Bei den Bauzinsen die Nebenkosten nicht vergessen

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Bei den Bauzinsen die Nebenkosten nicht

vergessen

Wer eine Bestandsimmobilie kauft oder selber als Bauherr sein Eigenheim errichtet schaut in erster Linie auf den Kaufpreis bzw. die Herstellungskosten. Oft werden einfach die Nebenkosten bei der Immobilienfinanzierung vergessen. Und die können das Projekt ganz schön verteuern. Beim Gebrauchtimmobilienkauf muss fast immer mit einem zweistelligen Prozentbetrag vom Kaufpreis kalkuliert werden. Bauzinsen.com stellt hier die wichtigsten Nebenkosten vor:

1. Bankgebühren2. Grunderwerbsteuer3. Gutachterkosten4. Maklercourtage5. Notarkosten

Die Maklercourtage ist der ungeliebtesteKostenfaktor im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb. Immer wieder ist sie Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, wenn es strittig ist, ob der Makler einen Provisionsanspruch hat oder nicht. Eine einstimmige Rechtslage existiert leider nicht. Die Makler lassen sich ihren Courtageanspruch häufig im Kaufvertrag festschreiben.

Die Höhe der Maklercourtage ist ebenfalls nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern variiert in der maximalen Höhe von Bundesland zu Bundesland. Die Bandbreite reicht von fünf bis sechs Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Käufer hat die Courtage auch zu bezahlen, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. In wenigen Ausnahmen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Seit einiger Zeit wird in Deutschland das Verursacherprinzip diskutiert. Dies bedeutet, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat, in den meisten Fällen ist dies der Verkäufer. Die Erfahrung zeigt, dass Courtagen verhandelbar sind,nur die Obergrenze ist gesetzlich verankert.

GutachterkostenStellt die Bank keinen eigenen Gutachter, so liegt es beim Käufer, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Die Gebühren für den Gutachter richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und orientieren sich am Wert des Objektes sowie dem Schwierigkeitsgrad bei der Erstellung des Gutachtens. Eine pauschale Deklaration der Kosten ist nicht möglich. Neben den klassischen Kosten für den Gutachter fallen unter Umständen noch weitere Aufwendungen für einen Architekten oder Baubetreuer an. Dies ist der Fall, wenn an einer Bestandsimmobilie Umbaumaßnahmen geplant sind, die nicht ohne entsprechende Baugenehmigung vorgenommen werden können.

Weitere Tipps gibt es auf www.bauzinsen.com/tipps

Bankgebühren

Seitdem es rechtlich nicht mehr zulässig ist, dass Banken eine Kreditgebühr verlangen, entfällt diese Position. Wird für den Darlehensabschluss jedoch ein freier Vermittler eingeschaltet, berechnet dieser in der Regel noch einmal ein Honorar von einem Prozent auf die Darlehenssumme. Der Vorteil bei der Einschaltung eines Vermittlers liegt darin, dass dieser größere Kontingente bei einem Kreditinstitut „einkauft“ und diese dann zu günstigeren Konditionen am Markt platzieren kann, als sie ein einzelner Erwerber bei einer Bank eingeräumt bekommt. Nicht umsonst rangieren Vermittler in Onlinevergleichen für Baugelder häufig in den Spitzenpositionen.

Die Position der Erwerbsnebenkosten darf bei der Ermittlung der Tragfähigkeit der Finanzierung auf keinen Fall vernachlässigt werden. In der Spitze können hier zusätzlich bis zu 16 Prozent des Kaufpreises anfallen. Dieses Volumen kann manche Traumimmobilie plötzlich unbezahlbar werden lassen.

Weitere Informationen zu den Nebenkosten bei der Baufinanzierung finden Sie auf http://www.bauzinsen.com/nebenkosten

Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch

Immobilienerwerber stellen nach der Protokollierung des Kaufvertrages und der Entrichtung der Grunderwerbsteuer fest, dass sie einen neuen Brieffreund haben – die Gerichtskasse. In regelmäßigen Abständen finden sich die Rechnungen des Grundbuchamtes im Briefkasten. Die Eigentumsumschreibung einer Immobilie ist ein Prozess, welcher sich Schritt für Schritt vollzieht. Nach Begleichung der Grunderwerbsteuer ist der erste Schritt die Auflassungsvormerkung. Dabei handelt es sich um einen Eintrag im Grundbuch, dass ein Eigentümerwechsel stattfindet und die Immobilie faktisch für alle Änderungen gesperrt ist. Die Kosten für Notar und Grundbuch sind eng miteinander verknüpft, da durch den Notar die Änderungen angestoßen werden. Aufseiten des Gerichts fallen Gebühren für die Eintragung den Eigentümerwechsel und die Briefbildung für die Grundschuld an.

Der Notar stellt umfangreichere Kosten in Rechnung:Abwicklungs- und Beurkundungsgebühr für den KaufVollzugsgebühr je für Kauf und EintragungGebühr für das NotaranderkontoAbgerechnet werden all diese Kosten in Zehntel, welche sich aus der Gebührenordnung für Notare (BRAGO) und der Gebührenordnung des Grundbuchamtes ergeben. Neben den Gebühren, welche für den Käufer anfallen, entstehen auch für den Verkäufer Kosten, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Löschungen der alten Daten entstehen.

Quelle: www.bauzinsen.com