3DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 8/2017 Politics
Bessere Hilfe im Heim und zu Hause Zahnärztliche Prophylaxe bei Pfl egebedürftigen und Menschen mit Behinderungen verbessert.
FRANKFURT AM MAIN – Ge-setzlich krankenversicherte Pfl ege-bedürftige und Menschen mit Behinderungen können zukünftig zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärzte beanspruchen. Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Er-stellung eines Planes zur individu-ellen Mund- und Prothesenpfl ege, Aufklärung über Mundhygiene sowie die Entfernung harter Zahn-beläge. In die Aufklärung sollen Pfl egepersonal oder unterstüt-zende Personen einbezogen wer-den.
Auf Initiative der Zahnärzte-schaft hat dies Mitte Oktober der Gemeinsame Bundesausschuss be-schlossen, der über das Leistungs-spektrum der gesetzlichen Kran-kenversicherung entscheidet. Für den betroffenen Personenkreis fehlten bisher angemessene Mög-lichkeiten der zahnärztlichen Ver-sorgung, obwohl gerade diese Men-
schen besondere Unterstützung verdienen. Ihre Mundgesundheit ist meistens schlechter als bei der übrigen Bevölkerung, das Risiko für Karies, Parodon tal- und Mund-schleimhauterkrankungen ist be-sonders hoch. Stephan Allroggen,
Vorsitzender der Kassenzahnärzt-lichen Vereinigung Hessen, dazu: „Dies ist ein schon lange überfäl-liger Schritt für eine Patienten-gruppe, die besondere Aufmerk-samkeit nötig hat. Es gilt, Versor-gungsdefi zite zu beseitigen und
der demografi schen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die deutliche Zunahme des Anteils älterer Men-schen bedeutet auch für die Zahn-medizin eine große Herausfor-derung. Mundgesundheit ist ein wichtiger Faktor für die Allgemein-
gesundheit und Lebensqualität. Die beschlossenen Maßnahmen können aber nur ein erster Schritt sein – weitere Verbesserungen müssen folgen.“ DT
Quelle: KZV Hessen
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Abb. 1: Die Zahnärztin als Bezugsperson: Eine gute Vertrauensbasis erleichtert die zahnmedizinische Versorgung sehr. (© Ralf Krenzin) – Abb. 2: Stephan Allroggen, Vorstands-vorsitzender der KZV Hessen. (© Puchmüller/KZV Hessen) – Abb. 3: Rund 53.000 pfl egebedürftige Menschen in Hessen leben dem Hessischen Statistischen Landesamt zufolge (1.12.2016) in einem Pfl egeheim. (© Pompetzki/KZV Hessen)
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Höhere Ausbildungsvergütung für ZFA in Berlin
Verbindliche Empfehlung der Zahnärztekammer Berlin
gilt ab Ausbildungsbeginn 1. Februar 2018.
BERLIN – Die Delegiertenversamm-lung der Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) hat in ihrer Sitzung am 28. September 2017 einstimmig beschlossen, die Ausbildungsvergü-tung für Zahnmedizinische Fachan-gestellte (ZFA) zu erhöhen. Sie emp-fi ehlt verbindlich folgende Vergü-tung für Ausbildungsverträge, die seit dem 1. Oktober 2017 mit Ausbil-dungsbeginn ab 1. Februar 2018 ab-geschlossen wurden:
• 1. Ausbildungsjahr monatlich 805 Euro (zuvor 750 Euro)
• 2. Ausbildungsjahr monatlich 850 Euro (zuvor 790 Euro)
• 3. Ausbildungsjahr monatlich 900 Euro (zuvor 840 Euro)
„Mit dieser Lohnerhöhung zol-len die Delegierten dem vielseitigen und anspruchsvollen Ausbildungs-beruf Anerkennung. Zusammen mit unserer aktuellen ZFA-Ausbildungs-kampagne wollen wir damit ganz konkret dem auch in Berlin spürba-ren Fachkräftemangel entgegenwir-ken“, sagt Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin. „So bleibt dieser Beruf auch hinsichtlich der Vergütung für unsere Auszubilden-den attraktiv und auch im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen, ins-besondere im medizinischen Be-reich, konkurrenzfähig“, ergänzt Dr. Detlef Förster, Vorstandsmitglied und Leiter des Referats Aus- und Fortbildung ZFA der ZÄK Berlin. „Denn qualifi ziertes und engagiertes zahnmedizinisches Fachpersonal ist für einen reibungslosen Praxisablauf unerlässlich und eine wichtige Stütze bei der Einhaltung der hohen Quali-tätsanforderungen z. B. in den Berei-chen Praxishygiene und -manage-ment.“ Förster bittet seine zahnärztli-chen Kolleginnen und Kollegen, zu überprüfen, ob sie in Anerkennung der Leistungen ihrer Auszubildenden die Ausbildungsvergütungen aus be-stehenden Verträgen ebenfalls der aktuellen Vergütungsempfehlung an -passen können. DT
Quelle: Zahnärztekammer Berlin
zahnmedizinisches Fachpersonal ist für einen reibungslosen Praxisablauf unerlässlich und eine wichtige Stütze bei der Einhaltung der hohen Quali-tätsanforderungen z. B. in den Berei-chen Praxishygiene und -manage-ment.“ Förster bittet seine zahnärztli-chen Kolleginnen und Kollegen, zu überprüfen, ob sie in Anerkennung der Leistungen ihrer Auszubildenden die Ausbildungsvergütungen aus be-stehenden Verträgen ebenfalls der aktuellen Vergütungsempfehlung an -passen können. DT
Quelle: Zahnärztekammer Berlin
© junostock/Shutterstock.com
4 DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 8/2017Politics
Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen
Neue GKV-Leistungen für Pfl egebedürftige und Menschen mit Behinderungen –
Erstfassung der Richtlinie nach § 22a SGB V.
BERLIN – Pfl egebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben künftig einen verbindlichen Rechts-anspruch auf zusätzliche zahnärzt-liche Vorsorgemaßnahmen im Rah-men der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV). Das hat die Kas-senzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als stimmberechtigte Träger-organisation im Gemeinsamen Bun-desausschuss (G-BA) Mitte Oktober in Berlin durchgesetzt. Die Initiative im G-BA als wichtigstes GKV-Be-schlussgremium ging dabei von der KZBV aus, die einen eigenen Richt-linienentwurf in die Beratungen ein-gebracht hatte.
Verabschiedet wurde die Erst-fassung der Richtlinie über Maß-nahmen zur Verhütung von Zahn-erkrankungen bei Pfl egebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nach § 22a SGB V. Diese soll nach Prüfung durch das Bundesministe-rium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Für Be-troffene, die in der Regel nicht eigen-verantwortlich für ihre Mundhy-giene sorgen können, gab es bislang keine adäquate Versorgung. Gerade diese Patienten sind jedoch auf be-sondere Unterstützung angewiesen, da ihre Mundgesundheit im Schnitt deutlich schlechter ist als die der übrigen Bevölkerung. Das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mund-schleimhauterkrankungen ist bei Pf legebedürftigen und Menschen mit Behinderungen besonders hoch. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass mit der Richtlinie nun ein wich-tiger Schritt getan wurde, um für diese vulnerable Patientengruppe die gleiche Teilhabe an einer be-darfsgerechten zahnärztlichen Ver-sorgung zu ermöglichen.“
Schwerpunkte sind dabei Prä-vention und Therapie. „Das ermög-
licht langfristig die Verbesserung der Mundgesundheit dieser Men-schen. Dafür hat sich der jahrelange Einsatz der Zahnärzteschaft ge-lohnt!“, sagt Eßer.
Umfang der neuen LeistungenMit den neuen Leistungen haben
Betroffene erstmals Anspruch auf zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärzte. Diese umfasst insbesondere die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstel-lung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpfl ege, die
Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maß-nahmen zu deren Erhalt sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pfl ege- oder Unterstützungsperso-nen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Pfl egeplans einbezogen werden. Weitere De-tails der Regelung können im Richtli-nienbeschluss unter www.g-ba.de einge-sehen werden. DT
Quelle: KZBV
© KZBV 2017
G-BA (Gremium nach § 91 SGB V)
Gesetzgeber
9 Unterausschüsse
Bundesministerium für Gesundheit
Geschäftsstelle des G-BA
Finanz-ausschuss
Geschäftsord-nung/Verfah-rensordnung
Rechtsaufsicht
Einsetzung und Beauftragungdurch das SGB V
Richtlinien(zur Prüfung)
Vorbereitung von Entscheidungen
* Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.** Die Leistungserbringer sind nur zu Themen stimmberechtigt, die ihren Versorgungsbereich wesentlich betrefen. Andernfalls erfolgt eine anteilige Stimmübertragung auf die betrofenen Organisationen nach § 14a Abs. 3 GO.
5 Vertreter der GKVGKV-Spitzenverband
5 Vertreter der Leistungs-erbringer**
DKG (2 Stimmen)
KBV (2 Stimmen)
(1 Stimme)
5 Patientenvertreter*
3 unparteiische Mitgliederdavon 1 Vorsitzender
Arznei- mittel
Qualitäts- sicherung
Disease-Management-
Programme
Ambulante spezialfachärztl.
Versorgung
Methoden- bewertung
Veranlasste Leistungen
Bedarfs-planung
Psycho-therapie
Zahnärztliche Behandlung
= zahnärztlicher Bezug
Infos zur Fachgesellschaft
Telematik – kein Grund zur EileFristverlängerung durch den Bundesrat.
Bürokratie abbau in Arzt- und Zahnarztpraxen Nationaler Normenkontrollrat stellt Zwischenbilanz des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung“ vor.
MÜNCHEN – Die Kassenzahnärzt-liche Vereinigung Bayerns (KZVB) sieht sich in ihrer Haltung bestätigt: In seiner Sitzung am 3. November hat der Bundesrat die Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr, in der Vertragsärzte und -zahnärzte die Versichertenstammdaten ihrer Patienten online abgleichen müs-sen, abgesegnet. Das bedeutet: Eine Verpf lichtung, die Stammdaten (Name und Adresse) bei gesetzlich Ver sicherten vor Behandlungsbe-ginn abzugleichen, besteht erst ab dem 1. Januar 2019.
Die KZVB als Interessensvertre-tung der bayerischen Vertragszahn-ärzte hatte wiederholt darauf hinge-wiesen, dass ihre Mitglieder mehr Zeit brauchen, um die für den On line-Rollout der elektronischen Gesund-heitskarte benötigte technische Infra-struktur zu beschaffen und zu in -stal lieren. Denn derzeit kann nur ein
ein ziges Unternehmen zugelas sene Kartenlesegeräte und sogenannte Kon-nektoren liefern – und das auch erst seit dem 10. November. An diesem Tag hat die Gesellschaft für Telematikanwen-dungen der Gesundheitskarte (gema-tik) erstmalig Zulassungen für Pro-dukte und Dienste der Industrie zum bundesweiten Betrieb des Versicher-tenstammdaten-Managements erteilt.
Unnötiger Zeitdruck„Der von der Industrie aufge-
baute Zeitdruck hat sich als Luft-schloss entpuppt – so, wie wir es immer erwartet haben“, erklärte der KZVB-Vorsitzende Christian Ber-ger. Sein Stellvertreter Dr. Rüdiger Schott ergänzte: „Wir raten nach wie vor dazu, nichts zu überstürzen und weiter den Markt zu beobachten. Denn wenn erst einmal mehrere Fir-men ihre Produkte anbieten, werden die Preise mit Sicherheit sinken.“
Aus Sicht der KZVB bleibt es dabei: Für Eile besteht kein Grund. Zahnärzte sollten sich in Ruhe von ihrem Softwareanbieter beraten las-sen, welche Geräte sie für den On-line-Rollout brauchen. Weitere Infor-mationen hat die KZVB unter kzvb.de/online-rollout zusammen gefasst.
„Die KZVB begleitet die On-line- Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte konstruktiv, aber auch kritisch“, betont das Vor-standsmitglied Dr. Manfred Kinner. DT
Quelle: KZVB
BERLIN – Am 23. Oktober stellte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) gemeinsam mit Trägern der Selbst-verwaltung des Gesundheitswesens und dem Bundesgesundheitsminis-terium eine Zwischenbilanz zum Projekt „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpra-xen“ vor. Gemeinsam hatte man die bürokratischen Abläufe in Arzt- und Zahnarztpraxen auf den Prüfstand gestellt und sich 2015 auf 20 Hand-lungsempfehlungen geeinigt, die im Praxisalltag dabei helfen können, unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Rund die Hälfte ist geschafftDie aktuell vorgestellte Zwischen-
bilanz zum Umsetzungsstand zeigt: Rund die Hälfte der Handlungsemp-
fehlungen wird gegenwärtig voll-ständig umgesetzt, für fünf weitere ist die Umsetzung weit fortgeschrit-ten. „Den Ärzten und Zahnärzten bleibt heute mehr Zeit für die Be-handlung. Die bürokratischen Ab-läufe in den Praxen konnten dank der engagierten Umsetzung der Handlungsempfehlungen spürbar reduziert werden“, erklärt Wolf- Michael Catenhusen, NKR-Mitglied und Projektverantwortlicher.
Es konnten z. B. Formulare ver-einheitlicht und vereinfacht sowie Fortschritte bei der Digitalisierung von Formularen und den dahinter stehenden Prozessen erreicht werden. So können Ärzte u. a. Laborüberwei-sungen vollständig digital tätigen. Für Zahnärzte werden gegenwärtig die vertraglichen und technischen
Grundlagen für eine vollständige Umstellung von einem papiergebun-denen auf ein elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren von zahnärztlichen Leistungen verein-bart. Dies geht weit über die Hand-lungsempfehlung hinaus, die sich zunächst nur auf den Bereich der Parodontologie beschränkte.
Die Projektteilnehmer setzen sich nun das Ziel, noch nicht um-gesetzte Handlungsempfehlungen konsequent und systematisch wei-terzuverfolgen. Darüber hinaus fordern sie einen stärkeren Dialog mit Gesetz- und Verordnungsgeber sowie Vollzugs- und Überwachungs-behörden. DT
Quelle: Normenkontrollrat
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