DATENSCHUTZ Auswirkungen auf das Schulleben. Grundsätzliches Selbstverantwortlichkeit der einzelnen...

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DATENSCHUTZ

Auswirkungen auf das Schulleben

Grundsätzliches

Selbstverantwortlichkeit der einzelnen Lehrkraft

Der DSB ist weisungsbefugt gegenüber den Kollegen bei datenschutzrechtlichen Fragen

Er ist direkter Ansprechpartner für Kollegen, Eltern und Schüler bei Fragen des Datenschutzes

DATENSensible Daten sind personenbezogene Daten, die

Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene) machen.

Bsp.: Geburtsdatum, Noten, Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, gesundheitliche Daten, Adresse, rassische und ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung…

Aus der Handreichung für Datenschutzbeauftragte:

„Die nicht zur Erfüllung schulischer Aufgaben gemäß Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG erfolgende Weitergabe von Daten und Unterlagen über Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte an außerschulische Stellen ist untersagt, falls nicht ein rechtlicher Anspruch auf die Herausgabe der Da-ten nachgewiesen wird (Art. 85 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) oder eine datenschutzgerechte Einwilligung der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten im Sinne des Art. 15 Abs. 1 bis 4 und 7 BayDSG vorliegt.“

Also: Erst Notwendigkeit und Umfang überprüfen!

Was ist datenschutzrechtlich unbedenklich?

schulinterne Listen (Klassenlisten, Sitzpläne, Adresslisten)

Termin- und Fristenkalender

Lehrergeburtstagskalender

Was geht nicht?… Fallbeispiele

Daten für kommerzielle Zwecke (Werbung, AOK…) weitergeben

Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen (ohne Einwilligung)

Was geht nicht?… Fallbeispiele

• sensible Daten mit namentlicher Nennung durch Lautsprecherdurchsagen oder öffentlich zugängliche Aushänge

• Erhebungen (z.B.: Umfragen) mit sensiblen Daten Hinweis: Erhebungen sind generell durch den Schulleiter genehmigungspflichtig

Was geht nicht?… Fallbeispiele

• Bekanntgabe von Noten vor der Klasse

• Weitergabe von sensiblen Daten an Dritte (z.B.: Adressliste an Eltern, Noten, Zeugnisse)

Was geht nicht?… Fallbeispiele

• Speicherung von Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, Zeugnisbemerkungen und Notenmanagerdateien mit personenbezogenen Daten

Mobile Speichermedien

Auf den USB-Sticks, Tablet-PCs oder Smartphones sind möglicherweise personenbezogene Daten vorhanden.

Laut BayDSG und LDO ist jeder Lehrer verpflichtet personenbezogene oder personenbeziehbare Daten

- mindestens passwortgeschützt zu verwahren

- Besser: Verschlüsselt

Möglichkeiten der Verschlüsselung

Word/OpenOffice-Dokumente können passwortgeschützt werden

USB-Sticks können z. B. mit USB-Safeguard (bis 2 GB kostenlos) abgesichert werden.

Hardwareverschlüsselte Sticks gibt es ab 20 €(Einstecken → Passworteingabe → fertig)

Sensible Daten auf den Schulrechnern müssen vor dem Zugriff durch Schüler geschützt sein.

Sonstige Speichermedien

Auch auf dem privaten Heim-PC müssen die sensiblen Daten vor dem Zugriff Dritter (z.B. Familienmitglieder) geschützt werden

Cloud Computing (Dienste die auf externen Servern ausgelagert sind) (z. B. Dropbox, iCloud, Amazon,...) → nicht zulässig

Löschen privat gespeicherter Daten

Löschfristen müssen eingehalten werden: Schülerdaten dürfen nur für das laufende Kalenderjahr gespeichert werden (→ am 01.08. müssen Daten gelöscht werden)

VERTRETUNGSPLAN

• Vertretungsplan im Lehrerzimmer / Lehrerbereich der Homepage: Daten dürfen einsehbar sein

• Öffentlich zugänglicher Vertretungsplan:Keine Angabe von Personen und Gründen

Es wird nur noch die Klasse, die Stunde und der Raum angezeigtProblem: geteilte Klassen

NOTEN

• Vorlesen vor der Klasse nicht erlaubt

• Einsammeln von Leistungsnachweisen: Nur durch die Lehrkraft, keinesfalls durch einen Schüler

NOTENMANAGERGilt an der HBS ab Schuljahr 2014/15:

• Keine Speicherung von Ordnungsmaßnahmen!

• Lösung:

– Erstellen und 2x drucken

– 1x Post --> Rücklauf --> Schülerakt

– 1x --> Fr. Heinrichs (Fach im Sekretariat)

VERWEISE USW.

• Öffentlich androhen: Ja

• Öffentlich aussprechen: Nein

Beispiel: Schüler wollen wissen, ob ein Mitschüler für sein Verhalten jetzt einen Verweis bekommen hat. → keine Auskunft erlaubt!

KLASSENFAHRTEN

• Problem bei Herausgabe von Klassenlisten

• Infos an Veranstalter möglichst knapp halten z.B. 23 Mädchen, 22 Jungen, Alter: 13-15

SOZIALE NETZWERKE

• Als Lehrer „drin“ sein Ja

• Als Lehrerkraft mit Schülern „befreundet“ sein Nein

• Facebook-Seite der HBS wird in Kürze geschlossen

PRIVATE INTERNETNUTZUNG

• Verbot seitens der Stadt (Dienstvereinbarung)

• Problem der Abgrenzung

• Generelle Weiterleitung von E-Mails Nein

Wettbewerbe

z. B. Känguru, Bayerisches Leistungsschreiben, Malwettbewerbe, Wettbewerbe von Sparkassen, Versicherungen etc.

Was sollte nicht sein:- Politische und kommerzielle Werbung ist

generell verboten (Art. 84 Abs. 1 BayEUG)- kommerzielle Wettbewerbe- Wissenswettbewerbe zur Erhebung von

Adressen- z. B. Fotowettbewerbe, bei denen

Nutzungsrechte übertragen werden

Bedeutung für die Schule:Ausrichter sind außerschulische Stellen: Sie

haben die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes

ABERSchulen müssen die rechtlichen

Rahmenbedingungen überprüfen, wenn der Wettbewerb im Unterricht eingesetzt wird (Art. 15 Abs. 1 – 4 und 7 BayDSG)

Bedingungen:

• Teilnahme ist freiwillig• schriftliche Einwilligung der Erziehungs-

berechtigen und Schüler (ab 14)• Einwilligung für Übermittlung

personenbezogener Daten (Name, Klasse, Geburtsdatum, ...)

• angemessene Information für Eltern (Teilnahmebedingungen)

Beispiele

Teilnahme ok:- Känguru- Bayerisches

Leistungsschreiben- Stadtradeln- Planspiel Börse

Teilnahme nicht ok:• Veranstaltungen von z.B. Krankenkassen mit anschließender Adressdatenerhe- bung der Schulabgänger

FOTOS

• Schriftliche Erklärung aller Schüler, Lehrer, Verwaltung zu Verwendung von Fotos

• Für den Jahresbericht sind Klassenfotos und Lehrerfotos unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

• Klassen-Foto-Sitzpläne Nein

EinwilligungserklärungUm personenbezogene Daten, Texte oder Bilder auf der Schulhomepage, im Jahresbericht oder in der Presse veröffentlichen zu dürfen, ist eine Einwilligungserklärung von Lehrern und Schülern (bzw. deren Eltern) notwendig.

Bisher müsste ein Lehrerfoto auf der Schulhomepage folgendermaßen aussehen: