HGV-PersonalberatungFachtagung - 8. und 9. Mai 2007
Wilfried Albenberger
HGV-PersonalberatungTel. 0471 317 800Fax 0471 317 [email protected]
Fachtagung - 8. und 9. Mai 2007
HGV-Personalberatung
28 Mitarbeiter
2.150 Kunden
Über 131.000 Lohnstreifen im Jahr 2006
Serviceleistungen/Kompetenzen
• Lohnbuchhaltung- Monatliche Lohnabrechnungen- Berechnung der Kranken-, Mutter-
schaftsgelder- Erstellung einer provisorischen
Endabrechnung vor Monatsende- Telematische Übermittlungen
• An- und Abmeldungen- An- und Abmeldungen bei den
Ämtern- Erstellung Arbeitsvertrag
• Jahreserklärungen- Formblatt 770- Einheitsvordruck CUD
• Allgemeine AuskünfteAuskünfte über Arbeits-recht, Kollektivvertrag, Lehrlings-bestimmungen, Berechnung derLohnkosten
• Vertretung bei ÄmternVertretung in der Schlichtungs-Kommission bei Arbeitsstreit-Fällen, Vertretung in der Landes-Arbeitskommission usw.
Warum Zusatzrente?
Junge Arbeitnehmer/Innen sollen
bereits frühzeitig an eine sichere Zukunft
im Alter denken!
Abfertigung bis 31.12.2006
Was passiert mit der bis zum
31.12.2006
angereiften Abfertigung?
Die bis zum 31.12.2006 angereifte Abfertigung
bleibt auf jeden Fall im Betrieb!
Die neue Regelung der Abfertigung und der
Zusatzvorsorge
Übersicht der Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers
Die neue Regelung der Abfertigung und der
Zusatzvorsorge1. Zusammenfassung der Pflichten
2. Fragen, die sich jedes Unternehmen vor dem Nachkommen einer jeden Pflicht stellen muss
3. Informationspflichten: Verteilung und Sammlung des „Optionsformulars für die anreifende Abfertigung“
4. Wann MUSS das Unternehmen NICHT, wann MUSS es, wann KANN es einen Zusatzrentenfond wählen?
5. Wann MUSS das Unternehmen NICHT, wann MUSS es, wann KANN es eine Betriebsabkommen anwenden?
Zusammenfassung der Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat aufgrund der Abfertigungs-
und Zusatzvorsorgereform folgende Pflichten:
1. Informationspflichten• Innerhalb dem 31.12.2006 bzw. bei jeder Einstellung:
angemessene Informationen über die möglichen Entscheidungen.
• Innerhalb dem 31.05.2007 bzw. innerhalb 5 Monaten bei jeder Einstellung: notwendige Informationen zur Zusatzrentenform, in welche die anreifende Abfertigung nach Ablauf des Halbjahres fließen wird.
Zusammenfassung der Pflichten des Arbeitgebers (Forts.)
1. Informationspflichten (Forts.)• Mitteilung eventueller Betriebsabkommen, falls
diese unter anderem die stillschweigende Einzahlung der Abfertigung in einen anderen Zusatzrentenfonds vorsehen, als in jene, die in den kollektiven – auch territorialen – Abkommen genannt werden;
• (Eventuell) als Informationsbüro fungieren
2. Verteilung und Sammlung des „Optionsformulars für die anreifende Abfertigung“
Zusammenfassung der Pflichten des Arbeitgebers (Forts.)
3. (Eventuell) Wahl eines Zusatzrentenfonds
4. (Eventuell) Anwendung eines Betriebsabkommens
5. Einbehalt des Arbeitnehmerbeitrages
6. Einzahlung der anreifenden Abfertigung, des Arbeitnehmerbeitrags und des Arbeitgeberbeitrags an den gewählten Zusatzrentenfond.
Die neue Regelung der Abfertigung und der
Zusatzvorsorge
Übersicht der Aufgaben und Pflichten des Arbeitnehmers
Die neue Regelung der Abfertigung und der
Zusatzvorsorge1. Zusammenfassung der Pflichten
2. Fragen, die sich jeder Arbeitnehmer vor dem Nachkommen einer jeden Pflicht stellen muss
3. Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zur Bestimmung der Abfertigung; die Vorteile für den Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds
4. Wahl des Zusatzrentenfonds; Wahl der Investitionslinie
5. Die Option; Ausfüllen und Abgabe des „Optionsformulars für die anreifende Abfertigung“
6. Überprüfung der Entwicklung des Zusatzrentenfonds
Zusammenfassung der Pflichten des Arbeitnehmers
1. Genaues Lesen und Verständnis des vomArbeitgeber innerhalb 31.12.2006 oder beiEinstellung ausgehändigten Informations-blattes für die Arbeitnehmer
2. Option für die Bestimmung der anreifendenAbfertigung
3. Entscheidung, einem Zusatzrentenfonds beizutreten oder nicht
4. Wahl des Zusatzrentenfonds: genaues Lesen und Verständnis des/der Statuts/Geschäftsordnung und desInformationsblattes des gewählten Zusatzrentenfonds.
Zusammenfassung der Pflichten des Arbeitnehmers (Forts.)
5. Ausfüllen des „Optionsformulars für die anreifende Abfertigung“ und Abgabe desFormulars beim Arbeitgeber innerhalb dergesetzlichen Fristen (30.06.2007; oder innerhalb6 Monaten bei Einstellung nach dem 31.12.2006)
6. Periodische Überprüfung der Entwicklung des Zusatzrentenfonds
7. Periodische Überprüfung der gewählten Investitionslinie bei jedem Arbeitswechsel
Die neue Regelung der Abfertigung und der
Zusatzvorsorge1. Zusammenfassung der Pflichten
2. Fragen, die sich jeder Arbeitnehmer vor dem Nachkommen einer jeden Pflicht stellen muss
3. Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zur Bestimmung der Abfertigung; die Vorteile für den Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds
4. Wahl des Zusatzrentenfonds; Wahl der Investitionslinie
5. Die Option; Ausfüllen und Abgabe des „Optionsformulars für die anreifende Abfertigung“
6. Überprüfung der Entwicklung des Zusatzrentenfonds
Mitarbeiter, die am 01.01.2007 noch nicht in einem Rentenzusatzfonds eingeschrieben sind
Mitarbeiter mit Erstanstellung
nach dem 28. April 1993
Ausdrücklicher Entscheid
Stillschweigen
a) Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt.
b) Die zukünftig anreifende Abfertigung bleibt im Betrieb (Betriebe mit mehr als 49 Beschäftigte überweisen die anreifende Abfertigung an den Fonds des staatlichen Schatzdienstes (NISF).
Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt.
Sollten mehrere Fonds zur Auswahl stehen, erfolgt die Zahlung in jenen Fonds, bei dem die Mehrheit der Mitarbeiter eingetragen ist. In Ermangelung dieser Möglichkeiten wird die Abfertigung an das NISF überwiesen (Fondo residuale).
Formular für die bis zum 31. Dezember 2006 eingestellten Arbeitnehmer/innen – Abschnitt 1
• Abschnitt 1
Mitarbeiter, die am 31.12.2006bereits in einem Rentenzusatzfonds eingeschrieben sind
Mitarbeiter, die am 31.12.2006
bereits in einem Rentenzusatzfonds eingeschrieben sind
Ausdrücklicher Entscheid
Stillschweigen
a) Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt.
b) Die zukünftig anreifende Abfertigung bleibt im Betrieb (Betriebe mit mehr als 49 Beschäftigte überweisen die anreifende Abfertigung an den Fonds des staatlichen Schatzdienstes (NISF).
Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt.
Formular für die bis zum 31. Dezember 2006 eingestellten Arbeitnehmer/innen – Abschnitt 2
• Abschnitt 2
Mitarbeiter, die am 01.01.2007 noch nicht in einem Rentenzusatzfonds eingeschrieben sind
Mitarbeiter mit Erstanstellung
vor dem 29. April 1993
Ausdrücklicher Entscheid
Stillschweigen
a) Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt. Sollte der Kollektivvertrag nichts vorsehen, dann ist eine Quote von mindestens 50% einzuzahlen.
b) Die zukünftig anreifende Abfertigung bleibt im Betrieb.
Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt.
Sollten mehrere Fonds zur Auswahl stehen, erfolgt die Zahlung in jenen Fonds, bei dem die Mehrheit der Mitarbeiter eingetragen ist. In Ermangelung dieser Möglichkeiten wird die Abfertigung an das NISF überwiesen (Fondo residuale).
Formular für die bis zum 31. Dezember 2006 eingestellten Arbeitnehmer/innen – Abschnitt 3
• Abschnitt 3
Mitarbeiter, die am 01.01.2007 noch nicht in einem Rentenzusatzfonds eingeschrieben sind
Erstbeschäftigung nach dem
1. Januar 2007
Ausdrücklicher Entscheid
Stillschweigen
a) Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt. Sollte der Kollektivvertrag nicht vorsehen, dann ist eine Quote von mindestens 50% einzuzahlen.
b) Die zukünftig anreifende Abfertigung bleibt im Betrieb (Betriebe mit mehr als 49 Beschäftigte überweisen die anreifende Abfertigung an den Fonds des staatlichen Schatzdienstes (NISF)).
Die zukünftig anreifende Abfertigung wird in den kollektivvertraglichen bzw. mit Betriebsabkommen/Reglement vorgesehenen Rentenzusatzfonds eingezahlt.
Sollten mehrere Fonds zur Auswahl stehen, erfolgt die Zahlung in jenen Fonds, bei dem die Mehrheit der Mitarbeiter eingetragen ist. In Ermangelung dieser Möglichkeiten wird die Abfertigung an das NISF überwiesen (Fondo residuale).
Formular für die nach dem 31. Dezember 2006 eingestellten Arbeitnehmer/innen – Abschnitt 1 und 2
• Abschnitt 1Nur den Abschnitt ausfüllen, dem der/die Arbeitnehmer/in angehört
Formular für die nach dem 31. Dezember 2006 eingestellten Arbeitnehmer/innen – Abschnitt 1 und 2 (Forts.)
• Abschnitt 2
Laborfonds - Gastgewerbe
Anteil Arbeitnehmer: 0,55%Anteil Arbeitgeber: 0,55%
Abfertigung: 3,45%
Anstellung nach dem 28.4.93
100% der Abfertigung
Anstellung vor dem 28.4.93
Beitragsleistung zu ihren Lasten in Höhe von 1%, 1,5%, 2%, 2,5%,
3%, 3,5%, 4%, 4,5%, 5%
Anstellung mit erster Anstellung nach dem 28.4.93
Beitragsleistung zu ihren Lasten in Höhe von
6%, 7%, 8%, 9%, 10%
Anteil Arbeitgeber
0,55% 0,55% 100% Abfertigung
April 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
Mai 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
Juni 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
Juli 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
August 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
September 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
Oktober 7,40 € 7,40 € 121,00 € 135,80 €
TOTALE 51,80 € 51,80 € 847,00 € 950,60 €
MonatAnteil Arbeitnehmer
Summe
a) Anteil AG 51,80 €
b) Anteil AN 51,80 €
c) Anteil Abfertigung Arbeitnehmer
Laborfonds - Berechnungsmodell 2007Bruttolohn: 1.335,42€
Anteil Arbeitgeber: 0,55%
Anteil Arbeitnehmer: 0,55% + 100% Abfertigung
Reform der Abfertigung
Wo erhält der Arbeitnehmer die notwendigen Informationen?
Aufnahme von Mitarbeitern• Aushändigen der Arbeitsbestätigung/Arbeitsvertrag mit Angabe der
Probezeit am ersten Arbeitstag;
• Eintragung ins Matrikelbuch am ersten Arbeitstag;
• Eintragung ins Stundenregister am ersten Arbeitstag;
• Anmeldung beim Amt für Arbeitsservice innerhalb von 10 Tagen (lt. Staatsgesetz: seit 1. Januar 2007 einen Tag vor Arbeitsbeginn);
• Anmeldung beim INAIL innerhalb von 24 Stunden;
• Neu: seit 11. April 2007 müssen die EU-Bürger mit dem Arbeitsvertrag und dem Personalausweis zum Meldeamt der Gemeinde.
Nettolöhne (all-inklusiv)
• Monatslohn + Überstunden
• 13ter und 14ter Monatslohn
• Urlaub
• Abfertigung
• Regionalsteuer (11 Raten ab Januar)
• Gemeindesteuer (Bsp. Eppan 0,3 %)
• Lohnstreifen/Auszahlung
Lohnabrechnung online
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