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Gutachten zu Flora und Fauna auf dem Gelände des eh emaligen Hauptgüterbahnhofs Hannover

- Aktualisierung 2014 -

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Auftraggeber:aurelis Real estate GmbH & Co KG

Anckelmannsplatz 120537 Hamburg

Oktober 2014

Sterntalerstr. 29aD – 31535 Neustadt

05032 / 67 42 3www.abia.de

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Gutachten zu Flora und Fauna auf dem Gelände des eh emaligen Hauptgüterbahnhofs Hannover - Aktualisierung 2014 -

Auftraggeber:

aurelis Real estate GmbH & Co KG Anckelmannsplatz 1 20537 Hamburg

Bearbeitung:

Dipl.-Biol. Dirk Herrmann Dipl.-Biol. Renate Schmidtke Dipl.-Biol. Tobias Wagner Jens André

Abia GbR Hans-Scharoun-Weg 1 D – 31535 Neustadt 05032 / 67 42 3 www.abia.de

Neustadt, 31. Oktober 2014

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Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................... 5

2 Untersuchungsgebiet ................................................................................................. 5

3 Methoden................................................................................................................... 8

3.1 Flora und Biotoptypen ......................................................................................... 8

3.2 Fledermäuse ....................................................................................................... 9

3.3 Brutvögel ............................................................................................................. 9

3.4 Reptilien .............................................................................................................10

3.5 Heuschrecken ....................................................................................................10

4 Ergebnisse ................................................................................................................11

4.1 Biotoptypen ........................................................................................................11

4.2 Flora ...................................................................................................................17

4.3 Fledermäuse ......................................................................................................19

4.4 Brutvögel ............................................................................................................20

4.5 Reptilien .............................................................................................................21

4.6 Heuschrecken ....................................................................................................21

5 Naturschutzfachliche Bewertung ...............................................................................23

6 Eingriffsbezogene Bewertung und Maßnahmenhinweise ..........................................25

7 Zusammenfassung ...................................................................................................27

8 Literatur ....................................................................................................................28

9 Karte .........................................................................................................................30

Tabellenverzeichnis

Tabelle 3-1: Bedeutung der Wertstufen der Biotoptypen) .................................................. 8

Tabelle 3-2: Kartiertage Fauna. .......................................................................................10

Tabelle 4-1: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Biotoptypen .................................12

Tabelle 4-2: Gefährdete Pflanzenarten sowie Arten der Vorwarnliste. .............................18

Tabelle 4-4: Artenliste Fledermäuse ................................................................................20

Tabelle 4-5: Artenliste Brutvögel ......................................................................................21

Tabelle 4-6: Artenliste Heuschrecken ..............................................................................22

Tabelle 6-1: Auswirkungen auf Arten und Lebensgemeinschaften ...................................26

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Luftbild des Untersuchungsgebietes ......................................................... 6

Abbildung 2-2: Blick über die Ruderalfluren im nördlichen Teil des Geländes ................... 7

Abbildung 2-3: Westlicher Teil des Geländes .................................................................... 7

Abbildung 4-1: Böschungsvegetation der Bahntrasse ......................................................17

Abbildung 4-2: Mauerraute (Asplenium ruta-muraria).......................................................19

Kartenverzeichnis

Karte 1: Biotoptypen und Artvorkommen Im Text verwendete Abkürzungen

BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz NAGBNatSchG: Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum

Bundesnaturschutzgesetz FFH-RL: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie UG: Untersuchungsgebiet

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1 Anlass und Aufgabenstellung

Der ehemalige Hauptgüterbahnhof wurde bereits vor längerem stillgelegt und liegt aktuell zum großen Teil brach. Geplant ist eine Umnutzung und Neubebauung des Geländes. Bereits im Jahr 2008 fand eine Untersuchung der Fauna und Flora sowie Biotoptypen statt. Da seitdem mehr als fünf Jahre vergangen sind und die damaligen Ergebnisse deshalb nicht mehr ohne weiteres aktuell nutzbar sind, wurde im Jahr 2014 eine erneute Erfassung und eine Aktualisierung der Untersuchung durchgeführt.

2 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet ist identisch mit dem bereits im Jahr 2008 untersuchten Gebiet. Es liegt zentral in der Innenstadt von Hannover. Naturräumlich zählt es zum Weser-Aller-Flachland und damit zum niedersächsischen Tiefland. Es besitzt eine Fläche von rund 9 ha.

Bei dem untersuchten Gebiet handelt es sich um den ehemaligen Hauptgüterbahnhof Hannover (Abbildung 2-1). Aktuell sind große Teile des Geländes ungenutzt. Kleinere Teilbereiche werden als Postverteilzentrum bzw. Parkplatz genutzt.

Das Gebiet ist zum überwiegenden Teil mit Gebäuden überbaut oder durch Verkehrsflächen versiegelt. Nur im Norden haben sich im Bereich der ehemaligen Rangiergleise – die bereits entfernt wurden – auf überwiegend geschotterten Flächen mehr oder weniger lückige Ruderalfluren entwickelt (Abbildung 2-2, Abbildung 2-3). Gehölze sind kaum entwickelt. Die Umgebung des Untersuchungsgebietes wird von stark verdichteten, innerstädtischen Siedlungs- und Verkehrsflächen gebildet.

Das Klima der Region Hannover ist insgesamt atlantisch geprägt, wobei sich das Stadtklima insbesondere durch höhere Temperaturen gegenüber dem Umland auszeichnet (SEEDORF & MEYER 1992). Im langjährigen Durchschnitt (1961-1990) fielen in Hannover (Messegelände) etwa 634 mm Niederschlag, die Jahresdurchschnitts-temperatur betrug in der Station Hannover-Langenhagen (Flughafen) 8,9°C (Quelle: Deutscher Wetterdienst).

Schutzgebiete oder aus landesweiter Sicht faunistisch wertvolle Bereiche werden nicht berührt.

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Abbildung 2-1: Luftbild des Untersuchungsgebietes (rot umrandet; Quelle: Stadt Hannover)

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Abbildung 2-2: Blick über die Ruderalfluren im nördlichen Teil des Geländes (im Hintergrund das östlich angrenzende Conti-Gelände). Aufnahmedatum: 29.07.2014

Abbildung 2-3: Westlicher Teil des Geländes (Aufnahmedatum: 21.08.2014)

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3 Methoden

3.1 Flora und Biotoptypen

Die Kartierung der Biotoptypen erfolgte im Zeitraum zwischen Anfang Juni und Ende Juli 2014 im Maßstab 1:1.000. Ihre Zuordnung wurde nach dem aktuellen Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Die Differenzierung erfolgte bis zur Ebene der Untereinheit.

Hierbei wurden auch die kennzeichnenden und weiteren vorkommenden Pflanzenarten aufgenommen sowie nach gefährdeten und geschützten Arten gesucht. Die Nomenklatur der nachgewiesenen Pflanzenarten, ihr gesetzlicher Schutzstatus sowie die Gefährdungssituation in Niedersachsen wurden der Roten Liste nach GARVE (2004) entnommen. Die Angaben zum bundesweiten Gefährdungsstatus entsprechen der Einstufung nach BFN (1996). Die Angabe ihrer Häufigkeiten erfolgt nach SCHACHERER (2001). Informationen zur Verbreitung der nachgewiesenen Arten wurden vor allem dem Verbreitungsatlas von GARVE (2007) entnommen.

Die Gesetzeslage zum Biotopschutz in Niedersachsen wird entsprechend des NAGBNatSchG (2010) und des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011) berücksichtigt. Die Gefährdungssituation der nachgewiesenen Biotoptypen wird auf Basis der Roten Liste der Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2012) dargestellt.

Bei einer Begehung am 11. Juli 2014 wurde festgestellt, dass große Teile der mit Vegetation bewachsenen Bereiche gemäht worden waren, so dass höherwüchsige Arten nicht mehr bestimmt werden konnten.

Beim Vergleich der aktuellen Situation mit jener im Jahr 2008 ist zu berücksichtigen, dass sich durch die Veröffentlichung eines neuen Biotoptypenschlüssels (V. DRACHENFELS 2011) Unterschiede in der Benennung von Kartiereinheiten, vor allem in der Bezeichnung von Verkehrsflächen ergeben, da zahlreiche Kürzel nicht mehr verwendet werden dürfen.

Tabelle 3-1: Bedeutung der Wertstufen der Biotoptypen nach BIERHALS et al. (2004) in aktualisierter Form aus V. DRACHENFELS (2012)

Wertstufe Bewertung

V von besonderer Bedeutung (gute Ausprägungen naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen)

IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung

III von allgemeiner Bedeutung

II von allgemeiner bis geringer Bedeutung

I von geringer Bedeutung (v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)

E

Bei Baum- und Strauchbeständen ist für beseitigte Bestände Ersatz in entsprechender Art, Zahl und ggf. Länge zu schaffen (Verzicht auf Wertstufen). Sind sie Strukturelemente flächig ausgeprägter Biotope, so gilt zusätzlich deren Wert (z.B. Einzelbäume in Heiden).

Zur Bewertung der Biotoptypen wird vor allem auf das Werk von V. DRACHENFELS (2012) zurückgegriffen, welches das fünfstufige Bewertungssystem von BIERHALS et al. (2004) in überarbeiteter Form enthält. In diesem wurden alle in Niedersachsen vorkommenden

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Biotoptypen entsprechend ihrer Naturnähe, Gefährdung, Seltenheit und Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere in definierte Wertstufen eingeordnet. Zur Bedeutung der Wertstufen s. Tabelle 3-1. Die in Klammern stehenden Wertstufen werden nur vergeben, wenn ein Biotoptyp nicht durchschnittlich, sondern besonders gut bzw. besonders schlecht ausgeprägt ist und entsprechend auf- oder abgewertet werden soll. Besonders gute Ausprägungen werden in der Karte mit einem „+“, schlechte Ausprägungen mit einem „-“ gekennzeichnet. Hinsichtlich der raumbezogenen Beurteilung der Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene werden Biotoptypen der Wertstufe V als überregional bedeutsam, Biotoptypen der Wertstufe IV als regional und Biotoptypen der Wertstufe III als lokal bedeutsam eingestuft. Die Bewertung erfolgt auch unter Berücksichtigung von Beschreibungen in PREISING et al. (1990, 1996, 1997, 2003) sowie Angaben in GARVE (2007), POTT (1995) und OBERDORFER (2001).

Das im Jahr 2008 verwendete Bewertungssystem wird nicht mehr verwendet; die damalige Karte 2 entfällt damit.

Die Berechnung der Flächenanteile der einzelnen Biotoptypen erfolgte im GIS. Bei Biotopkomplexen wurde jeweils die Gesamtfläche des entsprechenden Polygons dem dominanten Biotoptyp zugeschlagen.

3.2 Fledermäuse

Im Jahr 2008 war eine nur geringe Lebensraumbedeutung für Fledermäuse festgestellt worden. Deshalb wurde im Jahr 2014 keine vollständige Erfassung einschließlich Jagdgebieten und Flugrouten durchgeführt. Erforderlich war eine Nachkontrolle der Halle, die großenteils bereits im Sommer abgerissen werden sollte, auf mögliche Quartiere.

Am 16.06.2014 wurde in den Abendstunden - von 45 min vor Sonnenuntergang bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang - eine Kontrolle der Abfertigungshalle auf Ausflug von Fledermäusen durchgeführt. Auf Grund der Größe der Halle fand diese Kontrolle mit fünf Personen statt, so dass jeder Teilbereich der Halle gleichzeitig erfasst werden konnte. Die Erfassung erfolgte mittels Sichtbeobachtungen unter Einsatz von Ultraschalldetektoren. Außerdem erfolgte am 27.06.2014 in den frühen Morgenstunden eine Nachkontrolle, bei der ein Bereich auf einfliegende Fledermäuse untersucht wurde.

Die Angabe der Gefährdung in Niedersachsen entspricht der – fachlich inzwischen als veraltet anzusehenden - Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten, 1. Fassung (Stand 1991, HECKENROTH et al. 1993). Die bundesweite Gefährdung wird nach MEINIG et al. (2009) angegeben.

3.3 Brutvögel

Die Untersuchung im Jahr 2008 hatte eine nur geringe Lebensraumbedeutung für Vögel ergeben. Aufgrund der Habitatausstattung des Geländes ist zudem von vornherein nur ein eingeschränktes Artenspektrum zu erwarten. Weil andererseits eine zwischenzeitliche Besiedlung des Geländes durch Wert gebende Arten nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnte, erfolgte eine gezielte Nachkontrolle. Es wurden zwei Begehungen in den Morgenstunden im Zeitraum von Ende April bis Anfang Juni 2014 (Tabelle 3-2) durchgeführt. Nachtaktive Arten wurden im Rahmen der Fledermauskartierung mit erfasst.

Als Brutvogel werden alle Arten bezeichnet, für die ein Brutnachweis oder ein Brutverdacht vorliegen. Die Definitionen für diese beiden Statusangaben sind artspezifisch verschieden und im Detail jeweils bei SÜDBECK et al. (2005) nachzuschlagen. Ein Brutverdacht ergibt sich dabei meist aufgrund mindestens zweimaliger Feststellung Revier anzeigenden Verhaltens in einem bestimmten

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Zeitfenster. Brutzeitfeststellungen, d.h. nur einmalige Beobachtungen Revier anzeigenden Verhaltens zählen nicht zum Brutbestand.

Kartografisch dargestellt wurden die Reviermittelpunkte. Diese stimmen nicht notwendig mit dem tatsächlichen Brutplatz überein. Die Angabe der Gefährdungskategorien entspricht der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten, 6. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS 2007).

3.4 Reptilien

Im Jahr 2008 waren keine Reptilien nachgewiesen worden. Allerdings konnte damals im Spätsommer nicht mehr kartiert werden. Deshalb und weil eine zwischenzeitliche Besiedlung nicht auszuschließen war, wurde eine dreimalige Nachkontrolle im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang September 2014 durchgeführt (Tabelle 3-2).

Alle für Reptilien geeigneten Bereiche wurden dabei jeweils vollständig abgelaufen. Auf ein Auslegen von Reptilienblechen wurde verzichtet, da im Gelände bereits zahlreiche Versteckplätze vorhanden sind, die jeweils stichprobenartig kontrolliert wurden.

3.5 Heuschrecken

Im Jahr 2008 war keine Kartierung der Heuschrecken durchgeführt worden. Allerdings wurden bei einer im Jahr 2011 durchgeführten Erfassung des direkt nördlich angrenzenden Bahngeländes am Weidendamm zwei hochgradig gefährdete Heuschreckenarten nachgewiesen. Deshalb wurde diese Artengruppe hier ebenfalls erfasst.

Es erfolgt eine qualitative und halbquantitative Erfassung des Artenspektrums mittels Sichtbeobachtungen, Verhören rufaktiver Tiere und soweit zur Bestimmung erforderlich Kescherfang. Durchgeführt wurden drei Begehungen im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang September 2014 (Tabelle 3-2).

Tabelle 3-2: Kartiertage Fauna.

Datum

Wetter Arbeiten

30.04.2014 (morgens) wechselnd bewölkt, 10-12°C, windstill Brutvögel

16.05.2014 (morgens) sonnig, 16°C, schwacher Wind Brutvögel

16.06.2014 (abends) bedeckt, ca. 16-15°C, schwacher Wind Fledermäuse

27.06.2014 (morgens) halb bedeckt, ca. 15°C, schwachwindig Fledermäuse

29.07.2014 (tagsüber) erst bedeckt, dann sonnig, ca. 24-26°C, fast windstill

Reptilien, Heuschrecken

21.08.2014 (tagsüber) heiter bis wolkig, 18-20°C, wenig Wind Reptilien, Heuschrecken

04.09.2014 (tagsüber) sonnig, 19-22°C, leichter Wind Reptilien, Heuschrecken

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4 Ergebnisse

4.1 Biotoptypen

Wie bereits im Jahr 2008 sind entsprechend der ehemaligen Funktion als Hauptgüterbahnhof der Stadt Hannover und der gegenwärtigen Nutzung von Teilbereichen als Postfachanlage, Postverteilzentrum sowie zugehörigem Parkplatz knapp drei Viertel des Geländes durch Gebäude und Verkehrsflächen versiegelt oder teilversiegelt (Karte 1). Der übrige, unversiegelte Bereich wird vor allem von Ruderalfluren und des Weiteren von Neophytenvegetation, ruderalen Gebüschen und einigen anderen kleinen Gehölzbeständen eingenommen (Tabelle 4-1).

Die für Bahnanlagen typischen Ruderalfluren trockener Standorte befinden sich überwiegend auf dem wasserdurchlässigen, humusarmen und meist schotterreichen Substrat ehemaliger, rückgebauter Schienentrassen im Norden des Untersuchungs-gebietes. Während sie vor sechs Jahren bis auf einen Bereich nördlich der großen Bahnhofshalle einen eher niedrigwüchsigen und lückigen Aspekt aufwiesen, werden nun auch die Bestände im Westen und Nordosten von einem Mosaik aus hoch- und niedrigwüchsiger Ruderalvegetation eingenommen. In ihren Beständen tauchen entsprechend der Standortbedingungen auch Vertreter der Magerrasen auf. Aufgrund der starken Ruderalisierung kommen aber Biotoptypen dieser Einheit im Gebiet - ebenso wie im Jahr 2008 - nicht vor. Nur einmalig wurde ein entsprechender Biotoptyp im Nebencode vermerkt. Die auffälligste Veränderung ergibt sich aus der Entwicklung einer Goldrutenflur, die nördlich der großen Bahnhofshalle die höherwüchsigen Ruderalfluren verdrängt, so dass sich der Flächenanteil der Ruderalfluren trockener Standorte seit 2008 von 22,5 % auf knapp 19 % reduziert hat.

Die kleinflächigen Gehölz-Biotope wurden seit 2008 bis auf linear an den Rändern des UG sowie an den Gebäudegrenzen verlaufende, sehr schmale Bestände reduziert. Der Baumbestand im Südwesten gegenüber der Be- und Entladezone des Postverteilzentrums ist unangetastet geblieben.

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Tabelle 4-1: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zu Wertigkeit, Gefährdung, Schutz, Zuordnung zu FFH-Lebensraumtypen sowie Flächengröße und -anteil.

Wertstufen nach BIERHALS et al. (2004) und V. DRACHENFELS (2012): Erläuterungen s. Kap.3.1. Gefährdung: RL = Rote Liste, Nds = Niedersachsen, Gefährdungsstatus: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, d = Degenerationsstadium, * = landesweit nicht gefährdet, - = Einstufung nicht sinnvoll / keine Angaben. Gesetzlicher Schutz: 1 = geschützt gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGBNatSchG, 1ü = nach § 30 BNatSchG nur in naturnahen Überschwemmungs- und Uferbereichen von Gewässern geschützt. () = gilt nur für bestimmte Ausprägungen. Angaben zu Gefährdung und Schutz v. DRACHENFELS (2011 und 2012).

Biotoptyp Kürzel Wertstufe RL Nds. Schutz FFH-LRT

Fläche [m2]

Anteil [%]

Ruderalgebüsch BRU III(II) * - - 2.556 2,82

Rubus-/Lianengestrüpp BRR III * - - 22 0,02

Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch BRS III * - - 684 0,75

Einzelstrauch BE E - (1ü) - 79 0,09

Gebüsche und Gehölzbestände 3.341 3,68

Sandiger Offenbodenbereich DOS (V)II(I) 3 - - 114 0,13

Sonstiger Offenbodenbereich 114 0,13

Sonstiger Sandtrockenrasen (Nebencode) RSZ V(IV) (2) (1) - -

Heiden und Magerrasen 0 0,00

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (Nebencode)

UHM III(II) *d - - -

Brennnesselflur UHB (III)II * - - 35 0,04

Ruderalflur trockener Standorte URT (IV)III(II) * - - 17.196 18,96

Goldrutenflur UNG (II)I - - - 2.942 3,24

Sonstige Neophytenflur (Nebencode) UNZ (II)I -

Stauden- und Ruderalfluren 20.174 22,24

Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten

BZN I - - - 84 0,09

Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs

HEB E 3 - - 109 0,12

Siedlungsgehölze 194 0,21

Parkplatz OVP I - - - 8.984 9,91

Weg OVW I - - - 9.378 10,34

Sonstiger gewerblich genutzter Platz OFG I - - - 2.361 2,60

Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung OFZ I - - - 4.337 4,78

Gebäude der Bahnanlagen OAB I - - - 35.524 39,17

Gewerbegebiet OGG I - - - 5.921 6,53

Hochhaus- und Großformbauten mit vorherrschender Wohnfunktion

OHW I - - - 285 0,31

Ziegelmauer (strukturreich) OMZ+ (III)II 3 - - 69 0,08

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 66.858 73,72

Gesamtfläche 90.680 100,00

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Im Folgenden werden die kartierten Biotoptypen in ihrer räumlichen Verteilung, Ausprägung und - wenn vorhanden - anhand ihrer kennzeichnenden Pflanzenarten vorgestellt.

Gebüsche und Gehölzbestände

Ruderalgebüsch (BRU)

Hierbei handelt es sich um schmale, lineare Bestände, die aber nicht wie bisher im gesamten unversiegelten Bereich des UG sondern nur noch an dessen Rändern sowie an Gebäuden entlang verlaufen. Aktuell werden sie vor allem von der Armenischen Brombeere dominiert. Zu den weiteren häufigeren Bestandsbildnern gehören Schwarzer Holunder, Götterbaum, Hunds-Rose, Berg-Ahorn und Felsen-Kirsche. Seltener sind Robinie, Blutroter Hartriegel und Essigbaum.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Rubus armeniacus, Sambucus nigra, Ailanthus altissima (strauchförmig), Rosa spp., Prunus mahaleb, Acer pseudoplatanus, Robinia pseudoacacia, Cornus sanguinea, Rhus hirta

Rubus-/Lianen-Gestrüpp (BRR)

Aufgrund einer Änderung im aktuellen Kartierschlüssel (V. DRACHENFELS 2011) wird die Armenische Brombeere nicht mehr diesem Biotoptyp sondern den Ruderalgebüschen (s.o.) zugeordnet. Daraus ergibt sich, dass auf dem untersuchten Gelände nur noch an der Südostflanke ein Bestand mit der einheimischen Artengruppe der Echten Brombeere als BRR abzugrenzen ist. Zu erwähnen sind noch eine kleine Schleierflur, die sich an der Westgrenze des UG mit auf niedrigen Gehölzen und Armenischer Brombeere windendem Hopfen befindet und eine weitere im Norden in Form eines Gestrüpps aus Waldrebe und Armenischer Brombeere.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Rubus fruticosus agg., Humulus lupulus, Clematis vitalba

Sonstiges Sukzessionsgebüsch (BRS)

Diese Einheit ist weiterhin schwerpunktmäßig im Norden verbreitet und zwar meist entlang von Gebäuden. Der größte zusammenhängende Bestand befindet sich wie im Jahr 2008 im ehemaligen Einfahrtsbereich am nördlichen Rand der großen Bahnhofshalle. Neben den typischen Pioniergehölzen Hänge-Birke, Zitter-Pappel und Sal-Weide ist aber nur noch eine geringe Beteiligung von weiteren Gehölzen wie Schwarzem Holunder und Rosen festzustellen.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Betula pendula, Populus tremula, Salix caprea, Sambucus nigra, Rosa canina, Rosa corymbifera

Einzelstrauch (BE)

Aufgrund der Rodung von Bäumen (vor allem Berg-Ahorn) an der nordwestlichen Grenze des UG haben sich hier durch Neuaustrieb mehrere Sträucher entwickelt. In diesem Bereich wachsen auch einige Rosensträucher. Weitere Einzelsträucher (meist Götterbaum) wachsen an der südöstlichen Gebäudeseite der großen Bahnhofshalle.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Acer pseudoplatanus, Betula pendula, Corylus colurna, Ailanthus altissima (strauchförmig), Rosa corymbifera, Rosa canina

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Siedlungsgehölze

Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten (BZN)

Ein kleiner, von Fächer-Zwergmispel aufgebauter Bestand in und vor einem Zaun an der Westgrenze des Gebietes, der aus einer Anpflanzung hervorgegangen ist, ist weiterhin vorhanden.

Kennzeichnende Pflanzenart: Cotoneaster horizontalis

Einzelbaum / Baumbestand des Siedlungsbereichs (HEB)

Neben zwei ganz jungen Bäumen an der Nordwestgrenze des UG sind nur noch die elf nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäume gegenüber des Postzentrums vorhanden. Diese bestehen nach wie vor aus Götterbaum, Schwarz-Pappel (Kultursorte), Esche sowie Felsen-Kirsche, die mit Ausnahme einer älteren Pappel ganz im Süden mehrstämmig wachsen. Dieser Bestand wird wie im Jahr 2008 insgesamt von mehr Bäumen aufgebaut, die sich jedoch nur wenige Dezimeter weiter westlich außerhalb des UG auf benachbarten Grundstücken befinden.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Ailanthus altissima, Populus nigra ssp. nigra (Kultursorte), Fraxinus excelsior, Betula pendula, Acer pseudoplatanus, Prunus mahaleb, Sorbus aucuparia

Sonstiger Offenbodenbereich

Sandiger Offenbodenbereich (DOS)

Im Norden des Gebietes befindet sich auf der Fläche eines kleineren, abgerissenen Bahngebäudes ein vegetationsarmer, sandiger Offenbodenbereich, auf dem sich eine Ruderalvegetation trockener Standorte zu entwickeln beginnt.

Stauden- und Ruderalfluren

Brennnesselflur (UHB)

Entlang der Ostseite der großen Bahnhofshalle haben sich einzelne Dominanz- bzw. Reinbestände der Großen Brennnessel entwickelt.

Kennzeichnende Pflanzenart: Urtica dioica ssp. dioica

Ruderalflur trockener Standorte (URT)

Diese Biotopeinheit kommt großflächig und in oftmals recht artenreicher Ausprägung im gesamten Norden des Gebietes vor. Daneben finden sich zahlreiche kleinere, meist lineare Bestände im Westen und Osten. Aufgrund der extremen Standortbedingungen mit einem geringer Feinerde- und Humusgehalt, starker Besonnung und hoher standörtliche Trockenheit bilden die niedrigwüchsig und lückig ausgebildeten Bestände (URT1) mit hohem Anteil der für Bahnanlagen charakteristischen annuellen Gräser Dach-Trespe und Mäuseschwanz-Federschwingel (vgl. FEDER 1990) noch immer knapp die Hälfte der auf dem Gelände vorkommenden Ruderalfluren (URT1: 8.230 m2, URT2: 8.966 m2). Oft sind auch sehr kleine und unscheinbare Vertreter der trockenen Ruderal- und Ackerwildkrautfluren, der (ruderalisierten) Trockenrasen sowie der trockenen Säume und des trockenen Grünlandes nachzuweisen. Hierzu gehören z.B. Thymianblättriges Sandkraut, Fünfmänniges Hornkraut, Dreifinger-Steinbrech, Hasen-Klee, Feld-Klee und Tüpfel-Johanniskraut sowie einige Mauerpfeffer- und Fetthennen-Sippen. Vegetationskundlich

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sind diese Bestände vorwiegend der Bromus tectorum-Conyza canadensis-Gesellschaft (Dach-Trespen-Berufkraut-Flur) anzuschließen, die für die entsprechenden Standorte gerade auf Bahnhofs- und Gleisanlagen typisch ist (vgl. PREISING ET AL. 1995, POTT 1995). Beispielsweise im Westen sowie ganz im Südosten wächst diese Einheit in lockerer Ausprägung mit charakteristischen Arten wie Kronblattlosem Mastkraut sowie Kahlem und Behaartem Bruchkraut in den Ritzen der seit Längerem nicht mehr befahrenen bzw. betretenen Natursteinpflaster-Decken. Sowohl im Norden als auch in einem schmalen Saum im Osten wurden mosaikartige Verzahnungen von URT1 mit hochwüchsigeren Beständen als URT2 kartiert. Mit auffälligen Arten wie Wilder Möhre, Gewöhnlichem Bitterkraut, Gewöhnlichem Beifuß, Gewöhnlicher und Später Goldrute oder - nur im Nordosten - Natternkopf neigen diese bestände zum Dauco-Picridetum hieracioidis (Wildmöhren-Bitterkrautflur) bzw. Echio vulgaris-Meliloletum albae (Natternkopf-Steinklee-Flur), die sich aus der Bromus tectorum-Conyza canadensis-Gesellschaft entwickeln können (vgl. PREISING et al. 1993, 1995, POTT 1995). Gerade die Natternkopf-Steinklee-Flur ist eine für Bahnhofsgelände charakteristische, wärmebedürftige und basiphile, schwach nitrophile sowie buntblumige und farbenprächtige Pflanzengesellschaft (siehe Abbildung 4-1).

Ganz im Nordosten des UG erreicht die für Trockenrasen typische Sand-Segge hohe Abundanzen, was im Nebencode RSZ (Sonstiger Sandtrockenrasen) zum Ausdruck kommt. Einen auffälligen Blühaspekt bildete im Juni die Breitblättrige Platterbse, die innerhalb einer höherwüchsigen Ruderalflur am Nordostrand des Geländes eine recht hohe Abundanz erreichte. Ihre Anwesenheit wurde im Nebencode als UNZ (Sonstige Neophytenflur) vermerkt. Innerhalb des östlich der großen Bahnhofshalle verlaufenden Saumes sind aufgrund der etwas feuchteren und schattigeren Standortverhältnisse auch Arten mesophiler Säume beigemischt, die hier zu den entsprechenden halbruderalen Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte (UHM) überleiten. Kennzeichnende Pflanzenarten in URT1 und URT2: Bromus tectorum, Vulpia myuros, Arenaria serpyllifolia ssp. serpyllifolia, Cerastium semidecandrum, Sagina apetala, Poa compressa, Hypericum perforatum, Conyza canadensis, F. arvensis, Hypochaeris radicata, Medicago lupulina, Saxifraga tridactylites, Herniaria glabra, H. hirsuta, Tragopogon dubius, T. campestre, T. arvense, Sedum album, S. rupestre (RL V), S. acre, Potentilla argentea, Geranium robertianum, Erophila verna, Papaver rhoeas, Myosotis stricta (RL V), Verbascum thapsus, V. densiflorum, Convolvulus arvensis, Setaria viridis, Erigeron annuus, Leontodon saxatilis (RL V), Malva alcea (RL 3T), Senecio inaequidens, S. viscosus, Reseda lutea, Dipsacus fullonum, Lactuca serriola, Euphorbia cyparissias, Brachythecium albicans Mit Schwerpunkt in URT 2: Daucus carota, Echium vulgare (RL VT), Oenothera biennis, Oenothera glazioviana, Picris hieracioides, Festuca rubra ssp. rubra, Tanacetum vulgare, Epilobium angustifolium, Cirsium vulgare, Artemisia vulgaris, Vicia tetrasperma, Calamagrostis epigejos, Solidago gigantea, Rumex thyrsiflorus, Arctium lappa, A. minus, Onopordum acanthium, Hieracium pilosella, Centaurea stoebe, Carex arenaria

Goldrutenflur (UNG)

Nördlich der großen Bahnhofshalle hat sich eine ausgedehnte Goldrutenflur entwickelt, die hier die Ruderalfluren trockener Standorte zu verdrängen droht. Daneben befindet sich weiter nördlich an einer Gebäudewand zusammen mit einigen Sukzessionsgehölzen ein weiterer aber kleiner Bestand der Späten Goldrute.

Kennzeichnende Pflanzenart: Solidago gigantea

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Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Ziegelmauer (OMZ)

Wie bereits im Jahr 2008 wurden an drei verschiedenen Standorten an teilweise brüchigen bzw. lückigen (Ziegel)mauern Vorkommen der im niedersächsischen Tiefland gefährdeten Mauerraute nachgewiesen. Dabei handelt es sich zum einen um einen individuenarmen Bestand am nordöstlichen Rand der großen Halle im Bereich eines ehemaligen Verladebahnsteigs und zum anderen um zwei recht bedeutsame Vorkommen mit mindestens 100 Exemplaren an einem Verladebahnsteig am westlichen Rand der großen Halle bzw. mit mindestens 30 Pflanzen an einer Grenzmauer im äußersten Nordwesten des UG (hier mit einigen Individuen auch in einer porösen Betonmauer). Dies bedeutet, dass sich der Bestand der Mauerraute innerhalb des UG vergrößert hat. Der überwiegende Teil der Ziegelmauern im UG weist dagegen weiterhin intakte Fugen und keinen Bewuchs auf.

Kennzeichnende Pflanzenart: Asplenium ruta-muraria (RL 3T)

Kies-Flachdach im Bereich einer Gewerbefläche (OGGk)

Im Bereich des Eingangs zur Postfachanlage bzw. östlich des Bahn-Wohnheims im Süden des UG befindet sich ein mit nicht heimischen Fetthenne-Sippen schütter bewachsenes und offenbar eingegrüntes Kies-Flachdach. Darüber hinaus ist nur wenig zusätzliche Spontanvegetation vorhanden. Der auf der niedersächsischen Vorwarnliste stehende und im Jahr 2008 nachgewiesene Kleine Orant (Chaenorhinum minus RL VT) konnte 2014 nicht mehr gefunden werden.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Sedum spp., Senecio inaequidens, Geranium robertianum, Bromus sterilis, Vulpia myurus

Gebäude der Bahnanlagen (OAB)

Neben einigen kleineren sich direkt anschließenden Gebäuden handelt es sich in erster Linie um die weitgehend vegetationsfreie große Halle des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs, die aber zurzeit der Kartierung nicht zugänglich war. Allerdings konnte im Inneren Spontanvegetation mit bis zu 2 m hohen Büschen v.a. der Sal-Weide und krautigen, schattentoleranten Pflanzen wie dem Stinkenden Storchschnabel ausgemacht werden.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Weitgehend vegetationsfrei, stellenweise Salix caprea, Geranium robertianum, Senecio inaequidens, Betula pendula, Buddleja davidii, Ailanthus altissima u.a.

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Abbildung 4-1: Böschungsvegetation der Bahntrasse am Ostrand des UG Richtung im Juni

4.2 Flora

Wie bereits im Jahr 2008 sind für einen Großteil der Ruderalfluren relativ hohe Artenzahlen kennzeichnend. Insbesondere die etwas höherwüchsigen Bestände (URT2) besitzen mit Arten wie Natternkopf, Wilder Möhre und Gewöhnlichem Bitterkraut aufgrund ihres bereits erwähnten buntblumigen Aspekts und des Blütenreichtums eine potenziell hohe Bedeutung für die Insektenfauna (vgl. PREISING et al. 1993). Die floristische Zusammensetzung der Ruderalfluren wie auch der übrigen Biotoptypen ist dabei verhältnismäßig typisch für vergleichbare Standorte auf aufgegebenem oder nur wenig intensiv genutztem Bahngelände (vgl. FEDER 1990).

Zu den floristisch bedeutsamen Einzelfunden zählen drei Vorkommen der im niedersächsischen Tiefland gefährdeten Mauerraute in den Ziegelfugen von zwei Verladebahnsteigen und einer Grenzmauer (Tabelle 4-2, Abbildung 4-2 und Karte 1).

Des Weiteren konnte neben der Mauerraute mit dem Neufund der Rosen-Malve (Malva alcea) eine weitere im niedersächsischen Tiefland gefährdete Art nachgewiesen werden. Von ihr wurden knapp zehn Exemplare in den Ruderalfluren an der Böschung des Bahndamms am Ostrand des Gebietes (URT2) ausgemacht (siehe Karte 1). GARVE (2007) merkt allerdings an, dass die Rosen-Malve vor allem im norddeutschen Tiefland teilweise synanthrop und unbeständig auftritt, so dass der floristische Status mitunter schwierig zu beurteilen sei.

Ebenfalls an der Bahndammböschung ist erneut der Fund der subkontinental verbreiteten Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe) zu vermelden, die bisher nur von wenigen

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Punkten aus Niedersachsen bekannt ist und sich hier möglicherweise etabliert (vgl. GARVE 2007). Während es sich im Jahr 2008 nur um ein Exemplar handelte, konnten aktuell mehr als zehn Pflanzen gefunden werden.

Weitere ausgesprochene floristische Besonderheiten fehlen ansonsten jedoch. Außer der Schwarz-Pappel, die hier aber als Kultursorte zu behandeln ist, konnten keine weiteren gefährdeten Pflanzenarten der Rote Liste registriert werden; allerdings wurden in den Ruderalfluren fünf Arten der Vorwarnliste festgestellt (siehe Abbildung 4-2). Die im Jahr 2008 im UG vorkommenden Arten Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus), Kleiner Orant (Chaenorhinum minus), Wilde Malve (Malva sylvestris) und Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) konnten nicht mehr nachgewiesen werden.

Tabelle 4-2: Gefährdete Pflanzenarten sowie Arten der Vorwarnliste.

RL-Status (GARVE 2004): T = Tiefland, NB = Niedersachsen und Bremen, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, - = ungefährdet. Status: S = mutmaßlich angesalbt bzw. aus gärtnerischer Kultur hervorgegangen und unbeständig; Z = züchterisch veränderte Kultursippe. Anzahl nach Meldebogen Rote Liste Gefäßpflanzen (a = Sprosse, b = blühende/sporentragende Sprosse; 2 = 2 – 5, 3 = 6 – 25, 4 = 26 – 50, 5 = 51 – 100, 6 = > 100 Sprosse).

Art RL-Status Status Anzahl

Botanischer Name Deutscher Name T NB

Anagallis arvensis Acker-Gauchheil V - b3

Asplenium ruta-muraria Mauerraute 3 - b6

Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf V - b6

Leontodon saxatilis Nickender Löwenzahn V V b3

Malva alcea Rosen-Malve 3 V S b3

Myosotis stricta Sand-Vergissmeinnicht V V b3

Populus nigra ssp. nigra (Kultursippe) Schwarz-Pappel (Kultursorte) 3 3 S, Z b4

Sedum rupestre Felsen-Fetthenne V V S b5

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Abbildung 4-2: Die im niedersächsischen Tiefland gefährdete Mauerraute (Asplenium ruta-muraria) konnte auch im Jahr 2014 in drei Bereichen des Geländes in den Fugen von Ziegelmauern (hier die Mauer an der Westseite der großen Halle) in großer Anzahl nachgewiesen werden.

4.3 Fledermäuse

Bereits im Jahr 2008 wurde nur eine geringe Lebensraumbedeutung des Geländes für Fledermäuse festgestellt. Als einzige Art konnte damals die Zwergfledermaus nachgewiesen werden. Diese Gebäude bewohnende Art nutzte das Gelände sporadisch als Nahrungshabitat. Bei der Überprüfung der Gebäude konnten damals keine Quartiere gefunden werden. Trotz der Größe des Gebäudekomplexes sind auf dem Gelände kaum potenzielle Quartierplätze vorhanden. Lediglich kleine Bereiche der Fassaden kommen als potenzielle Quartierplätze der Zwergfledermaus infrage.

Die Nachkontrolle im Jahr 2014 bestätigte das Ergebnis von 2008. Quartiere wurden nicht identifiziert. Am 16.06. war trotz günstiger Bedingungen nur wenig Fledermausaktivität zu verzeichnen. Lediglich in einem Bereich am Westrand der Abfertigungshalle war eine ausdauernd jagende Zwergfledermaus zu beobachten, wobei kein Quartierbezug zur Halle erkennbar war. Außerdem wurden am 16.06. fünf Überflüge von Großen Abendseglern im vorderen Teil des Geländes an der Arndtstraße festgestellt, allerdings ohne Bezug zum Gelände des Hauptgüterbahnhofs.

Am Morgen des 27.06. wurde der Bereich, in dem am 16.06. die Zwergfledermaus jagte, noch einmal auf mögliche Einflüge hin kontrolliert. Einbezogen wurde auch ein weiterer, potenziell bedingt geeigneter Fassadenbereich. Auch an diesem Termin wurde wiederum eine jagende Zwergfledermaus registriert; ein Einflug in die Halle bzw. deren Fassade fand jedoch nicht statt.

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Tabelle 4-3: Artenliste Fledermäuse. Angegeben sind die Gefährdung in Niedersachsen (HECKENROTH et al. 1993, Stand 1991) und Deutschland (MEINIG et al. 2009, Stand 2008). Abkürzungen: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend. FFH-RL: II = Art der Anhangs II, IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Schutz: § = besonders, §§ = streng geschützt gemäß BNatSchG.

Art R

L N

ds.

RL

D

FFH

-RL

Schu

tz

Pipistrellus pipistrellus (Zwergfledermaus) 3 * IV §§

4.4 Brutvögel

Mit insgesamt zehn Brutvogelarten (beide Erfassungsjahre zusammengefasst) wurde nur ein eingeschränktes Artenspektrum nachgewiesen (Tabelle 4-4). Neun Arten wurden im Jahr 2008 festgestellt, sechs im Jahr 2014. Die Brutvogelgemeinschaft wird von charakteristischen Arten der Siedlungsgebiete gebildet. Typische Art ist der Hausrotschwanz, der als Brutplatz Nischen und Halbhöhlen an bzw. in Gebäuden nutzt und im UG zahlreiche geeignete Nistplätze vorfindet (Karte 1). Zur Nahrungsaufnahme werden die vegetationslosen bis lückig bewachsenen Bereiche und Ruderalfluren des Geländes aufgesucht.

Die Straßentaube findet vor allem im Bereich der stillgelegten Abfertigungshallen günstige Brutplätze vor. Dennoch werden diese Gebäude nur vergleichsweise spärlich besiedelt. Während die Straßentauben eher außerhalb des Geländes auf Nahrungssuche gehen, wurden im Bereich der Ruderalfluren regelmäßig einige Ringeltauben beobachtet, die hier nach Nahrung suchten. Der Haussperling als weiterer typischer Gebäudebrüter besiedelt ebenfalls mit einem Revier die ehemaligen Bahnhallen.

Die Dorngrasmücke ist ein typischer Brutvogel verbuschender, auch städtischer Ruderalfluren. Die Art fand 2008 im nördlichsten Teil des UG aufgrund der dort stellenweise aufkommenden Sukzessionsgebüsche einen geeigneten Lebensraum. 2014 war sie nicht mehr nachzuweisen.

Die weiteren, festgestellten Arten besiedeln Gehölze im Randbereich des UG, wobei die Brutplätze teilweise außerhalb des Geländes liegen. Dennoch werden diese Arten als Randsiedler in Tabelle 4-4 mit aufgeführt.

Auch über die oben erwähnten Beobachtungen hinaus besitzt das Gelände nur eine geringe Bedeutung als Nahrungshabitat. Hier unterscheidet sich der ehemalige Hauptgüterbahnhof deutlich vom hannoverschen Südbahnhof, der aufgrund der längeren Entwicklungszeit der Brachflächen eine stärker entwickelte Vegetation und damit eine größere Nahrungsgrundlage aufweist (vgl. Abia GbR 2005).

Erwähnenswert war die Beobachtung eines durchziehenden Steinschmätzers, der sich am 08.05.2008 im nördlichen Teil des Geländes im Bereich der Ruderalfluren aufhielt. Diese Art brütet in Hannover regelmäßig in geringer Zahl im Bereich der Mergelgruben in Anderten und Misburg (WENDT 2006), der Hauptgüterbahnhof war jedoch ebenfalls zunächst als mögliches Bruthabitat anzusehen. Eine gezielte Nachsuche auch im Jahr 2014 erbrachte jedoch keine weiteren Beobachtungen.

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Außerdem soll die Brut eines Turmfalkenpaars auf dem angrenzenden Contigelände erwähnt werden; eine Nutzung des UG durch diese Art konnte jedoch nicht beobachtet werden.

Tabelle 4-4: Artenliste Brutvögel. Angabe der Gefährdung in Niedersachsen (RL Nds.) nach KRÜGER & OLTMANNS (2007) und Gefährdung in Deutschland nach SÜDBECK et al. (2002). Angegeben ist zudem die Anzahl der ermittelten Reviere im Untersuchungsgebiet (inkl. Randreviere).

Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL Nds. RL D Reviere 2008

Reviere 2014

Amsel Turdus merula * * 1 1

Dorngrasmücke Sylvia communis * * 1 -

Grünling Carduelis chloris * * 1 -

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * 4 2

Haussperling Passer domesticus V V 1 1

Heckenbraunelle Prunella modularis * * 1 1

Kohlmeise Parus major * * 1 -

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * - 1

Straßentaube Columba livia domestica * * 2 1

Zilpzalp Phylloscopus collybita * * 1 -

4.5 Reptilien

Bei der Untersuchung war insbesondere das Vorkommen der Zauneidechse gezielt zu überprüfen, da Bahnanlagen gerade auch im Raum Hannover eine große Rolle als Lebensraum dieser Art spielen (BLANKE 1999, BLANKE 2004). Trotz flächendeckender Suche konnte jedoch weder im Jahr 2008 noch im Jahr 2014 die Zauneidechse oder eine andere Reptilienart nachgewiesen werden. Damit ergibt sich hier das gleiche Ergebnis wie für den hannoverschen Südbahnhof, der im Jahr 2005 untersucht wurde (ABIA 2005).

Das untersuchte Gelände weist nur in Teilbereichen eine für Reptilien geeignete Struktur auf, und zwar vor allem entlang des Bahndamms am Ostrand, wobei der Bahndamm bereits außerhalb des beplanten Bereiches liegt. Insgesamt überwiegen stark versiegelte und damit ungünstige Bereiche. Auch das weitgehende Fehlen von Sukzessionsgehölzen infolge offenbar regelmäßiger Mahd ist ungünstig für die Zauneidechse.

4.6 Heuschrecken

Es wurden fünf Heuschreckenarten nachgewiesen, eine Laubheuschrecke und vier Feldheuschrecken (Tabelle 4-5). Das Artenspektrum setzt sich aus Wärme und Trockenheit liebenden Arten zusammen. Bemerkenswert sind die Vorkommen der in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Blauflügligen Sandschrecke (Sphingonotus caerulans) sowie der stark bedrohten Westlichen Beißschrecke (Platycleis albopunctata).

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Beide Arten sind Bewohner stark trockenwarmer, vegetationsarmer und häufig anthropogen geprägter Lebensräume und finden im Gebiet günstige Bedingungen vor. Beide Arten waren im Jahr 2011 auch bei der Untersuchung des direkt nördlich angrenzenden und ähnlich strukturierten ehemaligen Rangiergeländes nachgewiesen worden (ABIA 2011).

Beide Arten ähneln sich in der Hinsicht, dass Hannover am Westrand des Areals liegt und dass beide Arten recht gut flugfähig sind. Beide Arten könnten aufgrund ihrer Ansprüche und ihrer Ausbreitungsfähigkeit zu den Gewinnern des Klimawandels zählen und in der Zukunft Arealgewinne erzielen. Die Blauflüglige Sandschrecke wurde im Jahr 2013 in Hamburg wieder entdeckt, nachdem sie dort lange fehlte (HAACKS et al. 2014).

Die Blauflüglige Sandschrecke kommen zahlreich auf den Schotterflächen der ehemaligen Gleisanlagen im Norden des Geländes vor. Maximal wurden dort 55 Exemplare gezählt, zwei weitere etwas weiter südöstlich (Karte 1). Die Westliche Beißschrecke ist nicht so zahlreich (Tagesmaximum 10 Exemplare) und wurde nur in einem begrenzten Gebiet nordwestlich des ehemaligen Zollgebäudes gefunden.

Als weitere, allerdings ungefährdete Arten kommen Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus) und Brauner Grashüpfer (Chorthippus brunneus) verbreitet und häufig auf dem Gelände vor. Der Feld-Grashüpfer (Chorthippus apricarius) wurde nur mit wenigen Exemplaren im Bereich einer Aufschüttung im Westen des Geländes nachgewiesen.

Tabelle 4-5: Artenliste Heuschrecken sowie Gefährdung in Niedersachsen (GREIN 2005) und Deutschland (MAAS et al. 2011).

Gefährdung: Nds = Niedersachsen, öT = östliches Tiefland; D = Deutschland; 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, * = ungefährdet. Schutzstatus nach BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt, - = nicht geschützt

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Gefährdung

Schutz D Nds öT

Tettigoniidae (Laubheuschrecken)

Platycleis albopunctata Westliche Beißschrecke * 2 2 -

Acrididae (Feldheuschrecken)

Chorthippus apricarius Feld-Grashüpfer * * * -

Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer * * * -

Chorthippus brunneus Brauner Grashüpfer * * * -

Sphingonotus caerulans Blauflüglige Sandschrecke 2 1 1 §

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5 Naturschutzfachliche Bewertung

Biotope

Vor dem Hintergrund seiner ehemaligen und aktuellen Nutzung wird das Untersuchungsgebiet zum einen durch einen hohen Versiegelungsgrad und zum anderen durch trockenwarme Ruderalfluren und kleinflächige, meist lineare Gehölzbiotope geprägt. Nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotoptypen wie etwa Magerrasen kommen ebenso wie Lebensraumtypen des Anhangs I oder Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie nicht vor.

Insgesamt überwiegen Gebäude und Verkehrsflächen, die keine oder allenfalls geringe Biotopbedeutung besitzen. Wie bereits 2008 dargelegt, besitzen aus naturschutzfachlicher Sicht aber die meisten Bestände der Ruderalfluren trockener Standorte aufgrund ihres oft großen Artenreichtums einen relativ hohen Wert. Die kartierten Ruderalfluren und ihre Pflanzengesellschaften sind auch aktuell in typischer Art und Weise mit einem großen Teil des Spektrums der für sie charakteristischen Arten ausgestattet (vgl. PREISING et al. 1993, 1995; POTT 1995). Ähnlich großflächige und gut entwickelte Ruderalfluren wie im Norden des untersuchten Geländes sind im Stadtgebiet von Hannover und auch im weiteren Umkreis eher selten vertreten und auch deshalb als schutzwürdig zu betrachten.

Nach V. DRACHENFELS (2012) gelten Ruderalfluren trockenwarmer Standorte generell als gefährdet. Die wasserdurchlässigen Schotterböden von Bahnanlagen bilden in Niedersachsen einen wichtigen Verbreitungsschwerpunkt dieses Biotoptyps, der z.B. in Dörfern erhebliche Flächenverluste verzeichnet. PREISING et al. (1993: 71, 1995: 55) geben für Niedersachsen an, dass die Natternkopf-Steinklee-Flur „stark im Rückgang befindlich“ sowie schutzwürdig und auch die Dach-Trespen-Berufkraut-Flur „stark zurückgedrängt“ sei.

Die naturschutzfachliche Bewertung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen (siehe Tabelle 4-1) orientiert sich u.a. auch an Angaben zur Wertigkeit in V. DRACHENFELS (2012). Insgesamt wurden 21 verschiedene Biotoptypen erfasst, von denen die vegetationsbestimmten Einheiten meist der Wertstufe III (von allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz) oder II (von allgemeiner bis geringer Bedeutung) zuzuordnen sind.

Die artenreicheren, sehr gut ausgeprägten, älteren Ruderalfluren (URT2+) können jedoch in die Wertstufe IV (von hoher bis allgemeiner Bedeutung) eingeordnet werden; sowohl jüngere (URT1) als auch von Sukzessionsgebüschen oder Neophytenfluren durchsetzte Ruderalfluren erhalten die Wertstufe III (von allgemeiner Bedeutung).

Im Gegensatz zu älteren Veröffentlichungen werden von den Gehölzbiotopen die Ruderal- und Sukzessionsgebüsche (BRU, BRS) von V. DRACHENFELS (ebd.) nicht mehr als schutzwürdig eingestuft. Von den Baumbeständen des Siedlungsbereichs (HEB) gelten Altbäume, insbesondere von heimischen Arten, als gefährdet, die im Gebiet aber nicht vorkommen. Durch die Baumschutzsatzung der Stadt Hannover ist ein Teil der Bäume und Sträucher der kartierten Gehölzbiotope geschützt. Ansonsten erhalten Einzelbäume bzw. Baumgruppen (HEB) sowie Einzelsträucher (BE) nach V. DRACHENFELS (ebd.) keine Wertstufen. Für beseitigte Bäume, Baumgruppen und -reihen ist ebenso wie für Einzelsträucher in entsprechender Art, Anzahl und Länge Ersatz zu schaffen.

Den übrigen Biotoptypen kommt aus Sicht des Naturschutzes eine geringe Bedeutung zu (Wertstufe I). Eine Ausnahme stellen lediglich die in Abschnitt 4.1 vorgestellten Bereiche der Ziegelmauern (OMZ+) dar, die lückige bzw. mürbe Fugen aufweisen, in denen die im niedersächsischen Tiefland gefährdete Mauerraute wächst. Alte, lückige Ziegelmauern sind nach V. DRACHENFELS (ebd.) gefährdet und sind somit als schutzwürdig anzusehen. Intakte Ziegelwände weisen dagegen keine besondere Biotopbedeutung auf.

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Flora

Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich auch aktuell durch einen recht hohen Pflanzenartenreichtum mit zahlreichen für Bahnanlagen typischen Arten aus (vgl. FEDER 1990). Aber ebenso wie im Jahr 2008 besitzt es keine hervorragende Bedeutung für den Schutz gefährdeter Arten, da in den vergangenen sechs Jahren keine entsprechenden Entwicklungen stattgefunden haben. Mit Ausnahme der Vorkommen der Mauerraute am Sonderstandort der Ziegelmauern konnten keine Arten der Roten Liste festgestellt werden, von denen zweifelsfrei feststeht, dass sie nicht aus Kulturen stammen. Eine etwas höhere Bedeutsamkeit für den Pflanzenartenschutz wird den Ruderalfluren aber durch die Vorkommen von immerhin noch fünf Arten der Vorwarnliste verliehen, die jedoch (noch) nicht gefährdet sind.

Fledermäuse

Das Gebiet besitzt nur eine geringe Lebensraumbedeutung für Fledermäuse. Zwar konnte die nach Roter Liste Niedersachsen (HECKENROTH et al. 1993) gefährdete Zwergfledermaus nachgewiesen werden, diese nutzt das Gebiet jedoch nur unregelmäßig und in geringer Zahl als Nahrungshabitat. Eine Bedeutung des Geländes als Quartiergebiet oder als Flugroute konnte nicht beobachtet werden.

Alle einheimischen Fledermausarten sind gemäß Bundesartenschutz-Verordnung streng geschützt. Sie sind zudem auch in Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse verzeichnet (Anhang II - Arten wurden nicht festgestellt).

Brutvögel

Es wurde keine gefährdete Art, sondern lediglich eine Art der niedersächsischen Vorwarnliste nachgewiesen (Haussperling). Sowohl die Arten- als auch die Individuenzahl der Brutvogelgemeinschaft liegt im niedrigen Bereich. Insgesamt besitzt das UG nur geringe Bedeutung für die Avifauna.

Alle wildlebenden europäischen Vogelarten sind besonders geschützt; dies gilt allerdings nicht für die Straßentaube. Streng geschützte Arten konnten nicht nachgewiesen werden.

Reptilien

Das Gebiet weist keine Bedeutung für diese Artengruppe auf.

Heuschrecken

Da im Gebiet zwei sehr seltene, hochgradig gefährdete Heuschreckenarten vorkommen, sind die besiedelten Bereiche im Norden des Geländes (Karte 1) von sehr hoher Bedeutung für diese Artengruppe. Sie bieten den beiden Bewohnern xerothermer Lebensräume Blauflüglige Sandschrecke (RL Nds.: 1) und Westliche Beißschrecke (RL Nds. 2) geeignete Bedingungen.

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6 Eingriffsbezogene Bewertung und Hinweise zu Maßna hmen zur Vermeidung und Kompensation

In Folge der Überplanung des Gebietes wird es in der Regel zum Verlust der vorhandenen Schutzgüter kommen. Bei einzelnen Arten bzw. Artengruppen ist eine Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen eventuell möglich. So sollten Wuchsorte der Mauerraute soweit möglich erhalten werden. In anderen Fällen sollte eine externe Kompensation vorgenommen werden.

Aufgrund der sehr hohen Bedeutung des Geländes für die beiden hochgradig gefährdeten Heuschreckenarten Blauflüglige Sandschrecke (diese ist zudem gesetzlich besonders geschützt) und Westliche Beißschrecke sollten im Rahmen des B-Planes entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden. Es wird wie bereits im Fall des ehemaligen, angrenzenden Vorkommens der beiden Arten auf dem Gelände der jetzigen Feuerwache (ABIA 2011) vorgeschlagen, eine ähnlich strukturierte (Bahn-)Schotterfläche als Ersatzlebensraum zu entwickeln. Dabei ist in erster Linie an nördlich angrenzende, ehemalige Gleisbereiche zu denken. Diese werden zwar zu größeren Teilen aktuell bebaut, allerdings bleiben hier möglicherweise Restflächen über, die im Zusammenhang mit angrenzenden Flächen der Bahntrassen als dauerhafter Lebensraum der beiden Arten dienen könnten.

In Anlehnung an die im Jahr 2011 vorgeschlagene Fläche ist hier als Anhaltspunkt für die Flächengröße von ca. 1.500-2.000 m² auszugehen, wobei berücksichtigt wird, dass die aktuell nachgewiesene Population größer ist als die damalige auf dem Gelände am Weidendamm. Allerdings ist die genannte Fläche im Vergleich zum Raumanspruch der beiden Arten immer noch klein, so dass ein Anschluss an weitere geeignete Flächen erforderlich ist, um als Habitat für eine überlebensfähige Population dienen zu können. Im vorgeschlagenen Fall wäre dies durch die unmittelbare Nähe zur angrenzenden Bahntrasse gewährleistet. Auf einer isolierten Fläche wäre dagegen die vorgeschlagene Maßnahme nicht sinnvoll.

Es ist notwendig, die Kompensationsfläche dauerhaft für die Arten zu pflegen, da diese sonst mittel- bis langfristig durch Verbuschung ihren Wert verliert. Wichtigste Pflegemaßnahme ist deshalb eine Entnahme von Gehölzen bei Bedarf. Als Anhaltspunkt ist von einem Pflegebedarf bei einer Verbuschung oder Beschattung von mehr als 20% der Fläche auszugehen.

Um eine Besiedlung der Fläche zu erleichtern und die Tötung von Individuen zu verhindern, wird empfohlen, vor Beginn der Bautätigkeiten Individuen beider Arten aus der Eingriffsfläche abzusammeln und auf die Kompensationsfläche zu verbringen. Hier ist kein vollständiges Umsiedeln möglich, so dass es auf jeden Fall zum Verlust von Individuen kommt. Dennoch erscheint diese Rettungsmaßnahme aufgrund der Seltenheit der Arten gerechtfertigt. Es ist dabei zu bedenken, dass ein Fang nur für größere Larven und Imagines möglich ist, so dass eine Umsiedlungsaktion nur im Sommer (Juli/August) stattfinden kann.

Eine Verbindung mit der ebenfalls als Kompensationsmaßnahme empfohlenen externen Entwicklung von trockenwarmen Ruderalfluren ist sinnvoll und fachlich möglich.

Tabelle 6-1 fasst die Auswirkungen der Planungen auf bedeutsame Arten und Lebensgemeinschaften zusammen.

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Tabelle 6-1: Auswirkungen der Planungen auf Arten und Lebensgemeinschaften (Wertstufen 2 und 3) und Hinweise zu Maßnahmen zur Vermeidung und zu funktionaler Kompensation

Art und Lebens-gemeinschaften

Empfindlichkeit gegenüber geplanten Eingriffen

Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Kompensation

Ruderalfluren trockenwarmer Standorte (URT)

Verlust durch Überbauung

Biotoptyp ist prinzipiell extern entwickelbar, allerdings aufgrund standörtlicher und mikroklimatischer Faktoren auf besondere Standorte angewiesen

Gebüsche und Baumbestände (BRU, BRR, BRS, BRL, HEB)

Verlust durch Überbauung Neupflanzung von standortgerechten Gehölzen

Mauer/Wand (OMZ+) Verlust durch Überbauung Prüfung von Möglichkeiten zur Erhaltung bzw. bei Bautätigkeit Schonung der Mauer und des Mauerrauten-Bestandes an der Nordwestgrenze

Flora Verlust durch Überbauung z.B. Schaffung artenreicher Ruderalfluren (z.B. durch Entsiegelung von Verkehrs- und Industrieflächen)

Fledermäuse geringfügige Beeinträchtigung von Jagdhabitaten der Zwergfledermaus

-

Brutvögel Verlust von wenigen Brutplätzen ungefährdeter Arten

-

Reptilien - -

Heuschrecken großflächiger Lebensraumverlust zweier hochgradig gefährdeter Arten

Schaffung eines Ersatzhabitats und soweit möglich Umsiedlung

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7 Zusammenfassung

Im Auftrag der aurelis Real Estate GmbH & Co KG wurde das Gelände des ehemaligen hannoverschen Hauptgüterbahnhofs im Jahr 2014 auf die Artengruppen Flora, Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien und Heuschrecken sowie auf Biotoptypen hin untersucht.

Das Untersuchungsgebiet ist zum überwiegenden Teil überbaut oder versiegelt und weist keine naturnahen Biotoptypen auf. Eine höhere naturschutzfachliche Wertigkeit erreichen jedoch die Ruderalfluren aufgrund ihres Artenreichtums sowie ihrer Gefährdung. Außerdem weisen die in einigen Bereichen vorhandenen Ziegelmauern drei z.T. sehr ausgedehnte Wuchsorte der im niedersächsischen Tiefland gefährdeten Mauerraute auf. Daneben wurde mit der Rosen-Malve eine weitere gefährdete Art des niedersächsischen Tieflands nachgewiesen, deren Status aber nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist.

Für Fledermäuse weist das Gebiet nur eine geringe Bedeutung auf. Lediglich die Zwergfledermaus nutzt Teilbereiche des Geländes unregelmäßig und in geringer Zahl als Jagdhabitat, so dass durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen für diese Art zu erwarten sind. Quartiere wurden nicht festgestellt.

Die Avifauna ist mit vergleichsweise wenigen Arten in meist geringer Siedlungsdichte vertreten. Gefährdete Arten konnten nicht beobachtet werden. Auch für die Avifauna ergibt sich damit eine geringe Bedeutung. Reptilien konnten nicht nachgewiesen werden.

Da im Gebiet die beiden sehr seltenen, hochgradig gefährdeten Heuschreckenarten Blauflüglige Sandschrecke (RL Nds.: 1) und Westliche Beißschrecke (RL Nds. 2) vorkommen, sind die besiedelten Bereiche im Norden des Geländes von sehr hoher Bedeutung für diese Artengruppe.

Das Gutachten gibt neben der naturschutzfachlichen und eingriffsbezogenen Bewertung einige Hinweise zu möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen.

Gutachten zu Flora und Fauna auf dem Gelände des Hauptgüterbahnhofs Hannover - Aktualisierung 2014 -

Abia GbR Neustadt 28

8 Literatur

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Gutachten zu Flora und Fauna auf dem Gelände des Hauptgüterbahnhofs Hannover - Aktualisierung 2014 -

Abia GbR Neustadt 29

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WENDT, D. (2006): Die Vögel der Stadt Hannover. Hrsg. vom HVV, Hannover; 323 S.

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H

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St

He

Mg

Hr

Hauptgüterbahnhof Hannover Erhebung von Flora und Fauna

- Aktualisierung 2014 -

Biotoptypen und Artvorkommen Auftraggeber: aurelis Real estate GmbH & Co KG

Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg

Karte Nr. 1 Datum Name Blatt 28.10.2014 Herrmann Maßstab 1 : 1000 Grundlage Stadtkarte 1 : 1.000

Sterntalerstr. 29a 31535 Neustadt Tel. 05032 / 67 42 3 Fax. 05032 / 800 404

0 50 10025Meter

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!. Flora

Biotoptypen

Artvorkommen

A.a.: Acker-Gauchheil (Anagallis arvensis, RL VT)A.r.-m.: Mauerraute (Asplenium ruta-muraria, RL 3T)E.v.: Gewöhnlicher Natternkopf (Echium vulgare, RL VT)L.s.: Nickender Löwenzahn (Leontodon saxatilis, RL VT)M.a.: Rosen-Malve (Malva alcea, RL 3T)M.s.: Sand-Vergissmeinnicht (Myosotis stricta, RL VT)S.r.: Felsen-Fetthenne (Sedum rupestre, RL VT)

A: AmselH: Haussperling (RL Niedersachsen: V)He: HeckenbraunelleHr: HausrotschwanzMg: MönchsgrasmückeSt: Straßentaube

#* Reviermittelpunkt

Heuschrecken

Brutvögel

Nachweise Blauflüglige Sandschrecke (RL Nds. 1)Nachweise Westliche Beißschrecke (RL Nds. 2)

BRU: RuderalgebüschBRR: Rubus-/LianengestrüppBRS: Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch

BE: Einzelstrauch

DOS: Sandiger Offenbodenbereich

UHB: BrennnesselflurUHM: Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (Nebencode)URT1: Ruderalflur trockener Standorte (niedrigwüchsig bzw. lückig)URT2: Ruderalflur trockener Standorte (mosaikartig niedrig- und hochwüchsig)RSZ: Sonstiger Sandtrockenrasen (Nebencode)

BZN: Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen GehölzartenHEB: Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs

UNG: GoldrutenflurUNZ: Sonstige Neophytenflur (Nebencode)

OVP: ParkplatzOVW: WegOFG: Sonstiger gewerblich genutzter PlatzOFZ: Befestigte Fläche mit sonstiger NutzungOAB: Gebäude der Bahnanlagen

OGG: Gewerbegebiet

OHW: Hochhaus- und Großformbauten mit vorherrschender Wohnfunktion

Ah = Ahorn (Acer pseudoplatanus), Bi = Birke (Hänge-Birke), Eb = Eberesche (Sorbus aucuparia), Es = Esche (Fraxinus excelsior), Göb = Götterbaum (Ailanthus altissima), fHs = fremdländische Hasel (Corylus colurna), Ps = Schwarz-Pappel (Populus nigra), Ro = Rose (Rosa sp.), Kf = Felsen-Kirsche (Prunus mahaleb), Rb = Robinie (Robinia pseudoacacia)Brusthöhendurchmesser Bäume: 1 = 7-<20 cm, 2 = 20-<50 cm, 3 = 50-<80 cm, 4 = >80cm.Zusatzmerkmale für die Struktur der Stauden- und Ruderalfluren:1 = niedrigwüchsige, oft lückige Bestände2 = mosaikartiger Wechsel hoch- und niedrigwüchsiger Bestände3 = hochwüchsige, meist dichte Beständev = gehölzreiche AusprägungZusatzmerkmale für die Befestigung der Oberfläche bzw. Baustoffe:w = wassergebundene Deckep = Kopfstein-/Natursteinpflasterv = sonstiges Pflaster mit engen Fugena = Asphalt, BetonZusatzmerkmale für Strukturen von Häusern und anderen Hochbauten (sofern diese eine besondere Habitatfunktion haben):k = Kiesdach (siehe OGGk)

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URT1

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HEB(Göb,Ps,Es,Kf)1-3

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Hauptgüterbahnhof Hannover Erhebung von Flora und Fauna

- Aktualisierung 2014 -

Biotoptypen und Artvorkommen Auftraggeber: aurelis Real estate GmbH & Co KG

Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg

Karte Nr. 1 Datum Name Blatt 28.10.2014 Herrmann Maßstab 1 : 1000 Grundlage Stadtkarte 1 : 1.000

Sterntalerstr. 29a 31535 Neustadt Tel. 05032 / 67 42 3 Fax. 05032 / 800 404

0 50 10025Meter

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!. Flora

Biotoptypen

Artvorkommen

A.a.: Acker-Gauchheil (Anagallis arvensis, RL VT)A.r.-m.: Mauerraute (Asplenium ruta-muraria, RL 3T)E.v.: Gewöhnlicher Natternkopf (Echium vulgare, RL VT)L.s.: Nickender Löwenzahn (Leontodon saxatilis, RL VT)M.a.: Rosen-Malve (Malva alcea, RL 3T)M.s.: Sand-Vergissmeinnicht (Myosotis stricta, RL VT)S.r.: Felsen-Fetthenne (Sedum rupestre, RL VT)

A: AmselH: Haussperling (RL Niedersachsen: V)He: HeckenbraunelleHr: HausrotschwanzMg: MönchsgrasmückeSt: Straßentaube

#* Reviermittelpunkt

Heuschrecken

Brutvögel

Nachweise Blauflüglige Sandschrecke (RL Nds. 1)Nachweise Westliche Beißschrecke (RL Nds. 2)

BRU: RuderalgebüschBRR: Rubus-/LianengestrüppBRS: Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch

BE: Einzelstrauch

DOS: Sandiger Offenbodenbereich

UHB: BrennnesselflurUHM: Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (Nebencode)URT1: Ruderalflur trockener Standorte (niedrigwüchsig bzw. lückig)URT2: Ruderalflur trockener Standorte (mosaikartig niedrig- und hochwüchsig)RSZ: Sonstiger Sandtrockenrasen (Nebencode)

BZN: Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen GehölzartenHEB: Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs

UNG: GoldrutenflurUNZ: Sonstige Neophytenflur (Nebencode)

OVP: ParkplatzOVW: WegOFG: Sonstiger gewerblich genutzter PlatzOFZ: Befestigte Fläche mit sonstiger NutzungOAB: Gebäude der Bahnanlagen

OGG: Gewerbegebiet

OHW: Hochhaus- und Großformbauten mit vorherrschender Wohnfunktion

Ah = Ahorn (Acer pseudoplatanus), Bi = Birke (Hänge-Birke), Eb = Eberesche (Sorbus aucuparia), Es = Esche (Fraxinus excelsior), Göb = Götterbaum (Ailanthus altissima), fHs = fremdländische Hasel (Corylus colurna), Ps = Schwarz-Pappel (Populus nigra), Ro = Rose (Rosa sp.), Kf = Felsen-Kirsche (Prunus mahaleb), Rb = Robinie (Robinia pseudoacacia)Brusthöhendurchmesser Bäume: 1 = 7-<20 cm, 2 = 20-<50 cm, 3 = 50-<80 cm, 4 = >80cm.Zusatzmerkmale für die Struktur der Stauden- und Ruderalfluren:1 = niedrigwüchsige, oft lückige Bestände2 = mosaikartiger Wechsel hoch- und niedrigwüchsiger Bestände3 = hochwüchsige, meist dichte Beständev = gehölzreiche AusprägungZusatzmerkmale für die Befestigung der Oberfläche bzw. Baustoffe:w = wassergebundene Deckep = Kopfstein-/Natursteinpflasterv = sonstiges Pflaster mit engen Fugena = Asphalt, BetonZusatzmerkmale für Strukturen von Häusern und anderen Hochbauten (sofern diese eine besondere Habitatfunktion haben):k = Kiesdach (siehe OGGk)