1
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Diskriminierung: einfach – doppelt – mehrfach?
Einfach: eine Diskriminierung aufgrund eines Merkmals Geschlecht, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion, Ethnie etc.
Doppelt: zwei Diskriminierungsfaktoren spielen eine Rolle im Zusammenspiel: z.B: Geschlecht und Behinderung
Mehrfach: Diskriminierung aus mehr als einem Grund
(nacheinander wie auch gleichzeitig)
2
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Intersektionelle Diskriminierung
Intersektionelle Diskriminierung: mehrere zu einer Diskriminierung führende Merkmale wirken gleichzeitig (besondere Form der Mehrfachdiskriminierung)
Mehrfachdiskriminierungen sind wegen ihrer Vielschichtigkeit schwer zu bekämpfen
Unterschiedliche Anwendungsbereiche für verschiedene Diskriminierungsgründe
3
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Potential an Diskriminierungserfahrungen
Jeder Mensch ist Träger In bestimmter Merkmale, hat ein bestimmtes Geschlecht, Alter, eine bestimmte religiöse oder nicht religiöse Einstellung, sexuelle Orientierung, sozialen Status, gehört zu den Menschen mit Behinderung oder nicht…und die Möglichkeiten an Diskriminierungserfahrungen sind vielfältig und zahlreich
4
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Internationale Antidiskriminierungsbestimmungen
Gleichheit vor dem Gesetz und Schutz aller Menschen vor Diskriminierung als allgemeines Menschenrecht uva.
Präambel der Anti-Rassismus Richtlinie (2000/43/EG) hebt Frauen als häufige Opfer mehrfacher Diskriminierung hervor
FRA Bericht 2011: Angehörige ethnischer Minderheiten durchschnittlich fünfmal häufiger Opfer von Mehrfachdiskriminierungen
5
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Österreichische GesetzgebungArt. 7 B-VG: Verbot der Diskriminierung vor dem
Gesetz aufgrund des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung und der Behinderung, sowie Geburt, Herkunft und Klasse
Art. 8 StV: freies, gleiches und allgemeines Wahlrecht sowie das Recht, ohne Unterschied von Geschlecht, Sprache, Religion oder politische Meinung zu einem öffentlichen Amte gewählt zu werden
6
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Österreichische GesetzgebungArt. 1 Abs 1 RassDiskrBVGJegliche Form der Unterscheidung aufgrund von Hautfarbe,
Abstammung oder nationaler oder ethnischer Herkunft in Gesetzgebung und Vollziehung verboten
Art. 14 EMRKVerbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Hautfarbe,
Sprache, Religion, politischen oder sonstigen Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status
7
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
BundesgleichbehandlungsgesetzTeil I: Gleichbehandlung von Frauen und Männern in
der Arbeitswelt
Teil II: Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)
Teil III: Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
8
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
BundesgleichbehandlungsgesetzDefinition von Diskriminierung: ist jede
benachteiligende Differenzierung, die ohne sachliche Rechtfertigung vorgenommen wird
Belästigung: ein unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt, einschüchternd und beleidigend ist
Beweislast: Betroffene muss die Diskriminierung glaubhaft machen
9
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Mehrfachdiskriminierung§ 26 GlBG (13) und § 51 (10) GlBG
Liegt eine Mehrfachdiskriminierung vor, so ist darauf bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen
§ 38 (6) GlBG Ansprüche nach Abs. 1 und 2, die auch auf den Diskriminierungsgrund der Behinderung gestützt werden, können nur nach vorheriger Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beim Bundessozialamt gerichtlich geltend gemacht werden iVm § 11 BGStG
10
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
MehrfachdiskriminierungBetrifft ein von der Gleichbehandlungskommission zu
behandelnder Fall sowohl die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt als auch die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt, so ist Senat I zuständig
11
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Fall GBK I/283/10-MFrau A., kurdischer Herkunft, Muslimin bewirbt sich auf
eine ausgeschrieben Stelle als Ordinationshilfe
Gemeinsames Essen auch im Fastenmonat vorgeschrieben
Anordnung ihren Namen zu ändern Daisy, Arabella oder Renate
Videoüberwachung im Umkleideraum
12
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Entscheidungsexuelle Belästigung § 6 GlBG verneint
Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, geschlechtsbezogene Belästigung § 7 Abs. 1 GlBG bejaht, da Daisy eine Zeichenfigur ist und dies als herabwürdigend gilt
Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit § 21 Abs. 1 (1) GlBG bejaht, da europäisch klingenden Namen aufzwingen wollte – zielt darauf ab, ethnische Zugehörigkeit zu negieren
Diskriminierung aufgrund der Religion § 21 Abs. 1 (1) GlBG bejaht, da sie während des Fastenmonats am Tisch sitzen musste
13
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Fälle AntidiskriminierungsstelleEinfach: Beschimpfung „Du schwule Sau…“ bei der
Arbeit (Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung)
Doppelt: Verkäufer zu ältere Dame „Verstehen Sie mich..“ (Diskriminierung aufgrund des Alters und des Geschlechtes)
Mehrfach: Frau mit Invaliditätspension, aus Kroatien wird vom Richter nicht ernst genommen (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Behinderung, sozialen Status und Ethnie)
14
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Fälle Antidiskriminierungsstelle
Intersektionell: Frau mit Kopftuch wird im Bus von einem Fahrgast angepöbelt (Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, Religion und Ethnie)
15
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Folgen• Identifikation der Betroffenen mit den Kategorien• Identifikation mit der Rolle als Opfer• Belastung• Ohnmacht• Ausgrenzung
16
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Statistik Diskriminierungsgründe
Alter: 5%
Behinderung: 9%
Ethnische Herkunft: 36%
Geschlecht: 8%
Weltanschauung: 3%
Religion: 11%
Sexuelle Ausrichtung: 5%
Soziale Herkunft: 6%
Mehrfachdiskriminierung: 17%
17
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Zu beachten
„Wenn wir uns mit den Gründen des Anderssein anstatt mit den Auswirkungen dieses Anderssein
beschäftigen …laufen wir Gefahr, eine Analyse vorzunehmen, die von den tatsächlichen Erfahrungen der Menschen weit entfernt ist…häufiger entstehen Benachteiligungen aus der Art und Weise, in der die Gesellschaft bestimmte Personen behandelt, als aus
bestimmten Eigenschaften der Betroffenen.“(Kommission der Menschenrechte der Provinz Ontario 2001)
18
Mag.a GRABOVAC Daniela Graz, 15.11.2011 Einfach-, Doppelt-, Mehrfachdiskriminierung
Danke für Ihre Aufmerksamkeit !
Top Related