Die Rechte Hörgeschädigter
im Schwerbehindertenrecht
Christine Rasinski
Universitätsklinikum Halle
Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Kopf- und Halschirurgie
Komm. Direktorin: PD Dr. med. K. Neumann
2. Mitteldeutsches CI-Symposium, 5.6.2010, Leipzig
Schwerbehindertenrecht
Was sind die Versorgungsmedizinischen
Grundsätze (VMG) ?
Was bedeutet „Grad der Behinderung“ ?
Was sind Merkzeichen ?
Nachteilsausgleiche – wer bekommt sie ?
Schwerbehindertenrecht
Was sind die Versorgungsmedizinischen
Grundsätze (VMG) ?
Was bedeutet „Grad der Behinderung“ ?
Was sind Merkzeichen ?
Nachteilsausgleiche – wer bekommt sie ?
regeln Begutachtung von Gesundheitsstörungen
•im Schwerbehindertenrecht
•im sozialen Entschädigungsrecht
Anhang zur Versorgungsmedizin-Verordnung
Gültig ab 1.1.2009
Früher AHP (Anhaltspunkte zur Begutachtung)
Versorgungsmedizinische Grundsätze
GdB-GdS
Grad der Schädigung (GdS)
Soziales Entschädigungsrecht
Folge einer bestimmten Ursache (kausal)
Schaden bei Dienst in Bundeswehr
Impfschaden
tätlicher Angriff
Schwerbehindertenrecht
Was sind die Versorgungsmedizinischen
Grundsätze (VMG) ?
Was bedeutet „Grad der Behinderung“ ?
Was sind Merkzeichen ?
Nachteilsausgleiche – wer bekommt sie ?
GdB-Schwerbehindertenrecht
Grad der Behinderung (GdB)
Bezieht sich auf alle Gesundheitsstörungen
unabhängig von Ursache
gibt Maß der körperlichen, geistigen, seelischen und
sozialen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung
aufgrund des Gesundheitsschadens an
Auswirkungen auf Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft
GdB-GdS
GdB / GdS
Nach gleichen Maßstäben beurteilt
Unabhängig vom ausgeübten /angestrebten Beruf
Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter
typischen Zustand
Altersunabhängige Mittelwerte
GdB-GdS - Beurteilung
nicht nur vorübergehende Gesundheitsstörung
über Zeitraum von mehr als 6 Monaten dauernd
Nicht: zukünftige Gesundheitsstörungen
Übliche seelische Begleiterscheinungen sind
inbegriffen
wenn diese erheblich höher – ggf. höherer GdB
GdB-GdS - Beurteilung
Gesamt-GdB
(wenn mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen):
Keine Addition der einzelnen Werte !
Wechselseitige Beziehungen der einzelnen Schäden
Auswirkungen der Schäden in ihrer Gesamtheit
Gesamtwürdigung: Vergleich mit Schäden, zu denen
feste GdB-Sätze vorliegen
GdB-GdS - Beurteilung
Gesamt-GdB
Von Beeinträchtigung mit dem höchsten Wert ausgehen
Prüfen, ob wegen weiterer Schäden 10 oder 20 Punkte
hinzukommen können
Werte von 10 führen nur selten zu einer Erhöhung,
auch Werte von 20 häufig nicht
Gesamtbeeinträchtigung ist wichtig !
Beurteilung also nicht ganz einfach !
GdB – Grad der Behinderung
SGB IX (Sozialgesetzbuch)
GdB von mindestens 50: Schwerbehinderung
GdB von mindestens 30, aber weniger als 50: Behinderung
Kann einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden
Bedingung: Arbeitsplatz erlangen oder erhalten
Feststellung erst ab GdB von 20
GdB bei Hörstörungen
Grundlage: Tonaudiogramm und Sprachaudiogramm
Tabellen geben Hörverlust und GdB an
Prüfung ohne Hörhilfe (Teilausgleich durch Hörhilfe
in Tabelle mit berücksichtigt )
Höherbewertung möglich bei
•Ohrgeräusch
•Gleichgewichtsstörungen
•Artikulationsstörungen o.ä.
GdB bei Hörstörungen
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
Angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang):
GdB 100
Später erworben (im 8.-18.Lebensjahr) mit schweren Sprach-
Störungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer
Sprachschatz):
GdB 100
Sonst je nach Sprachstörung
GdB 80-90
GdB
Neue Einschätzung des GdB bei CI-Trägern seit 2008
Früher lebenslang GdB 100
Heute 80 – 100 je nach Spracherwerb
(Einschätzung jedoch problematisch)
Widerspruch:
Erfolgreiche Reha wird berücksichtigt (nachvollziehbar)
Aber:
Begutachtung soll ohne Berücksichtigung von Hilfsmitteln
erfolgen
Schwerbehindertenrecht
Was sind die Versorgungsmedizinischen
Grundsätze (VMG) ?
Was bedeutet „Grad der Behinderung“ ?
Was sind Merkzeichen ?
Nachteilsausgleiche – wer bekommt sie ?
Merkzeichen G
Erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr (gehbehindert)
Innere Leiden
Anfälle
Störungen der Orientierungsfähigkeit
Wenn der Behinderte Wegstrecken, die üblicherweise noch zu
Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne Gefahr für sich oder
andere zurücklegen kann
Merkzeichen G
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit im
Kindesalter (in der Regel bis 16.Lebensjahr)
Erwachsenenalter: Bei diesen Hörstörungen in Kombination
mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion
(z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung)
Bei Hörstörungen
Merkzeichen aG
Außergewöhnlich gehbehindert
Können sich nur mit fremder Hilfe oder mit großer
Anstrengung außerhalb des Kfz. bewegen
Querschnittsgelähmte oder doppelt Beinamputierte, die
keine geeignete Prothese tragen können
Merkzeichen B
Berechtigung für ständige Begleitperson
Schwerbehinderte mit Anspruch auf G, Gl oder H
Wenn bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge
der Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen
Merkzeichen B
Bei Hörbehinderten, wenn
Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt
Merkzeichen Gl
Gehörlosigkeit
Hörbehinderte mit Taubheit bds.
Hörbehinderte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
bds., wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer
verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz)
Also in der Regel an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
angeboren oder in Kindheit erworben
Merkzeichen H
Bedeutung des Zeichens H – Hilflosigkeit
Nicht im Teil D (Merkzeichen), sondern im Teil A
(Allgemeine Grundsätze) der VmedVO
Diejenigen, die für eine Reihe von häufig und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer
persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder
Hilfe dauernd bedürfen
Auch wenn Hilfe nicht dauernd geleistet werden muss, aber
ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist
Merkzeichen H
H bei Kindern und Jugendlichen
Den Teil der Hilfsbedürftigkeit berücksichtigen, der wegen
der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines
gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet
Umfang der zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich sein
Auch bei niedrigem GdS kann im Kindesalter Hilflosigkeit
vorliegen
Merkzeichen H
H bei Kindern und Jugendlichen
Bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Hörstörung
ab Beginn der Frühförderung in der Regel bis Beendigung der
Ausbildung
Ausbildung: Schul-, Fachschul-, Hochschulbesuch,
berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sowie
vergleichbare Maßnahmen der beruflichen Bildung
Merkzeichen H
H bei Kindern und Jugendl.- Wegfall der Voraussetzungen
Besserung der Gesundheitsstörungen
oder
Jugendlicher hat infolge Reifung gelernt, die notwendigen
Maßnahmen selbständig und eigenverantwortlich
durchzuführen
Merkzeichen RF
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Blinde und wesentlich Sehbehinderte
(mind. GdB 60 wegen Sehbehinderung)
Hörgeschädigte, die durch Beeinträchtigung der Hörfähigkeit
nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind, sofern
diese nicht durch Hörhilfen behoben werden kann
Schwerbehindertenrecht
Was sind die Versorgungsmedizinischen
Grundsätze (VMG) ?
Was bedeutet „Grad der Behinderung“ ?
Was sind Merkzeichen ?
Nachteilsausgleiche – wer bekommt sie ?
Pauschbetrag wegen der Behinderung (außergewöhnliche
Belastung)
Betrag ist abhängig von GdB
Zuständig: Finanzamt
Für wen?
wenn GdB mindestens 50
wenn GdB mindestens 25, aber < 50, nur unter
bestimmten Voraussetzungen
Betrag kann auf Antrag von Kind auf Eltern oder
Angehörige übertragen werden, wenn Eltern für Kind
Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten.
Steuererleichterungen
Steuererleichterungen
Berücksichtigung von Krankheits- und Kurkosten
Zuständig:Finanzamt
Steuerliche Berücksichtigung außerordentlicher
Krankheitskosten
z.B.Operation, Kur
KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 %
Für wen ?
Schwerbehinderte mit Merkzeichen G
Gehörlose mit Merkzeichen Gl und RF mit orangefarbigem
Flächenaufdruck im Ausweis
Zuständig:
Landesverwaltungsamt /Versorgungsamt
Finanzamt / Stadtverwaltung / Landkreis (Zulassungsstelle)
Steuererleichterungen
Vorgehen:
schriftliche Anforderung beim Versorgungsamt.
Es wird Antrag und Beiblatt (ohne Wertmarke) übersandt
dann wird Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragt.
Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen sein (geht
auch bei Minderjährigen).
Bei Minderjährigen: Fahrzeug auf Kind umschreiben
(Zulassungsstelle)
KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 %
Steuererleichterungen
KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 %
Auswahl:
Kfz-Steuer-Ermäßigung 50 %
oder
„Freifahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Steuererleichterungen
Ergänzungen:
Nur für 1 Fahrzeug möglich
Nutzung zu Fahrten, die im Zusammenhang mit der
Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten
Person stehen (auch Einkauf o. ä.)
Bei entgeltlicher Personenbeförderung erlischt Anspruch
KfZ-Steuer-Ermäßigung 50 %
Steuererleichterungen
Für wen?
Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl
Ausweis mit orangefarbenem Aufdruck und Beiblatt (vom
Versorgungsamt) mit Wertmarke
Wertmarke muss gekauft werden, 30 €/Halbjahr, 60 €/Jahr
Schwerbehinderte mit aG, H und/oder Bl (kostenfrei)
Umfang:
Unentgeltliche Beförderung des Schwerbehinderten im
öffentlichen Personenverkehr.
Versorgungsamt gibt Streckenverzeichnis und Wertmarke
aus.
„Freifahrt“ im öffentlichen Personenverkehr
Für welche Strecken ?
Personennahverkehr (Straßenbahn, Bus, S-Bahn,
Nahverkehrszüge)
Fernverkehr im Umkreis von 50 km
„Freifahrt“ im öffentlichen Personenverkehr
Für wen ?
Schwerbehinderte mit Merkzeichen B oder Bl
Bei Bl auch zusätzlich Führhund
Begleitperson wird unentgeltlich befördert in gleicher
Wagenklasse wie der Schwerbehinderte
Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson
Kfz-Steuer-Ermäßigung 100 % (Befreiung)
Für wen ?
Schwerbehinderte mit Merkzeichen H,Bl oder aG
Zuständig:
Landesverwaltungsamt /Versorgungsamt
Finanzamt / Stadtverwaltung / Landkreis (Zulassungsstelle)
Steuererleichterungen
Kfz-Steuerbefreiung
Keine Auswahl, sondern
Kfz-Steuerbefreiung
und
„Freifahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln
(Wertmarke unentgeltlich)
Steuererleichterungen
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
Für wen?
Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF
Gehörlose oder Schwerhörige, denen eine ausreichende
Verständigung über das Gehör auch über Hörhilfen nicht
möglich ist (mind. hochgrad. Innenohrschwerhörigkeit)
GdB von mind. 50 vorausgesetzt
Zuständig:
GEZ
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft nur, wenn
Haushaltsvorstand oder Ehegatte zu den Personen
gehört oder wenn ein anderer Haushaltsangehöriger
nachweist, dass er allein das Rundfunkgerät zum
Empfang bereit hält.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Für wen ?
Schwerbehinderte Menschen
Gleichgestellte schwerbehinderte Menschen
Gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene während
der Ausbildung
Zuständig:
Rehabilitationsträger
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Hilfen für Schwerbehinderte
Für technische Arbeitshilfen
Zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Für selbständige berufliche Existenz
Für Wohnung entsprechend den besonderen Bedürfnissen
Für Fortbildung
In besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
Für Arbeitsassistenz
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Hilfen für Arbeitgeber
Für behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
Zuschüsse für Gebühren
Prämien und Zuschüsse zu Kosten der Berufsausbildung
Prämien für Eingliederungsmanagement
Für außergewöhnliche Belastungen, wenn sonst
Beschäftigungsverhältnis gefährdet
Für neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Hilfen an
Träger von Integrationsfachdiensten
Träger von Integrationsprojekten
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Wo gibt es Informationen ?
Integrationsämter:
www.integrationsaemter.de
BIH:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen
PF 4109
76026 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 81 07 901 und -902
Fax: 0721 / 81 07 903
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Integrationsamt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345 / 514 1687
Fax:0345 / 514 1609
E-Mail:[email protected]
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Integrationsamt
Halberstädter Str. 39 a
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 / 627 3233 und -3348
Fax: 0391 / 627 3360
E-Mail:[email protected]
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Sachsen:
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales
Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Tel.: 0371 / 577-0
Fax: 0371 / 577-282
PC-Fax: 0371 / 577-1406
E-Mail:[email protected]
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Sachsen / Zweigstellen:
Chemnitz
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz
Dresden
Strehlener Str. 24
01069 Dresden
Leipzig
Berliner Str. 13
04105 Leipzig
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Thüringen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Integrationsamt
Karl-Liebknecht-Str.4
98527 Suhl
Tel.: 03681 / 73 36 96
Fax: 03681 / 73 33 66
E-Mail:[email protected]
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Thüringen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Integrationsamt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Tel.: 0361 / 3 78 81 41
Fax: 0361 / 3 78 81 63
E-Mail:[email protected]
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Integrationsämter Thüringen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Integrationsamt
Puschkinplatz 7
07545 Gera
Tel.: 0365 / 8 22 37 11
Fax: 0365 / 8 22 35 93
E-Mail:[email protected]
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Info-Broschüren über Integrationsämter erhältlich:
SGB IX
Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
ABC Behinderung und Beruf
und andere.....
Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht
Es gäbe noch viel zu sagen, doch
Meine Redezeit ist um !
Zuviel Text von einem Redner ermüdet Sie !
Das Wichtigste ist ja gesagt !
Bei Fragen – bitte mich ansprechen.....
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