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Im Fall des Falles
Pflege von Angehörigen
Rostock, 24.06.2011
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Informationen zu Aspekten von Vereinbarkeit und Pflege
Der Pflegefall tritt ein
Wenn die Pflegesituation anhält
Unterstützung organisieren
Inhalte
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(17 024)
Pflegebedürftige in MV 2009
61 441 Personen waren pflegebedürftig (Dtl.: 2,34 Mio.)
72 % wurden zu Hause versorgt (Dtl.: 69%)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2009. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 2. Bericht: Ländervergleich – Pflegebedürftige, 2011
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Ulrich Schneekloth,
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Erwerbstätigkeit trotz Pflege kann …
Normalität im Alltag bieten
einen Ausgleich zur Pflegetätigkeit darstellen
Zufriedenheit durch Erfolgserlebnisse schaffen
geistige Herausforderung bieten
soziale Unterstützung bieten
finanziell erforderlich sein
….Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund
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Mangelnde Vereinbarkeit führt für Betroffene im Berufsleben zu
Fehlzeiten
Leistungseinbußen
verringerten Karrierechancen
Schwierigkeiten mit KollegInnen und Vorgesetzten
Arbeitsreduzierung, Aufgabe des Arbeitsplatzes….
Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund
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Vorsicht! Überlastung
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Mangelnde Vereinbarkeit birgt erhebliche betriebliche Folgekosten in sich …
erhöhte Absentismusrate
verminderte Produktivität
verminderte Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral
vorzeitigen Ausstieg qualifizierter Arbeitskräfte
Zusatzkosten für Einstellung und Einarbeitung neuer Arbeitskräfte
Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund
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ist eine Versicherung, in die alle einzahlen
soll die finanziellen Belastungen der Pflege mildern
wird von Arbeitgebenden und Beschäftigten bezahlt
ist voraussichtlich bis 2014/15 gesichert
Die Soziale Pflegeversicherung …
ist verankert im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
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Pflegebedürftig ist, wer
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen
im täglichen Leben voraussichtlich für mindestens sechs Monate
in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.
(nach § 14 SGB XI)
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sind Grundlage für die Höhe der bewilligten Leistungen
orientieren sich vor allem an der für die Pflege benötigten Zeit
(siehe § 15 SGB XI)
Pflegestufen
Pflegestufe I
Pflegemind. 90 min.
davon Grundpflegemehr als 45 min.
Pflegestufe II
Pflege:mind. 3 Stunden
davon Grundpflege:mind. 2 Stunden
Pflegestufe III
Pflege rund um die Uhr : mind. 5 Stunden
davon Grundpflege:mind. 4 Stunden
Härtefälle
Pflege: mind. 7 Stunden
davon Grundpflege:
mind. 6 Std., davon 3x nachts mit mehreren Personen
Pflegestufe 0
Zusatzangebote (bis zu 2400 € jährl.) für De-menzkranke u.a.
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Pflegeheim (stationäre Pflege)
Pflegeorte und Pflegeleistungen
zu Hause durch Familie, Bekannte
Pflegegeld => Angehörige, Ehrenamtliche
zu Hause durch ambulante PflegediensteSachleistungen => ambulante DiensteKombinationsleistung => Pflegegeld + Sachleistungen
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Beruf / Karriere
Familie
Pflegeaufgabe
Erholung
Alltag
Freunde
… etc.
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Der Pflegefall tritt ein
Und nun?
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Erste Schritte
Kontakt zur Pflegekasse der pflegebedürftigen Person aufnehmen
Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen
Voraussetzung für eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Führen Sie ein Pflegetagebuch und seien Sie beim Hausbesuch des MDK anwesend.
Sie können bis zu 10 Tage frei nehmen, um die Pflege zu organisieren bzw. sicherzustellen.
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Erlauben Sie sich Fragen wie:
Kann ich die Person wirklich jeden Tag pflegen bzw. was kann/will ich und was kann/will ich nicht leisten?
Wenn ich mich für eine Pflege zu Hause entscheide, wo liegen meine Grenzen und was mache ich dann?
Welche Unterstützung erwarte ich von wem und wie teile ich dies am besten mit?
Was muss ich vielleicht (teilweise) aufgeben und bin ich bereit dazu - Hobbys, Wohnung, Gewohnheiten, …?
Welche Erwartungen spüre ich und bin ich bereit, diese zu erfüllen?
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Empfehlungen
Prüfen Sie, ob für Sie eine „Familienkonferenz“ sinnvoll ist.
- Wie stehen die Beteiligten zur Situation?- Wer kann was leisten (Besuche, finanz. Unterstützung)?- Was will die pflegebedürftige Person?
Besuchen Sie einen der kostenlosen Pflegekurse.
Nehmen Sie die Ihnen gesetzlich zustehende Pflegeberatung in Anspruch.
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Wenn die Pflegesituation anhält
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Pflegezeit: Job und Pflege – was nun?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: max. 10 Tage, um Pflege zu organisieren Arbeitgeber/-in sofort informieren keine Pflegestufe notwendig („voraussichtlich“ genügt) Lohnfortzahlung laut Gesetzen/Vereinbarungen
Pflegezeit: max. 6 Monate weiterhin sozialversichert i.d.R. keine Gehaltsfortzahlung nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten Arbeitgeber/-in schriftlich zehn Tage vorher informieren! ab Ankündigung der PZ besteht Kündigungsschutz
(siehe Gesetz über die Pflegezeit)
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Pflegezeit: Job und Pflege – was nun?
Familienpflegezeitgesetz:
soll am 1.1.2012 in Kraft treten
Vertrag zwischen Beschäftigten und Arbeitgebenden
Verringerung der AZ für max. 24 Monate auf bis zu 15 Std.
Gehaltsvorschuss während der Pflegezeit, der danach wieder abgearbeitet werden muss
keine finanzielle Belastung für Arbeitgebende
Arbeitnehmende müssen voraussichtlich Versicherung abschließen 10-15 Euro im Monat
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pflegt nicht erwerbsmäßig eine/-n Pflegebedürftige/-n […] in der häuslichen Umgebung.
erhält Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn sie [...] wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. (§ 19 SGB XI)
ist gesetzlich renten- und unfallversichert, wenn sie regelmäßig weniger als 30 h/Woche erwerbstätig ist.
die nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren will, kann bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden. (§ 44 SGB XI)
Pflege zu Hause
Eine Pflegeperson
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Entlastungsmöglichkeiten
Tages- und Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege (§ 41 SGB XI)
Kurzzeitpflege im PflegeheimBis zu 4 Wochen im Jahr - bei Krisensituationen oder nach einer stationären Behandlung (§ 42 SGB XI)
Verhinderungspflege – zu Hause bis zu 4 Wochen bezahlt bei Urlaub oder Krankheit
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Wer kann noch unterstützen?
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Was können Arbeitgebende tun?
Flexible Arbeitszeit ermöglichen
Arbeitszeitkonten
Gleitzeitmodelle
Teilzeitmodelle
Komprimierte Arbeitszeit
Sonderurlaub/Freistellung
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Arbeitsorganisation
Alternierende Heim- und Telearbeit
Was können Arbeitgebende tun?
Teamarbeit
Rücksichtnahme bei Überstunden und Geschäftsreisen
Service für Pflegende
Informationsveranstaltungen, Seminare
Gesprächskreise ermöglichen und kommunizieren
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Was können Arbeitgebende tun?
Kommunikation
Bereitstellung von Informationsmaterial/ Notfallmappe
Sensibilisierung der Belegschaft
Ansprechperson
Pflege als Bestandteil von Mitarbeitendengesprächen
Kontakthalteangebot in Freistellungsphasen
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Bundeministerium für Gesundheit
„Ratgeber Pflege – alles was Sie zur Pflege wissen müssen.“
„Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege“
„Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ein Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen.“
www.bundesgesundheitsministerium.de - Pflege
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
Informationen zu Pflege und Dienstleistenden in MVwww.aok-gesundheitsnavi.de/
Informationen und Kontakte
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend„Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform. Ein Wegweiser für ältere Menschen“
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Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen in MV (im Aufbau)
www.PflegestuetzpunkteMV.de
Informationen und Kontakte
Allgemeine Informationen und Austauschmöglichkeiten
www.pflege-deutschland.dewww.pflegeverantwortung.de
Angebote für Angehörige Demenzkrankerwww.deutsche-alzheimer.deSelbsthilfekontaktstelle Rostock: Goerdelerstr. 50, T: 800 82 20
Vermittlung von 24-h-Pflegekräftenwww.pflege-zu-hause.netwww.bb-seniorenbetreuung.de
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV
Heiligengeisthof 3
18055 Rostock
www.vereinbarkeit-leben-mv.de
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