Post on 30-Jul-2020
Das System der beruflichen Bildung in Deutschland
Andreas Heym, BMEL
www.bmel.de
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KernelementeBerufsausbildung
im dualen System
im schulischen System
Sonderausbildungen (Gesundheits- und Bankenwesen)
Fort- und Weiterbildung Staatlich geregelte Weiterbildung mit Prüfung Fortbildung
•Meister, staatlich geprüfte Fachkraft (berufsbegleitend)
•Techniker, Wirtschafter etc. (schulisch) Betriebliche oder freie Weiterbildung Allgemeine Weiterbildung
Studium Hochschulstudium Fachhochschulstudium
Berufsausbildung und Studium werden als Erstausbildungbezeichnet, die sich an den Besuch des allgemein bildenden Schulsystem anschließt.
Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, die den Eintritt in das Erwerbsleben ermöglichen (berufliche Handlungsfähigkeit).
ca. 50 % der Schulabgänger münden in ein Studium
ca. 50 % in die Berufsausbildung• davon 70 % in die duale Berufsausbildung;
ca. 320 geregelte Berufe, im Agrarbereich sind es 14 Berufe
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Duale Berufsausbildung Die Ausbildung erfolgt an zwei Ausbildungsorten:
− Ausbildungsbetrieb und ergänzende überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
− Berufsschule
Rechtliche Vorgaben für beide Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb – Rechtsverordnung durch das fachlich zuständige Bundesministerium (Inhalt, Dauer, Prüfungen); Abstimmung mit den Sozialpartnern
Berufsschule – Bildungsministerien der Länder erstellen Rahmenlehrplan
Koordinierungsausschuß – zur Abstimmung beider Ausbildungsorte
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Rahmenbedingungen der dualen Ausbildung
Formal gibt es keine Zugangsvoraussetzungen für Erstausbildung
Rechtsgrundlage für die Ausbildungsordnungen ist das Berufsbildungsgesetz – bundeseinheitliche Regelungen (Ausbildungs- und Prüfungsstruktur)
Die Kosten der Ausbildung sind durch die Ausbildungsbetriebe zu tragen - incl. einer Vergütung für den Auszubildenden.
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Rahmenbedingungen der dualen Ausbildung
Ausbilder müssen ihre Eignung (pädagogisch und fachlich) für die Ausbildung nachweisen.
Betriebe müssen die sachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Ausbildungsregelung erfüllen können (Anerkennung als Ausbildungsbetrieb)
Auszubildende unterliegen hinsichtlich ihrer Beschäftigung/Ausbildungszeit einem hohen Schutz (Kündigungen sind z. B. kaum möglich)
Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht. Die Leistungen an der Berufsschule werden aber bei der betrieblichen Abschlussprüfung nicht berücksichtigt.
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Organisation der dualen Ausbildung
I. Betriebliche Ausbildung
praktische Arbeitsunterweisungen (Lernen im Arbeitsprozess der Wirtschaft)
Inhalte sind durch Ausbildungsordnung vorgegeben Ergänzungen durch überbetriebliche Maßnahmen, (z. B.
Technikkurse), Kosten müssen die Betriebe tragen Zwischenprüfung Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab Prüfungsmitglieder sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer Überwachung der Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Stellen
(Ausbildungsverlauf und Prüfungen)
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Organisation der dualen AusbildungII. Berufsschule
Schulbesuch ist kostenfrei an 1-2 Tagen in der Woche (andere Modelle möglich) Organisation erfolgt durch die Schulverwaltung der Länder Inhalte durch Rahmenlehrplan vorgegeben neben Fachinhalten auch allgemein bildenden Fächer (Deutsch,
Gesellschaftskunde etc.) Berufsschulzeugnis, hat in Bezug auf eine Anstellung nicht die
Bedeutung wie das Zeugnis der betrieblichen Prüfung Teilweise wird auch ein höherwertiger Schulabschluss
erreicht (Option z. B. Abitur)
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Schulische Berufsausbildung
Ausbildung an Fachschul- und Berufsfachschulen – zumBeispiel im sozialen, pflegerischen, kaufmännischen odertechnischen Bereich.
Dauer der Ausbildung ein bis zu dreieinhalb Jahren, führt zu einem qualifizierten Abschluss.
Voraussetzung meist mittlerer Bildungsabschluss und ein Mindestalter von 16, 17 oder 18 Jahren .
Regelungen erfolgen durch die einzelnen Bundesländer, deshalb bestehen je nach Bundesland Unterschiede in der Ausbildung geben.
Erwerb weiterer beruflicher Qualifikationen und höherer Bildungsabschlüsse möglich, Durchlässigkeit zum Fachhoch-und Hochschulstudium
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Ausbildung im AgrarbereichAusbildungsberufe:
Landwirt/-in
Tierwirt/-in
Fischwirt/-in
Pferdewirt/-in
Revierjäger/-in
Gärtner/-in
Fachkraft Agrarservice
Winzer/-in
Brenner/-in
Forstwirt/-in
Milchtechnologe/-in Hauswirtschafter/-in Milchwirtsch. Laborant/-in Pflanzentechnologe/-inSonderberufe für behinderte Personen Landwirtschaftsfachwerker /-in Gartenbaufachwerker/-in
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Auszubildende in den Agrarberufen (Jan. 2015)
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02000400060008000
1000012000140001600018000
Landwirt FK Agrar Gärtner Tierwirt Winzer Pferdewirt Hausw.
Auszubildende insg. davon weiblich
Bildungswege im AgrarbereichFortbildung PromotionBerufsbegleitend:Vorbereitungs-kursestaatliche Prüfung„Meister“ etc.
Zwei- oder viersemestrige Fachschule
Masterstudium Masterstudium
BerufspraxisAbschlussprüfung Bachelor-
StudiumFachhochschule
Bachelor-Studium
UniversitätDuale Berufsausbildung
(z.B. Landwirt)
Fachabitur Abitur
Allgemeinbildende Schule
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Fort- und Weiterbildung - nicht Studium Fortbildung = staatlich geregelte Weiterbildung mit
Prüfung Zugangsvoraussetzung: staatlich anerkannter Berufsabschluss und
Berufspraxis
Berufsbegleitend (Meister, staatlich geprüfte Fachkraft)
• Regelungen werden durch die Bundesressorts bzw. die zuständigen Stellen geschaffen
• Beruf wird während der Fortbildung in der Regel weiter ausgeübt
Schulisch (Techniker, Wirtschafter etc.)
• Regelungen werden durch die Schulverwaltungen der Länder geschaffen
• 1-2 Jahre Besuch einer Fachschule
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Fort- und Weiterbildung - nicht Studium
Weiterbildung = kein staatlicher Abschluss
betrieblich organisiert oder frei
allgemeine ( persönliche ) Weiterbildung
Angebote durch die staatlichen Agrarverwaltungen,Landwirtschaftskammern, berufsständische Organisationen oder freie Bildungsträger
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Berufsausbildung für die Tierhaltung
Landwirt, ausgebildet für die Pflanzen- und Tierproduktion– Komplexe Fachkraft für den Bereich Landwirtschaft insgesamt
Tierwirt, Fachrichtungen Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel, Bienen– Spezialist für tierhaltende Betriebe (Reproduktion,
Produktgewinnung, Fütterung und Haltung) Pferdewirt, spezialisiert in die Bereiche Zucht, Haltung und Pferde-
und Reiterausbildung (klassisches Reiten, Rennreiten, Trabrennfahren, Westernreiten u. a. Reitweisen)
Fischwirt, spezialisiert in die Bereiche Aquakultur und Binnenfischerei sowie Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
Revierjäger, Spezialist für die professionelle Bewirtschaftung und Hege von Wildtierbeständen
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Berufsausbildung für den Pflanzenbau Landwirt ausgebildet für die Pflanzen- und Tierproduktion
− Komplexe Fachkraft für den Bereich Landwirtschaft insgesamt
Fachkraft Agrarservice Experte für Marktfruchtproduktion und Dienstleister für pflanzenbauliche Arbeiten; mehr auf den Bereich Technik ausgerichtet.
Forstwirt Fachkraft für die Bewirtschaftung von Forstbeständen in der Breite Anpflanzung, Pflege, Ernte einschließlich Erschließungsarbeiten Besucherbetreuung , Jagd
Gärtner Experten in sieben Fachrichtungen (Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei, Zierpflanzenbau)
Pflanzentechnologe Beruf für den Bereich Pflanzenzüchtung, -vermehrung, -versuchswesen)
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Berufsausbildung für den verarbeitenden Bereich
Milchtechnologe/-in Fachkräfte der Milchverarbeitung in der gesamten Bandbreite der Milcherzeugnisse (Trinkmilch, Milchkonservierung, Käse, Trockenmilchprodukte etc.
Milchwirtschaftlicher Laborant Fachkräfte der milchwirtschaftlichen Labore, oftmals auch Einsatz in der gesamten Breite von Laboren der Lebensmittelverarbeitung
Brenner/-in Fachkräfte zur Herstellung von Alkohol aus Getreide, Kartoffeln, Obst und Früchten etc.
Berufsausbildung im Dienstleistungsbereich Hauswirtschafter/-in multifunktionaler Dienstleistungsberuf mit
Qualifikationen im Bereich Lebensmittelverarbeitung, Personenbetreuung und Haushaltsmanageme
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Akteure der betrieblichen Berufsbildung Auf Bundesebene
− Sozialpartner (Spitzenverbände der Gewerkschaften und Unternehmerverbände)
− Bundesministerien (Bildungsministerium und Fachministerien)− Kultusministerkonferenz− Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)
Auf der durchführenden Ebene
- Zuständigen Behörden und Stellen der Bundesländer- Berufsbildungsausschüsse- Ausbildungsbetriebe- Berufsschulen- Überbetriebliche Bildungsstätten
Sozialpartner- und Konsensprinzip als politische Basis des Systems Gesetzliche Grundlage Berufsbildungsgesetz und Schulgesetze der
Länder
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Schnittstellen des dualen Systems Getrennte und abgegrenzte Zuständigkeiten von Bund und
Ländern erfordern eine abgestimmte Zusammenarbeit
Gremien hierfür:
– Koordinierungsausschuss Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne (KOA)
– Parlament der beruflichen Bildung, Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung
– Wissenschaftskonferenz Koordinierung auf Bundesebene durch Bildungsministerium
(allgemeine Bildungspolitik)
Für die einzelnen Berufe gilt das Fachministerprinzip
Gemeinsame bildungspolitischen Zielsetzungen (Kompetenzorientierung, Musterausbildungsverordnungen etc.)
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Wie entstehen Ausbildungs- und Fortbildungsregelungen Rechtsbasis ist das Berufsbildungsgesetz
Fachministerprinzip
Vorschläge für neue Rechtsregelungen im Prinzip durch Jeden
Beurteilung der Sinnhaftigkeit in enger Abstimmung mit der beruflichen Praxis (Arbeitgeber und -nehmer)
Festlegung von Eckdaten für die Ausbildung
Abstimmung mit der KMK über die Einleitung paralleler Verfahren zur Erarbeitung Ausbildungsordnung/Rahmenstoffplan
Erarbeitung der Ausbildungsordnung durch Sachverständige der entsprechenden Sparten (Sozialpartner benennen); des Rahmenstoffplans durch Fachlehrer in einem parallelen Verfahren
Abstimmung der Verordnung mit den Akteuren der beruflichen Bildung (BMBF, Hauptausschuss, KMK)
Erlass durch entsprechenden Fachminister22.12.2016 Folie 20
Berufsausbildung und dann Schluss? Berufliche Weiterentwicklung nach dem Berufsabschluss
– Fortbildung• Meister oder Fachschule wird der allgemeinen Hochschulreife
gleichgesetzt und ersetzt die Zugangsberechtigung allgemeine Hochschulreife
• Mehrjährige Berufspraxis wird einem Fachabitur gleichgesetzt und berechtigt zu einen Fachhochschulstudium im Fachbereich
– Kombination der Berufsausbildung mit zusätzlicher Qualifikation• Duales Studium – parallel zur Berufsausbildung wird ein
Fachhochschulstudium aufgenommen; Berufsausbildung verlängert sich in der Regel
• Erwerb von Zusatzqualifikationen - während der Berufsausbildung wird ein intensiverer Berufsschulunterricht absolviert, im Rahmen dieses Unterrichts wird ein Fachabitur oder das allg. Abitur erworben
Sonderform Externenprüfungen– Zulassung zur Berufsabschlussprüfung auf Grund von Berufserfahrung
(1,5 fache der Ausbildungszeit) für Ungelernte aber vor allem auch für Personen, die eine zweite Qualifikation anstreben
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Akteure und Anbieter des deutschen Agrarbildungsbereiches Landwirtschaftsministerium Bund und Länder Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaft) Berufsverbände (DBV, ZVG, FN etc.) Zuständige Stellen (Landwirtschaftskammer u. staatliche
Einrichtungen) Lehr- und Versuchsanstalten; Überbetriebliche Ausbildungsstätten Fachschulen Ländlichen Heimvolkshochschulen Bildungseinrichtungen des Berufsstandes Deula‘s DLG Bildungszentren der Agrarindustrie Privatwirtschaftliche Anbieter etc.
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Danke für Ihre Geduld und ich freue mich auf Ihre Fragen