POLITISCHE POLITISCHE BILDUNGBILDUNG
GRUNDKENNTNISSE
ÜBER
AUFBAU UND WESENTLICHE
FUNKTIONEN DES STAATES
Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrter Herr Kollege!Sehr geehrter Herr Kollege!
Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung
insbesonders für Schularten ohne spezielle Unterrichtsgegenstände wie
„Politische Bildung“ oder „Staatsbürgerkunde“ und „Rechtskunde“ darstellen.
Darüber hinaus soll die Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Politische
Bildung“ erleichtert werden.
Wünschenswert wäre ,dass ein Schulabgänger derartige Grundkenntnisse über
Aufbau und Funktionen des Staates aus seiner Schulzeit mitbringt. Die
methodisch-didaktische Umsetzung ist selbstverständlich dem unterrichtenden
Lehrer überlassen.
AL Hofrat Mag. Hans BÉDÉ-KRAUT
BOL Ing. Walter ECKERL
BOL Regierungsrat Anton SALESNY
BOL Christian BAUER
GRUNDKENNTNISSEÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Basis der Politischen Bildung in und außerhalb der Schule ist die Kenntnis des demokratischen Aufbaus unseres Staatswesens. Jede politische Betätigung des Staatsbürgers, sei es als Wähler oder Träger einer öffentlichen Funktion, setzt das Wissen und Verständnis der „Spielregeln“ unseres Gemeinwesens voraus.
Erst auf Basis dieses kognitiven Zieles ist auch das Verständnis und das Eintreten für affektive Inhalte (Haltungen) möglich. Auch jede Weiterentwicklung des politischen Systems bedarf des Fundaments gesicherten Wissens um unseren Staat und seine Funktionen.
Die vorliegenden Arbeitsblätter sind eine Handreichung für den unterrichtenden Lehrer.
Diese Inhalte sollen als Minimalkenntnisse jedem Schulabgänger und Staatsbürger bewusst sein. Pauschalangriffe auf den Staat und Radikalismen haben ihre Grundlage nahezu immer in der Unkenntnis und dem Unverständnis unseres Gemeinwesens und der Möglichkeiten jedes einzelnen Mitglieds.
Jedes Thema kann als Unterrichtssequenz in ca. 10 – 15 Minuten mit den Schülern abgesprochen werden. In allen Themen ist das gemeinsame Ziel, das Verständnis desArtikel 1 unserer Bundesverfassung
„Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus“
zu wecken. Der „Souverän“ des Staates ist nicht irgendein Funktionsträger, sondern der Staatsbürger. Jedes staatliche Organ, ja die Verfassung selbst, ist in der Artikulation des Staatsbürgers begründet.
Möge es der Schule gelingen, den staatlichen Aufbau unserer Republik und ihre Ideale der Jugend nahe zubringen und so für eine positive Zukunft zu wirken.
POLITISCHE BILDUNGPOLITISCHE BILDUNG
GRUNDKENNTNISSE
ÜBER
AUFBAU UND WESENTLICHE
FUNKTIONEN DES STAATES
Themen: Die Verfassung
Politische Willensbildung in Österreich
Der Bundespräsident
Der Nationalrat
Der Bundesrat
Der Landtag
Die BundesregierungDie Landesregierung
Die Gemeinde
Sozialpartnerschaft
Österreich und Europa
Anhang: Aufgaben des Bundesheeres
Die VERFASSUNGDie VERFASSUNG
STATUT (GRUNDGESETZ) REGELT AUFBAU UND FUNKTION DER
REPUBLIK ÖSTERREICH
DEMOKRATISCHE REPUBLIK
BUNDESSTAAT
RECHTSSTAAT
ZUSÄTZLICH
GRUND- UND FREIHEITSRECHTE DES ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERS
ALS
DIE BUNDESVERFASSUNGDIE BUNDESVERFASSUNG
Die österreichische. Bundesverfassung entstand 1920. Sie wurde oftmals novelliert ( ergänzt, teilweise geändert).
GRUNDSÄTZE:– DEMOKRATISCH Österreich ist eine demokratische
Republik, ihr Recht geht vom Volk aus
– BUNDESSTATLICH Österreich besteht aus 9 selbständigen Bundesländern (= Föderalismus)
– RECHTSSAATLICH Die gesamte Vollziehung erfolgt aufgrund von Gesetzen.
(also keine Willkür)
DIE GRUND- UND FREIHEITSRECHTEGarantieren dem Staatsbürger „Freiheit gegenüber dem Staat“z.B.: Vereins- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw.
Verfassung
Bundesgesetze
Verordnung Bescheid Amtshandlung Urteil Beschluss
ÄNDERUNGEN der Verfassung:Teiländerungen - durch 2/3 Mehrheit im NationalratGesamtänderungen - durch Volksabstimmung
(z.B. Umwandlung von Republik in Monarchie)
POLITISCHE WILLENSBILDUNGPOLITISCHE WILLENSBILDUNG
MITTELBARE DEMOKRATIEDer Wähler entscheidet indirekt (mittelbar) durch Wahl von Vertrauenspersonen. Diese entscheiden dann im Auftrag des Wählers.( NATIONALRAT, LANDTAG, GEMEINDERAT; BUNDESPRÄSIDENT)
UNMITTELBARE DEMOKRATIEDer Wähler entscheidet direkt:
VOLKSABSTIMMUNG(z.B.: Beitritt Österreichs zur EU)
VOLKSBEGEHRENVOLKSBEFRAGUNGBÜRGERINITIATIVEStaatsbürger wenden sich mit einem Anliegen
direkt an die öffentlichen Entscheidungsträger
OBERSTER HERRSCHER (SOUVERÄN) IM STAAT IST DER STAATSBÜRGER. NACH SEINER STIMME WERDEN ALLE POLITISCHEN GREMIEN ZUSAMMENGESETZT.
DER BUNDESPRÄSIDNTDER BUNDESPRÄSIDNT
IST DAS STAATSOBERHAUPT.
VOM VOLK FÜR
6 JAHRE GEWÄHLT
SEINE AUFGABEN:VERTRETUNG DER REPUBLIK NACH AUSSEN
BEGLAUBIGUNG AUSLÄNDISCHER GESANDTER
ABSCHLUSS VON STAATSVERTRÄGEN
EINBERUFUNG/AUFLÖSUNG DES NATIONALRATES
UNTERZEICHNUNG VON GESETZEN
OBERBEFEHL ÜBER DAS BUNDESHEER
ERNENNUNG/ENTLASSUNG DER BUNDESEGIERUNG
ERNENNUNG HOHER BEAMTER; OFFIZIERE
VERLEIHUNG VON BERUFSTITEL UND EHRENZEICHEN
ERNENNUNG DER HÖCHSTEN RICHTER
BEGNADIGUNGEN
Der BundespräsidentDer Bundespräsident
WAHL:Direkte Wahl durch die Staatsbürger, einmal Wiederwahl möglich.Passives Wahlrecht besteht für jeden Staatsbürger, der am 1. Jännerdes Wahljahres das 35. Lebensjahr vollendet hat.
ANGELOBUNG:erfolgt durch die Bundesversammlung(=Nationalrat und Bundesrat)
Bundespräsidenten seit 1945:
Dr. Karl RENNER 1945 - 1950Theodor KÖRNER 1951 - 1957Dr. Adolf SCHÄRF 1957 - 1965Franz JONAS 1965 - 1974Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 1974 - 1986Dr. Kurt WALDHEIM 1986 - 1992Dr. Thomas KLESTIL 1992 - 2004Dr. Heinz FISCHER 2004 -
DER NATIONALRATDER NATIONALRAT
STAATSVOLK
wählt
183 ABGEORDNETE
AUF 4 JAHRE
AUFGABEN:BESCHLUSS VON BUNDESGESETZEN
KONTROLLE DER REGIERUNG
Der NATIONALRATDer NATIONALRAT
DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG Stand:NR-Wahl 24.11.200279 Abgeordnete: ÖVP Präsident des Nationalrates:69 Abgeordnete: SPÖ Univ. Prof. Dr. Andreas Khol18 Abgeordnete: FPÖ II. Präsident des Nationalrates:17 Abgeordnete: GRÜNE Mag. Barbara Prammer
III. Präsident des Nationalrates:Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn
Aufgaben:Antrag, Beratung und Beschluss von BUNDESGESETZEN, Kontrolle der Bundesregierung
politisch -Fragerecht, Mißtrauensbeschlussrechtlich -Ministeranklagefinanziell -Budget (=Bundesfinanzgesetz)
Wahlberechtigung:
Aktiv Passiv
(selbst wählen) (gewählt zu werden)
jeder Staatsbürger, der am jeder Staatsbürger, der
1. Jänner des Wahljahres das das 19. Lebensjahr voll-
18. Lebensjahr überschritten hat. endet hat.
WAHLGRUNDSÄTZE:allgemein - jeder Staatsbürgergleich - jede Stimme zählt gleichdirekt - direkte Wahl v. Personen lt. Listegeheim - geheime Stimmabgabepersönlich - keine Stellvertretung möglichVerhältniswahl - Mandate werden auf Parteilisten im
Verhältnis der abgegebenen Stimmen vergeben
Der Wählerkann eine Stimme für eine Parteiliste und innerhalb der Parteiliste Vorzugstimmen für Regionalkandidaten abgeben.Bei der Nationalratswahl ist Österreich in 9 Landeswahlkreise und43 Regionalwahlkreise unterteilt.
BURGENLAND NIEDERÖSTERREICH KÄRNTEN OBERÖSTERREICH
SALZBURG STEIERMARK TIROL VORARLBERG WIEN
9 Landtage
e n t s e n d e n
62 M i t g l i e d e rin den
BUNDESRAT
Aufgaben
Vertretung der Bundesländerinteressen:
Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates
Anträge auf Bundesgesetze
DER BUNDESRATDER BUNDESRAT
LandtagLandtag
B-3 NÖ-12 K-4 OÖ-11
S-4 ST-9 T-5 V-3 W-11
LandtagLandtag
LandtagLandtag LandtagLandtag LandtagLandtag LandtagLandtag
LandtagLandtag LandtagLandtag LandtagLandtag
Der BundesratDer Bundesrat
Österreich hat ein „Zwei-Kammer System.“ Neben dem Nationalrat ist der Bundesrat als Ländervertretung die „Zweite Kammer.“
Sein Gewicht ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass er bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates kein absolutes Vetorecht hat. Der Nationalrat kann durch einen Beharrungsbeschluss das Veto des Bundesrates aufheben.
Die Mitglieder des Bundesrates werden auf die Dauer ihrer Landtage gewählt. Im Vorsitz wechseln sie halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge.
Derzeitige Zusammensetzung: Stand: Sept. 2006 SPÖ 28 Abgeordnete ÖVP 26 Abgeordnete Grüne 4 Abgeordnete FPÖ 3 Abgeordneter
Österreich ist ein Bundesstaat und besteht aus 9 selbständigen Bundesländern!
Der Niederösterreichische Landtag besteht aus 56 Abgeordneten, vom nö. Volk auf 5 Jahre gewählt!
wählt
NÖ. LANDTAG
AufgabenBeschluss von Landesgesetzen
Wahl der LandesregierungWahl der nö. Mitglieder des Bundesrates
Der LANDTAGDer LANDTAG
ÖVP SPÖÖVP SPÖ
FPÖ GrüneFPÖ Grüne
Der LandtagDer LandtagNiederösterreich hat ca. 1.550.000 Einwohner (Stand 2002).
Das Land ist in 21 Bezirke und 4 Städte mit eigenem Statut unterteilt.
LANDESSYMBOLE:Wappen: 5 gelbe Adler auf blauem Schild mit
Bürgerkrone
Landesfarben: blau - gelb
Landeshymne: „O Heimat, dich zu lieben...“
MANDATSVERTEILUNG: Stand:Landtagswahl 30.5.2003 Präsident d. nö. Landtags:ÖVP 31 Mag. Edmund FreibauerSPÖ 19 II. Präsident d. nö. Landtags: GRÜNE 4 Ewald SacherFPÖ 2 III.Präsident d. nö. Landtags:
Ing. Hans Penz
LANDESGESETZE
gelten im jeweiligen Bundesland( In der Bundesverfassung sind die Angelegenheiten, die vom Nationalrat für ganz Österreich durch Bundesgesetze zu regeln sind, genau aufgezählt. Alle übrigen Angelegenheiten kann jedes Bundesland selbständig durch Landesgesetze regeln.)
BUNDESRAT
Der nö. Landtag entsendet 12 Mitglieder in den Bundesrat ( insgesamt 62 Mitglieder)
DIE BUNDESREGIERUNGDIE BUNDESREGIERUNG
Auswertige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik
Wirtschaft und Arbeit Dr. M. Bartenstein
Soz. Sicherheit, Generationen u. Konsumentenschutz
Ursula Haubner
Finanzen Mag. K.H. Grasser
Landes-verteidigung Günther Platter
Gesundheit und Frauen M. Rauch-Kallat
Inneres Lise Prokop
Justiz Mag.Karin Gastinger
Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach
Land- u. Forstwirt- schaft, Umwelt- u. Wasserwirtschaft Dipl.Ing. Josef Pröll
Bildung, Wissenschaft u. Kultur Elisabeth Gehrer
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schweitzer
Staatssekretär im BM f. Finanzen Dr. Alfred Finz
Staatssekretär im BM für soziale Sicherheit und Generationen Sigisbert Dolinschek
Staatssekretär im BM f. Verkehr, Inno- vatiuon u. Technologie Mag.Helmut Kukacka
Staatssekretär im BM f. Verkehr, Inno- vatiuon u. Technologie Mag.Eduard Mainoni
Staatssekretär im BM f. Auswertige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler
REGIERUNGSFORMENREGIERUNGSFORMEN
GROSSE KOALITION 2 GroßparteienKLEINE KOALITION Einer Groß- und einer Kleinpartei
ALLEINREGIERUNG Eine Partei
KONZENTRATIONSREGIERUNG Alle im NR vertretenen Parteien
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
Vizekanzler u. Bundesminister f.
soziale Sicherheit u. Generationen
Hubert Gorbach
DIE BUNDESREGIERUNGDIE BUNDESREGIERUNG
BESTELLUNG
Die Bundesregierung wird vom Bundespräsident bestellt und angelobt (ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Bundesregierung ist das Ergebnis der Nationalratswahl)
KONTROLLE
Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung
politisch rechtlich
Mißtrauensbeschluss Ministeranklage
(=Enthebung aus Regierung)
Fragerecht
BUNDESVERWALTUNG
Ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt die Bundesregierung
durch Organe der
unmittelbaren mittelbaren
Bundesverwaltung
=eigene Behörden = Landeshauptmann
z.B. Finanzämter = Landesbehörden
= Bezirkshauptmann
und BürgermeisterREGIERUNGSFORMEN SEIT 19451945 - 1966 große Koalition (ÖVP - SPÖ)
1966 - 1970 Alleinregierung (ÖVP)
1970 - 1971 Minderheitsregierung (SPÖ)
1971 - 1983 Alleinregierung (SPÖ)
1983 - 1986 Kleine Koalition (SPÖ - FPÖ)
1986 - 2000 Große Koalition (SPÖ - ÖVP)
2000 - Kleine Koalition (ÖVP - FPÖ)
DIE LANDESREGIERUNGDIE LANDESREGIERUNG
Vom Landtag aufgrund der Landtagswahl gewählt und kontrolliert
Aufgaben
Landesverwaltung Übertragene
Bundesverwaltung
DURCH
AMT DER LANDESREGIERUNG
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
BÜRGERMEISTER (GEMEINDEAMT)
DIE LANDESREGIERUNGDIE LANDESREGIERUNGNiederösterreichNiederösterreich
Landeshauptmann: Dr. Erwin PRÖLL (ÖVP)Landeshauptm.Stv.: Ernst GABMANN (ÖVP)
Heidemaria ONODI (SPÖ)Landesräte: Mag.Sobotka (ÖVP)
Dipl.-Ing. Plank (ÖVP)Mag.Mikl-Leitner (ÖVP) Petra Bohuslav (ÖVP) Kranzl (SPÖ) Schabl (SPÖ)
DIE LANDESVERWALTUNGerfolgt durch das Amt der Landesregierung,
die Bezirksverwaltungsbehörden,die Bürgermeister (Gemeindeämter)
DIE ÜBERTRAGENE (MITTELBARE) BUNDESVERWALTUNGDie Vollziehung der Bundesgesetze kann durch eigene Behörden (z.B. Finanzämter) oder als übertragene Bundesverwaltung durch den
Landeshauptmanndem Amt der Landesregierungbzw. die Bürgermeister
erfolgen.
Die BezirkshauptmannschaftDie Bezirkshauptmannschaft( BH )( BH )
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) führt Bundes- und Landesverwaltung auf der Ebene des politischen Bezirks durch.
An der Spitze der BH steht als leitender Beamter der Bezirkshauptmann ( =Verwaltungsjurist, kein Politiker)
Städte mit eigenem Statut bilden eigene politische Bezirke.
In diesen Städten werden die Aufgaben der BH vom Magistrat wahrgenommen.
Erste Anlaufstelle einer BH ist die jeweilige Bürgerservicestelle.
Aufgabenbereiche:Allgemeine Verwaltung
Wirtschaft und Umwelt
Sicherheit und Ordnung
Gesundheit, Jugend u.Soziales
Land- u. Forstwirtschaft
GEMEINDEBEVÖLKERUNGwählt
GEMEINDEVORSTANDBÜRGERMEISTER
SELBSTÄNDIGE ÜBERTRAGENE AUFGABENGEMEINDEAUFGABEN VON BUND UND LANDZ.B. Z.B.SPORTSTÄTTENBAU, MELDEAMT,WOHNBAU... WAHLORGANISATION...
AUFSICHTDURCH
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT
DIE GEMEINDEDIE GEMEINDE
DIE GEMEINDEDIE GEMEINDE
Die Gemeinde ist ein „Selbstverwaltungskörper“, d.h. sie hat eigene Einnahmen und kann über die Art der Ausgaben selbst entscheiden = EIGENER WIRKUNGSBEREICH!
Zusätzlich hat die Gemeinde übertragene Aufgaben von Bund und Land = ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH
K in d erg artenS C H U L E N
G em ein d es traß enG em ein d ew eg e M ü ll K an a l
EIGENERW IRKUNGSBEREICH
W ä h le rverze ich n isW ah len
M eld ew esenS tan d esam t
ÜBERTRAGENERW IRKUNGSBEREICH
AUFGABENder
GEM EINDE
Der GEMEINDERAT wählt aus seiner Mitte den GEMEINDEVORSTAND (= geschäftsführende Gemeinderäte oder Stadträte) und den Bürgermeister u. Vizebürgermeister.
In Niederösterreich gibt es insgesamt 573 Gemeinden, davon 4 Städte mit eigenem Statut ( = Stadt und Bezirksverwaltungsbehörde) -
St.Pölten
Krems
Waidhofen/Ybbs
Wr.Neustadt
u. 67 Städte
Die Gemeinde hat für das tägliche Leben des Bürgers und auch für den Umweltschutz größte Bedeutung!
SOZIALPARTNERSCHAFTSOZIALPARTNERSCHAFTFreiwillige Zusammenarbeit von
Arbeitnehmern Unternehmern Landwirten
AK ÖGB BWK LWK
ANTRÄGE GEMEINSAME VORSCHLÄGE
LÖSUNGEN
AN
REGIERUNGEN ÖFFENTLICHKEIT
PARTEIEN ANDERE VERBÄNDE
Paritätische Kommission
ÖGB AK BWK BUNDESREGIERUNG
PREISUNTERAUSSCHUSS
LOHNUNTERAUSSCHUSS
BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS -UND SOZIALFRAGEN
LWR
SOZIALPARTNERSCHAFTSOZIALPARTNERSCHAFT
Begriffe:
AK Kammer*) für Arbeiter und Angestellte ( Pflichtmitgliedschaft aller Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge)
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund (Freiwillige Mitgliedschaft von Arbeitnehmern)
BWK Bundeswirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmer)
LWK Landwirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Landwirte)
Kammern sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“, d.h. sie
sind lt. Gesetz als Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft eingerichtet.
Aufgaben: „Ausgleich am grünen Tisch“ in Lohn- und Preisfragen, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenfragen.
Weiters haben die Interessensvertretungen die Möglichkeit, durch
Stellungnahmen bei der Entstehung von Bundesgesetzen mitzuwirken.
Österreich und EuropaÖsterreich und Europa
Weg zur europäischen Integration:1947: Europäischer Wiederaufbau, ERP-Marshall-
Plan
1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS
1957: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG Europäische Atomgemeinschaft, AWG
1960: Europäische Freihandelszone, EFTA
1967: EG entsteht aus EGKS, EWG u. EAG
1973: Freihandelsabkommen zwischen EG u. EFTA
1992: Schaffung der EU (Maastricht)
1993: EG und EFTA bilden den EWR
1995: Österreich wird Mitglied in der EU2001: Einführung des Euro in 13 Staaten der EU
2004: Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland,
Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta
Die wichtigsten Außenhandelspartner Österreichs:Werte in % Import ExportDeutschland 40,8% 3139%Italien 7 % 8,7%Schweiz 3,3% 5,1%Frankreich 4,8% 4,4%
Österreich und EuropaÖsterreich und EuropaAufbau und Organe derAufbau und Organe der
Europäischen UnionEuropäischen Union
Kommission: „Regierung“ der EU
17 Mitglieder
Ministerrat: „Gesetzgeber“ der EU12 Mitglieder (Außenminister oder Fachminister)
Europäischer Rat: „Grundsatzentscheidungen“
12 Regierungschefs
Europäisches „Berater, Kritiker, Kontrolleur“
Parlament: 518 Abgeordnete auf 5 Jahre
EUROPÄISCHER „Wächter“ über Verträge
Gerichtshof:
Wirtschafts- und „Beratung“
Sozialausschuß: Vertreten sind
Sozialpartner, Selbständige,
Landwirte, Verbraucher.
AnhangAnhang
Aufgaben d. Bundesheeres Schutz der Grenzen Schutz d. verfassungsmäßigen Einrichtungen Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen Mitwirkung bei Friedenssicherung und Katastrophenhilfe
im Ausland
Für den Inhalt verantwortlich:PI NÖ Abt. BS, Dechant-Pfeifer-Str. 3, 2020 Hollabrunn
Redaktion: BOL Christian Bauer; Email: [email protected]
Stand: 1. September 2006
Top Related