ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI … · ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI NEUVERMIETUNG ODER VERKAUF...

Post on 17-Sep-2018

220 views 0 download

Transcript of ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI … · ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI NEUVERMIETUNG ODER VERKAUF...

ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEINEUVERMIETUNG ODER VERKAUF

Eigentümer

privater

Wohngebäude

Neubau(siehe Flyer „Neubau“)

Ja

Ja

Nei

n

fre

ie W

ahl

Nei

n

Nein

Nein

Ja Ja

Bestandsgebäude

Neuvermietungoder Verkauf

Gebäude oder Gebäu-deteile stehen unter

Denkmalschutz

Sachverständigerzwingend erforderlich

notwendige Qualifikation:Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach

§21 EnEV

Energieausweis nach §16 Abs. 2 – 4 EnEV

vorgeschriebenGültigkeit: 10 Jahre

Energieausweis nach §16 Abs. 5 EnEV nicht erforderlich

Gebäude ≤ 4Wohneinheiten

Baugenehmigungvor dem 01.11.1977

verbrauchsorientierterEnergieausweis

Gebäude auf Stand derWSchVO 1977

bedarfsorientierterEnergieausweis

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 | 39108 Magdeburg

Tel.: 0391 567-2040 | Fax: 0391 567-2033 E-mail: lena@lena-lsa.de

Besuchen Sie uns im Internet!

www.lena.sachsen-anhalt.de www.facebook.com/lenagmbh

WIR HELFEN IHNEN WEITER

Sanierung(siehe Flyer

„Sanierung“)