FOKUS
GESUNDHEITFOKUS
GESUNDHEITAnalyse der ambulanten medizinischen Versorgung
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Main-Taunus-Kreis
INHALT
VORWORT ...................................................................................................................................... 5
1 IM FOKUS ................................................................................................................................ 6
2 REGIONALE ENTWICKLUNG ................................................................................................. 7
2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................. 7
2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS ................ 9
3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN ............................................................................ 11
3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 11
3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ............................................... 12
3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................................... 13
3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG ........................................................ 13
3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG ...................................................... 14
4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG - WO STEHEN WIR HEUTE? .......................................... 15
4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG ................................................................... 15
4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG ...................................................... 18
4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 19
4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT ..................................................................... 19
4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 20
4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG ............................................................................ 20
4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG ..................................................................... 21
4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG .......................................................................... 21
4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 22
4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 22
4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG ..................................................................... 23
4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG ......................................................................... 23
4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG .................................................... 24
4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG .......................................................................... 24
5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN ......................................................... 25
6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN ................................................................................... 26
7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT ................................................................................. 28
7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT .................................................................. 28
7.1.1 HAUSÄRZTE ............................................................................................................. 28
7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 29
7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT ............................................................. 31
7.2.1 HAUSÄRZTE ............................................................................................................. 31
7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 31
4
8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT .......................................................................................... 34
9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG ............ 36
9.1 WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN ...................................................... 36
9.2 MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE ............................................ 37
9.3 FÖRDERUNG FAMULATUR ......................................................................................... 39
9.4 GRÜNDER- UND ABGEBERFORUM ............................................................................ 39
10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT ............................................................................... 39
10.1 NEUE ÄRZTEHÄUSER IN BAD SODEN AM TAUNUS ................................................. 39
11 ANLAGE ............................................................................................................................. 40
11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................ 40
11.2 TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................. 41
11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................... 41
12 GLOSSAR .......................................................................................................................... 42
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VORWORT
„Ärztliche Versorgung geht uns alle an“ – so könnte das Motto unserer Neuauflage von Fokus Gesundheit lauten.
Auf die ärztliche Versorgung wirken vielfälti-ge Einflussfaktoren, die an vielen Stellen von der Kassenärztlichen Vereinigung Hes-sen (KV Hessen) nicht oder nur geringfügig beeinflussbar sind. Die KV Hessen hat zum Beispiel keinen Einfluss auf die Anzahl der Medizinstudenten und sie kann auch nicht beeinflussen, dass immer mehr Medizinerin-nen und Mediziner ‘nur’ in Teilzeit arbeiten wollen. Dabei gilt es bewusst, das ländliche Hessen in den Fokus zu nehmen: Dort, wo kein Metzger, kein Bäcker und keine Bank mehr ist und der Breitbandausbau hinterher-hinkt, ist auch die ärztliche Versorgungs-struktur ein großes Problem.
Verantwortung für die Daseinsvorsorge übernehmen
Wir glauben, dass wir längst über den Punkt hinaus sind, an dem eine Institution wie die Kassenärztliche Vereinigung das Problem der Sicherstellung der ambulanten medizini-schen Versorgung alleine bewältigen kann, ohne dass wir das als Offenbarungseid ver-standen wissen wollen.
Wir müssen das Problem der ambulanten Versorgung als das begreifen, was es ist: ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge, das Ärzte, Landes- und Kommunalpolitiker, Kos-tenträger und viele andere Player mehr nur gemeinsam lösen können.
Nach 2016 stellt die KV Hessen nun erneut eine detaillierte Analyse der ambulanten Versorgung zur Verfügung, die wir als Grundlage für einen gemeinsamen Diskus-sionsprozess verstanden sehen wollen. Da-bei richten wir den Blick nicht nur auf die aktuelle Versorgungslage, sondern ergän-zen diesen mittels demografischer Daten und den Ergebnissen der Prognos-Zukunftsatlanten.
Leuchtturm Sicherstellungsrichtlinie
Unverändert gilt für Hessen, dass der Bedarf an ärztlichem Nachwuchs insbesondere im
hausärztlichen- und grundversorgend fach-ärztlichen Bereich hoch, und die Suche nach Praxisnachfolgern nicht immer einfach ist. Die KV Hessen hat bereits aktiv gehandelt. Die Fördermaßnahmen der seit 1. Januar 2017 gültigen SicherstellungsRichtLinie (Si-RiLi) haben bundesweit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, das hessische Förderpa-ket gilt als Leuchtturm und Vorbild in der Förderlandschaft. Zu Beginn des Jahres 2018 erfolgten nun einige Anpassungen in den Förderbedingungen. Für den Nach-wuchs wurden zudem zwei neue Angebote auf dem Weg „Von der Uni in die Praxis“ aufgenommen, der Praxistrack und das Schwerpunkt-Curriculum Primärversorgung, beides in Kooperation mit den Abteilungen für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt und Marburg.
Viele unserer Maßnahmen aus dem umfang-reichen Angebot der Sicherstellungsrichtlinie richten sich an Nachwuchsmediziner, die sich für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor und vielleicht später eine Niederlassung in eigener Praxis begeistern können. Die KV Hessen versucht weiterhin verstärkt, Studie-rende an den Universitäten in Hessen und Nachwuchsärzte für die Allgemeinmedizin sowie den Raum außerhalb der großen, städtischen Zentren zu begeistern. Dazu haben wir bereits vor fünf Jahren die Kam-pagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen.
Spezialisten rücken in den Fokus
Gerade, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, sollte der Zugang zu Spezialisten möglich sein. Die KV Hessen hat daher ne-ben den Belegärzten auch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in die aktuelle Ausgabe aufgenommen um das Informationsangebot abzurunden.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektü-re,
Ihre KV Hessen
Frankfurt, im Februar 2018
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1 IM FOKUS
Der Main-Taunus-Kreis gehört zum Regie-rungsbezirk Darmstadt, Kreisstadt ist Hofheim am Taunus. Der flächenmäßig kleinste und am zweitdichtesten besiedelte Landkreis Deutsch-lands liegt im Kern des Rhein-Main-Gebiets zwischen Frankfurt und Wiesbaden. Klassifi-ziert wird der Main-Taunus-Kreis als großstäd-tisch geprägter Landkreis. Der Main-Taunus-Kreis gehört zu den wohlhabendsten Regionen Deutschlands und grenzt im Norden an den ähnlich strukturierten Hochtaunuskreis, im Osten an die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, im Süden an den industriell geprägten Kreis Groß-Gerau und im Westen an die Lan-deshauptstadt Wiesbaden sowie den Rhein-gau-Taunus-Kreis.
Die beiden größten Städte im Landkreis sind Hofheim (39.476 Einwohner) und Kelkheim (Taunus) (28.452 Einwohner). Kleinste Ge-meinde ist Sulzbach mit 8.681 Einwohnern. Im Main-Taunus-Kreis leben insgesamt 232.848 Einwohner (Stand: 31.12.2015).
Laut Feststellung des Landesausschusses vom 04.05.2017 sind in der hausärztlichen Versorgung alle Planungsbereiche statistisch überversorgt und damit für Neuzulassungen gesperrt. Die Situation in der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung stellt sich vergleich-
bar dar. Auch hier gelten alle Fachgruppen im Main-Taunus-Kreis als statistisch überversorgt. Der höchste Versorgungsgrad mit 226,56% ist für die Chirurgie festzustellen.
Das Durchschnittsalter der Hausärzte liegt bei 56 Jahren und bei den Fachärzten bei 53 Jah-ren. Trotz des heute recht niedrigen Durch-schnittsalters der Fachärzte ist im Hinblick auf das Jahr 2030 mit einem erheblichen Nachbe-setzungsbedarf zu rechnen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Fachgruppen der Urolo-gen und der Nervenärzte zu richten. Sowohl für Haus- als auch für Fachärzte bietet die Region attraktive Rahmenbedingungen, die es leichter machen, niederlassungsinteressierte Ärzte zu gewinnen.
Zudem bietet die KV Hessen in Kooperation mit einer Vielzahl von verschiedenen Gesund-heitsakteuren, unter anderem im Rahmen des Hessischen Pakts, Maßnahmen zur Sicherstel-lung der ärztlichen Versorgung an. Hierbei zu nennen sind die Weiterbildungsverbünde, das Gründer- und Abgeberforum, sowie die An-siedlungsförderung und die Famulaturförde-rung speziell für ländliche Regionen.
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Quelle: Datenmaterial: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 – Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsent-wicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen; Diagramm: Eigendarstel-lung Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung
2 REGIONALE ENTWICKLUNG
2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG
Die Bevölkerungsentwicklung wird von sehr unterschiedlichen Einflüssen geprägt. Gebur-ten und Sterbefälle bestimmen die Einwohner-zahl ebenso wie die Wanderungsbewegungen, die über Landkreis- und Bundeslandgrenzen hinweg stattfinden (Zu- und Fortzüge).
Ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr 2014 wird nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Hessen die Bevölkerungszahl im Main-Taunus-Kreis langfristig steigen.
Es zeigt sich ein kontinuierliches Wachstum. Bis zu den Jahren 2020 und 2025 wird eine Zunahme um 5,7% bzw. 7,3% gegenüber 2014 erwartet, bis 2030 eine Zunahme von 9,2%.
Im Bundesland Hessen wird vergleichsweise bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Bevölke-rung um 4,4% erwartet. Dies entspricht in ab-soluten Zahlen einem Anstieg von 6.093.888 Einwohnern auf 6.363.757 Einwohner.
Der erwartete Anstieg der Bevölkerung im Main-Taunus-Kreis ist auf Wanderungsbewe-gungen zurückzuführen. So kann der Wande-rungsüberschuss (11,2%) die Geburtendefizite im Landkreis (-2,1%) ausgleichen (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 - Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen
insgesamtÜberschuss derGeborenen bzw .Gestorbenen (-)
Überschuss derZu- bzw .
Fortgezogenen (-)
Main-Taunus-Kreis 229 976 251 042 9,2 –2,1 11,2
Land H e s s e n 6 093 888 6 363 757 4,4 –3,1 7,5
Kreisfreie StadtLandkreis
Bevölkerungsstand
am31.12.2014
am31.12.2030
Veränderung im Zeitraum 31.12.2014 bis 31.12.2030
absolut in %
8
Bis 2020 wird im Vergleich zum Basisjahr 2014 in der Altersgruppe der Hochbetag-ten (Altersgruppe 80 oder älter) mit 35,5% der größte Zuwachs erwartet.
Aber auch für die jungen Altersgruppen wird ein leich-ter Anstieg prognostiziert. Lediglich der Anteil der Al-tersgruppe der 65- bis 80-Jährigen wird um 6,3% redu-ziert.
Bis 2025 wird weiterhin ein starker Zuwachs der Alters-gruppe der über 80-Jährigen erwartet. Die Prognosen für die übrigen Altersgruppen verändern sich lediglich ge-ringfügig.
Der Trend der Überalterung der Bevölkerung wird sich im Main-Taunus-Kreis bis zum Jahr 2030 verstärken. So verringert sich die Zunahme der Altersgruppe der bis 16-Jährigen als auch der 40 bis
unter 65 Jährigen um ca. 2% bis 3% gegenüber den für das Jahr 2025 angenommenen Werten. Auch für die Alters-gruppe der 65- bis unter 80-Jährigen wird entgegen der Prognosen 2020 und 2025 nunmehr bis 2030 ein Zu-wachs von 11,9 % berechnet. Der Anstieg der Altersgruppe der Hochbetagten (66,9%) übersteigt die für das gesamte Bundesland angenommene Prognose.
Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung
Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung
Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung
9
2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGI-ON: DER PROGNOS ZUKUNFTS-ATLAS
ERLÄUTERUNG UND ZUSAMMENSETZUNG
Der Prognos Zukunftsatlas ermittelt die Zu-kunftschancen und –risiken aller 402 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Zu-kunftsatlanten aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 stellen das einzige deutschlandweite Ranking dar, das regionale Entwicklungen über mehr als 10 Jahre konsis-tent sichtbar macht.
Die Zukunftsperspektiven der Regionen wer-den in Anlehnung an zahlreiche Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung anhand ei-nes Zukunftsindex bestimmt. Der Index beruht auf insgesamt 29 makro- und sozioökonomi-schen Indikatoren aus den vier Bereichen De-mographie, Wohlstand und Soziale Lage, Ar-beitsmarkt, Wettbewerb und Innovation.
Im Prognos Zukunftsatlas 2016 wurde der Digitalisierungskompass neu eingeführt. Er misst den Stand der Digitalisierung von Wirt-schaft und Arbeitsmarkt anhand der folgenden drei Indikatoren: Anteil digitaler Impulsgeber an der Gesamtbeschäftigung, Anzahl der IT-Gründungen je 10.000 Erwerbstätige (2011-2014) und dem Anzeigenindex der digitalisie-rungsbezogenen Stellenausschreibungen.
Im Folgenden werden die Daten des Prognos Zukunftsatlas aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 für den Main-Taunus-Kreis sowie die Region Rhein-Main dargestellt.
Stärke im Status-quo Dynamik
Demographie Fertilitätsrate Bevölkerungsentwicklung
Anteil Junge Erwachsene Wanderungssaldo Junge Erwachsene
Arbeitsmarkt
Arbeitsplatzdichte Veränderung Arbeitslosenquote
Arbeitslosenquote Veränderung Anteil Hochqualifizierter
Anteil Tertiärbeschäftigung
Anteil Hochqualifizierte
Schulabbrecherquote
Unbesetzte Ausbildungsstellen
Wettbewerb & BIP je Beschäftigten Veränderung BIP
Innovation Gründungsintensität Veränderung Gründungsintensität
FuE-Personal in der Wirtschaft Veränderung FuE-Personal
Investitionsquote der Industrie Veränderung Gesamtbeschäftigung
Patentintensität
Beschäftigte in den dt. Zukunfts-feldern
Anzahl der Top 500 Unternehmen
Wohlstand & Kaufkraft Veränderung des Anteils der in Be-darfsgemeinschaften lebenden Perso-nensoziale Lage Kriminalitätsrate
Kommunale Schuldenlast Anteil der in Bedarfsgemeinschaften
lebenden Personen Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas
Quelle: Prognos Zukunftsatlas 2016, www.prognos.com/zukunftsatlas
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MAIN-TAUNUS-KREIS
PROGNOS ZUKUNFTSATLAS: ENTWICKLUNG ÜBER DIE ZEIT
Main-Taunus-Kreis
2004 2007 2010 2013 2016
Dynamik 146 413 123 162 34
Stärke 7 10 11 9 10
Demographie 208 225 124 178 189
Arbeitsmarkt 24 109 19 34 12
Wettbewerb & Innovation 28 137 38 21 23
Wohlstand & soz. Lage 16 6 44 67 41
Digitalisierung *****
Gesamt 16 64 17 15 13
Zukunftschancen 2 3 2 2 2
Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung
RHEIN-MAIN
PROGNOS ZUKUNFTSATLAS 2016: ERGEBNISÜBERSICHT GESAMTRANKING (jeweiliger Rang von insgesamt 402 kreisfreien Städten und Kreisen)
Frank- furt
Main- Taunus- Kreis
Hoch- Taunus- kreis
Wies- baden
LK Of- fenbach
Main- Kinzig- Kreis
Wetter- aukreis
Rhein- gau- Taunus- Kreis
Offen- bach
Dynamik 6 34 35 168 47 181 216 219 64
Stärke 15 10 11 31 61 110 142 155 287
Demographie 16 189 263 31 154 180 218 254 6
Arbeitsmarkt 6 12 3 41 54 161 113 119 155 Wettbewerb & Innovation 10 23 41 47 65 90 210 216 154 Wohlstand & soz. Lage 368 41 10 304 159 193 152 121 398
Digitalisierung ***** ***** ***** **** **** *** *** *** ****
Gesamt 10 13 15 48 57 118 151 165 238
Zukunftschancen 1 2 2 3 3 4 5 5 5
Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking
Regionen und ihre Zukunftschancen
Digitalisierung als Chance für die Regionen
1: beste Chancen 5: ausgeglichene Chancen/Risiken ******: hervorragend ***: gut 2: sehr hohe Chancen 6: leichte Risiken *****: ausgezeichnet **: weniger gut 3: hohe Chancen 7: hohe Risiken ****: sehr gut *: schlecht 4: leichte Chancen 8: sehr hohe Risiken Grüne Zahl: Höchstwert in Kategorie Rote Zahl: Tiefstwert in Kategorie
Im Main-Taunus-Kreis lässt sich über die ver-gangenen Jahre hinweg ein konstant positiver Stand im Hinblick auf die Zukunftschancen feststellen. Im bundesweiten Vergleich liegt der Main-Taunus-Kreis in den Bereichen Dynamik, Stärke, Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innova-
tion weit vorne. Im Vergleich mit den weiteren Gebieten der Raumordnungsregion Rhein-Main erreicht der Landkreis den zweitbesten Platz (im Gesamtranking auf Rang 13 von 402) nach Frankfurt.
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3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN
3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG
Eine Analyse der gewählten Praxisformen – unabhängig von der Teilnahmeform – inner-halb der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Hessen zeigt einen Trend zur Kooperation (Quelle: Landesarztregister Hessen). Die prozentuale Verteilung der Praxisformen für die Jahre 2007 bis 2016 ist in den folgenden Grafiken - sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die
Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt - dargestellt. Trotz des Rückgangs zwischen den Jahren 2007 und 2016 um ca. 6% der Einzelpraxen ist sie jedoch noch immer die dominierende Praxisform. Aber nur noch 52% der Hausärzte arbeiten in einer Einzel-praxis (Stand 31.12.2016). Den höchsten An-teil der in Einzelpraxis Niedergelassenen bzw. Angestellten weisen die Psychotherapeuten mit 96% auf; den geringsten Anteil die Fach-ärzte (44%).
Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte
Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten
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3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLI-CHEN VERSORGUNG
In den letzten Jahren hat sich das Geschlech-terverhältnis für Vertragsärzte bzw. Psychothe-rapeuten sowie angestellten Ärzte bzw. Psy-chotherapeuten in Hessen verändert. Es zeigt sich, dass der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psychotherapeuten konstant ansteigt.
So lag der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psycho-therapeuten im Jahr 2007 bei 38,80% und ist im Jahr 2016 auf 47,39% gestiegen. Die Ent-wicklung der Geschlechterverteilung innerhalb der Facharztgruppen kann den folgenden Dia-grammen entnommen werden (Quelle: Lan-desarztregister Hessen; Beginndatum des Arztes entspricht Aufnahmedatum der Pra-xistätigkeit).
Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte
Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten
13
3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLI-CHEN VERSORGUNG
3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTEL-
LUNG/ZULASSUNG
Neben dem Wandel im Bereich der Geschlech-teranteile hat sich die Art der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verändert. In den folgenden Grafiken wird die prozentuale Verteilung der Tätigkeitsformen (Anstellung und Zulassung) für die Jahre 2007 bis 2016 -
sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeu-ten getrennt - abgebildet. Dabei wird deutlich, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil des Angestelltenstatus prozentual enorm gestiegen ist. Insbesondere bei den Fachärzten aber auch bei den Hausärzten ist eine deutliche Zunahme der Anstellungen erkennbar. So lag bei den Fachärzten im Jahr 2007 der Anteil der Anstellungen bei 5%. Bis zum Jahr 2016 stieg der prozentuale Anteil auf 27% an.
Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte undPsychotherapeuten
Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte
Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten
14
3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZU-
LASSUNG
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen nimmt immer mehr zu. Die folgenden Darstellungen bilden die prozentuale Verteilung der Teil- und Vollbeschäftigungen für die Jahre 2007 bis 2016 sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychothe-rapeuten getrennt, ab.
Im Jahr 2016 praktizieren bereits insgesamt 16% der Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit.
Den höchsten Anteil an Teilzeitarbeit weisen mit 35% die Psychotherapeuten auf. Bei den Haus- aber auch Fachärzten ist der Anteil deutlich geringer. Von 2007 bis 2016 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Fach-ärzten um 14%. Die geringste Entwicklung zeigen die Hausärzte. Hier stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen lediglich um 6% an. Nichtsdestotrotz zeigt die Entwicklung, dass Teilzeitangebote immer mehr in Anspruch genommen werden.
Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte
Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeu-ten
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4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG -
WO STEHEN WIR HEUTE?
4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFS-PLANUNG
Die Versorgungsdichte wird anhand vorgege-bener Verhältniszahlen (Arzt-Einwohner-Relation) je Arztgruppe gemessen. Die Haus-ärzte werden im Rahmen der Bedarfsplanung auf Mittelbereichsebene beplant. Eine Über-versorgung ist in einem Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110% gegeben1. Die Grundlage bildet hierfür die Bedarfspla-nung.
Diese basiert auf der Bedarfsplanungs-Richtlinie, von deren Regelungen nur in be-gründeten Ausnahmefällen abgewichen wer-den darf. Am 04.05.2017 wurde auf Grundlage des Arztbestandes vom 01.03.2017 durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkas-sen in Hessen (LA) ein Beschluss zur Feststel-lung von Über- und Unterversorgung in Hes-sen gefasst.
HAUSÄRZTE
Tabelle 5 - Planzahlen Hausärzte
In allen Planungsbereichen des Main-Taunus-Kreises ist gemäß dem Beschluss des Lan-desausschusses vom 04.05.2017 eine rechne-rische hausärztliche Überversorgung festzu-stellen. Beim Planungsbereich Königs-tein/Kronberg/Schwalbach/Bad Soden/ Esch-born handelt es sich um einen landkreisüber-greifenden Planungsbereich, der unter ande-rem die Städte Königstein, Kronberg und die Gemeinde Glashütten im Hochtaunuskreis umfasst.
In der folgenden Tabelle ist die fiktive Versor-gungslage in den einzelnen Städten und Ge-meinden des Landkreises Main-Taunus-Kreis dargestellt. Ausgehend von der allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einwohnern je Arzt, die im Rahmen der regulären Bedarfsplanung zu Grunde gelegt wird, zeigt sich, dass im Main-Taunus-Kreis in nahezu allen Städten und Gemeinden theoretisch eine Eigenversor-gung stattfinden kann, da der fiktive Versor-gungsgrad nicht unter 75% liegt.
_____________________________________
1 Als Anhaltspunkt für Unterversorgung gilt laut Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Hausärzten ein Versorgungsgrad von unter 75 %
und bei Fachärzten ein Versorgungsgrad von unter 50 %. Jedoch bedarf es einer gesonderten Feststellung der Unterversor-gung durch den Landesausschuss.
04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015
74 110,88% 112,54% 113,94%
23,5 119,21% 120,65% 121,85%
64,9 113,40% 116,42% 113,51%1 VA=Versorgungsaufträge; inklusive Übernahmepraxen2 LA=Landesausschuss
Verändeurng VG >= 15%
Veränderung VG < 15% und >= 5%
Verändeurng VG < 5% und >= -5%
Veränderung VG < -5% und >= -5%
Veränderung VG < -15%
Planungsbereich
Hattersheim/Hofheim/Kelk-heim
VA1
(01.03.2017)Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vom
Tendenz
Hochheim/FlörsheimKönigstein/Kronberg/ Schwalbach/Bad Soden/Eschborn
16
ERMITTLUNG GEMEINDEBEZOGENER, FIKTIVER VERSORGUNGSGRADE
OrtEinwohner
je Ort1Anzahl VA2 Verhältnis
Arzt/EinwohnerVerhältniszahl
Angepasste
Verhältniszahl3
Fiktiver Versorgungsgrad
in %
Main-Taunus-Kreis
Bad Soden am Taunus 22.161 12 1.847 1.671 1.607 87,04
Eppstein 13.626 6,5 2.096 1.671 1.667 79,51
Eschborn 20.824 10 2.082 1.671 1.685 80,91
Flörsheim am Main 20.623 12,5 1.650 1.671 1.696 102,80
Hattersheim am Main 26.908 12 2.242 1.671 1.691 75,42
Hochheim am Main 17.057 11 1.551 1.671 1.623 104,67
Hofheim am Taunus 39.476 28 1.410 1.671 1.680 119,19
Kelkheim (Taunus) 28.452 15,5 1.836 1.671 1.640 89,35
Kriftel 10.898 5,5 1.981 1.671 1.672 84,37
Liederbach am Taunus 8.939 4,5 1.986 1.671 1.684 84,78
Schwalbach am Taunus 15.203 10 1.520 1.671 1.604 105,51
Sulzbach (Taunus) 8.681 4 2.170 1.671 1.690 77,85
1 Quelle: Statistisches Landesamt Hessen; Stand 31.12.20152 VA=Versorgungsaufträge, Stand 01.03.20173 = Ausgehend von der im Rahmen der Bedarfsplanung anzunehmenden allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einw ohnern je Versorgungsauftrag ergibt sich bei Multiplikation mit dem Demographiefaktor die dargestellte angepasste Verhältniszahl
Hinw eis: Die Angaben in dieser Tabelle w erden gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie, jedoch ohne Übernahmepraxen (=Praxen, die nicht besetzt sind und sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden) dargestellt.
Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade
17
FACHÄRZTE
Die Versorgungslage in den Fachgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung im Main-Taunus-Kreis übersteigt in allen Fällen die Grenze zur Überversorgung, die bei 110% festgelegt ist.
Bei den Frauenärzten ist innerhalb der allge-meinen fachärztlichen Versorgung gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 04.05.2017 mit 110,48% der niedrigste Ver-sorgungsgrad festzustellen.
Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ
04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015
13 111,45% 112,67% 114,61%
13,5 226,56% 229,33% 240,19%
23,5 110,48% 111,50% 112,08%
9 137,49% 139,15% 140,68%
10 115,52% 116,94% 118,07%
15 129,31% 132,13% 133,63%
9 111,42% 112,76% 107,64%
17,5 166,86% 173,69% 170,79%
52 168,30% 170,51% 169,73%
6 115,08% 116,35% 118,27%1 VA=Versorgungsaufträge; inklusive Übernahmepraxen2 LA=Landesausschuss
Verändeurng VG >= 15%
Veränderung VG < 15% und >= 5%
Verändeurng VG < 5% und >= -5%
Veränderung VG < -5% und >= -5%
Veränderung VG < -15%
Psychotherapeuten
Urologen
Arztgruppe
Augenärzte
Chirurgen
Frauenärzte
Hautärzte
HNO-Ärzte
Kinderärzte
Nervenärzte
Orthopäden
VA1
(01.03.2017)Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vom
Tendenz
18
4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG
In der obenstehenden Karte werden anhand von Fähnchen die Praxisstandorte der niedergelassenen Hausärzte in den Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gekennzeichnet. Es wird deutlich, dass ein flächendeckendes Versorgungsangebot besteht. Eine Konzentration von Hausärzten ist vor allem in den Mittelzentren (Bad Soden, Eschborn, Flörsheim, Hattersheim, Hochheim, Hofheim, Kelkheim und Schwalbach) zu erkennen.
Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden
Planungsbereich/Ort Arztsitze1
Hattersheim/Hofheim/Kelkheim 71,00
Eppstein 6,50
Hattersheim 12,00
Hofheim 28,00
Kelkheim 14,50
Kriftel 5,50
Liederbach 4,50
Hochheim/Flörsheim 23,50
Flörsheim 12,50
Hochheim 11,00
Königstein/Kronberg/etc. 62,65
Bad Soden 12,00
Eschborn 10,00
Glashütten (Hochtaunuskreis) 2,00
Königstein (Hochtaunuskreis) 15,00
Kronberg (Hochtaunuskreis) 9,65
Schwalbach 10,00
Sulzbach 4,00
Gesamtergebnis 157,15
1 Arztstand: 30.06.2017
Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte
19
4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSOR-GUNG
4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT
Die räumliche Verteilung der Praxisstandorte der zehn Facharztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene wird in der unten stehenden Grafik abgebildet.
Insgesamt kann für den Main-Taunus-Kreis festgestellt werden, dass eine vergleichsweise flächendeckende allgemein-fachärztliche Versorgung stattfindet.
So ist eine Konzentration der Fachärzte auf die östlich im Kreis gelegenen, an die Stadt Frankfurt angrenzenden Städte, zu erkennen, eine fachärztliche Versorgung ist aber auch in den westlichen Stadtteilen gegeben.
Anhand der Detailkarten auf den folgenden Seiten wird eine Betrachtung der räumlichen Verteilung der fachärztlichen Praxen im Einzelnen vorgenommen.
Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte
20
4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Insgesamt sind 14 Augen-ärzte mit 13,00 Versor-gungsaufträgen im Kreis tätig. Die Ärzte verteilen sich auf 13 Praxisstandor-te. Ausgenommen der Stadt Eppstein und der Gemeinde Liederbach ist in jeder Stadt/Gemeinde des Landkreises eine au-genärztliche Versorgung gegeben.
4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG
Im Main-Taunus-Kreis sind 15 Chirurgen, die insge-samt 11,25 Versorgungs-aufträge ausfüllen, tätig. Diese verteilen sich auf acht Praxisstandorte in Bad Soden, Eschborn, Flörsheim, Hofheim, Kelk-heim und Schwalbach.
Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen
Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte
21
4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Die Praxisstandorte der Frauenärzte verteilen sich flächendeckend im gesam-ten Landkreis. Ausge-nommen der Gemeinde Liederbach ist in jeder Stadt/Gemeinde des Main-Taunus-Kreises ein Frau-enarzt ansässig. Insge-samt handelt es sich um 27 Frauenärzte mit 23,50 Versorgungsaufträgen.
4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG
Im Main-Taunus-Kreis sind 14 Hautärzte mit insgesamt neun Versorgungsaufträ-gen tätig. Die Ärzte vertei-len sich auf fünf Praxis-standorte, die sich in Esch-born, Bad Soden, Kelkheim und Hofheim befinden.
Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte
Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte
22
4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG
Derzeit sind im Kreis zehn HNO-Ärzte mit jeweils vollem Versorgungsauf-trag, verteilt auf zehn Pra-xisstandorte, niedergelas-sen. Die Praxen befinden sich in Eschborn, Sulz-bach, Bad Soden, Kelk-heim, Hofheim, Kriftel und Hochheim.
4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG
Die Verteilung der Stand-orte der 17 Kinderärzte mit 15,00 Versorgungsaufträ-gen im Main-Taunus-Kreis stellt sich recht flächende-ckend dar. So ist ausge-nommen in der Gemeinde Liederbach und der Stadt Eppstein in jeder Stadt/ Gemeinde des Kreises eine kinderärztliche Ver-sorgung gegeben.
Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte
Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte
23
4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Im Main-Taunus-Kreis sind zehn Nervenärzte mit 8,00 Versorgungsaufträ-gen niedergelassen, wel-che sich mit acht Praxis-standorten auf die Städte Eschborn, Bad Soden, Hofheim, Kriftel und Hat-tersheim verteilen.
4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG
Im Main-Taunus-Kreis sind 19 Orthopäden mit insgesamt 16,50 Versor-gungsaufträgen tätig. Die Ärzte verteilen sich auf zwölf Praxen. Durch die recht ausgewogene Ver-teilung der Praxisstand-orte wird eine orthopädi-sche Versorgung in der Fläche gewährleistet.
Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte
Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden
24
4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG
Die Standorte der 78 Psychotherapeuten mit ihren 52,00 Versorgungs-aufträgen sind flächen-deckend verteilt. Aus-genommen der Stadt Hattersheim sind in jeder Stadt/Gemeinde des Main-Taunus-Kreises psychotheapeutische Praxen angesiedelt.
4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG
Im Main-Taunus-Kreis sind sieben Urologen, die insgesamt 6,00 Ver-sorgungsaufträge ausfül-len, tätig. Diese verteilen sich auf sechs Praxis-standorte, die sich in Eschborn, Schwalbach, Kelkheim, Hofheim, Hat-tersheim und Hochheim befinden.
Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen
Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten
25
5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
IN HESSEN
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen ist für Sie da, wenn Sie dringend medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechzeiten brauchen. Wenn die Arztpraxen in Hessen geschlossen haben, können Sie im Krankheitsfall die nächste geöffnete ÄBD-Zentrale besuchen (ohne telefonische Voranmeldung).
Adressen und Öffnungszeiten der ÄBD-Zentralen in Ihrer Nähe finden Sie über die ÄBD-Homepage der KV Hessen und über die unten stehende Karte. Im Main-Taunus-Kreis können Sie außerhalb der regulären Praxissprechzeiten die ÄBD-Zentrale in Hofheim, Lindenstraße 10, aufsuchen.
Link zur ÄBD-Homepage der KV Hessen: http://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/startseite/
Abbildung 33 - ÄBD-Standorte Hessen
26
6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN
Belegärzte sind an der vertragsärztlichen Ver-sorgung teilnehmende Ärzte (z.B. Vertragsärz-te, angestellte Ärzte in Praxen oder am Medi-zinischen Versorgungszentrum) mit der Be-rechtigung, Patienten bei Bedarf im Kranken-haus voll- oder teilstationär zu behandeln. Die dafür benötigten Dienste, Mittel und Einrich-tungen werden dem Arzt vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Vergütet werden die beleg-ärztlichen Leistungen von der Kassenärztli-chen Vereinigung.
Die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf jedoch nicht den Schwerpunkt der Gesamttä-tigkeit bilden. Er muss im erforderlichen Maße der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen.
Im Main-Taunus-Kreis sind aktuell 29 Beleg-ärzte, aus den Fachrichtungen Chirurgie, Inne-re Medizin, Neurochirurgie und Orthopädie an einem Belegkrankenhaus in Flörsheim tätig.
Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte
27
Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen
28
Landkreis/OrtDurchschnittsalter in Jahren
Bad Soden am Taunus 56,92
Eppstein 56,00
Eschborn 55,90
Flörsheim am Main 55,43
Hattersheim am Main 58,50
Hochheim am Main 59,73
Hofheim am Taunus 53,31
Kelkheim (Taunus) 56,40
Kriftel 57,83
Liederbach am Taunus 55,20
Schwalbach am Taunus 53,50
Sulzbach (Taunus) 58,75
Ø-Alter der Hausärzte im LK 55,96
Ø-Alter der Hausärzte in Hessen 55,101 Stand: 30.06.2017
Hausärzte1
7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT
7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTE-SCHAFT
7.1.1 HAUSÄRZTE
Die prozentuale Altersverteilung innerhalb der einzelnen Fachgruppen lässt sich den Grafiken auf den nachfolgenden Seiten entnehmen. Die Grafiken stellen dabei sowohl die Zahlen aus dem Main-Taunus-Kreis als auch die Hessen-zahlen dar.
Neben der Abbildung zur Altersverteilung der Hausärzte im Landkreis ist hier eine Tabelle mit dem Durchschnittsalter in den Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises ersicht-lich.
Die Hausärzte im Landkreis sind im Vergleich zu den Hausärzten in Hessen im Schnitt mar-ginal älter. Das höchste Durchschnittsalter ist mit 69 Jahren in der Gemeinde Hochheim am Main vorzufinden. Das niedrigste Durch-schnittsalter wiederum besteht für die Arzt-gruppe der Hausärzte in der Gemeinde Hof-heim am Taunus.
Insgesamt liegen sieben Städte und Gemein-den über dem Durchschnitt für den Main-Taunus-Kreis von 55,96 Jahren.
Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte
Ø-Alter liegt über dem Hessendurchschnitt
Ø-Alter liegt unter dem Hessendurchschnitt
kein Arzt/Psychotherapeut niedergelassen
Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde
29
7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE
Unten stehend wird die Altersverteilung der im Main-Taunus-Kreis tätigen wohnortnahen Fachärzte im Vergleich zu Hessen deutlich.
Erfreulich ist die Zahl der Ärzte bis 40 Jahre, z.B. in den Arztgruppen der Hautärzte und Urologen. Fachübergreifend sind die Ärzte im Main-Taunus-Kreis durchschnittlich im Hes-senschnitt.
Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen
Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte
Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte
Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden
Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen
30
Neben diesen Abbildungen ist nachfolgend das Durchschnittsalter der allgemeinen Fachärzte des Landkreises Main-Taunus aufgeschlüsselt nach Arztgruppen dargestellt. Das Durch-schnittsalter der Hautärzte im Landkreis sticht als positiv hervor, da sie hier als jüngste Fach-gruppe den Hessenschnitt deutlich unterschrei-ten.
In der darauffolgenden Abbildung wird das Durchschnittsalter in Jahren der in den Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises
tätigen allgemeinen Fachärzten dargestellt. Das höchste Durchschnittsalter der allgemei-nen Fachärzte liegt in der Gemeinde Kriftel. Eine starke Abweichung des Durchschnittsal-ters der allgemeinen Fachärzte in einer Ge-meinde gibt es hier nicht. Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Hat-tersheim am Main, Hochheim am Main, Kelk-heim, Liederbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) liegen unter dem Durchschnittswert im Landkreis.
Abbildung 47 – Durchschnittsalter nach Fachrichtungen
Abbildung 48 – Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden
31
ArztgruppeNBB für 2030 in % für den LK
NBB für 2030 in % für Hessen
Hausärzte 64% 61%
Nachfolgebedarf für die Hausärzte bis 2030
7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT
7.2.1 HAUSÄRZTE
Die hier abgebildeten Grafiken beschäftigen sich mit dem Nachfolgebedarf für die Hausärzte im Main-Taunus-Kreis im Vergleich zu Hessen
Anhand eines Szenarios wird simuliert, wie viele der heute tätigen Hausärzte – prozentual gese-hen – in den Jahren 2020, 2025 und 2030 aus Altersgründen eine Praxisnachfolge suchen wer-den. Ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren werden bis zum Jahr 2030 64% der heute tätigen Hausärzte ausscheiden. Der hessische Nachfolgebedarf liegt mit 61% darun-ter.
7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE
Anhand der hier dargestellten Abbildungen wird der Nachfolgebedarf bis zum Jahr 2030 für die allgemeinen Fachärzte im Main-Taunus-Kreis im Vergleich zu Hessen deutlich.
Tabelle 10 - Nachfolgebedarf Hausärzte
Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen
Abbildung 49 – Nachfolgebedarf Hausärzte
32
Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte
Abbildung 54 – Nachfolgebedarf Frauenärzte Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte
Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden
33
ArztgruppeNBB für 2030 in % für den LK
NBB für 2030 in % für Hessen
Augenärzte 46% 51%
Chirurgen 44% 60%
Hautärzte 33% 43%
Frauenärzte 64% 54%
HNO-Ärzte 50% 46%
Kinderärzte 33% 52%
Nervenärzte 56% 58%
Orthopäden 70% 46%
Psychotherapeuten 51% 64%
Urologen 75% 53%
Nachfolgebedarf für die allgemeinen Fachärzte bis 2030
Der höchste Nachbesetzungsbedarf im Landkreis liegt bei der Fachgruppe der Urologen vor. Hier liegt der Nachfolge-bedarf im Jahr 2030 bei 75%. Den ge-ringsten Nachfolgebedarf weisen mit 33% die Haut- und die Kinderärzte auf. Des Weiteren wird deutlich, dass insbe-sondere die Frauenärzte und Orthopä-den deutlich über dem hessischen Nachfolgebedarf liegen.
Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen
Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt
Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten
34
8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung stellt einen neuen Versorgungsbereich dar, in dem sowohl Vertragsärzte als auch Kranken-häuser bei entsprechender Qualifikation ambu-lant tätig werden können.
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches Anfang 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Versorgungsstruk-turgesetz von 2012 wurde der Paragraf 116 b SGB V neu gefasst:
Entsprechend der neuen Rechtslage wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behand-lung im Krankenhaus in § 116 b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt.
Die ersten beiden Erkrankungen stellten die Anlage zur Tuberkulose (Start: 01. April 2014) und zu den gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (Start: 01. Juli 2014) dar. Das Inkrafttreten weiterer Anlagen kann der folgenden Darstellung entnommen werden:
In Hessen besitzen 20 Teams die Berechti-gung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der am-bulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Dazu gehören auch Karzinome der Schilddrü-se. Darüber hinaus besitzen zwei Teams in Hessen die Berechtigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit der Erkrankung Tuberkulose. In Hessen gibt es zum Stand 01.11.2017 ein ASV-Team, welches die Ge-nehmigung für die Behandlung von gynäkolo-
gischen Tumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung besitzt. Die Verteilung der Standorte der in Hessen tätigen ASV-Teams kann der folgenden Darstellung entnommen werden.
Weitere aktuelle Informationen zu den beste-henden ASV-Teams finden Sie auf:
www.asv-servicestelle.de
Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV
35
Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen
36
9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHER-
STELLUNG DER VERSORGUNG
9.1 WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN
Der Main-Taunus-Kreis ist in der Weiterbildung aktiv. So werden zum Stand November 2017 insgesamt zehn Weiterbildungskandidaten für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin ausge-bildet und gefördert.
Ein Weiterbildungsverbund kümmert sich im Main-Taunus-Kreis um die Verknüpfung der Ausbildung zwischen ambulant und stationär.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf:
www.allgemeinmedizinhessen.de
Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde
37
9.2 MASSNAHMEN DER SICHER-STELLUNGS-RICHTLINIE
Die Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen wurde am 03.12.2016 beschlossen und ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
ZUM HINTERGRUND:
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versor-gung in Hessen einen Strukturfonds gebildet. Dieser Fonds wird finanziert durch 0,1 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 SGB V verein-barten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie durch einen zusätzlichen Betrag in glei-cher Höhe von den hessischen Krankenkassen und deren Verbänden.
Gemäß § 105 Abs. 1a SGB V in der Fassung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sol-len die Finanzmittel des Strukturfonds insbe-sondere verwendet werden für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlas-sung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien.
Mit Blick auf die erheblichen strukturellen Un-terschiede innerhalb Hessens und die demo-grafischen Herausforderungen verfolgt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs zu verbessern, die Attraktivität der ärztlichen Tä-tigkeit insbesondere in der Niederlassung zu steigern, neue Ärzte für die hessische Versor-gung zu gewinnen und dadurch eine ortsnahe medizinische Versorgung besonders in ländli-chen Regionen aufrecht zu erhalten.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztli-chen Vereinigung Hessen entscheidet über die Höhe der Zuführung zum und die Entnahme aus dem Strukturfonds. In der vorliegenden Richtlinie sind die Grundsätze zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds der Kassen-ärztlichen Vereinigung Hessen zusammenge-stellt.
ZU DEN FÖRDERMAßNAHMEN:
Die Sicherstellungs-Richtlinie unterscheidet in folgende vier große Förderschwerpunkte:
FÖRDERUNG IN GEBIETEN MIT REGIONA-
LEM VERSORGUNGSBEDARF (Unterver-sorgung, Drohende Unterversorgung – besonderer Versorgungsbedarf)
STÄRKUNG DER NIEDERLASSUNGSBE-REITSCHAFT
STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSTRUKTU-REN
FÖRDERUNG DES ÄRZTLICHEN NACH-
WUCHSES
Das Förderprogramm richtet sich an Ärzte in Weiterbildung, an Vertragsärzte und Praxisab-geber. Das Ziel besteht darin Ärzte in allen Berufs- und Lebensabschnitten zu unterstüt-zen. Auch Maßnahmen, um Medizinstudieren-de anzusprechen und für die Niederlassung zu begeistern werden im Rahmen der Sicherstel-lungs-Richtlinie gefördert.
Was sich genau hinter den einzelnen Förder-maßnahmen der Sicherstellungs-Richtlinie der KV Hessen verbirgt, können Sie gerne unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen:
https://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/recht-und-vertrag/land/sicherstellungsrichtlinie-der-kv-hessen/
38
Abbildung 63 - Fördermaßnahmen
Entw. innovativer Versorgungs-projekte in Praxisnetzen
Stärkung der Neuropsychologie
Förderung praktisches Jahr/ “Start gut!“
Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hes-
sen!“
Studentenakademie
„Start gut!“ – Guthaben für spätere Zulassung im länd-
lichen Raum
Förderung Weiterbildung Neuropsychologie
Ansiedlungsförderung/ Honorarumsatzgarantie
„Sei mein Gast!! -Praxishospitationen
Förderung des verzögerten Praxisausstiegs
Erstattung „Umzugskos-ten“
Übernahme „Kinderbetreu-ungskosten“
39
9.3 FÖRDERUNG FAMULATUR
Studien zeigen, dass entscheidende Weichen-stellungen für den späteren beruflichen Wer-degang von Medizin-Studierenden sehr früh im Studium erfolgen. In unserer Nachwuchskam-pagne wollen wir mit verschiedenen Veranstal-tungen, Aktionen und Informationsmaterialien die jungen Mediziner über die Situation in der Allgemeinmedizin aufklären und für eine späte-re vertragsärztliche Niederlassung gewinnen. Schon während des Studiums bieten wir An-reize, sich mit einer ärztlichen Tätigkeit in der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Ver-sorgung auseinander zu setzen. Angebote wie die Förderung von Famulaturen in Hausarzt-praxen, die Förderung des Wahlfaches Allge-meinmedizin im Praktischen Jahr oder das Doc’s Camp sollen ebenfalls dabei unterstüt-zen, dass insbesondere die allgemeinmedizini-sche Versorgung weiterhin überall gesichert ist.
Weitere Informationen, die Vereinbarungen und Antragsformulare finden Sie unter:
www.arzt-in-hessen.de und www.kvhessen.de/nachwuchs
9.4 GRÜNDER- UND ABGEBERFO-RUM
Mit dem zweimal jährlich stattfindenden Grün-der- und Abgeberforum hat die KV Hessen eine erfolgreiche Plattform zum direkten und ungezwungenen Austausch zwischen Praxis-abgebern und Niederlassungsinteressierten geschaffen. In der Praxisbörse können auch Städte und Landkreise Gesuche, Praxen, Ko-operationen, Anstellungen oder Weiterbil-dungsassistenten inserieren.
Im vergangenen Jahr gab es erstmalig beim Gründer- und Abgeberforum einen Überhang an Niederlassungsinteressierten im Verhältnis zu den Praxisabgebern. Ein erfreulicher, posi-tiver Trend.
Den nächsten Termin erfahren Sie bei unseren Mitarbeitern in den Beratungscentern: www.kvhessen.de/beratung
10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT
10.1 NEUE ÄRZTEHÄUSER IN BAD SODEN AM TAUNUS
Die Main-Taunus-Kliniken wollen das dortige Krankenhausgelände zu einem „Gesund-heitscampus“ weiterentwickeln und ergänzend zum Spektrum der stationären Versorgung passende weitere niedergelassene Fachärzte mit ihren Praxen am Krankenhaus ansiedeln. Dazu ist ein neues Ärztehaus geplant, das als
„Torhaus“ an der Einfahrt zum Krankenhaus-komplex errichtet wird. Der Baubeginn war 2017, die Fertigstellung ist für Ende 2018 ge-plant. Kurz vor der Fertigstellung befindet sich ein Ärztehaus an der Sulzbacher Straße/Ecke Professor-Much-Straße.
Quelle: www.kliniken-mtk.de
40
11 ANLAGE
11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 7 Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8 Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8 Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8 Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten ........................................................11 Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte .......................................................................................11 Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte .......................................................................................11 Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten ........................................................................11 Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte ..................................................................................................12 Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte ................................................................................................12 Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten .................................................................................12 Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten .................................................................12 Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten ...............................13 Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte ..............................................................13 Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte ...............................................................13 Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten ................................................13 Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte ................................................14 Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte ................................................14 Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten .................................14 Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten .................14 Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte ............................................................................................18 Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte ..........................................................................19 Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte ..........................................................................................20 Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen .............................................................................................20 Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte .........................................................................................21 Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte .............................................................................................21 Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte ...........................................................................................22 Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte ..........................................................................................22 Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte .........................................................................................23 Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden ..........................................................................................23 Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten ..............................................................................24 Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen ..............................................................................................24 Abbildung 33 - ÄBD-Standorte Hessen .................................................................................................25 Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte .................................................................................................26 Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen ........................................................................27 Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte ................................................................................................28 Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte ..............................................................................................29 Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen .................................................................................................29 Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte .................................................................................................29 Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte ...............................................................................................29 Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte .............................................................................................29 Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte ..............................................................................................29 Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte .............................................................................................29 Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden .............................................................................................29 Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten .................................................................................29 Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen ..................................................................................................29 Abbildung 47 – Durchschnittsalter nach Fachrichtungen ......................................................................30 Abbildung 48 – Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden ...................................................................30 Abbildung 49 – Nachfolgebedarf Hausärzte ..........................................................................................31 Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte .........................................................................................31
41
Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen ...........................................................................................31 Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte ............................................................................................32 Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte ..........................................................................................32 Abbildung 54 – Nachfolgebedarf Frauenärzte .......................................................................................32 Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte ........................................................................................32 Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte .......................................................................................32 Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden .......................................................................................32 Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten ...........................................................................33 Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen ............................................................................................33 Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV ................................................................................................................34 Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen ..................................................................................35 Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde ...............................................................................36 Abbildung 63 - Fördermaßnahmen ........................................................................................................38
11.2 TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 7 Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas ........................................................................................................... 9 Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung ..................................................................................................10 Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking ................................................................10 Tabelle 5 - Planzahlen Hausärzte ..........................................................................................................15 Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade ...............................................................................16 Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ .........................................................................................................17 Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden ............................................................................................18 Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde .........................................................................28 Tabelle 10 - Nachfolgebedarf Hausärzte ...............................................................................................31 Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt ..................................................................33
11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
A
ÄBD Ärztlicher Bereitschaftsdienst
ASV Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
B
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
G
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
H
HNO Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
L
LA Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen
V
VA Versorgungsauftrag
42
12 GLOSSAR
BEGRIFF DEFINITION ERKLÄRUNG
BEDARFSPLANUNGS-RICHTLINIE Die Bedarfsplanungs-Richtlinie stellt die Grundlage für die bundesweite Beplanung der Ärzte und Psychotherapeuten dar. Der G-BA passte seine Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neufassung um-fassend an neue gesetzliche Vorgaben an. Die Bedarfspla-nung soll damit einen gleichmäßigeren Zugang zur ambulan-ten Versorgung ermöglichen, um flexibler auf besondere Ver-sorgungsprobleme im ländlichen Raum reagieren zu können.
BEDARFSPLAN Die Bedarfsplanung bildet auf Grundlage der Bedarfspla-nungs-Richtlinie den Stand der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ab. Der Bedarfsplan für Hessen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufgestellt. Die Kas-senärztliche Vereinigung Hessen benötigt dafür die Zustim-mung der Landesverbände der Krankenkassen und der Er-satzkassen und muss das Einvernehmen mit dem Hessi-schen Ministerium für Soziales und Integration herstellen.
INDIKATOR Ein Merkmal, das als Anzeichen für eine bestimmte Entwick-lung, einen eingetretenen Zustand oder Ähnliches dient. (Quelle: Duden)
LANDESAUSSCHUSS FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN
Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden nach § 90 Abs. 1 SGB V für den Bereich ihres jeweiligen Landes einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Beide Inte-ressenverbände stellen dafür jeweils Ihre Vertreter zur Verfü-gung: die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertreter der Ärzte und die Landesverbände der Krankenkassen die Ver-treter der Krankenkassen. Der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen setzt sich wie folgt zusammen: ein un-parteiischer Vorsitzender, zwei weitere unparteiische Mitglie-der, acht Vertreter der Ärzte, drei Vertreter der Ortskranken-kassen, zwei Vertreter der Ersatzkassen, je ein Vertreter der Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen. Der Landesausschuss tagt zwei Mal jährlich und hat zuletzt am 04.05.2017 einen Beschluss über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen bzw. der Fest-stellung von Über- und Unterversorgung basierend auf dem Arztstand 01.03.2017 gefasst.
PLANUNGSBEREICH Die Bedarfsplanung definiert vier Versorgungsebenen. Für jede Versorgungsebene gelten, je nach Spezialisierung, un-terschiedliche Planungsgrößen als Grundlage für die Pla-nung. Für die hausärztliche Versorgung gilt der Planungsbe-reich auf Ebene der Mittelbereiche. Der Planungsbereich der Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion ge-mäß dem Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung. Die Beplanung der Arztgruppen der spezialisierten fachärztli-
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chen Versorgung erfolgt auf Raumordnungsregionen. Den Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung stellt der Bezirk Hessen der Kassenärztlichen Vereinigung dar.
PLANUNGSBEREICH, GESPERRT Ist die allgemeine Verhältniszahl für eine konkrete Fachgrup-pe um 10% und mehr größer als die konkrete Einwohner-Arzt-Relation, besteht Überversorgung in einem definierten Planungsbereich (Überschreitung der 110%-Grenze). Daraus resultiert, dass ein entsprechender Planungsbereich gesperrt wird. Dies bedeutet: Die (Neu-) Zulassung ist, abgesehen von Sonderregelungen, nicht möglich.
PLANUNGSBEREICH, PARTIELL ENTSPERRT
Die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen ist in einem definierten Planungsbereich aufgehoben. Dies trifft ein, wenn in einem gesperrten Planungsbereich der allgemeine be-darfsgerechte Versorgungsgrad unter 110% sinkt. Der Aufhe-bungsbeschluss steht unter der Maßgabe, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die defi-nierte Arztgruppe wieder eine sogenannte Überversorgung eingetreten ist. Diese maximal mögliche Anzahl von Zulas-sungen wird vom Landesausschuss bestimmt.
PLANUNGSBEREICH, UNTER-VERSORGT
Wenn in einem Planungsbereich der Versorgungsgrad unter 75% in der hausärztlichen Versorgung oder unter 50% in der allgemeinen oder spezialisierten fachärztlichen Versorgung herabsinkt, liegt in einem bestimmten Planungsbereich Un-terversorgung vor. Weiterhin kann eine drohende Unterver-sorgung ermittelt werden, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärzte eine Verminderung der Zahl von Ver-tragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung führen könnte.
RANKING Abstufung innerhalb einer festgelegten hierarchischen Ord-nung im Hinblick auf den Grad, die Bedeutung einer Person, Sache (Quelle: Duden).
ÜBERNAHMEPRAXEN Praxen, die aktuell nicht besetzt sind, jedoch in der Bedarfs-planung zählen. Darunter fallen z.B. Arztsitze/Praxen, die sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden.
VERHÄLTNISZAHLEN Die Verhältniszahl drückt aus, wie viele Einwohner ein Arzt einer Fachgruppe bedarfsgerecht versorgen soll. Für jede in der Bedarfsplanung beplante Facharztgruppe werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie Verhältniszahlen festgelegt. Die Verhältniszahl der Kinderärzte und der Kinder- und Jugend-psychiater bezieht sich auf die „bis unter 18-Jährigen“. Die Verhältniszahl der Frauenärzte bezieht sich auf die weibliche Bevölkerung.
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VERHÄLTNISZAHLEN, ANGE-PASST
Die angepasste Verhältniszahl ergibt sich aus der allgemei-nen Verhältniszahl der entsprechenden Facharztgruppe so-wie dem entsprechenden Demographiefaktor des jeweiligen Planungsbereiches.
VERSORGUNGSGRAD Die Anzahl der Ärzte einer Arztgruppe innerhalb eines Pla-nungsbereichs wird mit der Anzahl der Einwohner im Pla-nungsbereich ins Verhältnis gesetzt. Daraus resultiert der sogenannte Versorgungsgrad. Dieser liegt bei 100%, wenn genauso viele Ärzte vorhanden sind, wie von der Verhältnis-zahl vorgesehen sind. Der Versorgungsgrad bildet das zent-rale Merkmal für die Öffnung oder Sperrung eines Planungs-bereichs und wird für die Feststellung von Über- und Unter-versorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Kran-kenkassen in Hessen zugrunde gelegt.
VERSORGUNGSGRAD, FIKTIV Der fiktive Versorgungsgrad drückt aus, wie hoch der Versor-gungsgrad der Hausärztlichen Versorgungsebene wäre, wenn die Planung auf Gemeindeebene anstatt auf Mittelbe-reichsebene stattfinden würde. Im Rahmen der Berechnung werden unter anderem die angepasste Verhältniszahl des maßgeblichen Mittelbereiches sowie die gemeindebezogenen Einwohner- und Arztzahlen berücksichtigt.
Herausgeber:Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R.vertreten durch den VorstandEuropa-Allee 9060486 Frankfurt am Main
Redaktion:Ekaterini Berg, Andrea Hegemann, Anita Pfeiffer, Tom Täubner, Maja Zink (Sicherstellung/Bedarfsprüfung)Jutta Linnenbürger, Nicole Spur(Vorstandsreferat)
Titel-Gestaltung: Judith Scherer(Kommunkation)
Analyse und Kartografie:Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Datenbasis:Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen,soweit nicht anders angegeben
Kartengrundlage:© 2016, Lutum + Tappert
Hinweis:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.
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