Auftaktveranstaltung zur Dorfentwicklung in Lautertal 21. März 2012 Margit Kock-Wagner Matthias...

Post on 05-Apr-2015

107 views 2 download

Transcript of Auftaktveranstaltung zur Dorfentwicklung in Lautertal 21. März 2012 Margit Kock-Wagner Matthias...

Auftaktveranstaltung zur Dorfentwicklung in Lautertal

21. März 2012

Margit Kock-WagnerMatthias Sebald

Amt für den ländlichen Raum

Dorfentwicklung - Hauptziele

• aktive Gestaltung des demografischen Wandels• längerfristige Sicherung der Nahversorgung und

Infrastruktur• Stärkung zentraler Funktionen in den Ortskernen• Innenentwicklung• gute Wohn- und Lebensqualität• Energieeffizienz

bisher: ortsteilbezogen künftig: gesamtkommunal

Dorfentwicklung (DE)• ab 2012 auf gesamtkommunaler Ebene

Dorfentwicklung (DE)

• Lautertal als Gesamtgemeinde wird in Kürze als Förderschwerpunkt anerkannt

• Erster Schritt: Erstellung eines Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)

Ansprechpartner:

Amt für den ländlichen Raum

Matthias Sebald

Dorfentwicklung - IKEK

• Kommune braucht eine nachhaltige

Entwicklungsstrategie zur Gestaltung der Zukunfts-herausforderungen

Grundlage ist ein:

• Entwicklungskonzept ist der Fahrplan für Dorfentwicklungsförderung

• Bürgerbeteiligung als eigenständiges Programmziel

der Dorfentwicklung

IKEK

Dorfentwicklung – neue Aspekte

• neue Förderrichtlinie ab 3. Quartal 2012• Privatförderung in allen Ortsteilen• parallel zum IKEK – Erarbeitung des „städtebaulichen

Fachbeitrages“:

- Abgrenzung der Fördergebiete

- ortstypische Bauweise

Informationsveranstaltung zur Privatförderung am25. April 2012 um 20:00 Uhr

Dorfentwicklung – Förderung Ibeispielhaft:

• Beratungs- und Planungsleistungen, Dienstleistungen zur Innenentwicklung, IKEK, fachliche Verfahrens-begleitung

• Hochbauprojekte für Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung, zum Kultur- und Gemeinschaftsleben

(Priorität: Investitionen in erhaltenswerte Gebäude)• ehrenamtliche und bürgerschaftliche Initiativen zur

Sicherung der Daseinsvorsorge

Dorfentwicklung – Förderung IIbeispielhaft:

• Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden

• Neubauten mit standortverträglicher Nutzung• städtebaulich verträglicher Rückbau• Förderung von Kleinstunternehmen• allgemein zugängliche Freiflächen• Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes: Brunnen,

Backhäuser, Mauern, Treppen...

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!