[DE] Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Vortrag "IT...

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Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH

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Digitalisierung & Regulierung:

Widerspruch oder Chance?

Dr. Ulrich Kampffmeyer

Berlin, 18.10.2017

Strategiegipfel IT & Information Management

Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 2

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Agenda

1. Intro:

„Gier & Angst“ bestimmen auch das

Informationsmanagement

2. Aktuelle europäische Regularien und

ihre Umsetzung in Deutschland

3. Aktuelle Vorgaben in Deutschland

4. Exit:

Wie mit immer mehr rechtlichen und

regulativen Vorgaben umgehen?

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Themen des Strategiegipfels IT &

Information Management sind bisher

Digitalisierung, Digitale

Transformation, Innovation …

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Natürlich wird über Hindernisse gesprochen,

• die „Lehmschicht“ (oder „Lähmschicht“) des Mittelmanagements,

• die mangelnde Fähigkeit zum „Change“

• die „Legacy“ der Organisation, der IT, …

• usw.

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Auch wird schon mal die

Rechtsabteilung, die Revision, das

Controlling, der Betriebsrat im

Unternehmen als „möglicher

Verhinderer“ der „Digitalisierung“

angesprochen …

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Aber wo bleiben die externen

Faktoren,

Recht, Gesetz, Verordnungen … ?

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Die Erfüllung von Compliance-

Vorgaben ist eine der wichtigen

Aufgaben von

Information Management

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Was treibt Unternehmen,

besser Unternehmer,

an?

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Gier Angst&

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oder „ziviler“ …

„Wirtschaftlichkeit & Compliance“

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Compliance ist die Übereinstimmung

und ständige Erfüllung von

rechtlichen und regulativen Vorgaben.

Compliance ist Risiko-Vermeidung.

Compliance ist per se nicht

„wirtschaftlich“.

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Regulierung und immer neue

Compliance-Anforderungen betreffen

in immer umfangreicheren Maße alle

Unternehmen.

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Je internationaler ein Unternehmen

agiert, desto umfangreicher

- und widersprüchlicher –

sind die rechtlichen Anforderungen.

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Zudem ist zwischen

• direkten und indirekten Vorgaben,

• branchenspezifischen Regularien,

• eigener Corporate Governance,

• Abhängigkeiten in der Supply

Chain,

• u.v.a.

zu unterscheiden.

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Die Eingangsfrage ist:

„Sind die immer neuen Compliance-

und Dokumentationsvorgaben ein

Hindernis für Innovation und

Digitalisierung“?

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Anschlussfragen:

• Geht Digitale Transformation und Innovation im Staaten mit weniger Regularien einfacher?

• Sind wir im bürokratischen Deutschland besonders benachteiligt?

• Kann die Rechtsprechung Innovation und Digitale Transformation „aussperren“?

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Zwei wesentliche Faktoren:

• Gesetze, Verordnungen und

Regularien „hecheln“ immer

hinterher.

• Gesetze, Verordnungen und

Regularien sollten „Technik-neutral“

sein und nur Verfahren, Qualität und

Maßstäbe definieren.

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2 AKTUELLE EUROPÄISCHE

REGULARIEN UND IHRE

UMSETZUNG IN

DEUTSCHLAND

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GDPR“

Was Sie alle schon wissen:

• Die DS-GVo gilt in Deutschland Mitte 2018

• Das Anpassungsgesetz des BDSG ist verabschiedet

• Die Länderdatenschutzgesetze hinken hinterher

• Nichteinhaltung ist mit Pönalen belegt

• und, und, und …

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GDPR“

Was Sie alle vielleicht noch nicht wissen (1):

• Neue technologische Ansätze wie

Blockchain stoßen in Bezug auf Löschung

auf Hindernisse durch die DS-GVo.

• Lösungen für BigData Analytics, Business

Intelligence und andere Analyse-

Programme müssen in Bezug auf die

Auswertung personenbezogener Daten

zurückgeschraubt werden.

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GDPR“

Was Sie alle vielleicht noch nicht wissen (2):

• Ganz im Sinne der GDPR hat der

Europäische Gerichtshof für

Menschenrechte (EGMR) in einem

Musterfall entschieden, dass die private

Nutzung von E-Mail am Arbeitsplatz kein

Kündigungsgrund ist.

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Frage in die Runde,

ist die DS-GVo ein Hindernis für

Digitalisierung und Innovation?

Hand hoch für „Ja“ …

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „E-Government und

Elektronische Rechnung“

Was Sie alle schon wissen:

• In ganz Europa müssen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung bis Ende 2018 in elektronischer Form eingereicht werden. Auch in Deutschland, wenn auch etwas später …

• Die EU hat hierfür Standards definiert, z.B. die EN 16931

• Es gibt EU geförderte Plattformen für komplette Procurement-Prozesse, wie z.B. PEPPOL

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „E-Government und

Elektronische Rechnung“Was Sie vielleicht nicht wissen:

• In Deutschland herrscht „Krieg“ zwischen unterschiedlichen Rechnungsformaten: ZUGFeRD, XRechnung u.a. (zuletzt E-Rechnungsgesetz und E-Rechnungs-Verordnung)

• Die Idee eines automatisierten Austausches rein digitaler Formate – wie bei EDI – geht dabei unter

• Die Anforderungen an durchgängige Prozesse, in denen die Rechnung nur ein Objekt ist, bleibt hier ebenso auf der Strecke

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Frage in die Runde,

sind die unterschiedlichen Formate

für Rechnungen und der Fokus nur

auf das Rechnungsformat ein

Hinderungsgrund für Digitalisierung

und Innovation?

Hand hoch für „Ja“ …

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „eIDAS“

Was Sie alle schon wissen:

• eIDAS regelt die Anerkennung von

digitalen Identitäten, elektronischen

Signaturen, IDs und sicherer

Zustellung in Europa

• Jeder EU-Mitgliedstaat muss die IDs

und Signaturen der anderen

anerkennen

• Die deutsche eID (nPA) ist inzwischen

als erste für ganz Europa zertifiziert

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „eIDAS“

Was Sie alle schon vielleicht nicht wissen:

• den „einen“ Standard für alle gibt es nicht. Wir müssen mit einem „Zoo“ leben.

• Nationale „Sonderlocken“ bleiben zunächst erhalten; in Deutschland z.B. die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung.

• Anbieter und öffentliche Verwaltung „ergehen sich in Besitzstandswahrung“.

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Frage in die Runde,

ist eIDAS als Grundlage für digitale

Identitäten nützlich?

Besser konkreter – ist eIDAS durch

die Vielfalt und Inkompatibilät eher

ein Hinderungsgrund für

Digitalisierung und Innovation?

Hand hoch für „Ja“ …

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Zwischenfazit

Internationale Regularien können

harmonisierend und erleichternd

wirken – wenn sie nicht durch

nationale Regeln und Interpretation

„unterlaufen“ werden.

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Zwischenfazit

Die EU war hier nicht besonders

erfolgreich mit ihrer „Digital Single

Market“ Strategie

(siehe auch die Tallinn Declaration vom

Oktober 2017)

Deutschland tut sich nicht nur im

E-Government mit Sonderlocken hervor.

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3 AKTUELLE VORGABEN IN

DEUTSCHLAND

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Etwas Positives vorab:

Gesetz zur elektronischen Akte

(September 2017)

• ab 2024 gilt im Justizwesen, dass die

elektronische Akte führend ist.

• leider werden immer noch

„Sonderlocken“ wie das „ersetzende

Scannen“ mit Signatur (RESISCAN) im

E-Government mitgeschleppt.

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Noch etwas Positives vorab:

§ 216 BGB Schriftform

(Juli 2017)

• Mehrere hundert Gesetze und Verordnungen sollen entschlackt werden, so dass in vielen Verwaltungsvorgängen und privaten Rechtsvorgängen keine handschriftliche (und dann auch keine qualifizierte elektronische Signatur; sic) mehr notwendig ist.

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GoBD“

Was Sie alle schon wissen:

• Die GoBD sind gesetzlich im Handels- und Steuerrecht verankert und seit fast 3 Jahren anzuwenden.

• Die GoBD wollen elektronische Dokumente, kein Papier.

• Die GOBD betreffen auch Zoll-Dokumente.

• Die GoBD wurden um das Gesetz zu elektronischen Kassen ergänzt.

• Für SAP gibt es bundesweite Regelungen zu Formaten.

• usw.

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GoBD“

Was Sie vielleicht noch nicht wissen:

• Ab 1.1.2018 können Prüfungen auch ad hoc als „Kassenprüfung“ seitens der Steuerprüfer durchgeführt werden.

• Wer bis dahin nicht mit Aufbewahrung, dokumentierten Prozessen usw. eingerichtet ist, kassiert „Verzögerungsgeld“. Die Schonfrist ist vorbei.

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Frage in die Runde,

sind Sie der Meinung, dass die digital

ausgerichteten Steuer- und

Handelsgesetze förderlich sind für

Digitalisierung und Innovation?

Hand hoch für „Ja“ …

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „ITSM“

Was Sie alle wissen:

• Zahlreiche Unternehmen und Behörden mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen dem IT-Sicherheitsgesetz.

• Zusätzliche Sicherheits-, Dokumentations- und Nachhaltungsaufgaben entstehen hierdurch.

• Grundlage ist unter anderem das BSI Grundschutzhandbuch.

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Was Sie vielleicht noch nicht wissen:

• Seit Anfang Oktober 2017 gibt es

eine aktualisierte Version des BSI

IT-Grundschutzhandbuches.

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Frage in die Runde,

sind Sie der Meinung, dass die neue

Version des BSI Grundschutzes

besser und für Unternehmen – auch

im Rahmen von Digitalisierung und

Innovation – besser geeigneter ist als

die Vorgängerversion?

Hand hoch für „Ja“ …

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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Über die anderen „Katastrophenmeldungen“ aus

dem Umfeld Digitalisierung & E-Government in Deutschland wollen wir nicht lange reden …

• Breitbandausbau

• Föderale und Bundes-Portale

• Gesundheitskarte

• DE-Mail

• E-Government-Angebote für Unternehmen

• …

Siehe z.B. Bericht des NKR Normenkontrollrates, des Bundesrechnungshofes, von Verbraucherschutzbänden, des BITKOM, usw.; alles im Herbst 2017

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Zwischenfazit

Die deutsche Regierung behauptet,

„Digitalisierungs-freundlich“ und

„digitale Innovationen fördernd“ zu

sein …

Hand hoch, „Ja“ …

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Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer

4 EXIT:

WIE MIT IMMER MEHR

RECHTLICHEN UND

REGULATIVEN VORGABEN

UMGEHEN?

Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 43

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7 praktische Empfehlungen

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(1) Den Konflikt im Unternehmen zwischen Fachbereichen, IT usw. einerseits (OK, die sind sich auch nicht „grün“) und den „Compliance-relevanten“ Bereichen wie Revision, Rechtsabteilung, Controlling auflösen.

„Aktives Aufeinanderzugehen im Interesse der Unternehmensziele“.

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(2) In die IT- und Informationsarchitektur eine Middleware zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen und Datensicherheit/Datenschutz derart einbauen, dass sie für alle Anwendungen gilt und für neue Anforderungen einfach anpassbar ist.

„Saubere Architektur mit eingebauter Compliance“.

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(3) Durchgängigkeit und

Einheitlichkeit in der Umsetzung

sicherstellen, z.B. Compliance als

Qualität im Sinne der ISO

9001:2016 begreifen und

nachhalten.

„Weg von Insellösungen, hin zu

einfachen, verständlichen und

durchgängigen Prozessen“.

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(4) Information Governance als Bestandteil der Digitalisierungs-und Innovationsstrategie implementieren und vorausschauend auf aktuelle und zukünftige Anforderungen reagieren.

„Information Governance so transformieren, dass sie selbst Bestandteil der Digital Transformation wird“.

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(5) Das Risiko-Management stärken und (neue) rechtliche Anforderungen auf ihre Relevanz und den Umfang der Umsetzung überprüfen. Dies gilt besonders für „konkurrierende“ Anforderungen.

„Nicht jede rechtliche Anforderung muss immer in vollem Umfang mit neuen Prozessen und neuer Technik umgesetzt werden“.

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(6) Im Management sich von der

„Angst“ lösen und positiv

denkende und agierende

Mitarbeiter in verantwortlichen

Positionen einsetzen.

„Viele Compliance-Probleme

existieren nur in den Köpfen von

unsicheren Mitarbeitern.“

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(7) Gezielt neue Vorgaben darauf

abklopfen, ob sie auch Chancen

für Wettbewerbsvorteile und neue

Lösungen mit sich bringen.

„Regularien sind nicht immer

hinderlich, sondern eröffnen

durch Harmonisierung auch neue

Chancen.“

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