres regeln dieParagrafen 7i, 10f, 10g und 11b im Einkommens-steuergesetz (EStG).
ZuwendungSoweit Erhaltungsmaßnahmen mit erheblichendenkmalbedingten Kosten verbunden sind, bestehtin Einzelfällen die Möglichkeit �nanzielle Zuwen-dungen zu erhalten. Näheres regeln die Richtliniendes Hessischen Ministeriums für Wissenschaft undKunst für die Bewilligung von Zuwendungen für Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinien).Ansprechpartner hierfür ist das Landesamt fürDenkmalp�ege.
Infos dazu im Internet unter
www.denkmalp�ege-hessen.de
Förderprogramm „kfw-E�zienzhaus Denkmal“Das seit April 2012 neu aufgelegte Förderprogrammermöglicht auch die Förderung von energetischenSanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern, beidenen aufgrund des Denkmalschutzes die Vorgabender Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht odernur eingeschränkt möglich sind. Es wird vorrangigauf den Jahresprimärenergiebedarf und wenigerauf die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudeaußen-hülle abgestellt.
Infos dazu im Internet unter
www.kfw.de
Kreisausschuss des VogelsbergkreisesAmt für Bauen und Umwelt
Landesamt für Denkmalp�ege HessenAußenstelle Marburg
Landesamt für Denkmalp�ege Hessen- Außenstelle Marburg -Ketzerbach 10 | 35037 Marburg
Telefon 06421 68515-0lfd.marburg@denkmalp�ege-hessen.dewww.denkmalp�ege-hessen.de
Wann ist die Untere Denkmalschutzbehörde beteiligt?
Beratung zu Bautechnik, Denkmalschutz, Fördermöglichkeiten
Baurecht baurechtliches Genehmigungsverfahren
Denkmalrecht denkmalrechtliches Genehmigungsverfahren
Denkmal sanieren lohnt sich! DenkmalschutzrechtlicheGenehmigung
Welche Anforderungen stellt der Denkmalschutz?
§ 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes:
Maßnahmen des Denkmalschutzes müssenverschiedenste Gesichtspunkte berücksichtigen:
Erhalt des baulichen Kulturgutes
Nutzung, Flexibilität in der Nutzung
Bauphysik
Bautechnik
Ökologie, Energie
Ökonomie, Unterhaltungskosten
Rechtliche Einordnungvon Kulturdenkmälern
Einzelkulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 HDSchG)
Einzelne Gebäude (in derKartierung rot) stehen inihrer Gesamtheit (äußeresErscheinungsbild undhistorische Innenausstattung)unter Denkmalschutz, auskünstlerischen, wissenschaft-lichen, geschichtlichen oderstädtebaulichen Gründen.
Gesamtanlage (§ 2 Abs. 2 HDSchG)
Bei Gesamtanlagen (in derKartierung hellrot) beziehtsich der Denkmalschutz aufdas äußere Erscheinungsbildinnerhalb von historischenOrtslagen (erhaltenswerteStraßen-, Platz- und Ortsbilder).
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungensind einzuholen bei baulichen Maßnahmen
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die das äußereErscheinungsbild betre�en, genehmigungsp�ichtig.Dazu gehören: - Instandsetzung der Fassade - Veränderung der Fassade - Energetische Sanierungsmaßnahmen - Austausch von Fenstern und Türen - Erneuerung des Anstrichs - Erneuerung der Dacheindeckung - Anbauten oder Dachaufbauten - Werbeanlagen
Kulturdenkmäler sind materielle Zeugnisse derGeschichte und prägen unsere Region. Oft stellt sichdie Frage wie mit denkmalgeschützten Gebäudenumzugehen ist. Es gilt historische Bausubstanz alsKulturgut unserer Region für die Zukunft zu erhalten.Aber auch Energieeinsparung, moderne Lebens-gewohnheiten sowie wirtschaftliche Gegebenheitensind zu berücksichtigen.
Dieser Ratgeber soll Ihnen wertvolle Hinweise geben.
Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz undDenkmalp�ege, die Kulturdenkmäler als Quellenund Zeugnisse menschlicher Geschichte undEntwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zuschützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken,dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raum-ordnung und Landschaftsp�ege einbezogen werden.
an Kulturdenkmälern
an Gebäuden in unmittelbarer Nähevon Kulturdenkmälern
an Gebäuden im Bereich vonGesamtanlagen
An Einzelkulturdenkmälern sind auch Umbau- undInstandsetzungsmaßnahmen im Innerngenehmigungsp�ichtig.
Das Antragsverfahren
ist kostenfrei.
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