Dr. Erich HilleProjektleitung Projekt
Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz
Resümee des Umstellungsprozesses bisher
und Ausblick auf den Jahreswechsel 2006
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Was musste gemeldet werden?
• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr
• Wie kann gemeldet werden?
• Wann kommt das neue System in Österreich?
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Was musste gemeldet werden?
• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr
• Wie kann gemeldet werden?
• Wann kommt das neue System in Österreich?
• Realwirtschaft: Leistungsbilanz
• Waren• Dienstleistungen• Einkommen• Transfers
• Vermögenstransfers
• Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz
• Direktinvestitionen• Portfolioinvestitionen• Sonstige Investitionen• Derivate• Währungsreserven
Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Was musste gemeldet werden?
• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr
• Wie kann gemeldet werden?
• Wann kommt das neue System in Österreich?
Was musste gemeldet werden?
Statistische
Angaben
Bis Anfang der 90-er Jahre mussten am Überweisungsauftrag umfangreiche statistische Angaben gemacht werden:
• Genaue handelsübliche Bezeichnung der Ware
• Zoll-Tarif-Nummer
• Ursprungsland
• Lieferland (Verkäufer-) Land
• Warenwert laut Faktura
• Allfällige Nebenkosten
• Zeitpunkt der Einfuhr
• Fakturen Gesamtbetrag
• Geleistete Teilzahlungen
• Genaue Bezeichnung der Dienstleistung
• Genaue Bezeichnung sonstiger Schuldverpflichtungen
Auch heute sind bei Auslandzahlungen statistische Angaben erforderlich:
• Import/Export
• Reiseverkehr
• Kontoüberträge
• Sonstige Zahlungsgründe:
genau zu beschreiben
• Bei Überweisungen über € 12 500
Statistische
Angaben
Was muss(te) gemeldet werden?
Was muss(te) gemeldet werden?
Schon Heute:
• keine Angaben bei Zahlungen in € innerhalb der EU unter € 12 500 Überweisungsbetrag
Zukunft:
• Keine statistischen Angaben bei Auslandüberweisungen
• Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem Ausland
Anstelle der Erfassung über Banken tritt die direkte Meldung durch Unternehmen.
Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt gemeldet:
• Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung, Transitmeldung
• Befragung Direktinvestitionen aktiv und passiv
• Befragung Handelskredite
• Wertpapierstandmeldung
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Was musste gemeldet werden?
• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr
• Wie kann gemeldet werden?
• Wann kommt das neue System in Österreich?
• Realwirtschaft: Leistungsbilanz
• Waren Außenhandelsstatistik• Dienstleistungen Dienstleistungserhebung• Einkommen Kapitalertragsmeldung • Transfers Meldung zusammen mit Dienstleistungen
• Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertragungen
• Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz
• Direktinvestitionen Transaktionsmeldung und Jahresbefragung
• Portfolioinvestitionen Wertpapierstandmeldung• Sonstige Investitionen Meldung über Sonstige Investitionen• Derivate Derivatmeldung• Währungsreserven OeNB - Bilanz
Was muss gemeldet werden?
OeNB-Leitlinie:
Was muss gemeldet werden?
• A. Dienstleistungen
Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen
• I. Direktinvestitionen
• II. Portfolioinvestitionen
• III. Finanzderivate
• IV. Sonstige Investitionen
• V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen
• Vereinfachungen im Zahlungsverkehr werden genutzt– Vereinfachung der Zahlungsaufträge– Auslandspesen (€ im EU-Raum) gleich Inlandsspesen
• Erfahrungen aus der Road - Show– Für alle Unternehmen Neuland– Abgrenzungsfragen: steuerrechtlich, bilanzrechtlich – Meldezeitpunkt– Praktische Umsetzung: Skonto, Abzüge– Unternehmen tendieren zu Meldekonzept II – Detaillierte Meldungen sind häufig einfacher
• Melden: so einfach wie möglich!– Anbot von zwei Meldealternativen
A. Dienstleistungen
I. Direktinvestitionen
• Meldung von Umsätzen im Anlassfall – Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen– Gewinnausschüttungen– Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall
• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – Wenige Transaktionen im Jahr– Häufig „Sonderfälle“– Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll– Organisatorische Maßnahmen Ziel führend
I. Direktinvestitionen
• Jahresbefragung– Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich– Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern – Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland– Zusendung eines Fragebogens durch OeNB– Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher
• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Wunsch nach Verbesserung der derzeitigen WEB – Formulare– Wird umgesetzt!
• Melden: so einfach wie möglich!– Vorausfüllen von Fragebögen (WEB - Formular)
II. Portfolioinvestitionen
• Besonderheiten– Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer Kunden
• Gliederung nach Kundengruppen
– Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken erfasst werden kann
– Meldung mit ISIN – Code (wie bisher)• Identifizierung von Einzelwertpapieren
• Umfangreiche Berechnungen durch OeNB– Erträge: „cash“ und „accrual“– Bewertungseffekte: Wechselkurse, Wertpapierkurse– Klassifizierungen
II. Portfolioinvestitionen
• Meldung von Beständen und Umsätzen …– … für Wertpapiere in Auslandsdepots und in Eigenverwahrung– … für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit
ausländischen Geschäftspartnern– Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende):
• Quartalsmeldung: wenn Bestand größer als 30 Mio. EURO• Jahresmeldung: wenn Bestand größer 5 Mio. EUR
• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Wo notwendig, „maßgeschneiderte“ Lösungen
• Melden: so einfach wie möglich!– Drastische Erhöhung der Wertgrenzen– Verwendung des ISIN - Codes
III. Finanzderivate
• Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern …– Umsätze im Monat
Meldegrenze: 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein- und -ausgänge im Monat
– Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach IAS)Meldegrenze: Summe aus Forderungen oder Verpflichtungen größer als 1 Mio
€-Gegenwert
• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Datenbasis in Unternehmen vorhanden
• Melden: so einfach wie möglich!– Festlegung von Meldegrenzen folgt Buchhaltungsvorschriften
(IAS) und nicht nur statistischen Kriterien
IV. Sonstige Investitionen
• Meldung von - Beständen und getrennt betrachtet, Handelskrediten
- gegenüber ausländischen Geschäftspartnern - gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland
- Erträgen (Zinseinkünfte und –Aufwendungen) – Meldeperiode: Monat– Meldegrenze: Wenn Forderungen oder Verpflichtungen am
Monatsultimo größer als 3 Mio. EUR
• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Wesentliche Entlastung durch Wegfall der
Auslandskontenmeldung– Wann endetet die Meldepflicht?
• Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des Schwellenwertes, letzte Nullmeldung erforderlich
– Ist zu melden, wenn keine Veränderung stattgefunden hat? - Ja
IV. Sonstige Investitionen
Melden: so einfach wie möglich! Niederlande
Art der Forderung
Land des ausländi-
schen Schuldners
Währung, auf die die Forderung
lautet
Forderungen
Stand am Beginn der
Periode
Veränderungen während des Monats
Stand am Ende der Periode
Transaktionen Bewertungen
sonstige Ände-rungen
Erhöhung der
Forderun-gen
Verminde-rung der
Forderun-gen
Wechsel-kurs Preis
Art der Forderung
Land des ausländi-
schen Schuldners
Währung, auf die die Forderung
lautet
Erträge
Stand am Beginn der
Periode
Veränderungen während des Monats
Stand am Ende der Periode
TransaktionenBewertun-gen und andere
Änderun-gen
In der Periode
angefallen Erträge
erhaltene Zahlungen
Meldung in Österreich
und NiederlandeMeldung in Österreich
Meldung in den
Niederlanden
IV. Sonstige Investitionen
Melden: so einfach wie möglich! Österreich
Forderungen
Land des Schuldners
Währung, auf die dieForderung
lautetArt der
Forderung
Forderung-verzichte,
Abschreibungen
Bestand am Ende der
Meldeperiode
Zinsertrag: fällige Zinsen
Land des Schuldners
Währung auf die die Forderung
lautet
Gegenüber ausländischen
Banken
Gegenüber ausländischen Nichtbanken
• Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt Notwendige
• Durchführung von umfangreichen Berechnungen in der OeNB
• Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen
• Meldung ín Österreich ist einfacher als in anderen europäischen Ländern
V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen
• Meldung im Anlassfall von- Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von Liegenschaften- Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen
• Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Was musste gemeldet werden?
• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr
• Wie kann gemeldet werden?
• Wann kommt das neue System in Österreich?
Wie kann gemeldet werden?
• Meldewege– Eigenes Online-Erfassungsprogramm
• Kann bereits im Internet getestet werden
– Down- und Upload von elektronischen Formularen– Datenübermittlung (XML-Files) via
• File Transfer („Connect Direct“)• Secure E-Mails • CD-ROM/Datenträger
– Papier (Vordrucke für Meldungen)
• Melden: so einfach wie möglich!– Großes Angebot an technischen Schnittstellen– Unterschiedliches Service– Unterschiedliche Sicherheiten
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?
• Was musste gemeldet werden?
• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr
• Wie kann gemeldet werden?
• Wann kommt das neue System in Österreich?
Wann kommt das neue System in Österreich?
Umstellungstermin
• Umstellung in Österreich zum Stichtag 1. Jänner 2006
• Rechtzeitige Information der Wirtschaft seit 2004
• Möglichkeiten zum Kennenlernen des neuen Systems
Jahreswechsel
• Letzte Meldungen nach dem alten System– Jänner 2006 Stichtag 31.12.2005
• Erste Meldung nach dem neuen System– Jänner 2006: Stichtag 31.12.2005: Sonstige Investitionen– Feber 2006: Stichtag 31.01.2006: Transaktionen zu
Direktinvestitionen, Finanzderivate, Liegenschaften und
Vermögensübertragungen– April 2006 Stichtag 31.03.2006: Dienstleistungen,
Portfolioinvestitionen– Herbst 2006 Stichtag 31.12.2005: Befragung Direktinvestitionen
Wann kommt das neue System in Österreich?
Informationen
• Webseite: www.zahlungsbilanz.oenb.at
• Telefonhotline OeNB: 01 40420 4444
• Telefonhotline Statistik Austria: 01 71128 7272
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