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Konzernrechnungslegung
3. Pflicht zur Konzernrechnungslegung
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Generalklausel Der Konzernabschluß, der KB, KGuV,
KAnh. besteht, soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE - Lage vermitteln ( § 297 I, II HGB )
Gilt ebenso für den Konzern - Lagebericht gem. § 315 I HGB
Börsennot. U´s: Kapitalflussrechnung Segmentberichterstattung
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Bedeutung
KA keine Grundlage für: Gewinnverteilung Gläubigeransprüche Besteuerung
KA wird nicht festgestellt, sondern nur vorgelegt ( § 337 AktG )
Keine Nichtigkeit, wenn keine Feststellung
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Voraussetzungen für KA
Verpflichtung für KapGen Industrieunternehmen
Mutter-Tochter-Verhältnis einheitliche Leitung Control - Verhältnis
Inland: MU muß Sitz im Inland haben. RF unerhebl.
Brutto- oder Nettomerkmale bei Größenmerkmalen: zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen....
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Fortsetzung.. Bruttomethode (erspart dem MU eine
Probekonsolidierung ) oder Nettomethode Konzernsumme:
brutto ( addiert ) : DM 32.270.000 netto ( konsolidiert): DM 26.890.000
Umsatzerlöse brutto ( addiert ) : DM 64.540.000 netto ( konsolidiert): DM 53.780.000
Arbeitnehmer: 250 Methode kann jährlich gewechselt
werden !
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Fortsetzung.. Börsennotierte Unternehmen:
Keine Befreiung, wenn börsennotiert i.S.v. § 2 V WpHG
auch wenn Größenmerkmale nicht überschritten
GmbH & CoKG § 264a HGB, eingefügt durch KapCoRiLiG erweitert die Einbeziehungspflicht auf
KapG & Co - Gesellschaften
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Einheitliche Leitung
Einheitliche Leitung Tatsächliche Ausübung: §§ 290 I HGB,
11 I PublG, 18 AktG Konzernvermutung
Beherrschungsvertrag Vertragskonzern Unterordnungsverhältnis
zeitliche Befristung
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Control - Verhältnis
3 Möglichkeiten: Mehrheit der Stimmrechte Organbestellungsrecht Beherrschungsrecht
tatsächliche Ausübung nicht erforderlich
Indirekte Rechte
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Befreiende Konzernabschlüsse
Tannenbaum - Prinzip Da jede K - Mutter zum KA verpflichtet
==> Stufenabschlüsse / Teilkonzernabschlüsse
Entfällt durch befreienden Konzernabschluss der Konzernspitze ( Gesamtkonzernabschluss) gem. §§ 291, 292 HGB.
Gilt auch für PublG Anforderungen hängen vom Sitz der MU ab
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Fortsetzung.. MU mit Sitz innerhalb EU / EWR
muß nicht Konzernspitze sein rechtsformunabhängig größenunabhängig freiwillig oder mit rechtlicher Verpflichtung 6 Voraussetzungen des § 291 HGB:
Offenlegung Konsolidierungskreis Anwendung der 7. EG - Richtlinie Prüfung Anhang Minderheitsvotum
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Fortsetzung..
MU außerhalb der EU: nur wenn gem. § 292 HGB ausdrücklich per VO erlaubt.
Befreiungswirkung für Abschlüsse, welche nach IAS / IFRS – Regeln erstellt werden.
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