Allgemeine Sicherheitsunterweisung -MKS- 08.06.2004 B.Petersen –MKS- Vergessen Sie bitte nicht...
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Allgemeine Sicherheitsunterweisung
-MKS-
08.06.2004 B.Petersen –MKS-
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift auf dem Unterschrift auf dem
Teilnahmeprotokoll !!!!!Teilnahmeprotokoll !!!!!
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie ( wie bisher )
Arbeitsunfälle vermeiden
alle der Arbeitssicherheit
dienenden
Maßnahmen unterstützen
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie
die Notruf Telefonnummer
auf dem DESY Gelände
und
die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung
nennen können
Ziele :Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an
die –MKS- Sicherheitsorganisation
an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen
an die 6 Pflichten der Unfallversicherten
erinnern
die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen
Übersicht :
MKS- Sicherheitsorganisation
Arbeits-/Betriebsanweisungen
Pflichten der Unfallversicherten
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
DESY Notruf
Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen
Neue Strahlenschutzanweisung
Bilanz seit der letzten allgemeinen Unterweisung
Unfallanzeigen MKSseit 1.4.2003
1x Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit
2x Verletzungen beim Treppensteigen
2x Schnittverletzungen an Händen
( u.a. mit abgerutschtem Winkelschleifer )
Einige Arbeitsschutz Massnahmenseit 1.4.2004
Neuaufbau MKS Werkstatt Halle 3 ( Brandschutz)
Neuorganisation der MKS-Bereiche:
Gebietsverantwortliche / Anlagenverantwortliche
Unterweisungen/ Schulungen elektrische Sicherheit
Raumkennzeichnungen / Zuordnungen
Arbeits- / Betriebsanweisungen
z.Zt. Schwerpunkt: z.Zt. Schwerpunkt: GefährdungsanalysenGefährdungsanalysen
DESY-NotrufDer DESY-Notruf hat die Telefonnummer:
intern 2500
Nur für Notrufe verwenden!
• Der Notruf hat zu erfolgen bei Unfällen aller Art, mit und ohne Verletzten, Feuer, Überschwemmungen, außergewöhnlichen Ereignissen.
• Nicht selbst die Feuerwehr rufen!
• Für allgemeine Mitteilungen und technische Fragen den Technischen Notdienst unter 5555 (oder von extern 8998-5555) anrufen.
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
NEU ! DESY-HandyNEU ! DESY-Handy 66 - 250066 - 2500 extern extern 8998 - 25008998 - 2500
Verhalten bei Unfall
• Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und sicher lagern
• lebensbedrohliche Verletzungen versorgen
• Notruf 2500:
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
* Mit entscheiden, ob Notarzt gebraucht wird:
grundsätzlich bei 1. Bewusstlosigkeit
2. Lebensbedrohlichen Verletzungen
3. E-Unfall
4. Sturz aus großer Höhe
1. genaue Ortsangabe, 2. Zahl der Verletzten,3. Art der Verletzung *
Verhalten bei FeuerBei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein):
Notruf : genaue Ortsangabe
Löschversuch, wenn ohne Eigengefährdung möglich.
Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich.Technischer Notdienst kommt und übernimmt weitere Brandbekämpfung sowie Einweisung der Feuerwehr
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
MKS-Sicherheitsorganisation
‚verantworliche Person‘ (Gruppenleiter)
‚Gebietsverantwortlicher‘ (Arbeitsgruppen)
-> unmittelbare Verantwortung für den Arbeitsschutz !
‚Sicherheitsbeauftragte‘ mit beratender Funktion
MKS-SicherheitsorganisationGruppenleiter (‚verantwortliche Person‘): B.Petersen (Vertreter H.Lierl)
Gebietsverantwortliche: Werkstattleiter:
MKS1-HERA: H.Lierl (Geb.54) J.Jochheim
MKS1-TTF: K.Jensch (Halle 3) O.Paschold
MKS1-CTA: D.Sellmann
MKS2: M.Clausen (Geb.55) E.Gadwinkel
MKS3: A.Matheisen (Geb.55) Chr.Hagedorn
MKS4: H.Brück (Geb.55) H.Morales
MKS-Anlagenverantworlicher elektrische Anlagen:MKS-Anlagenverantworlicher elektrische Anlagen: S.Molnar
in allen MKS-Breichen gibt es benannte Vertreter und Schaltberechtigte
Sicherheitsverantwortliche Personen in Halle 3 (TTF-VUV-FEL)Frau Zapfe Herr Weise Herr Choroba Herr Petersen Herr Jensen
Herr Proch Herr Sparr (Halleningenieur)
MKS3
MKS3 MKS3MKS1MKS1
-> vergleichbare Regelungen in Geb. 55 (MTH)
und Geb. 54 ( HERA-Kälteanlage)
-> spezielle Regelungen bei Shut-Down Arbeiten
z.B. in HERA
Unabhängig von allen formalen Aufteilungen der Unabhängig von allen formalen Aufteilungen der Veranwortlichkeiten ist die Verantwortung jedes Veranwortlichkeiten ist die Verantwortung jedes
Einzelnen gefordert !!!!!Einzelnen gefordert !!!!!
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur
Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisung vom 1. Juli 2002 auf einen Blick:
* Hinweise und Links auf Dokumente und Formulare auf der D3 web Seite
* Änderung der Personendosimeter, statt getrennter Photonen- und
Neutronendosimeter gibt es nun ein kombiniertes Dosimeter für jeden
* Wegfall der Extrakennzeichnung von Kontrollbereichen die durch
Neutronen erzeugt werden -> siehe kombiniertes Dosimeter oben
* 3.6 Wartungstag
* Aufgrabeschein in 4.1
* 4.5 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen -> Erweiterung um
4.5.1 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen mit abgeschlossenen
Gittern oder Türen
* 6.2.1 Messung der Restaktivität in Beschleunigerräumen
gültig seit 1. Juni 2004gültig seit 1. Juni 2004
Falls sie weitere Fragen bzgl. des Strahlenschutzes haben wenden Sie sich bitte an:
den MKS Stahlenschutzbeauftragten H.Lierl
(oder den stellvertretenden MKS Strahlenschutzbeauftragten z.Zt. noch B.Petersen
in Zukunft D.Sellmann )
alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen
Weisungen befolgen
(sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen !)
persönliche Schutzausrüstungen benutzen
Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen
Mängel beseitigen und melden
Einrichtungen nur befugt benutzen
Pflichten der Unfallversicherten
Was heisst ‚befugt‘ ?
Person hat eine gültige Sicherheitsunterweisung
Person ist in der Benutzung des Arbeitsgerätes unterwiesen
Es liegt ein ( dienstlicher) Arbeitsauftrag vor
Mängel beseitigen und melden Gefährdungen ausschließen !!!
selbst die Mängel unmittelbar beseitigen*
* Reparaturen von Geräten nur durch fachkundige und dazu berechtigte Kollegen bzw. Fachfirmen
durchführen ( ... lassen)
Stillegung
Meldung an den Werkstattleiter
‚Gebietsverantwortlichen‘
an die ‚verantwortliche Person‘
( Gruppenleiter)
Unterweisung von Fremdfirmen (+Gäste,Praktikanten...)
die DESY-Sicherheitsvorschriften müssen ohne Einschränkung beachtet werden
alle Mitarbeiter von Fremdfirmen, die bei DESY arbeiten, müssen im Hinblick auf die speziellen Gefahren am Arbeitsplatz
unterwiesen werden
-> schriftl. Bestätigung der Unterweisungen / Betriebsanweisung
-> quittierte Übergabe der DESY-Sicherheitsvorschriften
verantwortlich ist der Anforderer (BA)
Verpflichtung bei der Auftragsvergabe
Kontrolle bei der Auftragsausführung
BetriebsanweisungenArbeitsanweisungen
Falls erforderlich, gelten in Ihrem Arbeitsbereich:
z.B. für Gefahrstoffe, Maschinen, spezielle Arbeiten
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
Diese Betriebs-/Arbeitsanweisungen sind zu beachten !
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch
unterwiesenen Personen !
Arbeiten unter SpannungArbeiten unter Spannung
nur durch spezifisch theoretisch und praktisch vollständig unterwiesende Elektrofachkräfte oder
elektrotechnisch unterwiesene Personen
unter strenger Beachtung der unter strenger Beachtung der vorliegenden Arbeitsanweisungen !vorliegenden Arbeitsanweisungen !
Betriebsanweisung
Tätigkeit:
Sicheres Arbeiten Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in diesem Laboratorium bzw. in dieser Werkstatt tätig werden.
Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des Umweltschutzes. Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffenden
Maßnahmen zu unterstützen und Anweisungen zu befolgen. Die verantwortlichen Personen überwachen die Einhaltung dieser und der sonst
gültigen Betriebsanweisungen.
Gefahren für Mensch und Umwelt Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei unsachgemäßem Betrieb oder bei der
Beseitigung von Störungen, durch Späne, scharfe Kanten, herumschleudernde Werkstücke, rotierende Werkzeuge, bewegte Maschinenteile, durch Verbrennungsgefahren an heißen Anlageteilen und Werkstücken, durch Umgang mit elektrischen Strom.
Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe.
Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe und Abfälle.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit. Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung
notwendig ist. Zutrittsverbote sind zu beachten. Durch Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten. Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder
ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen. Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen. Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung
einprägen. Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden,
wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind. Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren
Zustand zu prüfen. Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht
werden. Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt
werden. Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen. Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen
nur von beauftragten Personen durchgeführt werden.
Sicheres Arbeiten
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in diesem Laboratorium bzw. in dieser Werkstatt tätig werden.
Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des Umweltschutzes.
Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffenden Maßnahmen zu unterstützen und Anweisungen zu befolgen.
Die verantwortlichen Personen / Gebietsverantwortlichen überwachen die Einhaltung dieser und der sonst gültigen Betriebsanweisungen.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei unsachgemäßem Betrieb oder bei der Beseitigung von Störungen, durch Späne, scharfe Kanten, herumschleudernde Werkstücke, rotierende Werkzeuge, bewegte Maschinenteile, durch Verbrennungsgefahren an heißen / tiefkalten Anlageteilen und Werkstücken, durch Umgang mit elektrischen Strom.
Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe.
Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe und Abfälle.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit.
Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung notwendig ist.
Zutrittsverbote sind zu beachten.
Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten.
Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen.
Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung einprägen.
Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden, wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind.
Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren Zustand zu prüfen.
Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht werden.
Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt werden.
Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.
Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen nur von
beauftragten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Beim Heben, Tragen und Absetzen von Lasten Wirbelsäule möglichst senkrecht belasten.
Eigene Kräfte nicht überschätzen, bei Bedarf Hilfe
holen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Personenbeförderung nur mit dafür zugelassenen Fahrzeugen durchführen.
Keine spitzen oder scharfen Gegenstände ungeschützt in der Arbeitskleidung mitführen.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen entsprechende Betriebsanweisung beachten.
Arbeitsstoffe nicht in Behälter/Gefäße umfüllen, die für Lebensmittel vorgesehen sind.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Vorhandene Absaugung einschalten und auf Wirksamkeit achten.
Sicherheitskennzeichen beachten.
Persönliche Schutzausrüstung, z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, tragen und in Ordnung halten.
Das Tragen von leichtem Schuhwerk, z.B. Clogs, Sandaletten, Pantoffeln etc. ist in Labor- und Werkstattbereichen verboten.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Spezielle Unterweisungen
-> Chemieanlage/Gefahrstoffe
-> Gase / kryogene Flüssigkeiten
Termine: 22.6.04 Geb.55 /Zi 204 ( englisch)Termine: 22.6.04 Geb.55 /Zi 204 ( englisch)
29.6.04 DESY-Hörsaal (deutsch)29.6.04 DESY-Hörsaal (deutsch)
-> elektrische Anlagen
-> Strahlenschutz
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie ( wie bisher )
Arbeitsunfälle vermeiden
alle der Arbeitssicherheit
dienenden
Maßnahmen unterstützen
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie
die Notruf Telefonnummer
auf dem DESY Gelände
2500 DESY-Handy: 66 2500 extern: 8998 2500
und
die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung
nennen können
Ziele :Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an
die –MKS- Sicherheitsorganisation
an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen
an die 6 Pflichten der Unfallversicherten
erinnern
die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift auf dem Teilnahmeprotokoll !!!!!auf dem Teilnahmeprotokoll !!!!!