Allgemeine Sicherheitsunterweisung -MKS- 08.06.2004 B.Petersen –MKS- Vergessen Sie bitte nicht...

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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

-MKS-

08.06.2004 B.Petersen –MKS-

Vergessen Sie bitte nicht Ihre Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift auf dem Unterschrift auf dem

Teilnahmeprotokoll !!!!!Teilnahmeprotokoll !!!!!

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Ziel der Veranstaltung: 

Nach dieser Unterweisung

sollen Sie ( wie bisher )

 Arbeitsunfälle vermeiden

 alle der Arbeitssicherheit

dienenden

Maßnahmen unterstützen

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Ziel der Veranstaltung:

Nach dieser Unterweisung

sollen Sie

 die Notruf Telefonnummer

auf dem DESY Gelände

  und

 die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung

 nennen können

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Ziele :Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an

die –MKS- Sicherheitsorganisation

an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen

an die 6 Pflichten der Unfallversicherten

erinnern

die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen

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Übersicht :

MKS- Sicherheitsorganisation

Arbeits-/Betriebsanweisungen

Pflichten der Unfallversicherten

Arbeiten an elektrischen Einrichtungen

DESY Notruf

Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen

Neue Strahlenschutzanweisung

Bilanz seit der letzten allgemeinen Unterweisung

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Unfallanzeigen MKSseit 1.4.2003

1x Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit

2x Verletzungen beim Treppensteigen

2x Schnittverletzungen an Händen

( u.a. mit abgerutschtem Winkelschleifer )

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Einige Arbeitsschutz Massnahmenseit 1.4.2004

Neuaufbau MKS Werkstatt Halle 3 ( Brandschutz)

Neuorganisation der MKS-Bereiche:

Gebietsverantwortliche / Anlagenverantwortliche

Unterweisungen/ Schulungen elektrische Sicherheit

Raumkennzeichnungen / Zuordnungen

Arbeits- / Betriebsanweisungen

z.Zt. Schwerpunkt: z.Zt. Schwerpunkt: GefährdungsanalysenGefährdungsanalysen

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DESY-NotrufDer DESY-Notruf hat die Telefonnummer:

intern 2500

Nur für Notrufe verwenden!

• Der Notruf hat zu erfolgen bei Unfällen aller Art, mit und ohne Verletzten, Feuer, Überschwemmungen, außergewöhnlichen Ereignissen.

• Nicht selbst die Feuerwehr rufen!

• Für allgemeine Mitteilungen und technische Fragen den Technischen Notdienst unter 5555 (oder von extern 8998-5555) anrufen.

D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

NEU ! DESY-HandyNEU ! DESY-Handy 66 - 250066 - 2500 extern extern 8998 - 25008998 - 2500

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Verhalten bei Unfall

• Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und sicher lagern

• lebensbedrohliche Verletzungen versorgen

• Notruf 2500:

D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

* Mit entscheiden, ob Notarzt gebraucht wird:

grundsätzlich bei 1. Bewusstlosigkeit

2. Lebensbedrohlichen Verletzungen

3. E-Unfall

4. Sturz aus großer Höhe

1. genaue Ortsangabe, 2. Zahl der Verletzten,3. Art der Verletzung *

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Verhalten bei FeuerBei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein):

Notruf : genaue Ortsangabe

Löschversuch, wenn ohne Eigengefährdung möglich.

Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich.Technischer Notdienst kommt und übernimmt weitere Brandbekämpfung sowie Einweisung der Feuerwehr

D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz

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MKS-Sicherheitsorganisation

‚verantworliche Person‘ (Gruppenleiter)

‚Gebietsverantwortlicher‘ (Arbeitsgruppen)

-> unmittelbare Verantwortung für den Arbeitsschutz !

‚Sicherheitsbeauftragte‘ mit beratender Funktion

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MKS-SicherheitsorganisationGruppenleiter (‚verantwortliche Person‘): B.Petersen (Vertreter H.Lierl)

Gebietsverantwortliche: Werkstattleiter:

MKS1-HERA: H.Lierl (Geb.54) J.Jochheim

MKS1-TTF: K.Jensch (Halle 3) O.Paschold

MKS1-CTA: D.Sellmann

MKS2: M.Clausen (Geb.55) E.Gadwinkel

MKS3: A.Matheisen (Geb.55) Chr.Hagedorn

MKS4: H.Brück (Geb.55) H.Morales

MKS-Anlagenverantworlicher elektrische Anlagen:MKS-Anlagenverantworlicher elektrische Anlagen: S.Molnar

in allen MKS-Breichen gibt es benannte Vertreter und Schaltberechtigte

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Sicherheitsverantwortliche Personen in Halle 3 (TTF-VUV-FEL)Frau Zapfe Herr Weise Herr Choroba Herr Petersen Herr Jensen

Herr Proch Herr Sparr (Halleningenieur)

MKS3

MKS3 MKS3MKS1MKS1

-> vergleichbare Regelungen in Geb. 55 (MTH)

und Geb. 54 ( HERA-Kälteanlage)

-> spezielle Regelungen bei Shut-Down Arbeiten

z.B. in HERA

Unabhängig von allen formalen Aufteilungen der Unabhängig von allen formalen Aufteilungen der Veranwortlichkeiten ist die Verantwortung jedes Veranwortlichkeiten ist die Verantwortung jedes

Einzelnen gefordert !!!!!Einzelnen gefordert !!!!!

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Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur

Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisung vom 1. Juli 2002 auf einen Blick:

* Hinweise und Links auf Dokumente und Formulare auf der D3 web Seite

* Änderung der Personendosimeter, statt getrennter Photonen- und

Neutronendosimeter gibt es nun ein kombiniertes Dosimeter für jeden

* Wegfall der Extrakennzeichnung von Kontrollbereichen die durch

Neutronen erzeugt werden -> siehe kombiniertes Dosimeter oben

* 3.6 Wartungstag

* Aufgrabeschein in 4.1

* 4.5 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen -> Erweiterung um

4.5.1 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen mit abgeschlossenen

Gittern oder Türen

* 6.2.1 Messung der Restaktivität in Beschleunigerräumen

gültig seit 1. Juni 2004gültig seit 1. Juni 2004

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Falls sie weitere Fragen bzgl. des Strahlenschutzes haben wenden Sie sich bitte an:

den MKS Stahlenschutzbeauftragten H.Lierl

(oder den stellvertretenden MKS Strahlenschutzbeauftragten z.Zt. noch B.Petersen

in Zukunft D.Sellmann )

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 alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen

 Weisungen befolgen

(sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen !)

 persönliche Schutzausrüstungen benutzen

 Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen

 Mängel beseitigen und melden

 Einrichtungen nur befugt benutzen

Pflichten der Unfallversicherten

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Was heisst ‚befugt‘ ?

Person hat eine gültige Sicherheitsunterweisung

Person ist in der Benutzung des Arbeitsgerätes unterwiesen

Es liegt ein ( dienstlicher) Arbeitsauftrag vor

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Mängel beseitigen und melden Gefährdungen ausschließen !!!

  selbst die Mängel unmittelbar beseitigen*

* Reparaturen von Geräten nur durch fachkundige und dazu berechtigte Kollegen bzw. Fachfirmen

durchführen ( ... lassen)

  Stillegung

Meldung an den Werkstattleiter

‚Gebietsverantwortlichen‘

an die ‚verantwortliche Person‘

( Gruppenleiter)

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Unterweisung von Fremdfirmen (+Gäste,Praktikanten...)

 die DESY-Sicherheitsvorschriften müssen ohne Einschränkung beachtet werden

 alle Mitarbeiter von Fremdfirmen, die bei DESY arbeiten, müssen im Hinblick auf die speziellen Gefahren am Arbeitsplatz

unterwiesen werden

 -> schriftl. Bestätigung der Unterweisungen / Betriebsanweisung

-> quittierte Übergabe der DESY-Sicherheitsvorschriften

 

 

 

verantwortlich ist der Anforderer (BA)

Verpflichtung bei der Auftragsvergabe

Kontrolle bei der Auftragsausführung

 

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BetriebsanweisungenArbeitsanweisungen

Falls erforderlich, gelten in Ihrem Arbeitsbereich:

z.B. für Gefahrstoffe, Maschinen, spezielle Arbeiten

Arbeiten an elektrischen Einrichtungen

Diese Betriebs-/Arbeitsanweisungen sind zu beachten !

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Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch

unterwiesenen Personen !

Arbeiten unter SpannungArbeiten unter Spannung

nur durch spezifisch theoretisch und praktisch vollständig unterwiesende Elektrofachkräfte oder

elektrotechnisch unterwiesene Personen

unter strenger Beachtung der unter strenger Beachtung der vorliegenden Arbeitsanweisungen !vorliegenden Arbeitsanweisungen !

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Betriebsanweisung

Tätigkeit:

Sicheres Arbeiten Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in diesem Laboratorium bzw. in dieser Werkstatt tätig werden.

Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des Umweltschutzes. Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffenden

Maßnahmen zu unterstützen und Anweisungen zu befolgen. Die verantwortlichen Personen überwachen die Einhaltung dieser und der sonst

gültigen Betriebsanweisungen.

Gefahren für Mensch und Umwelt Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei unsachgemäßem Betrieb oder bei der

Beseitigung von Störungen, durch Späne, scharfe Kanten, herumschleudernde Werkstücke, rotierende Werkzeuge, bewegte Maschinenteile, durch Verbrennungsgefahren an heißen Anlageteilen und Werkstücken, durch Umgang mit elektrischen Strom.

Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe.

Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe und Abfälle.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit. Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung

notwendig ist. Zutrittsverbote sind zu beachten. Durch Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten. Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder

ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen. Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen. Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung

einprägen. Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden,

wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind. Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren

Zustand zu prüfen. Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht

werden. Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt

werden. Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen. Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen

nur von beauftragten Personen durchgeführt werden.

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Sicheres Arbeiten

Anwendungsbereich

         Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in diesem Laboratorium bzw. in dieser Werkstatt tätig werden.

         Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des Umweltschutzes.

         Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffenden Maßnahmen zu unterstützen und Anweisungen zu befolgen.

         Die verantwortlichen Personen / Gebietsverantwortlichen überwachen die Einhaltung dieser und der sonst gültigen Betriebsanweisungen.

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Gefahren für Mensch und Umwelt

         Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei unsachgemäßem Betrieb oder bei der Beseitigung von Störungen, durch Späne, scharfe Kanten, herumschleudernde Werkstücke, rotierende Werkzeuge, bewegte Maschinenteile, durch Verbrennungsgefahren an heißen / tiefkalten Anlageteilen und Werkstücken, durch Umgang mit elektrischen Strom.

         Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe.

         Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe und Abfälle.

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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

         Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit.

         Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung notwendig ist.

         Zutrittsverbote sind zu beachten.

         Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten.

         Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen.

         Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen.

   

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    Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung einprägen.

         Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden, wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind.

         Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren Zustand zu prüfen.

         Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht werden.

         Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt werden.

    

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     Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.

         Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen nur von

beauftragten Elektrofachkräften durchgeführt werden.        

Beim Heben, Tragen und Absetzen von Lasten Wirbelsäule möglichst senkrecht belasten.

        Eigene Kräfte nicht überschätzen, bei Bedarf Hilfe

holen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

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           Personenbeförderung nur mit dafür zugelassenen Fahrzeugen durchführen.

         Keine spitzen oder scharfen Gegenstände ungeschützt in der Arbeitskleidung mitführen.

         Beim Umgang mit Gefahrstoffen entsprechende Betriebsanweisung beachten.

         Arbeitsstoffe nicht in Behälter/Gefäße umfüllen, die für Lebensmittel vorgesehen sind.

     

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

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    Vorhandene Absaugung einschalten und auf Wirksamkeit achten.

         Sicherheitskennzeichen beachten.

         Persönliche Schutzausrüstung, z.B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille, tragen und in Ordnung halten.

         Das Tragen von leichtem Schuhwerk, z.B. Clogs, Sandaletten, Pantoffeln etc. ist in Labor- und Werkstattbereichen verboten.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

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Spezielle Unterweisungen

 

-> Chemieanlage/Gefahrstoffe

-> Gase / kryogene Flüssigkeiten

Termine: 22.6.04 Geb.55 /Zi 204 ( englisch)Termine: 22.6.04 Geb.55 /Zi 204 ( englisch)

29.6.04 DESY-Hörsaal (deutsch)29.6.04 DESY-Hörsaal (deutsch)

-> elektrische Anlagen

-> Strahlenschutz

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Ziel der Veranstaltung: 

Nach dieser Unterweisung

sollen Sie ( wie bisher )

 Arbeitsunfälle vermeiden

 alle der Arbeitssicherheit

dienenden

Maßnahmen unterstützen

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Ziel der Veranstaltung:

Nach dieser Unterweisung

sollen Sie

 die Notruf Telefonnummer

auf dem DESY Gelände

 2500 DESY-Handy: 66 2500 extern: 8998 2500

 und

 die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung

 nennen können

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Ziele :Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an

die –MKS- Sicherheitsorganisation

an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen

an die 6 Pflichten der Unfallversicherten

erinnern

die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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