ErGo-Workshop am 7. Mai 2002 in Waldaschaff
Betriebsratsarbeit in KMUBetriebsratsarbeit in KMU
... in die Zange genommen?... in die Zange genommen?
Klaus Schmierl
ISF München
ErGo-Workshop am 7. Mai 2002 in Waldaschaff
Interessenvertretung in KMU - Interessenvertretung in KMU - Argumentationslinie der PräsentationArgumentationslinie der Präsentation
KMU sind maßgebliche Bestandteile der
mitbestimmungsfreien Zone in Deutschland
Auch eine formal existierende Interessenver-
tretung in KMU bleibt wegen fehlender
Ressourcen eine “Interessenvertretung light”
Der “Zwang” zur Internationalisierung verstärkt in Form einer doppelten Zangenbewegung diese Mitbestimmungs-Unzulänglichkeiten: steigende Unübersichtlichkeit bei fehlenden Ressourcen
ErGo-Workshop am 7. Mai 2002 in Waldaschaff
Verbreitung und Partizipationsrechte von Verbreitung und Partizipationsrechte von Betriebsräten nach Betriebsgröße 1999 Betriebsräten nach Betriebsgröße 1999 (in %)
Betriebsgröße(Beschäftigtenanzahl)
Anteil derBetriebe mitBetriebsrat
Wichtige zusätzliche Partizipationsrechte
5 bis 20 4 % Einrichtung eines einköpfigen Betriebsrats21 bis 100 30 % Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnah-
men; Beratung bei Betriebsänderungen101 bis 300 47 % Ausschußbildung und Beteiligungsdelegation;
(Teil-)Freistellung von Betriebsräten undEinrichtung eines Betriebsausschusses (ab 200)
301 bis 1.000 91 % Sachverständige bei Betriebsänderungen;Aufstellung von Personalauswahlrichtlinien (500)
1.001 und mehr 98 % Paritätische überbetriebliche Mitbestimmung(ab 2.000)
Insgesamt* 11 %West* 11 %Ost* 10 %* Anteil an allen privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 5 BeschäftigtenDatenquelle: IAB-Betriebspanel, 7. Welle West, 43. Welle Ost, zitiert in: Dorsch-Schweizer/Schulten 2001, S. 113
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Besonderheiten der Interessenvertretung Besonderheiten der Interessenvertretung in KMU gegenüber Großbetriebenin KMU gegenüber Großbetrieben
ErGo-Workshop am 7. Mai 2002 in Waldaschaff
Wirksame Interessenvertretung Wirksame Interessenvertretung (Typen nach Hermann Kotthoff: Betriebsräte und betriebliche Herrschaft 1981)
Betriebsrat als kooperative Gegenmacht Vertretungswirksamster, stark gewerkschaftlich geprägter Typus Verbindung von Konfliktfreude und einem starken Vertrauensverhältnis
mit der Geschäftsleitung
Standfester Betriebsrat Zwar von der Geschäftsleitung anerkannt, muß sich dieser Betriebsrat
beharrlich gegenüber einer Politik der Einflußbeschränkung seitens der Geschäftsleitung behaupten
Zwiespältiger Betriebsrat Geschäftsleitung beteiligt den Betriebsrat an Entscheidungen Doch das Betriebsratsgremium ist in sich gespalten in nachgiebige
und konfliktorische Mitglieder
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Ohnmächtige InteressenvertretungOhnmächtige Interessenvertretung
Betriebsrat als Organ der Geschäftsleitung “Vertrauter des Chefs” Unkritische Herrschafts-, Vermittlungs-, Durchsetzungs- und Kontrollinstanz In allen Betriebsgrößenklassen bei geringem gewerkschaftlichen
Organisationsgrad
Isolierter Betriebsrat Massive Repressalien der Geschäftsleitung verhindern Kontakt
zur Belegschaft Dominiert in mittelgroßen Betrieben mit 200 bis 600 Beschäftigten
Ignorierter Betriebsrat Betriebsrat existiert nur formal, wird aber nicht aktiv Weder vom Unternehmer noch von der Belegschaft zur Kenntnis genommen In kleinen Eigentümerbetrieben
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Beeinträchtigungen durch Internationalisierung
Räumliche Übertretung der nationalstaatlichen Grenzziehungen von Interessenvertretung
Unterschreitung tarifpolitischer Standards und Erosion des Flächentarifvertrags
Aushöhlung betrieblichen Interessenhandelns in internationalen Verbünden
Verschwinden der Verhandlungspartner Verflüssigung der Betriebsgrenzen Verlagerungsdrohungen und Konkurrenz der
Produktionsstandorte
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Mitbestimmungsdilemmata in internationalisierenden KMU
Autonomiedilemma
Internationalisierungsdilemma
Interessenartikulationsdilemma
Gründungsdilemma
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Autonomiedilemma
Fehlen der primär verantwortlichen Ansprech-
und Verhandlungspartner
Einbindung in Wertschöpfungsketten und
Entscheidungsvorbehalt von mächtigen
Unternehmen
Lohn- und Leistungsregulierung durch
betriebsexterne/branchenweite Vorgaben
Konkurrenz von Auslandsstandorten
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Internationalisierungsdilemma 1
Dumping von Arbeitsstandards in internationaler Konkurrenz
räumliche, zeitliche und sachliche Entkopplung von Entscheidungsfolgen
Inkompatibilität von ausländischen Systemen industrieller Beziehungen
Unkenntnis der ausländischen Systeme industrieller Beziehungen (Wer regelt was? Gesetze, Tarife, Arbeitnehmervertretung, Verhandlungsebenen, Mitbestimmungsrechte)
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Internationalisierungsdilemma 2
Sprach-, Verständnis- und kulturelle Barrieren
Fehlende Kontakte mit Kollegen im Ausland
Zeitlicher, finanzieller und technischer Aufwand
mangelnde Unterstützung durch Gewerkschaft
Auslandsaufenthalt/Reisemobilität, Betriebsklima
mangelndes Drohpotential bei Verlagerungen
Erfordernis nach neuen Verhandlungsfeldern und Betriebsvereinbarungen
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Interessenartikulationsdilemma
Sachperspektive: Qualifikations-, Schulungs- bzw. Kenntnisdefizite zu rechtlichen Grundlagen
Machtperspektive: Mobilisierungsprobleme und niedrige Organisationsgrade im Betrieb; Arbeitsplatzabbau durch Internationalisierung
Zeitperspektive: Ehrenamt statt Freistellung, internationaler Erfahrungsaustausch
Klimaperspektive: direkte, persönliche Aussprache, fürsorglich-autoritärer Führungsstil mit sozialer Verantwortung für die Belegschaft
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Gründungsdilemma
Betriebsverfassungsrechtliche Rahmen-setzungen zur Betriebsgröße
Aufwand der Betriebsratswahl
Initiatoren bzw. aktive Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb
persönliche Nähe und paternalistische Beziehungen zur Geschäftsleitung
Suche und Outing von Betriebsratskandidaten
Widerstand der Unternehmensleitungen
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Neue Chancen durch die Novellierung des BetrVG
Betriebsräte in neuen Betriebs- und Unter-nehmensstrukturen (Gemeinschaftsbetrieb, Zusammenfassung von Betrieben etc.)
Vereinfachung der Bildung von Betriebsräten (Vereinfachtes Wahlverfahren, Aufgabe des Gruppenprinzips)
Interessenvertretung bei besonderen Beschäftigungsformen (Leiharbeit, Außendienst)
Erleichterungen der Betriebsratsarbeit (Teilfreistellungen, Sachverständige, Delegation)
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Überbetriebliche KooperationÜberbetriebliche Kooperation von Interessenvertretungen von Interessenvertretungen
Eurobetriebsräte
Arbeitsgemeinschaften und Standortbetriebsräte
Betriebsrätekooperation in der Wertschöpfungskette
Betriebsrätenetzwerke
Nutzung externen Expertenwissens
Regionalkonferenzen / Reg. Entwicklungsagenturen
Gebündelte regionale Tarifverhandlungsstrukturen
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