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Referent:Michael KochReferat „Europäische Wirtschafts- und Strukturpolitik, EU-Strukturfonds,Verwaltungsbehörde für das NRW-Ziel 2-Programm“im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
EU-Programme für NRW,
insbesondere EFREEuropäische Strukturpolitik
Düsseldorf, 07. Dezember 2012
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Notwendigkeit einer europäischen Strukturpolitik
Wohlstandsunterschiede:• EU-27: 480 Mio. Einwohner, 268 Regionen• BIP / Kopf (in KKS): in den USA um 60 % über der EU-27, in Japan um 19 % höher• Der Grund: in der EU deutlich extremere regionale Wohlstandsunterschiede als in USA, Japan• Bulgarien, Rumänien: nur 35 % bzw. 38 % des EU-Durchschnitts• Die 15 ärmsten EU-Regionen liegen ausnahmslos in Rumänien, Bulgarien, Polen
Ursache Folge
Europäischer Binnenmarkt Arbeitsteilung, Spezialisierung, Unterschied
in der regionalen Wirtschaftskraft
Globalisierung weltweit verschärfter Wettbewerb:
Innovationsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit
HandlungsbedarfStrukturpolitik als Politik zum Ausgleich regionaler Strukturschwäche (Ausgleichspolitik) und alsPolitik zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit (Wachstumspolitik)
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Vorbemerkungen
• Wirtschaftsförderung mit Steuergeldern (EU und Land)
• Wirtschaftsförderung ohne Geld (Einfach, bessere Regeln, die das wirtschaften von Unternehmen erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Arbeitsplätze sichern und schaffen etc.)
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Warum sollte der Staat überhaupt Steuergelder einsetzen?
1. Infrastrukturförderung
Wirtschaftsnahe Infrastruktur als Voraussetzung für Investitionen von Unternehmen bzw.
als Voraussetzung dafür, dass sich Unternehmen ansiedeln wollen und können.
2. Unternehmensförderung
Grundsätzlich muss man von Unternehmen erwarten, dass sie erfolgreich wirtschaften,
Gewinne erzielen und darauf Steuern zahlen.
Wenn Unternehmen Steuergelder in Form von Förderung erhalten sollen, bedarf deshalb
der besonderen Begründung bzw. Legitimation.
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Begründungen:
• Förderung als Anreiz zur Ansiedlung von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten (Ausgleichspolitik)
• Förderung, um die Anpassung an sich verändernde wirtschaftliche Realitäten/ Gegebenheiten zu erleichtern (Innovation, Know-how-Transfer etc. , um neue Arbeitsplätze zu schaffen, wenn „alte“ Arbeitsplätze verschwinden (Ausgleichspolitik)
• Förderung als Anreiz risikobehaftete innovative Vorhaben, z. B. auch im Verbund mit anderen Unternehmen und Universitäten und FuE-Einrichtungen umzusetzen, die neue Märkte und Marktchancen eröffnen, kostengünstigere Produktherstellung ermöglichen etc. mit dem Ziel Beschäftigung zu sicher und erhöhen, Gewinne zu erzielen und darauf wieder Steuern zu zahlen (Wachstumspolitik)
• Förderung als Anreize für Unternehmensgründungen
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Generelles Beihilfe- bzw. Subventionsverbot (Europäisches Beihilferecht
• Eine Beihilfe ist ein finanzieller bzw. wirtschaftlicher Vorteil (Zuschüsse, Darlehen,
Bürgschaften, Garantien, Grundstücksübertragungen)
• Eine Förderung, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt oder den Handel zu beeinträchtigen droht, ist nicht zulässig.
• Subventionswettlauf – Überbietungswettbewerb bei Subventionen
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Ausnahmetatbestände
• Bagatellbeihilfe (De-minimis)
Hinnehmbare, weil geringer wirtschaftlicher Vorteil. Kaum Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. Nicht für Fischerei, Agrar, Steinkohle, Ausfuhr, Unternehmen in Schwierigkeiten, Förderbeträge an ein Unternehmen dürfen 200.000 € in drei Jahren nicht übersteigen.
• Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung – keine Notifizierung / Genehmigung, z.B. KMU;
Erstinvestitionen (materiell, immateriell)
Beratungsleistungen
Messebeteiligung
Forschung und Entwicklung
kleine Unternehmen bis 15 %, mittlere Unternehmen bis 7,5 %; + 10 % in Regionalfördergebieten.
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Ausnahmetatbestände
• Innovationsbeihilfen (Forschung, Innovation, Technologie) - NotifizierungspflichtIm Rahmen von beihilferechtlich genehmigten Richtlinien, z.B. EFRE- Förderung;Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung,Studien, Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen;Fördersätze unterschieden nach kleinen, mittleren und großen Unternehmenund nach der Marktnähe.
• Regionalbeihilfen (der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe) Für strukturschwache Regionen in Mitgliedstaaten;Subventionsgefälle zwischen wirtschaftsschwachen und wirtschaftsstarken Mitgliedstaaten;Bevölkerungsplafonds, z. B. BRD rd. 23%.
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Regionalpolitische Aufgabenverteilung zwischen Land, Bund und Europäischer Union
Regionale Wirtschaftsförderung ist eine originäre Aufgabe des Landes.
Der Bund und die Europäische Gemeinschaft können bei der
Bewältigung des Strukturwandels mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt und aus
den Europäischen Strukturfonds unterstützend mitwirken (Grundgesetz/ EG-Vertrag).
Die Regionale Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich auf
drei Programmen (Finanzierungsquellen):
– Die Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Art. 91a GG),
– die Länder-EU-Strukturfondsförderung, und
– grundsätzlich eine ergänzende reine regionale Landesförderung.
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Über die Regionale Wirtschaftsförderung entscheiden dementsprechend
– im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe der Bund und die 16 Länder unter Beachtung des EU-Beihilferechts,
– im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, der Bund und die Länder.
Regionalpolitische Aufgabenverteilung zwischen Land, Bund und Europäischer Union
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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“• Die Förderung erfolgt ausschließlich in beihilferechtlich genehmigten
strukturschwachen Fördergebieten (Arbeitslosigkeit, Einkommen, Infrastruktur). Ziel: Nachteilsausgleich bzw. Vorteilsgewährung!
• Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben
• Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Erschließung Industriegeländen, Energieversorgungsanlagen und Abfallbeseitigungsanlagen, Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten)
• Zuschüsse für Arbeitsplätze sichernde und schaffende Investitionen (Arbeitsplatzschwellen) der gewerblichen Wirtschaft als Anreiz zur Unternehmensansiedlung
• Exportbasistheorie/ Radius 50km: Überregionaler Absatz gegenüber Regionalabsatz – nachhaltige Einkommensquelle, Gesamteinkommen in Region
Wesentliche inhaltliche Unterschiede
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Ziel 2-Förderung der Europäischen Strukturfonds
– landesweite Förderung, nicht nur in strukturschwachen Gebieten,
– keine Förderung von Arbeitsplätzen sichernden und schaffenden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der GA,
– sondern Förderung von risikobehafteten Vorhaben im Bereich von Innovation/Wettbewerbsfähigkeit, Know-how-Transfer, Förderung von Beratung und Finanzierungen von KMU,
– Infrastrukturförderung landesweit,
– Finanzvolumina: 1,283 Mrd. € für 7 Jahre, rd. 180 Mio. € EU-Mittel p. a.
– Im Vergleich dazu: Rund 27 Mio. € Bundesmittel p. a.
Wesentliche inhaltliche Unterschiede
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Von zentraler Bedeutung für Nordrhein-Westfalen sind:
• Europäische Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, – Regionale Wettbewerbsfähigkeit
• Europäischen Sozialfonds, ESF, - Beschäftigung
• Entwicklung des ländlichen Raumes (2. Säule der EU-Agrarpolitik/ELER),
Zudem von der EU-Kommission beauftragte Stellen direkt verwalteten europäischen Förderprogramme:
•Forschungsrahmenprogramm, künftig Horizont
•Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation,
•Programme in den Bereichen Umwelt (life), Bildung, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, etc.
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Wichtige EU-Programme für NRW
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Forschungs- und Technologieförderung der EU:7. Forschungsrahmenprogramm
• das „Herzstück“ der FuT-Politik der EU zur Umsetzung der Lissabon-Ziele
• ca. 50 Mrd. € im Zeitraum 2007 – 2013
• zentrale Mittelvergabe durch EU über Ausschreibungen an Unternehmen,
• Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Region bzw. Mitgliedstaaten
• spezifische Programme:– "Zusammenarbeit": Bündelung der europ. Spitzenforschung
in Form von Konsortien – "Menschen": Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
und der Rückkehr von Spitzenforschern– "Ideen": anwendungsnahe Grundlagenforschung ("frontier research"),
Ausschreibungen durch Europäischen Forschungsrat (ERC)– "Kapazitäten": z.B. regionale Forschungsverbünde zwischen
Hochschulen und KMU (neu im 7. FRP)
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EU – Fördermaßnahmen: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
Drei operative Programme Gesamtbudget 3,6 Mrd. €
Laufzeit 2007-2013:
2,2 Mrd. € 0,75 Mrd. €
Unternehmerische Initiative und
Innovation (EIP)
Informations- und Kommunikations-technologien (ICT-
PSP)
Intelligente Energie – Europa (IEE)
0,75 Mrd. €
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Die Europäische Kommission verfolgt drei Ziele in der europäischen Strukturpolitik ab 2007:
• Ziel 1: Konvergenz (Regionen mit den schwerwiegendsten Entwicklungsrückständen)
• Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Förderung außerhalb der Ziel 1-Regionen)
• Ziel 3: Europäische territoriale Zusammenarbeit (grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit)
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• Ziel 1Regionen der Ebene NUTS 2, deren Pro-Kopf-Bruttoinlands-produkt weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt ( Strukturfonds), bei Kohäsionsfonds BNE pro Kopf < 90% EU.
• Ziel 2 Regionen, die nicht die Kriterien für Ziel 1 erfüllen und Regionen, die nicht eine
Übergangsunterstützung nach Ziel 1 erhalten
• Ziel 3Gemeinschaftsregionen der Ebene NUTS 3 , KOM veröffentlicht Verzeichnisder förderfähigen Gebiete
Artikel 5, 6, 7, 8 der VO (EG) 1083/2006
Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit
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Finanzvolumen der Strukturfonds
2007–2013 und deren Auswirkung auf NRW
Ziel in %Deutschland
in Mrd. €
NRW
in Mrd. €
Konvergenz 81,5 % 16,0
15,95 % 9,4
ESF:ca. 0,7 Mrd. €Regionale Wett-
bewerbsfähigkeitu. Beschäftigung EFRE:
ca. 1,3 MRD €
Europäische Terr.Zusammenarbeit
2,52 % 0,9 ca. 0,047 Mrd. €
ELER 8,1 Ca. 0,3 Mrd. €
fast 35 Mrd. € fürDeutschland
Ca. 2,3 Mrd. € fürNRW
(insgesamt 140 Mio. € für alle
NRW-Interreg-Programme )
2020
Begleitausschuss (Art. 63 ff.)
Verwaltungsbehörde(Art. 60 ff.)
Bescheinigungsbehörde(Art. 61 ff.)
Prüfbehörde(Art. 62)
Zwischengeschaltete Stellen
Verwaltungs- und Kontrollsystem
Für jedes operationelles Programm
Verwaltung, Begleitung, Kontrolle
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Unterstützung von Innovationen durch die LandesregierungNRW Ziel 2-Programm 2007-2013
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Unterstützung von Innovationen durch die LandesregierungNRW Ziel 2-Programm 2007-2013
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Die Umsetzung des Ziel 2-Programms erfolgt prinzipiell durch das Wettbewerbsverfahren!
Förderung der Kreativität, von neuen Ideen und die Bereitschaft zu Experimenten wird hierdurch am besten gefördert!
Ziel der Wettbewerbsverfahren ist es zudem, die
– Eigeninitiative der Akteure zu unterstützen– Auswahlkriterien und –verfahren transparent zu machen– Projektvorschläge vergleichbar zu machen,– Stärken des Landes und seiner Regionen effizienter auszubauen
Die Qualität der Vorhaben steht im Vordergrund, nicht der Standort des Antragstellers.
Umsetzung des Ziel 2-Programms
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• Vorwettbewerbliche Entwicklung
• Industrielle Forschung
• Beratung von KMU
• Markteinführungshilfen (Studien, Ausrüstungsinvestitionen, Einführung)
• Modernisierung technologischer Infrastruktur
• Netzwerkarbeit z.B. zur Intensivierung der Zusammenarbeit entlang einer Wert-schöpfungskette anhand eines konkreten Vorhabens
Umsetzung der Wettbewerbsverfahren Mögliche Fördergegenstände
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Priorität 1:Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten u. Unternehmen
Priorität 2:Verbesserung des Humankapitals(Jugend und Beruf)
Priorität 3:Verbesserung des Zu- gangs zu Beschäftigung sowie der Integrationbenachteiligter Personen
Entwicklung der personellen Ressourcen von Unternehmen und Förderung des lebenslangen Lernens Beschäftigter
Unterstützung der produkt- und prozess-orientierten Innovationskraft von Unternehmen
Unterstützung der Unternehmens-Entwicklung in den Bereichen Organisation, Arbeitszeit, Gesundheit bei der Arbeit
Begleitung betrieblicher Um-strukturierungsmaßnahmen
Weiterentwicklung der Aus-Und WeiterbildungssystemeUnd Verbesserung der Aus-Bildungsqualität
Verbesserung des Zugangs zuAus- und Weiterbildung undErhöhung des Ausbildungs-Stellenangebotes
Verbesserung der Ausbildungs-reife
Förderung der beruflichen Integration von benachteiligten Personen
Innovative Maßnahmen zur Optimierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zur Steigerung derBeschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktpolitischer Ziel-gruppen
28 % 49 % 19 %
Querschnittsziele: Chancengleichheit, Regionale Entwicklung, Demografischer Wandel
Überblick Ziel 2 (ESF) nach Schwerpunkten
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Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forst-wirtschaft
Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft
LEADERLokale Aktions-Gruppen für die ländliche Entwicklung
1. Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für Land- u. Forstwirte/innen
2. Beratungsdienste für land-und forstwirtsch. Betriebe
3. Modernisierung landw. Betriebe
4. Erhöhung der Wert-Schöpfung bei land- undforstwirtsch. Erzeugnissen
5. Zusammenarbeit bei derEntwicklung neuer Produkte,Verfahren und TechnologienIn der Land- und Ernährungs-wirtschaft
6. Verbesserung und AusbauDer Infrastruktur (Flurbe-Reinigung, forstwirtsch. Wegebau)
1. Ausgleichszulage fürLandwirte in Berggebietenund benachteiligtenGebieten
2. Zahlungen im Rahmen Von Natura 2000 und imZusammenhang mit derFFH-Richtlinie (FFH-Aus-Gleich Grünland)
3. Zahlungen für Agrar-Umweltmaßnahmen undFür den Vertragsnatur-Schutz
4. Erstaufforstung landwirt-schaftlicher Flächen
5. Beihilfen für nicht-produktive Investitionen(Forst)
1. Maßnahmen zurDiversifizierung derländlichen Wirtschaft
2. Förderung des Fremden-verkehrs (im Rahmen der Einkommensdiver-sifizierung land- und forst-Wirtschaftlicher Betriebe)
3. Dienstleistungen zurGrundversorgung für dieländliche Wirtschaft undBevölkerung
4. Dorferneuerung und-entwicklung
5. Erhaltung und Ver-besserung des ländlichen Erbes
1. Lokale Aktionsgruppen (LAG) als Netzwerke öffent-lich-rechtlicher und privater Partner erarbeiten einintegriertes regionales Entwicklungskonzept, Dessen Umsetzung mit ELER-Mitteln unterstützt wird.
Überblick ELER nach Schwerpunkten
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Europäische territoriale Zusammenarbeit - INTERREG
• Seit 1991 fördert die EU die länderübergreifende Zusammenarbeit von benachbarten Regionen im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" (INTERREG)
• In der aktuellen Förderphase (2007 - 2013) wurde das INTERREG zu einem eigenständigen Ziel im Rahmen der EU-Strukturfonds: Ziel 3: "Europäische Territoriale Zusammenarbeit"
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grenzübergreifende Zusammenarbeit
transnationale Zusammenarbeit
interregionale Zusammenarbeit
A B C
Gemeinsame, grenzüber-greifende Projekte sollen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Grenzregionen voranbringen
Förderung der trans-nationalen Zusammenarbeit bei der Raumentwicklung - lokale Behörden arbeiten dabei zusammen
Austausch und Transfer von Erfahrungen im Bereich der Regionalpolitik - gemeinsame Verbesserung und Entwicklung regionalpolitischer Ansätze, Strategien und Instrumente
Europäische territoriale Zusammenarbeit - INTERREG
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Herzlichen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit