Bündner NFA
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Bündner NFA
Orientierung für die Gemeinden
Dezember 2009 /Januar 2010
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Kanton und Gemeinden
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Ablauf
1. AusgangslageDr. Jon Domenic Parolini (Präsident KSS)
2. Kernpunkte der Bündner NFAThomas Kollegger (Leiter Amt für Gemeinden)
3. Bereich VolksschuleDany Bazzell (Leiter Amt für Volksschule und Sport)
4. Bereich SozialhilfeAndrea Mauro Ferroni (Leiter Sozialamt)
5. WürdigungRR Dr. Martin Schmid (Finanzdirektor)
6. DiskussionDr. Jon Domenic Parolini (Präsident KSS)
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1. Ausgangslage
• NFA Bund – Kantone seit 1. Januar 2008 in Kraft Bündner Verhältnisse weichen stark davon ab.
• Der heutige Finanzausgleich aus dem Jahr 1958 besteht aus einer Grosszahl von Einzelbeiträgen.
Er ist kompliziert, administrativ aufwendig und kaum steuerbar. Er schafft falsche Anreize; hohe Ausgaben und hoher Steuerfuss
(120/130 Prozent) führen zu mehr Ausgleichsmitteln Er benachteiligt die mittelstarken Gemeinden und die Gemeinden mit
mehr als 300 Einwohnern. Der hohe Steuerfuss schwächt vor allem die Standortattraktivität der
Gemeinden in der Peripherie
Umfassender Handlungsbedarf
• Zwischen Kanton und Gemeinden besteht eine unüberschaubare Verflechtung von Aufgaben und Finanzströmen.
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1. Ausgangslage
Orientierung der Gemeinden in regionalen Informationsveranstaltungen
Unter der Leitung von Frau BR Dr. Eveline Widmer-Schlumpf
Landquart: Montag, 19. November 2007
Zernez: Donnerstag, 22. November 2007
Samedan: Donnerstag, 22. November 2007
Ilanz: Dienstag, 27. November 2007
Grono: Montag, 26. November 2007
Thusis: Freitag, 30. November 2007
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1. Ausgangslage
Vernehmlassung
• Vernehmlassung von Mai bis August 2008 (4 Monate)
Grundsätzliche Akzeptanz (Ausnahme SP)
• Divergenzen in bestimmten Bereichen; wie Soziales, Volksschule, Sing- und Musikschulen, Kinderbetreuung, Gesundheitswesen
• Teilweise besondere Beweggründe für Kritik:
Kritik am bestehenden Leistungsumfang (geforderter Leistungsausbau)
Sektorielle Beurteilung (Keine Gesamtoptik)
Unsicherheiten aufgrund zu knapper Informationen
Fehlendes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Gemeinden
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1. Ausgangslage
Korrekturen aufgrund Vernehmlassung
Bessere Berücksichtigung der Lasten von Streusiedlungen und geringeres Gewicht der Strassen im GLA
Gesetzliche Vorgaben für Dotierung von RA und GLA Weitere Entflechtungen Richtung Kanton in Bereichen wie
Sonderschulheime, öffentlicher Verkehr Mutterschaftsbeiträge belassen Mütter- und Väterberatung zum Kanton Zahnpflegeaktionen beim Kanton belassen Sanierung Beläge Kantonsstrassen innerorts durch Kanton Einheitssatz im Gesundheitswesen bei 85%, statt 80%
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1. Ausgangslage
Grosser Rat• Prüfung der Botschaft durch Fachkommissionen (inkl. KO für
Bildung & Kultur (KBK) + KO für Gesundheit & Soziales (KGS)) • Intensive Beratung der Botschaft durch Grossen Rat im April
und Juni 2009• Verbesserungen zugunsten Gemeinden
Keine Entflechtung von: Sing- und Musikschulen Medienanschaffungen für Bibliotheken zweisprachigen Schulen Sprachaustauschaktivitäten Intensivfortbildung für Volksschullehrer
• Stärkere Unterstützung der Gemeinden bei Sozialberatung durch Kanton (Sozialamt)
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1. Ausgangslage
Rechtlicher Revisionsbedarf
NFA-Mantelgesetz mit- Teilrevision von 25 Gesetzen- Totalrevision von 3 Gesetzen (Sozialhilfegesetz,
Unterstützungsgesetz und Finanzausgleichsgesetz)- Aufhebung von einem Gesetz (Gesetz über den
Lastenausgleich für bestimmte Sozialleistungen)
NFA-Mantelverordnung mit- Teilrevision von 12 Verordnungen des Grossen Rates- Totalrevision einer Verordnung (Finanzausgleichsverordnung)- Aufhebung von einer Verordnung (VO zum
Unterstützungsgesetz)
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1. Ausgangslage
Volksabstimmung und Umsetzung
• Verabschiedung NFA-Mantelgesetz durch Grossen Rat im Juni mit 88 : 22 Stimmen bei 5 Enthaltungen
• Referendum ergriffen durch Verbände im Sozial- und Schulbereich
• Verfassungsbeschwerde von Grossrat Vincent Augustin von Verwaltungsgericht abgewiesen. Weiterzug an das Bundesgericht
• Volksabstimmung am 7. März 2010
• Umsetzung per 1. Januar 2011
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Instrument 1 Instrument 2 Instrument 3 Instrument 4
Ressourcen- Lasten- Aufgaben- Optimierteausgleich ausgleich und Finanz- Zusammen-
GLA entflechtung arbeitSLA bei Verbund-ILA aufgaben
Neuer FinanzausgleichReorganisation der
Aufgabenteilung
Die vier Instrumente der Bündner NFA
2. Kernpunkte
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3 Mio.
25 Mio.20 Mio.
38 Mio. 18 Mio.
Kanton
Ressourcenausgleich (RA)
Ressourcen-schwache
Gemeinden
Ressourcen-starke
Gemeinden
Lastenausgleich (LA)
Gemeinden mit Sonderlasten
GLA = Geografisch-topografischer LastenausgleichSLA = Lastenausgleich SozialesILA = Individueller Ausgleich für besondere Lasten
Ressourcen- und Lastenausgleich
20 Mio. 2 Mio.
2. Kernpunkte
ILAGLA SLA
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Ressourcenausgleich (RA)
Ressourcen-potential (RP)
pro Kopf in Fr.
RI unter 100Ressourcenschwache Gemeinde
RI über 100Ressourcenstarke Gemeinde
Ressourcenindex in % = Ø 100 Basis 2006 + 2007: Fr. 3‘285.60
2. Kernpunkte
- Steuern nP- Steuern jP- Liegenschaftensteuern- Wasserzinsen
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Geografisch-topografischer Lastenausgleich (GLA)
4 Indikatoren (Berechnung je EW)
Kostengewichtete Strassenlänge (berechneter Aufwand / EW: „Welche Strassenlast hat jeder EW zu tragen?“)
Schülerquote (Anzahl Schüler / EW: „Wie viele EW müssen einen Schüler finanzieren?“)
Bevölkerungsdichte (Produktive Fläche / EW: „Welche Fläche in ha hat ein EW zu finanzieren?“)
Siedlungen (Mittelwert des prozentualen EW-Anteils in Siedlungen <25, <50, <100, <200 EW: „Wie viele EW leben in Siedlungen, welche kleiner sind als die Schwellen?“)
2. Kernpunkte
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Entflechtung
Unterstützung von Bündnern in Fremdkantonen
Massnahmenvollzug
Unterstützungsleistungenund
Alimentenbevorschussungen
Mutterschaftsbeiträge
SLA - Beitrag
SLA - Beitrag
Kosten / Lasten Gemeinden Kanton
Massnahmenvollzug
Unterstützung von Bündnern in Fremdkantonen
Unterstützungsleistungenund
Alimentenbevorschussungen
Mutterschaftsbeiträge
Lastenausgleich Soziales (SLA)
2. Kernpunkte
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2. Kernpunkte
Voraussetzungen:
Individueller Härteausgleich für besondere Lasten (ILA)
Nicht beeinflussbare, übermässige Sonderlasten infolge ausserordentlicher Ereignisse
Individuelle Finanzlageabklärung
Unterstellung unter besondere Finanzaufsicht
Gesuch der Gemeinde
Entscheid durch Regierung
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Finanz- und Aufgabenentflechtung
24 Bereiche
Richtung Gemeinden
28 Bereiche +
3 Bereiche Gesundheit (Einheitliche
Beitragssätze von 85%)
Entflechtung
Richtung Kanton
2. Kernpunkte
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Finanz- und Aufgabenentflechtung
• Kein Leistungsaus- oder abbau !
Globalbilanz: vergleicht die Zahlungen des bisherigen FA mit den Zahlungen des neuen FA und erfasst die finanziellen Auswirkungen der Finanz- und Aufgabenentflechtung.
Sie dient der Transparenz und bildet die Grundlage für den befristeten Ausgleich.
2. Kernpunkte
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Entflechtungen Richtung Kanton - Beispiele
Ausserkantonale Unterstützungsfälle & Massnahmenvollzug Wohnsanierungen im Berggebiet Berufsschulen und Vorlehrinstitutionen Mütter- und Väterberatung Übergeordnete Schulaufgaben: Fremdsprachen, Schulleitungen Unterricht Kinder von Asylsuchenden in Durchgangsheimen Zusatzbeiträge an Talschaftssekundarschulen Freiwilliger Schulsport Öffentliche Strassentransportdienste Quellensteuererhebung (ab 2013) Belagsanierung von Kantonsstrassen innerorts
2. Kernpunkte
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Entflechtungen Richtung Gemeinde - Beispiele
Persönliche Sozialhilfe Mutterschaftsbeiträge Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung Schülerpauschale für Kindergärten und Volksschulen Bau und Miete von Kindergärten Reisekosten der Schüler Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Bau und Einrichtung von Schulhäusern Mitfinanzierung von Untergymnasien Betrieb und Bau von Alters- und Pflegeheimen Abfall- und Abwasseranlagen
2. Kernpunkte
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Übergangsinstrumente
Kanton
Einmalige Teilentschuldung
15 Gemeinden mit übermässiger Schuld
Befristeter Ausgleich für 5 Jahre
Ressourcenschwache Gemeinden mit Mehrbelastung
2. Kernpunkte
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• Vollzug des Finanzausgleichs obliegt dem Amt für Gemeinden
• Regierung regelt Termine, Datengrundlagen, Wirksamkeits-
bericht, etc.
• Die Berechnung des Ressourcenpotenzials sowie des
Ressourcenindexes erfolgt jährlich (Art. 4 FAG).
• Bis Ende August 2010: Mitteilung RA und GLA 2011
Eckwerte hat Grosser Rat beschlossen: RA-Ausstattung mind.
80% des Durchschnitts aller Gemeinden, Dotierung GLA: 20 Mio.
• 2010: Finanzlageabklärung für Teilentschuldungs-Gemeinden
• Budgetierungsanleitung durch Amt für Gemeinden
Umsetzungsschritte
2. Kernpunkte
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Problemlose Umsetzung für Gemeinden
2. Kernpunkte
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3. Bereich Volksschule
1. Auswirkungen auf die Aufgabenteilung
2. Auswirkungen auf die Finanzierung
3. Fazit
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3. Bereich Volksschule
Volksschule bleibt eine Verbundaufgabe. Der Kanton verstärkt sein Engagement gezielt.
Gemeinden bilden das Fundament
Die Gemeinden sind verantwortlich für die Führung der Volksschule.
Kanton macht verbindliche Vorgaben
Kanton kontrolliert die Einhaltung
Kanton berät Gemeinden bei der Umsetzung
Kanton finanziert Schulleitungen zu 100%
Kanton garantiert die Qualität der Schulen
Kanton bezahlt oblig.Weiterbildungen (100%)
Kanton finanziert Schulentwicklung (100%)
Kanton leitet Schul-entwicklungs-projekte
Kanton gewährleistet die Schulentwicklung
HeutigesModell
Neu mit NFA
Neu mit NFA
Volksschule Graubünden
1. Auswirkungen auf die Aufgabenteilung
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3. Bereich Volksschule
Den Gemeinden steht für die Volksschulen mehr Geld zur Verfügung.
Eigene Mittel der Gemeinden für Volksschulen
Eigene Mittel der Gemeinden für Volksschulen
HEUTE MIT NFA
25%Pauschalbeiträge an Gemeinden ohne Zweckbindung
Zweckgebundene Beiträge8%
Lastenausgleich (Anzahl Schüler) Ressourcenausgleich (Finanzkraft)
Zusätzliche Mittel für Gemeinden (+13 Mio.)
Zweckgebundene Beiträge(Netto +3 Mio.)
Kantonale Beiträge
Mit Zweckbindung
Ohne Zweckbindung
Schulfinanzierung durch Gemeinden aus freien Mitteln
66%
2. Auswirkungen auf die Finanzierung
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3. Bereich Volksschule
Der Kanton übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung der Schulreformen.
Einführung Englisch auf Primarstufe: 16 Mio.
Nachrüstung Kantons-sprachen Primarstufe: 6.6 Mio.
Weiterbildung Oberstufe: 1 Mio.
Totalkosten: 26 Mio.
Diverses: 2.5 Mio.(Anpassungen PHGR, Evaluation, Lehrmittel, Projektleitung)
13.5 Mio. 12.5 Mio.
GEMEINDENStellvertretung (2/3),Spesen
Umsetzung Teilrevision SchG gemäss Grossratsbeschluss April 2008
KANTONStellvertretung (1/3),Kurskostenohne NFA
mit NFA26 Mio.
KANTONSämtliche Kosten
Beispiel: Finanzierung Schulentwicklung
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3. Bereich Volksschule
Die Volksschulen werden dank der Bündner NFA gestärkt
3. Fazit • Der Kanton streicht keine einzige Vorgabe im Schulbereich.
• Der Kanton kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und berät die Gemeinden bei der Umsetzung genau gleich wie bisher.
• Der Kanton bezahlt neu die Kosten für Schulleitungen mit einer Pauschale von knapp Fr. 120'000.– pro Vollpensum.
• Der Kanton übernimmt die volle organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Umsetzung der anstehenden Schulreformen.
• Der Kanton bezahlt sämtliche Kosten für die obligatorische Weiterbildung.
• Die Gemeinden erhalten zusätzliche, zweckgebundene und freie Mittel, die sie für die Schule einsetzen können.
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4. Bereich Sozialhilfe
Aktuelle Organisation
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4. Bereich Sozialhilfe
Aufgaben der regionalen Sozialdienste (Bsp.)
• Psycho-soziale Beratung
• Suchtberatung
• Jugendberatung
• Flüchtlingsberatung
• Scheidungsberatung
• Erziehungsberatung
• Krisenintervention
• Arbeitsvermittlung
• Budgetberatung
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4. Bereich Sozialhilfe
Art. 4 neues Sozialhilfegesetz Die Sozialhilfe ist Sache der Gemeinden.
Sie erbringen die persönliche Sozialhilfe mittels Regionaler Sozialdienste (RSD).
Die Standortgemeinden übernehmen die Regionalen Sozialdienste (RSD).
Dies sind: Chur, Landquart, Scuol, Samedan, Poschiavo, Roveredo, Ilanz, Thusis
Übertrag der regionalen Sozialdienste (RSD)auf Standortgemeinden
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4. Bereich Sozialhilfe
Art. 6 neues Sozialhilfegesetz
Alle Aufgaben der Sozialberatung sind während des ganzen Jahres – durch ausgebildetes Fachpersonal – zu erfüllen.
Gleichwertiger Zugang zum Angebot der Sozialberatung ist für alle gewährleistet.
Kostenteilung
Die Kosten (inklusive Overheadkosten) des RSD werden auf alle Gemeinden der jeweiligen RSD-Region pro Kopf verteilt.
Anforderungen an die RSD
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4. Bereich Sozialhilfe
• Festlegung der Grundsätze der Sozialhilfe
• Beratung in generellen Fragen im Sozialbereich
• Fort- und Weiterbildung der Sozialarbeitenden
Aufgaben des Kantons
Unterstützung der RSD:
• Führung spezialisierter Beratungsangebote
• Verkehr mit ausserkantonalen Stellen
• Koordination Sozialhilfestatistik
• Koordination interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ)
Übergeordnete Aufgaben:
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4. Bereich Sozialhilfe
• Administrative, finanzielle, personelle und fachliche Führung der regionalen Sozialdienste
• Sichern eines umfassenden Beratungsangebotes für die Bevölkerung des RSD-Einzugsgebietes
• Erfassen statistischer Grundlagen
• Führen einer transparenten Kosten- und Leistungsrechnung
• Verrechnung der Kosten für die persönliche Sozialhilfe im Verhältnis des Bevölkerungsanteiles auf die Gemeinden des RSD-Einzugsgebietes
Aufgaben der RSD-Standortgemeinden
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4. Bereich Sozialhilfe
Sozialberatung Die Sozialberatung wird nicht an jede einzelne Gemeinde delegiert. Das Beratungsangebot durch den RSD bleibt für alle Gemeinden
unverändert. Der RSD berechnet und beantragt weiterhin den Anspruch auf
materielle Sozialhilfe. Die Kosten verfügt und trägt wie bisher die Wohngemeinde.
Die 171 Nicht-Standortgemeinden erhalten vom RSD eine Rechnung für die Betriebskosten des RSD (nach Einwohnerzahl).
Was erwartet die 171 Nicht-Standortgemeinden?
Für die 171 Nicht-Standortgemeinden ändert sich bezüglich Sozialberatung nichts.
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4. Bereich Sozialhilfe
Mutterschaftsbeiträge Der RSD berechnet und beantragt den Anspruch auf
Mutterschaftsbeiträge für die Einwohner aller Gemeinden. Die Kosten verfügt und trägt die Wohngemeinde.
Möglichkeit für Übertrag von Aufgaben an RSD Zum Beispiel Schulsozialarbeit, Jugendarbeit , Alimenten-
bevorschussung Die Gemeinden verhandeln bei Bedarf mit der RSD-Gemeinde
über neue soziale Dienstleistungen. Übertragene Aufgaben werden als separate Kostenstelle
geführt und nur den interessierten Gemeinden verrechnet.
Was erwartet die 171 Nicht-
Standortgemeinden?
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4. Bereich Sozialhilfe
Materielle (Unterstützungsleistungen) und persönliche Sozialhilfe (Beratung) auf Ebene Gemeinde.
Die bestehenden Strukturen mit RSD bleiben erhalten. Die Bildung von "Kleinstsozialdiensten", die zu einem Verlust an
Professionalität führen würde, wird verhindert. Die Gemeinden können den Sozialdiensten zusätzliche
Aufgaben übertragen (Schulsozialarbeit, Jugendarbeit).
Zudem:Das Leistungsniveau in der materiellen Sozialhilfe wird im neuen Unterstützungsgesetz verbindlich festgelegt.
Wirkungen der neuen Regelung
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5. Würdigung
Vorteile der Bündner NFA
1. Der Finanzausgleich wird einfach, transparent, fair und steuerbar
2. Mehr Solidarität für die Schwächeren durch die Verstärkung des Ressourcen- und Lastenausgleichs
3. Mehr Chancengleichheit durch Wegfall der „Steuerfessel“ und der Beschneidung von Gemeinden über 300 Einwohnern
4. Versprechen gegenüber den Gemeinden werden eingelöst
5. Graubünden wird kompatibel mit dem Bund und berücksichtigt die Verhältnisse in den anderen Kantonen
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5. Würdigung
6. Eigeninitiative der Gemeinden wird gefördert und Abhängigkeit vom Kanton reduziert
7. Mehr Ordnung und schlanke Verwaltung (Entflechtung des Finanzgewirrs und klarere Rollenverteilungen)
8. Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden in Bereichen mit gemeinsamer Finanzierung
9. Weitere dringende Anpassungen werden wesentlich erleichtert (zum Beispiel Spitalfinanzierung)
10. Bedarfsgerechtere und besser abgesicherte Leistungen für die Einwohner
Weitere Vorteile sind:
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5. Würdigung – zur Kritik der Gegner
Bündner NFA stärkt die Gemeinden und die innerkantonale Solidarität
• Behauptung: „Abbau in der Volksschule und im Sozialbereich; Der Zusammenhalt geht verloren.“
Die Volksschule wird gestärkt und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schuler erhöht.
Das Sozialwesen erhält bessere Absicherung und Perspektiven.
Der finanzielle Ausgleich zwischen den Gemeinden und den Regionen wird verstärkt.
Die schwachen Gemeinden werden ebenfalls entlastet.
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5. Würdigung – zur Kritik der Gegner
Die Dynamik begünstigt die Gemeinden
• Behauptung: „Die Gemeinden tragen längerfristig die grösseren Lasten.“
Kanton entlastet die Spitalregionen um jährlich über 10 Mio. Franken, Tendenz steigend.
Kanton übernimmt Mehrbelastungen im Verkehrsbereich.
Der Kanton trägt heute schon die Kosten in den dynamischen Aufgabenbereichen wie Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligung, ausserkantonale Hospitalisation, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen.
Gemeinden sind vor Sparmassnahmen des Kantons besser geschützt.
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5. Würdigung – zur Kritik der Gegner
Bündner NFA kommt rechtzeitig
• Behauptung: „Zuerst sollen die Gemeindestrukturen bereinigt werden.“
Die Gemeindestrukturen sind unabhängig von der Bündner NFA anzugehen.
Die Bündner NFA ist auch für die Kleinstgemeinden umsetzbar.
Ohne Bündner NFA werden zahlreiche Aufgaben nicht zweckmässig erfüllt.
Die Bündner NFA erleichtert das Lösen von künftigen Aufgaben.
Die Bereinigung der Gemeindestrukturen braucht viel Zeit und die Bündner NFA ist dringend.
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5. Würdigung – zur Kritik der Gegner
Bündner NFA ist nur als Ganzes zu haben
• Behauptung: „Die Bündner NFA soll nach einem Nein in den Bereichen Soziales und Volksschule nachgebessert werden.“
Die Bündner NFA ist ein Gesamtprojekt, das nicht in Einzelteile zerlegt werden kann.
Die Bündner NFA ist ein hart errungener Kompromiss
Ein Herausbrechen des Sozial- und Schulbereichs aus der NFA bringt das ganze System zum Kippen.
Ein Nein zur Bündner NFA wäre ein Nein gegenüber den Gemeinden, was der Stossrichtung der Bündner NFA fundamental widerspricht.
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www.gr.ch
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www.buendner-nfa.gr.ch
…
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Schlussbemerkung
Die Bündner NFA
–
Ein nötiges, ausgereiftes und
ausgewogenes Projekt für Graubünden
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