Download - Friedhofsgebührenübersicht 2017 der Stadt Gelsenkirchen · Ist es gewünscht, städtische Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Aufbahrungsräume oder Feierräume, werden

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Friedhofsgebührenübersicht 2017 der Stadt Gelsenkirchen

Zeile

einmalige Gebühr für die Nutzung des Grabes

Gebühr für die Grab-bereitung

Gebühr für die Pflege /

Unterhaltung für 25 Jahre

Gebühr, wenn das Grab nicht mehr vom Angehörigen gepflegt

werden kann

Gebühren-summe

nach Beisetzung

Gebühr Ver-längerung pro Stelle und Jahr

1 Wahlgrab Sarg (Nutzung für 30 Jahre)

2.596 € 957 € keine Gebühr

einmaliges Abräumen: 139 € Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle

3.553 € 86 €

2 Wahlgrab Urne (Nutzung für 30 Jahre)

1.451 € 785 € keine Gebühr

2.236 €

48 €

3 Reihengrab Sarg (Nutzung für 25 Jahre)

1.135 € 957 € keine Gebühr

2.092 €

4 Reihengrab Urne (Nutzung für 25 Jahre)

640 € 802 € keine Gebühr

1.442 €

5

Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Sarg (Nutzung für 25 Jahre)

1.135 € 957 € 1044 € keine weitere Gebühr,

Grabpflege durch Friedhofsverwaltung

3.136 €

6

Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Urne (Nutzung für 25 Jahre)

640 € 802 € 348 € keine weitere Gebühr, Grabpflege durch

Friedhofsverwaltung

1.790 €

7

anonymes Reihengrab Sarg (Nutzung für 25 Jahre)

1.135 € 957 € 835 € keine weitere Gebühr,

Grabpflege durch Friedhofsverwaltung

2.927 €

8

anonymes Reihengrab Urne (Nutzung für 25 Jahre)

640 € 802 € 278 € keine weitere Gebühr, Grabpflege durch

Friedhofsverwaltung 1.720 €

9 Friedhain immer Urne (Nutzung für 25 Jahre)

640 € 802 € 278 € keine weitere Gebühr,

Grabpflege durch Friedhofsverwaltung

1.720 €

10 Aschestreufeld (Nutzung für 25 Jahre)

640 € 802 € 278 € keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung

1.720 €

11

Grab auf dauergrab -gepflegter Gemeinschafts -grabstätte Sarg (Nutzung für 25 Jahre)

1.209 € 922 € 2.131 €

12

Grab auf dauergrab -gepflegter Gemeinschafts -grabstätte Urne (Nutzung für 25 Jahre)

714 € 785 € 1.499 €

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quelle: Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen.

einmaliges Abräumen: 139 €

Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle

einmaliges Abräumen: 139 €

Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle

einmaliges Abräumen: 139 €

Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle

Kosten je nachTreuhand-Dauergrabpflegevertrag

Kosten je nachTreuhand-Dauergrabpflegevertrag

Kosten je nachTreuhand-Dauergrab-pflegevertrag

Kosten je nachTreuhand-Dauergrab-pflegevertrag

Ist es gewünscht, städtische Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Aufbahrungsräume oder Feierräume, werden zusätzliche Gebühren berechnet.

128 € Benutzung eines Feierraumes

64 € Benutzung kleiner Feierraum Hauptfriedhof und Abschiedsraum für die Durchführung von Trauerfeiern

49 € Bereitstellung eines Aufbahrungsraumes für Trauerfloristik

184 € Nutzung eines Aufbahrungsraumes

Tabelle 2

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Urnen-Bestattung in einem Reihengrab (siehe Tabelle 1, Zeile 4)

An städtischen Gebühren fallen an:

611 € Nutzungsgebühr

778 € Gebühr für die Grabbereitung

…xx € ggf. Gebühr, wenn städt. Aufbahrungs- oder Feierräume genutzt wurden (s. o. kleine Gebührentabelle)

1.389 € Summe Gebühr

Hinzu gerechnet werden müssen die Kosten für:

x € den Kauf der Urne

x € das Krematorium

x € sonstige Leistungen des Bestatters (Transporte, etc.) oder Steinmetzes (Grabstein)

Beispiel 2: Sarg-Bestattung in einem anonymen Reihengrab (siehe Tabelle 1, Zeile 7)

An städtischen Gebühren fallen an:

1.096 € Nutzungsgebühr

917 € Gebühr für die Grabbereitung

780 € Gebühr für die Pflege der Fläche für 25 Jahre

…xx € ggf. Gebühr, wenn städt. Aufbahrungs- oder Feierräume genutzt wurden (siehe Tabelle 2)

2.793 € Summe Gebühr

Hinzu gerechnet werden müssen die Kosten für:

x € den Kauf des Sarges / Sargzubehör

x € sonstige Leistungen des Bestatters (Transporte, etc.)

Beispiel 3: Urnen-Bestattung in einer dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrabstätte (siehe Tabelle 1, Zeile 12)

An städtischen Gebühren fallen an:

684 € Nutzungsgebühr

762 € Gebühr für die Grabbereitung

…x € ggf. Gebühr, wenn städt. Aufbahrungs- oder Feierräume genutzt wurden (siehe Tabelle 2)

1.446 € Summe Gebühr

Hinzu gerechnet werden müssen die Kosten für:

x € den Kauf der Urne

x € das Krematorium

x € die nach dem Treuhandvertrag vereinbarten Kosten für die Dauergrabpflege / Grabstein

x € sonstige Leistungen des Bestatters (Transporte, etc.)