Change your mind - Rechtliche Aspekte der offenen Bereitstellung von Kulturerbe in der digitalen...

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Change your Mind (Rechtliche) Aspekte der offenen Bereitstellung

von Kulturgut in der digitalen Welt

Eine Einführung von: &

Was erwartet Sie?

1. Motivation & Hintergrund

2. Theorie

3. Anwendung

Ausgangslage in Ihrem Haus

• Die Bestände des Hauses werden digital

erschlossen:

1. Metadaten zu den Beständen des Hauses

liegen digital vor.

2. Es gibt digitale Repräsentationen der

kulturellen Sammlungen in Form von Texten,

Bild-, Audio- & Videomaterial.

• Das Haus produziert selbst Werke, z.B. in Form von

Katalogen, Schriften etc.

Ziele

● Das Haus steht zu seiner Verantwortung als

Wissensvermittler & Forschungseinrichtung im

digitalen Raum.

● Das Haus möchte seine Bestände und Werke,

wo immer dies möglich ist, so leicht & vielfältig

wie möglich nutzbar machen.

● Das Haus will mit seinen Beständen und

Werken im Netz optimal sichtbar sein.

Bild: Bengrey CC BY-SA 2.0

Was nicht im Netz ist, ist nicht in der Welt.

Foto

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CC-By-Sa 2.0. // Ed Schipul https://www.flickr.com/photos/eschipul/4239849264 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/)/

Zeitalter der Remix Gesellschaft

CC-BY 3.0 Heiko Marquardt (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0), via Wikimedia Commons

Kulturhackathon Coding da Vinci

Coding da Vinci 2014 - 2016

17 von 54

Anwendungen

Collage, MEME etc.pp.

Playmobil figurer fra Museo del Prado og Rijksmuseum, baseret på malerier af Dürer og Vermeer. Foto: CC-BY 4.0 Merete Sanderhoff

Remix, Mashup etc.pp.

Scre

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sho

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image by FunkMonk (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons

Paradigmenwechsel

„Museen wandeln sich vom Wissenshüter zum

Facilitator“

Zitat von Prof. Johannes Vogel

Direktor Naturkundemuseum

Berlin

Access, Openness & Semantic Web

Aufgabe

Die digitalisierten Bestände und Werke des

Hauses ...

● technisch und

● rechtlich

… leicht und in vielfältigen Zusammenhängen

nutzbar machen.

Die Erfolgsformel im Wikiversum

Die drei wesentlichen Gründe für den Erfolg der

Wikipedia:

● Freiwillige,

● Freier Zugang und

● Freie Lizenzen

Die Deutsche Digitale Bibliothek präsentiert,

vernetzt und teilt über eine offene

Programmierschnittstelle die digitalen Angebote aus

Archiven, Bibliotheken, Museen, Mediatheken,

Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

§

Erwägungsgrund 15 RL 2013/37/EU

„Bibliotheken, Museen und Archive sind im Besitz sehr

umfangreicher, wertvoller Informationsbestände des

öffentlichen Sektors, zumal sich der Umfang an gemeinfreiem

Material durch Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht

hat. Diese Sammlungen des kulturellen Erbes und die

zugehörigen Metadaten fungieren als mögliches

Ausgangsmaterial für auf digitalen Inhalten beruhende

Produkte und Dienstleistungen und bergen vielfältige

Möglichkeiten für die innovative Weiterverwendung,

beispielsweise in den Bereichen Lernen und Tourismus.“

Erwägungsgrund 15 RL 2013/37/EU

„Umfassendere Möglichkeiten für die Weiterverwendung

öffentlichen kulturellen Materials sollten unter anderem

Unternehmen der Union in die Lage versetzen, dessen

Potenzial zu nutzen, und zu Wirtschaftswachstum und zur

Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.“

Artikel 9 RL 2013/37/EU

„Die Mitgliedstaaten treffen praktische Vorkehrungen, die eine

Suche nach den zur Weiterverwendung verfügbaren

Dokumenten erleichtern, wie z. B. Bestandslisten der

wichtigsten Dokumente mit zugehörigen Metadaten, die, soweit

möglich und sinnvoll, online verfügbar sind und in einem

maschinenlesbaren Format vorliegen, sowie Internet-Portale,

die mit den Bestandslisten verknüpft sind.“

Erwägungsgrund 13 2011/711/EU

Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren

breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie

Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben.

Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer

visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder

Herkunftskennzeichnung auf Kopien gemeinfreien Materials

sollte vermieden werden.

In Dt nicht gewährleistet siehe:

http://outofcopyright.eu

Selbst Rechtssicherheit schaffen

- aber wie?

Gemeinfreiheit

Creative Commons

Nachnutzbarkeit

Freie Lizenzen

Kommerzielle Zwecke

Schranken

Urheberrecht

Leistungsschutzrecht

Bildrecht

Persönlichkeitsrecht

Datenschutz

Schöpfungshöhe ...

HILFE !!

Urheberrecht

Gem. § 1 UrhG genießen Urheber von Werken der

Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke

Schutz nach Maßgabe des UrhG.

Urheberrecht bei Reproduktionen

Übertragbarkeit von UrhRechten

§ 31 Abs. 1 UrhG

„Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen,

das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen

(Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder

ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder

inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.“

Übertragbarkeit von UrhRechten

§ 31 Abs. 1 UrhG

„Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen,

das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen

(Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder

ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder

inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.“

Angemessene Vergütung

§ 32 Abs. 3 S.3 UrhG

Der „Urheber kann [aber] unentgeltlich ein einfaches

Nutzungsrecht für jedermann einräumen.“

• International adaptiert

an die nationalen Rechtsordnungen

• Mehrsprachig

• Maschinenlesbar und suchbar

• Für Kultur und Wissen gemacht

Creative Commons Lizenzen

Creative Commons Lizenzen

Es gibt 4 Bedingungen, die zu 6 unterschiedlichen Lizenzen kombiniert

werden können (BY, BY-SA, BY-NC, BY-ND, BY-NC-SA, BY-NC-ND):

BY (Attribution): Urhbernennung und Verlinkung der Lizenz

SA (Share alike): Bearbeitungen müssen dieselbe Lizenz tragen

NC (Non commercial): Nur nichtkommerzielle Nutzung erlaubt

ND (Non Derivative): Bearbeitungen sind nicht erlaubt

Nur BY und BY-SA sind freie Lizenzen!

Creative Commons Lizenzen

• CC Lizenzen können nur vom Rechteinhaber vergeben

werden.

• CC Lizenzen können nicht zurückgenommen werden.

• CC Lizenzen können nicht auf Public Domain Material

angewendet werden (Copyfraud)

EU-Kommission, Europeana, der öffentliche Auftrag,

verlangen eine möglichst freie Lizenzierung

(CC0, CC-BY oder CC-BY-SA)

DFG Praxisregeln Digitalisierung

Creative Commons Lizenzen

• CC Lizenzen können nur vom Rechteinhaber vergeben

werden.

• CC Lizenzen können nicht zurückgenommen werden.

• CC Lizenzen können nicht auf Public Domain Material

angewendet werden (Copyfraud)

EU-Kommission, Europeana, der öffentliche Auftrag,

die eigene Mission empfehlen eine möglichst freie

Lizenzierung (CC0, CC-BY oder CC-BY-SA)

CC By 2.0 // See-Ming Lee //

https://www.flickr.com/photos/seeminglee/8720695784/(http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Making Impact with small measures

Europeana Publishing Framework

Offen Lizenzieren: Sie befinden sich in

guter Gesellschaft!

Lizenzierung in der Anwendung:

3 Kategorien

1 2 3

1

Artwork by Raffaelo Sanzio, Die Schule zu Athen (1509), PD via Wikimedia Commons

Gemeinfrei Was muss ich wissen?

Unterscheide körperliches & unkörperliches Werk!

1. Das Werk ist gemeinfrei, wenn die Schutzfristen (50 –

150 Jahre) abgelaufen sind.

2. Das digitale Objekt ist gemeinfrei, wenn das

Ausgangswerk gemeinfrei ist und bei der Digitalisierung

keine Rechte entstanden sind.

http://outofcopyright.eu

Scre

en

sh

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Gemeinfreiheits-Werkzeuge

Public Domain Mark PDM

Ist keine Lizenz, sondern ein Zeichen, das jedermann an

digitalen Objekten anbringen kann, die nicht geschützt sind

(z.B. Massendigitalisierung gemeinfreier Bücher)

CC0 Public Domain Dedication

Ist eine Lizenz, mit der der Rechteinhaber auf seine

Rechte weitestgehend verzichtet, bzw. diese der

Allgemeinheit einräumt. Kann nur vom Rechteinhaber

angebracht werden.

Warum ist dieses Werk gemeinfrei?

● Das Ausgangswerk war

vor dem

Digitalisierungsvorgang

nicht mehr geschützt.

● Die Digitalisierung war

ein automatischer

Buchscanvorgang.

Warum ist dieses Werk gemeinfrei?

● Das Ausgangswerk war

vor dem

Digitalisierungsvorgang

nicht mehr geschützt.

● Die

Kulturerbeeinrichtung

besitzt die Rechte am

Foto.

2

Fotocollage der “Wiki loves Monuments” Wettbewerb 2014 Gewinner Fotos,

Bild von user:Fuzzypiggy CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)

CC Lizenz Was muss ich wissen?

Unterscheide körperliches & unkörperliches Werk!

1. Wenn das körperliche Werk noch nicht gemeinfrei ist, kann

das Abbild (digitale Objekt) nur mit Zustimmung des

Rechteinhaber digitalisiert & lizenziert werden.

2. CC Lizenzen können nicht auf gemeinfreies Material

angewendet werden (PDM). Lizenziert werden können nur

Rechte und nur vom Rechteinhaber.

3. Die Lizenzierung und öffentliche Zugänglichmachung darf

keine Rechte Dritter verletzen.

● Der Urheber hat

das Foto selbst

lizensiert & auf

Commons

hochgeladen.

● Rechte Dritter

sind nicht

verletzt.

Warum darf dieses Foto CC lizenziert werden?

Warum darf dieses Foto CC lizenziert werden?

● Das Ausgangswerk war

vor dem

Digitalisierungsvorgang

nicht mehr geschützt.

● Die

Kulturerbeeinrichtung

besitzt die Rechte am

Foto.

3

Im Zweifel für die Schublade?

Wann ist Zurückhaltung angebracht?

Fehlende Berechtigung zur Lizenzierung weil

- keine eigenen Rechte

- Rechte Dritter oder sonstige Rechte stehen

der Lizenzierung entgegen

Risikoabschätzung

● Hohes Risiko wenn nach 1944 veröffentlicht

Mittleres Risiko wenn zwischen 1870 und 1944

veröffentlicht

Kein Risiko wenn vor 1870 veröffentlicht

● Rechte von Privatpersonen oder Dritten

● Widerspruch des Leihgebers oder Stifters

● Neue Leistungsschutzrechte, die zum Beispiel durch die

Digitalisierung entstanden sind und nicht bei mir liegen

Wieso ist Zurückhaltung geboten?

● Das Urheberrecht des

Fotografen.

● Die Persönlichkeitsrechte der

Abgebildeten.

● Markenrechte spielen nur bei

der Verwendung

markenrechtl. Kennzeichen

im geschäftlichen Verkehr

eine Rolle

Your formula for success

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No risk, no fun

CC-By 2.0. // Kool Cats https://www.flickr.com/photos/katsrcool/8685850221/

(https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/)

If you don`t risk anything you risk even more

Vor der

Digitalisierung § 16 UrhG

Ausgangsmaterial

urheberrechtl. geschützt?

Zustimmung zur Digitalisierung vom

Rechteinhaber erforderlich, es sei denn

Schranke (Archivschranke, Leseplatz…)

JA NEIN

Digitalisierung möglich soweit nicht gegen sonstige Rechte

verstoßen wird. Ggfs. entstehen beim Digitalisierungsvorgang

eigene Rechte!

Vor der Lizenzierung und

Zugänglichmachen § 19a UrhG Digitalisat

urheberrechtl. geschützt?

Public Domain

JA NEIN

Rechteinhaber ?

JA NEIN

Vermittlung &

Lizenzierung

möglich

Onlinestellen nur mit Zust. RI und

Lizenzierung an Dritte nur durch

Rechteinhaber

Kontakt

Dr. Ellen Euler, LL.M.

Deutsche Digitale

Bibliothek E.Euler@hv.spk-berlin.de

Barbara Fischer

Wikimedia

Deutschland e.V. barbara.fischer@wikimedia.de

Foliensatz lizenziert unter: CC-BY-SA 4.0. Euler/Fischer https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de