arbeitssicherheit Absturzsicherung im Metallbau

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Feierabendseminare 2011 Schweizerische Metall-Union

sicher Arbeiten

Bernhard von Mühlenen Didier Girardin

Suva, Bereich Bau Suva, Secteur génie civil & bâtiment

vbh@suva.ch gdi@suva.ch

Arbeitssicherheit auf Baustellen Wie erkennen wir die Gefahren?

Wie vermeiden wir unnötiges Risiko?

Suva - mehr als eine Versicherung

Prävention • Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben

• Kontrolle von neu in Verkehr gebrachten Maschinen, Aufzügen, Persönlichen

Schutzausrüstungen und Gasgeräten

• Motivieren der Versicherten zu sicherheitsbewusstem Verhalten in der Freizeit

Versicherung • Versichern von Berufstätigen und Arbeitslosen gegen die Folgen von Unfällen

und Berufskrankheiten

• Führen der Militärversicherung

Rehabilitation • Behandlung von körperlichen und psychischen Folgen eines Unfalls unter

Berücksichtigung der sozialen und beruflichen Aspekte der Rehabilitation

Suva - mehr als eine Versicherung

Die vier Marken der Suva:

Arbeitssicherheit Prämien und

Versicherungen

Schadenmanagement

und Rehabilitation

Freizeitsicherheit

Suva-Plattform

Hauptseiten

• www.suva.ch

• www.sapros.ch (Sicherheitsprodukte)

• Häufig gebrauchte Links

• www.suva.ch/waswo (Informationsmittel)

• www.absturzrisiko.ch

• www.suva.ch/asa (Sicherheitskonzept)

• www.suva.ch/stapler

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Arbeitssicherheit auf Baustellen:

Ein par Zahlen aus der Schweiz

• Jede Woche 2 Tote infolge Asbest (verseucht vor ca. 30J.)

• Jede zweite Woche ein Absturztoter (25 Absturztote pro J.)

• Jeden Tag ein Invalider nach einem Absturzunfall

Wenn wir nichts dagegen unternehmen,

bleibt das so!

• Ein durchschnittlicher Absturzunfall kostet

Ihre Unternehmung im Schnitt Fr. 26‘000.- !!

• Ihre Firma muss zur Kostendeckung einen Auftrag von ca.

400‘000.- „gratis“ ausführen!

• Kosten entstehen beispielsweise:

– Direkt: Bergung, Heilung, Taggeld, Sachschaden

– Indirekt: Bürokram, Ersatzperson, Verzögerungen

Was kostet ein Unfall?

Zahlenbeispiel: 2 Stahl- & Metallbaufirmen mit je 50 Mann

• Firma A verursacht wenig Unfälle & Unfallkosten

BU-Prämiensatz A = 1.9% der Lohnsumme

• Firma B hat ein hohes Unfallgeschehen

BU-Prämiensatz B = 5.8% der Lohnsumme

• Beide Firmen haben eine Lohnsumme von 3.25 Mio

• Firma A entrichtet Fr. 61'750.- Berufsunfallprämie (BU)

Firma B entrichtet Fr. 188'500.- Berufsunfallprämie (BU)

Differenz: Fr. 126'750.- pro Jahr!!!

Einsparpotenzial bei der Suva Prämie

= Marktvorteil

• Sensibilisierung Projektleiter, Montageleiter & Monteure:

– Gefahren als solche erkennen

– Gefahren beurteilen - banale Situationen sind kritisch!

– Massnahmen planen und ergreifen (bereits in der Planungsphase!!)

– Die richtige Ausrüstung zum rechten Zeitpunkt bereithalten

– Rettung eines Verunfallten im Voraus sicherstellen

Informationsziele

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von

Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zutreffen, die nach

der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den

gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

UVG

Art. 82.1

„Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko möglichst klein ist

und die notwendigen Sicherheits-massnahmen eingehalten werden

können.“

BauAV

Art. 3.1

Subunternehmer:

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Vorschriften mitverantwortlich

BauAV

Art. 3.4

Die Rettung von Verunfallten muss gewährleistet sein:

Es ist eine Organisation einzurichten, welche die Rettung

jederzeit gewährleistet.

BauAV

Art. 7.1

& 26.2 / 4

Gesetzliche Grundlagen UVG & BauAV

= Prävention

Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung

StGB & UVG

Grundsatz Artikel

Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der

Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis

UVG

112 / 113

.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes

oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht

lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen

gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.

.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig

ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.

StGB

229

richtet sich

gegen Jurist.

oder Privat-

person

1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt.

2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen

Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die

leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber

dem verursachenden Betrieb geltend machen.

Allgemeines

Kurz zusammengefasst

• Grundsätzlich mit Fassadengerüst ab 3.0m Höhe

• Grundsätzlich mit Auffangnetz ab 3.0m Höhe

• Oblichter sind als freie Absturzkanten zu betrachten

• Eternitplatten, Glas / Lichtplatten sind im Zweifelsfall als

nicht durchbruchsicher zu betrachten

nur gesichert arbeiten (es gibt einfache Möglichkeiten!)

• Ab 2.0m Absturzhöhe sichern! / ab 3.0m am Dachrand

• Auffanggurt: nur mit geeigneter Ausbildung!

www.absturzrisiko.ch

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Mit Kollektivschutz gegen Hochrisikoarbeitsplätze

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Was sind eigentlich Hochrisiko-

Arbeitsplätze mit Absturzgefahr?

1. Wo mangelhaft ausgebildetes Personal arbeitet

2. Wo mangelhaft ausgerüstetes Personal arbeitet

3. Wo 1. & 2. bei ungünstigen Witterungsverhältnissen

arbeiten (Eis, Schnee, Nässe, Hitze)

4. Wo 1. & 2. zusätzlich unter finanziellem und

terminlichem Druck arbeiten

5. Wo infolge mangelhafter Arbeitsvorbereitung

improvisiert / gebastelt werden muss

fehlende Kommunikation

und Fachkenntnisse

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Stahlbaumonteur

Stahlbaumonteur

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18

Dachdeckermeister

19

?

20

Metallbau-Montageleiter

oder ?

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22

oder ?

23

oder ?

Auch hier reagieren!

Es stellt sich nicht die Frage

ob etwas passieren kann!

Der Zufall bestimmt, wann es

passiert.

Angsthase ist,

wer nicht handelt!

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Keiner dachte vor seinem Absturzunfall, dass

es ihn erwischen würde!

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Mangelhafte AVOR des PL oder ML und

nicht nur Fehlverhalten des Monteurs

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Unfälle passieren nicht einfach!

Unfälle werden organisiert!

Unfälle werden provoziert!

Unfälle werden in Kauf genommen!

Unfallopfer kommen immer zu kurz!

Unfälle können vermieden werden!

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Wer das hier als Vorarbeiter, Chefmonteur oder

Vorgesetzter toleriert, macht sich strafbar!

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Da nützen selbst die besten Sensoren

nichts mehr

Selbst in der Ebene kein Kinderspiel

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Materialfehler gibt es praktisch nie!

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Mastkletterbühne: 20m ohne Verankerung

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Grobfahrlässig

Chef und Mitarbeiter

haftbar!

Es braucht keinen Unfall

Meldung reicht aus

(StGB 229 & 230)

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Wird das hier einmal toleriert,

kennen die Mitarbeiter Ihren Standard

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So werden Unfälle provoziert

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Rollgerüstunfall

www.suva.ch/rollgerueste

Ein weiterer Rollgerüstunfall

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Mangelhafte Gerüstbeläge

- wenn man es toleriert…. - Lehrling

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Zuviele Gerüst-Anker gelöst

Wo landet der?

Das hier ist lebensgefährlich!

Montage im Anseilschutz

(mit PSA gegen Absturz)

26.04.2010: Infoveranstaltung Oblichter / vbh@suva.ch

Nur wo Kollektiv-

schutz unmöglich

Nur durch ausgebildetes

Personal

Schulungsdauer 1 Tag

Zusammenfassung / Repetition

Arbeitssicherheit ist ein wesentlicher betriebswirtschaftlicher

Faktor (Prämien, Ausfallstunden)

Arbeitssicherheit muss geplant sein

effiziente Arbeitsplätze sind sichere Arbeitsplätze

Arbeitssicherheit ist Aufgabe der oberen Hierarchie-Ebenen -

warum sollte sich ein Monteur anstrengen, wenn die

Geschäftsleitung & das Kader es nicht tut?

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Unsere Botschaft an Devis - Verfasser

und Fachplaner:

Sicherheitsrelevante Werke präzisieren, quantifizieren und

separat ausschreiben

Der Satz: "Alle Arbeitssicherheitsvorschriften sind in die

Einheitspreise einzurechnen":

… verunmöglicht die Vergleichbarkeit der Angebote

… verlagert eine Teilverantwortung auf den Bauleiter

… führt allzu oft zu unnötigen Diskussionen

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Es ist nie zu spät zum Umdenken,

aber plötzlich zu spät zum Handeln!

Danke für Euer

Engagement

Vorher anrufen ist

besser als nachher:

Suva Pikettdiens Bau

Tel 041 419 50 49

Danke für Ihre

Aufmerksamkeit

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