106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Novellierung der (Muster-) Weiterbildungs- ordnung.

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106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Novellierungder

(Muster-)

Weiterbildungs-ordnung

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Taj Mahal

Ziele

einheitliche Bildungsordnung

transparente Struktur

klar definierte Begriffe

Flexibilität ambulant und stationär

Qualitätssicherung

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Zielkonflikte

BerufsrechtSozialrecht / Zivilrecht

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

WissenschaftPraxis

QualitätsanforderungMachbarkeit

VereinfachungSpezialisierung

Weiter-bildung

Honorar-verteilung

Bildungs-inhalte

Bildungs-angebot

Zielkonflikte

BerufsrechtSozialrecht / Zivilrecht

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

WissenschaftPraxis

QualitätsanforderungMachbarkeit

VereinfachungSpezialisierung

Weiter-bildung

Honorar-verteilung

Bildungs-inhalte

Bildungs-angebot

Beratungsverlauf

101. Dt. Ärztetag 1998

103. Dt. Ärztetag 2000

104. Dt. Ärztetag 2001

105. Dt. Ärztetag 2002

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Beschluss zur Weiterentwicklung der MWBO

Grundsatzbeschluss Novellierung [V-1 u.a.]

Grundkonzept mit Vorstellung des Abschnitts A

Beschluss zur zweistufigen Hausarztweiterbildung

Vorlage der Novelle der MWBO

106. Dt. Ärztetag 2003

Beratungsverlauf

101. Dt. Ärztetag 1998

103. Dt. Ärztetag 2000

104. Dt. Ärztetag 2001

105. Dt. Ärztetag 2002

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Beschluss zur Weiterentwicklung der MWBO

Grundsatzbeschluss Novellierung [V-1 u.a.]

Grundkonzept mit Vorstellung des Abschnitts A

Beschluss zur zweistufigen Hausarztweiterbildung

Vorlage der Novelle der MWBO

106. Dt. Ärztetag 2003

 

Die (Muster-) Weiterbildungsordnung bedarf der Überarbeitung.Die Bundesärztekammer erhält den Auftrag, eine überarbeitete Entwurfs-Fassung dem 103. Deutschen Ärztetag vorzulegen. Hierbei sollten unter Beteiligung der Landesärztekammern, der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Berufsverbände überprüft werden:

- die Weiterbildungsbezeichnungen- die Übernahme von Zusatzbezeichnungen, Fakultativen aeWeiterbildungen, Fachkunden in die Regelweiterbildungund/oder- die Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen

Zugleich sind eine Klärung der Frage zur Festlegung der Gebietsgrenzen und eine redaktionelle Überarbeitung des Paragraphenteils notwendig und diese dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Vorbereitung

Anhörungen der Fachgesellschaften und Berufsverbände

Beratungen in den Landesärztekammern

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Abstimmungen mit der KBV

vorbereitende Diskussionen im Arbeitsausschuss der StäKo „Ärztl. WB“

Diskussionen und Beschlüsse in der StäKo „Ärztl. WB“ mit Empfehlung an den Vorstand der BÄK

Diskussionen und Beschlüsse des Vorstandes der BÄK mit Antrag an den Dt. Ärztetag

Beschlussfassung durch den Dt. Ärztetag

Struktur (M)WBO

Abschnitt A

Abschnitt B

Abschnitt C

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Paragraphenteil

Gebietsdefinition

Facharzt-Kompetenz

Zusatzweiterbildungen

Schwerpunkt-K.

Curriculäre Fortbildung

Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5)

Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)

Facharzt-Kompetenz

Schwerpunkt-K.

Zusatzweiterbildungen

Struktur (M)WBO

Abschnitt A

Abschnitt B

Abschnitt C

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Paragraphenteil

Gebietsdefinition

Facharzt-Kompetenz

Zusatzweiterbildungen

Schwerpunkt-K.

Curriculäre Fortbildung

Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5)

Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)

Facharzt-Kompetenz

Schwerpunkt-K.

Zusatzweiterbildungen

1992 2003

Gebiete 41 32

Facharzt-Qualifikation

41 44

Schwerpunkt-Qualifikation

18 18

Sonstige Qualifikation

102

Zusatz-weiterbildung

48

Struktur (M)WBO

Abschnitt A

Abschnitt B

Abschnitt C

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Paragraphenteil

Gebietsdefinition

Facharzt-Kompetenz

Zusatzweiterbildungen

Schwerpunkt-K.

Curriculäre Fortbildung

Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5)

Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)

Facharzt-Kompetenz

Schwerpunkt-K.

Zusatzweiterbildungen

1992 2003

Gebiete 41 32

Facharzt-Qualifikation

41 44

Schwerpunkt-Qualifikation

18 18

Sonstige Qualifikation

102

Zusatz-weiterbildung

48

Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag

formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen

(„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“)

§§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst

Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20

Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte

Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen

Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten

Überblick

Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag

formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen

(„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“)

§§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst

Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20

Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte

Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen

Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten

Überblick

Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag

formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen

(„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“)

§§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst

Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20

Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte

Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen

Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten

Überblick

Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Differenzierung Gebietsgrenze und Weiterbildungskompetenzen

alle Bezeichnungen sind ankündigungsfähig

alle Weiterbildungs-Gänge enden mit einer Prüfung

Weiterbildung findet in hauptberuflicher bezahlter Tätigkeit statt mwioder berufsbegleitend (Zusatz-Weiterbildung)

Teilzeit-Weiterbildung (mind. 50 %) wird durchgehend anerkannt

Dokumentation und regelmäßige Gespräche über den mwiWeiterbildungsstand und -verlauf

Verbundbefugnisse sind möglich

klare allgemeine Übergangsbestimmungen in § 20, mwispezielle in den Abschnitten B und C

Eckpunkte

Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Darstellung der WB-Inhalte, die generell Gegenstand der WB sind mwi(und damit auch prüfungsrelevant) in „Allgemeinen Bestimmungen“

inhaltliche WB-Anforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien mwikonkretisiert

(101. DÄT [V-7]: Inhalte der WBO sind nicht Gegenstand der Beratung auf den Ärztetagen)

„common trunk“ in 4 Gebieten

theoretische Fächer wieder aufgegriffen

Überblick

(Chirurgie, HNO, Pathologie, Pharmakologie)

Denkbar auch bei Hygiene u. Umweltmedizin / Mikrobiologie, Virologie, miInfektionsepidemiologie / Labormedizin / Transfusionsmedizin Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotherapie

(Anatomie, Biochemie, Physiologie)

Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Darstellung der WB-Inhalte, die generell Gegenstand der WB sind mwi(und damit auch prüfungsrelevant) in „Allgemeinen Bestimmungen“

inhaltliche WB-Anforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien mwikonkretisiert

(101. DÄT [V-7]: Inhalte der WBO sind nicht Gegenstand der Beratung auf den Ärztetagen)

„common trunk“ in 4 Gebieten

theoretische Fächer wieder aufgegriffen

Überblick

(Chirurgie, HNO, Pathologie, Pharmakologie)

Denkbar auch bei Hygiene u. Umweltmedizin / Mikrobiologie, Virologie, miInfektionsepidemiologie / Labormedizin / Transfusionsmedizin Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotherapie

(Anatomie, Biochemie, Physiologie)

Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich)

Aufbau im Überblick

Aufbau im Einzelnen

Einzelheiten

Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich)

Aufbau im Überblick

Aufbau im Einzelnen

Einzelheiten

Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich)

Aufbau im Überblick

Aufbau im Einzelnen

Einzelheiten

Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende

mwiQualifikationen“ werden in einer Ebene zusammengefasst

• im Sinne von Transparenz und Deregulierung

• Kriterien für die Zuordnung sind nicht exakt abgrenzbar

• Abbau von Emotionen

Zusatz-Weiterbildungen sind ärztl. Qualifikationen, deren

mwiWeiterbildung immer zusätzlich inhaltliche, aber meist auch

mwizeitliche Nachweise erfordert (zum Teil als Kurse)

Überblick

Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Einzelheiten

Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich)

Aufbau im Überblick

Aufbau im Einzelnen

Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Einzelheiten

Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich)

Aufbau im Überblick

Aufbau im Einzelnen

Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Einzelheiten

Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich)

Aufbau im Überblick

Aufbau im Einzelnen

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

„curriculäre Fortbildung“• in theoretischen Kursen / Seminarform• ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten• ohne Prüfung

berufsbegleitende Qualifikationen

Problemdarstellung• exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich• Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO)• Probleme mit HKaGs

„curriculäre Fortbildung“• typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung• eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

„curriculäre Fortbildung“• in theoretischen Kursen / Seminarform• ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten• ohne Prüfung

berufsbegleitende Qualifikationen

Problemdarstellung• exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich• Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO)• Probleme mit HKaGs

„curriculäre Fortbildung“• typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung• eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

„curriculäre Fortbildung“• in theoretischen Kursen / Seminarform• ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten• ohne Prüfung

berufsbegleitende Qualifikationen

Problemdarstellung• exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich• Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO)• Probleme mit HKaGs

„curriculäre Fortbildung“• typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung• eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C

Schlussbetrachtung

Verminderung der Zahl der WB-Bezeichnungen

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Zusammenführung von Gebieten und QualifikationenBasisweiterbildung „common trunk“transparente Strukturen

klare Begriffe mit ErläuterungenFlexibilität in der Handhabung des WB-Rechts

Rotation ambulant und stationär, Verbundweiterbildungen

Basis-Weiterbildungen

Verbesserung der Qualität in der WB

flexible Zuordnungen in Abschnitt C

jährlicher Abgleich des Wissensstandes

verpflichtende Dokumentation und Kommunikation

Verbesserung der Prüfungsmodalitäten

3 Qualifikationsebenen

einheitliche Schemata

Schlussbetrachtung

Verminderung der Zahl der WB-Bezeichnungen

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Zusammenführung von Gebieten und QualifikationenBasisweiterbildung „common trunk“transparente Strukturen

klare Begriffe mit ErläuterungenFlexibilität in der Handhabung des WB-Rechts

Rotation ambulant und stationär, Verbundweiterbildungen

Basis-Weiterbildungen

Verbesserung der Qualität in der WB

flexible Zuordnungen in Abschnitt C

jährlicher Abgleich des Wissensstandes

verpflichtende Dokumentation und Kommunikation

Verbesserung der Prüfungsmodalitäten

3 Qualifikationsebenen

einheitliche Schemata

Anreize für eine

einheitliche

Bildungsordnung ?

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit