Post on 05-Apr-2015
Der Europäische Sozialfonds in Baden-Württemberg
2014-2020
Gerald Engasser
ESF-Verwaltungsbehörde
EFRE-Konsultation 20. 06. 2013 in Stuttgart
ESF fördert in 3 von 11 Thematischen Zielen
1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation; (EFRE);
2. Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien;
3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen;
4. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft; (EFRE);
5. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements;
6. Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz;
7. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen;
8. Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte;
9. Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut;
10. Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen;
11. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung.
TITEL DES
VORTRAGS
TITEL DES
VORTRAGSStruktur des ESF- OP
• 3 Prioritätsachsen + TH
A Beschäftigung 45 % B Lebenslanges Lernen 27 % C Soziale Eingliederung 24 %
D Technische Hilfe 4 %
• 6 Investitionsprioritäten (derzeit: 8 Strategische Ziele)
• 8 Spezifische Ziele (derzeit: 20 spezifische Ziele)
Prioritätsachse A: Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
Anteil am OP: ca. 45,4 %
Investitionspriorität
Spezifisches Ziel /fachlich
zuständiges Ministerium
Zielgruppen Wichtigste Instrumente
A1Zugang zur Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige
A1.1 Verbesserung der Integration von Langzeitarbeitslosen und Berufsrückkehrer/innen
Sozialministerium(zentrale Förderung)
arbeitsmarktnähere Leistungsbezieher aus dem Rechtskreis SGB II, Berufsrückkehrer/innen ohne Leistungsbezug aus dem Rechtskreis SGB III
Einzelfallbezogene Qualifizierung, Motivierung, Begleitung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Assistierte Beschäftigung
A2Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen ins Erwerbsleben
A2.1Verbesserung der Übergangs- und Ausbildungssituation junger Menschen
Sozialministerium (zentrale Förderung)
Junge Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf mit besonderem Förderbedarf, Altbewerber/innen
Assistierte Ausbildung
Teilzeitausbildung insbesondere für Alleinerziehende
Berufspraktisches Jahr
Prioritätsachse A: Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
Anteil am OP: ca. 45,4 %
InvestitionsprioritätSpezifisches Ziel
/fachlich zuständiges Ministerium
Zielgruppen Wichtigste Instrumente
A 5Anpassung der Arbeitskräfte und Unternehmen an den Wandel
A5.1Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Fachkräftesicherung sowie des Gründungsgeschehens
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Unternehmen, insbesondere KMU,
Beschäftigte
Gründungsinteressierte Personen
Fachkräftesicherung, zum Beispiel berufliche Anpassungsfortbildung, Maßnahmen zur lebensphasen-orientierten Personalentwicklung, Frauen in Führung, Gewinnung von Fachkräftenachwuchs (duale Ausbildung),
Unternehmensentwicklung z.B. zu betrieblichen Innovationen und zur Wachstumsorientierung von Frauenunternehmen
Gründungsförderung in der Vorgründungsphase, Begleitung Übergabe-/Nachfolgeprozesse
Prioritätsachse B: Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Anteil am OP: ca. 26,6 %
InvestitionsprioritätSpezifisches Ziel /
fachlich zuständiges Ministerium
Zielgruppen Wichtigste Instrumente
B 8Verringerung der Zahl der Schulabbrecher
B 8.1Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Sozialministerium (regionale Förderung)
Schüler/innen ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist
Marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecher/innen, die von Regelsystemen der Schule, der Ju gend-berufshilfe und der Arbeits förderung nicht erreicht werden
Individuelle und ggf. auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung nach § 13 SGB VIII in Abgrenzung bzw. im Anschluss an Angebote der Mobilen Jugend arbeit/Streetwork und der Schulsozialarbeit
Prioritätsachse B: Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Anteil am OP: ca. 26,6 %
InvestitionsprioritätSpezifisches Ziel /
fachlich zuständiges Ministerium
Zielgruppen Wichtigste Instrumente
B 10Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen
B 10.1
Förderung der Berufsorientierung und des Übergangs von der Schule in den Beruf
Kultusministerium
Schüler/innen ab der 5. Jahrgangsstufe, Schüler/innen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen
Kompetenzanalyse an Gemeinschaftsschulen,
geschlechtersensible Bildungs- und Berufswegeplanung, praxisnahe Berufs-orientierung an verschiedenen Lernorten in kooperativer Form zieldifferente
Maßnahmen zur Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung
Prioritätsachse B: Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Anteil am OP: ca. 26,6 %
InvestitionsprioritätSpezifisches Ziel /
fachlich zuständiges Ministerium
Zielgruppen Wichtigste Instrumente
B 10Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen
B 10.2Unterstützung des lebenslangen Lernens
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kultusministerium
Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen
ausgebildete Beschäftigte, auch mit ausländischen Abschlüssen Fach- und Führungskräfte, die sich an Hochschulen qualifizieren bzw. weiterqualifizieren wollen
Techniker, Ingenieure, Fach- und Führungskräfte insbesondere an KMU
Funktionale Analphabeten
Coaching, Mentoring und Training zur Befähigung von Frauen zur Übernahme von Führungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft
Förderung von Habilitationen von Frauen;
Aufbau von Weiterbildungsangeboten an staatlichen Hochschulen
Aufbau von Strukturen zum Wissenstransfer insbesondere zwischen KMUs und Universitäten mit Hoch- und Höchstleistungsrechnern.
Maßnahmen zur Alphabetisierung
Prioritätsachse C: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
Anteil am OP: ca. 24,0%
Investitionspriorität
Spezifisches Ziel / fachlich zuständiges
MinisteriumZielgruppen Wichtigste Instrumente
C 11Aktive Eingliederung
C 11.1Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Sozialministerium (zentrale und regionale Förderung)
Justizministerium
Besonders benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt, insbesondere Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen
Straffällige, Haftentlassene und von Straffälligkeit bedrohte Menschen
Geschlechterdifferenzierende Maßnahmen zur sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
C 11.2Verbesserung der Teilhabechancen von Gruppen, die besonders von Ausgrenzung bedroht sind
Sozialministerium (regionale Förderung)
Armutsgefährdete Personengruppen und Minderheiten, die von Diskriminierung und sozialer Exklusion bedroht sind, u.a Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittstaaten
Zielgruppenspezifische Maßnahmen der sozialen und Arbeitsmarktintegration
Planungsgrundsätze
• Kontinuität– Fortführung und Ausbau erfolgreicher Modelle
• Konzentration– Sichtbare ESF-Förderung, begrenzt auf wenige Förderbereiche
• Kohärenz– Abstimmung mit dem Bund sowie EFRE, ELER
• Regionale Förderung– Im Förderbereich des SM werden 70 % der Mittel regional umgesetzt
TITEL DES
VORTRAGS
Stand der OP-Planung
• März. 2013 ESF-Begleitausschuss: Beschlussfassung über OP- (Teil-) Entwurf
• Juni 2013 Ministerrat: Beschlussfassung über OP-Eckpunkte
Weitere Planung:• ab Juli 2013 informeller Dialog mit der EU-KOM,
Vervollständigung des Entwurfs
• 4. Quartal 2013 Einreichung des OP, sofern legislative Basis gegeben
TITEL DES
VORTRAGS
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
TITEL DES
VORTRAGS