Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfungvor und nach VertragsabschlussSeminar Vergaberechtsreform 2016 – Alles neu?Nürnberg, 29. April 2016
Eric Mayer, Rechtsanwalt, Partner Pohlmann & Company, München
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016 2
Einstieg
Frankfurter AllgemeineZeitungvon Montag, 25. April 2016
Der Geschäftspartner – ein unbekanntes Wesen ?
Agenda
Einführung1
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung2
3
Zusammenfassung3
Einführung
9 May 2016 © 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten. 4
„Immer habe ich nach dem Grundsatz gehandelt,
lieber Geld verlieren als Vertrauen.
Die Unantastbarkeit meiner Versprechungen, der Glaube an den
Wert meiner Ware und an mein Wort, standen mir höher als ein
vorübergehender Gewinn.“
August Robert Bosch(1861-1942)
Vertrauensschutz
Einführung
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Schlagzeilen als moderner Pranger
Einführung
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Sachverhalt
Folgen
9 May 2016
Der Fall Nürburgring
Im Jahr 2007 wurde das Gelände um den Nürburgring zur Errichtung eines Freizeitparks ausgebaut
Kosten: EUR 330 Mio.
Versuchte Finanzierung über Privatinvestoren
Federführung des damaligen Finanzministers von Rheinland-Pfalz Ingo Deubel
Unzureichende Prüfung der Projektfinanzierung
Kreditvergabe trotz Anzeichen für Unwirtschaftlichkeit des Projekts
Überhöhte Provisionszahlungen an Finanzberater
Rücktritt Ingo Deubels
Ingo Deubel wurde in 14 Fällen der Untreue schuldig gesprochen
3,5 Jahre Haftstrafe für Deubel
Ca. 330 Mio. Schaden für das Land Rheinland-Pfalz
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Compliance Implikation
Fehlende Geschäftspartner-
prüfungen
Einführung
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Quelle: OECD Foreign Bribery Report 2014
Die Bedeutung von Geschäftspartnern in internationalen Bestechungsfällen
Einführung
75%
25%
Involvierung vonGeschäftspartnern
Keinen Involvierung vonGeschäftspartnern
Insgesamt 427 Fälle grenzüberschreitender Bestechung wurden zwischen dem Inkrafttreten
der OECD Anti-Bribery Convention im Februar 1999 bis zum 1. Juni 2014 analysiert
Laut OECD Foreign Bribery Report sind in 75% aller Korruptionsfälle Drittparteien (z.B.
geschäftspartner) involviert !!!
Zielbereiche aktiver Korruption in Deutschland
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Quelle: Bundeslagebild Korruption 2014 – 2014: 20.263 polizeilich registrierte Korruptionsstraftaten.
Die Bedeutung der öffentlichen Verwaltung in nationalen Bestechungsfällen
56%60%
63%
30% 30%26%
13%
9% 10%
1% 1% 1%
2012 2013 2014
Allgemeine öffentliche
Verwaltung
Wirtschaft
Strafverfolgungs-
/Justizbehörden
Politik
Der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle von Korruption lag 2014 – wie schon in den beiden Vorjahren – im Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Einführung
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Korruptionsmotive
Die Erlangung von Aufträgen ist das seit Jahren mit Abstand bevorzugte Ziel korruptivenHandelns auf Geberseite
12,7%
2,7%
3,7%
5,1%
0,5%
7,4%
64,9%
7,6%
3,4%
3,9%
5,9%
11,9%
15,9%
51,4%
Sonstiges
Erlangung interner Information
Beeinflussung der Strafverfolgung
sonstige Wettbewerbsvorteile
Bezahlung fingierter / gefälschter Rechnungen
Erlangung behördlicher Genehmigungen
Erlangung von Aufträgen
2014
2013
Einführung
Quelle: Bundeslagebild Korruption 2014 – 2014: 20.263 polizeilich registrierte Korruptionsstraftaten.
Handlungsziele aktiver Korruption in Deutschland
Korruptionsregister der Bundesländer
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Quelle: Aktuelle Korruptionsregister in Deutschland, Berufsverband der Compliance Manager, RA Eric Mayer, München, 03/2013.
Überblick aktueller Stand
Register zum Ausschluss von Unternehmen / Personen von der Vergabe öffentlicher Aufträge aufgrund gesetzlichen Verfehlungen
Aktuell gibt es keine Einigung auf Bundesebene für ein bundesweit geltendes Korruptionsregister
Mehrere Bundesländer haben eigene Gesetze (mit teils unterschiedlicher Regelungswirkung) zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters eingeführt
Bundesländer mit Korruptionsregister:
Hamburg und Schleswig-Holstein
Bremen
Hessen
Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Gesetz zur
Verbesserung der
Korruptionsbekämpfung
und zur Errichtung und
Führung eines Vergabe-
registers in NRW,
16.12.2004
Speicherung korrupter
Unternehmen
Zugriff für öffentliche
Auftraggeber
Berliner Korruptions-
registergesetz,
19.04.2006 (Änderung
01.12.2010)
Zentrales Register für
korruptionsauffällige
Unternehmen
Verwaltungsvorschrift
Bekämpfung der
Korruption in der
öffentlichen Verwaltung
in RP, 07.11.2000
(29.04.2003 n.F.)
Verzeichnis für
Auftraggeber des
Landes über schwere
Verfehlungen
Richtlinie zur Verhütung
und Bekämpfung von
Korruption für die
Bauverwaltung,
13.04.2004
Informationsstelle für
Vergabeausschüsse
Eintragung schwerer
Verfehlungen
Verwaltungsvorschrift der
Landesregierung und der
Ministerien in BW zur
Korruptionsverhütung und
–bekämpfung, 15.01.2013
Melde- und
Informationsstelle für
Vergabesperren
Einführung
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Gemeinsames Korruptionsregister zwischen
Hamburg und Schleswig-Holstein
Verwaltungsabkommen zur Errichtung des
gemeinsamen Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs (Korruptionsregister) vom
13. 01.2014
Eintragung von Unternehmen, die
nachweislich ein Fehlverhalten bezüglich
bestimmter Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen
die Einhaltung der Tariftreue und den
gesetzlichen Mindestlohn begangen haben
Mögliche Vorlage für ein
Korruptionsregister auf Bundesebene
Gemeinsamer
Runderlass zum
Ausschluss von
Bewerbern und Bietern
in Hessen, 13.12.2010
Zentrale Melde und
Informationsstelle für
öffentliche Auftraggeber
Sperrung aufgrund
schwerer Straftaten
Bremisches Gesetz zur
Errichtung und Führung
eines
Korruptionsregisters,
17.05.2011
Eintragung von
Straftaten
(Korruptionsdelikten,
Betrug, Untreue und
Steuerhinterziehung)
Verurteilung oder
Bußgeldbescheid
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016
Zwingende Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
Terrorismusfinanzierung
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Subventionsbetrug
Geldwäsche
Vorteilsgewährung und Bestechung
Betrug
12
Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels
„Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vonder Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen rechtskräftig eine Geldbuße verhängt wurde.“ (§ 123 GWB)
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
Bildung terroristischer Vereinigungen
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe
Einführung
Transparenzerfordernisse bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Möglichkeiten der Geschäftspartner-prüfung
9 May 2016 © 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten. 13
"Die Pflicht des Vorstandes das Unternehmen so zu organisieren, dass
zwingende gesetzliche Vorgaben (Vermeidung strafbarer
Korruptionshandlungen) eingehalten werden, ergibt sich unmittelbar aus § 76
Abs. 1 AktG." (Legalitäts- und Legalitätskontrollpflicht)
"Die Einrichtung eines mangelhaften Compliance-Systems und auch deren
unzureichende Überwachung bedeutet eine Pflichtverletzung des Vorstandes."
"Gerade wenn dem Vorstand immer wieder verdächtige Fälle von
Bestechungszahlungen geschildert werden, muss die Effizienz des bestehenden
Compliance-Systems überprüft werden".
"Die mit der Überwachung der Compliance-Vorgaben beauftragten Personen
müssen hinreichende Befugnisse haben, Konsequenzen aus Verstößen zu
ziehen".
Aus den Urteilsgründen
Geltung für Unternehmen jeder Rechtsform
Haftung aller einzelnen Mitglieder einer Geschäftsleitung
"[Seiner] Organisationspflicht genügt der Vorstand bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet." (LG München I v. 10.12.2013)
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Das „Neubürger“-Urteil
Haftungsmaßstab: leichte Fahrlässigkeit
Notwendigkeit der Beachtungausländischen Rechts
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
„ Ein funktionierendes Kontrollsystem muss auch sicherstellen, dass jeder Zahlungsvorgang jederzeit nachvollzogen werden kann."
„Insoweit kann dem Vortrag des Beklagten nicht entnommen werden, dass eine zentrale Erfassung aller Beraterverträge mit Dritten als eine geeignete Maßnahme eingeführt worden wäre. Dabei hätte sich dies sehr wohl als geeignete Maßnahme dargestellt, weil auf dieser Grundlage hätte überprüft werden können, ob und welche Leistungen wirklich erbracht wurden oder ob es sich um Scheinverträge handelte, auf deren Basis Korruptionszahlungen erfolgten.„
„Gerade die Tatsache, dass auf den Belegen beim Empfänger als Sitz die Hauptstadt von Nigeria angegeben wurde, spricht jedenfalls nicht zwingend dafür, dass den Zahlungen ein ordnungsgemäßer Beratungsvertrag zugrunde lag.“
„Diese Zahlungen sind kausal durch die Pflichtverletzungen des Beklagten entstanden.“
Mitglieder des Leitungsorgans müssen ein geeignetes Kontrollsystem aufbauen und überwachen. Dabei muss Kenntnis sichergestellt werden, welche Zahlungen wann im gesamten Unternehmen an Geschäftspartner getätigt werden
Das „Neubürger“-Urteil und Geschäftspartnerprüfungen
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016 15
Aus den Urteilsgründen
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Die Top Prioritäten im Compliance Management in internationalen Unternehmen
1. Durchsetzen von Richtlinien und Verfahren
2. Compliance & Ethik Trainingsprogramme
3. Monitoring von Third-Party-Kontrollen
4. Compliance & Ethik Risiko-Monitoring
5. Compliance-Risikominimierung
1. Durchsetzen von Richtlinien und Verfahren
2. Monitoring von Third-Party-Kontrollen
3. Compliance & Ethik Trainingsprogramme
4. Überprüfung neuer Geschäftspartner
5. Compliance-Risikominimierung
7. Compliance-Risikobewertung
1. Monitoring von Third-Party-Kontrollen
2. Compliance-Risikominimierung
3. Compliance & Ethik Trainingsprogramme
4. Durchführung von Geschäftspartner-Prüfungen
5. Compliance-Risikobewertung
10. Durchsetzen von Richtlinien und Verfahren
2010 2012 2014
11. Überprüfung neuer Geschäftspartner
Quelle: CEB 2014 State of the Compliance and Ethics Function.
Benchmarking mit weltweit 310 Unternehmen im Rahmen der Umfrage „The State of the Compliance and Ethics Function“ des Compliance and Ethics Leadership Council (CELC) des Corporate Executive Boards (CEB) 2014.
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Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
16
Der internationale Unternehmensstandard eines Compliance Management Systems (CMS)
Entdecken Reagieren
Unabhängige Compliance Organisation
VorbeugenMaßnahmen, um systematisches Fehlverhalten und Compliance-Risiken zu vermeiden
EntdeckenInstrumente, um Fehlverhalten festzustellen
ReagierenSanktionen von Fehlverhalten / Korrektur von Prozessen
Code of Conductund Regelwerk
"Tone from the Top" undsonstige Kommunikation
Training und Schulungen
Geschäftspartnerprüfung
M&A Compliance Due Diligence
HR Compliance / Incentives
Compliance Risikoanalyse Hinweisgebersystem
Berichterstattung & Monitoring
Ermittlungsmaßnahmen ("Investigation Process")
Eskalation
Umfassende Aufklärung von Fehlverhalten
Durchgängige Beseitigung von Schwachstellen
Konsistente Sanktionsmaßnahmen
DurchgängigeKommunikation
Konzernweite Umsetzung
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Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Vorbeugen
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Geschäftspartnerprüfung
Hinweisgebersystem
Berichterstattung & Monitoring
Ermittlungsmaßnahmen ("Investigation Process")
Eskalation
Vorbeugen Entdecken Reagieren
Unabhängige Compliance Organisation
VorbeugenMaßnahmen, um systematisches Fehlverhalten und Compliance-Risiken zu vermeiden
EntdeckenInstrumente, um Fehlverhalten festzustellen
ReagierenSanktionen von Fehlverhalten / Korrektur von Prozessen
Code of Conductund Regelwerk
"Tone from the Top" undsonstige Kommunikation
Training und Schulungen
M&A Compliance Due Diligence
HR Compliance / Incentives
Compliance RisikoanalyseUmfassende Aufklärung
von Fehlverhalten
Durchgängige Beseitigung von Schwachstellen
Konsistente Sanktionsmaßnahmen
Konsistente Kommunikation
Konzernweite Umsetzung
Geschäftspartnerprüfung
Fokus:
Review bestehender Geschäftspartner
Regelprozess für Review neuer Geschäftspartner (incl. Joint Venture Partner, Zielunternehmen für M&A Aktivitäten, etc.)
Implementierung:
Review mittels Plausibilitäts-Check (Desk Review von Verträgen und sonstiger Dokumentation), Integritäts-Check und Internet-Recherche
Durchführung von Due Diligence Interviews und anschließende Berichterstattung mit klarer Empfehlung
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Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
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Der internationale Unternehmensstandard eines Compliance Management Systems (CMS)
Idealtypischer Geschäftspartnerprüfungsprozess
ArchivierungZahlungVertrags-
genehmigungVertrags-entwurf
Due DiligenceRisiko-
klassifizierung
Ermittlung Geschäfts-
partner
Geschäfts-einheit
Corporate Legal &
Compliance
Geschäftseinheit &Compliance
Geschäfts-einheit
Prozessschritte
Verantwortung
Geschäftspartnerprüfung
Finance & Accounting
Geschäfts-einheit
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Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
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Vertragsabschluss
Anlage Stammdaten
FragebogenPrüfungs-Bericht
Muster-Klauseln
Freigabe-Hierarchie
Zahlungs-kontrollen
Vertrags-Management
Schlüsselthemen
Geschäftspartnerprüfungs-Varianten
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Keine Prüfung des Geschäftspartners
Background Check des Geschäftspartners
Recherche öffentlich zugänglicher Informationen(z.B. Factiva, D&B, Google,
etc.)
Integritäts-Prüfung des Geschäftspartners
Compliance Due Diligencedes Geschäftspartners
Geringe Informationen über Geschäftspartner
Basisinformationen über Geschäftspartner
Erweiterte Information über Geschäftspartner
Genaue Information über Geschäftspartner
Kein Kontakt zum Geschäftspartner
Kein Kontakt zum Geschäftspartner
Kontakt zum Geschäftspartner
Kontakt zum Geschäftspartner
Steigende – auch betriebswirtschaftliche - Transparenz und Entscheidungssicherheit
Recherche öffentlich zugänglicher Informationen
Selbstauskunft
Risiko Bewertung
Due Diligence Fragebogen
Genehmigung / Ablehnung
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Identifikation des Geschäftspartners
Relevante Informationen:
Name (Firmenname Name der Einzelperson)
Adresse (Straße, Stadt, Postleitzahl, Land)
Maßgebliche Personen im Umfeld des Geschäftspartners (sog. Key Persons) (Vor-und Nachname, Position)
Maßgebliche Unternehmen im Umfeld des Geschäftspartners (sog. Key Companies)
Weitere Unterlagen sofern verfügbar (Angebot, Vertrag, Leistungsnachweise, Lieferscheine, Abnahmeprotokolle, Rechnungen, Lizenzen, etc.)
Identifizierung des Geschäftspartners
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Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Es müssen alle Unternehmen und Personen geprüft werden, die einen signifikanten Einfluss auf den zu prüfenden Geschäftspartner nehmen können
Anteilseigener ab 10%iger Beteiligung am
Geschäftspartner
100% Tochtergesellschaften des
Geschäftspartners
Verbundene Unternehmen des
Geschäftspartners
Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und
Mitarbeiter in relevanten Leitungsfunktionen
(z.B. Sales, Marketing, Vertrieb)
Schlüsselpersonal / - Unternehmen
21
Prüfungs-Dimensionen &
Prüfungs-Schritte in der
Geschäftspartner-prüfung
Medien-Auswertung
PoliticallyExposedPersons
Interview/ Site-Visit*
Rechts-streitigkeiten
Warnhinweise
Ausschluss-Listen
Dokumente&
Vertrags-Prüfung
Registrierung(z.B. Handels-
register)
Prüfung vonReferenzen
Überblick Geschäftspartnerprüfungs-Inhalte
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Korruptionsregister der Länder
Gerichtsdatenbanken (BeckOnline, LexisNexis, etc.)
Deutsche Unternehmensregister (Bundesanzeiger)
Internationale Sanktionslisten (Justizportal)
Öffentlich zugängliche Datenbanken (Dun&Bradstreet, etc.)
Spezielle Compliance Datenbanken (DowJones, Bureau van Dijk; Risk Control etc.)
Internet-Recherchen (Google etc.)
Ein einheitliches Elektronisches Korruptionsregister des Bundes steht zur Diskussion
Noch zu veröffentlichende Originaldokumente der "Panama Papers"
Informationsquellen
22
*Nur in Hoch-Risiko Fällen
Internet-basierte Prüfung
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Der Geschäftspartner wird in Verbindung
mit relevanten Risiko-Suchbegriffen
geprüft
Relevante Risiko-Suchbegriffe sind z.B.
Bestechung, Korruption, etc.
Der Name des Geschäftspartners und der
relevante Suchbegriff werden unter
Anführungszeichen gesetzt, um die
Anzahl von nicht-relevanten Ergebnissen zu
verringern
Relevante Ergebnisse werden
dokumentiert und verifiziert
Google-Search
23
Sanktionslisten Prüfung
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten. 249 May 2016
Datenbank Check
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Bericht zur Geschäftspartnerprüfung
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016 25
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Richtlinie zur Geschäftspartnerprüfung
2609.05.2016 © 2014 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Fragebogen für Geschäftspartnerprüfungen
2709.05.2016 © 2014 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
“Paper-based”- Prozess für Geschäftspartnerprüfungen
2809.05.2016 © 2014 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
2926. April 2016 © 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
“Paper-based”- Prozess für Geschäftspartnerprüfungen
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten. 3026,04.2016
“IT-Tool” für Geschäftspartnerprüfungen
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten. 319 May 2016
Möglichkeiten der Geschäftspartnerprüfung
Master Data1
Higher Risk
MediumRisk
LowerRisk
Compliance Due Diligence3Risk Assessment2
Integrity Check
Risk Classifiers
DoubtfulIntegrity
Positive Integrity
HigherRisk
MediumRisk
LowerRisk
a
b
Local management
Internal: ComplianceExternal: Agency
s.a.s.a.Corp.
Compliance
Release Review Approval
s.a.
Genehmigung4Vertrags-
Mgmt.5
Robust Compliance
Clauses
Enhanced Compliance
Clauses
Standard Contract
3rd-Party Remote Access
Interface
Optionale Module
Data
BP
Key Data
Filter
BP in scope/
out of
scope
a
b
InterfaceInterface
“IT-Tool”-Prozess: Details
Zusammenfassung
9 May 2016 © 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten. 32
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016 33
???
Überlegungen zur Verbesserung von Geschäftspartnerprüfungen
Zusammenfassung
Definition eines (landesweiten?) einheitlichen Geschäftspartnerprüfungsprozesses für die öffentliche Hand
Entwicklung eines einheitlichen „Lieferantenkodex“ („Supplier Code of Conduct“) als Pflicht-Vertragsbestandteil
Entwicklung von einheitlichen Vertrags-Musterklauseln für Meldepflichten und Inspektions-, Sonderkündigungs- und Schadensersatzrechte
Zentrale Dokumentation aller bereits durchgeführten Geschäftspartnerprüfungen
Zentrale Einführung spezifischer Datenbankenund Archiv-Zugänge
Dezentrale Schulung aller Beauftragungsentscheider
Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Eric Mayer
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Anhang
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Pohlmann & Company ist die erste interdisziplinäre Rechtsanwaltskanzlei und
Unternehmensberatung vollständig fokussiert auf Compliance & Governance
Gegründet im Frühjahr 2012 und aktuell mit 15 Professionals tätig in Büros in Frankfurt, München
und Montréal
Internationale Beratungsprojekte in Nordamerika (USA, Kanada), Lateinamerika (Brasilien,
Kolumbien), EMEA (Deutschland, Schweiz, Österreich, UK, UAE, Saudi Arabien, Kuwait, Katar, Iran,
Südafrika), Asien (China, Indien, Singapur) und Australien
Langjährige Erfahrung in Kommunikation und Kooperation mit nationalen und internationalen
Strafverfolgungsbehörden wie US DOJ, US SEC oder der Weltbank
Gründungsmitglied des DICO Deutsches Institut für Compliance e.V., Task Force-Mitglied des
WEF World Economic Forum Projekts "Building Foundations against Corruption" seit April 2014,
Mitunterzeichner der Ludwigsburger Erklärung des Deutschen CSR-Forums im Juli 2014
Wir sind spezialisiert auf Lösungen – deshalb arbeiten wir interdisziplinär mit schlagkräftigen Teams
aus erstklassigen Anwälten und Industrie-erfahrenen Unternehmensberatern
Pohlmann & Company auf einen Blick
Interdisziplinärer Ansatz und internationale Praxis
Vorstellung Pohlmann & Company
© 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.9 May 2016 36
Unsere Referenzmandate (Auswahl)
Vielzahl von nationalen und internationalen Mandaten
9 May 2016 © 2016 Nur für den internen Gebrauch - Alle Rechte vorbehalten.
Pohlmann & Company auf einen Blick
37
Internationaler Kundenstamm
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Kanada & UK (2014)SNC-Lavalin
CCO, House of Policies, M&A Due Diligence
USA (2014)Robert Bosch
Compliance Health Check
USA (2014)PE Portfolio Company
Compliance Risk Analysis
Südafrika (2014)SNC-Lavalin
Compliance Trainings
Katar (2014)Kion
Compliance Consultation
Indien (2014)PE Portfolio Company
Compliance Risk Analysis
Frankreich, Italien, Spanien (2015)
PorscheCompliance Risk Analysis
Kanada (2014)Magna International
Compliance Consultation
Brsilien (2013)ZF Friedrichshafen
Compliance Health Check
Brasilien (2015)Petrobras
Special Committee Member
Libanon (2014)CCC
Compliance E-learning
Singapur, Südkorea & Japan (2015)
PorscheCompliance Risk Analysis
Indien (2015)Defence Manufacturer
Compliance Due Diligence
VR China (2013)ZF Friedrichshafen
Compliance Health Check
Iran (2014)Int'l Telecommunications
CompanyCompliance Investigation
Kolumbien (2014)Holcim
Compliance Trainings
Indien (2014)Robert Bosch
Compliance Health Check
Brasilien (2014)Robert Bosch
Compliance Health Check
Indonesien (2014)Holcim
Business Partner Due Diligence
Australien (2015)Porsche
Compliance Risk Analysis
Weltweite Compliance-Beratungseinsätze
Pohlmann & Company auf einen Blick
38
Ihr Referent
Eric MayerRechtsanwaltPartner
Nymphenburger Straße 480335 MünchenT +49 89 217 584 173E [email protected]
07/2013 – heute
04/2010 – 06/2013
Pohlmann & Company - Compliance and Governance Advisory LLP, München Partner
WTS Tax Legal Consulting, MünchenPartner & Executive Director WTS Governance & Compliance Advisory
02/2009 – 03/2010 Amkor Technology Inc., Phoenix / TokyoVice President Corporate Development
01/2003 – 12/2008 Infineon Technologies AG, München / SingaporeVice President Production Partner ManagementChief Compliance OfficerSenior Director Corporate BenchmarkingDirector Mergers & Acquisitions
04/2000 – 09/2002 KPMG Financial Advisory Services, Frankfurt / MünchenAssociate Director Corporate FinanceManager Corporate Finance
05/1999 – 03/2000 debitel AG, Stuttgart Corporate Secretary / Leiter Hauptsekretariat
10/1995 – heute Kontinuierliche berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung, darunter Inhouse Executive-Mini-MBA Programm am Babson College (US) und Executive Education an der Harvard Business School
10/1992 – 01/1995 Zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart nach Referendariat am LG Mannheim, STA Mannheim, VGH Baden-Württemberg und Auslandswahlstation bei Gilt Chambers in Hong Kong
10/1987 – 06/1992 Erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg nach Studium der Rechtswissenschaften, VWL und Sprachen an den Universitäten Heidelberg, Cambridge (UK), Lausanne undMannheim
Curriculum Vitae Eric Mayer
Pohlmann & Company auf einen Blick
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