Institut für Rechtsmedizin
Rechtsmedizinische Aspekte bei nicht-ärztlicher Vorsichtung
sowie Sichtung
O.PeschelInstitut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität
München
Institut für Rechtsmedizin
Feststellung des Todes
Institut für Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin
Konsens
Möglichst vielen Patienten die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen, in möglichst kurzer Zeit
Sichtung ist eine Ärztliche Aufgabe
Ab 150 ( ? ) Patienten soll/muss Sichtung Nichtärztlich begonnen
werden = Vorsichtung/Erkundung
Institut für Rechtsmedizin
Konsens
Möglichst vielen Patienten die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen, in möglichst kurzer Zeit
Sichtung ist eine Ärztliche Aufgabe
Ab 150 ( ? ) Patienten soll/muss Sichtung Nichtärztlich begonnen
werden = Vorsichtung/Erkundung
Institut für Rechtsmedizin
Nichtärztliche Vorsichtung
Zwei System
mSTaRT © modified simple triage and rapid treatment
Rot-Weiss H.A. Adams Hannover
Rot = rotWeiss = grün, gelb, schwarz, blau
Institut für Rechtsmedizin
später!
wie?
Institut für Rechtsmedizin
→ zu klären:
wie Diagnose Atemstillstand (mSTaRT)?wie Unterscheidung rot ←→ schwarz/blau
Was ist eine Todesfeststellung ?
Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ?Wann???
(Todesfeststellung vs. Todesurteil)
Institut für Rechtsmedizin
Rechtsmed. Probleme
• Was ist eine Todesfeststellung ?
• Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ?
(Todesfeststellung vs. Todesurteil)
Todesfeststellung:Klinische TodeszeichenSichere Todeszeichen: Livores, Rigor
(ggf. schneller erkenn- bzw. prüfbar!)
Problemfälle:Vokalregel – verlängerte Agonie
Nicht-Rettbarkeit?
Institut für Rechtsmedizin
Rechtsmed. Probleme
• Was ist eine Todesfeststellung ?
• Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ?
(Todesfeststellung vs. Todesurteil)
Todesfeststellung:Klinische TodeszeichenSichere Todeszeichen: Livores, Rigor
(ggf. schneller erkenn- bzw. prüfbar!)
Problemfälle:Vokalregel – verlängerte Agonie
Nicht-Rettbarkeit?
Institut für Rechtsmedizin
Fehldiagnose TodUrsachen für Vita minima
A Alkohol Anoxie Anämie Azeton (Coma diabeticum)
E Epilepsie Elektrizität Ertrinken
I Injury = Schädel-Hirntrauma
O Opiate andere Toxine, Schlaf- u Beruhigungsmittel
U Unterkühlung Urämie
Institut für Rechtsmedizin
Fehldiagnose TodUrsachen für Vita minima
A Alkohol Anoxie Anämie Azeton (Coma diabeticum)
E Epilepsie Elektrizität Ertrinken
I Injury = Schädel-Hirntrauma
O Opiate andere Toxine, Schlaf- u Beruhigungsmittel
U Unterkühlung Urämie
Institut für Rechtsmedizin
Rechtsmed. Probleme
• Was ist eine Todesfeststellung ?
• Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ?
(Todesfeststellung vs. Todesurteil)
Problemkonstellationen:Kälte – Wasser – Intoxikationen – (Brand)
Kein sicherer Schluss auf Nicht-Rettbarkeit bei prima vista fehlenden sicheren Lebenszeichen!
Zusätzlich: ggf. wertvolle diagnostische Hinweise aus rascher Beurteilung von Verstorbenen(z.B. Bhopal)
Institut für Rechtsmedizin
„Hier ist der Ort, an dem der Tod sich freut, dem Leben zu helfen.“
Hic locus est ubi mors gaudet succurrere vitae.
Institut für Rechtsmedizin
Kriterien der SK “Schwarz"
(abgeschlossene Hirntoddiagnostik)
Totenflecke (Livores)
Totenstarre (Rigor mortis)
(späte Leichenerscheinungen)
mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen
Institut für Rechtsmedizin
→ Lösungsvorschlag:1) wie Diagnose Atemstillstand (mSTaRT)? wie Unterscheidung rot ←→ schwarz/blau2) Was ist eine Todesfeststellung ?
Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ?
1) VSicht spez. ausgeb. RAss.2) Sicht sicherer Tod - Arzt /Rechtsmed.?
Verfügbarkeit-Kompetenz fehlt nicht bei med. Versorgung!
Wann??? Sofort ... + X
Institut für Rechtsmedizin
Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischenpersonellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel
Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen
Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)
Institut für Rechtsmedizin
Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischenpersonellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel
Vorsichtung?Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert
gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen
Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)
Institut für Rechtsmedizin
Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischenpersonellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel
Vorsichtung?Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert
gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen
Vorsichtung ja, RM ? (sinnvoll)Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter
Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)
Institut für Rechtsmedizin
Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischenpersonellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel
Vorsichtung?Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert
gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen
Vorsichtung ja, RM ? (sinnvoll)Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter
Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)Vorsichtung ja, RM zwingend
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→ Fazit:
Vorsichtung erforderlich?Ja – wann?
1) Ausbildung RAss. Unterscheidung rot ←→ schwarz/blau
Rechtsmedizinische Erfahrungen wertvoll- auch für Qualifikation Sichtungsarzt s. Sefrin/Weidringer Notarzt 2012
2) Was ist eine Todesfeststellung ?Ärztliche Aufgabe (TB, Identifizierung)RM zwingend, Einbindung frühzeitig?
Todesfeststellung - nicht Todesurteil !!!
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Institut für RechtsmedizinFeststellung des Irreversibilitätskriteriums durch ausreichend lange Reanimation und Beobachtung der
Reanimationsantwort
Dauer der Reanimation fallbezogen gestalten • Normalfall ca. 20 bis 30 Minuten• Kinder, Hypothermie länger (u.U. 60 Minuten)• ältere und multimorbide Patienten evtl kürzer
(Die Dauer der Reanimation muss in manchen Bundesländern in die Todesbescheinigung eingetragen werden)
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Strafrecht (StGB)
Voraussetzung für Strafbarkeit einer Handlung:
1. Tatbestand muß vorliegen
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
Institut für Rechtsmedizin
Strafrecht (StGB)
Zur Rechtswidrigkeit:
Körperverletzung durch Heilbehandlung ist nicht rechtswidrig, wenn vorliegen:
1. Indikation
2. Zustimmung des Patienten Aufklärung
3. Lex artis
(4. Kein Verstoß gegen Gute Sitten)
Institut für RechtsmedizinWas ist Konsens
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Fehldiagnose Todunsichere Todeszeichen
Ohne technische Hilfsmittel nicht wahrnehmbar: Puls Herzschlag Atmung
deutlich erniedrigte Körpertemperatur Areflexie
Institut für Rechtsmedizin
Wann ist das Leben zu Ende?
Atmung, Herz-Kreislauf,Hirn;
Wann beginnt der Tod?
Totenflecke, Totenstarre,Fäulnis;
Probleme
Institut für Rechtsmedizin
Feststellung des Todes
Institut für Rechtsmedizin
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Institut für RechtsmedizinWas ist Konsens
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Nichtärztliche Vorsichtung
Z wei Systeme
• mSTaRT © modified simple triage and rapid treatment• Rot-Weiss H.A. Adams HannoverRot = rotWeiss = grün, gelb, schwarz, blau
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später!
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wie?
später!
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