Post on 08-Apr-2019
§ Feuerwehr Koordination Schweiz, Christoffelgasse 7, CH-3011 BernTel. +41 31 50 51 118, Fax +41 31 50 51 119, www.feukos.ch
Die neue PSA-VerordnungAuswirkungen auf die Feuerwehren
Stefan Häusler, Generalsekretär FKSToni Käslin, Präsident FAKO T FKS
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PSA-Verordnung
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Ausgangslage
PSA-Verordnung
Ziel§ Schutz des PSA-Trägers§ Inpflichtnahme von Herstellern,
Produzenten und Importeuren
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PSA-Verordnung
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Die Sicht der FKS:
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ð Einsatzhygieneð Schwarz/Weiss-Trennung
Es geht um:PSA-Verordnung
PSA-Verordnung / Einsatzhygiene
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Schwarz - Weiss
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Schwarz - Weiss
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Einsatzhygiene
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1. Erkennen
2. Trennen
3. Reinigen
§ Eigenschutz
§ Verhältnismässigkeit§ gesundem Menschenverstand
Schwarz - Weiss
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1. Erkennen§ Schadstoffbelastung über Atemwege,
Mund, Augen, Schleimhäute, Haut, Haare§ Verschmutzung von PSA, Material,
Gerätschaften, Fahrzeuge, Objekte usw.§ Verschleppung durch Personen und über
den Transport in nicht betroffene Zonen (Feuerwehrgebäude, Wohnungen)
§ Umfang der Kontamination
Kontamination
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§ Geringe Kontamination- Keine sichtbare Verschmutzung an PSA und Gerätschaften
§ Mittlere Kontamination- Erkennbare Verschmutzung an PSA und Gerätschaften
§ Starke Kontamination- Starke Verschmutzung an PSA und Gerätschaften
Geringe Kontamination
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Geringe Kontamination
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Mittlere Kontamination
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Mittlere Kontamination
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Mittlere und starke Kontamination
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Starke Kontamination
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Starke Kontamination
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Schwarz - Weiss
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Trennen
§ Schützen mittels Schutzausrüstung§ Durchlüften der Einsatzbekleidung vor
Entfernen der AS-Maske§ Einsatzbekleidung von zivilen
Kleidern trennen§ Kontaminiertes Material ausserhalb
von Fahrzeugkabine transportieren
Schwarz - Weiss
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Reinigen
§ Hände und Gesicht waschen§ Einweghandschuhe tragen§ Grobreinigung vor Ort (abspülen)§ Dekontamination (Feinreinigung)§ Desinfizierung der AS-Masken§ Dokumentation der Reinigungs-
prozesse
Publikationen der FKS zum Thema
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Informationsblatt T-01PSA Verordnung
Informationsblatt T-02EinsatzhygieneSchwarz/Weiss-Trennung
Informationsblatt T-02: Einsatzhygiene und Schwarz/Weiss-Trennung
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Enthält Empfehlungen….§ zu allgemeingültige Verhaltensregeln§ zu Massnahmen am Einsatzort§ zu Massnahmen für den Transport§ zum Retablieren§ technische Massnahmen
Schwarz - Weiss
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Fazit
§ Sicherheit der AdF ist unser oberstes Gebot
§ Gesundheitsschädigende Risiken minimieren
§ einfache aber wirkunsvolle und praktikable Empfehlungen
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