Der
Abwasserkanal Emscher
aus Sicht der Planfeststellungsbehörde
Runder Tisch Emscher am 12.06.2014 in Herten
Hedwig Niederau
Bezirksregierung Münster
Veronika Lauth
Bezirksregierung Münster,
Dezernat 54.4, Kommunales Abwasser
Bedeutung des
Abwasserkanals Emscher (AKE)
für die WRRL • Der Bau des AKE als abwassertechnischen Kernstücks
sichert die Ableitung der aus den Teileinzugsgebieten
stammenden Abwässer
• Der AKE ist Schlussstein für die Entflechtung von
Gewässern und Abwasser
• Der AKE schafft die Voraussetzungen für die Umgestaltung
der Emscher selbst und damit
• für die Schaffung eines zusammenhängenden
Gewässersystems im Emschertal
Was ist der Abwasserkanal Emscher ?
Kernstück der Emschersanierung
• Länge 51 km (Rohrstrecke 76 km), Durchmesser bis
2,80 m, Tiefenlage bis zu 40 m
• Neubau von ca. 90 Schächten und 50
Vorschächten, Neu- oder Umbauten an
bestehenden Schachtstandorten
• Durchmesser der Schachtbauwerke zwischen ca.
10 m und 30 m
• Bau von 3 Pumpwerken
Wozu ein Planfeststellungsverfahren?
• Planfeststellung nach § 170 Landeswassergesetz
• Wenn der Verband es beantragt
• Wenn nach der Entscheidung der Aufsichtsbehörde
mit einer erheblichen Beeinträchtigung des
Allgemeinwohls oder mit Einwendungen zu rechnen
ist
→ beide Kriterien erfüllt
→ Konzentrationswirkung
→ Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Wer ist die Planfeststellungsbehörde?
• Nach § 140 LWG ist die Bezirksregierung Münster
zur zuständigen Behörde bestimmt worden
• D. h. Bezirksregierung Münster ist
bezirksübergreifend Planfeststellungsbehörde
• Intensive Zusammenarbeit mit den benachbarten
Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf
Besonderheiten des AKE
• Fließzeit
• Tiefenlage
• Abstürze aus seitlichen Einzugsgebieten
• Überwachungsmöglichkeit / Sanierung von
auftretenden Schäden
• Lage in dicht besiedeltem Gebiet
• Vielzahl von Einzelbaustellen
• Eingriff in Natur und Landschaft
Stand heute
Planfeststellungsbeschluss Abwasserkanal Emscher
vom 08.08.2008 für den Bau und den Betrieb eines
Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund bis
Dinslaken
Stand heute
• 5 Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse nach § 76 Ab.3 VwVfG NRW,
vorwiegend aufgrund Weiterentwicklung des automatischen Inspektions-
und Reinigungssystems (1., 2. und 5. Änderungsbeschluss)
Stand heute
• 3. Änderungsbeschluss: Gesammelte Änderungen
im Bereich von Dortmund bis Bottrop
(Schachtverschiebungen, Änderungen von
Zuwegungen, Änderung von Anschlüssen)
• 4. Änderungsbeschluss: Neugestaltung Hochbauteil
Gelsenkirchen (Baugenehmigung)
Stand heute
• Verschiedene Entscheidungen gemäß §76 Abs. 2
und § 74 Ab. 7 VwVfG NRW, vorwiegend aufgrund
von baubedingt erforderlichen Änderungen,
Optimierung der Planung, z. B.
Schachtverschiebungen, Änderung von
Zuwegungen, Änderung der Vortriebsrichtung
Stand heute
• Internetseite
Ausblick Planfeststellung AKE
• In dem Bereich von Oberhausen bis zum Klärwerk
Emschermündung sind wesentliche Änderungen
geplant:
• Deichrückverlegung im Bereich Holtener Feld
• Verlagerung des Pumpwerkes Dinslaken nach
Oberhausen („neu Pumpwerk Oberhausen“)
• Oberflächennaher Kanal
• UVP-pflichtig, Scopingtermin im März 2011
• Erörterungstermin im Februar 2014
Ausblick Planfeststellung AKE
Bauüberwachung AKE
• Die jeweils örtlich
zuständige
Bezirksregierung
• D. h.
Bezirksregierungen
Arnsberg, Düsseldorf,
Münster
• Hochbauteile: örtlich
zuständige Bauämter
Bauüberwachung AKE
BA 10:
Baugruben für die
Pumpwerke Bottrop
und Gelsenkirchen,
2009
Bauüberwachung AKE
• BA 20: Bereich vom Pumpwerk Bottrop bis zur
Bernemündung (1. Änderungsverfahren), 2010
• BA 30: Bereich von Dortmund bis Pumpwerk
Bottrop (2., 3. und 4. Änderungsverfahren), 2011
• BA 40: tiefliegender Kanal ab Bernemündung (5.
Änderungsverfahren), 2013
Bauüberwachung AKE
• Regelmäßig stattfindende Baubesprechungen unter
Beteiligung der zuständigen Behörden in den
jeweiligen Bauabschnitten
• Einhaltung der Nebenbestimmungen (Bau) aus
Planfeststellung
• Baustellenbegehung
• Einsichtnahme Bautagebücher etc.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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