Konzernrechnungslegung

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1 Konzernrechnungslegung 3. Pflicht zur Konzernrechnungslegung

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Konzernrechnungslegung. 3. Pflicht zur Konzernrechnungslegung. Generalklausel. Der Konzernabschluß, der KB, KGuV, KAnh. besteht, soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE - Lage vermitteln ( § 297 I, II HGB ) Gilt ebenso für den Konzern - Lagebericht gem. § 315 I HGB - PowerPoint PPT Presentation

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Konzernrechnungslegung

3. Pflicht zur Konzernrechnungslegung

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Generalklausel Der Konzernabschluß, der KB, KGuV,

KAnh. besteht, soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE - Lage vermitteln ( § 297 I, II HGB )

Gilt ebenso für den Konzern - Lagebericht gem. § 315 I HGB

Börsennot. U´s: Kapitalflussrechnung Segmentberichterstattung

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Bedeutung

KA keine Grundlage für: Gewinnverteilung Gläubigeransprüche Besteuerung

KA wird nicht festgestellt, sondern nur vorgelegt ( § 337 AktG )

Keine Nichtigkeit, wenn keine Feststellung

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Voraussetzungen für KA

Verpflichtung für KapGen Industrieunternehmen

Mutter-Tochter-Verhältnis einheitliche Leitung Control - Verhältnis

Inland: MU muß Sitz im Inland haben. RF unerhebl.

Brutto- oder Nettomerkmale bei Größenmerkmalen: zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen....

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Fortsetzung.. Bruttomethode (erspart dem MU eine

Probekonsolidierung ) oder Nettomethode Konzernsumme:

brutto ( addiert ) : DM 32.270.000 netto ( konsolidiert): DM 26.890.000

Umsatzerlöse brutto ( addiert ) : DM 64.540.000 netto ( konsolidiert): DM 53.780.000

Arbeitnehmer: 250 Methode kann jährlich gewechselt

werden !

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Fortsetzung.. Börsennotierte Unternehmen:

Keine Befreiung, wenn börsennotiert i.S.v. § 2 V WpHG

auch wenn Größenmerkmale nicht überschritten

GmbH & CoKG § 264a HGB, eingefügt durch KapCoRiLiG erweitert die Einbeziehungspflicht auf

KapG & Co - Gesellschaften

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Einheitliche Leitung

Einheitliche Leitung Tatsächliche Ausübung: §§ 290 I HGB,

11 I PublG, 18 AktG Konzernvermutung

Beherrschungsvertrag Vertragskonzern Unterordnungsverhältnis

zeitliche Befristung

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Control - Verhältnis

3 Möglichkeiten: Mehrheit der Stimmrechte Organbestellungsrecht Beherrschungsrecht

tatsächliche Ausübung nicht erforderlich

Indirekte Rechte

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Befreiende Konzernabschlüsse

Tannenbaum - Prinzip Da jede K - Mutter zum KA verpflichtet

==> Stufenabschlüsse / Teilkonzernabschlüsse

Entfällt durch befreienden Konzernabschluss der Konzernspitze ( Gesamtkonzernabschluss) gem. §§ 291, 292 HGB.

Gilt auch für PublG Anforderungen hängen vom Sitz der MU ab

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Fortsetzung.. MU mit Sitz innerhalb EU / EWR

muß nicht Konzernspitze sein rechtsformunabhängig größenunabhängig freiwillig oder mit rechtlicher Verpflichtung 6 Voraussetzungen des § 291 HGB:

Offenlegung Konsolidierungskreis Anwendung der 7. EG - Richtlinie Prüfung Anhang Minderheitsvotum

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Fortsetzung..

MU außerhalb der EU: nur wenn gem. § 292 HGB ausdrücklich per VO erlaubt.

Befreiungswirkung für Abschlüsse, welche nach IAS / IFRS – Regeln erstellt werden.