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Planen mit System
Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Leitfaden Räumliche Fachplanung
2013
Der Leitfaden bietet Vertrags- und Hono-
rie rungsgrundsätze für die Vergabe plane-
rischer Leistungen, insbesondere für die
Dorferneuerungs- und Landschaftsplanung.
Grundlage dieser aktualisierten Fassung ist
die im Jahr 2013 in Kraft getretene HOAI.
Ländliche Entwicklung in Bayern
Der Leitfaden Räumliche Fachplanung bietet Vertrags- und Honorierungsgrundsätze für die Leistungen von Architekten in der Ländlichen Entwicklung. Er wurde gemeinsam von der Bayerischen Architekten-kammer und der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung erarbeitet, 2003 eingeführt und 2009 erstmals fortgeschrieben. Diese vorliegende 3. geänderte Fassung bezieht sich auf die HOAI 2013.
Ländliche Entwicklung in Bayern Räumliche Fachplanung
1 Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.2 Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.3 Planungsphasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4 Fachplanungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.5 Einsatz der Fachplanungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
2 Vertrags- und Honorierungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.1 Ermittlung des Planungsaufwandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.2 Honorierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.3 Hinweise für die Vergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.4 Grundlagen der Vertragsgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3 Arbeitsschritte und Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.2 Ortsräumliche Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253.3 Planung Grünordnung/Dorfökologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273.4 Objektplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303.5 Begleitende Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313.6 Spezielle Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5
1 Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung
1.1 Einführung
Unter den Begriff „Räumliche Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung“ fallen Planungen
zur Entwicklung von Dorf und Landschaft, die im Rahmen von Projekten der Ländlichen Ent-
wicklung eingesetzt werden. Diese Planungen haben das Ziel, zu einer nachhaltigen Ver-
besserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum beizutragen und
gleichzeitig den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig zu sichern und nach Mög-
lichkeit zu verbessern.
Der vorliegende Leitfaden orientiert sich an der jeweils gültigen Fassung der HOAI und wur-
de von der gemeinsamen Projektgruppe „Räumliche Fachplanung“ der Bayerischen Verwal-
tung für Ländliche Entwicklung und der Bayerischen Architektenkammer erarbeitet. Er er-
möglicht die Aufstellung projektspezifischer Leistungskataloge für die Vergabe von räumli-
chen Fachplanungen in der Ländlichen Entwicklung. Diese gründen sich auf § 3 HOAI. Der
Leitfaden enthält einheitliche Vorgaben für die Honorierung der vergebenen Leistungen.
1.2 Methodik
1.2.1 Modularisierung Für den Einsatz unterschiedlicher räumlicher Fachplanungen (Fachplanungsinstrumente)
wurde eine einfache und effektive Vorgehensweise entwickelt. Diese zeichnet sich dadurch
aus, dass die Arbeitsschritte in der Planung inhaltlich durch Module konkretisiert werden, die
eine entsprechend projektorientierte und flexible Handlungsweise ermöglichen. Diese Modu-
le sind entsprechend der Aufgabenstellung auszuwählen. Auf der Grundlage dieser problem-
und zielorientierten Auswahl sind dann die individuellen Leistungsinhalte zu formulieren und
vertraglich zu gestalten.
Durch den modularen Aufbau wird dem prozessualen Charakter der Planungsabläufe in der
Ländlichen Entwicklung Rechnung getragen.
6
Mit der modularen Vorgehensweise wird im Einzelnen beabsichtigt:
– dem Auftraggeber die Auswahl der zu leistenden Planungsarbeit zu erleichtern,
– eine am örtlichen Bedarf besser zugeschnittene Planung zu gewährleisten,
– eine Eingrenzung auf Bearbeitungsschwerpunkte zu ermöglichen,
– die Nachvollziehbarkeit bei der Festlegung der Fachinhalte inkl. Leistungsbild (Bearbei-
tungsumfang und -intensität) zu erhöhen und
– die Bestandsaufnahme und Bewertung problemorientierter durchzuführen.
1.2.2 Bürgerbeteiligung Der Leitfaden zielt darauf ab, eine hohe Akzeptanz der Planungen bei den Bürgern und fer-
ner eine erhöhte Verantwortungs- und Mitwirkungsbereitschaft aller Beteiligten zu erreichen.
Zu diesem Zweck ist in die Fachplanungsinstrumente ein eigener Arbeitsschritt zur Bürger-
beteiligung als Leistungsinhalt integriert. Dieser methodische Schritt ermöglicht es, im Dialog
mit allen Bürgern gemeinsam Leitlinien und Verfahrensziele zu diskutieren und zu entwi-
ckeln. Dadurch wird der moderierende und koordinierende Charakter der Planungsinstru-
mente in der Ländlichen Entwicklung gestärkt.
1.3 Planungsphasen
Entsprechend dem prozessualen Charakter der Räumlichen Fachplanung wurden vier aufei-
nander aufbauende Planungsphasen entwickelt. Sie sind wie folgt definiert:
1.3.1 Vorbereitung Beginn räumlich bezogener Entwicklungsprozesse mit Bürgermitwirkung und Leitbildentwick-
lung. Erfassung und Beurteilung der relevanten Gegebenheiten mit dem Ziel eines Rahmen-
konzeptes für die räumliche, konzeptionelle und finanzielle Entscheidung über die Anord-
nung eines Verfahrens (z. B. landespflegerische oder ortsräumliche Entwicklungsgrundsät-
ze). Die zur Projektvorbereitung erforderlichen Planungen erfolgen vor Anordnung des Ver-
fahrens. Ihre Ergebnisse fließen in die Projektbeschreibung ein.
7
1.3.2 Vertiefung Vertiefte Bearbeitung räumlicher und fachlich thematischer Teilbereiche des Gesamt-
verfahrens, die im Rahmen der Vorbereitungsphase ermittelt wurden. Aufbauend auf den Pla-
nungen der Vorbereitungsphase werden umsetzungs- und genehmigungsfähige Unterlagen
erarbeitet sowie auszuführende Maßnahmen definiert und beschrieben.
1.3.3 Umsetzung Auf Einzelobjekte beschränkter Planungs- und Umsetzungsprozess (z. B. Objektplanung zur
Dorfplatzgestaltung).
1.3.4 Weiterführung Fachliche Vertiefung ausgewählter Themen und Probleme. Planungskonzepte zur Initiierung
bzw. Steuerung von Entwicklungen, die sich aus dem Verfahren ergeben.
1.4 Fachplanungsinstrumente
1.4.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung Leitbildbezogener räumlicher Planungsprozess mit einer langfristigen Gesamtstrategie für
eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft. Ziel ist die umweltverträgliche Durchführung
des Gesamtprojekts sowie die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und
des Landschaftsbildes. Neben einem Maßnahmenkonzept werden Aussagen erarbeitet, die
für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen erforderlich sind.
1.4.2 Ortsräumliche Planung, Planung Grünordnung/Dorfökologie Leitbildbezogener, querschnittsorientierter Planungsprozess für die Dorferneuerung mit einer
langfristigen Gesamtstrategie für eine nachhaltige Entwicklung eines Dorfes. Durch die Zu-
sammenführung von Ortsräumlicher Planung und Planung Grünordnung/Dorfökologie im
Dorferneuerungsplan entsteht ein umfassendes Rahmenkonzept.
8
1.4.3 Objektplanung Objektplanungen i. S. der HOAI beinhalten die Erstellung der Entwurfs- und Ausführungspla-
nung, die Vorbereitung der Vergabeunterlagen sowie die Bauüberwachung und Objektbe-
treuung. Sie sind inhaltlich dem Bauentwurf Ländliche Entwicklung und dessen Ausführung
zugeordnet.
Eine Objektplanung ist immer dann zu erstellen, wenn besondere Gründe dies erfordern wie
– besonderer technischer Schwierigkeitsgrad,
– hohe gestalterische Anforderungen,
– Festlegung wichtiger Details,
– Verdeutlichung der Planunterlagen.
1.4.4 Begleitende Beratung Landespflegerische bzw. gestalterische Beratung vor Ort zur Planung und/oder Umsetzung
von Maßnahmen, die Vorschläge für Detaillösungen beinhalten kann.
1.4.5 Spezielle Konzepte Leistungen, die sich aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit und Einzelfallbezogenheit einer Typi-
sierung als Fachplanungsinstrument entziehen. Bestandteile dieser Konzepte können z. B.
Voruntersuchungen, Gutachten, Fachberatungen, Projekte und/oder Aktionen sein.
9
1.5 Einsatz der Fachplanungsinstrumente
Die folgende Tabelle soll einen Überblick vermitteln, welche Fachplanungsinstrumente in
Abhängigkeit von Verfahrensart und Planungsphase zum Einsatz kommen. Während in den
Planungsphasen „Vorbereitung“ und „Vertiefung“ landschaftsplanerische und ortsräumliche
Konzepte entwickelt werden, sind die Planungsinstrumente der Umsetzungsphase auf der
Ebene der Objektplanung angesiedelt. In der Phase „Weiterführung“ kommen aufgrund der
Verschiedenartigkeit möglicher Inhalte unterschiedlichste Planungsleistungen in Betracht, die
unter dem Begriff „Spezielle Konzepte“ zusammengefasst werden.
Vorbereitung Vertiefung Umsetzung Weiterführung
Vereinfachtes Verfahren zur Landentwicklung (§ 86 (1) 2 und 3 FlurbG)
Beschleunigte Zusammenlegung (§ 91 ff FlurbG)
Freiwilliger Landtausch (§ 103a ff FlurbG)
Die Fachplanungsinstrumente in Abhängigkeit von Verfahrensart nach FlurbG und Planungsphase
(Umfassendes) Verfahren zur Landentwicklung (§§ 1, 37 FlurbG)
Vereinfachtes Verfahren zur Landentwicklung (§ 86 (1) 1 und 4 FlurbG)
P l a n u n g s p h a s e n
V e
r f
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n s
a r
t
Landschafts-planung in der LE
Landschaftsplanung in der LE
Ortsräuml. Planung, Grünord./Dorfökol.
Landschaftsplanung in der LE
Begl. BeratungObjektplanung
Begl. BeratungObjektplanung
Begl. BeratungObjektplanung
Begl. BeratungObjektplanung
Begl. BeratungObjektplanung
Begl. BeratungObjektplanung
SpezielleKonzepte
SpezielleKonzepte
SpezielleKonzepte
Landschafts-planung in der LE
Ortsräuml. Planung, Grünord./Dorfökol.
Ortsräuml. Planung, Grünord./DorfökologieBegl. BeratungObjektplanung
SpezielleKonzepte
10
Aus der Darstellung geht hervor, dass lediglich in Verfahren mit umfassenden Ordnungs-
und Gestaltungsaufgaben alle vier Planungsphasen getrennt und nacheinander bearbeitet
werden.
Bei Verfahren mit begrenzter Aufgabenstellung können die Planungsphasen „Vorbereitung“
und „Vertiefung“ zusammengefasst werden. Entsprechend der eingeschränkten Projektziele
sind die Inhalte der Fachplanungsinstrumente entsprechend zu straffen.
Bei sehr einfachen Verfahren (z. B. Freiwilliger Landtausch) ist eine Landschaftsplanung in
der Ländlichen Entwicklung i. d. R. nicht erforderlich. Fachplanungen beschränken sich hier
auf die Umsetzungsphase.
11
2 Vertrags- und Honorierungsgrundsätze Der vorliegende Leitfaden enthält die für die Vergabe von räumlichen Fachplanungen
in der Ländlichen Entwicklung erforderlichen eigenen Leistungs- und Honorarrahmen.
Diese gründen sich auf § 3 HOAI. Darüber hinaus sind die Bestimmungen der HOAI
grundsätzlich einzuhalten, soweit der Leitfaden keine spezielleren Regelungen vor-
sieht.
2.1 Ermittlung des Planungsaufwandes
Für jedes Vorhaben der Ländlichen Entwicklung ist es erforderlich, unter Beteiligung
der für Landespflege und Dorferneuerung zuständigen Sachgebiete den Umfang der
Fachplanung festzulegen. Als Grundlage zur Ermittlung des Planungsaufwandes die-
nen die in einzelne Module gegliederten Arbeitsschritte der jeweiligen Planungsinstru-
mente (s. Kap. 3).
2.2 Honorierung
Die Honorare sind auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs gemäß den
Vorgaben in Kap. 3 „Arbeitsschritte und Module“ zu vereinbaren. Dabei sind die den
einzelnen Modulen bzw. Modulgruppen zugeordneten Honorierungsgrundlagen der
HOAI anzuwenden.
Soweit zur Honorierung einzelner Module bzw. Modulgruppen auf Honorartafeln ver-
wiesen wird, ist der im Leitfaden vorgegebene Bewertungsrahmen (variable Vomhun-
dertsätze) maßgebend.
Die festgelegten Mindestsätze sowohl der Honorartafeln als auch des jeweiligen Be-
wertungsrahmens dürfen nicht unterschritten werden.
12
2.2.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung
(1) Honorierung in Anlehnung an § 28 HOAI
Ermittlung der Honorarzonen
Die Honorarzonen werden nach § 28 (3 – 5) HOAI ermittelt. Ihre Festlegung
bedarf einer Begründung. Die Honorarzonen (I – geringe Anforderungen bis III
– hohe Anforderungen) werden aufgrund einer gemeinsamen Ortseinsicht
durch Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. In der Regel ist Honorarzo-
ne II zugrunde zu legen.
Ermittlung der Honorare
Es wird grundsätzlich die Flächengröße des Planungsgebietes zugrunde gelegt.
Für die Ermittlung der Honorare bei Verfahren unter 1000 ha wird die nachfol-
gende Honorartafel zur Anwendung gebracht:
Bei Verfahren unter 100 ha ist das Honorar gemäß § 7 (2) HOAI frei zu verein-
baren. Der in der erweiterten Honorartafel für 100 ha festgesetzte Mindestsatz
soll jedoch nicht überschritten werden.
Bewertung der Leistungen
Für die Bewertung der Planungsleistungen sind im Modulkatalog (Kap. 3) vari-
able Vomhundertsätze der Honorare des § 28 HOAI bzw. der erweiterten Hono-
rartafel (s. o.) vorgegeben. Die Bewertung ist am Umfang der übertragenen
Leistungen auszurichten. Der angegebene Mindestsatz darf nicht unterschritten
werden.
Flächeha von bis von bis von bis
€ € €100 13.547 16.084 16.084 18.787 18.787 23.403 250 16.672 19.716 19.716 22.962 22.962 27.564 500 19.277 22.827 22.827 26.616 26.616 31.206 750 21.359 25.423 25.423 29.747 29.747 34.326
1.000 23.403 27.963 27.963 32.826 32.826 37.385
Honorarzone I Honorarzone II Honorarzone III
13
(2) Frei vereinbarte Honorierung nach § 3 HOAI
Die Honorare können auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in
schriftlicher Form frei vereinbart werden.
(3) Honorierung nach Honorarrahmen SNK+
Das Honorar für das Modul „Struktur- und Nutzungskartierung plus (SNK+)“ ist
nach folgendem Honorarrahmen zu berechnen:
– Honorarstufe 1:
geringer Kartierungsaufwand (Objektdichte unter 1,5 je ha)
- wenig bewegte topographische Verhältnisse
- einheitliche Flächennutzung
- wenig gegliedertes Landschaftsbild
– Honorarstufe 2:
durchschnittlicher Kartierungsaufwand (Objektdichte zwischen
1,5 und 2,5 je ha)
- bewegte topographische Verhältnisse
- differenzierte Flächennutzung
- gegliedertes Landschaftsbild
– Honorarstufe 3:
hoher Kartierungsaufwand (Objektdichte über 2,5 je ha)
- stark bewegte topographische Verhältnisse
- sehr differenzierte Flächennutzung
- stark gegliedertes Landschaftsbild
Fläche Honorarstufe 1 Honorarstufe 2 Honorarstufe 3ha von bis von bis von bis
€ / ha € / ha € / habis 500 4,00 11,00 11,00 18,00 18,00 30,00
über 500 3,50 10,00 10,00 16,50 16,50 28,00
14
Teilnahme an Sitzungen:
Mit dem Honorar nach § 28 HOAI bzw. der erweiterten Honorartafel ist je Planungs-
phase (Vorbereitung und Vertiefung) die Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen
mit dem Auftraggeber abgegolten.
Für die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist das Honorar in schriftlicher Form frei zu
vereinbaren.
2.2.2 Ortsräumliche Planung
(1) Honorierung in Anlehnung an § 21 HOAI
Ermittlung der Honorarzonen
Die Honorarzonen werden nach § 21 (3 – 4) HOAI ermittelt, ihre Festlegung
bedarf einer Begründung. Die Honorarzonen (I –geringe Anforderungen bis III –
hohe Anforderungen) werden aufgrund einer gemeinsamen Ortseinsicht durch
Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Die Einordnung in die Honorarzone
II sollte den Regelfall bilden.
Ermittlung der Honorare
Bei der Ermittlung des Planungsgebietes wird in der Planungsphase Vorberei-tung der gesamte besiedelte Bereich zugrunde gelegt. Es ist zu unterscheiden
zwischen Flächen nach § 34 BauGB und Flächen mit rechtswirksamem bzw. in
Aufstellung befindlichem Bebauungsplan. Freiflächen im Ort/am Ortsrand sind
in die Flächen nach § 34 BauGB einzubeziehen.
Bei mehreren Ortsteilen innerhalb eines Auftrages wird das Honorar getrennt
berechnet.
In der Vertiefungsphase beschränkt sich das Planungsgebiet auf abgestimmte
räumliche Vertiefungsbereiche.
Bewertung der Leistungen
Die Planungsleistungen sind im Modulkatalog (Kap. 3) in Vomhundertsätzen
der Honorare des § 21 HOAI bewertet.
15
(2) Frei vereinbarte Honorierung nach § 3 HOAI
Die Honorare können auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in
schriftlicher Form frei vereinbart werden.
Teilnahme an Sitzungen:
Mit dem Honorar nach § 21 HOAI ist je Planungsphase (Vorbereitung und Vertiefung)
die Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen mit dem Auftraggeber abgegolten.
Für die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist das Honorar in schriftlicher Form frei zu
vereinbaren.
2.2.3 Planung Grünordnung/Dorfökologie
(1) Honorierung in Anlehnung an § 29 HOAI
Ermittlung der Honorarzonen
Die Honorarzonen werden nach § 29 (3 – 5) HOAI ermittelt, ihre Festlegung
bedarf einer Begründung. Die Honorarzonen (I –geringe Anforderungen bis III –
hohe Anforderungen) werden aufgrund einer gemeinsamen Ortseinsicht durch
Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Die Einordnung in die Honorarzone
II sollte den Regelfall bilden.
Ermittlung der Honorare
Wegen der notwendigen Vernetzung von Dorf und Landschaft wird das Pla-
nungsgebiet der Vorbereitungsphase in der Regel über das Gebiet der Orts-
räumlichen Planung hinausreichen.
Bei mehreren Ortsteilen innerhalb eines Auftrages wird das Honorar getrennt
berechnet.
In der Vertiefungsphase beschränkt sich das Planungsgebiet auf abgestimmte
räumliche Vertiefungsbereiche.
16
Bewertung der Leistungen
Die Planungsleistungen sind im Modulkatalog (Kap. 3) in Vomhundertsätzen
der Honorare des § 29 HOAI bewertet.
(2) Frei vereinbarte Honorierung nach § 3 HOAI
Die Honorare können auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in
schriftlicher Form frei vereinbart werden.
Teilnahme an Sitzungen:
Mit dem Honorar nach § 29 HOAI ist je Planungsphase (Vorbereitung und Vertiefung)
die Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen mit dem Auftraggeber abgegolten.
Für die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist das Honorar in schriftlicher Form frei zu
vereinbaren.
2.2.4 Objektplanung Siehe Teil 3 HOAI.
2.2.5 Begleitende Beratung Das Honorar kann auf der Grundlage eines detaillierten Leistungskatalogs in schrift-
licher Form frei vereinbart werden.
2.2.6 Spezielle Konzepte Aufgrund ihrer Einzelfallbezogenheit sind nicht alle denkbaren Leistungen durch Leis-
tungsbilder oder andere Bestimmungen der HOAI abgedeckt. Die Honorare sind daher
i. d. R. gesondert zu vereinbaren.
17
2.3 Hinweise für die Vergabe
2.3.1 Allgemeine Hinweise – Von einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung von Planungsleistungen
ist abzusehen.
– Die Planungsleistungen sind grundsätzlich an fachlich qualifizierte Stellen oder
Personen zu vergeben.
– Die Planungsphase „Vorbereitung“ ist rechtzeitig vor der Erarbeitung der Projekt-
beschreibung zu vergeben.
– Die Planungsphase „Vertiefung“ ist rechtzeitig vor Beginn der Entwurfsarbeiten
zum Plan nach § 41 FlurbG zu vergeben.
2.3.2 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung – Für die Vorbereitungsphase ist mindestens der Zeitraum einer Vegetationsperiode
einzuräumen.
– Liegt ein gemeindlicher Landschaftsplan vor oder wird vom Auftragnehmer gleich-
zeitig auch der gemeindliche Landschaftsplan bearbeitet, so ist dies bei der Ver-
gabe hinsichtlich Leistungsumfang und Honorierung entsprechend zu berücksichti-
gen.
– Bei getrennter Vergabe der Planungsphasen „Vorbereitung“ und „Vertiefung“ sollen
die Leistungen nach Möglichkeit demselben Bearbeiter übertragen werden.
2.3.3 Ortsräumliche Planung, Planung Grünordnung/Dorfökologie – Ortsräumliche Planung und Planung Grünordnung/Dorfökologie sollen in der Vor-
bereitungsphase gleichzeitig vergeben werden.
– Der Arbeitsschritt zur Integration von Ortsräumlicher Planung und Planung Grün-
ordnung/Dorfökologie wird in der Vorbereitungsphase nur einmal vergeben.
18
2.3.4 Objektplanung
Objektplanungen für Freianlagen
Objektplanungen für Freianlagen sind grundsätzlich an Landschaftsarchitekten/Archi-
tekten zu vergeben. Bei hohen bautechnischen Anforderungen ist die Mitwirkung eines
Bauingenieurs sicherzustellen.
Die Erstellung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) obliegt der Teilnehmer-
gemeinschaft.
Die Erstellung der Leistungsphasen 5 – 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der
Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung) kann – so-
weit zweckmäßig – auch dem Verband für Ländliche Entwicklung übertragen werden.
Die Mitwirkung der Entwurfsverfasser ist dabei vorzusehen.
Objektplanungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Objektplanungen für Ortsstraßen erfordern wegen der besonderen städtebaulichen
Problemstellungen die Mitwirkung des Landschaftsarchitekten/Architekten. Grundsätz-
lich sind deshalb die Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Ent-
wurfsplanung) an Landschaftsarchitekten/Architekten zu vergeben. Wegen der bau-
technischen Anforderungen ist die Mitwirkung eines Bauingenieurs sicherzustellen.
Die Bearbeitung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) obliegt der Teilneh-
mergemeinschaft.
Die Bearbeitung der Leistungsphasen 5 – 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der
Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung) sowie die
örtliche Bauüberwachung obliegen i. d. R. dem Verband für Ländliche Entwicklung.
Sie kann – je nach dem Grad der gestalterischen bzw. technischen Anforderungen –
auch an freischaffende
– Landschaftsarchitekten/Architekten (bei geringeren technischen Anforderungen)
bzw. an
– Bauingenieure (bei hohen technischen Anforderungen)
vergeben werden.
Bei Vergabe der Leistungsphasen 5 – 9 an Bauingenieure ist die Mitwirkung des Ent-
wurfsverfassers, bei Vergabe der Leistungsphasen 5 – 9 an Landschaftsarchitek-
ten/Architekten ist eine technische Beratung durch den Bauingenieur sicherzustellen.
19
2.4 Grundlagen der Vertragsgestaltung
Die in Kapitel 3 aufgeführten Arbeitsschritte, Module und HOAI-Hinweise sind Grund-
lage der Vertragsgestaltung. Die Vertragsentwürfe werden vom Auftraggeber unter
Beteiligung des Sachgebietes Landespflege bzw. Dorferneuerung und Bauwesen am
Amt für Ländliche Entwicklung erarbeitet.
Es sind alle für den Projekterfolg erforderlichen Arbeitsschritte durchzuführen.
Die Module sind einzelne Bestandteile der Arbeitsschritte und entsprechend der Auf-
gabenstellung auszuwählen. Auf der Grundlage dieser ziel- und problemorientierten
Auswahl sind dann die individuellen Leistungsinhalte zu vereinbaren und die Honorar-
ermittlung durchzuführen.
Die Liste der Module ist nicht für alle Arbeitsschritte abschließend, sie kann gegebe-
nenfalls für die jeweilige Planungsaufgabe erweitert oder auch inhaltlich vertieft wer-
den.
Folgende Bestimmungen bilden die formale Grundlage der Vertragsgestaltung:
– Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
– Bürgerliches Gesetzbuch (§ 631 ff BGB)
– Kommunales Handbuch für Ingenieurverträge und ingenieurtechnische Grundlagen
(HIV-KOM).
Der Vertrag über die Erstellung einer Objektplanung ist auf der Grundlage der HOAI
unter Anwendung des Kommunalen Handbuchs für Ingenieurverträge und ingenieur-
technische Grundlagen (HIV-KOM) zu erstellen.
20
3 Arbeitsschritte und Module
Hinweise zu den Modulkatalogen:
– Die Bewertung von Planungsleistungen in Vomhundertsätzen der Honorare der §§ 21,
28, 29 HOAI bzw. der erweiterten Honorartafel gemäß Ziffer 2.2.1 ist vom Umfang der
übertragenen Leistungen abhängig. Der angegebene Mindestsatz darf nicht unterschrit-
ten werden.
– Für das Modul „Struktur- und Nutzungskartierung plus (SNK+)“ besteht ein eigener Hono-
rarrahmen (siehe unter Ziffer 2.2.1).
21
3.1 Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o Modul
0. Bürgermitwirkung
oo
Arbeitskreiseoooo
Bürgerinfosoo
ooo
1. Klären der Aufgabenstellung- Präzisierung der Planungsaufgabe o
oo
oooo
ooooo
oo
* bzw. erweiterte Honorartafel gemäß Ziff. 2.2.1 Leitfaden
sonstige Gutachten und UntersuchungenOrtsbesichtigungen...............................
frei vereinbarBeschaffung zusätzlicher Karten und Unterlagen...............................
§ 28 HOAI* 1-3 %
§ 28HOAI* 1-3 %
Abgrenzen des Untersuchungsgebietes
- Zusammenstellen und Werten desvorhandenen Grundlagenmaterials
Fachkonzepte und -daten des Naturschutzesvorhandene Planungen mit Rechtswirkungen
Ermitteln des LeistungsumfangsFestlegen ergänzender Fachleistungen
Honorierung
Vorbereitung Vertiefung
Seminare
frei vereinbar
Erstellung von Infoblättern
Mitwirkung an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Durchführung einer Flurwerkstatt
informelle Planungenbeabsichtigte Vorhaben der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange
Agrarstrukturelle EntwicklungsplanungLandwirtschaftlicher Fachbeitrag
Anregung von Aktionen........................
Erstellung von allgemeinen Gestaltungshilfen
Mitwirkung bei Versammlungen mit Vor- und Nachbereitung
Koordination der Arbeitskreise
-
Leitung von Seminaren
Mitwirkung bei der Arbeitskreis-GründungLeitung von oder Teilnahme an Arbeitskreissitzungen
Teilnahme an Seminaren
22
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
2. Bestandsaufnahme und Bewertung- Erhebungen und Untersuchungen o
oo Bodeno Wassero Klima/Lufto Pflanzeno Tiereo Lebensräumeo Biotopverbundo Stoffkreisläufeo Landschaftsbildo Historische Kulturlandschafto ...............................
- ooo
o
- Erfassen und Bewerten der oplanungsrelevanten Schutzgüter o
oo
- ooo Wasserwirtschafto Abbau von Bodenschätzenooo
- Darstellen der Ergebnisse oo
oo
* bzw. erweiterte Honorartafel gemäß Ziff. 2.2.1 Leitfaden
Erfassen und Bewerten der be-stehenden Flächennutzungen und -funktionen
Land- und ForstwirtschaftErholung
Verkehr
Herausstellen bestehender Nutzungs- und ZielkonflikteZusammenstellen der Potentiale und Mängel (Katalog)
Schutzgebiete und -objekte
Planfassung in Text und KartenAbgrenzen und Beschreiben landschaftsökologischerEinheiten
§ 28 HOAI*5-10 %
Leistungsfähigkeit des NaturhaushaltesLandschaftsbildKultur- und sonstige Sachgütermaßgebliche Bestandteile für Erhaltungsziele oder Schutzzweck eines Natura-2000-Gebietes
Bauliche Nutzung
Honorierung
Vorbereitung VertiefungModul
aus Planungen und Maßnahmen der Gemeinde undTräger öffentlicher Belange
aus Bürgermitwirkung
Einzeluntersuchung zu
Honorarrahmen gemäß Ziff. 2.2.1 (3) Leitfaden
Ermitteln von grundsätzlichen Vorgaben für die Zielentwicklung
aus vorhandenen Planungen mit Rechtswirkungen
frei vereinbar
Digitale Struktur- und Nutzungskartierung (SNK-GIS)
§ 28 HOAI*10-20 %
---
aus Fachkonzepten und -planungen des Naturschutzes
23
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
3.
- oo
o
oo
ooo
- oo
4.
- o
ooo
- o Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeno
o
ooo
- oo
o
o
*
--- § 28 HOAI*30-50 %
Kurzfassung für Projektbeschreibung und Neugestaltungsgrundsätze
Wirkungsanalyse und Maßnahmenkonzept
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Natur-haushaltes
Ermitteln und Bewerten der Umweltauswirkungen des Projekts, Erarbeiten von Lösungen zu deren Vermeidung oder Verminderung
Darstellen und Begründen der Ergebnisse
Beeinträchtigungen des LandschaftsbildesBeeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes
Hinweise zum weiteren PlanungsbedarfHinweise zum Finanzbedarf
Entwickeln des landespflegerischen Zielkonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber
Leitlinien und Entwicklungszieleangestrebte Flächenfunktionen im Sinne einer differenzierten Landnutzung
Planfassung in Text und Karten
Honorierung
Vorbereitung VertiefungModul
-
Maßnahmenhinweise
§ 28 HOAI*10-30 % ---
Darstellen und Begründen der Ergebnisse
Planfassung in Text und Karten
Hinweise auf Folgeplanungen (Weiterführung)Bilanzierung Eingriff / Ausgleich und Ersatz
Umweltauswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs von Natura 2000
sonstige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Entwickeln des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber
Beurteilung der Pflicht zur Durchführung einer UVP
überschlägige Überprüfung der Pro-jektziele und Maßnahmen auf Um-weltverträglichkeit
Wirkungsabschätzung und Zielkonzept
Hinweise zur EingriffsregelungBeurteilung der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung
bzw. erweiterte Honorartafel gemäß Ziff. 2.2.1 Leitfaden
Kostenermittlung
Aufbereitung der Wirkungsanalyse für Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
Kurzfassung für die "Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen" gemäß § 11 UVPG
Aussagen zum Kohärenzausgleich von Natura 2000
24
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
5.
- o
oooo
Honorierung
Vorbereitung Vertiefung
frei vereinbar---
..............................
Modul
Bewirtschaftungs- und Sicherungskonzept
Aussagen zu Nutzung und Unterhalt von landes-pflegerischen Flächen
BewirtschaftungskonzeptPflege- und EntwicklungsplanErfolgs- bzw. Effizienzkontrollen
Erstellen eines Bewirtschaftungs- und Sicherungskonzeptes
25
3.2 Ortsräumliche Planung
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
0. Bürgermitwirkung- s. Ziff. 3.1
1. Klären der Aufgabenstellung- Präzisierung der Planungsaufgabe o
o
- ooo
oooo
oo
2.
- Erhebungen und Untersuchungen oo
o Topographieo Flächennutzungo Infrastrukturo Ver- und Entsorgungo Verkehro Gebäudestrukturo Ortsbildo Bevölkerungsstrukturo örtliche Wirtschaftsstrukturo Ortsgeschichte und -entwicklungo Gemeinschaftsleben und Dorfkultur
o
Untersuchungen zu
..............................
..............................
Beschaffung zusätzlicher Karten und Unterlagen..............................
Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen
Mitwirkung an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
Modul
Honorierung
Vorbereitung Vertiefung
frei vereinbar
---
Ermitteln des LeistungsumfangsFestlegen ergänzender Fachleistungen
frei vereinbar
frei vereinbar
Bestandsaufnahme und Bewertung
§ 21 HOAI 1-3 %
vorhandene Planungen mit Rechtswirkungeninformelle Planungenbeabsichtigte Vorhaben der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange
Fachbeiträgesonstige Gutachten und UntersuchungenOrtsbesichtigungen
26
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
- ooo
oooo
- ooooooo
- Darstellen der Ergebnisse oo
3. Planfassung- o
ooo
- ooo
4.
- oo
- Maßnahmenliste- Prioritäten der Maßnahmen- Kostenermittlung
o Auswahl der räumlichen und/oder thematischen Vertiefungsbereiche
Erstellen eines detaillierten Ver-tiefungskonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber, Darstellen und Begründen in Text und Karte
Kostenschätzung nach DIN 276Hinweise auf Folgeplanungen (Weiterführung)
integriertes raumbezogenes Strukturkonzeptintegriertes Maßnahmenkonzept mit
Entwickeln eines Gesamtkonzeptes durch Einarbeiten der Planung Grünordnung/ Dorfökologie, Abstimmen mit dem Auftraggeber, Darstellen in Text und Karte
Zusammenstellen der Potentiale und Mängel (Katalog)
Leitlinien und EntwicklungszieleMaßnahmenkonzeptHinweise zum FinanzbedarfHinweise zum weiteren Vorgehen und Planungsbedarf
Maßnahmenbeschreibung
denkmalpflegerische Aspekte der Siedlungsstrukturhistorische Aspekte der SiedlungsstrukturAspekte der BevölkerungsstrukturAspekte der örtlichen Wirtschaftsstruktur..............................
Zusammenstellung in Text und Karten
---
---
§ 21 HOAI 5-10 %
§ 21 HOAI 10-15 % ---
§ 21 HOAI 9-12 %
gestalterische Aspekte der SiedlungsstrukturErfassen und Bewerten der planungsrelevanten Gegebenheiten
Integration mit Planung Grün-ordnung/Dorfökologie
Modul
aus Gutachten, Fachplanungenaus Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und Träger öffentlicher Belange
aus Gemeinderats- und Vorstandssitzungenaus Bürgermitwirkungaus vorliegenden Äußerungen der Einwohner
funktionale Aspekte der Siedlungsstruktur
Entwickeln des ortsräumlichen Kon-zeptes, Abstimmen mit dem Auftrag-geber, Darstellen und Begründen in Text und Karte
Honorierung
Vorbereitung Vertiefung
Ermitteln von grundsätzlichen Vorgaben für die Planfassung
aus vorhandenen Planungen mit Rechtswirkungen
§ 21 HOAI 10-15 %
---
§ 21 HOAI 5-10 %
..............................
27
3.3 Planung Grünordnung/Dorfökologie
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
0. Bürgermitwirkung- s. Ziff. 3.1
1. Klären der Aufgabenstellung- Präzisierung der Planungsaufgabe o Abgrenzen des Untersuchungsbereichs
o Ermitteln des Leistungsumfangso Festlegen ergänzender Fachleistungen
- o Fachkonzepte und -daten des Naturschutzeso vorhandene Planungen mit Rechtswirkungeno informelle Planungeno
o Fachbeiträgeo sonstige Gutachten und Untersuchungeno Ortsbesichtigungeno ..............................
o Beschaffung zusätzlicher Karten und Unterlageno ..............................
2.
- Erhebungen und Untersuchungen zu o Bodeno Wassero Klima/Lufto Pflanzeno Tiereo Dorfbiotopeo Biotopverbundo spezifische Nutzungeno technischer Umweltschutzo Orts-/Landschaftsbildo Historische Kulturlandschafto ..............................
Modul
Honorierung
Vorbereitung Vertiefung
Mitwirkung an der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
frei vereinbar
frei vereinbar
frei vereinbar
§ 29 HOAI1-3 % ---
beabsichtigte Vorhaben der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
Bestandsaufnahme und Bewertung
28
Leistungsphase
- Arbeitsschritt o
- o aus vorhandenen Planungen mit Rechtswirkungeno aus Fachkonzepten und -planungen des Naturschutzeso
o aus Gemeinderats- und Vorstandssitzungeno aus Bürgermitwirkungo aus vorliegenden Äußerungen der Einwohner
- o Naturhaushalto Orts-/Landschaftsbildo Kultur- und sonstige Sachgütero siedlungs- u. nutzungsgeschichtliche Aspekteo Umwelthygiene / technischer Umweltschutzo Flächennutzungen (insbesondere Freiflächen)o Schutzgebiete und -objekteo ..............................
- Darstellen der Ergebnisse o Zusammenstellung in Text und Karteno Zusammenstellen der Potentiale und Mängel (Katalog)
3. Planfassung- o Hinweise zur Eingriffsregelung
o
o Beurteilung der Pflicht zur Durchführung einer UVP
- o Leitlinien und Entwicklungszieleo räumliche Strukturen und Flächenfunktioneno
o Hinweise zum Finanzbedarfo Hinweise zum weiteren Vorgehen und Planungsbedarf
- o
o Maßnahmenbeschreibungo Kostenermittlungo Hinweise auf Folgeplanungen (Weiterführung)
--- § 29 HOAI5-15 %
Modul
Honorierung
Vorbereitung Vertiefung
aus Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und Träger öffentlicher Belange
Beurteilung der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung
---
§ 29 HOAI10-15 %
vertiefte Analysen und Planungen hinsichtlich Umweltverträglichkeit
Entwickeln des grünordnerischen / dorfökologischen Konzeptes, Ab-stimmen mit dem Auftraggeber, Dar-stellen und Begründen in Text und Karte
Maßnahmenkonzept (ggf. inkl. Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen)
Erstellen eines detaillierten Ver-tiefungskonzeptes, Abstimmen mit dem Auftraggeber, Darstellen und Begründen in Text und Karte
Ermitteln von grundsätzlichen Vor-gaben für die Planfassung
§ 29 HOAI10-22 %
§ 29 HOAI9-12 % ---
Erfassen und Bewerten der planungsrelevanten Gegebenheiten
überschlägige Überprüfung der Projektziele und Maßnahmen auf Umwelterheblichkeit
29
Leistungsphase Honorierung
Vorbereitung Vertiefung - Arbeitsschritt o Modul
§ 29 HOAI 5-15 % ---
4. Integration mit Ortsräumlicher Planung
- Entwickeln eines Gesamtkonzeptes durch Einarbeiten der Ortsräumlichen Planung, Abstimmen mit dem Auftrag- geber, Darstellen in Text und Karte
o integriertes raumbezogenes Strukturkonzept
o integriertes Maßnahmenkonzept mit
- Maßnahmenliste
- Prioritäten der Maßnahmen
- Kostenermittlung
o Auswahl der räumlichen und/oder thematischen Vertiefungsbereiche
30
3.4 Objektplanung Siehe Teil 3 HOAI.
31
3.5 Begleitende Beratung
- Arbeitsschritt o Modul
- o
o
oooo
- oo
oo
oo
Honorierung
Beratung in gestalterischen und baulichen Fragen
Beratung öffentlicher und privater BauherrenStellungnahme zu Baugesuchen oder privaten Maßnahmen
Landespflegerische Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen
Mitwirken beim Erarbeiten und Durcharbeiten der Ausführungsplanung
Erstellen detaillierter Planungskonzepte in besonderen Fällen
Mitwirken beim Werten von AngebotenMitwirken beim Abstecken der Anlagen im GeländeMitwirken beim Überwachen der Ausführung
Fertigung von Detailskizzen frei vereinbarfachliche Betreuung öffentlicher, gemeinschaftlicher und privater Baumaßnahmen
gutachterliche Unterstützung........................
........................
frei vereinbar
32
3.6 Spezielle Konzepte
- Arbeitsschritt o
- Bürgermitwirkung
- oooo
- oo
o Ressourcen / Energieo Arten- und Biotopschutzo Landnutzungo vorbeugendem dezentralen Hochwasserschutzo Vermarktungo Tourismuso Kulturo Umnutzung und Sanierungo ........................
s. Ziff. 3.1
........................
Modul
frei vereinbar
Honorierung
Erstellung / Begleitung von Konzepten und Projekten
Erstellung von Fachkonzept zu ...Begleitung von Projekt zu ...
Festlegung der Inhalte Klärung mit ProjektträgerFestlegung von Prioritätengrobe Kostenübersicht
Impressum
Bayerische Verwaltung für Ländliche EntwicklungBereich Zentrale AufgabenInfanteriestraße 1 · 80797 Münchenlandentwicklung@stmelf.bayern.dewww.landentwicklung.bayern.deOktober 2013 · 3. Fassung (angepasst an die HOAI 2013)
Ländliche Entwicklung in Bayern
Bayerische Verwaltung für Ländliche EntwicklungBereich Zentrale AufgabenInfanteriestraße 1 · 80797 München www.landentwicklung.bayern.de
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