Anwendungen für die Facebook Platform
The Legal Stuff ...
Dr. Stefan Freytag
Rechtsanwalt und PartnerTaylor Wessing
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Facebook Developer Garage Hamburg
Die juristische Killer-Application für Facebook
Das „LAWbook“ auf Facebook
Was muss ich juristisch wissen, wenn ich Anwendungen für Facebook entwickle?
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Was muss ich juristisch wissen, wenn ich Anwendungen für Facebook entwickle?
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Drei Themen ausgewählt
1. „Own Your Application!“
2. „Respect The Rules!“
3. „It‘s YOUR Business!“
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Rechtliche Themen für Developer
Wer bin ich?
Was gilt? Was muss ich tun?
Wo bin ich?
Was passiert?
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Wo stehe ich als Developer? (1)
kein Distributorenmodell
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Wo stehe ich als Developer? (1)
sondern: 1) Plattform-Vertrag mit Facebook
2) Eigene Endkundenbeziehung
• Lizenzgeber
• Angestellte / fr. Mitarbeiter
• Behörden
• Wettbewerber
• div. rechtliche Anforderungen
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Wo stehe ich als Developer? (2)
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Drei Themen
1. „Own Your Application!“
2. „Respect The Rules!“
3. „It‘s YOUR Business!“
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„Own Your Application!“
im eigenen Interesse und zur Erfüllung der Developer Terms
Passen Lizenzbedingungen bei Dritt-Software, Bibliotheken, Open-Source?
schriftliche Verträge mit (freien) Mitarbeitern?
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„Respect The Rules!“ (1)
Rechtsbeziehung zwischen Developer und Facebook, Inc. ist vertraglich geregelt und unterliegt US-Recht (Delaware)
„Developer Terms of Service“
„Developer Applications Guidelines“
die allgemeinen „Terms of Use“
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„Respect The Rules!“ (2)
Gebrauch der Facebook-Marken, Press Releases
Werbung in der Anwendung
Verbotene Anwendungen und Verhaltensweisen
Umgang mit Nutzerdaten, Developer Privacy Policy
Urheberrecht bei Filesharing-Anwendungen, Developer Copyright Policy nach dem Digital Millennium Copyright Act
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„It‘s YOUR Business!“ (1)
Der Developer hat eine eigene Kundenbeziehung und ist juristisch voll und ganz für seine Anwendung verantwortlich.
Anders als Facebook, Inc. hat der deutsche Developer i.d.R. seine Niederlassung in Deutschland
„Herkunftslandprinzip“nach Telemedien-gesetz
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„It‘s YOUR Business!“ (2)
Denkbare rechtliche Anforderungen abhängig von Art der Anwendung, Zielgruppe, Wettbewerbssituation u.a.
Denkbare Themen:
Wettbewerbsrecht, Preisangaben Datenschutz Verbraucherschutzrecht Urheberrecht Persönlichkeitsrecht Haftung für UGC
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„Es gibt viele Lösungen, finden wir sie!“
Facebook Developer Garage Hamburg
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Facebook Developer Garage Hamburg
Taylor Wessing – eine starke Kraft in Europa
Europäische Kanzlei mit ca. 650 Rechtsanwälten in 12 Büros
Berlin ● Brussels ● Cambridge ● Düsseldorf ● Frankfurt ● Hamburg ● London ● Munich ● Paris ● Alicante ● Shanghai ● Dubai*
*associated office
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Facebook Developer Garage Hamburg
Flächendeckende Präsenz in Deutschland
Büros in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München
Full-Service Angebot mit Branchenfokus IT und Medien Technologie- und know-how-intensive Unternehmen Industry Groups:
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