2016.11.29 Infoveranstaltung Studium im Ausland · Am Semesterende jeder Vorlesung erfolgt ein Exam...

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InformationsveranstaltungStudium & Praktikum im Ausland

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Möglichkeiten

mit Erasmus Plus

als Freemover

an unseren Fakultätspartnerschaften (nur Studium)

Praktika

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Warum ins Ausland?

Sprachkenntnisse verbessern

Einblick in anderes Rechtssystem erlangen

Selbstständigkeit steigern

Internationale Kontakte und Freunde finden

Attraktivität für spätere Arbeitgeber steigern

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Leistungen & Funktionsweise des Erasmus-Plus-Programms

3 - 12 monatige Auslandsaufenthalte im Rahmen vereinbarter Kooperationen

Auswahl der Teilnehmer durch Heimathochschule -> Sie müssen nicht das Bewerbungsverfahren der ausländischen Universität durchlaufen

Keine Studiengebühren

Anrechnung der ausländischen Studienleistungen

• als Freisemester

• als Übungsklausur (s.u.)

• als Fremdsprachenschein

Erasmusstipendium als Ausgleich der auslandsbedingten Mehrkosten

Soziale und fachliche Betreuung durch Gastuni

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Erasmus oder LLM?

Schließt sich nicht aus

Erasmus als Vorbereitung eines späteren LLM-Studiums

Oder als Möglichkeit, die Zweit- oder Drittsprache zu verbessern

Möglichkeit, mit Erasmus den Auslandsaufenthalt zu splitten

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Voraussetzungen / Zeitpunkt

Voraussetzungen:

Grds. 4 Semester Studium + Zwischenprüfung

Sprachkenntnisse (ggf. Sprachkurse – s.u.)

Motivation

Bester Zeitpunkt:

Nach viertem Semester

Aufgrund aktueller Studienordnungen kaum anderer Zeitpunkt möglich

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1 Semester oder 1 Jahr?

Beides möglich (bitte bei Bewerbung angeben)

Ein ganzes Jahr zu gehen hat jedoch Vorteile:

Einige Veranstaltungen im Ausland sind Jahreskurse

Möglichkeit, je 1 Semester an zwei verschiedenen Unis zu studieren

Bevorzugung beim Auswahlverfahren

Vorlesungen in Düsseldorf nur zweisemestrig

zweites Freisemester erwerben (bspw. durch Moot-Court)

ggf. Freischuss verlieren, wenn halbes Jahr nach Auslandsaufenthalt ohne Freisemester „frei“ gemacht wird

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Finanzierung

EU-Stipendium

Gruppe 1, Höhere Lebenshaltungskosten = mind. 270€/Monat:

Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen,

Österreich, Schweden

Gruppe 2, Mittlere Lebenshaltungskosten = mind. 210€/Monat:

Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal,

Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern

Gruppe 3, Niedrigere Lebenshaltungskosten = mind. 150€/Monat:

Bulgarien, Estland, Malta, FYR Mazedonien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,

Ungarn

Auslands-BaföG

Leistungen des Gastlandes (bspw. Wohngeld in Frankreich)

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Unterkunft

Abhängig von Partneruniversität

In der Regel ist die Unterbringung in Wohnheimen möglich. Teilweise werden diese jedoch nur in Doppelbelegung vergeben.

Siehe hier bzgl. der einzelnen Partneruniversitäten

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ECTS – credit points

Anerkennung für die Förderung durch die EU erfolgt über credit points

credit points beschreiben die Arbeitsbelastung

20 - 30 credit points pro Semester

40 - 60 credit points pro Jahr

auch Sprachkurse zählen

ABER: beachte Voraussetzungen um ein Freisemester zu erhalten (s.u.)

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Sprachkurse

Breites Angebot an Sprachkursen durch das Universitätssprachenzentrum zur Vorbereitung

Semesterbegleitend oder als Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit

Ablegen von Sprachdiplomen möglich (DELE, IELTS etc.)

Weitere Informationen finden Sie hier

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Was ist mit dem Freischuss?

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Staatl. Pflichtfachprüfung

§ 25 II Nr. 3 JAG - Freiversuch(2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung:

3. bis zu drei Semester für ein Auslandsstudium, wenn der Prüfling nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Stunden je Woche, im ausländischen Recht besucht und je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat;

Es können bis zu 3 Freisemester angerechnet werden

Voraussetzungen um ein Freisemester zu erhalten:

• 8 SWS rechtswissenschaftliche Vorlesungen im ausländischen Recht• 1 bestandene Prüfung im ausländischen Recht

Schwerpunktbereich

§ 18 SchwPO HHU - Freiversuch(1) Meldet sich ein Prüfling bis zum Abschluss des sechsten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung und besteht er 12 die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). § 25 Abs. 2 –5 JAG NRW gilt entsprechend.

Außerdem Anrechnung der besten ausländischen Leistung als (verpasste oder Ersatz der bisher schlechtesten) Übungsklausur (nicht Hausarbeit) für die Schwerpunktbereichsbewerbung (§ 5 SchwPO HHU)

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Übungsklausur im 5. Semester Anrechnung der besten ausländischen Leistung als Übungsklausur (nicht

Hausarbeit) für die Schwerpunktbereichsbewerbung (§ 5 SchwPO HHU)

Ersetzt werden kann eine fehlende oder (falls bereits 3 Übungsklausuren bestanden wurden) die bisher schlechteste Übungsklausur

Gilt auch bei einjährigen Aufenthalten

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Partneruniversitäten –Unterrichtssprache Englisch

Hull

• Großbritannien

• 4 Plätze

Maastricht

• Niederlande

• 2 Plätze

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Danzig

• Polen

• 2 Plätze

Prag

• Tschechien

• 2 Plätze

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Partneruniversitäten –Unterrichtssprache Französisch

Paris X –Nanterre

• Frankreich

• 2 Plätze

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Avignon

• Frankreich

• 2 Plätze

Cergy-Pontoise• Frankreich

• 2 Plätze

Nantes

• Frankreich

• 2 Plätze

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Partneruniversitäten – Unterrichtssprache Italienisch/Spanisch

Neapel

• Italien

• 2 Plätze

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Jaén

• Spanien

• 4 Plätze

NEU

Teneriffa

• Spanien

• 2 Plätze

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Partneruniversitäten

Ausführliche Informationen und Erfahrungsberichte zu den einzelnen Partnerfakultäten finden Sie auf Fakultät Internationales

Konkrete Fragen gerne am Ende an Ehemalige

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Bewerbung Deckblatt

PDF des International Office

Tabellarischer Lebenslauf

Motivationsschreiben (grds.: Englisch; für franz. Universitäten auf Französisch)

Bitte Alternativwünsche angeben!

Nachweis Sprachkenntnisse (falls vorhanden)

Übersicht über alle Noten des bisherigen Studiums -> im SSC anfragen

Kopie bisheriger Scheine (Seminarschein, Praktika, …)

Kopie Abiturzeugnis

Frist: 31.1.2017 Frist Restplätze: 08. April 2017

Abgabe: Lehrstuhl Prof. Kreuter-Kirchhof (Raum 00.52, Geb 24.81) oder zu Sprechzeiten im Büro der Auslandskoordinatorin (Gebäude 24.91, Raum 00.65) oder per Email an internationales.jura@hhu.de

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Freemover

Studium an beliebiger Universität weltweit

Grds. Gleiche Voraussetzungen (d.h. Zwischenprüfung bestanden etc.)

mehr administrativer Aufwand, da mit der ausländischen Hochschule selbst „verhandelt“ werden muss über:

• Zulassung zum Studium

• Studiendauer

• Studiengebühren

• Unterkunft/ Kosten

• …

Häufig aber schon viele Infos auf Uni-Homepages

Keine Erasmus-Förderung

Aber Förderung über HHU High Potential Mobility Grants möglich (max. 5 Monate Förderung)

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University of Washington School of Law in Seattle, Washington, USA

Homepage der School of Law: https://www.law.uw.edu/

Der aktuelle akademische Kalender: https://www.law.washington.edu/students/calendar.aspx

Informationen zu den verschiendenen LL.M.-Programmen: https://www.law.uw.edu/apply/llm/

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SULS Boston I

Es besteht die Möglichkeit, während des Studiums 1 Jahr in an der SuffolkUniversity Law School Boston zu studieren.

Semesterzeiten:

• WS: Mitte August (Orientation) bis Mitte Dezember

• SS: Mitte Januar bis Mitte Mai (Graduation)

Kosten:

• Die Studiengebühren werden erlassen.

• stadtnahes möbliertes 1-Zimmer-Apartment kostet ab ca. 800 $/ Monat aufwärts.

• 1300 $ Krankenversicherung für 1 Jahr (Spezialtarif für Studierende -Pflicht!)

• Ca. 300 $ Lehrbücher pro Semester

• Ca. 59 $ ÖPNV/ Monat (falls benötigt)

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SULS Boston II

12 credit points pro Semester sind zu belegen. (4 – 6 Vorlesungen).

Kursauswahl: Kurse können aus über 200 Angeboten frei zusammen gestellt werden.

Nur "Introduction to US Law and Legal Methods" ist Pflicht.

Am Semesterende jeder Vorlesung erfolgt ein Exam (Mini-Hausarbeit über 3 Tage oder 3-stündige Klausur).

Aber bis 6 von 24 Credits auf LL.M-Studium in Boston anrechenbar

Anrechnung auf Freischüsse und Übungsklausur möglich wie bei Erasmus

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SULS Boston III

Visum:

Für das Visum ist - in Abhängigkeit vom Konsulat und Visaart (J oder F)-einmalig ein bestimmtes Guthaben nachzuweisen oder die schriftliche Bestätigung der Eltern/Bank vorzulegen, dass dem Antragsteller ausreichende Mittel zur Verfügung stehen werden.

Voraussetzungen:

Klausuren

Finanzierung gesichert

Bewerbung bis 31. Januar 2017

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SULS Boston IV - Bewerbung

Bewerbungsanschreiben (englisch)

Tabellarischer Lebenslauf (englisch) + Foto

Abiturzeugnis (in Kopie)

Ggf. Zeugnisse über Praktika und Nachweise sonstiger Aktivitäten (z.B. soziales/gesellschaftliches Engagement)

Nachweise über universitäre Leistungen:

SAK

Übungsscheine,

Seminarschein(e),

ggf. Zeugnis über das Zusatzstudium Anglo-American Law oder sonstiger Sprachennachweis (TOEFL/ Aufenthalt im englischsprachigen Ausland)

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Universitätspartnerschaften

Neben Programmen der Fakultät auch Auslandsaufenthalte im Rahmen von Universitätspartnerschaften möglich

Beispiele:

• Japan (AGU Tokio; Doshisha, Kyoto; Meji, Tokio; Waseda, Tokio; Chiba)• Peking Universität (1 Stipendium pro Jahr)• American University of Washington• University of Reading, Großbritannien• Weitere Informationen hier

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Praktikum im Ausland I

Erasmus Plus fördert auch Praktika im Ausland

Voraussetzungen:

• Ab 3. Fachsemester• Mindestdauer 2 Monate• Praktikumsplatzzusage (nicht dt. Außenvertretungen und EU-Institutionen)• Teilnehmerländer sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island,

Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und die Türkei.

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Praktikum im Ausland II

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Gruppe Länder Förderrate

1

Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden

420 €/Monat bzw. 13,40 €/Tag

2

Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern

360 €/Monat bzw. 11,70 €/Tag

3

Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

300 €/Monat bzw. 10,00 €/Tag

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Praktikum im Ausland III

Umfang Bewerbungsunterlagen siehe hier

Vergabe erfolgt nach Bewerbungseingang

Auswahlkriterien sind:

• Vollständigkeit der Unterlagen• Motivation für das Praktikum• Bezug zwischen Studium und Praktikum • ggfs. Studienleistungen.

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Start des Auslandspraktikums** Bewerbungsfrist Online Bewerbung

1. Juni - 30. September 1. März 4. Januar - 1. März

1. Oktober - 31. Januar 1. Juli 1. Mai - 1. Juli

1. Februar - 31. Mai *15. Oktober 2016 4. September - 15. Oktober

ACHTUNG: geänderte Frist!*

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Praktikum im Ausland IV

Nach Zusage, dass Förderung grds. möglich ist, müssen folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden

• Zuschussvereinbarung zwischen Praktikant und Universität, in zwei Ausfertigungen

• Learning Agreement for Traineeships (zwischen Praktikant, Universität und Unternehmen) als Scan oder Kopie

• Es muss ein Online-Sprachtest absolviert werden.

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Praktikum im Ausland V

Grds. werden auch Praktika im Ausland vom JPA als Pflichtpraktika nach dem JAG anerkannt

Voraussetzung ist, dass die Ausbildung einem Praktikum in Deutschland entspricht

• Das ist bei Anwaltspraktika grds. der Fall • Bei Verwaltungspraktika kann das mal zweifelhaft sein

Bitte rufen Sie zuvor im JPA an und vergewissern Sie sich, dass das Praktikum anerkannt wird!!!

Kontakt JPA

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Termine/Erreichbarkeit

Sprechstunden:

jeden Dienstag 12:15 – 14 Uhr

International Lunch:

jeden 2. Mittwoch im Monat um 13 Uhr

Treffpunkt: Internationales Büro (24.91.00.65)

Erreichbarkeit:

E-Mail: internationales.jura@hhu.de

Telefon: 0211 81-10 651

Web: www.jura.uni-duesseldorf.de/internationales

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Appell

Gehen Sie ins Ausland– egal wohin!

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