Arbeitsschutz-Unterweisung nach BGV A1 §4 Abs. 1+2 · Arbeitsschutz-Unterweisung nach BGV A1 §4...

Post on 17-Sep-2018

221 views 2 download

Transcript of Arbeitsschutz-Unterweisung nach BGV A1 §4 Abs. 1+2 · Arbeitsschutz-Unterweisung nach BGV A1 §4...

Arbeitsschutz-Unterweisung

nach BGV A1 §4 Abs. 1+2

Durch die Fachkraft für Arbeitssicherheitder B�A�D - GmbHNorbert Siedler

Fac

hab

teilu

ng,

Tech

nik,

Fo

lien,

Allg

. U

nte

rwei

sun

g,12

/20

01,

© B

·A·D

Gm

bH

BGV A 1 § 4 (1)

Auslegung von BG-Vorschriften, Unterweisung der Versicherten

� (1) Der Unternehmer hat die für sein Unternehmen geltenden BG-Vorschriften an geeigneter Stelle auszulegen. Den mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betrauten Personen sind die Arbeitsschutz- und BG-Vorschriften auszuhändigen, soweit sie ihren Arbeitsbereich betreffen.

� (2) Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

Jeder Unfall ist vermeidbar!Folgende 10 Sicherheitsregeln tragen dazu bei:

1. Umsichtig arbeiten2. Nur intakte Geräte verwenden3. Ordnung und Sauberkeit4. Persönliche Schutzausrüstung verwenden5. Nicht eigenmächtig improvisieren6. Unfallgefahren melden / beseitigen7. Nicht mit unbekannten Geräten arbeiten8. Anweisungen beachten9. Hab ein Auge auf deinen Kollegen10. Richtiges Verhalten im Notfall

10 Sicherheitsregeln

Viele Unfälle geschehen durch Hektik und Konzentrationsschwächen.

Immer die vorgesehenen Hilfsmittel benutzen,auch wenn man dafür ein paar Schritte weiter gehen muss!

1. Umsichtig arbeiten!

Wer ein Gerät benutzt, das nichtmehr in Ordnung ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch...

... seine Kollegen

... seine Familie

... seinen Arbeitgeber

2. Nur intakte Geräte verwenden!

Der Mensch stolpert nichtüber Berge...

...sondern über Maulwurfshügel!

3. Ordnung und Sauberkeit!

Erste Hilfe, Verbandbuch

Verbandbuch

Verbandbuch

Die Verbandbucheintragungüber die Erste-Hilfe-Leistunggibt auch mirzusätzlich Sicherheit.

Folgeschäden, dieeventuell sogar bis zum Rentenanspruchführen können,sind so nachweisbar.

Fa

ch

ab

teil

un

g,T

ech

nik

,Fo

lien

,All

g.

Un

terw

eis

un

g,1

2/2

00

1,

© B·A·D

Gm

bH

Das Verbandbuch

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift „Erste Hilfe“ (BGV A5) § 16 :

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-LeistungAufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Aus

ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen:

• Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalles

bzw. des Gesundheitsschadens,• Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung,

Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme,

• sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen undder Personen, die Erste Hilfe geleistet haben,

Die Aufzeichnungen sind wie Personalunterlagen

aufzubewahren.

Erste Hilfe - Rettungskette

Die Rettungskette bildet die Verbindung zwischen Unfallort und Krankenhaus. Sie besteht aus fünf Gliedern und sorgt dafür, dass der Verletzte innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung gelangt.

Die Stärke der ersten drei Glieder ist durch den Betrieb beeinflussbar und muss besonders gestärkt werden, denn eine Kette kann nur so stark sein, wie ihr schwächstes Glied.

Brandschutz

Flucht +Rettungswege

BGN

Verkehrswege freihalten!

� Verkehrswege (Treppen,

Flure und Durchgänge)

auch nicht kurzzeitig

verstellen

� keine Elektrokabel in

Verkehrswegen verlegen

� Reinigungsgeräte und

-mittel nicht in Verkehrs-

wegen abstellen

Brandschutz umfasst:

Personenschutz

Sachwertschutz

Umweltschutz

Vorbeugender Brandschutz:

Abwehrender Brandschutz:

Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung von Bränden, Gefahrenabwehr, Notfallmaßnahmen

Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung/-ausbreitung

Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Geräten (1)

Leitungen nicht überlasten möglichst keine Mehrfachsteckdosen verwenden

Bei Schäden an elektrische Anlagen und Geräten: nicht weiterarbeiten, Elektrofachkraft oder Vorgesetzten verständigen

Schutzeinrichtungen nicht unsachgemäß ”reparieren" oder überbrücken (z.B. Sicherungen, Übertemperatur-Auslöser)

Brandgefahr durch Überlastung, Kurzschluss, unzulässige Erwärmung

Fac

habt

eilu

ng,

Tech

nik,

Fol

ien,

Allg

. U

nte

rwei

sung

,12/

2001

, ©

B·A

·D G

mb

H

Rettungswege

Rettungswege und Notausgänge

� müssen stets frei und unverstellt sein,

� dürfen nie abgeschlossen sein,

� sollten sich die Beschäftigten unbedingt einprägen.

Verhalten im Notfall

� Fenster und Türen schließen

� den Anweisungen der Brandschutzhelfer folgen,

� Sammelplatz aufsuchen,

� Anweisungen abwarten,

� Zufahrt für Rettungseinsatzkräfte frei halten

Büro - und Bildschirmarbeit

Sicherheitsunterweisung

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

� Raumklima

� Beleuchtung

� Lärm

� Flächen im Büro

� Ergonomie am Arbeitsplatz

Was ist bei Büro- und Bildschirmtätigkeiten zu beachten ?

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

1. Empfinde ich das Raumklima als angenehm?

� Trockene Luft vermeiden

� Gut gepflegte Grünpflanzen schaffen eine angenehme Atmosphäre

2. Wie sorge ich für frische Luft, ohne Zugluft zu verursachen?

� in Pausenzeiten: Stoßlüftung ist besser als Dauerlüftung

3. Wie schütze ich meinen Arbeitsplatz vor übermäßiger Wärme?� Heizkörper entsprechend regulieren� Sonnenschutzeinrichtungen nutzen� Energiesparende Arbeitsmittel bevorzugen, nicht benötigte

Geräte ausschalten

Raumklima - nützliche Hinweise

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

1. Luftgeschwindigkeit

� Sollte 0,15m/sec nicht übersteigen, sonst Zugerscheinungen

2. Relative Luftfeuchtigkeit

� Bei klimatisierten Räumen günstig 40 % - 65 %� Sonstige Räume mindestens Wert der Außenluft

3. Lufttemperatur

� Soll für sitzende/leichte Tätigkeiten etwa 21°Cbetragen

Raumklima – Richtwerte für ein gesundes Raumklima.

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Beleuchtung

3. Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz?

�Einzelplatzbeleuchtungen nur in Verbindung mitAllgemeinbeleuchtung nutzen�Auf optimale, blendfreie Anordnung achten

1. Sind die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz ausgeglichen?

�Gute Beleuchtung ermöglicht gutes Sehen und sicheres Arbeiten�Starken Wechsel von Helligkeit und Dunkelheit vermeiden �Sonnenschutzeinrichtungen nutzen

2. Funktionieren alle Lampen?

�Flackern und Flimmern stört und ist ungesund�Defekte sofort beheben lassen

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

1. Definition Lärm

2. Wie wirkt Lärm?

� Ungewollter Schall, der den Menschen schädigt, gefährdet, belästigt oder stört

� Hörschwellenverschiebung� Psychische u. physiologische Erkrankungen� Lärm ist ein wesentlicher Stressfaktor

� Auch weniger laute Gerätedauergeräusche sind belästigend, oft hilft ein Umstellen des Gerätes

� Gehörschutz tragen� Gönnen Sie Ihrem Ohr die notwendige Erholungszeit� Auch in der Freizeit nicht unnötiger Lärmbelästigung

aussetzen

3. Wie kann ich mich gegen Lärm schützen?

Lärm

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Stellfläche

Möbelfunktionsfläche

Freie Bewegungsfläche

Verkehrswegefläche

Arbeitsfläche

� RaumklimaDIN 4543-1 gibt keine Raumgrundflächen vor, sondern ermöglicht die Ermittlung des Flächenbedarfs für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln

� Stolpern, Anstoßen und Verklemmen sind vermeidbar

Benutzerfläche

Flächen im Büro - Flächenbedarfe

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

� Die Blickrichtung sollte immer parallel zu den Leuchtbändern und zur Fensterseite sein

� Büromöbel individuell einstellen

� Arbeitsmittel richtig platzieren

Flächen im Büro -Anordnung von Bildschirmarbeitsplätzen

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

� nicht verstellbar: 72 cm� verstellbar: 66 - 75 cm

� mind. 70 cm

� mind. 65 cm

� mind. 58 cm

1. Arbeitstisch bzw. Arbeitsflächenhöhe

2. Fußraumtiefe

3. Beinraumhöhe

4. Beinraumbreite

Ergonomie am Arbeitsplatz – Maße.

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

� Der Bürodrehstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein

� Die Sitzhöhe muss verstellbar sein� Leichte und sichere Betätigung im Sitzen

� Die Bewegungsfreiheit des Benutzers darf nicht eingeschränktwerden und muss eine bequeme Haltung (dynamisches Sitzen)ermöglichen

� Die Rückenlehne muss in Höhe und Neigung verstellbar sein

1. Bürodrehstuhl

2. Sitzhöhe

4. Bewegungsfreiheit

3. Rückenlehne

Ergonomie am Arbeitsplatz – Bürodrehstuhl

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Was muss ich beim Arbeiten am BAP beachten?

� Richtige Anordnung der Arbeitsmittel

� Bildschirmoberkante höchstens in Augenhöhe

� Blendungen am Bildschirm vermeiden

� Bildschirm zeigt eine kontrastreiche und flimmerfreie Darstellung

Ergonomie am Arbeitsplatz – Bildschirm.

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Ergonomie am Arbeitsplatz -richtiges Aufstellen des Bildschirms

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Ergonomie am Arbeitsplatz - Software-Ergonomie.

min. 2,9 mm

Die Informationen auf dem Bildschirm müssen so dar-gestellt werden, dass der Mensch sie wahrnehmen und verarbeiten kann.

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Noch Fragen ?

ÖA

/Fol

ien/

/Ver

s.1.

0/02

.200

4, ©

B·A

·D G

mbH

Vielen Dank für

Ihre

Aufmerksamkeit

!