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Page 1: Patentschutz von Computerprogrammen

_PATENTSCHUTZ VON COMPUTERPROGRAMMEN█

<Computerprogramme in Europa nicht patentierbar>

<Es gibt 70.000 Software-Patente in Europa>

Page 2: Patentschutz von Computerprogrammen

>CONTENT█

_Was ist ein Computerprogramm?

_Patentierbarkeit laut Gesetz

_Rechtsprechung

_Argumente fuer & gegen Softwarepatente

_Diskussion

2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 2

Page 3: Patentschutz von Computerprogrammen

>WAS IST EIN COMPUTERPROGRAMM?█ #include <iostream.h>

int main ()

{

int i,d,start,stop;

count << "\n Startwert : ";

cin >> start;

count << "\n Stoppwert : ";

cin >> stop;

d=1-2*(start>stop);

for (i=start ;i != stop; i

+=d)

count << i <<",";

count << i <<"\n";

return 0;

}

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Ein Programm, das nach einem

Start- und einem Stoppwert fragt

und in einer Schleife vom Start

zum Stoppwert zählt. Dabei soll

die Zählvariable auf dem Bild-

schirm durch Komma getrennt

während jedem Schleifendurch-

laufes ausgegeben werden. Für

den Fall, dass Start- und

Stoppwert gleich sind, soll der

Wert nur einmal ausgegeben

werden. Sollte der Startwert

größer als der Stoppwert sein,

so soll die Schleife rückwärts

laufen.

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>WAS IST EIN COMPUTERPROGRAMM?█

>DEFINITION

Folge von Anweisungen für eine Anlage zur elektronischen

Datenverarbeitung zur Lösung einer bestimmten Aufgabe.

>RELATIV NEUES WIRTSCHAFTSGUT MIT STEIGENDER BEDEUTUNG

>SCHUTZBEDARF

_technischer Kopierschutz leicht zu umgehen

_Geheimhaltung und komplexer Quellcode ineffektiv

_Urheberrecht schützt vor Nachahmung nicht

<rechtlicher Schutz im Mittelpunkt>

<Zuordnungsproblem wg. hybridem Charakter>

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Duden.de; Weyand, Haase (2004);

Page 5: Patentschutz von Computerprogrammen

>PATENTIERBARKEIT LAUT GESETZ█

>EUROPA (EPÜ 1973/2000) / DEUTSCHLAND (PatG 1877/1980)

_Programme für Datenverarbeitungsanlagen „als solche“ vom

Patentschutz ausgeschlossen

_„als solche“ durch Rechtsprechung auszulegen

_Technizitätskriterium entscheidend

>USA

_1981: erlaubt, wenn enger Bezug zu Industrie-Prozessen

_1994: Anzeige des Ergebnisses auf dem Display ausreichend

_1999: Ausweitung des Patentschutzes auf Geschäftsideen

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Fulmer, Hosseini, Charrington (2010)

Betten (1995); §1 II PatG bzw. Art. 52II EPÜ i.V. mit §1 III PatG und Art. 52 III EPÜ

Page 6: Patentschutz von Computerprogrammen

>PATENTIERBARKEIT LAUT GESETZ█

>WTO, ARTIKEL 27 TRIPS (1994)

Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ist vorzusehen, dass Patente für

Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind, sowohl für

Erzeugnisse als auch für Verfahren, vorausgesetzt, dass sie neu sind, auf

einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

(...) sind Patente erhältlich (...), ohne dass hinsichtlich (...) des

Gebiets der Technik (...) diskriminiert werden darf. (...)

<VOM PATENTSCHUTZ NICHT AUSGESCHLOSSEN!>

>DEUTSCHLAND UND PATG IM INTERNATIONALEN RAHMEN

-> TRIPS stellt Mindestanforderungen an PatG und 35

U.S.C., nicht an EPÜ

-> EPÜ gilt in DE, nicht in USA

<TRIPS ≠ EPÜ>

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Betten (1995)

Page 7: Patentschutz von Computerprogrammen

>RECHTSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND█

>1991, BGH: BESCHLUSS <SEITENPUFFER>

Eine programmbezogene Lehre ist technisch, wenn sie die

Funktionsfaehigkeit der Datenverarbeitungsanlage als

solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken

ihrer Elemente ermoeglicht.

>1991, BGH: BESCHLUSS <CHINESISCHE SCHRIFTZEICHEN>

Dieses Ordnungssystem ist gedanklicher Art und bediene

sich keiner Mittel, die sich außerhalb der menschlichen

Verstandstätigkeit auf technischem Gebiet befinden.(...)

Der Mensch macht dies viel "intelligenter", aber auch viel

langsamer.

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Betten (1995)

Page 8: Patentschutz von Computerprogrammen

>RECHTSPRECHUNG IN DEUTSCHLAND█

>1992, BGH: BESCHLUSS <TAUCHCOMPUTER>

Technischen Lehre: Anzeige von Messgroessen basierend auf

Rechenregeln und Betrieb von Tiefen- und Zeitmesser,

Datenspeicher, Auswerte- und Verknüpfungsstufe, Wandler-

einrichtung sowie Anzeigemittel

<Abkehr von "Kerntheorie">

>AUFFASSUNG DES BUNDESPATENTGERICHTS (AUS ENTSCHEIDUNGEN):

Patentschutz möglich, wenn Computerprogramm zur Steuerung,

Regelung oder sonstigen Einwirkung auf ein Gerät, eine

Vorrichtung, eine Anlage oder allgemein eine Regelungs-

einrichtung verwendet wird.

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Betten (1995)

Page 9: Patentschutz von Computerprogrammen

>ARGUMENTE FUER PATENTIERBARKEIT█

_Investitionsschutz

_Besserer Nachweis von Schutzrechtsverletzungen

_nicht Programm, sondern neuartiges Konzept schützen

("Software-Ideen-Patent")

_bessere Dokumentierung und Recherche für Stand der Technik

_Sicherheit & Qualität von Programmen validierbar

_bessere Interoperabilität (Schnittstellenentwicklung)

_Vermeidung von Doppelentwicklungen

_Umgang des Dekompilierungsverbots

<innovationshemmende Geheimhaltung des Codes entfällt>

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Teilweise in Anlehnung an: Weyand, Haase (2004); Deutscher Bundestag, Drucksacke 17/13086 (2013)

Page 10: Patentschutz von Computerprogrammen

>ARGUMENTE GEGEN PATENTIERBARKEIT█

_Software (=Werk) durch Urheberrecht wirksam geschützt

_Fülle von Software-Patenten für kleine und mittlere

Unternehmen nicht zu überblicken

_Konzerne halten meisten Patente. David gegen Goliath

_Angst vor Patentverletzungen hemmt Fortschritt

_Quellcode meist verborgen im Vergleich zu techn. Geräten

_zu lange Laufzeit von Patenten, kurze Innovationszyklen

_Open Source Community gefährdet

<Sinn der Innovationsförderung bewirkt

im Software-Bereich das Gegenteil>

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teilweise in Anlehnung an: Deutscher Bundestag, Drucksacke 17/13086 (2013)

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>DISKUSSION█

_Ist Verbot des Patentschutzes für Computerprogramme

innovationsfördernd oder verhindernd?

<please express your opinion>

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_Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!█

Page 13: Patentschutz von Computerprogrammen

>LITERATURVERZEICHNIS█ _Betten, J., 1995. Patentschutz von Computerprogrammen.

_C++ Grundlagen - Quellcode Beispiele. Available at: http://www.gaddo.de/

temp/ausgang/C++%20Quellcode%20Beispiele.pdf, accessed May 4, 2014

_European Patent Office. Guidelines for Examination 2013, Part G.

_Fulmer, P., Hosseini, I. & Charrington, L., 2010. How Software

Developers Can Protect Their: Rights in the Aftermath of In re Bilski.

Computer & Internet Lawyer, 27(6), pp.4–9.

_Kilian & Heussen, Kilian/Heussen, Computerrecht | Gebrauchsmusterschutz

Rn. 12 – 18

_Samuelson, P., 2013. Is Software Patentable? Communications of the ACM,

56(11), pp.23–25.

_Tauchert, W., 2001. Patentierung von Programmen für

Datenverarbeitungsanlagen - neue Rechtsprechung und aktuelle

Entwicklungen. JurPC Web-Dok. 40/2001

_Weyand, J. & Haase, H., 2004. Anforderungen an einen Patentschutz für

Computerprogramme.

+ PatG, 35 U.S.C., TRIPS, EPÜ 2014-05-09 Patentfähigkeit von Computerprogrammen, Alexej Antropov 13