1. Änderung B-Plan Planzeichnung 12.11...Rieden am Forggensee, _____ Streif, Erster Bürgermeister...

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  • B-Plan Nr. 6"Forggenseeufer - Osterreinen"

    B-Plan Nr. 14 "Osterreinen-Forggenseestraße

    Biotop-Nr. 8330-0230.001

    HerrenWC DamenWC

    VorraumWaschbeckenW

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    WC, Wasserwacht

    Sanitär-gebäude

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    SOCamp

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    PLANZEICHENERKLÄRUNG

    Art der baulichen Nutzung

    SO

    1. Festsetzungen

    Sondergebiete, die der Erholung dienen,für Camping- und Zeltplätze zugelassen

    Maß der baulichen Nutzung

    Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßI

    Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Dienstleistungendes öffentlichen Bereichs

    Maß der baulichen Nutzung

    Baugrenze

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    M Baugrenze für Mobil-Homes

    Baugrenze für Camping-Fässer

    Baugrenze für DauercamperD

    Badeplatz, darf nur genutzt werden als Liegefläche,das Lagern und Mitbringen von Surfbrettern odersonstigen Segelfahrzeugen ist unzulässig

    Grünflächen

    öffentliche Grünfläche

    Öffentlicher Spielplatz

    Wasserflächen

    Bachlauf

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    Hauptwanderweg

    Verkehrsflächen

    Stellplatzfelder

    bestehende Grundstücksgrenzen

    Flurstücksnummern346/1

    2. Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

    Abgrenzung Biotop-Nr. 8330-0230.001

    Landschaftsschutzgebiet

    Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

    Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

    Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

    Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft

    1Öffnen des BachlaufsEntwicklung eines Hochstaudensaums (wechselseitige 2-jährige Mahd ab September) Extensivwiese (ein- bis zweischürige Mahd nach dem 15. Juni), keine DüngungPflanzen von einheimischen Bäumen und Sträuchern

    Erhaltung: Bäume, laut Umweltbericht

    Anpflanzen: Großbaum, laut Umweltbericht

    Anpflanzen: Kleinbaum, laut Umweltbericht

    Sonstige Planzeichen

    bestehende Haupt- und Nebengebäude

    Anpflanzen: Strauchgruppen, Sträucher, laut Umweltbericht

    VERFAHRENSVERMERKEDer Gemeinderat Rieden am Forggensee hat in der Sitzung vom 28.04.2014 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Forggenseeufer-Osterreinen" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurdeam 11.12.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 12.11.2018 hat in der Zeit vom 19.12.2018 bis 21.01.2019 stattgefunden.

    Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 12.11.2018 hat in der Zeit vom 19.12.2018 bis 21.01.2019 stattgefunden.

    Zu dem Entwurf der Bebauungsplanändeurng in der Fassung vom XX.XX.2019 wurden die Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom XX.XX.2019 bis XX.XX.2019 beteiligt.

    Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom XX.XX.2019 wurde mit der Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom XX.XX.2019 bis XX.XX.2019 öffentlich ausgelegt.

    Die Gemeinde Rieden am Forggensee hat mit Beschluss des Gemeinderats vom XX.XX.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 "Forggenseeufer-Osterreinen" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassungvom XX.XX.2019 als Satzung beschlossen.

    Rieden am Forggensee,

    ___________________________________Streif, Erster Bürgermeister

    Die Planzeichnung in der Fassung vom XX.XX.2018 sowie der Textteil in der Fassung vom XX.XX.2018 mitUmweltbericht sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses des Gemeinderates vom XX.XX.2019 und werden hiermit ausgefertigt.

    Rieden am Forggensee,

    ___________________________________Streif, Erster Bürgermeister

    Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Forggenseeufer-Osterreinen" wurdeam _______________ gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Seit diesem Zeitpunkt wird die 1. Bebauungsplanänderung mit Satzung, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden im Rathaus zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen über den Inhalt Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des BebauungsplanesNr. 6 "Forggenseeufer-Osterreinen" nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

    Auch auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 BauGB, sowie des § 215 Abs. 1 BauGB wurdehingewiesen.

    Rieden am Forggensee,

    ___________________________________Streif, Erster Bürgermeister

    Gemeinde Rieden am ForggenseeLindenweg 4, 87669 Rieden a. F. Telefon: (0 83 62) 79 35, Telefax: (0 83 62) 92 38 87, gemeinde@rieden.de

    1. Änderung und ErweiterungB-Plan Nr. 6 "Forggenseeufer-Osterreinen"

    Maßstab: 1 : 1.000Vorentwurf vom 12.11.2018

    Hofmann & DietzArchitektur | Landschaftsarchitektur | StadtplanungMeinrad-Spieß-Platz 2 | 87660 IrseeTelefon 08341/9667380 | Fax 08341/9667388info@hofmann-dietz.de