104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Novellierung der (Muster-) Weiterbildungs- ordnung.

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104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Novellierungder

(Muster-)

Weiterbildungs-ordnung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Novellierungder

(Muster-)

Weiterbildungs-ordnung

Paragrafen-TeilParagrafen-Teil

Ziele

einheitliche Bildungsordnung

transparente Struktur

klar definierte Begriffe

Flexibilität ambulant und stationär

Qualitätssicherung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Zielkonflikte

BerufsrechtSozialrecht / Zivilrecht

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Wissenschaftprakt. Medizin

QualitätsanforderungMachbarkeit

VereinfachungAusdifferenzierung

Bezeichnungen MWBO ´92

Fachkunde Fachkunde

Facharzt

Fakultative Weiterbildung

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Fachkunde außerhalb WBO

Fachkunde FachkundeFachkunde

Fakultative Weiterbildung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Facharzt

Facharzt

Fachkunde

Fakultative Weiterbildung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Facharzt

Schwerpunkt

Fachkunde

Fakultative Weiterbildung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Schwerpunkt

Fachkunde

Fachkunde

Fakultative Weiterbildung

Fachkunde

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Fachkunde104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

 

   Bisherige Fachkunden   Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall von Fachkunden bei einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung.  Gebietsbezogene, nicht obligatorische Inhalte können unter einem zur Weiterbildung befugten Arzt – auch während der Weiterbildung zum Facharzt – erworben werden. Die Überprüfung der erlangten Kenntnisse kann im Rahmen der Facharzt-Prüfung erfolgen; eine entsprechende Bescheinigung wird von der Ärztekammer ausgestellt. Werden solche definierten Inhalte im Sinne einer Nachqualifikation nach schon abgeschlossener Facharztweiterbildung erworben, so müssen diese Kenntnisse in einer eigenen Prüfung vor der Ärztekammer nachgewiesen und bescheinigt werden.

103. Deutscher Ärztetag in Köln

Fachkunde

Fachkunde

Fakultative Weiterbildung

Fachkunde

Ø104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Fakultative Weiterbildung

Fakultative Weiterbildung

Fakultative Weiterbildung

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Facharzt

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Fakultative Weiterbildung104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

 

 

Fakultative Weiterbildung  Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall der bisher nicht führungsfähigen Bezeichnung „Fakultative Weiterbildung“ bei einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung. Soweit bislang als „Fakultative Weiterbildung“ beschriebene Weiterbildungsinhalte als eigenständige Qualifikationen erhalten bleiben sollen, sind sie in andere Qualifikationen - z.B. in Schwerpunkte, Zusatzbezeichnungen - zu überführen; anderenfalls sind sie gegebenenfalls in die Facharztweiterbildung zu reintegrieren.

103. Deutscher Ärztetag in Köln

Fakultative Weiterbildung Ø

Fakultative Weiterbildung

Fakultative Weiterbildung

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

Zusatzbezeichnung

Zusatzbezeichnung104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

ZusatzbezeichnungZusatzbezeichnung

Zusatzbezeichnung104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

 

Zusatzbezeichnung / Bereich  

Zusatzbezeichnungen stellen eine Qualifikation dar, die verschiedenen Gebieten zugeordnet werden können.

Dabei soll in einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung gelten:Lassen sich die Inhalte einer Zusatzbezeichnung einer definierten Auswahl von Gebieten zuordnen, so gliedern sich die Weiterbildungsinhalte in Basiskenntnisse und in einzelnen Gebieten zugeordnete Kenntnisse. Die allgemeinen Basiskenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen von allen gleichermaßen nachgewiesen werden. Die gebietsspezifischen Kenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen nur für das jeweilige Fachgebiet erlernt werden.

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Zusatzbezeichnung 104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

ZusatzbezeichnungBereich„Menü-System“

Bereichsbezeichnung 104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

ZusatzbezeichnungBereich„Menü-System“

Befähigungsnachweis

Befäh

igu

ng

s-n

achw

eis

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Facharzt

Schwerpunkt

Bereich„Menü-System“

Befähigungsnachweis104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

 

 Befähigungsnachweis  

Der Deutsche Ärztetag beschließt im Rahmen einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung die Einführung einer neuen Qualifikation im Weiterbildungsrecht, welche „Befähigungsnachweis” genannt wird. Der Befähigungsnachweis ist definiert als fakultative, theoretische und berufsbegleitend zu erwerbende Qualifikation. Der Erwerb der Kenntnisse ist nicht an die Vermittlung durch einen weiterbildungsbefugten Arzt gebunden, muss aber durch eine von der Ärztekammer anerkannte Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.Neu einzuführende Bezeichnungen werden im Einzelnen vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgeschlagen und von den Landes-ärztekammern beschlossen. Diese Befähigungsnachweise sind somit nicht Bestandteil der Weiterbildungsordnung im Sinne des (genehmigungsbedürftigen) Satzungsrechtes, sie sind jedoch in einem Katalog als Anhang zur Weiterbildungsordnung aufzulisten.Befähigungsnachweise dienen auch als Instrument zur Weiterqualifikation. 

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Befähigungsnachweis104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt

Schwerpunkt

Bereich„Menü-System“

Befäh

igu

ng

s-n

achw

eis

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Bezeichnungen MWBO neuweitere Beschlüsse

Facharzt

Schwerpunkt

Bereich„Menü-System“

Befäh

igu

ng

s-n

achw

eis

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weitere Beschlüsse

   

EU-Konformität  Der Deutsche Ärztetag beschließt, dass in einer novellierten (Muster-) Weiterbildungsordnung die Mindestzeiten der Schwerpunkt-weiterbildungen 3 Jahre betragen sollen, um für deutsche Ärztinnen und Ärzte eine Migration innerhalb der europäischen Union zu erleichtern.

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weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln

 

 

Gebietsdefinition  Bei Verabschiedung einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung wird das Gebiet wie in der jetzt gültigen (Muster-)Weiterbildungsordnung abschließend definiert. Die Definition umfasst einheitlich sämtliche innerhalb des Gebietes zu erwerbenden Kompetenzen.Die Facharztweiterbildung bildet die wesentliche Teilmenge des Gebietes ab und beschreibt die obligatorischen Kenntnisse für alle Ärzte dieser Fachgruppe.Darüber hinaus können innerhalb der Gebietsgrenzen zusätzliche Kompetenzen (z.B. Zusatzbezeichnungen) individuell erworben werden.

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Common trunk    Bei der Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung befürwortet der Deutsche Ärztetag die grundsätzliche Möglichkeit einer Strukturierung der Weiterbildung in geeigneten Gebieten über eine gemeinsame Basisweiterbildung. Über die Einführung geeigneter Gebieten wird der Deutsche Ärztetag erst beschließen, wenn konkrete Inhalte für eine entsprechende Basisweiterbildung definiert worden sind und wenn dargelegt ist, dass ausreichend Weiterbildungsstätten eine derartige Basisweiterbildung vermitteln können.

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Common trunk chirurgische Fächer   Der Deutsche Ärztetag nimmt die Pläne der Neuordnung .... der chirurgischen Fächer zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Weiterbildungsgremien .... in die Detailplanung einzutreten.

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weitere Beschlüsse103. Deutscher Ärztetag in Köln

IV-10 mehr niedergelassene Ärzte zur Weiterbildung befugen

IV-20 Erweiterung der Zahl der Weiterbildungsbefugten (Oberärztinnen & Oberärzte)

IV-15 Evaluierung von Weiterzubildenden, Weiterbildungsbefugten und Weiterbildungsstätten

IV-30 Übergangsbestimmungen eindeutig und klar

IV-40 Zur Dokumentation der Weiterbildung ist ein bundeseinheitlich gestaltetes Weiterbildungsbuch einzuführen. Dieses muss zur Prüfung der Kammer vorgelegt werden.

IV-17 Aufforderung der Landesärztekammern, die WBO bundeseinheitlich abzustimmen und zeitnah umzusetzen

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Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung  Der 103. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, dem 104. Deutschen Ärztetag auf der Grundlage der Beschlüsse des 103. Dt. Ärztetages zur Struktur der (Muster-) Weiterbildungsordnung die erste Stufe einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung vorzulegen.

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Struktur

Medizin

Fachrichtung

konservative Medizin

operative Medizin

nervenheilkundliche Medizin

theoretische Medizin

ökologische Medizin

methodisch-technische Medizin

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Struktur

Medizin

Fachrichtung

Gebiet

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StrukturGebietGebiet

Schwerpunkt

Befähigungsnachweis

Bereich

Struktur

Gebiet

Schwerpunkt

Bereich

Befähigungsnachweis

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Definition

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

StrukturGebietGebiet

Schwerpunkt

Befähigungsnachweis

Bereich

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Struktur

Struktur

Was muss ich lernen, um die Kompetenz (z.B. Facharzt~) zu erwerben und um eine

Bezeichnung führen zu dürfen (Facharzt für ...)

Inhalt der Kompetenz

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Festlegung

Gebietsgrenzen

Beispiel: Gebiet Innere Medizin

Facharzt für Innere Medizin

Schwerpunkt Nephrologie

Schwerpunkt Endokrinologie

Schwerpunkt Kardiologie

Gebiet Innere Medizin Kompetenz

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Ausüben, nur was erlernt

Gebietsgrenze

grundsätzliche Beschränkung auf das Gebiet

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Struktur

Medizin

Fachrichtung

Gebiet

Befähigungsnachweis

Schwerpunkt

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Struktur

Medizin

Fachrichtung

Common trunk

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Struktur

Medizin

Fachrichtung

Common trunk

3 Jahre

Struktur (M)WBO

Abschnitt A

Abschnitt B

Abschnitt C

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ParagrafenteilBegriffsbestimmungenRegularienGebiet / SchwerpunktDefinitionen

DefinitionenBereich

Festlegung der Inhalte der Kompetenzen

Festlegung der Inhalte der Kompetenzen

Abschnitt A BegriffsbestimmungenRegularien

Abschnitt A

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Ein Gebiet wird als ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit.

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Facharztbezeichnung.

Struktur(2)

Abschnitt A

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben.

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Schwerpunktbezeichnung.

Struktur(3)

Abschnitt A

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Ein Bereich wird durch Weiterbildungs-inhalte beschrieben, die auch mehreren Gebieten zugeordnet werden können.

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bereichsbezeichnung.

Die Gebietsgrenzen .... werden dadurch nicht erweitert.

Struktur(4)

Abschnitt A

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.

Struktur(5)

Beispiel

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.

Struktur(5)

Beispiel104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

12. Dermatohistologie

Befähigungsnachweise

Voraussetzungen:

Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten

Facharzt für Pathologie

Beispiel

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.

Struktur(5)

Abschnitt A

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. ....

Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.

Struktur(5)

Abschnitt A

§ 2

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung, der .... durch eine bestandene Prüfung .... nachgewiesen wird, bestätigt die fachliche Kompetenz.

Struktur(6)

Abschnitt A

§ 2

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.... in Abschnitt B, .... in Abschnitt C aufgeführt. Die Befähigungsnachweise werden in einer von den Ärztekammern gemeinsam erstellten bundeseinheitlichen Liste veröffentlicht.

Struktur(7)

Abschnitt A

§ 3

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Facharzt-, Schwerpunkt-, Bereichsbezeichnungen und Befähigungsnachweise dürfen nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung unter Beachtung der Regeln der Berufsordnung geführt werden.

Führen von Bezeichnungen(1)

Abschnitt A

§ 5

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten .... und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Arztes .... zu bestätigen.

Befugnis(3)

Abschnitt A

§ 5

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Dem Antrag (auf Weiterbildungs-befugnis) ist ein gegliedertes Programm .... beizufügen.

Befugnis(5)

Abschnitt A

§ 8

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren und .... Mindestens jährlich überprüfen und abzeichnen zu lassen.

Dokumentation der Weiterbildung

Abschnitt A

§ 12

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse bestellt die Ärztekammer.

Prüfungsausschuss

3

3 Es bestehen in den Ärztekammern unterschiedliche Regelungen; die diesbezüglichen Formulierungen sind ggf. in den jeweiligen WBO´s anzupassen.

(5)

Abschnitt A

§ 13

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

.... Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Die Dauer der Prüfung beträgt grundsätzlich 30 Minuten.

Prüfung(2)

Abschnitt A

§ 13

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Alle Bezeichnungen, die ja alle führungsfähig sind, sind von der

Kammer geprüft!

Prüfung

Abschnitt A104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

§ 17 Weiterbildung in der EU

EU-Regelungen

§ 4 Art, Inhalt und Dauer

(4) Unterbrechungen

(6) Teilzeit

Abschnitt A

§ 18

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Übergangsbestimmungen

§ 19 Aufhebung von Bezeichnungen

§ 20 Inkrafttreten

Beschlussantrag104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Beschlussantrag104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

 

  

Der 104. Deutsche Ärztetag nimmt den Abschnitt A – „Paragrafenteil“ – einer zu novellierenden (Muster)-Weiterbildungsordnung als Grundlage für die weiteren Arbeiten zustimmend zur Kenntnis.

Auf dieser Basis sollen die Abschnitte B (Definition und Festlegung der Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) und C (Definition und Festlegung der Bereiche) sowie die neu einzuführenden Befähigungsnachweise ausgearbeitet und als Gesamtpaket mit dem Abschnitt A dem nächsten bzw. übernächsten Deutschen Ärztetag zur Beratung vorgelegt werden.

Vorstand der Bundesärztekammer

Beschlussantrag104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

104. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

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