121213 fundraisingtreff sepa online fundraising

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Keine Angst vor SEPA! Was ist SEPA, welche Auswirkungen hat es auf das Fundraising von spendensammelnden Organisationen und was ist zu tun, um für den 01.02.2014 vorbereitet zu sein?

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Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Keine Angst vor SEPA!

SEPA - Chancen und Risiken

im Online-Fundraising

13. Dezember 2012

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Inhalt

•  Einführung

•  Das neue europäische Lastschriftverfahren

•  Online Alternative zu SEPA

•  SEPA und SDD – Was ist zu tun?

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA ist schon da ...

•  SEPA = Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro Zahlungsraum)

•  Start mit Einführung des Euro (2002)

•  Ziel: keine Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Ab 2014 ist das Vergangenheit ...

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA macht es möglich ...

Ein einheitliches Verfahren für den Geldtransfer ...

... mit besserem Schutz für die VerbraucherInnen ...

... z.B. für den Lastschrifteinzug von Online-Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Patenbeiträgen, Dauerspenden ...

... in32 Ländern!

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA und 32 machen mit ...

27 Mitgliedsstaaten der EU (davon 17 aus der €uro-Zone)

+ Schweiz, Island, Monaco, Liechtenstein, Norwegen

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA ist schon da ...

•  SEPA-Verordnung (EU-Verordnung 260/2012)

  ist in Kraft seit März 2012

  SEPA Begleitgesetz verabschiedet vom Deutschen Bundestag im November 2012

  Stichtag für SEPA-Zahlungsverkehr:

01. Februar 2014

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA ist schon da ...

•  Juli 2012: bundesweite Änderung der AGBs in der deutschen Kreditwirtschaft trat in Kraft

•  gültige (!) Einzugsermächtigungen können von den Banken in SEPA Lastschriften umgewandelt werden

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Was ändert sich - Überblick

•  Gläubiger-ID

•  IBAN (und BIC) statt Kontonummer und BLZ

•  verkürzter Verwendungszweck

Im Lastschrifteinzugsverfahren SDD:

•  Lastschrift-Mandat

•  physikalische Unterschrift

•  technische Übermittlung

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Gläubiger-ID

Gläubiger-ID

•  eindeutige ID des Zahlungsempfängers, z.B. der NPO

•  wird von der Bundesbank kostenlos vergeben

•  Formular auf Homepage der Bundesbank

glaeubiger-id.bundesbank.de

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Gläubiger-ID

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IBAN die Schreckliche

IBAN (und BIC) ersetzen Name, Kontonummer und BLZ

IBAN z.B.: DE PP BBBBBBBB KKKKKKKKKK*

(P = Prüfziffer, B = Bankleitzahl, K = Kontonummer; * Bei einigen Banken ist die letzte Stelle der Kontonummer ebenfalls eine Prüfziffer!)

BIC z.B. BBBB DE FFFFF

(B = Bankbezeichnung; DE, FFFFF = Filialbezeichnung)

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

IBAN die Schreckliche

Nur Banken dürfen eine korrekte IBAN berechnen!

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

IBAN die Schreckliche

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

IBAN und BIC

Sonderregelung für Verbraucherinnen

gilt nicht für Unternehmen und NGOs

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

IBAN und BIC

Achtung:

SEPA Lastschriftmandate immer mit IBAN!

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Verwendungszweck

•  Verkürzter Verwendungszweck

•  bisher: 13x27=351 Zeichen beim DTA

•  neu:4x35=140 Zeichen

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Verwendungszweck

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Inhalt

•  Einführung

•  Das neue europäische Lastschriftverfahren

•  Online Alternative zu SEPA

•  SEPA und SDD – Was ist zu tun?

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SDD

•  SDD (SEPA Direct Debit)

•  einheitliches europäisches Lastschriftverfahren

•  Unternehmen und NGOs müssen bei neuen Vertragsabschlüssen nach dem 1. Februar 2014 SEPA-Mandate verwenden.

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SDD Was ändert sich - Überblick 1.  SEPA Lastschrift-Mandat

2.  Mandatsreferenznummer

3.  Gültigkeit mit physikalischer Unterschrift

4.  Technische Übermittlung (XML-Format)

5.  Neue Bankeinreichungsfristen

6.  Gültigkeit der Mandate

7.  Pre-Notification

8.  Sperren

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

1. SEPA Lastschrift-Mandat

•  Spender erteilt der NGO Erlaubnis Geld von seinem Konto einzuziehen

und gleichzeitig

•  seiner Bank die Erlaubnis sein Konto zu belasten

•  früher: Nach-Autorisierung durch Nicht-Widerspruch

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

1. SEPA Lastschrift-Mandat - Bestandteile

•  Gläubiger-ID

•  Mandatsreferenznummer (kann nachgetragen werden)

•  Name und Anschrift

•  IBAN (und BIC)

•  Datum der Unterschrift

•  Unterschrift

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Einzugsermächtigung alt

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

2. Mandatsreferenznummer

•  organisationsintern eindeutige Kennzeichnung des Mandats

•  bis zu 35 Stellen frei zu vergeben

z.B. eindeutige Spender-ID + Zähler oder Datum

>> erfordert Mandatsverwaltung

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

3. Gültigkeit nur mit physikalischer Unterschrift

„weiße“ Mandate sind mündlich oder online erteilte

Einzugsermächtigungen, z.B.:

•  bei Charity-Sendungen im Fernsehen

•  bei Telefonaktionen

•  im Online-Fundraising

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Lastschrift ohne Unterschrift

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

3. Gültigkeit nur mit physikalischer Unterschrift

•  ist nicht Bestandteil der EU-Verordnung

•  aber: gültige Vorschrift der deutschen Kreditwirtschaft (Banken AGBs)

•  Bestandteil des Vertrages mit ihrer Bank

•  „weißes“ Mandat ist gültig, aber genügt nicht den Formvorschriften

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

3. Gültigkeit nur mit physikalischer Unterschrift

•  13 Monate Widerspruchsfrist

•  Bundesamt für Finanzen will Rückstellungsvorschrift für Unternehmen für das Lastschriftrisiko einführen

•  Gültigkeit auch für NGOs muss dann geprüft werden

•  sonstige juristische Risiken unklar

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SEPA-Mandat

3. Gültigkeit nur mit physikalischer Unterschrift

Zitat Bundesbank auf www.sepadeutschland.de:

„SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate).“

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SEPA-Mandat

3. Gültigkeit nur mit physikalischer Unterschrift

•  E-SEPA kommt

•  wann und wie ist noch unklar

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

4. Änderung technische Übermittlung

•  geregelt in den EU-Rulebooks

•  Lastschriften nur noch elektronisch

•  DTAUS wird ersetzt durch sog. pain-Formate (XML, ISO20022)

•  Mandatstypen (CORE, B2B, evtl. COR1)

•  Mandatsarten (Erst-, Folgelastschrift)

•  Return Codes

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SEPA-Mandat

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SEPA-Mandat

5. Neue Bankeinreichungsfristen

•  Berücksichtigung europäischer Banktage

•  Erstlastschrift CORE (TARGET-5) +1 TARGET

•  Folgelastschrift CORE (TARGET-2) +1 TARGET

•  Cor1(D-1), Eil-Lastschrift kommt vielleicht

•  B2B(D-1) – nicht für NGO/Spender relevant

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

6. Gültigkeit der Mandate

•  36-Monatsfrist (Verfallsdatum Mandat, wenn kein Einzug erfolgt ist)

•  8-Wochenrückgabefrist (nur Core, unbegründet)

•  13-Monatsrückgabefrist (bei ungültigem Mandat)

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

6. Gültigkeit der Mandate

Mandats-Änderungen

•  Änderungen führen grundsätzlich nicht dazu, dass ein neues Mandat erstellt werden muss

•  aber: Nachweispflicht beachten!

•  und: Inkasso-Vorschriften Ihres Vertrages mit Ihrer Bank

>> Versionsänderungen (Mandateverwaltung)

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

7. Pre-Notification

•  Erstlastschrift muss dem Zahlungspflichtigen 14 Tage vorher angekündigt werden

•  kann anders vereinbart werden z.B. durch AGBs

•  Pre-Notifications können einen Zeitplan für mehrere Einzüge enthalten

•  keine Schriftformerfordernis (email)

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

7. Pre-Notification

•  muss an den Konto-Inhaber gerichtet sein

•  muss Angaben über den Betrag, die Fälligkeiten, den Spender-Namen und die eindeutige Mandats-Referenznummer enthalten

•  Die Pre-Notification kann Teil eines anderen Dokuments sein (Begrüßungsbrief)

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

8. Sperren

•  Spender können zukünftig direkt bei ihrer Bank Sperren vornehmen, beispielsweise:

•  können sie ihr Konto gegen alle Lastschriften

•  oder gegen Lastschriften eines bestimmten Empfängers oder

•  ab einer bestimmten Höhe des Betrages sperren

>> führt zur Rückbuchung

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

Migration von alten Einzugsermächtigungen

•  Vorraussetzung: schriftliche Einzugsermächtigung

•  Pre-Notification erforderlich unter Angabe von Gläubiger-ID und Mandatsreferenz in Textform

•  Erste SEPA-Lastschrift wird Erst-Lastschrift

•  Datum der Pre-Notification wird Datum der Unterschrift

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

SEPA-Mandat

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Inhalt

•  Einführung

•  Das neue europäische Lastschriftverfahren

•  Online Alternative zu SEPA

•  SEPA und SDD – Was ist zu tun?

Plu|ra|log

Online-Spenden bisher

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Plu|ra|log

Warum NPOs Lastschrift nutzen

•  „Wie auf Papier!“ •  Keine Schnittstellen, kaum Technik •  Keine Extra-Verträge •  Sehr geringe Kosten •  Sehr viele Spenderdaten •  Dauerspendengeeignet!

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Plu|ra|log

Was wird genutzt

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Plu|ra|log

Aber wie bekomm ich die Unterschrift ins Internet

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Pic

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cott

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Plu|ra|log

SEPA Online Lastschrift

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Plu|ra|log

Das Internet ausdrucken...

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Plu|ra|log

Vorteile

•  Funktioniert mit jedem Girokonto •  Geringe Transferkosten, gerade bei

Folgeabbuchungen •  Keine zusätzlichen Verträge mit

Finanzdienstleistern nötig

50

Plu|ra|log

Nachteile

•  Hoher Aufwand für Erstabbuchung •  Hohe Abbruchwahrscheinlichkeit •  Die Abbuchung muss vorher beim Spender

angekündigt werden

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Plu|ra|log

Was nutzt die „Wirtschaft“

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Plu|ra|log

Alternative 1: Überweisung

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Plu|ra|log

Vorteile

•  Keine Übertragung von Kontodaten online (Vertrauen)

•  Kostenfreie Spenden und Daueraufträge •  Von jedem Girokonto aus jedem Land

möglich

54

Plu|ra|log

Nachteile

•  Spenden nicht in einem Schritt möglich •  Schwierige Verknüpfung von Zahlung mit

Spenderdaten •  Hohe Unsicherheit für die NGO, bis die

Spende auf dem Konto ist

55

Plu|ra|log

Alternative 2: Kreditkarte

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Plu|ra|log

Verbreitung

•  34% der Deutschen haben eine eigene Karte •  Aber ein Großteil der „Online-Bezahler“.

•  Kosten für: •  Payment Service Provider und Kreditkartenaktzeptanz

•  Monatliche Grundgebühr

•  Transaktionskosten pro Transfer

•  Disagio: Prozentualer Anteil an der Spende

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Plu|ra|log

Vorteile

•  Vergleichsweise hohe Verbreitung •  Möglichkeit von Daueraufträgen •  Ausgelagerte Abwicklung der Zahlungen

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Plu|ra|log

Nachteile

•  Vergleichsweise hohe Kosten •  Geringe Akzeptanz in Deutschland •  Verzögerte Abbuchung auf dem Konto

des Spenders

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Plu|ra|log

Alternative 3: Direkte Überweisung

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Plu|ra|log

Vorteile

•  Der Spender braucht keinen eigenen Account

•  Die Buchung findet direkt statt •  Teilweise gute NPO-Konditionen

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Plu|ra|log

Nachteile

•  Die Verbreitung der Systeme ist noch gering •  Keine Möglichkeit für Dauerspenden •  Es fallen Gebühren bei der Organisation an

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Plu|ra|log

Alternative 4: Paypal, clickandbuy und Co

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Plu|ra|log

Vorteile

•  Einfache Handhabung nur mit Nutzername und Passwort

•  Direkte Buchung •  Funktioniert wie ein Bankkonto online

funktionieren sollte

64

Plu|ra|log

Nachteile

•  Mehrere Anbieter sollten einbezogen werden •  Dauerspenden nur bedingt möglich •  Teils hohe prozentuale Gebühren

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Plu|ra|log

Alternative 5: Abrechnung über‘s Telefon

66

Plu|ra|log

Vorteile

•  Hohe theoretische Verbreitung •  Kleine Spenden einfach möglich •  An fast jedem Ort on- und offline möglich

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Plu|ra|log

Nachteile

•  Unüblich bei größeren Spenden •  Keine Dauerspenden möglich •  „Offline-Krücke“

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Plu|ra|log

Wo geht es jetzt lang?

Plu|ra|log

Was ist also zu tun?

•  SEPA hat Auswirkungen auf das Fundraising •  In der Spenderkommunikation,

•  In der Verwaltung und Buchhaltung,

•  In der Organisation von Arbeitsabläufen, •  In der Fundraising-/Banking-Software,

•  In der Fundraising-Strategie

•  auf alle Fundraising-Bereiche!

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Was ist zu tun?

I. Vorbereitung (bis Ende 2012)

1.  Verantwortlichkeiten festlegen

2.  Analysen durchführen

3.  Strategische Entscheidungen treffen

4.  Vorraussetzungen schaffen

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

I. Vorbereitung Was ist zu tun?

1. Verantwortlichkeiten festlegen

•  Projektmanagement – Wer ist verantwortlich?

•  Projekt AG – Wer muss da rein?

•  Beteiligung – Wer muss wann einbezogen werden?

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

I. Vorbereitung Was ist zu tun?

2. Analysen durchführen

•  Zahlungsströme

•  Software

•  Daten

•  Mandateverwaltung

•  Publikationen

•  Formulare

Plu|ra|log

Online Analyse

•  Einzel oder Mehrfachspenden? •  Spender nur aus Deutschland? •  Altersgruppen und “Shoppingerfahrung” •  Höhe der Spendenbeträge

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I. Vorbereitung Was ist zu tun?

3. Strategische Entscheidungen treffen

•  Fundraising-Portfolio

•  Migration alter Einzugsermächtigungen

•  Umgang mit Risiken

Plu|ra|log

Strategische Entscheidungen

•  Weiterführung LSE bei Einzelspenden •  Umstellung hat Zeit bis 2014

•  Durchführung LSE bei Mehrfachspenden •  Umgang mit bestehenden weißen Lastschriften

•  Hiervon hängt der Zeitpunkt der Umstellung ab

•  Aufwand lohnt sich bei hoher Spendertreue

•  Zuschicken von SEPA Einwilligungen

•  Umgang mit fehlenden Rückläufern

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Cornelia Blömer Fundraisingberatung

I. Vorbereitung Was ist zu tun?

4. Voraussetzungen schaffen

•  Gläubiger-ID beantragen

•  Inkasso-Vereinbarung mit der Bank schließen

•  Ressourcen bereit stellen

•  Zeitplan erstellen

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II. Jetzt geht’s los Was ist zu tun?

II. Jetzt geht’s los! (ab Anfang 2013)

1.  Technische Vorrausetzungen

2.  Workflows anpassen

3.  Publikationen und Formulare überarbeiten

4.  Kommunikationsplanung für 2013/2014

5.  Mitarbeiter und Dienstleister schulen

6.  Krisen-Management vorbereiten

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?

1. Technische Vorrausetzungen

•  Mandateverwaltung entwickeln (lassen) oder kaufen

•  Software-Dienstleister briefen, antreiben, überwachen ...

•  Neue Software-Produkte testen

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II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?

2. Workflows anpassen

•  Buchhaltung (Fristen)

•  Spenderkommunikation off- und online (Pre- Notification)

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?

3. Publikationen überarbeiten

•  Geschäftspapier (IBAN)

•  Zeitschriften, Broschüren, etc

•  Response-Elemente (Mandat)

•  Website

Plu|ra|log

Online-Formulare anpassen

•  Dienstleister oder selber machen •  Weitere Zahlungsmittel hinzufügen

•  Akzeptanzverträge

•  Formulare zum ausdrucken anbieten?

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II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?

4. Kommunikations-Konzept für 2013/2014

•  ggf. Nachmandatierung ungültiger EZE

•  Pre-Notification für erste SEPA-Lastschrift und Folgelastschriften

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?

5. Schulungen

•  neue Software-Produkte

•  neue Workflows

•  FAQs für Spenderbetreuung

Cornelia Blömer Fundraisingberatung

II. Jetzt geht’s los! Was ist zu tun?

6. Krisen-Management vorbereiten

•  Worst Case Szenario

•  Verantwortlichkeiten festlegen

•  Was ist im Falle des Falles (Lastschriften gehen nicht durch) zu tun?

•  Liste der wichtigen Ansprechpartner (Bank, Software-Dienstleister, etc.) bereit stellen

Plu|ra|log

Danke!

Jona Hölderle •  www.pluralog.de

•  jona@pluralog.de

•  twitter.com/pluralog

•  slideshare.com/pluralog

•  xing.com/profile/Jona_Hoelderle

86

Cornelia Blömer •  www.fundraising-bloemer.de

•  kontakt@fundraising-bloemer.de

•  twitter.com/tweet_fb

•  slideshare.com/connyblomer1

•  xing.com/profile/Cornelia_Bloemer2

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Plu|ra|log

Gerne weitersagen:

Dieses Seminar als Webinar!

Mehr Infos: bit.ly/sepa_webinare

Jona Hölderle •  jona@pluralog.de

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Cornelia Blömer •  kontakt@fundraising-bloemer.de

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Cornelia Blömer Fundraisingberatung

Alle hier enthaltenen und von uns nach bestem Wissen vermittelten Informationen zum Thema SEPA beruhen auf persönlichen, umfangreichen Recherchen. Bitte beachten Sie, dass SEPA ein großes europaweites Projekt ist, bei dem es immer wieder zu Änderungen, Weiterentwicklungen und sogar zu unterschiedlichen Interpretationen der EU-Verordnung kommt. Wir können daher weder eine Gewähr für die Vollständigkeit noch für eine 100%-ige Korrektheit der selbst erarbeiten Dokumente geben. In Zweifelsfällen wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an Ihren Rechtsbeistand oder ihre Bank bzw. an die Deutsche Kreditwirtschaft:

http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/ziele-der-sepa.html