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Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 23
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Bekanntmachung der Haushaltssatzungfür die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen
Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834) und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBL. S. 335), hat der Stadtrat am 23.11.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlos-sen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird:
§ 1
Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018 werden hiermit festgesetzt; sie schließen
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge
von
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen
von
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.471.185 € 2.150.915 € 320.270 €
Findel- und Waisenhausstiftungen 332.000 € 237.500 € 94.500 €
Klein‘sche Brennmaterialienstiftung 170.900 € 116.200 € 54.700 €
Kost-Pocher‘sche Stiftung 124.600 € 90.000 € 34.600 €
Fritz-Hintermayr-Stiftung 79.300 € 56.200 € 23.100 €
Wallner‘sche Blinden- und Stipendienstiftung
3.000 € 2.100 € 900 €
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
57.400 € 53.700 € 3.700 €
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 23Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 23
Informationen undamtliche Bekanntmachungender Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.deNr. 2 / 24. Januar 20182 Euro
Amtsblatt
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 24
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
2. im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
von
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
von
und einem Saldo von
und dem Saldo des Finanzhaushalts
von
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit c) aus Finanzierungstätigkeit
Heilig-Geist-Spital-Stiftunga) 2.401.800 € b) 204.000 € c)
a) 1.756.900 € b) 524.300 € c) 19.300 €
a) 644.900 € b) -320.300 € c) -19.300 €
305.300 €
Findel- und Waisenhausstiftungen
a) 332.000 € b) 0 € c)
a) 236.000 € b) 94.500 € c)
a) 96.000 € b) -94.500 € c)
1.500 €
Klein‘sche Brennmaterialienstiftung
a) 170.900 € b) 0 € c)
a) 115.200 € b) 54.700 € c)
a) 55.700 € b) -54.700 € c)
1.000 €
Kost-Pocher‘sche Stiftunga) 124.600 € b) 0 € c)
a) 85.400 € b) 34.600 € c)
a) 39.200 € b) -34.600 € c)
4.600 €
Fritz-Hintermayr-Stiftunga) 79.300 € b) 200.000 € c)
a) 55.100 € b) 223.100 € c)
a) 24.200 € b) -23.100 € c)
1.100 €
Wallner‘sche Blinden- und Stipendienstiftung
a) 3.000 € b) 0 € c)
a) 1.300 € b) 900 € c)
a) 1.700 € b) -900 € c)
800 €
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
a) 57.400 € b) 0 € c)
a) 44.300 € b) 3.700 € c)
a) 13.100 € b) -3.700 € c)
9.400 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festge-setzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-zahlungen werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
II.
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechts-aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.01.2018, Nr. 12-1222.1-7 bis 9 und 1222.2-41, 111, -159, -232 keine Einwände gegen die Haushaltssatzung erhoben.
III.
Die Haushaltspläne liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO vom 24.01.2018 bis 31.01.2018 im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 302, während der allgemeinen Ge-schäftszeiten öffentlich auf.
Nürnberg, den 17. Januar 2018STADT NÜRNBERG
Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 25
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Bebauungsplan Nr. 4553 tritt in Kraft
Die Stadt Nürnberg reagiert mit dem Bebauungsplan Nr. 4553 auf den hohen Wohnbedarf im Stadtgebiet. Es wird eine städtebauliche und architektonisch qua-litätvolle Bebauung angestrebt. Durch verschiedene Strukturen sollen unterschiedliche Bevölkerungs-schichten angesprochen werden, so dass ein stabiles Quartier entstehen kann. Eine dem Standort ange-messene verdichtete Bauweise soll durch ein quali-tativ hochwertiges Angebot an Grünflächen ergänzt werden. Auch durch die gute Anbindung an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist das Gebiet für eine Wohnnutzung gut geeignet.
Der Stadtplanungsausschuss hat am 07.12.2017 ge-mäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4553 für ein Gebiet südöstlich der Breslauer Straße und südwestlich der Gleiwitzer Straße als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürn-berg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauflage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch
2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungs-anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
3. Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif-ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgang wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge-genüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt,
Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darle-gung des die Verletzung begründenden Sachver-halts geltend gemacht worden sind. (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Nürnberg, 09.01.2017Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister
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LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4553 "LANGWASSER-BAD" südöstlich der BreslauerStraße und westlich der Gleiwitzer Straße
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
GMKG: LANGWASSERohne Maßstab
Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für dieVeröffentlichung im Amtsblatt
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Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 26
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4553 „Langwasser Bad“ für ein Gebiet südöstlich der Breslauer Stra-ße, südwestlich der Gleiwitzer Straße
Der Stadtrat hat am 13.12.2017 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen.
Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be-bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die be-richtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4553 „Langwasser Bad“ gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Er ist auch im Internet abrufbar unter: www.fnp.nuernberg.de.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 27
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem Landschaftsplan 6. Änderung: Bereich Breslauer Straße/ Gleiwitzer StraßeEinstellung des Verfahrens
Der Stadtrat hat am 13.12.2017 beschlossen, das eingeleitete Verfahren zur Änderung des Flächen-nutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) einzustellen. Dies wird hier-mit ortsüblich bekannt gemacht.
Für den durch den räumlichen Umgriff im Plan FNP06 – UB - 03 bestimmten Bereich an der Breslau-er Straße/ Gleiwitzer Straße wurde am 13.07.2011 das Verfahren zur 6. Änderung des wirksamen Flä-chennutzungsplanes der Stadt Nürnberg mit inte-griertem Landschaftsplan eingeleitet. Der Stadtrat hat am 13.07.2011 beschlossen, das Verfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit dem Verfahren zur Aufstel-lung des Bebauungsplanes Nr. 4553 durchzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 4553 für das Gebiet des Langwasser-Bades, südöstlich der Breslauer Straße südwestlich der Gleiwitzer Straße wurde vom Stadt-planungsausschuss am 30.06.2011 eingeleitet.
Ziel der Bauleitplanverfahren war es, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Schul- und Vereinssportbades mit integriertem Stadt-eilbad, dem „Schwimmzentrum Langwasser“ und – im westlichen Grundstücksteil - für die Entwicklung von Wohnbauflächen für ca. 230 Wohneinheiten zu schaffen. Um den Zeitplan für die Errichtung des Schwimmzentrums einzuhalten, wurde der östliche Teil aus dem Gesamtverfahren ausgegliedert und in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren mit der Nr. 4613 weitergeführt.
Der Bebauungsplan Nr. 4613, „Schwimmzentrum Langwasser“ für ein Gebiet südöstlich der Breslauer Straße und südwestlich der Gleiwitzer Straße wurde gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungs-plan entwickelt. Er trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 06.02.2013 in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 4553 mit einem verkleinerten Geltungsbereich erfolg-te im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennut-zungsplan geändert oder ergänzt ist.
Eine Fortführung des eingeleiteten Verfahrens zur 06. Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichti-gung anzupassen.
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Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 28
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Bebauungsplan Nr. 4621 tritt in Kraft Ziel des Bebauungsplans ist es, bei angemessenem Erhalt von Grünstrukturen und in Abklärung der Erfordernisse des angrenzenden FFH-Gebiets ein parkartiges Grundstück für eine Bebauung in Form von villenartigen Einfamilienhäusern, die in dieser Gegend vorherrschen, vorzubereiten. Auch einzelne Flächen, die im Außenbereich liegen, können in den Bebauungsplan nach § 13a BauGB mit einbezogen werden, wenn diese im städtebaulichen Zusammen-hang mit dem Siedlungsbereich zu beurteilen sind. Dies ist für das südlich der Weißenseestraße liegende Grundstück der Fall. Der Stadtplanungsausschuss hat am 07.12.2017 ge-mäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4621 für ein Gebiet östlich der Günthersbühler Straße und bei-derseits der Weißen-seestraße als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürn-berg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gege-ben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kennt-lich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß
§ 4 Abs. 3 Baugesetzbuch 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-
den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fällig-keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Ent-schädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungs-anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetre-ten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige-führt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
3. Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürn-berg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verlet-zung be-gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. (§ 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 09. Januar 2018 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für die
Veröffentlichung im Amtsblatt
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LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4621 "WEISSENSEESTRASSE" östlich der
Günthersbühler Straße und beiderseits der Weißenseestraße
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
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Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4621 „Weißenseestraße“ für ein Gebiet östlich der Günthersbühler Straße und beiderseits der Weißen-seestraße
Der Stadtrat hat am 13.12.2017 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen.
Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be-bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die be-richtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4621 „Weißenseestraße“ gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Er ist auch im Internet abrufbar unter: www.fnp.nuernberg.de.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 29
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 30
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Bebauungsplan Nr. 4642 tritt in Kraft Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ent-wicklung eines allgemeinen Wohn- und Urbanen Gebietes auf innerstädtisch liegenden und bereits erschlossenen Bauflächen geschaffen werden. Damit kann insbesondere der bauliche Abschluss des ge-samten Quartiers am südwestlichen Ende zur Lauf-amholzstraße und zur Langseestraße hin verfolgt werden. So können zusätzliche Flächen für Wohnen und auch kleinteilige, untergeordnete nicht stören-de gewerbliche Nutzungen mobilisiert und einer Abwanderung von Bevölkerungsteilen ins Umland entgegengewirkt werden.
Der Stadtplanungsausschuss hat am 07.12.2017 ge-mäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4642 für ein Gebiet östlich der Langseestraße, südlich des Alfel-der Wegs und nörd-lich der Laufamholzstraße, umfassend die Flurstücke Nr. 49 (tlw.), 49/5, 49/6 (tlw.), 446/1 (tlw.), 446/4, 446/6 (tlw.), 446/7 (tlw.), 446/119 (tlw.), 446/184, 449 (tlw.) und 451 (tlw.), Gmkg. Mögeldorf als Sat-zung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürn-berg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gege-ben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kennt-lich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen:
1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-
den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fällig-keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Ent-schädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungs-anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetre-ten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige-führt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).
3. Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürn-berg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verlet-zung be-gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. (§ 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 09. Januar 2018 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
RADWEG
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WEG
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GEHWEG
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GRZ 0,62,7
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1,4o
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GRZ 0,41,4g
PRIVATESPIELPLATZ-FLÄCHE
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LPB IIILPB IV
LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4642 "LANGSEESTRASSE" für ein Gebiet östlich derLangseestraße, südlich des Alfelder Wegs und nördlich der Laufamholzstraße
Grenze des räumlichen GeltungsbereichsStadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Dastellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
GMKG: MÖGELDORFohne Maßstab
Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für dieVeröffentlichung im Amtsblatt
PLAN
NAM
E: 4
642_
ENTW
_201
7070
6_sg
-ABFeuchte Mauern?
Abfallender Verputz?Schimmel? Salpeter?
Trockene Wände mit dem bjk-Dicht-System ohne Aufgraben. Auch für Häuser ohne Keller.
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Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 31
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4642 „Langseestraße“ für ein Ge-biet östlich der Langseestraße, süd-lich des Alfelder Wegs und nördlich der Laufamholzstraße
Der Stadtrat hat am 13.12.2017 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen.
Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be-bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar. Die bisherige und die be-richtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4642 „Langseestraße“ gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Er ist auch im Internet abrufbar unter: www.fnp.nuernberg.de.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 32
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem Landschaftsplan11. Änderung: Bereich Bertolt-Brecht-StraßeEinstellung des Verfahrens
Der Stadtrat hat am 26.04.2017 beschlossen, das eingeleitete Verfahren zur Änderung des Flächen-nutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) einzustellen. Dies wird hier-mit ortsüblich bekannt gemacht.
Das am 21.11.2013 eingeleitete Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans umfasste nicht nur die für den Neubau der Bertolt-Brecht-Schule vorgesehenen Flächen sondern auch den bis-herigen Standort der Bertolt-Brecht-Schule, für den als Nachnutzung Wohnen vorgesehen war.
Für das Areal der neuen Bertolt-Brecht-Schule wurde der Bebauungsplan Nr. 4630 „Bertolt-Brecht-Schule“ aufgestellt. Dieser Bebauungsplan für ein Gebiet südlich der Karl-Schönleben-Straße und östlich der Feuerwache 5 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunig-ten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flä-chennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt wer-den, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die übrigen Flächen im Umgriff des 11. Flächen-nutzungsplan-Änderungsverfahrens sollen künftig voraussichtlich dem vorhandenen Planungsrecht entsprechend genutzt werden. Die Weiterführung des am 21.11.2013 eingeleiteten Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt
Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen
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Verkauf (ab Lager oder Lieferung) •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter
Transportunternehmen •Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 33
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem LandschaftsplanBekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4630 „Bertolt-Brecht-Schule“ für ein Gebiet südlich der Karl-Schönleben-Straße und östlich der Feuerwache 5
Der Stadtrat hat am 26.04.2017 die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen.
Im zu berichtigenden Bereich wurde die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anleh-nung an die sonstigen Darstellungen und die vor-handene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Be-bauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Ge-samtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufi-gen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des Anpassungsgebotes dar Die bisherige und die be-richtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4630 „Bertolt-Brecht-Schule“ gemäß § 6 Abs. 5Satz 2 BauGB wirksam.
Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Er ist auch im Internet abrufbar unter: www.fnp.nuernberg.de.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
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Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 34
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus: (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
1. Faunistische Kartierung
Faunistische Kartierungen im Hafenwald südlich der Wiener Straße (ÖFA - Ökologisch-Faunistische Arbeitsgemeinschaft, Schwabach, vom Oktober 2015, mit Überarbeitung von Abbildungen Januar 2018)
2. Vegetationskartierung
Erfassung der Vegetationsstrukturen im Bereich des Hafenindustriegebiets Süd (Biologisches Büro Dr. Brunner, vom 22.November 2015)
Der Umgriff des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem abgedruckten Plan Nr. 13 FNP12 03. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungs-plans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf (Plan Nr. 13 – FNP12 – 03 vom 13.10.2017) mit Begründung vom 13.10.2017 ein-schließlich des Umweltberichts vom 06.10.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen vom 01.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 öf-fentlich ausgelegt.
Flächennutzungsplan mit integrier-tem Landschaftsplan, 12. Änderung: Bereich südlich der Wiener Straße Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans mit in-tegriertem Landschaftsplan ist es, die wirksame Dar-stellung einer gewerblichen Baufläche in Fläche für Wald zu ändern. Die Erhaltung und planungsrecht-liche Sicherung der zusammenhängenden Waldflä-chen südlich der Wiener Straße ist notwendig wegen ihrer Bedeutung für Natur und Umwelt sowie für die Naherholung.
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 35
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
3. für die auf Biotopbäume und Totholz angewie-sene hochspezialisierte Fauna die notwendigen Habitatrequisiten zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln,
4. naturnahe Waldbestände zu erhalten und die an den Standortbedingungen orientierte Wiederher-stellung naturnaher Waldbestände zu fördern,
5. die ökologische Funktion des Gebietes in ei-nem urban geprägten Raum zu sichern; die landschaftliche Schönheit zu bewahren und der Bevölkerung im Rahmen des Umweltbildungsan-gebots der Stadt Nürnberg diese Belange nahe-zubringen,
6. die Brut- und Rastbiotope für zahlreiche seltene und zum Teil gefährdete Vogelarten zu sichern, zu verbessern und Störungen fernzuhalten.
(1) Schutzzweck für den im Naturschutzgebiet lie-genden Teilbereich des Gebiets von gemein-schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Was-serwerk Erlenstegen“ ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs-zustands der nachfolgend aufgeführten Lebens-raumtypen und Arten:
Lebensraumtypen:
2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecu-rus pratensis, Sanguisorba officinalis)
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinonsa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
* = prioritär
Arten:
1323 Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
1084 Osmoderma eremita Eremit
(2) Für den im Naturschutzgebiet liegenden Teilbe-reich des FFH-Gebiets werden folgende Erhal-tungsziele festgesetzt:
Erhalt eines Komplexes aus offenen und bewaldeten Bereichen, geprägt durch jahrzehntelange extensive, düngungsfreie Nutzung der Wiesenbereiche und teilweise völligen Nutzungsverzicht in den Wäldern. Erhalt insbesondere der Alteichenbestände als Le-bensraum des Eremiten.
1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Trockenen Sand-heiden mit Calluna und Genista, insbesondere des Offenlandcharakters (weitgehend gehölzfreie Ausprägung) und der Nährstoffarmut der Stand-orte. Erhalt der Sandstandorte für die charakteris-tischen Tier- und Pflanzenarten. Erhalt der lebens-raumtypischen Dynamik der Sandstandorte.
bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Num-mer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend ge-macht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Zudem stehen die Unterlagen auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter https://www.nuern-berg.de/internet/stadtplanung/oeffentlichkeitsbe-teiligung.html in der Zeit vom 01.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stel-lungnahme zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Entwurfs abgeben werden. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Natur-schutzgesetzes (BayNatSchG); geplantes Na-turschutzgebiet „Pegnitztal Ost“, Stadt NürnbergErneutes Auslegungsverfahren gem. Art. 52 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG
Bekanntmachung
Die Regierung von Mittelfranken beabsichtigt das östliche Pegnitztal als Naturschutzgebiet „Pegnitz-tal Ost“ gemäß § 23 BNatSchG, Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 52 BayNatSchG auszuweisen. Auf Grund von Änderungen, insbesondere im Wegekonzept, den Kartengrundlagen und eingegangener Ein-wendungen, hat die Regierung von Mittelfranken entschieden, das Inschutznahmeverfahren gemäß Art. 52 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG zu wiederholen.
Das Schutzgebiet hat eine Größe von 221 Hektar.
Zweck der Festsetzung des Naturschutzge-bietes ist es,
1. den naturnahen Abschnitt des Pegnitztales im Stadtgebiet Nürnberg mit seinen Sandmagerra-sen, Extensivgrünland, Au- und sonstigen Wäl-dern zu sichern und die Vielfalt an Standorten und Lebensgemeinschaften zu bewahren und zu vermehren,
2. die durch extensive Nutzung geprägten Lebens-räume für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu erhalten,
3. Umweltrelevante Stellungnahmen gingen ein von folgenden Behörden:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erlangen, Bayerische Staatsforsten - Forstbetrieb Nürnberg, Planungsverband Region Nürnberg, Umweltamt der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb öffentlicher Raum
Die o.g. Unterlagen beinhalten umweltbezogenen Informationen zu:
Pflanzen und biologische Vielfalt: - Beschreibung der vorhandenen Vegetation
Botanisch wertvollste Bestände Feuchtwaldgesell-schaften sowie Magerrasenfläche, besonders der verbliebene Bestand des basophilen Auwalds mit Vegetationseinheiten „Erlenauwald mit Blaugrüner Segge“ und analoger Forstgesellschaft „Seegras-seggen-Kiefernforst mit Blaugrüner Segge“.
- Charakterisierung der ermittelten Biotop- und Nut-zungstypen
- Bewertung der Auswirkungen im Fall einer Bebauung
Klima und Naherholungsfunktion - Zusammenhängende Waldgebiete südlich der
Wiener Straße von großer Bedeutung als Naher-holungsraum für die Bevölkerung und Erfüllung wichtiger bioklimatischer Funktionen. Beitrag aus stadtklimatischer Sicht zur Entlastung der nördlich anschließenden, teilweise bioklimatisch belasteten Gewerbeflächen im Hafengebiet.
Tieren und Artenschutz: - Kartierung der vorkommenden, geschützten Arten
und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten (im Sinne des Artenschutzrechtes nach § 44 BNatSchG)
- Aussagen zu vorhandenen Artvorkommen - neben zahlreichen verschiedenen Libellen-, Heuschrecken-, Tagfalter- sowie Reptilienarten dabei bedeutend vor allem Habicht, Waldschnepfe, Schwarzspecht, Grün-specht sowie Fledermäuse, Zauneidechse, Grasfrosch und im angrenzenden Bereich Kreuzotter
- Auswirkungen einer Bebauung: schwerwiegende artenschutzrechtliche Konflikte und vermutlich Er-fordernis von artenschutzrechtlichen Ausnahme-genehmigungen sowie Auswirkungen auch auf die angrenzenden Waldbereiche
Ort und Dauer der öffentlichen Auslage Die oben genannten Unterlagen können im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, 1. Obergeschoss (Zimmer 105 - Planauflage) vom 01.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege-bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-sung über die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan unberücksichtigt
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 36
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
zen des Naturschutzgebietes ergeben, liegen bei der Stadt Nürnberg in der Zeit vom Montag den 05.02.2018 bis einschließlich Dienstag den 06.03.2018 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist, d.h. vom 05.02.2018 bis einschließlich 06.03.2018 können bei der Stadt Nürnberg, Rathaus Nürnberg, Referat für Um-welt und Gesundheit, Hauptmarkt 18, 90403 Nürn-berg, Zimmer Nr. 120, Tel. 0911 231-4977 zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung
oder
bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Lina-Ammon-Straße 28, 90471 Nürnberg, Zimmer Nr. 219, 2. Stock, Tel. 0911 231-3647 jeweils Montag, Diens-tag, Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 15:30 Uhr bzw. Mittwoch und Freitag zwischen 8:30 und 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
oder
bei der Regierung von Mittelfranken, Bischof-Meiser-Str. 2/4, Zimmer 1.16 in 91522 Ansbach Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Zudem werden die Bekanntmachung sowie die Schutzgebietsunterlagen im Internetauftritt der Re-gierung von Mittelfranken unter dem Link
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt8/abt82011_Naturschutzgebiete.htm
und
im Internetauftritt der Stadt Nürnberg, Umweltamt unter der Rubrik Bekanntmachungen unter
http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/be-kanntmachung.html
veröffentlicht.
In dem geplanten Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ sind ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten der Schutzverordnung, längs-tens ein Jahr lang, alle Veränderungen verboten, soweit nicht in Rechtsverordnungen oder Einzela-nordnungen abweichende Regelungen getroffen werden. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung aus-geübte rechtmäßige Bodennutzung bleibt unberührt (Art. 54 Abs. 3 BayNatSchG).
Stadt Nürnberg
(4) Für den im Naturschutzgebiet liegenden Teilbe-reich des Vogelschutzgebietes werden folgende Erhaltungsziele festgesetzt:
Erhalt des Nürnberger Reichswalds als ausgedehn-ter, zusammenhängender Waldkomplex mit großer Vielfalt an Waldgesellschaften und Sonderbiotopen (Offenbereiche, Bachtäler, Teiche, Kleingewässer), insbesondere großflächigen, trockenen und v. a. lichten Kieferwäldern sowie eingestreuten Laubholz-bereichen und Umwandlungsflächen zu strukturrei-chen Misch- und Laubwäldern und Bruchwäldern mit teilweise gut ausgeprägter Zwergstrauchvegetation als bedeutsamer Lebensraum für charakteristische, überwiegend seltene und gefährdete Vogelarten.
1. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Schwarzspecht, Mittelspecht, Grauspecht, Raufußkauz, Sperlingskauz und Hohltaube als Folgenutzer sowie ihrer Lebensräume, insbe-sondere ausgedehnter, ausreichend ungestörter und unzerschnittener Wälder mit ausreichenden Anteilen von Laubhölzern (u. a. alten Eichen in strukturreichen, gestuften Beständen für den Mittelspecht) und Alt- und Totholzanteilen sowie eines Netzes aus Biotopbäumen.
2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populatio-nen von Wespenbussard und Habicht sowie ihrer Lebensräume, insbesondere großflächiger, störungsarmer, ausreichend unzerschnittener Waldgebiete mit Alt- und Starkholzbeständen als Bruthabitate sowie extensiv genutzter Offenland-bereiche mit Säumen, Magerwiesen, (Feucht-)Grünland und Gewässern als Nahrungshabitate, auch als Lebensräume des Pirols. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um die Brutplätze, insbesondere zur Brut- und Aufzucht-zeit (Radius i.d.R. 200 m beim Wespenbussard) und Erhalt der Horstbäume.
3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbeson-dere ungestörter, unbegradigter, mäandrierender Fließgewässer mit naturbelassenen Uferberei-chen (ohne Ausräumen und Mähen), natürlichen Abbruchkanten und Steilufern als Brutlebens-raum sowie umgestürzter Bäume und anderer Sitzwarten im Uferbereich der Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichenden An-gebots an Jung- und Kleinfischen in den Gewäs-sern als Nahrungsgrundlage.
4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Populationen von Neuntöter, Baumpieper und Wendehals so-wie ihrer Lebensräume, insbesondere naturnaher Waldränder und Offenland-Gehölz-Komplexe mit ausreichend großen Flächenanteilen von insek-tenreichen Magerrasen und -wiesen und Heiden ohne Düngung und Biozideinsatz. Erhalt einer ausreichenden Anzahl von Höhlenbäumen für den Wendehals.
Der Entwurf der Rechtsverordnung über das Na-turschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ und die dazu-gehörigen Schutzgebietskarten im Maßstab M 1 : 25.000 und M 1 : 5.000, aus denen sich die Gren-
2. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe. Erhalt der primären oder nur gelegentlich gemähten (zwei- bis mehrjähriger Abstand) Bestände mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erhalt des Wasserhaus-halts, der natürlichen Vegetationsstruktur und der weitgehend gehölzfreien Ausprägung des Lebensraumtyps.
3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Mageren Flach-land-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, San-guisorba officinalis). Erhalt der bestandserhal-tenden und biotopprägenden Bewirtschaftung. Erhalt der nährstoffarmen bis mäßig nährstoff-reichen Standorte mit ihrer typischen Vegetation. Erhalt des Offenlandcharakters (gehölzfreie Aus-prägung des Lebensraumtyps). Erhalt der spe-zifischen Habitatelemente für charakteristische Tier- und Pflanzenarten.
4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) mit der natürlichen Wasserdynamik. Erhalt der standort-heimischen Baumarten-Zusammensetzung so-wie der naturnahen Bestands- und Altersstruktur. Erhalt eines ausreichenden Anteils an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.
5. Erhalt der bestehenden Population der Bech-steinfledermaus, insbesondere durch Erhalt alt- und totholzreicher Laub- und Mischwälder mit einem ausreichend hohen Angebot an natürli-chen Baumhöhlen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat und Erhalt einer ausreichend hohen Anzahl von anbrüchigen Bäumen und Bäumen mit Specht- bzw. natürlichen Baumhöhlen.
6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Population des Eremiten. Erhalt lebender und abgestorbe-ner, großer, sehr alter Bäume, vor allem über 300-jährige Eichen. Erhalt von aus der Nutzung genommenen Bäumen (z. B. Biotopbäume mit Mulm- und Spechthöhlen) mit einem ausreichen-den Anteil zwecks dauerhafter Bereitstellung geeigneter Altbäume in den Lebensräumen des Eremiten und zum Erhalt der Faunentradition.
(3) Schutzzweck für den im Naturschutzgebiet lie-genden Teilbereich des Vogelschutzgebietes (SPA) „Nürnberger Reichswald“ ist die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhal-tungszustands der nachfolgend aufgeführten Vogelarten:
Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz- richtlinie (lt. SDB):
A 229 EisvogelA 234 Grauspecht
Vogelarten nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-richtlinie (lt. SDB):
A 233 WendehalsA 337 Pirol
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 37
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.
Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4353 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 7, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Marienstraße 16, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 50 / 5Baugenehmigung für den Umbau und Nutzungsänderung der Bürofläche im 2.OG zu einer Wohnung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 18.01.2018 Aktenzeichen B2-2017-996 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung einer Ausnahme nach § 31 des Bauge-setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-lassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Lilienstraße, Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 59/33Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 ge-förderten Wohnungen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 16.01.2018 Aktenzeichen B2-2017-62 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmi-gung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abwei-chun-gen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie
Anwesen Glockenhofstraße 45, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 38 / 11Baugenehmigung für den Umbau, die Sanierung u. Aufstockung eines Wohn- u. Geschäftshauses zu einem Wohnhaus mit 9 Wohneinheiten und 3 Boardingwohnungen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 08.01.2018 Aktenzeichen B2-2016-900 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.
Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder
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Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 38
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bay-er. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausan-schrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.
Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 88 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Marpergerstraße 20, Gemarkung/Flurnr.: Worzeldorf 285/256Baugenehmigung für die Errichtung einer Dachterrassenüberdachung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 12.01.2018 Aktenzeichen B2-2017-319 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nie-derschrift oder elektronisch in einer für den Schrift-formersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.
Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4373 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Schmausengartenstraße 5, Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d. Veste 158 / 12Baugenehmigung für den Anbau von Balkonen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.01.2018 Aktenzeichen B2-2017-871 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.
Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-lassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Di. bis Fr. 8.30 - 13.00 Uhr) nach telefonischer Ter-minvereinbarung unter (0911) 231-4376 im Amts-gebäude Bauhof 5, Zimmer 16 einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Schwarzstraße 11, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 484/89Baugenehmigung für den Dachge-schossausbau mit Einbau einer Woh-nung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.01.2018 Aktenzeichen B2-2016-827 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 39
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Bericht des Kassenverwalters4. Verlesen des Protokolls und der Beschlüsse5. Bericht der Wegbaumeister6. Anträge, Wünsche und Anregungen der Mitglieder
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit freundlichen Gruß
Lothar Meier(Vorstandsvorsitzender)
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstandes2. Bericht des Kassiers3. Neuwahl Vorstandschaft4. Anträge, Verschiedenes gez.P. RottnerJagdvorsteher
Einladung zur Teilnehmerversammlung
Der Vorstand der Flurbereinigung Buch II lädt die Mit-glieder zur Versammlung am Dienstag, 20.02.2018 um 14:00 Uhr ins Sportheim TSV-Buch, Am Wegfeld 41, 90427 Nürnberg, ein.
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.
Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Versammlung für ein Jagdrevier
Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Nord (Almoshof, Lohe und Pegnitzwiesen) lädt zu ihrer diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg - Nord (Almos-hof, Lohe und Pegnitzwiesen) gelegenen, unbebau-ten und unbefriedeten, jagdbaren Grundstücke wer-den hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die am Mittwoch, 14.03.2018, um 19.00 Uhr im Gast-haus „Trattoria del Nord“, Almoshofer Hauptstr. 85, 90427 Nürnberg, stattfindet.
Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen
im aktiven Dienst verstorben
28.12.2017 Kaldenhoff Monika Bauingenieurin
im Ruhestand verstorben
06.12.2017 Pilhofer Siglinde Technische Zeichnerin
07.12.2017 Rührschneck Artur-Peter Technischer Angestellter
09.12.2017 Füller Gerhard Verwaltungsoberamtsrat
12.12.2017 Dörfler Rudolf Hausmeister
13.12.2017 Wittkopp Hildegart Manglerin
14.12.2017 Gebert Herbert Studiendirektor
14.12.2017 Groha Günter Schwimmmeister
14.12.2017 Riedel Helmut Schulhausmeister
15.12.2017 Geuter Georg Flaschner
15.12.2017 Putzenberger Waltraud Angestellte im Bestattungsdienst
17.12.2017 Dudeck Eleonore Verwaltungsangestellte
23.12.2017 Reitelshöfer Helene Druckereihelferin
24.12.2017 Wittmann Kurt Stadtdirektor
25.12.2017 Trautnitz Roland Realschullehrer
27.12.2017 Henze Rotraud Oberstudienrätin
27.12.2017 Wohlhöfner Johann Betriebsmeister
31.12.2017 Stauffer Adolf Schlosser
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 40
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Interesse an dieser Aufgabe haben, dann teilen Sie dies bitte unter dem Stichwort „Mobilitätsstationen“ bis zum 19.02.2018 schriftlich der Stadt Nürnberg, Vergabe-management, Bauhof 9, Nebeneingang EG, 90402 Nürnberg, mit. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine Darstellung Ihres Unternehmens und Referenzen bei. Von besonderem Interesse sind Informationen über die technischen und organisatorischen Möglichkei-ten, mit denen Ihr Unternehmen die gestellten Auf-gaben erfüllen kann.
Die Hauptkriterien zur Bewertung Ihrer Bewerbung sind:- Ihr Unternehmen ist mit dem Umweltsiegel „Blauer
Engel“ gekennzeichnet - Leistungsschwerpunkte Ihres Unternehmens- Erfahrung im Bereich klassisches Carsharing- überzeugende Lösungen für die Erfüllung der ge-
stellten Aufgaben
Die Stadt Nürnberg wird voraussichtlich zwei bis drei Unternehmen zur Abgabe eines konkreten Angebo-tes auffordern und zu einer Präsentation einladen.
Sie werden in jedem Fall von uns benachrichtigt, auch wenn Ihr Unternehmen nicht zur Angebotsab-gabe ausgewählt wurde.
- Von den 20 Standorten werden zehn von der Stadt Nürnberg vorgegeben. Fünf Standorte werden in Abstimmung mit dem zukünftigen Betreiber der Carsharing-Fahrzeuge festgelegt. Weitere fünf Standorte sollen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einem Online-Beteiligungsverfah-ren ausgewählt werden.
- Die von der Stadt Nürnberg vorgegebenen Standor-te liegen in verdichteten altstadtnahen Vierteln mit hohem Parkdruck, in denen eine hohe Akzeptanz für Carsharing-Angebote zu erwarten ist.
- Je nach Standort sollen zwischen ein und drei Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die genaue Anzahl pro Standort wird im weiteren Verfahren zusammen mit dem zukünftigen Carsha-ring-Betreiber festgelegt.
An mehreren Standorten sollen E-Fahrzeuge zur Ver-fügung gestellt werden.
An einem Standort in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof ist als Ersatz für die Mobilitätsstation am Nelson-Mandela-Platz eine deutlich höhere An-zahl an Carsharing-Fahrzeugen vorgesehen.
- Eine optionale Ausweitung auf weitere Fahrzeuge pro Standort ist gegeben.
Eine Ausweitung des Systems auf weitere Standorte ist grundsätzlich vorgesehen.
Es wird eine Systemkompatibilität erwartet. Dies be-deutet, dass die Carsharing-Kunden alle Fahrzeuge an allen Mobilitätsstationen, also auch die an den acht bestehenden Standorten, nutzen können sollen.
Interessensbekundungsverfahren für eine öffentliche Dienstleistungskon-zession zum Betrieb von Carsharing-Fahrzeugen an Mobilitätsstationen in Nürnberg
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Einrichtung von weiteren 20 Mobilitätsstationen. Diese Mobilitäts-stationen sollen vorwiegend an wichtigen Haltestel-len des öffentlichen Personennahverkehrs aufgebaut werden und aus Stellplätzen für Carsharing-Fahr-zeuge, Radabstellplätzen und ggf. einer Station des Fahrradverleihsystems bestehen. Ziel der Mobilitäts-stationen ist es, eine Verknüpfung zwischen den verschiedenen Verkehrsarten des Umweltverbundes herzustellen. Um die Verknüpfung mit dem ÖPNV gewährleisten zu können, wird das Konzept für die Mobilitätsstationen in enger Abstimmung mit der Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg entwickelt. Bei den Carsharing-Fahrzeugen sollen stationsgebunde-ne Systeme angeboten werden, die dem klassischen Carsharing zugeordnet werden können.
Im Rahmen dieses Projektes wird in einem Interes-senbekundungsverfahren mit anschließendem Ver-handlungsverfahren ein Anbieter gesucht, der den Betrieb der Carsharing-Fahrzeuge übernehmen wird.
Die wesentlichen Eckpunkte des Konzeptes sind fol-gende:
Es wird erwartet, dass die neuen Mobilitätsstationen mit den bestehenden kompatibel sind. Dies bedeu-tet, dass die Carsharing-Nutzer die Fahrzeuge aller Stationen ausleihen können sollen, ohne Kunde bei einem weiteren Anbieter werden zu müssen und eine zweite Registrierung zu benötigen.
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 41
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/yam2j594
Anforderung per Post: Stadt Nürnberg, Hochbau-amt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-3642, Fax: 0911/231-7630, E-Mail: waltraud.feyrer@stadt.nuernberg.de,
spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konven-tionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Die ausschreibende Stelle hat die Kosten übernommen, so dass Sie den Projekt-Safe kostenfrei öffnen können. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vor-gaben der Vergabestelle konventionell in Papier-form. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabe-unterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Vergabema-nagement, Bauhof 9 (Nebeneingang),
90402 Nürnbergp) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutschq) Angebotsöffnung am: 15.02.2018 um 09:35:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Recht-
samt, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Neben-eingang), 90402 Nürnberg
v) Zuschlagsfrist: 28.03.2018w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 (Pro-menade 27), 91511 Ansbach
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-3642, Fax: 0911/231-7630, E-Mail: waltraud.feyrer@stadt.nuernberg.deb) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Ver-
gabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktu-
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-3642, Fax: 0911/231-7630, E-Mail: waltraud.feyrer@stadt.nuernberg.deb) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Ver-
gabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktu-ellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfah-rens.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H2700218 Titel: Stahlbau Stahlkonstruktion inkl. Einhausung für u.a. vier
Technikzentralen bestehend aus: - Schutznetze aufbauen und entfernen: ca. 1.002 m² - Statische Berechnungen - Stahlkonstruktionen fertigen, liefern und mon-
tieren: ca. 38,3 t - Stahltrapezbleche: ca. 1.013 m² - Stahlblechkassetten: ca. 545 m² - Mineralwolle Wärmedämmungen in Stahlblech-
kassetten anbringen: ca. 545 m² - Mineralwolle Wärmedämmungen auf Massiv-
bau anbringen: ca. 483 m² - Unterkonstruktionen für Lamellenfassade
aus Z-Profil auf Stahlkonstruktion: ca. 890 m² - Justierbare Unterkonstruktionen für Stahltra-
pezblech (Außenschale Wand) aus Z-Profil auf Massivbau: ca. 751 m²
- Stahltrapezblech als Wandeindeckung: ca. 1.035 m² - Attikaabdeckungen: ca. 185 mh) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Vom: 19.04.2018 bis: 18.09.2018j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden
das Verfahren und die Vergabeunterlagen bei
info@fima-gmbh.de www.fima-gmbh.de
ellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfah-rens. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungenf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H2070118 Kurzbeschreibung: Dachabdichtung ausf. Beschreibung: - Erstellen und Vorlegen eines Gefälleplans - Mineralwolle : ca. 3.944 m² - Schaumglas: ca. 868 m² - Begrünung (extensiv): ca. 500 m² - Kiesfläche: ca. 3.000 m² - Plattenbelag auf Splittbett: ca. 771 m² - Plattenbelag auf Stelzlager: ca. 200 m² - Flüssigkunststoff: 80 m²h) Losweise Vergabe ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Von: 16.04.2018, Bis: 25.09.2018j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zu-
lässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen ange-fordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-3642, Fax: 0911/231-7630, E-Mail: waltraud.feyrer@stadt.nuernberg.de, unter URL http://tinyurl.com/ybxaro6pl) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die
Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kom-munizieren und die Unterlagen zum Vergabever-fahren herunter zu laden. Die ausschreibende Stelle hat für dieses Verfahren die Lizenzgebühren übernommen, so dass der Projekt-Safe kostenfrei geöffnet werden kann und sämtliche Funktionen zur Verfügung stehen. Die Angebots/Antragsab-gabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Nähe-res entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 42
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktu-ellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfah-rens. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Planung und Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: Frankenstr. 200, 90461 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 67364 Kurzbeschreibung: Tischlerarbeiten ausf. Beschreibung: Schallabsorberkästen 52 St., Bühnenbelag Saal ca. 57 m², verschiedene Einbauten (u.a. Garderoben, Trep-
penabschlüsse, Durchreiche), WC-Trennwände (für 2 Kabinen), Bestandsfenster neu verglasen 2 St.g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistun-gen gefordert werden: siehe Ausschreibungsun-terlagen
h) Losweise Vergabe ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Von: 10.04.2018, Bis: 27.08.2018 Erläuterungen siehe Ausschreibungsunterlagenj) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zu-
lässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. Gesonderte Vorgaben siehe Ausschreibungsunterlagen
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Vergabeun-terlagen stehen digital über die Deutsche eVer-gabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/ycazvqlh
l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kom-munizieren und die Unterlagen zum Vergabever-fahren herunter zu laden. Die ausschreibende Stelle hat für dieses Verfahren die Lizenzge-bühren übernommen, so dass der Projekt-Safe kostenfrei geöffnet werden kann und sämtliche Funktionen zur Verfügung stehen. Die Angebots /Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vor-gaben der Vergabestelle konventionell in Papier-form. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabe-unterlagen.
n) Angebotsfrist: 02.02.2018 um 08:55:00 Uhr.
h) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Vom: 04.06.2018 bis: 26.10.2018j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Verga-
beunterlagen stehen ab dem 24.01.2018 digi-tal über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/y6we4jj9
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bau-hof 9, Nebeneingang Erdgeschoss,
90402 Nürnbergp) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutschq) Angebotsöffnung am: 08.02.2018 um 09:40:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Verga-
bemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang Erdge-schoss, 90402 Nürnberg
v) Zuschlagsfrist: 08.03.2018.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-10601,Fax: 0911/231-5628, E-Mail: nicole.kromat@stadt.nuernberg.deb) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Ver-
gabesystem der Deutschen eVergabe verwendet
n) Angebotsfrist 14.02.2018 um 09:55:00 Uhr.o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang ), 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Termin der Angebotsöffnung: 14.02.2018 um 09:55:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Ver-
gabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg
v) Die Bindefrist endet am 04.04.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nach-
prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabe-bestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606 (Promenade 27), 91511 Ansbach
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4311, Fax: 0911/231-8370, E-Mail: matthias.dix@stadt.nuernberg.deb) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Ver-
gabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktu-ellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfah-rens.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90425 Nürnberg, Schnieglinger Straßef) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H3780118 Titel: Neubau Sozialgebäude Westfriedhof Starkstrom- und Fernmeldeanlagen für einen Neubau in Massivbauweise BGF ca. 300 m². Massenaufstellung ca.: 1 St. Standverteiler, 60 m Kabeltragsysteme, 280 m Installationsrohre, 3.000 m Installationsleitungen, 200 St. Installationsgeräte, 1 St. Sonnenschutzsteuerung, 60 St. Leuchten, 1 St. Datenschrank, 500 m Datenleitungen
W. Mödl seit 1948
BauunternehmungStuckgeschäft
AltbausanierungGerüstbau
Dagmarstraße 690482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 43
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
einem Berufs- oder Handelsregister: Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate,
bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Ver-zeichnis der zulassungsfreien Handwerksge-werbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintra-gung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unter-nehmen ansässig ist.
Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). Eigenerklä-rung, dass die in§ 124 GWB genannten Aus-schlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AE-ntG) u. Mindestlohngesetz (MiLoG).
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Durchführung des betrieblichen Eigenkon-trollsystems nach VO (EG) 852/2004 – Le-bensmittelhygieneverordnung. Eigenerklä-rung über die vorhandene Zulassung nach Art. 4 der Verordnung(EG) 853/2004.
Eigenerklärung, dass die Produktion unter Einhaltung der §§ 42 und 43 IfSG erfolgt und dass das unter den Anwendungsbe-reich fallende Personal des Bieters belehrt und geschult wird (gemäß § 43 IfSG Erstbe-lehrung, sowie im Abstand von zwei Jahren Folgebelehrung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber). Nachweis der zum Zeitpunkt des Angebotsabgabeschlusses gültigen Be-scheinigung für Unternehmer gemäß Art. 29 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 834/2007.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit: Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre, erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Als geeignet gelten Referenzen, die der aus-geschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen ei-nen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden-Württem-berg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11). Erklärung über den Umsatz in jedem der letzten drei Jahre. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehen-de Betriebshaftpflichtversicherung mit fol-genden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 3.000.000 EUR, Personenschäden 3.000.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit
nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Nachunternehmerliste. Schriftliche Darstel-
lung der Unternehmensstruktur. Schriftliche
Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansäs-sig ist. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abge-lehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung von Kugelpfosten) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit An-sprechpartner und Telefonnummer.
n) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Ver-gabeunterlagen genannt werden: Niedrigster Preis
I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland, Tel.: +49 911/231-3317, Fax: +49 911/231-2414, E-Mail: silke.schweighardt@stadt.nuernberg.deI.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, KommuneII.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag CPV-Code: Code Bezeichnung 55500000-5 Kantinen- und Verpflegungs-
dienste 55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen 55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen
und anderen nicht öffentlichen Cafeterias Ort der Ausführung: NürnbergII.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag Laufzeit:
01.09.2018 - 31.08.2021II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegen-
stand des Auftrags: Mittagsverpflegung für städtische Kindertageseinrichtun-gen mit Warmverpflegung
- Stufe 2, für die Stadt Nürnberg , Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Jugendamt -, im Zeitraum 01.09.2018 bis 31.08.2021, für ca.25 Kita-Einrichtungen mit täglich ca. 1.741 Essen (2 Lose)
II.1.8) Aufteilung in Lose: ja. Angebote sind möglich für folgende alle LoseII.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassenII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Los 1: Sozialregionen 2, 3 und 4 Los 2: Sozialregionen 5, 6 und 9II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum: 01.09.2018-31.08.2021III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungs-
bedingungen, Bietergemeinschaften, gefor-derte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanage-ment, Bauhof 9, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Termin der Angebotsöffnung: 02.02.2018 um 08:55:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanagement,
Bauhof 9, 90402 Nürnbergr) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagens) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-
gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
siehe Ausschreibungsunterlagent) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bieterge-
meinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: siehe Ausschreibungsunterlagen
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters:
siehe Ausschreibungsunterlagenv) Die Bindefrist endet am 07.02.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nach-
prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabe-bestimmungen wenden kann: siehe Ausschrei-bungsunterlagen
Sonstiges: siehe Ausschreibungsunterlagen
a) Öffentlicher Auftraggeber: Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL]c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote
einzureichen sind: Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
d) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistung: Lieferung von Kugelpfosten für SÖR, 90451 Nürnberg
e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Los 1: Kugelpfosten feststehend (800 Stück) Los 2: Kugelpfosten herausnehmbar (425 Stück),
dazu passende Bodenhülsen (200 Stück)f) Nebenangebote sind nicht zugelassenh) Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei
der sie eingesehen werden können: Die Verga-beunterlagen stehen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.auftraege.bayern.dei) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 13.02.2018, 23:59:00, Bindefrist: 29.03.2018l) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag
vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:
Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulas-sungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister und/oder Vereinsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
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Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90408 Nürnberg, Uhlandstraße 33f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 67931 Titel: Aufzugsanlage Aufzugsanlage 630KG/8Personen, 8 Türen/Hauptzugang 4 Türen/gegenüberliegend versetzt 4 Türen. Treibscheibenantrieb, Kabine/Portal Edelstahl.h) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Vom: 16.07.2018 bis: 30.11.2018 Rohmontage KW 29 bis 32, Endmontage und TÜV KW 48.j) Nebenangebote: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die
Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/ycvshfo8l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten
Systemzugang: Die ausschreibende Stelle hat die Kosten übernommen, so dass Sie den Projekt-Safe kostenfrei öffnen können. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vor-gaben der Vergabestelle konventionell in Papier-form. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabe-unterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOM-MUNAL GmbH, Breslauer Straße 396,
90471 Nürnbergp) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutschq) Angebotsöffnung am: 23.02.2018 um 09:30:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Recht-
samt, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Neben-eingang), 90402 Nürnberg
r) Folgende Sicherheiten sind zu erbringen: - Mängelbürgschaft - Vertragserfüllungsbürgschaftu) Folgende Nachweise sind zu erbringen: - Erklärung zu Gewerbemeldung - Erklärung zu Haftpflichtversicherungv) Zuschlagsfrist: 22.03.2018
h) Losweise Vergabe ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Von: 23.07.2018, Bis: 21.09.2018j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zu-
lässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfü-gung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/y9pln4ot
l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kom-munizieren und die Unterlagen zum Vergabever-fahren herunter zu laden. Die ausschreibende Stelle hat für dieses Verfahren die Lizenzge-bühren übernommen, so dass der Projekt-Safe kostenfrei geöffnet werden kann und sämtliche Funktionen zur Verfügung stehen. Die Angebots/ Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vor-gaben der Vergabestelle konventionell in Papier-form. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabe-unterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote: 20.02.2018, 09:10 Uhro) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins: Termin der Angebotsöffnung: 20.02.2018, 09:10 Uhr Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Verga-
bemanagement, Bauhof 9, 90402 Nürnbergv) Die Bindefrist endet am 03.04.2018
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, Tel.: 0911/8004-227, Fax: 0911/98997-227, E-Mail: benaburger@wbg.nuernberg.deb) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Ver-
gabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktu-ellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfah-rens.[https-Übertragung]
Darstellung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Schrift-liche Darstellung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und wel-che technische Ausrüstung, einschließlich der Transportlogistik das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Konzept zur Wahrung der Liefertreue bei Personalausfall und/oder gravierender technischer Störun-gen. Jeweils 2 Muster-Speisepläne, für je 4 Wochen, für die Saison Sommer, die Saison Winter, für Kinder unter 3 Jahren (Saison Sommer), für Kinder unter 3 Jahren (Saison Winter)
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, Tel.: 0911/131329-0, Fax: 0911/131329-29 E-Mail: info@dess-baubetreuung.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ad) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90471 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 67929 Kurzbeschreibung: WDVS-Fassadenputz,
2-Feld-Turnhalle Zugspitzstraße 123, 90471 Nürnberg Ausf. Beschreibung: Die Baustelle befindet sich in Nürnberg an der
Zugspitzstraße123, in unmittelbarer Nachbar-schaft zur bestehenden Grundschule. Gemar-kung Langwasser. Nach Rückbau der einem Brand zum Opfer gefallenen Gebäudeteile der Zugspitzschule sollte der Ersatzneubau einer 2- feld-Turnhalle mit zugehörigen Betriebsräumen für Hallensport sowie schulische Funktionsräume (u.a. Pausenhalle, Musiksaal, Mehrzweckraum) mit insgesamt ca. 2.330 m² BGF und zugehöri-gen Außenanlagen geplant werden.
Ausführende Arbeiten: WDVS-Fassadenputz (Untergrundprüfung und –
Vorbehandlung, Dämmschichten WDVS, Sockelausbildung, Putzsysteme, Farbanstrich, Jalousiekästen / Fensterbankabdeckungen)
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 45
Vergabe von Arbeiten
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vor Auftragserteilung wird eine Sicherheits-
leistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme gefordert.
III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bei Bie-tergemeinschaften kann der Auftrag nur an eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeits-gemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter erteilt werden.
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforder-liche Erklärungen/Nachweise: Siehe VU C.03 Eigenerklärung zur Eignung (L 124 EU)
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachwei-se: Siehe VU C.03 Eigenerklärung zur Eignung (L 124 EU)
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststan-dards, Erklärungen/Nachweise: Siehe VU C.02 Anforderungen und C.02.1 Leistungs-verzeichnis
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VgVIV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe AusschreibungsunterlagenIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2017-9/17-220-001-1IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
19.02.2018, Uhrzeit: 11:00 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für AngeboteIV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.03.2018VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabe-kammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277,
Fax: 0981/53-1837VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1)VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 11.01.2018
a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1,
90419 Nürnberg, Tel.: 0911/398-2603, Telefax: 0911/398-3319, E-Mail: cornelia.puschner@klinikum-nuernberg.deb) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung,
VOL/A, Vergabenummer: 2018-Pu-0101c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem. § 13 VOL/Ad) Art und Umfang der Leistung: Lieferauftrag, CPV-Code: 33140000-3. Lieferung von Medikamentendispenser
Einweg in der Zeit vom 01.03.2018 bis 28.02.2021
Ort der Leistung: Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95, 90419 Nürnberg, Versorgungszentrum 2 -Zentrallager-e) Unterteilung in Lose und Positionen Angebote
können abgegeben werden für: alle Positionenf) Zulassung von Nebenangeboten: nein
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe AusschreibungsunterlagenIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftragge-
ber: MT10/2017/17-310-012-1IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschrei-
bungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/y83kfnnb bis zur Angebotsfrist erhältlich.IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
19.02.2018, Uhrzeit: 10:00 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für AngeboteIV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 01.05.2018VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-
rung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1)VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an
das EU-Amtsblatt: 11.01.2018
I.1) Vergabestelle: Klinikum Nürnberg, Technische Abteilung Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, E-Mail: antje.beimel@klinikum-nuernberg.de Internet-Adresse (URL): www.klinikum-nuernberg.de Anschrift für : · Anforderung von Unterlagen: über die Deut-
sche eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/yanajfj7
· Einreichen der Angebote: über die Deutsche eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/yanajfj7
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen RechtsII.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegen-
stand des Auftrags: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines decken- oder bodenmontierten Einebenen-Röntgen-Angiographie-Systems mit Flachdetek-tor für Gefäßdiagnostik und Interventi-onen am liegenden Patienten.
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: Klinikum Nürnberg, Haus 16, Rö, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher AuftragII.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge wer-
den berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Ein-Ebenen-Angiographie-Anlage für den
Einsatz in der interventionellen Radiologie im Klinikum Nürnberg Nord
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist:
Beginn: 30.03.2018 Ende: 31.05.2018
Vergaben des Klinikums Nürnberg
I.1) Vergabestelle: Klinikum Nürnberg, Technische Abteilung Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, 90419 Nürnberg, E-Mail: antje.beimel@klinikum-nuernberg.de Internet-Adresse (URL): www.klinikum-nuernberg.de Anschrift für : · Anforderung von Unterlagen: über die Deut-
sche eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/y83kfnnb
· Einreichen der Angebote: über die Deutsche eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/y83kfnnb
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen RechtsII.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegen-
stand des Auftrags: Austausch der Reini-gungs- und Desinfektionsmaschinen
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: Klinikum Nürnberg, Haus 20,
U2, ZSVA, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher AuftragII.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge wer-
den berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: 5 Stück Reinigungsgeräte nach DIN EN ISO 15883 4 Stück Reinigungsgeräte mit erhöhter Reini-
gungskapazität nach DIN EN 15882 Mobiliar für Vorreinigungszone sowie Interims-
lösungII.3) Ausführungsfrist: Beginn: 02.04.2018 Ende: 31.03.2019III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vor
Auftragserteilung wird eine Sicherheitsleis-tung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme gefordert.
III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bei Bie-tergemeinschaften kann der Auftrag nur an eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeits-gemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter erteilt werden.
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforder-liche Erklärungen/Nachweise: Siehe VU C.03 Eigenerklärung zur Eignung (L 124 EU)
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Siehe VU C.03 Eigenerklärung zur Eignung (L 124 EU)
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststan-dards, Erklärungen/Nachweise:
Siehe VU C.02 Leistungsverzeichnis IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VgV
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Vergabe von Arbeiten
Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Hintere Marktstr. 4, 90441 Nürnberg, Tel.: 0911/231-7703, Fax: 0911/231-7708, E-Mail: asn-einkauf@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/An-
träge zu richten sind: Stadt Nürnberg Amt für Organisation, Informa-
tionsverarbeitung und Zentrale Dienste , Fünfer-platz 2 (Erdgeschoss / Zi. 002), 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/Ac) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antra-ges wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr An-gebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungs-erbringung: Aktenzeichen: ASN/K-M/04/18
Titel: Chemikalien für die Müllverbrennungs-anlage Nürnberg-Ammoniaklösung
Lieferung von Ammoniaklösung 25% für die Müllverbrennungsanlage Nürnberg
- Liefermenge ca. 400 t Ort der Leistungserbringung: 90441 Nürnberg, Hintere Marktstr. 4e) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehenf) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von
Nebenangeboten ist nicht erlaubt.g) Ausführungsfrist: Vom: 01.04.2018 bis: 31.03.2019h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11
der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/y9mvb9e7i) Angebotsfrist: 28.02.2018 um 23:30:00 Uhr.
Bindefrist: 23.03.2018.l) verlangte Nachweise: - aktuelles Sicherheitsdatenblatt - technische Produktspezifikation - Referenzliste (über bereits erbrachte, vergleich-
bare Leistungen in den letzten drei Jahren) mit Angabe über Auftragswert, Leistungszeit und Auftraggeber
- Eigenerklärung über die Medienresistenz der vorgesehenen Schlauchleitungen (Verbindungs-leitungen)
- Kurzbeschreibung über die zum Transport vor-gesehenen Fahrzeuge (Abmessung, techn. Aus-rüstung usw.)
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Die ausschreibende Stelle hat die Kosten über-nommen, so dass Sie den Projekt-Safe kostenfrei öffnen können. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Ver-gabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: Siehe Verdingungsunterlagen
k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de ab 29.01.2018 zum Download bereitgestellt. Bei berechtigtem Inte-resse eines Bewerbers im Einzelfall erfolgt der Versand der Verdingungsunterlagen auf Daten-träger. Anforderungen bei Anschrift siehe a)
Anforderung bis: 16.02.2018. Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt:
Anschrift siehe a)l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgeltes: 0,00 EURO, n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 21.02.2018, Uhrzeit: 09:15 Uhr o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abge-fasst sein.
q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigtens) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-
gungen: gemäß VOB/B §16t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach
der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 23.03.2018 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter
Verstöße: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Prome-nade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
g) Beginn der Ausführungsfrist: 01.03.2018 Ende der Ausführungsfrist: 28.02.2021h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Klinikum Nürnberg/ Abteilung Einkauf, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürn-berg,
Tel.: 0911/398-2603, Telefax: 0911/398-3319 E-Mail: cornelia.puschner@klinikum-nuernberg.dei) Angebotsfrist: 23.02.2018 Zuschlags- Bindefrist: 23.02.2018 Klinikum Nürnberg/ Haus 1 - Poststelle -, Kennwort: Submission, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1,
90419 Nürnbergj) keine Sicherheitsleistungen erforderlichk) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagenl) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: siehe Vergabeunterlagenm) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keine Anforderung der Vergabeunterlagen: Anforde-
rung bis: 01.02.2018 bei: Anschrift siehe h) Bei schriftlicher Anforderung werden die Verga-
beunterlagen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der Firmenadresse beschrifteter Adressauf-kleber beizulegen.
n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlageno) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines An-
gebotes den Bestimmungen über nicht berück-sichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.
Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg, Planung und Bau Brückenbau / Bauwerks-überwachung (SÖR/1-B/2),
Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4885, E-Mail: soer_1-b_2@stadt.nuernberg.deb) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: LV-ID: 38678 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, BW 2.027 Stützmauer am Ölberg f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Ertüchtigung mit erdseitiger Rück-
verankerung Gewerk: Ingenieurbau und Tiefbauarbeiten Art der Leistung: Ertüchtigung mit erdseitiger
Rückverankerung Umfang der Leistung: - Erdaushub/Baugrubenherstellung 20 m³ - Sickerleitung herstellen 60 m - Drainagebeton einbauen 50 m³ - Sickerschacht herstellen 1 Stck. - Edelstahlanker in Sandsteinmauer
einkleben 43 Stck. - Sandsteinfugen ausbessern 100 m g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein i) Beginn der Ausführungsfrist: 28.05.2018. Ende der Ausführungsfrist: 28.07.2018j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
Amtsblatt Nürnberg Nr. 2 / 24. Januar 2018 47
Vergabe von Arbeiten
Kanalrenovierung Stuttgarter Straße/Rotbuchenstraße - ca. 360 m Schlauchlining DN 600 Kanalrenovierung Hainstraße - ca. 45 m Schlauchlining DN 400 - ca. 100 m Schlauchlining DN 600 i) Ausführungsfrist: Von: 07.05.2018, Bis: 03.08.2018 j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Gesonderte Vorgaben: Siehe Ausschreibungsunterlagen k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefor-
dert und eingesehen werden können: Die Un-terlagen zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anfor-derung der Unterlagen per Post: Stadtentwäs-serung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-7149, Fax 0911/231-4535, E-Mail: sabrina.bock@stadt.nuernberg.de, URL: http://tinyurl.com/ybvp4anv
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschlandb) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge
kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen.e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Erneuerung Rechenanlage: 3 x Feinrechen (Harkenumlaufrechen) 3 x Grobrechen (Harkenumlaufrechen) 6 x Querförderer 3 x Trogförderer 3 x Rechengutwaschpresse mit Austragsrohr
Durchsatz pro Rechenstraße: Q = 2.200 l/si) Ausführungsfrist: Von: 30.04.2018, Bis: 30.09.2019j) Nebenangebote sind nicht zugelassenk) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zu-
sätzliche Unterlagen angefordert und eingese-hen werden können: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland,
Tel.: +49 911/231-3909, Fax: +49 911/231-5641, E-Mail: dieter.hetz@ stadt.nuernberg.de. Sie haben die Möglichkeit der elektronischen An-
gebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.auftraege.bayern.den) Frist für den Eingang der Angebote: 09.02.2018, 09:15:00o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanage-ment, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg,
Tel.:+49 911/231-48 27, Fax:+49 911/231-42 09 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen An-
gebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Ausführungsbürgschaft, Mängelbürgschaft.T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bieterge-
meinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (ge-samtschuldnerisch haftend).
U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters:
Bewerber für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Anforderungen der RAL Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft Kanalbau ist. Geforderte Beurteilungsgruppe: AK2. Ersatzwiese kann ein Nachweis mit einschlägigen Referenzen und an-schließendem Fremdüberwachungsvertrag für die zeitweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden, der eine Fremdüberwachung durch einen unabhängi-gen und von der Gütegemeinschaft benannten Prüfingenieur / Sachverständigen beinhaltet. Die qualitativen Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind dabei einzuhalten. Bewerber für den Bau von Entwässerungskanälen und -leitungen haben den Nachweis ebenfalls erbracht, wenn sie das Logo der „Fremdüberwa-chung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bay-erischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen einschließlich einschlägi-ger Referenzen vorlegen können.
V) Zuschlagsfrist: 08.05.2018W) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,
Tel.:+49 98153-1746, Fax:+49 98153-1739
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911/231-7149, Fax: 0911/231-4535, E-Mail: sabrina.bock@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektro-
nischem Wege und Verfahren der Ver und Ent-schlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsse-lungsverfahrens. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Stuttgarter Straße/Rotbuchenstraße, Hainstraße f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 1899 Kurzbeschreibung: Kanalrenovierung Stuttgarter Straße / Hainstraße h) Losweise Vergabe ist vorgesehen
Vergaben der Stadtentwässerungund Umweltanalytik Nürnberg
A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland. Tel.: 0911/231-4518, Fax: 0911/231-4535, E-Mail: stefan.pfeufer@stadt.nuernberg.deB) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]C) Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmean-
träge kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen
D) Art des Auftrags: Bauarbeiten für AbwasserkanäleE) Ort der Ausführung: 90475 Nürnberg, AltenfurtF) Art und Umfang der Leistung: 175 m offene Verlegung DN 500 Stz, 175 m offene Verlegung DN 400 Stz, 25 m offene Verlegung DN 300 Stz, 10 m offene Verlegung DN 500 B (Gra-
benverrohrung), 350 m Drainleitung DN 250, 3 St. Drainageschächte, 7 St. Regelschächte, ca. 1.600 m³ Erdaushub, ca. 1.760 m² Verbau aus Kanaldielen.H) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ei-nes, mehrere oder alle Lose einzureichen:
ist nicht vorgesehen.I) Ausführungsfrist: Von: 04.06.2018, Bis: 26.07.2019J) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2
Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangebo-ten: Nebenangebote sind zugelassen
K) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätz-liche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunter-lagen ausschließlich digital über die deutsche e-Vergabe anzubieten.
N) Frist für den Eingang der Angebote: 15.02.2018, 09:15:00O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanage-ment, Bauhof 9, 90402 Nürnberg,
Tel.:+49 911/231-4827, Fax:+49 911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen An-
gebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.deutsche-evergabe.deP) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-
sen: Deutsch.Q) Angebotseröffnung: 15.02.2018, 09:15:00 Ort der Angebotseröffnung: Stadt Nürnberg, RA/3-VMN, Vergabemanage-
ment (VMN), Bauhof 9, Nebeneingang Erdge-schoss, 90402 Nürnberg.
Personen, die bei der Angebotseröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und Ihre Bevollmächtigten.
R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
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und bereits vergleichbare Leistungen mit Er-folg ausgeführt haben. Auf gesonderte Auf-forderung sind Referenzen vorzulegen.
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VgVIV.2.1) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftragge-
ber: 10414/67792IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschrei-
bungsunterlagen und zusätzlicher Unterla-gen: Erhältlich bis: 05.02.2018 Unterlagen kostenfrei
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 08.02.2018, Uhrzeit: 23:59
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für AngeboteIV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 04.04.2018VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-
rung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfah-
rens (VI.4.1) gemäß §160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftrag-geber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftrags-erteilung: gemäß §134 GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Verga-bestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 09.01.2018
II.3) Vertragslaufzeit bzw: Ausführungsfrist: Beginn: 20.04.2018, Ende: 30.06.2018III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gemäß VOL/B § 17III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (ge-
samtschuldnerisch haftend)III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auf-
tragsausführung: Die Anforderungen gem. Art. 37 BayWG i.V.m. der Verordnung über Anlagen mit dem Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VawS) sind zu beachten. Lieferungen gem. den Bestimmungen der GGVS in Teilmengen von ca. 23 t im Straßen-tankzug. Die Lieferung der Einzelfuhren hat nach telefonischem Abruf innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen. Die gesetzlichen Anfor-derungen für das Anliefern und Befüllen der Tankanlagen sind vom AN einzuhalten. Die Befüllung erfolgt im Gaspendelverfahren. Die Tankfahrzeuge sind hierzu für den Befüll-vorgang mit einem Gaspendelschlauch aus-zurüsten. Da bei betrieblichen Störungen im Klärwerk 2 eine Befüllung der Tankanlage im Klärwerk 1 erfolgen kann, muss der Tankzug zur Anlieferung grundsätzlich mit einer Pum-pe ausgerüstet sein. Das gelieferte Methanol muss eine Reinheit von mind. 99% besitzen. Die Anforderungen gem. GGVS, GefStoffV so-wie REACH-Verordnung sind einzuhalten.
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforder-liche Erklärungen/Nachweise: werden ggfs. nachgefordert
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: werden ggfs. nachgefordert
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststan-dards, Erklärungen/Nachweise:
Angebote sollen nur solche Firmen einrei-chen, die eine gründliche Erfahrung für die zu erbringende Leistung nachweisen können
www.auftraege.bayern.dep) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-
sen: deutschq) Eröffnungstermin: 09.02.2018, 09:15:00v) Zuschlagsfrist: 18.04.2018w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle, Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,
Tel.:+49 981/53-17 46, Fax:+49 981/53-17 39
I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadtentwäs-serung und Umweltanalytik Nürnberg,
Adolf-Braun-Straße 33A, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4589, Fax: 0911 231-7320,
E-Mail: gisela.adelmann@stadt.nuernberg.de techn. Rückfragen: carsten.schmidt@stadt.nuernberg.de Internet-Adresse (URL): http://www.sun.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft, für Anforde-
rung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg,
Rechtsamt/ VergabemanagementI.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: LokalbehördeII.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegen-
stand des Auftrags: Lieferung von 450 t Me-thanol (techn. 99%).
II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: SUN – Klärwerk 1, Adolf-Braun-Str. 55,
90429 NürnbergII.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher AuftragII.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: neinII.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge wer-
den berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Lieferung von 450 t Methanol (techn. 99%).
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Vergabe von ArbeitenAmtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergAmtsblatt der Stadt Nürnberg
B 1228 BVerlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Ein-zelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandko-sten inkl. MwSt.
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Anzeigen-
schluss für die
nächste
Ausgabe vom
07.02.2018 ist
der 01.02.2018
Haushaltssatzung der kommunalen Stiftungen Stadt Nürnberg - Haushaltsjahr 2018 23
Bebauungsplan Nr. 4553 - Inkrafttreten 25
Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 4553 „Langwasser-Bad“ 26
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Breslauer Straße/ Gleiwitzer Straße - Einstellung des Verfahrens 27
Bebauungsplan Nr. 4621 - Inkrafttreten 28
Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 4621 „Weißenseestraße“ 29
Bebauungsplan Nr. 4642 - Inkrafttreten 30
Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 4642 „Langseestraße“ 31
11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bertolt-Brecht-Straße - Einstellung des Verfahrens 32
Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 4630 „Bertolt-Brecht-Schule“ 33
12. Änderung des Flächennutzungsplans südlich der Wiener Straße - Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung 34
Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayerischen Naturschutzgesetzes; geplantes Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“ – erneutes Auslegungsverfahren 35
Glockenhofstraße 45, Gem. / Fl.- Nr.: St. Peter 38 / 11 37
Lilienstraße, Gem. / Fl.- Nr.: Sündersbühl 59 / 33 37
Marienstraße 16, Gem. / Fl.- Nr.: St. Peter 50/5 37
Marpergerstraße 20, Gem. / Fl.- Nr.: Worzeldorf 285 / 256 38
Schmausengartenstraße 5, Gem. / Fl.- Nr.: Gärten h. d. Veste 158 / 12 38
Schwarzstraße 11, Gem. / Fl.- Nr.: Gibitzenhof 484 / 89 38
Jagdgenossenschaftsversammlung Nord 39
Einladung zur Flurbereinigung Nürnberg-Buch 39
Nachruf Dezember 2017 39
Interessensbekundungsverfahren 40
www.maier-georgs.de
Vergaben der Stadt Nürnberg 41
Vergaben des Klinikums Nürnberg 45
Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 46
Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg 46
Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 47