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7/23/2019 Bauwirtschaft 2011
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1. Allgemeine EinführungBetriebswirtschaftslehre:Lehre von der wirtschaftlichen Führung von Betrieben. Befasst sich mitSachverhalten und Entscheidungen in Betrieben.
Bauwirtschaftslehre:Lehre von der wirtschaftlichen Abwicklung von Bauvorhaben mit besondererBetonung der Fragen der Preisbildung, der Ausschreibung, Vergabe undAbrechnung (AVA).
Baubetriebslehre:Innerbetriebliche Wirtschaftlichkeit.
1.1. Besonderheiten der Bauwirtschaft:Allgemein:
• Bauprojekte sind kurzfristig erstellte mit hoher Nachhaltigkeit• Jedes Projekt ist ein Prototyp (keine Serienfertigung, Wechselnde Partner und
Bedingungen)• Einsatz hoher Geldmittel• Politischer Einfluss• Fehlende Beschreibbarkeit
Produktionsfaktoren im Bauunternehmen:• Arbeit• Material• Betriebsmittel• Kapital• Boden• Fremdleistungen
In der Ausführung:• Trennung von Planung und Ausführung• Unsicherheiten Kostenprognose Kostenverzehr• Viele Schnittstellen (Planung und Ausführung)
Für Unternehmer:• Fehlende Markttransparenz• Erschwertes Marketing• Bereitstellungsgewerbe
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1.2. Kennzahlen der BauwirtschaftBauproduktionswert:Umsatz aus reiner Bautätigkeit (Eigenleistungen, Rohstoffe und Fremdleistungen).Entspricht dem Gesamtwert der wirtschaftlichen TätigkeitNoch nicht abgerechnete Leistungen werden geschätzt
Erlös:Geldeingänge im Unternehmen (nicht aus reiner Bautätigkeit)
Bruttowertschöpfung:Wertvermehrung durch Produktionstätigkeit. Ergibt sich aus Bruttoproduktionswertabzüglich der Vorleistungen.Nettowertschöpfung ist Bruttowertschöpfung minus Abschreibungen.
Abschreibung:Verteilung der Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung.Wertminderung durch
• Technischen, natürlichen Verschleiß (technische Abschreibung)• Technischen Fortschritt, Fehlinvestition (wirtschaftliche Abschreibung)• Ablauf von Schutzrechten, (zeitliche Abschreibung)
Bruttoinlandsprodukt:Maß der wirtschaftlichen Leistung eines Landes.Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) innerhalb eines Jahres.Entstehungsrechnung:Produktionswert –Vorleistungen = Bruttowertschöpfung + Steuer – Subventionen =
BIPVerwendungsrechnung:Bruttoinvestitionen+Konsumausgaben+Staatsausgaben+Steuern auf Güter+Nettoexporte (Export – Import)=BIPNominales BIP zu aktuellen MarktpreisenReals BIP unabhängig von Preisen (Anpassung mit Preisindex)
ÖNACE:Klassifikation von Tätigkeiten, Alpha-numerisch5 stellig, 4 Stellen stimmen mit der NACE überein, 5te für österreichische SpezifikaGliederung:Abschnitt – Abteilung – Gruppe – Klasse – Unterklasse
21 88 272 615 701
CPV-Code: Für öffentliches AuftragswesenSoll Gegenstand des Beschaffungswesens beschreiben.ÖAG Code suchen der das Vorhaben so gut wie möglich beschreibtBis zu 9 ZiffernErsten beiden Ziffern AbteilungErsten drei Ziffern Gruppe
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Ersten vier Ziffern KlasseErsten fünf Ziffern KategorieLetzten drei Ziffern weitere Präzisierung (Buschstabe Abschnitt, Buchstabe Gruppe, Ziffer Unterabteilung)
2. Wirtschaftliche Grundlagen
2.1. Finanzbuchhaltung:Richtet sich in erster Linie an unternehmensexterne Adressanten (Gläubiger, Staat).Kosten- und Erfolgsrechnung interne Betriebsabrechnung (keine Gesetze)FiBu:
• Buchführung• Inventar• Jahresabschluss (-Bilanz –GuV für Kaptialgesellschaften: -Anhang
-LageberichtZweck:Systematische Dokumentation um einen Überblick zu vermitteln. (für Aktionäre,Kreditgeber, Finanzamt, Öffentlichkeit etc…)Erfasst Beziehungen zu Marktpartnern, und Stellt Vermögens- undGewinnverhältnisse dar. (Keine Angebote oder Aufträge)Sie müssen vollständig, richtig und zeitnah aufgezeichnet werden.
• Buchführung öffentlicher Verwaltungen (Kameralistik• Einnahmen- Ausgabenrechnung (E/A)• Doppelte Buchhaltung
Einnahmen- Ausgabenrechnung (E/A)freiberufliche (Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater) <700.000€ Umsatzvereinfachtes Rechnungssystem. Gewinn= Überschuss über Ausgaben pro Periode.Reine E/A wegen Abschreibung nicht möglich.
Doppelte Buchführung:wichtigste für KG mit Umsatz >30.000€ verpflichtend.
• Bestandsrechnung (Vermögensrechnung)• Erfolgsrechnung
Buchführung sowohl auf dem Konto (Hauptbuch) als auch im Grundbuch
Jahresabschluss:1 mal pro Jahr, zumindest Bilanz und GuV (+Anhang +Lagebericht)Bilanz aus Daten der FiBuBilanz = Gegenüberstellung des Vermögens und Kapitals
-Dokumentationsfunktion-Gewinnermittlungsfunktion-Informationsfunktion
Aktiva Mittelverwendung (Vermögen), Geldmittel, Produktionsmittel,immaterielle GüterPassiva Mittelherkunft (Kapital); Eigen- Fremdkapital
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GuV aus Daten der FiBu, weist die Erträge zeitlich aus (Bilanz=Stichtag)-Umsatzkosten verfahren (Gliederung nach Funktionsbereichen)-Gesamtkostenverfahren (Gliederung nach Aufwandsart)
Grundsätze der Buchführung
• Bilanzrichtigkeit (inhaltlich)• Bilanzvollständigkeit (lückenlos)• Bilanzklarheit (Übersichtlichkeit)• Bilanzvorsicht (nicht reicher machen als man ist Aktiva Niedestwertprinzip
Passiva Höchstwertprinzip• Bilanzverknüpfung (Kontinuität)• Einzelbewertung
2.2. Steuern
Einkunftsarten:• Betriebliche Einkünfte
-Land u. Forstwirtschaft: Bauern-selbständige Arbeit: Architekten, Ärzte-Gewerbebetrieb: Bauunternehmen Körperschaftssteuer
• Außerbetriebliche Einkünfte -nichtselbständige Arbeit: AN-Kapitalvermögen: Aktien (Kapitalertragsteuer)-Vermietung und Verpachtung
-sonstige: Leibrente
Beschäftigungsformen:• Unselbständig (echter Dienstvertrag)• Freie Dienstnehmer (Selbständig mit Dienstvertrag)• Werkvertrag (Selbständig mit Werkvertrag)
Einkommensteuer nur natürliche PersonenLohnsteuerGestaffelt
Körperschaftsteuer: juristische PersonenKörperschaften, Personenvereinigungen, KapitalgesellschaftenKöSt= 25%
Kapitalertragsteuer: auf KapitalerträgeKEST= 25%
Abgaben - Sozialversicherung:Unselbständige Sozialversicherungspflicht (ASVG)Nach ASVG versichert:
• AN• Freie Dienstnehmer
• Heimarbeiter• Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Gesellschafter einer AG• geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH
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selbständige nach der Gewerbeordnung GSVG
3. Rechtliche Rahmen für Unternehmen
3.1. GewerberechtFür alle gewerbemäßigen ausgeführten, nicht verbotenen Tätigkeiten, ausgenommenselbständige die anderwärtig geregelt sind (Ziviltechniker, Rechtsanwälte, Ärzte,Notare)
• In welches Gewerbe fällt die Tätigkeit• Befähigungsnachweis• Betriebsanlagengenehmigung
Grundsätzlich benötigt man eine Gewerbeberechtigung.Gewerbsmäßig = selbständig, regelmäßig, Absicht auf Ertrag
Einteilung:• Freie Gewerbe
Kein Befähigungsnachweis• Reglementierte Gewerbe
-Befähigungsnachweis erforderlich• Reglementierte Gewerbe mit besonderer Zuverlässigkeit
-Bescheid der Behörde• Teilgewerbe• Neue Selbständige
Voraussetzungen:Allgemeine persönliche Voraussetzungen:
• 18 Lebensjahr• EWR/EU-Staatsbürger• Fehlen von Ausschließungsgründen
Besondere persönliche Voraussetzungen:• Befähigungsnachweis (Fachschul- Meisterzeugnis)• Zuverlässigkeit (Baumeister …)
Sachliche Voraussetzungen:• Betriebsanlagengenehmigung• Bedarfsprüfung
3.2. Betriebsanlagengenehmigung:
Wenn nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind (Lärm, Geruch, Schadstoffe)Es reicht alleine die theoretische Möglichkeit.Verfahren:
•
Antragstellung• Ermittlungsverfahren• Bescheiderlass
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Geringes Gefährdungspotential vereinfachtes Verfahren (vV)• Maschinen, Geräte keine Genehmigungspflicht, privathaushalt• Anlage <1000m², Geräte < 1001kW• Betriebsanlage wird in der Verordnung aufgezählt
Unterschied zum Regelverfahren (RV)• Nachbarn keine Parteienstellung• Bescheid nach 3 Monaten (RV=4Monate)• Wiederkehrende Prüfung nach 6 Jahren (RV=5Jahre)
3.3. ZiviltechnikerwesenStaatlich befugte, beeidigt, natürliche Personen.Eingeteilt in 1. Architekten, 2. IngenieurkonsulentenUnterliegt nicht der Gewerbeordnung.
Befugnisse werden durch die BAIK (Bundeskammer für Architekten undIngenieurkonsulenten) festgelegt.Voraussetzungen:
• EU-Staatsbürger• Fachliche Befähigung (Studium)• Fachliche Tätigkeit (Praxis)• Einwandfreier Lebenswandel• Prüfung
Befugnisse:• Verfassen von Projekten• Überwachung und Leitung der Herstellung + Kollaudierung• Überwachung und Prüfung von Anlagen• Beratung und Durchführung von fachtechnischen Untersuchungen• Gutachten• Vertretung bei Behörden
3.4. UnternehmensrechtUnternehmen:
• auf Dauer angelegte Organisation selbständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit,
muss nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.• Organisation wirtschaftsbewegender Güter, die zu einem Ganzen vereinigt
werden: Sachen, Rechte, Kapital, Arbeit• Keine juristische Person
Unternehmensträger:• Eigentümer der dem Unternehmen zugeordneten Sachen, Inhaber der Rechte
des good-will, Schuldner hinsichtlich der Verpflichtungen.• Natürliche Personen, GesBR, Personen- Kapüitalgesellschaften• Vom Unternehmen zu unterscheiden
Firma:• Der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers
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• Bezeichnet nicht den das Unternehmen, sondern den Unternehmensträger
Unternehmer:• Wer ein Unternehmen betreibt• Begriff bezieht sich sowohl auf phy. als auch jur. Person
Firmengrundsätze:• Firmenwahrheit• Firmeneinheit• Firmenunterscheidbarkeit• Firmenöffentlichkeit• Firmenbeständigkeit• Firmenklarheit
Firmenbuch:
Datenbank, öffentlichVerzeichnung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen.Parallel zum Grundbuch
• Hauptbuch• Urkundensammlung
Eintragung:• Einzelunternehmer: Einzelunternehmer• OG, KG: alle Gesellschafter• GmbH: sämtliche Geschäftsführer• AG: Vorstand und Aufsichtrat
Natürliche Personen die der Rechnungslegung unterliegen
Allgemeine Eintragungen: (Auszug)• Firmenbuchnummer• Die Firma• Rechtsform• Sitz• Bezeichnung Geschäftszweig• Zweigniederlassungen• Tag der Feststellung
• Name + Geb. des Einzelunternehmer / Gesellschafter / Geschäftsführer• Prokurist (falls vorhanden) Name +Geb.• Dauer (falls begrenzt)
Rechnungslegungspflicht:• Unabhängig von Größenkriterien: keine nat. Person unbeschränkt haftbar
(GmbH & CO KG)• Abhängig von Größenkriterien: Unternehmer Umsatzerlös > 400.000€
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Gesellschaftsrecht:• Öffentliche Unternehmen• Private Unternehmen
Privatunternehmen:• Einzelunternehmen• Gesellschaftsunternehmen
- Personengesellschaften (keine jur. Person) Vermögen gehört denGesellschaftern>Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)>Offene Gesellschaft (OG)>Kommanditgesellschaft (KG)>Stille Gesellschaft
- Kapitalgesellschaften (ist eine jur. Person= Vermögen gehörtGesellschaft>GmbH>AG
• SonstigeGenossenschaftenVereine
Konzern:Zusammenfassung selbständiger Unternehmen, einheitliche Leitung mehrerKonzernunternehmen (Holding)
SE:
Europäische Gesellschaft,EU-weit rechtlich als Einheit
Fachunternehmer: (Alleinunternehmer)Leistung wird selbst, mit eigenen Arbeitskräften und Arbeitsmitteln erbracht,gewerbliche Befugnis
Bietergemeinschaft:Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur Einbringung eines gemeinsamenAngebots.
Arbeitsgemeinschaft:Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die sich dem AG solidarisch verhalten.Leistung kann alleine, aber auch mittels Subunternehmen erbracht werden.
• Echte ARGE: Leistung gemeinsam erbracht• Unechte ARGE: Leistungsteilung
Organe der ARGE:• Firmenrat (jeder Partner vertreten, trifft Entscheidungen, keine Vertretung
nach Außen)• Technische Geschäftsführung (ein oder mehrere Partner, meist vom
beteiligungsstärksten gestellt) • Kaufmännische Geschäftsführung (ein oder mehrere Partner) • Bauleiter und Baukaufleute (Geschäftsführern weisungsgebunden)
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Generalunternehmer:Erbringt sämtliche Bauleistungen (teilweise Sub).Gesamte Verantwortungen gegenüber AG liegt bei ihm.Sub=Gehilfen
• Echte Generalunternehmer (Werkübergreifend)
• Unechte Generalunternehmer (Sub)• Offener Generalunternehmervertrag (Professionisten nicht selbst auswählen)• Geschlossene Generalunternehmervertrag (Professionisten selbst auswählen)
Generalübernehmer:Wie Generalunternehmer (sämtliche Leistungen), nur führt sie selber nicht aus.
Totalunternehmer:Wie Generalunternehmer, zusätzlich Planung.
Totalübernehmern:Wie Totalunternehmer, bringt selber aber keine Bau und Planungsleistungen, nurManagementaufgaben.
Subunternehmer:Übernimmt Teile der Leistung, im Rahmen eines Werkvertrages
• Erforderliche Subunternehmer (werden vom Bieter zur notwendigen Erlanungder Befugnis benötigt)
• Sonstige Subunternehmer
Hauptunternehmer:
Bauleistungen als Alleinunternehmer, beauftragt aber Leistungen beiNebenunternehmern, aber auf Rechnung des Bauherrn.
Nebenunternehmer:Leistungen als Alleinunternehmer, im Auftrag eines Hauptunternehmers, aufRechnung des Bauherrn.
Baubetreuer:Bereitet im Name eines Dritten (=Bauherrn) das Bauvorhaben techn. undwirtschaftlich vor und führt es aus. Im Namen und auf Rechnung des Bauherrn.Verträge im Namen des Bauherren (keine vertragliche Beziehung zu Unternehmen)
Professionisten:Führt arbeiten, nach Errichtung des Rohbaues, im Rahmen seineGewerbeberechtigung aus. (als Fachunternehmer direkt vom Bauherrn, oder als Subeines anderen Unternehmers)
Arbeitskräfteüberlasser:Verfügung stellen von Arbeitskräften an Dritte.
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3.5. ArbeitsrechtGesamtheit aller Gesetze die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber (AG) undArbeitnehmer (AN) regeln.
• Echter Dienstvertrag• Freier Dienstvertrag• Werksvertrag
Echter Dienstvertrag:Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) geregelt.Prinzipiell formfrei: mündlich, schriftlich, schlüssige HandlungKein Schriftlicher Dienstvertrag Dienstzettel.
• Name Adresse Arbeitgeber• Name Adresse Arbeitnehmer• Beginn des Arbeitsverhältnisses
• Ende (falls befristet)• Kündigungsfrist• Gewöhnlicher Arbeitsort• Verwendung• Anfangsbezug• Fälligkeit Entgelt• Urlaub• Tägliche/wöchentliche Arbeitszeit• Kollektivvertrag• Name Anschrift Vorsorge Kassa
Schlechterstellung gegenüber Kollektivvertrag ist unzulässig.Es müssen die Gesetzte und Verordnungen beachtet werden… ASchG, BauV, AAV…etc
Bauindustrie 2 Kollektivverträge• Kollektivvertrag für Angestellte der Bauindustrie und des Baugewerbes• Kollektivvertrag für Arbeiter der Bauindustrie und des Baugewerbes
Auflösung des Dienstverhältnisses:• Während der Probezeit (allg. 1 Monat)• Zeitablauf (mehrmalig befristete unbefristet (keine Sachliche
Rechtfertigung für Befristung)• Einvernehmliche Auflösung (keine Termine u. Fristen)• Kündigung (Fristen einhalten, kein besonderer Grund)• Entlassung (vorzeitige Auflösung durch AG, wichtiger Grund)• Austritt (vorzeitig, einseitig (AN) wichtiger Grund)
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4. Interessenvertretungen
4.1. WirtschaftskammerPflichtmitgliedschaft für Unternehmen der GewerbeordnungFinanzierung über UmlageAufgaben:
• Aus-Weiterbildung• Rechtsservice• Wirtschaftsförderung• Außenwirtschaft• Hoheitsverwaltung (aufgaben staatlicher Behörden Lehrlingsstellen,
Meisterprüfung, Ursprungszeugnis)Gliederung:
• WKÖ (mit Außenhandelsstellen)• 9 Landeskammern (incl. WIFI)
Fachliche Gliederung nach Sparten:• Gewerbe Handwerk• Industrie• Handel• Bank• Transport u. Verkehr• Tourismus• Consulting
4.2. Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten(BAIK)
Pflichtmitgliedschaft, Finanzierung über UmlageGliederung:
• Architekten• Ingenieurkonsulenten (Unterteilung in Fachgruppen)
Aufgabe:Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen
4.3. Freie Interessensvertretungen• Industriellenvereinigung• ÖGB• Verband österreichischer Ziegelwerke
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5. Generelle Abwicklung eines Bauvorhabens
5.1. Das BauprojektEin Projekt/Bauvorhaben ist durch die Einmaligkeit gekennzeichnet
•
Zielvorgabe• Zeitlich/finanziell begrenzt• Einmaligkeit• Komplexität• Schnittstellen
Entstehung des Projektgedanken• Bedürfnis
o Privat Gewinno Öffentlich Allgemeinwohl
5.2. Beteiligte am Bauprozess
Bauherr:Rechtspersönlichkeit, über deren Auftrag und über deren Rechnung ein Bauwerkerrichtet wird.
• Bauträger: errichtet auf eigenem Grund, in eigenem Namen auf eigeneRechnung
• Bau-Treuhänder: errichtet auf dem Grund des Bauherren, in einigem Namenauf fremde Rechnung zur Nutzung des Bauherren
•
Projektmanagement: Projektleitung und ProjektsteuerungFinanzier:In der Regel kann nicht das gesamte Kapital auf aus eingener Kraft aufgebrachtwerden –>Kreditgeber
Vertreter bzw. Gehilfen des Bauherren:• Planer
o Einzelplanero Generalplanero Gesamtplaner
• Planverfasser (Normen einhalten)• Planungskoordinator (Sicherheit u. Gesundheitsschutz in
Vorbereitungsphase, SiGe-Plan)• Ausführende Unternehmen (Alleinunternehmer, Generalunternehmer ..)• Baustellenkoordinator (SiGe-Plan Umsetzung auf der Baustelle)• Örtliche Bauaufsicht (Interessensvertretung des Bauherrn)• Begleitende Kontrolle (Kontrollorgan)
Allgemeine Beteiligte am Bauprozess:• Bauführer (Einhaltung Baugesetze)• Behörde (ordnungsgem. Anwedung der gesetze)
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• Grundeigentümer (Haftung gegenüber dem Bauherrn für die Eignung desGrundstückes)
• Betreiber (Erhalt des Bauwerks)• Benutzer (Eigentümer, Leasingkunde, Mieter, Pächter)• Anrainer (gemeinsame Grundstücksgrenze)• Anlieger (öffentliche Verkehrsfläche)• Umwelt (Nachbarn, Bürgerinitiative)
5.3. BauprojektablaufBesteht aus mehreren Planungsphasen• Entwicklungsphase• Vorbereitungsphase• Vorentwurfsphase• Entwurfsphase• Ausführungsphase• Abschlussphase
5.4. Projektanalyse• Klärung Projektziel• Nutzbedarfsprogramm
5.5. BedarfsplanungEinzige Chance des Bauherren, den Planer die richtige Aufgabe zu stellen undbearbeiten zu lassen.
Erfolgt durch:• Bauherr• Team (Berater, Bauherr, Planer
Ermittlung:• Bedürfnissen von Bauherr/Nutzer• Einschränkende Gegebenheiten (Zeit, Geld, Rahmenbedingungen)
5.6. BauplanungGeistig-schöpferische Leistung
Planungskosten ca. 10%, Qualität hat aber hohen Einfluss auf Bauwerkskosten undFolgekostenAnforderungen:
• Einhaltung der Regeln der Technik und Rechtsvorschriften• Umsetzung der Nutzerwünsche• Funktionserfüllung• Umweltgerechtigkeit• Ästhetik• Nutzungsdauer• Wirtschaftlichkeit
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Planungsphasen:• Grundlagenermittlung (Vorbereitungsphase• Vorentwurf• Entwurf• Einreichung• Ausführungsplanung• Ausschreibung und Vergabe• Geschäftliche und technische Oberleitung• Künstlerische Oberleitung• Sonderplaner
Durchführung: Baumeister, Architekt (nur Hochbau) Ingenieurkonsulent fürBauwesen
5.7. KostenplanungKosten: finanzieller Einsatz von Gütern und DienstleistungenPreis: Tauschwert einer WareBauökonomie: Objekt mit geringsten Mitteln zu erstellen und erhaltenKostenplanung: Kosten im Voraus bestimmenABC-Analyse: Blick auf die wesentlichen Kostenfaktoren, 15-20 % der
Positionen machen 80% des Umsatzes aus.
Stufen der Kostenplanung:
Projektphase
Kostenziel: EntwicklungsphaseKostenrahmen: VorbereitungsphaseKostenschätzung VorentwurfsphaseKostenberechnung: EntwurfsphaseKostenanschlag: AusführungsphaseKostenfeststellung: Abschlussphase
Trichter, skizze
Kostengruppen:
Bauwerks-kosten
Bau-kosten
Errichtungs-kosten
Gesamt-kosten
0 Grund1 Aufschließung2 Bauwerk-Rohbau3 Bauwerk-Technik4 Bauwerk-Ausbau5 Einrichtung6 Außenanlagen7 Planungsleistungen
8 Nebenleistungen9 Reserven
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Einflussfaktoren:• Allgemeine Faktoren
o Konjunktur, Wettbewerb, Art der Ausschreibung• Objektbedingte Faktoren
o Raumhöhe, Anteile: Keller, Dach …• Standortbedingte Faktoren
o Lage, Topographie, Bauordnung• Herstellungsbedingte Faktoren
o Bauverfahren, Termine• Nutzungsbedingte Faktoren
o Nutzungsart, Qual./quant. Anforderungen
5.8. Ausschreibung und Vergabe• Öffentliche Auftraggeber (Bundesvergabegesetz BVergG 2006)• Private Auftraggeber (keine rechtlichen Vorgaben)
Ausschreibung:Auftraggeber erklärt an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmenwelche Leistungen er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte
Angebot:Erklärung des Bieters eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltungfestgelegter Bedingungen erbringen zu wollen.
Angebotsprüfung:Nach Angebotseröffnung:
Es wird geprüft:• Vergabgrundsätze eingehalten• Eignungsprüfung• Rechnerische Richtigkeit• Konform zur Ausschreibung• Ob Subunternehmer Eignung haben
Leistungsverzeichnis (LV):Beschreibung der Leistungen eines Bauvorhabens, gegliedert nach Positionen
Zuschlag:Schriftliche Erklärung an den Bieter sein Angebot anzunehmen
Vergabeverfahren:• Offenes Verfahren• Nicht offenes Verfahren
o Mit vorheriger Bekanntmachungo Ohne vorheriger Bekanntmachung
• Verhandlungsverfahreno Mit vorheriger Bekanntmachungo Ohne vorheriger Bekanntmachung
• Direktvergabe
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Offenes Verfahren:Bei diesem Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlichzur Abgabe von Angeboten aufgefordert.Ist neben Nicht offenen Verfahren mit Bekanntmachung der Regelfall.
Nicht offenes Verfahren:• Mit vorheriger Bekanntmachung:
Bei diesem Verfahren werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl vonUnternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordertwurde, ausgewählten Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
• Ohne vorheriger Bekanntmachung:Bei diesem Verfahren wird eine beschränkte Anzahl von geeignetenUnternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen.
Verhandlungsverfahren:• Mit vorheriger Bekanntmachung:
Bei diesem Verfahren werden nachdem eine unbeschränkte Anzahl vonUnternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordertwurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten eingeladen.Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.
• Ohne vorheriger Bekanntmachung:Bei diesem Verfahren wird eine beschränkte Anzahl von geeignetenUnternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen. Danach kann über dengesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.
Direktvergabe:
Bei diesem formfreien Verfahren bezieht der AG von einem von ihm ausgewähltenUnternehmer eine Leistung gegen Entgelt.
Ablauf und Vergabe:
Erstellung durch Auftraggeber oder seinen PlanerBestandteile:
• Allgemeine und besondere Angebotsbestimmungen• Allgemeine und besondere Vertragsbestimmungen• Allgemeine und besondere technischne Vertragsbestimmungen• LV• Erklärung des Bieters• Gutachten, Pläne• Technischer Bericht
Ergänzend:• Eignungskriterien• Zuschlagskriterien• Zuschlagsfrist• Vergabeverfahren• Regelung zur Leistungserbringung•
Bauzeit• Vergütung (Festpreis, Veränderlicher Preis)• Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
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Auswahlkriterien:… von AG in Reihenfolge der Bedeutung festgelegte unternehmerbezogeneKriterien, nach denen Qualität der Bewerber beurteilt.
Beurteilungskriterien:
… vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegte, nicht diskriminierendeKriterien, nach welchen das Preisgericht bei Wettbewerben seine Entscheidungentrifft.Kriterien zur Beurteilung von Wettbewerbsbeiträgen - an diese ist das Preisgerichtgebunden
Eignungskriterien:… von AG festgelegte nicht diskriminierende Mindestanforderungen an den Bieter,die vom Bieter nachzuweisen sind.
• Befugnis• Finanzielle u. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit• Technische Leistungsfähigkeit• Allg. berufliche Zuverlässigkeit• Besondere berufliche Zuverlässigkeit
Zuschlagskriterien:… vom AG im Verhältnis der Bedeutung festgelegte auftragsbezogene Kriterien,nach welchen das technisch/ wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.
• Preis• Qualität• Wartung
• Termin• Usw.
Leistungsbeschreibung (LB):• Konstruktive LB:
Beschreibung des Bauvorhabens meist an Hand von einemLeistungsverzeichnis (LV) und Bericht, Pläne, Gutachten
• Funktionale LB:Leistungsziel konkret formuliert, aber nicht wie es zu erreichen ist.
Anforderungen:• Klar und eindeutig• Vergleichbarkeit der Angebote• Preis ohne Übernahme nicht kalkulierbarer Risken bildbar• Soll für den Vertag anwendbar sein
Leistungsverzeichnis (LV):Beschreibung der Leistung, gegliedert nach Positionen
• Hauptgruppe• Obergruppe
o Leistungsgruppen
Unterleistungsgruppen
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Bestandteile:• Positionsnummer• Positionstext• Menge• Mengeneinheit• Preisanteil Lohn• Preisanteil Sonstiges• Einheitspreis• Positionspreis• Gesamtpreis• Angebotspreis
Standardleistungsbeschreibung STLB:Sammlung standardisierter Texte
Preisangebotsverfahren:Bieter gibt in den vorgesehen Feldern seine Preise an.Ausschreibungs- – LV Auspreisung (EHP, Positionspreis, Gesamtpreis)
Preisaufschlags- -nachlassverfahren:AG gibt Richtpreise vor.Bieter gibt bezogen auf den Gesamtpreis einen Nachlass- Aufschlag an.Für wiederkehrende Leistungen mit bekannten Kostenbild
Phasen der Angebotslegung:• Interessensfeststellung• Beschaffungs- Ausschreibungsunterlagen• Kalkulation des Preises• Abgabe des Angebots
Alternativangebot:Nur beim BestbieterprinzipEs wird ein Alternativ Preis auf die Gesamtleistung, oder Teile der Leistung gegeben.AG muss angeben welche Art von Alternativangebot zulässig ist.
Abänderungsangebot:Geringfügig technische Änderung (z.B. Material)Zulässig sofern AG nicht anders festlegt
Variantenangebot:AG gibt Wahlposition anz.B. Normalposition: Kunststofffenster, Wahlposition: Holzfenster
Vadium:Falls Bieter zurücktritt, ist festzulegenMax. 5% des Auftragswertes
Zuschlagsfrist:beginnt mit Ende der Angebotsfrist, ist kurz zu halten
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Angebotsöffnung:Festgesetzter Ort und Zeit, durch Kommission zu öffnenVerspätete Angebote werden gekennzeichnet, und nicht geöffnet.Angaben aus Angeboten werden vorgelesen und in einer Niederschrift festgehalten.
Angebotsprüfung:• Bieterqualifikation• Technischen Angebotsprüfung• Preisliche #Angebotsprüfung
Preisspiegel:Vergleich der Angebote untereinander
Zuschlag:Technisch und wirtschaftlich günstiges Gebot, oder niedrigster PreisÖffentliche AG Bekanntmachung Einspruchmöglichkeit von Bietern
5.9. Bauausführung
Ausführung von BauunternehmenVoraussetzung: BaubescheidBauherrenseite: Bauaufsicht, Projektmanager
Ablauf:• Bauplatzbereitstellung
• Planbereitstellung• Leistungserstellung• Abrechnung• Übernahme• Inbetriebnahme
Pläne:• Polierplan• Schal-Bewehrungsplan• Montagepläne•
HaustechnikpläneÖrtliche Bauaufsicht (ÖBA):Vertritt Auftraggeber
• Aufstellen und Einhalten des Zeitplanes• Überwachung, Einhaltung der Pläne, LV• Direkte Verhandlungstätigkeit mit Unternehmen• Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen• Prüfung der Rechnungen• Führen des Baubuches• Abnahme von Bauleistungen• Überwachung der Behebung der Mängel• Antrag auf behördliche Abnahme• Übergabe an Auftraggeber
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5.10. Projektmanagement• Projektleitung• Projektsteuerung
Projektleitung:
Planung, Steuerung, ControllingNicht delegierbare Aufgabe des Auftraggebers
Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis
Projektsteuerung:
Ist ein Subsystem, wenn spezielles Wissen benötigt wird.
• Koordinierung Gesamtprojekt
•
Klärung für den Einsatz von Planern• Aufstellung Überwachungs- und Organisationsteam
• Koordinierung der Projektbeteiligten
• Laufende Information des Auftraggebers
Begleitende Kontrolle:
Stabstelle des Bauherren zur Kontrolle der Projektvorgaben (4 Augen Prinzip)
5.11. BauherrentätigkeitProjektleitung ist nicht delegierbar
• Projektziel setzen• Mittelbereitstellung• Definitive Entscheidungen zu Planungsphasen
Projektsteuerung ist delegierbar• Vertragsbearbeitung mit Planer
• Aufstellung Überwachungs- und Organisationsteam
• Koordinierung der Projektbeteiligten
• Kostenermittlung, Kostenverfolgung
5.12. Projektorganisation
Planung von Ausführung trennen
5.13. Honorarleitlinien
Heute eine von den Herstellkosten unabhängige Aufwandsentschädigung voneinzelnen Teilleistungen.Allgemeinen Teil
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Besonderen Teil
6. Der Rechtliche Rahmen für die Bauwirtschaft
6.1. Allgemein• Gebotsteil: „Du sollst…“• Sanktionsteil: „Wenn nicht, dann ..“
6.2. Öffentliches Baurecht
Flächenwidmungsplan:Gliedert Gebiet in verschiedene Widmungsarten
• Baulando Wohngebieto Gewerbegebiet
• Grünland• Verkehrsflächen• Vorbehaltsflächen
Bebauungsplan:Verfeinert Flächenwidmungsplan
• Fluchtlinienplan• Bebauungsweise (offen, gekuppelt, geschlossen)• Ausnutzbarkeit (Bauklasse, Bebauungsdichte)
Genehmigungen:• Baubewilligung• Wasserrechtliche Genehmigung• Eisenbahnrechtliche Genehmigung• Verkehrsverhandlung• Sonstige Genehmigungen• Benützungsbewilligung• Bauverhandlung
Bauordnung:
Landessache• Anzeigepflichtige Bauvorhaben• Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (unter Umständen mit Anzeige erledigt)
Bauansuchen:Baubewilligung schriftlich bei Behörde einreichen.Pläne, Grundbauchauszug, Anrainerverzeichnis, Baubeschreibung…
Baubewilligungsverfahren:Bewilligungswerber, Grundeigentümer, Planverfasser, Anrainer
Bescheiderlass schriftlich: Darstellung des Rechtsbestandes, Begründung,Rechtsmittelbelehrung
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Umweltverträglichkeitsprüfung:Projekte bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind sind einemsystematischen Prüfverfahren zu unterziehen und werden im Rahme einesGenehmigungsverfahren beurteilt.UVP unterliegen:
• Abfallwirtschaft• Infrastrukturprojekte• Energiewirtschaft• Bergbau• Wasserwirtschaft• Land und Forstwirtschaft• Sonstige Anlagen
6.3. Privatrecht
ABGB - Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
• Gesellschaftsrecht• Unternehmensrecht• Konsumentenschutzgesetz• Wertpapierrecht (Geldschein ist kein Werpapier)
o Wechsel – Geld zu bestimmten Zeitpunkt zu zahlen Gezogener Wechsel (im Inland Standard) Eigenen Wechsel
o Scheck
7. Vertragsrecht
7.1. AllgemeinVertragsrecht gehört zum SchuldrechtGläubiger – Schuldner
7.2. Vertragstypen• Veräußerungsverträge: Kauf, Tausch, Schenkung, Werksvertrag• Gebrauchsüberlassungsverträge: Miete, Pacht, Leihe• Arbeitsverträge• Gesellschaftsverträge• Glücksverträge: Leibrente, Spiel, Wetten
Kaufvertrag:Austausch einer Schache gegen Geld.Keine Formpflicht
Werkvertrag:
Herstellung eins bestimmten Erfolges (körperlich, unkörplerlich)
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Unterscheidung:Rohmaterial vom Besteller WerkvertragRohmaterial vom Unternehmer Kaufvertrag
Besondere Wünsche Werkvertrag
Serienfertigung Kaufvertrag
Bauwerk meistens Werkvertrag (Bauherr stellt Grundstück zur Verfügun)
Mietvertrag:Entgeltliche Gebrauchsüberlassung (beweglich – unbewegliche Sache)
Gesellschaftsvertrag:Mehrer Personen vereinen ihre Arbeitskraft / Kapital / Sachen zu einemgemeinsamen Nutzen
7.3. WerkvertragsrechtGrundsätze der Privatautonomie:
• Abschlussfreiheit• Formfreiheit• Gestaltungsfreiheit• Beendigunsfreiheit
Formen des Vertragsabschlusses:• Mündlich
• Schriftlich• Vor Zeugen• Beglaubigt (Notar)• Konkludente Handlung, Schweigen ist keine Zustimmung
Voraussetzungen für einen gültigen Vertag:• Fähigkeit der Person (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktfähigkeit)• Wahre Einwilligung
o rechtzeitige Annahme des Offertso Nach Ablauf einer vereinbarten od. angemessenen Frist keine Bindung
an das Angeboto Mündliche Angebote müssen sofort zugeschlagen werdeno Stillschweigende Handlung eines Angebots möglich (konkludente
Handlung)o So lange verhandelt wird, jedoch keine Willensübereinkunft.
• Möglichkeit und Erlaubtheit des Inhaltes• Einhaltung einer bestimmten Form
Reihenfolge der Vertragsunterlagen:In der Regel gilt:
• Individuelle vor allgemeiner Regelung
• Einzelbeschreibende vor allgemein beschreibender Unterlage
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Reihenfolge:1. Schriftliche Vereinbarung2. Beschreibung der Leistung, LV3. Pläne, Zeichnungen4. Baubeschreibung
5. besondere Bestimmungen6. allgemeine Bestimmungen7. Normen techn. Inhaltes8. ÖNORM für Sachgebiete
7.4. Haftung• Gewährleistung• Vertraglicher Schadensersatz
o Schuldhafter Vertragsrücktritto Verzugo Mangelfolgeschädeno Beschädigungen
• Deliktischer Schadensersatz• Produkthaftung• Garantie
Gewährleistung:• Leistung bei Übergabe mangelfrei
o Ausdrücklich bedungeno Gewöhnlich vorausgesetzt
Qualitätsmangel Quantitätsmangel Sachmangel Rechtsmangel
Offner Mangel (bei Übergabe erkennbar) Verdeckter Mangel (erst später erkennbar)
• 3 Jahre für unbewegliche Sachen• 2 Jahre für bewegliche Sachen
Primären Gewährleistungsbehelf AustauschSekundärer Gewährleistungsbehelf Preisminderung (nicht Austauschbar, zugroßer Aufwand, Verweigerung der Verbesserung
Gewährleistung ist verschuldensunabhängig
Schadensersatz:Gesetzliches SchuldverhältnisErsatzpflichtig nur bei schuldhaften verursachen (Verschuldenshaftung)
•
Schaden muss vorliegen• Schädiger muss bekannt sein• Rechtswidriges Handeln des Schädigers
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• Kausalität (Zusammenhang Handlung – Schaden)Beweislast beim Geschädigten
Schadensarten:• Realer Schaden (Personen, Sachschaden)• Vermögensschaden
o Positiver Schaden (Wertminderung)o Entgangener Schaden (zukünftig)
• Ideeller Schaden (keine messbare Vermögensminderung; „Gefühlschaden“Schmerzensgeld, Entschädigung, Liebhaberwert)
3 Jahre ab Kenntnis des Schaden und Schädigers, dann VerjährungAbsolute Verjährungsfrist 30 Jahre ab Übernahme, wenn Schädiger nicht bekannt ist.
Schadensursachen:• Begleitschaden• Mangelschaden• Mangelfolgeschaden• Verzugsschaden• Schadenersatz wegen Rücktritt vom Vertrag• Schadenersatz aus anderen Gründen
Produkthaftung:Jede bewegliche, körperliche Sache.Produzent haftet nur für den Schaden, nicht für den Mangel.Personen und Sachschäden
10 Jahre Produkthaftung
Garantie:Ist eine besondere vertragliche Vereinbarung. Kann mehr oder weniger alsGewährleistung sein.Bei Konsumenten nur mehr als gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
7.5. ArchitektenvertragIst für die Planung (Werkvertrag) und örtliche Bauaufsicht(Bevollmächtigungsvertrag)
Haftung:• Planungsfehler
o Technischeo Funktionelle
• Beratungsfehler• Fehler in der Kostenschätzung• Mangelhafte ÖBA
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8. Normen
8.1. AllgemeinesDienen zur technischen Berechnung, Produktgestalltung …Einhaltung der Normen ist freiwillig.Private RichtlinienCEN- europäisches Institut für Normen
8.2. Österreichisches Normungsinstitut – Aufgaben• Schaffung von Normen• Organisation für Teilnahmen an Normschaffungsverfahren• Nationale, und internationale Zusammenarbeit• Herausgabe von Normen• Übernahme von ausländischen, regionalen Normen• Werbung und Marketing• Information – Service• Aus- Weiterbildungen
8.3. Bezeichnung der Normen• National ÖNORM• Europäische EN• Europäische und internationale ISO• ON-Regel ONR
Gliederung:• Technische Normen• Verfahrens Normen• Vertrags Normen
8.4. Bauprodukte – Harmonisierte NormNachweis der Produkte nach Norm, oder Zulassung (CE-Kennzeichnung)
8.5. Bauwirtschaftlich relevante NormenVerfahrensnormen:Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung ÖNORM A 2050:2006Preisermittlung bei Bauleistungen ÖNORM B 2061:1999
Vertragsnormen:Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen ÖNORM B 2110:2009Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen ÖNORM B 2111:2007
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8.6. Normen im Bauvertrag
Müssen vertraglich vereinbart sein Normen=„Regeln der Technik“,„Stand der Technik“ ist was anderes.
9. Bauwirtschaftlicher Mustervertrag ÖNORM B2110Ziel: allgemeinen Bauvertragsstandard zu schaffen
9.1. BegriffeBauleistungen:Herstellung, Änderung, Demontage von Bauwerke / Bauteilen / Hilfsbauwerken /Haustechnik, und sonstige Bauarbeiten, im Rahmen eines Werkvertrages.
Baustelle:Vom Auftraggeber (AG) bereitgestellt. Fläche, Räume
Baustellenbereich:Zusätzlich vom AG bereitgestellt (Lagermöglichkeiten)
Baustellenzufahrt:Anbindung an das Verkehrsnetz
Baustraße:Innerhalb des Baustellenbereiches
Hilfskonstruktionen:Bauliche Maßnahmen, vorübergehend, zur Erbringung der Bauleistung (Gerüst,Hilfsbrücke)
Leistungsabweichung:Veränderung des Leistungsumfanges, oder durch Störung der Leistungserbringung
• Leistungsänderung (Qualität)• Störung (Behinderungen, Ereignisse)
Leistungsumfang:
Alle Leistungen des AN
Leistungsziel:Angestrebter Erfolg des AG durch Leistungen des AN
Mehr- oder Minderkostenforderung:Forderung eins Vertragspartners auf terminlichen / preisliche Anpassung desVertrages
Mengen- und Leistungsumsatz:Kalkulatorischer Ansatz für Material, Lohn, Geräte, Fremdleistungen je Position
Regieleistung:Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden
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• Angehängte Regieleistung (im Rahmen eines Pauschalpreises, oderEinheitspreises)
• Selbständige Regieleistung (nicht im Rahmen eines Pauschalpreises, oderEinheitspreises)
Späre:Vertraglich / gesetzlich bestimmter Risikobereich
Angebotspreis:Summe aus Gesamtpreis + Ust.
Gesamtpreis:Summe der Positionen +Nachlässe / aufschläge
Preisarten:• Einheitspreis (Stück, Zeit, Masse)• Pauschalpreis (gesamte- Teilleistungen)• Regiepreis (tatsächlichem Aufwand)
Festpreis:Bleibt auch bei Änderungen unverändert
Veränderlicher Preis:Ändert sich bei Änderungen der Grundlagen / Voraussetzungen
Sicherstellungen:•
Vadium (Bieter tritt zurück)• Kaution (Pflichten werden verletzt)• Deckungsrücklass (Sicherstellung gegen Überzahlung)• Haftungsrücklass (AN erfüllt Gewährleistung / Schadenersatz nicht)
Termin: rechtlich erheblicher Zeitpunkt Frist: rechtlich erheblicher Zeitraum Unverzüglich: sofort, ohne Zeit zu verlierenEhestens: bei nächster GelegenheitSo bald wie möglich: nach vorliegen der notwendigen Voraussetzungen
9.2. Wesentliche Inhalte der B2110• Überwachung durch AG• Dokumentation (Umstände Ereignisse)
o Baubucho Bautagesberichte
• Garantierte Angebotssumme (nur bei Einheitspreis)• Regieleitung (AN täglich Aufzeichnen, binnen 7 Tagen an AG)• Verzug (Leistung nicht / schlecht erfüllt)• Fixgeschäft (Erfüllung bis zu einem Zeitpunkt / in einem Zeitraum, muss
ausdrücklich vereinbart werden)• Vertragsstrafen• Leistungsabweichung
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• Zuordnung zur Sphären (AG, oder AN)• Mitteilungspflicht (Leistungsänderungen, Erkennen von Störungen)• Abrechnungsgrundlagen• Rechnungsgrundlagen
o Abschlagsrechnung (für ausgeführte Teile einer Gesamtleistung)o Regierechnungo Teilschlussrechnungo Schlussrechnung (Gesamtleistung)
• Zahlungo Abschlagsrechnung 30 Tageo Regierechnung 30 Tageo Schlussrechnung 3 Monate >50.000€ sonst 30 Tageo Teilschlussrechnung 3 Monate >50.000€ sonst 30 Tage
• Sicherstellungeno Kautiono Deckungsrücklasso Haftungsrücklass
• Übernahmeo Förmlich (schriftlich)o Formloso Verweigerung (Mängel)
• Rechtsfolge bei Übernahmeo Leistung gilt als erbrachto Gefahrenübergango Beginn Gewährleistungo Vergütungsanspruch
o Kündigungsrecht der Vertragspartner erlischt• Schlussfeststellung vor Ende der Gewährleistungsfrist• Haftungsbestimmungen
o Gefahrtragung• Gewährleistung• Schadenersatz
10. Internationaler Bauvertrag – FIDIC
Dachverband von nationalen Verbänden, mit Sitz in Lausanne.Zweck:
1. Firmen vertreten (durch nationale Mitgliedsverbände)
2. Mitgliedern helfen (Geschäftspraktiken)
3. Ehrenkodex zu fördern und zu definieren
4. Ruf des Beratenden Ingenieurs zu verbessern
5. Entwicklung
Red Book:
AG erbringt den Großteil Planungsleistungen
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Yellow Book:
AN erbringt den Großteil Planungsleistungen
Silver Book:
Schlüsselfertigbau
Green Book:
Einfache Bauvorhaben, geringes Auftragsvolumen, in geringer Zeit
11. Risikomanagement
11.1. BegriffeRisiko:
Möglichkeit, dass durch Entscheidungen ausgelöste Abläufe nicht zum gewünschtenZiel führen, und es negative (Wagnis) oder positive (Chancen) Zielabweichungengibt.
• Sichere Erwartung p=1
• Risikoerwartung Verteilung einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist bekannt
• Unsichere Erwartung Verteilung einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist nichtbekannt
Versicherbares Risiko: Wahrscheinlichkeit kann objektiv gemessen werden
Risikomanagement:
• Risikobewältigung (alle Aktivitäten)
• Ausgewogenheit zwischen Wagnis und Chance herstellen
• Agieren statt Reagieren
Wagnis:Gefahr, dass eine Betätigung misslingt, oder nicht den erwarteten Erfolg bringt
Allg. Unternehmerwagnis:
Wagnis für das Unternehmen als ganzes
Bauwagnis:
• Am Bauobjekt: Baugrundrisiko (Feuer, Diebstahl, höhere Gewalt)
• Aus der Bauführung (mangelhafte Leistung)
• Wagnis im Unternehmen (Preiswagnis)
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11.2. Risikomanagement – Prozess3 Phasen
• Risikoidentifikation (Erkennung)• Risikoanalyse (Beschreibung, Bewertung)• Sicherungsmaßnahmen
Risikoidentifikation:Risken erkenne, schwierigster, aber wichtigster Bereich
Risikoanalyse:• Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit• Bedeutung der einzelnen Risikofaktoren in der Gesamtheit• Gesamtrisiko des Projektes• Ausgeglichenheit Wagnis und Gewinn
R=WxT
R= RisikoW= EintrittswahrscheinlichkeitT= Tragweite (Geldeinheiten)
Beispiel:Pönale 0,1 Mio.€Gesamtpreis 10 Mio €Risikoeintrittswahrscheinlichkeit: 75%Risiko: 0,1 x 75% = 0,075 €
Wagniszuschlag: 0,075/10 => 0,75%
Sicherungsmaßnahmen:• Risikovermeidung vollständiger Ausschluss• Risikoverminderung Risikopotential reduzieren• Risikoteilung Aufteilung zwischen Projektbeteiligten• Risikoüberwälzung Übertragung an Dritte• Risikoselbstbehalt muss akzeptiert werden
12. VersicherungenDer Abschluss von Versicherungen macht Risiken kalkulierbar.
Risikenunterscheidung bei der Bauausführung:• die auf Bauleistung selbst einwirken (Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl)• die von der Bauführung ausgehend z.B. auf Nachbargrundstücke oder
Einbauten einwirken
In Betracht kommen folgende Versicherungen:
• Haftpflichtversicherung des Bauherren
• Haftpflichtversicherung der Ziviltechniker
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• Haftpflichtversicherung des Bauunternehmens
• Bauwesenversicherung abgeschlossen von AG oder AN
• Baugeräteversicherung
• Maschinenbruchversicherung
• Feuerversicherung
• Diebstahlversicherung
• Transportversicherung für Fertigteile und Baumaschinen
• Sprengschadenversicherung
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13. InsolvenzrechtSchuldner zahlungsunfähig Zivilprozess, notfalls Exekutionsverfahren
Reicht das Vermögen nicht aus um alle Gläubiger zu befriedigen kollektiveRechtsverfolgung unter gerichtlicher Aufsicht
Insolvenzverfahren1. Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger
2. Die Universalexekution soll kostengünstig und ergebnisreich gestaltet werden
• Konkurs (Aufteilung auf Gläubiger)
• Sanierungsverfahren (Unternehmen soll erhalten bleiben)
Konkurs:Schuldner hat die Möglichkeit einen Sanierungsplan vorzulegen.
Ausgang des Verfahrens ist offen.
Eingebracht durch Schuldner oder Gläubiger
Voraussetzungen:
• Schuldner muss insolvent sein
o Zahlungsunfähig
o Bei jur. Personen auch Überschuldung (mehr Schulden als Vermögen)
Ablauf:
1. Konkurseröffnung
2. Feststellung Aktiva und Passiva
3. Prüfungstagungssatzung (Forderung der Gläubiger)
4. Führung der Prozesse
5. Verwertung der Masse
6. Aufhebung
Arten der Gläubiger:
1. Aussonderungsgläubiger (Eigentümer einer Sache)
2. Absonderungsgläubiger (gesonderte Befriedigung)
3. Massegläubiger (Forderung nach Eröffnung des Verfahren)
4. Konkursgläubiger (Forderung vor Eröffnung des Verfahren)
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Abschluss des Konkurses:
1. Typisches Ende
Nach Aufteilung wird der Konkurs aufgehoben, Schuldner haftet für nichtbezahlte Konkursforderungen 30 Jahre (nat. Person)
2. Atypisches EndeForderung übersteigt das verwertbare Vermögen Aufhebung desKonkurses wegen Vermögenslosigkeit
Sanierungsverfahren:
Hier hat der Schuldner vor Eröffnung des Verfahrens einen Sanierungsplan.• Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (entspricht dem bisherigen
Ausgleichsverfahren, Mindestquote 30%)• Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (entspricht dem bisherigen
Zwangsausgleich, Mindestquote 20%)
Ablauf:Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung:Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters.Vorlage von
• Aktuellen Status• Vermögensverzeichnis• Sanierungsplan• Finanzplan ..
Endet mit einer gerichtlichen Bestätigung der GläubigerSanierungsverfahren ohne EigenverwaltungInsolvenzverwalterEndet mit einer gerichtlichen Bestätigung der Gläubiger
Es kann ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Sanierungsverfahrenohne Eigenverwaltung Konkurs werden
14. Strafrecht
Strafbar ist nur jene Person, die schuldhaft handelt.
• Verbrechen: vorsätzliche Handlung
• Vergehen: alle anderen
In der Bauwirtschaft relevant:
• Fahrlässige Körperverletzung, Tötung (Bauleiter, Statiker, Polier)• Bestechung, Korruption (öffentlicher Bereich)•
Preisabsprache (Kartellrecht)
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15. StreitschlichtungZur Streitschlichtung kann folgendes dienen:
• Ein ordentliches Gericht
• Ein Schiedsgericht
• Ein Schiedsgutachten
15.1. ZivilverfahrenVor einem ordentlichen GerichtKläger – BeklagterAbsolute AnwaltspflichtVerfahrensschritte:
1. Verfahrenseinleitung: Klage
2. Vorverfahren: Prüfung der Klage, Antrag auf Abweisung der Klage3. Mündliche Streitverhandlung und richterlicher Prozessleitung4. Beweisverfahren: Beweisaufnahme, (Schriftverkehr, Zeugenaussagen,
Lokalaugenschein)5. Beweissicherung6. Urteil7. Beschluss8. Rechtsmittelverfahren: Berufung
Bezirksgericht Landesgericht OGHLandesgericht Oberlandesgericht OGH
Bezirksgericht < 10.000€
1. Instanz: 16 Landesgerichte
2. Instanz: OGH (Wien) / 4 Oberlandesgerichte
15.2. SchiedsgerichtAnstelle eines ordentlichen Gerichtes
• Schiedsvertrag (schriftlich) muss sich auf Gegenstand beziehenschiedsfähig(=vergleichsfähig )sein
• 3-Schiedsgericht (jede Partei einen SR, die beiden SR bestimmen einenVorsitzenden
Vorteile:• SR sind Sachverständige• Zeitersparnis (=1. und letzte Instanz)• SR durch Parteien bestimmbar
Schiedsgutachten:
Gutachten mit technischer und/oder wirtschaftlicher Fragestellung, dessen Spruchsich die Streitparteien unterwerfen.
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16. SachverständigerwesenJeder ist sachverständiger, der sich einem Amt, einer Kunst, zu einem Gewerbe oderHandwerk öffentlich bekennt und übernimmt damit Haftung.
Haftung für Ratschläge für eine Gegenleistung
Keine Haftung für Ratschläge ohne Gegenleistung
• Private – Sachverständige
• Gerichts – Sachverständige (objektiv, unabhängig, verlässlich)
Gutachten =Befund, Darstellung, Parteien können Einwendungen vorbringen.
Richter ist nicht an das SV-Gutachten gebunden.
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste des Gerichts- SV
•
Sachkunde und Kenntnis• Beruflichte Tätigkeit zehnjährig
• Volle Geschäftsfähigkeit
• Körperliche und geistige Eignung
• Vertrauenswürdigkeit
• Öster. Staatsbürger
• Gewöhnlicher Aufenthaltsort im Sprengel des Landesgerichts
• Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
• Geeignete Ausrüstung
• Bedarf an SV
• Abschluss einer Haftpflichtversicherung
• Zertifizierung (alle 10Jahre)