1 Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit Fachkonferenz der DGB Rechtsschutz...

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1 Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit Fachkonferenz der DGB Rechtsschutz GmbH und des DGB Bildungswerks Rahmenbedingungen des europäischen Arbeitsrechts – aktuelle Trends und Perspektiven 4. und 5. September 2008 Dresden Reiner Hoffmann, Stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Brüssel

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Die Auswirkungen des Europarechts auf die Betriebsratsarbeit

Fachkonferenz der DGB Rechtsschutz GmbH und des DGB Bildungswerks

Rahmenbedingungen des europäischen Arbeitsrechts – aktuelle Trends und Perspektiven

4. und 5. September 2008Dresden

Reiner Hoffmann, Stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Brüssel

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1. Der Rahmen des europäischen Arbeitsrechts und EU Richtlinien – ein Überblick

2. Arbeitnehmerrechte in Europa im Spannungsverhältnis von Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt

3. Der soziale Dialog auf europäischer Ebene: Verhandeln im Schatten des Gesetzes

4. Informations- und Konsultationsrechte

5. Die Arbeitszeitrichtlinie und die Leiharbeitsrichtlinie – zwei Fallbeispiele

6. Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH):

7. Ausblick: Europäische Grundrechtecharta und soziales Fortschrittsprotokoll

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Arbeitnehmerrechte gehören zum sozialen Besitzstand der EU

Zu den Zielen der Europäischen Union gehören :

- Ein hohes Beschäftigungsniveau- Ein hohes Maβ an sozialem Schutz- Die Gleichstellung von Männern und Frauen- Die Verbesserung der Lebensqualität und

sozialer Zusammenhalt

- (Artikel 2 Römische Verträge 1957 und Nizza-Vertrag 2000)

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Arbeitnehmerrechte im Primärrecht der EU

• Art. 48 ff. Freizügigkeit der Arbeitnehmer

• Art. 119 Lohngleichheit von Mann und Frau

• Art. 117 Zusammenarbeit in sozialen Fragen

• Art. 123 ff. Europäischer Sozialfonds

• Art. 118 Verbesserung der Arbeitsumwelt (Mindestvorschriften)

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Arbeitnehmerrechte in Europa im Spannungsverhältnis von

Wirtschaftlicher

Wettbewerbfähigkeit Lissabon Strategie EU Binnenmarkt und

Währungsunion Europäisches Wirtschafts-

und Unternehmensrecht

Sozialem Zusammenhalt Europäisches Sozialmodell Europäischer Grundrechtecharta Europäischer Verfassungs-

vertrag/Reformvertrag Sozialagenda

und

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Sozialer Dialog und individuelle Arbeit-nehmerrechte

Artikel 138 (Nizza-Vertrag):Die Kommission hat die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu fördern. Und erlässt alle zweckdienlichen Maβnahmen, um den Dialog zwischen den Sozialpartnern zu fördern

Artikel 139 (Nizza-Vertrag):Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Beziehungen einschlieβlich des Abschlusses von Vereinbarungen führen

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Vertragliche Ergebnisse des sozialen Dialogs, die in nationale Gesetze

umgesetzt wurden:

• Elternurlaub Dezember 1995, Richtlinie vom 3 Juni 1996

• Teilzeitarbeit Mai 1997, Richtlinie vom

15 Dezember 1997

• Befristete BeschäftigungsverhältnisseMärz 1999, Richtlinie vom 28.

Juni 1999

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Freiwillige/autonome Sozialpartnervereinbarungen

• Telearbeit (2002)

• Stress am Arbeitsplatz (2004)

• Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (2007)

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Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte

Massenentlassungen (1975 )

Betriebsübergang (1977)

Europäischer Betriebsrat (1994)

Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft (2001), umgesetzt in nationales Recht im Oktober 2004

Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (2002), “rechtzeitig und an der richtigen Stelle”, gilt ab März 2005

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EMF Seminar "Pro-active trade union strategy of the EMF"

Wachsende Zahl Europäischer Betriebsräte

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1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Source: EWC database of ETUI-REHS, 2007

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Version Oktober 2004

Version Oktober 2004

Europäische Betriebsräte

MULTINATIONALE UNTERNEHMEN IN DEN GELTUNGSBEREICH

DER EBR-RICHTILINIE

2318

MIT EINEM ODER

MEHREREN EBR 831

OHNE EBR 1429

EUROPÄISCHE BETRIEBSRÄTE

EINGESTEZT SEIT 1998 982

NOCH IMMER BESTEHENDE

EBR 837

VEREINBARUNGEN, INKL. NEUVERHANDELTE

1239

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EMF Seminar "Pro-active trade union strategy of the EMF"

Die Revision der EBR Richtlinie Zentrale Forderungen der Gewerkschaften

• Verbesserung der Informations- und Konsultationsrechte

• Verbesserung der Arbeitsbedingungen für EBR (Sitzungshäufigkeit, Experten, Weiterbildung, Zugang zu Betriebsstätten)

• Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften

• Absenkung des Schwellenwertes (1000/500 – 150/100)

• Verbesserung der Verhandlungsbedingungen im Besonderen Verhandlungsgremium)

• Sanktionen, Rechtsfähigkeit der EBR

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13Quelle: www.seeurope-network.org

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weite Verbreitung von MB-Rechten (sowohl staatliche als auch private Unternehmen) 12 Länder

begrenzte Verbreitung von MB-Rechten (vor allem staatliche bzw. privatisierte Unternehmen) 7 Länder

keine Regelungen 9 Länder

M. Stollt / N. Kluge: 2005

* SE = Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)

Mitbestimmungsrechte in Europa

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Arbeitnehmermitbestimmung in Europa: Dualistisches und monistisches System

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Canal uniqueSingle channel

Double représentationTwo-tier representation system

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Mitbestimmung in der SE

• SE ist in erster Linie ein flexibles europäisches Unternehmensrecht!

• Erstmals Möglichkeit grenzüberschreitender Erstmals Möglichkeit grenzüberschreitender Fusionen und Sitzverlagerungen unter Fusionen und Sitzverlagerungen unter europäischen Rechteuropäischen Recht

• Erstmals Möglichkeit zu maßgeschneiderter Erstmals Möglichkeit zu maßgeschneiderter Unternehmensverfassung – eine SE wird nicht Unternehmensverfassung – eine SE wird nicht aussehen wie die andereaussehen wie die andere

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Mitbestimmung in der SE

• Aber: “Information, Konsulation, Beteiligung”: Standard in SE`s

• SE- RL macht Mitbestimmung zur Verhandlungssache

• SE-Umsetzung in nationales RechtDe facto nicht 1 SE-Gesetz, sondern 28!De facto nicht 1 SE-Gesetz, sondern 28!

• Wachsendes Interesse in Unternehmen NORDEA, Elcoteq, ABN-AMRO, STRABAG, Brenner NORDEA, Elcoteq, ABN-AMRO, STRABAG, Brenner Basistunnel, Allianz, Fresenius, MAN-Diesel, BASFBasistunnel, Allianz, Fresenius, MAN-Diesel, BASF

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Europa birgt aber auch Gefahren und Risiken

• Aktionsplan der EU-Komission über die Modernisierung des Gesllschaftsrecht und Verbesserung der Corporate Governance

• 10. Richtlinie: Grenzübergreifende Fusionen (verabschiedet)

• 14. Richtlinie: Grenzüberschreitende Sitzverlegung (liegt auf Eis)

• Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Vorschlag der Kommission)

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Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes

– Urteil Viking (11.12.2007): Finnische Viking Linie wird nach Estland ausgeflaggt, Beschränkung der Niederlassungsfreiheit

– Laval (18.12.2007): Blokade gegen die lettische Baufirma Laval, schwedisches Tarifmodell wird für nicht EU-kompatibel erklärt)

– Rüffert (3.4.2008): Angriff auf Tarifverträge und „zu günstige“ Vergabegesetzgebung

– Luxemburg (19.05.2008): Zu hohe Standards bei der Umsetzung der EU Entsenderichtlinie

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Lissabonner Reformvertrag und Europäische Charta der Grundrechte

• Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (II-72)

• Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen (II-87)

• Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen (II-88)

• Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung (II-90)

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Soziales Fortschrittsprotokoll• 1. Das Europäische Sozialmodell ist dadurch

charakterisiert, dass wirtschaftliche Leistung und sozialer Fortschritt untrennbar miteinander verknüpft sind

• 2. Definition von sozialen Fortschritt: Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung sowie jeglicher sozialer Bedingungen und die Sicherung das Verbesserungen geschützt und Verschlechterungen verhindert werden

• 3. Soziale Grundrechte und wirtschaftliche Freiheiten: Weder wirtschaftliche Freiheiten noch Wettbewerbsvorschriften haben Vorrang vor den sozialen Grundrechten und sozialem Fortschritt

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EWC database available on CD Rom (edition 2006) and Internet: www.ewcdb.eu (updated on a regular basis)

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http://www.sda-asbl.org

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Reiner Hoffmann

Stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerschaftsbundes (EGB) in

Brüssel

Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)

Boulevard du Roi Albert II, 5B-1210 Brussels

Tel: +32 2 22 40 427Fax: +32 2 22 40 582

[email protected]