Das IfSG und die wichtigsten Empfehlungen der KRINKO · Vorgängergesetz: das Bundesseuchengesetz...

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Das IfSG und die wichtigsten Empfehlungen der KRINKO

Prof. Dr. med. M. TrautmannInstitut für Krankenhaushygiene – Klinikum Stuttgart

Agenda

• Vorgängergesetz: Das BSeuchG

• Inkrafttreten des IfSG 2001

• Wichtige Vorschriften des IfSG

• Ergänzungen 2001-2018

• Die Stellung der KRINKO

• Die für die Praxis wichtigsten KRINKO-

Empfehlungen

• Hygienezwischenfall mit Bezug zur KRINKO-

Richtlinie

Vorgängergesetz: das Bundesseuchengesetz (BSeuchG)

• Gesetz wurde 1962 verabschiedet

• Zahlreiche Erreger und Infektionskrankheiten

damals noch nicht bekannt, z. B.

• 1965 hämorrhagische Fieber (Marburg)

• 1975 Entdeckung der enteralen Yersinien

• 1976 Legionella-Ausbruch in Philadelphia

• 1984 HIV entdeckt

• 1987 EHEC kommt aus den USA zu uns

• 1992 dramatische Salmonellen-Epidemie

Vorgängergesetz: das Bundesseuchengesetz (BSeuchG)

Weitere im BSeuchG nicht erfasste Erreger

EHEC waren nicht meldepflichtig!

Hämophilus influenzae war nicht

meldepflichtig. Erfolg der Hib-Impfung

somit nicht nachvollziehbar

Das größte Problem zeigte sich 1996

Zahlreiche Medien (hier der „Stern“) berichteten über Infektionsfälle in

Kliniken. Vorwurf an die Bundesregierung: Keine Daten über nosokomiale

Infektionen, da keine Meldepflicht

Entstehung des IfSG

Arbeit an der Erstellung des

IfSG seit 1996: Horst

Seehofer, Gesundheits-

minister im Kabinett Kohl.

Inkraftsetzung zum 1.1.2001

IfSG §4: Zuweisung einer zentralen Rolle an das Robert-

Koch-Institut (RKI)

RKI erstellt Merkblätter für Ärzte, wertet Meldedaten aus, publiziert

diese periodisch, berät Bundesregierung und Länder zum

Infektionsschutz. Ist Gastgeber für Expertenkommissionen.

Meldepflichten neu organisiert und erweitert

§ 6 Klinische Meldepflicht § 7 Labormeldepflicht [neu]

• Die wichtigsten

Kinderkrankheiten

• Bedrohliche Erkrankungen

(Meningokokkenmeningitis,

Tollwut, Pest, hämorrhagisches

Fieber)

• Bedrohliche Erkrankung noch

ohne Erreger

• Akute Virushepatitis (A-D)

• Aktive Tuberkulose

• Mikrobielle Lebensmittel-

vergiftungen mit ≥2 Fällen

• Salmonella spp.

• EHEC-Nachweis aus Stuhl

• Legionella spp. aus

respiratorischen oder

Sterilmaterialien

• Influenzavirusnachweis (jede

Methode, auch Schnelltest am

Krankenbett)

• Varicella-Zoster-Virus

• H. influenzae aus Blut und Liquor

• MRSA aus Blut und Liquor

• Seit 2016: Auch Carbapenem-

resistente Gram-negative Erreger

Sommer 2017 und 2018 in

Stuttgart sehr seltsame

Bissverletzungen

Ein Fledermausbiss ist in Deutschland derzeit die

härteste Tollwut-Impfindikation!!

Meldepflicht für das Ereignis nach §6 IfSG

Pro Contra

• Länderbehörden und

Bundesregierung haben

Zahlen

• Definitionskriterien sind extrem

diskussionswürdig

• Gesundheitsämter werden über-

schwemmt mit Daten, deren Verwaltung

viel Zeit in Anspruch nehmen würde

• Dialog zwischen Gesundheitsamt und

Krankenhaushygieneteam bindet extrem

viel Arbeitskraft

• Zahlen sind ohne Bezug zu Kranken-

hauskennzahlen nicht interpretierbar

• Krankenhäuser geraten unter Druck und

es entstehen möglicherweise

Fehlanreize zur internen Manipulation

Meldepflicht für nosokomiale Infektionen?

• KISS: Krankenhaus-Infektions-

Surveillance-System

• Entwickelt durch Team um Prof.

Dr. Petra Gastmeier und das

Nationale Referenzzentrum

(NRZ) für Surveillance

• Anlehnung an das NNISS

(heute NHSN) der USA

• Sammelt nosokomiale

Infektionsdaten der Teilnehmer

und gibt Referenzdaten heraus

Prof. Dr. Petra Gastmeier

Charité Berlin

Keine Meldepflicht für nosokomiale Infektionen, sondern

hausinterne „Surveillance“

§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen

Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen

0

2

4

6

8

10

Zahlen einer Intensivstation mit 29 Betten

Rückbericht der Zahlen an den Chefarzt

und hygienebeauftragten Arzt

Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien,

standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage

§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen

Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen

Referenzbereich,

berechnet von der

KISS-Zentrale4

Median

0

2

4

6

8

10Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien,

standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage

§ 23 IfSG Pflicht zur fortlaufenden, hausinternen

Erfassung und Dokumentation nosokomialer Infektionen

0

2

4

6

8

10

Einführung

silberbeschichteter

VenenkatheterEinführung CHX-

haltiger Verband

Einführung

Membran-

konnektor

Anzahl Venenkatheter-assoziierter Septikämien,

standardisiert auf 1000 Venenkatheterliegetage

Infektionen (Multi-) resistente Erreger

• „Nosokomiale Infektionen

sind fortlaufend in einer

gesonderten Niederschrift zu

erfassen…“

• Festlegung durch KRINKO

(Surveillance-Dokument)

• Keine flächendeckende

Erfassung vorgeschrieben.

Empfehlung: Rollierend in

verschiedenen Klinik-

bereichen

• In operativen Disziplinen:

Indikator-OP-bezogene

Erfassung

• Einzelresistenzen und

Multiresistenzen bei zahlreichen

bakteriellen Spezies und Candida spp.

• Patienten- (Personen!-bezogen)

• Monatlicher Bericht an klinische

Adressaten (meist hygiene-

beauftragter Arzt)

• Ableitung von Schlussfolgerungen

Was muss erfasst werden?

Detailregelungen: www.rki.de->Kommission für

Krankenhaushygiene und Infektionsprävention

Robert-Koch-Institut: Bundesgesundheitsbl

2013;56:560-583

Aktuellste Festlegung

USA: Offenlegungspflicht gegenüber Staatsbehörden

oder Medicare und Medicaid Versicherungen

Anzahl Clostridium-difficile-Fälle (CDI) pro 1000 Neuaufnahmen

Staatlich

berechneter

Referenzbereich

0

2

4

6

8

10

Insgesamt in 2011

33 neonatale Sepsisfälle, 7 Todesfälle

Seit 2013: Monatlicher Bericht über MRE-Aufkommen an Kliniker gefordert

Seit 1.5.2016: Labormeldepflicht für Carbapenem-Resistenz

Die Kommission für Krankenhaushygiene und

Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut

Arbeitszimmer von Robert Koch im Robert-Koch-Institut

Frau Prof. Meta Alexander (1924-1999)

Gründung der Hygienearbeitsgruppe am Robert-

Koch-Institut 1974

Prof. Dr. Georg Henneberg (1908-1996)

Die erste „Richtlinie“ 1976

• Richtlinien-“Text“ erschien erstmals 1976 und erneut

1981 (Bundesgesundheitsbl 1981;13:209-213)

• Im Text damals Beschreibung der Hygienefachkraft, der

Hygienekommission, des Krankenhaushygienikers, des

Hygienebeauftragten

• Die Richtlinie wurde dann ergänzt durch „Anlagen“, z. B.

Funktionelle und bauliche Anforderungen an Ambulanzen (1979)

Bauliche Gestaltung von Pflegeeinheiten (1981)

Krankenhaushygiene bei Injektionen und Punktionen (1985)

Anforderungen an Schleusen und Umkleideräume (1988)

Hygienische Untersuchungen (Anlage 5.6, 1994)

Verankerung der „Richtlinie“ im IfSG

§ 23 IfSG Nosokomiale Infektionen; Resistenzen;

Rechtsverordnungen der Länder

• (1) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für

Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. Die

Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer

Infektionen…

• (3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen,

dass die nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen

Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu

verhüten…[u. a. Krankenhäuser]

• Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft

wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen

der Kommission….beachtet worden sind.

www.rki.de

Wo findet man die KRINKO-Empfehlungen?

• Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011)

• Hygienemaßnahmen bei … multiresistenten Gram-negativen

Stäbchen (2012)

• Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von

Medizinprodukten (gemeinsam mit BfArM)(2012)

• Prävention und Kontrolle von MRSA (2014)

• Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens

(2016)

• Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern

ausgehen (2017)

• Prävention postoperativer Wundinfektionen (2018)

• Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen

Antibiotikaresistenzen (2018)

Wichtige KRINKO-Empfehlungen der letzten Jahre

Detailgenaue Regelungen, z. B. Gefäßkatheterempfehlung

(2017)

Antiseptika-imprägnierte Verbände?

Zeitlicher Abstand zwischen den Empfehlungen:

Problem für juristische Bewertungen

MRSA

alt

1999

MRSA neu

2014

Punktionen/

Injektionen alt

1985

Punktionen/

Injektionen neu

2011

Wundinfektionen

alt 2007Wundinfektionen

neu 2018

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018

Gefäß-

katheter

alt 2002

Gefäß-

katheter

neu 2017

Zeitlicher Abstand zwischen den Empfehlungen:

Problem für juristische Bewertungen

MRSA

alt

1999

MRSA neu

2014

Punktionen/

Injektionen alt

1985

Punktionen/

Injektionen neu

2011

Wundinfektionen

alt 2007Wundinfektionen

neu 2018

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018

Gefäß-

katheter

alt 2002

Gefäß-

katheter

neu 2017