Elterngeld - Erfolgsfaktor Familie...67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 2 Euro,...

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Elterngeld alsTeilnachhaltigerFamilienpolitik

Dossier

Materialien aus dem Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dossier

Elterngeld alsTeilnachhaltigerFamilienpolitik

Erstellt durch: Nancy Ehlert Humboldt-Universität Berlin, Institut für Sozialwissenschaften, Februar 2008

Im Auftrag: Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen, prognos AG

Kapitel II.Inhalt Inhalt

Seite � Einführung… ……………………………………………………………………………………………………………… … 5

I.… Elterngeld…als…Teil…nachhaltiger…Familienpolitik….......................................................… 7

1.1… Ziele…des…Elterngeldes….....................................................................................................… 7

Inhalt 1.2… Leistungsbeschreibung…des…Elterngeldes…...................................................................… 8

1.3… Leistungsbeschreibung…des…Erziehungsgeldes…..........................................................… 10zurück 1.4… Gründe…zum…Ablösen…des…Erziehungsgeldes…..............................................................… 10

1.5… Das…Elterngeld…als…eine…Maßnahme…nachhaltiger…Familienpolitik….........................… 11weiter 1.6… Ausgaben…für…das…Elterngeld….........................................................................................… 13

II.… Evaluationskonzept…des…Elterngeldes…..........................................................................… 14

2.1… Ziele…der…Evaluation…........................................................................................................… 14

2.2… Aufbau…der…Evaluation…...................................................................................................… 14

III.… Gesellschaftliche…Bewertung…des…Elterngeldes…..........................................................… 17

3.1… Bewertung…des…Elterngeldes…durch…die…Bevölkerung…...............................................… 17

3.2… Bewertung…des…Elterngeldes…durch…die…Wissenschaft…..............................................… 18

3.3… Bewertung…des…Elterngeldes…durch…die…Wirtschaft…...................................................… 20

IV.… Einstellungen…der…Elterngeldbezieherinnen…und…-bezieher…zum…Elterngeld….......… 21

4.1… Einstellungen…zur…Antragsbearbeitung…des…Elterngeldes…........................................… 21

4.2… Einstellungen…zur…Information…über…das…Elterngeld….................................................… 22

4.3.1… Bekanntheitsgrad…des…Elterngeldes….............................................................................… 23

4.3… …Einstellungen…zur…Leistungshöhe…des…Elterngeldes…und…zur…Einschätzung……

der…Familienpolitik….........................................................................................................… 23

V.… Wirkungen…des…Elterngeldes…........................................................................................… 25

5.1… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…das…Engagement…von…Vätern…................................… 25

5.2… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…Kinderwünsche…und…für…Geburtenentwicklung…....… 26

5.3… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…die…wirtschaftliche…Stabilität…...............................… 28

5.3.1… Wirtschaftliche…Stabilität…von…Paarhaushalten….........................................................… 28

5.3.2… Wirtschaftliche…Stabilität…von…Alleinerziehenden…....................................................… 28

5.3.3… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…Mehrkindfamilien….................................................… 29

5.4… Müttererwerbstätigkeit…vor…und…nach…Elterngeldbezug….........................................… 30

5.5… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…die…Elternzeitdauer…................................................… 31

5.6… Bedeutung…für…die…Gleichstellung…der…Geschlechter….................................................… 32

VI.… …Ergebnisse…der…Elterngeldstatistik…des…Statistischen…Bundesamtes…von…Januar……

bis…September…2007….........................................................................................................… 33

VII.… Das…Elterngeld…im…internationalen…insbesondere…europäischen…Vergleich….........… 38

7.1… …Müttererwerbstätigkeit…in…Deutschland…im…Vergleich…mit…skandinavischen……

Ländern….............................................................................................................................… 41

7.2… Beteiligung…der…Väter…an…der…Elternzeit…im…internationalen…Vergleich….................… 42

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Inhalt VIII.… Die…Zusammenarbeit…von…Bund…und…Ländern…beim…Gesetzesvollzug…....................… 44

Seite � IX.… Geplante…Gesetzesänderungen…....................................................................................… 45

9.1… Elternzeit…für…Großeltern…................................................................................................… 45

9.2… Zielgenauere…Regelung…zu…„Partnermonaten“…..........................................................… 45

9.3… Mehr…Flexibilität…für…die…Eltern…bei…der…Antragstellung…............................................… 46

Inhalt

X.… Fazit… …………………………………………………………………………………………………………………. 47zurück

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▼▼

Einführung Einführung

Seite �

Am1.Januar2007istdasBundeselterngeld-undElternzeitgesetz(BEEG)vom5.Dezem-

ber20061inKraftgetreten.DanachwirdfürGeburtenabdem1.Januar2007dasbishe-

rigeErziehungsgelddurchdasElterngeldabgelöst.MitdemGesetzistdiefinanzielle

Inhalt FörderungvonFamilienindererstenZeitnachderGeburtgrundlegendneugestaltet

worden. zurück

DieneueRegelungwardemGrundenachimNovember2005imKoalitionsvertragder weiter dieBundesregierungtragendenParteienvereinbartworden.DasVorhabenwarschon

imVorfeldaufeinehohegesellschaftlicheZustimmunggestoßen.ZudenUnterstützern

zähltenunteranderendievierDachverbändederWirtschaft,derDeutscheGewerk-

schaftsbund,derDeutscheFrauenratsowiedieMehrzahlderFamilienverbände.Auch

EinzelpersönlichkeitenwiederRatsvorsitzendederEKD,BischofHuberoderderPräsi-

dentdesZentralkomiteesderKatholiken,ProfessorMeyerhattensichöffentlichwieder-

holtfürdieEinführungdesElterngeldesausgesprochen.

DasBundeselterngeld-undElternzeitgesetzwurdezueinemwichtigenElementinder

NeuausrichtungeinernachhaltigenFamilienpolitik.ZieledesGesetzessindinsbeson-

derediefinanzielleSicherungeinesSchonraums,damitalleElterndieBetreuungihres

KindesindessenerstemLebensjahrselbstübernehmenkönnen,mehrWahlfreiheitfür

MännerundFrauendurcheineeinkommensabhängigeLeistung,dieeineBetreuung

auchdurchdenbesserverdienendenPartnererlaubtundeinenachhaltigeStärkungder

wirtschaftlichenGrundlagederFamilie.DasElterngeldwilldamitImpulsezurReali-

sierungvorhandenerKinderwünsche,dieAktivierungderVäterfürdieFamilieundins-

gesamteineVerbesserungderVereinbarkeitvonFamilieundErwerbstätigkeitsetzen.2

SoistauchdieVereinbarungausdemKoalitionsvertrag3formuliert:„Wirwollendie

wirksameundnachhaltigewirtschaftlicheSicherungvonFamilienunmittelbarnach

derGeburtvonKinderndurcheinElterngeldfördern:zurVermeidungvonEinkommens-

einbrüchen,EröffnungtatsächlicherWahlmöglichkeiteneinerBetreuungzwischen

VäternundMütternundzurFörderungderwirtschaftlichenSelbstständigkeitenbeider

ElternteileunddemangemessenenAusgleichderOpportunitätskosten.“

SchondieSachverständigenkommissiondesSiebtenFamilienberichtskritisierteden

VerlustderwirtschaftlichenSelbständigkeitvonjungenFrauenbeiGeburteinesKindes

durchfehlendeKompensationdeswegfallendenEinkommensbeimErziehungsgeld.

DieFamilienberichtskommissionfordertdieNeuorientierungfamilienpolitischer

MaßnahmeninAbhängigkeitdesLebenslaufsvonFamilienundsiehtdaseinkom-

mensabhängigeElterngeldalsBeispieldafür.„WieauchimmermandasElterngeld

ausgestaltenwill,andiesemModellwirddeutlich,dassgrundlegendePrinzipieneiner

kontinuierlichenaufdenLebenslaufangelegtenFamilienpolitikrealisiertsind.Die

1 BGBIIS.2748ff. 2 DeutscherBundestag,GesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundSPDDrucksache16/1889,Berlin,

2006. 3 KoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundSPDfürdie16.WahlperiodedesDeutschenBundestages,

GemeinsamfürDeutschland.MitMutundMenschlichkeit.Berlin2005,S.49.

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Einführung ModellesicherndenKinderndieZeit,diesiealskleineKinderimUmgangmitihren

Elternbenötigen.“4DasElterngeldhilft,diewirtschaftlicheSelbständigkeitundUnab-Seite �

hängigkeitv.a.derjungenMütterzubewahren.

MehrfacheBefragungendurchdasInstitutfürDemoskopieAllensbach(IfD)belegen,

dassdasElterngeldalswirksamesSignalzurUnterstützungjungerElternwahrgenom-

Inhalt menwird.ZweiDrittelderLeistungsbezieherinnenundLeistungsbezieherbeschreiben

dasElterngeldals„großeHilfe“.DiepositiveBewertungdesElterngeldesnimmtstetig zurück zu.ImDezember2006sprachensich61ProzentderElterndafüraus,dassdas„Eltern-

geldeineguteRegelung“ist.ImAugust2007warenschon71ProzentderBefragten weiter dieserMeinung.5

ImVergleichzuanderenRegelungenfürFamilienhatdasElterngeldbereitsinnerhalb

kurzerZeitnachseinerEinführungeinhohesAkzeptanzniveauerreicht,wennesumdie

Fragegeht,obessichumeinehilfreicheRegelunghandelt.6

IndiesemDossierwerdenErkenntnisseausderamtlichenStatistik,ausPrimärfor-

schungenimAuftragdesBMFSFJsowieausSekundäranalysensonstigerStudienzusam-

mengeführt.EswirdmitdenjeweilsneuenErgebnissenvonUntersuchungenoder

Erhebungenkontinuierlichfortgeschriebenwerden.

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4 DeutscherBundestag,(sieheFußnote2),S.287. 5 InstitutfürDemoskopieAllensbach,FünfMonatenachEinführungdesElterngeldes:DasElterngeldim

UrteilderjungenEltern.EineUmfrageunterMütternundVätern,derenjüngstesKind2007geborenwurde. UmfrageimAuftragdesBMFSFJ,Allensbach2007.

6 Rheinisch-WestfälischesInstitutfürWirtschaftsforschung,EvaluationdesGesetzeszumElterngeldundzur Elternzeit.StudieimAuftragdesBMFSFJ,Essen2007.

Kapitel I. I. Seite � ElterngeldalsTeilnachhaltiger

Familienpolitik

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1.1ZieledesElterngeldes

DasElterngeldhilftEltern,diesichimerstenLebensjahrdesNeugeborenenvorrangig

derBetreuungihresKindeswidmen,beiderSicherungihrerLebensgrundlage.Eswill

dazubeitragen,dassdiegegenwärtigeindividuellewirtschaftlicheSituationstabil

bleibtundspätereMöglichkeitenderDaseinsvorsorgefürdieseMütterundVäternicht

dadurchbelastetwerden,dasssieihrKindindenersten14Lebensmonatenvorrangig

selbstbetreuen.

DerBezugvonElterngelderöffnetinderzwölfmonatigenKernzeitunddenzusätzlichen

zweiPartnermonaten,diefüreinenaktivenBeitragdesanderenElternteilszurKinder-

erziehunggewährtwerden,einenSchonraum,damitFamilienohnegrößerefinanzielle

NöteinihrFamilienlebenhineinfindenkönnen.

DasElterngeldstärktElternauchüberdieseFrühphasehinausnachhaltig.DieOrien-

tierungderLeistungamindividuellenEinkommenträgtdazubei,dassesMütternund

VäternaufDauerbessergelingt,ihrewirtschaftlicheExistenzmöglichstunabhängig

vonstaatlichenFürsorgeleistungenzusichern.

DasElterngeldsolldieTeilhabeanBerufundFamilievonMütternundVäternbesser

sichern.FürMännersollendieChancenverbessertwerden,aktiveVäterzusein,Frauen

solldieRückkehrindasBerufslebenerleichtertwerden.7

Abbildung1zeigtdieBewertungsgrundlage,woranderBeitragzurErreichungderfami-

lienpolitischenZielegemessenwerdenkann.

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7 DeutscherBundestag,(sieheFußnote2)

Kapitel I.

Seite �

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Abbildung 1: Ziele des Elterngeldes

1.2LeistungsbeschreibungdesElterngeldes

AnspruchaufElterngeldhabenEltern,dieihreKindernachderGeburtselbstbetreuen

underziehen,nichtmehrals30StundeninderWocheerwerbstätigsind8,mitihrenKin-

dernineinemHaushaltlebenundeinenWohnsitzoderihrengewöhnlichenAufenthalt

inDeutschlandhaben(§1Abs.1BEEG9).

ElterngeldgibtesfürErwerbstätige,Beamte,Selbstständigeundnichterwerbstätige

Elternteile,StudierendeundAuszubildende,AdoptivelternundinAusnahmefällen

auchfürVerwandtebiszumdrittenGradundihreEhe-odereingetragenenLebenspart-

ner.Esbeträgt67ProzentdesdurchschnittlichvorderGeburtmonatlichverfügbaren,

bereinigtenNettoerwerbseinkommens10,höchstensjedoch1.800Euro(§2Abs.1BEEG)

undmindestens300Euro(§2Abs.5BEEG).DieserMindestbetragwirdbeianderen

Sozialleistungen,auchdemArbeitslosengeldIIundderSozialhilfe,nichtalsEinkommen

angerechnet,sondernzusätzlichgezahlt(§10Abs.1BEEG).

BeiTeilzeittätigkeitimBezugszeitraumdesElterngeldserhältdieBetreuungsperson

67ProzentihreswegfallendenTeileinkommens.AlsEinkommenvorderGeburtwerden

höchstens2.700Euroberücksichtigt.WerdenimBezugszeitraumandereErsatzleistun-

genwiebeispielsweisedasMutterschaftsgeldeinschließlichdesArbeitgeberzuschusses

fürdaswegfallendeErwerbseinkommenbezogen,werdendieseaufdasElterngeldange-

rechnet.

8 DiefürAusbildungoderStudiumaufgewendeteZeitgiltnichtalsArbeitszeit(§1Abs.6BEEG). 9 Bundeselterngeld-undElternzeitgesetzvom5.Dezember2006(BGBl.IS.2748),geändertdurchArtikel6

Abs.8desGesetzesvom19.August2007(BGBl.IS.1970). 10FürdieBerechnungderHöhedesElterngeldeswirdbeiabhängigBeschäftigtendasindenzwölfKalen-

dermonatenvordemMonatderGeburterzieltedurchschnittlicheErwerbseinkommennachAbzugvon Steuern,PflichtbeiträgenzurSozialversicherungundeinemZwölfteldessteuerlichenArbeitnehmer-pauschbetragszugrundegelegt(§2Abs.1u.7BEEG).Monate,indenenMutterschaftsgeldeinschließlich ArbeitgeberzuschussoderElterngeldfüreinanderesKindbezogenwurdeoderindenenwegeneiner schwangerschaftsbedingtenErkrankungErwerbseinkommenweggefallenist,werdenbeiderFestlegung derzwölfKalendermonatenichtmitgezählt.DaderArbeitnehmer-PauschbetragimSteuerrechtnurbei selbstversteuertemEinkommenberücksichtigtwird,erfolgtauchimElterngeldbeinichtselbstversteuer-temEinkommen,wiebeispielsweisedensog.Mini-Jobs,keinAbzug.EinmalzahlungenwerdenbeiderEin-kommensermittlungnichtberücksichtigt,weilesinsbesonderebeieinerErwerbstätigkeitnachderGeburt aufZufallberuht,obeinesolcheimBezugszeitraumanfällt.

Kapitel I. DasElterngeldwirdanVaterundMutterinsgesamtfürmaximal14Monategezahltwenn

auchdiePartnerinbzw.derPartnerwegenderKinderbetreuungzweiMonatelangweni-Seite �

gerverdient(§4Abs.2BEEG).EinElternteilkannhöchstensfürzwölfMonateElterngeld

beziehen.MutterundVaterkönnendenZeitraumfreiuntereinanderaufteilen(§15Abs.3

BEEG).Alleinerziehende,diedasElterngeldzumAusgleichwegfallendenErwerbseinkom-

mensbeziehen,könnendieLeistungalleinfürdievollen14Monateerhalten.Bedingung

Inhalt istjedoch,dassdasKindalleinbeidemElternteilinderWohnunglebt,demdieelterliche

SorgeoderzumindestdasAufenthaltsbestimmungsrechtzusteht(§4Abs.3BEEG). zurück

ElternmitgeringemEinkommenwirdeinerhöhtesElterngeldgezahlt.IstdasNetto- weiter einkommenvorderGeburtgeringerals1000Euromonatlich,wirddieErsatzratevon

67Prozentaufbiszu100Prozentangehoben.Fürje2Euro,diedasEinkommenunter

1.000Euroliegt,steigtdieErsatzrateumein0,1Prozentpunkte.

LebtdieberechtigtePersonmitzweiKindern,diedasdritteLebensjahrnochnichtvoll-

endethabenodermitdreiodermehrKindern,diedassechsteLebensjahrnochnicht

vollendethaben11,ineinemHaushalt,sowirddasnachallgemeinenVorschriftenzuste-

hendeElterngeldum10Prozent,mindestensum75Euroerhöht(§2Abs.4BEEG).

BeiMehrlingsgeburtenerhöhtsichdasElterngeldfürdaszweiteundjedesweitereKind

umje300Euro(§2Abs.6BEEG).

JederElternteilkannweiterhinbiszurVollendungdesdrittenLebensjahresseinesKin-

desElternzeit12beanspruchen.EinAnteilvonbiszu12Monatendermaximaldreijäh-

rigenElternzeitkannauchaufdieZeitbiszumachtenGeburtstagdesKindesübertra-

genwerden,wennderArbeitgeberdemzustimmt(§15Abs.2BEEG).

DasElterngeldkannbeigleichemGesamtbetragaufdiedoppelteAnzahlvonMonaten

gedehntwerden.EinePersonkannalsobeispielsweisedieihrzustehenden12Monatsbe-

trägeauf24MonateverteilenunderhältdannjedenMonateinenhalbenMonatsbetrag.

AuchdiePartnermonatekönnengedehntwerden,sodasseinPaaraufbiszumaximal

28halbeMonatsbeträgekommenkann.

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11 DieAltersgrenzebeträgtbeibehindertenKindernjeweils14Jahre(§2Abs.4Satz4BEEG). 12EinenAnspruchaufElternzeithabenMütterundVäter,dieineinemArbeitsverhältnisstehen.DieElternzeit

kanninjedemArbeitsverhältnisgenommenwerden,d.h.auchbeibefristetenVerträgen,beiTeilzeitarbeits-verträgenundbeigeringfügigenBeschäftigungen.WährendderElternzeitbestehteinbesondererKündi-gungsschutz:DieArbeitgeberseitekanngrundsätzlichkeineKündigungaussprechen(§18Abs.1BEEG).

Kapitel I. 1.3LeistungsbeschreibungdesErziehungsgeldes

Seite 10 DasBundeserziehungsgeldgesetz13(BErzGG)giltweiterhinfürKinder,diebiszum

31.12.2006geborenwurden(§27Abs.1BEEG).DerBezugvonErziehungsgeldisteinkom-

mensabhängig14.DasGesetz15unterscheidetzwischenRegelbetragundBudget.Der

Regelbetragbeläuftsich,soweitdaszuberücksichtigendeEinkommenderElterndieEin-

Inhalt kommensgrenzennichtübersteigt,fürjedesKindmonatlichaufbiszu300Euro.Wenn

sichdieElternfürdasBudgetentscheiden,umfasstdasErziehungsgeldmonatlichmaxi-zurück mal450Euro.DerRegelbetragkannbislängstenszurVollendungdes24.Lebensmonats

desKindesgezahltwerden.DerAnspruchaufdasBudgetendetmitderVollendungdes weiter zwölftenLebensmonatsdesKindes(§5Abs.BErzGG).FürdiesebeidenVariantengelten

fürdieerstensechsLebensmonateundabdemsiebtenLebensmonatunterschiedliche

Einkommensgrenzen.ÜberschreitetdasEinkommendiemaßgeblicheEinkommens-

grenzeentfälltdasErziehungsgeld.

AnspruchaufErziehungsgeldwährenddererstensechsMonatenachderGeburtihres

KindeshabennurEltern,derenpauschaliertesNettoeinkommennichtüber30.000Euro

(22.086beiBudget)imJahrliegtbzw.fürAlleinerziehendebei23.000Euro(19.086bei

Budget).DieEinkommensgrenzenerhöhensichum3.140EurofürjedesweitereKindin

derFamilie.AbdemsiebtenLebensmonatsinktdasErziehungsgeldstufenweise,wenn

dasHaushaltseinkommenhöherals16.500EurofürVerheiratetebzw.eheähnliche

Gemeinschaftenbzw.13.500EurofürAlleinstehendeist.

1.4GründezumAblösendesErziehungsgeldes

DasBundeserziehungsgeldhateinkommensabhängigfinanzielleUnterstützungange-

boten,konntejedochdenEinkommenseinbruchbeiWegfalleinesErwerbseinkommens

nichtauffangen.DannmusstenbeieigenerBetreuungdesKindesFamilienggf.ergän-

zendestaatlicheHilfeneinschließlichALGIIinAnspruchnehmen.Familieninmittle-

renEinkommensbereichenerreichtentrotzKindergeldnurrund70Prozent,Familien

mithohenEinkommenrund60ProzentdesvorderGeburtzurVerfügungstehenden

Haushaltseinkommens.16UnterElterngeldbedingungenwerdenSicherungsniveaus

vonetwa90ProzentbeimittlerenEinkommen,sowiebis100Prozentundmehr17bei

kleinerenEinkommengewährleistet.BeihöherenEinkommenkanndasprozentuale

SicherungsniveauinsbesonderebeiÜberschreitendesObergrenzedesElterngeldsvon

1.800Eurounter90Prozentsinken.

13EswirdnurderLeistungsbereichbeschrieben,dersichamdeutlichstenvomElterngeldunterscheidet. 14DieHöhederLeistungorientiertsichnichtamzuvorbezogenenEinkommen,sondernamEinkommen,das

währenddesErziehungsgeldbezugeserzieltwird,z.B.durchdenweiterarbeitendenElternteil (§5Abs.3BErzGG).

15BundeserziehungsgeldgesetzinderFassungderBekanntmachungvom9.Februar2004(BGBl.IS.206), geändertdurchArtikel3desGesetzesvom13.Dezember2006(BGBl.IS.2915).

16DeutscherBundestag,FamiliezwischenFlexibilitätundVerlässlichkeit.Perspektivenfüreinelebenslaufbe-zogeneFamilienpolitik.SiebterFamilienbericht.Drucksache16/1360.Berlin2006.

17DieserEffekttrittbereitsdurchdieAnhebungderErsatzratedesElterngeldsbeiunter1.000Eurobereinig-temNettoerwerbseinkommenundKindergeldein.DiegenauereUntersuchungderÄquivalenzeinkommen proKopfistGegenstandderEvaluationdurchRWI.BeisehrkleinenEinkommenhelfeninsbesondereauch dasWohngeldundderKinderzuschlagbeiderVermeidungvonALGII.

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Kapitel I. BeieinemimJahr2006geborenenKindhabenknappeinViertelderFamilien(23Pro-

zent)überhauptkeinErziehungsgeldbekommenundnuretwadieHälfteallerEltern Seite 11

hatzumindestlängeralssechsMonatedenmaximalenErziehungsgeldbetragvoninder

Regel300Euromonatlichbezogen.EinViertelderElternerhielteingemindertesErzie-

hungsgeld,dieHälftevonihnennur12Monate.18

Inhalt DasbisherigeBundeserziehungsgeldbewirkteinseinerAusgestaltungfürdieMehrzahl

derFamilienkeinenachhaltigefinanzielleAbsicherungundhatMütternundVätern zurück nichtdiebeabsichtigtegrößereWahlfreiheitzurVereinbarkeitvonFamilieundBeruf

eröffnet.EsbegünstigteeineRollenteilungzwischenMännernundFrauen,diehäufig weiter nichtdenLebenswünschenderPaareentsprach.ImerstenJahrnachderGeburteines

KindesarbeitetendreiViertelderVäterVollzeit,währenddieMutternichterwerbstätig

war.ImzweitenJahrstiegderAnteildererwerbstätigenMütterauf33Prozent,weitere

sechsProzentwolltenkurzfristigwiederindenBerufzurückkehren.Insgesamtgeben

abernur28ProzentderPaarean,fürdieGestaltungderElternzeitundderArbeitstei-

lungseieneigeneWünscheausschlaggebendgewesen.

BeidenbetroffenenFamilienverursachtendieErwerbsunterbrechungenauchauf

langeSichtoftnichtaufzuholende,überdenEinkommensausfallhinausgehendefinan-

zielleNachteilegegenüberkinderlosenPaaren.Jelänger,jehäufigerundjespäterdie

Erwerbstätigkeitausgesetztwird,umsoschlechtersinddieRückkehrmöglichkeiten,die

KarrierechancenunddieAltersvorsorgeundumsogrößeristdasArmutsrisikoderFami-

lie.

DasErziehungsgeldhatdesWeiterendazubeigetragen,dasswenigeKindergeboren

werden.VielejungePaareschobenauchvordemHintergrundbefürchteternegativer

beruflicherundfinanziellerFolgenihrenKinderwunschauf.NachhaltigeFamilienpo-

litikmussaufdieTatsachereagieren,dassMännerundFrauensichimmerspäterund

seltenerfürimmerwenigerKinderentscheiden.19

1.5DasElterngeldalseineMaßnahmenachhaltiger Familienpolitik

DieWirksamkeitnachhaltigerFamilienpolitikistdasErgebniseinesaufeinander

abgestimmtenZusammenwirkensverschiedenerMaßnahmenmitdendreiAnsatz-

punktenZeit,Geld,Infrastruktur.NichtjedeMaßnahmekannundsolldabeijedemZiel

ingleicherWeisedienen.EinepassgenaueAusgestaltungistnurbeiklarerAufgaben-

beschreibungmöglich.DiesgiltauchfürdiefinanzielleUnterstützungvonFamilien.

DasElterngeldermöglichtallenElternindererstenZeitnachderGeburtdesKindesdie

BetreuungohneEinkommenseinbruch.EsgewährleisteteinenSchonraum,indemsich

dieFamilienachderGeburtihresKindesaufdieneueSituationeinstellenundzusam-

menfindenkann.EserkennteinegesellschaftlicheVerantwortungzurUnterstützung

allerElternineinemZeitrauman,fürdenauchunterdemGesichtspunktderSubsidiarität

staatlicherHilfeeineFortführungeigenerErwerbstätigkeitnichterwartetwerdenkann.

18StatistischesBundesamt,StatistikzumErziehungsgeld.BewilligteAnträge2006.Wiesbaden2006;RWI (sieheFußnote6).

19DeutscherBundestag(sieheFußnote2)

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Kapitel I. DasElterngeldistdamitkeineLeistung,durchdiediewirtschaftlicheGrundlagederFami-

lieüberdasvorderGeburtvorhandeneNiveauhinausangehoben,odereinfinanzielles Seite 12

Mindestniveaugewährleistetwerdensoll,sonderneinAusgleichfürkonkreteNachteile

inderFrühphasederFamiliengründung.DeshalborientiertsichdasElterngeld–insoweit

demArbeitslosengeldähnlich–imGrundsatzanderHöhedesnachderGeburtdesKindes

wegfallendenErwerbseinkommens.DieAnhebungderErsatzratebeiEinkommenunter

Inhalt 1.000EuronettovorderGeburtvon67aufbiszu100ProzentunddieBegrenzungdes

Elterngeldsaufmaximal1.800EuromonatlichspiegelndenFürsorgecharakterderLeis-zurück tungwieder,denndieÜberbrückungderZeitnachderGeburtmiteigenenMittelnetwa

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durchdieBildungvonRücklagenistumsowenigermöglichundzumutbar,jekleinerdas weiter EinkommenvorderGeburtist. ▼

DerunabhängigvoneinervorherigenErwerbstätigkeitgezahlteMindestbetragdes

Elterngeldsvon300Euromonatlichberücksichtigt,dassesvieleundsehrverschiede

Gründegebenkann,warumindemBemessungszeitraumvorderGeburtdesKindes

keinErwerbseinkommenbezogenwordenist.DieseFaktorenkönnenjedochman-

gelswegfallendenErwerbseinkommensnichtkonkretbeziffertwerden.ImRahmen

desMindestbetragswirdimInteresseeinerverlässlichenHilfefüralleElternbewusst

aufdieFestlegungzusätzlicher,vondenBerechtigtennachzuweisenderAnspruchs-

voraussetzungenverzichtet.EineAusnahmeistderGeschwisterbonus.Hierbesteht

zwischeneinemgeringerenoderfehlendenEinkommenvorderGeburtdesjüngsten

KindesundderBetreuungdesälterenKindestypischerWeiseeinZusammenhang.Dies

wirddurchdenZuschlagvon10Prozentundmindestens75Euroberücksichtigt.Eine

AusnahmeistauchderMehrlingszuschlag,dervermeidet,dassElternbeieinerMehr-

lingsgeburtschlechterstehen,alsElternmitkurznacheinandergeborenenKindern.

DasElterngeldstehtnichtallein.EswirdimRahmeneinernachhaltigenFamilienpolitik

durchandereMaßnahmenzurfinanziellenUnterstützungvonFamilienergänzt.Neben

demElterngeldsindinsbesonderedasKindergeld,derKinderzuschlagunddiesteuerlichen

RegelungenzurAbsetzbarkeitderBetreuungskostenvonBedeutung.JederdieserMaßnah-

menverfolgtdabeieineeigeneZielsetzung.SowerdendurchdasKindergeldbiszu25Jahre

langdiedurchKinderentstehendenKostenberücksichtigt.DerKinderzuschlagverhindert,

dasseineFamilienurweilsiesichfürKinderentschiedenhat,ALGIIinAnspruchnehmen

muss.DiesteuerlichenRegelungenzurAbsetzbarkeitderBetreuungskostenhelfenFamilien

durchErwerbstätigkeitdieeigenewirtschaftlicheGrundlagezusichern.

DieDiskussionzumElterngeldzeigt,dassdieserinderdeutschenFamilienpolitikim

GegensatzzuzahlreichenanderenLändernnochneueAnsatzweitererKommunikati-

onbedarf.SostelltdasDeutscheInstitutfürWirtschaftinseinerWirkungsstudiezum

Elterngeldfest:„DieFachöffentlichkeitinDeutschlanddiskutiertdarüber,dassein

einkommensbezogenesElterngeldunterGerechtigkeitsgesichtspunktennichtzubefür-

wortenist.DiesistdenausländischenExpertinnenundExperteneherfremd.Zumeinen

wirdargumentiert,dassesinfastallenLänderneineinkommensabhängigesElterngeld

gibtundnureinigewenigeLänderdiesbishernichtangepassthaben.Zumanderen

wirdaufeineinkommensabhängigesKrankengeldoderaucheinkommensabhängige

Rentenbezügehingewiesen,dieauchnichtals‚ungerecht‘bezeichnetwürden.“20

20DeutschesInstitutfürWirtschaftsforschung,WirkungsstudieElterngeld.GutachtenimAuftragdes BMFSFJ.DIWBerlin:Politikberatungkompakt,Berlin2006.

Kapitel I. 1.6AusgabenfürdasElterngeld

Seite 1� DerAnteilderFamilien,dieimerstenJahrnachderGeburteinesKindesfinanzielle

UnterstützungdurchdenStaaterhalten,istdeutlichangestiegen,seitesdasElterngeld

gibt.VorläufigeHochrechnungendurchdasRheinisch-WestfälischeInstitutfürWirt-

schaftsforschung(RWI)zeigen,dass92ProzentderFamilien,derenKindimJanuar2007

Inhalt geborenwurde,Elterngelderhalten.BeiErstanträgenfürdasErziehungsgeldlagdie

QuotederInanspruchnahmebezogenaufdieGeburtendesJahres2006nurbeica. zurück 77Prozent21.

weiter FürdieneuefamilienpolitischeMaßnahmedesElterngeldesstelltdieBundesregierung

voraussichtlichjährlich4,05MilliardenEurozurVerfügung.Dassindgut1Milliarde

EuromehralsfürdasbisherigeErziehungsgeld.22ImHinblickaufdiefürdasJahr2007

geleistetenKassenausgabenfürdasElterngeldinHöhevon1.709.663.017Euroistes

gegenüberdenimGesetzentwurffürdasGesamtjahr2007genanntenAusgabenin

Höhevon1.600MillionenEurofürdasElterngeldzueinerKostensteigerunggekom-

men.DiefürdenGesetzentwurfverwendeteKostenschätzungzumElterngeldwar

aufzumTeilsehrunsichereAnnahmenangewiesen.Diesbetrifftunteranderemdie

Partnermonate.SowurdeindiesenFällendavonausgegangen,dassdieHaushalteihr

Gesamteinkommeninsofernmaximieren,dassderHauptbeziehendedesElterngeldes

nachAblaufvon12MonateneinemöglicherweisezuvorausgeübteErwerbstätigkeit

wiederaufnimmt,undderPartnerdasKindindenbeidenfolgendenMonatenalleine

betreut.DieseAnnahmeimpliziert,dassimJahr2007keineAusgabenfürdieNutzung

derPartnermonateentstehen.DemgegenüberzeigtdieStatistikzumElterngeldbezug

bereitsfürdieerstendreiQuartale2007einenrelativhohenAnteilvonVätern(knapp10

Prozent),dieElterngeldimRahmenderPartnermonateinAnspruchnehmen.Aufgrund

desinderRegelhöherenEinkommensderVäterergabensichhierausMehrausgabenin

2007inHöhevonknapp110MillionenEuro.DadieInanspruchnahmederPartnermo-

nateüberdasJahr2007hinwegrelativgleichverteiltwar,ergabensichGesamtausga-

benbiszumJahresendeinHöhevonrund1.710MillionenEuro.UnterBerücksichtigung

deraktuellenEntwicklungenhinsichtlichderjährlichenSteigerungderBruttolöhne

und-gehälter,derParameterdesSteuer-undSozialsystemssowiederGeburtenzahlen,

mussauchimHaushaltsjahr2008voneinerKostensteigerungbeimElterngeldausge-

gangenwerden.EsistmitAusgabenfürdasElterngeldinHöhevonknapp4,2Mrd.Euro

beieinemAnsatzvon4,04Mrd.Eurozurechnen.

▼▼

21ImJahr2006wurdeninsgesamt51.2810ErstanträgefürErziehungsgeldbewilligt.Demgegenüberstehen 672.724GeburtenmitLebendgeborenen.NachBerücksichtigungvonMehrlingsgeburtenentsprichtdies einerInanspruchnahmevonca.77Prozent.DesWeiterenwurdenimJahr2006insgesamt354.988Zweitan-trägefürErziehungsgeldbewilligt.BezogenaufdieGeburtendesJahres2005entsprichtdieseinerInansp-ruchnahmevonca.53Prozent;RWI(sieheFußnote6).

22DeutscherBundestag(sieheFußnote2).

Kapitel II.

Seite 1�

▼▼

Inhalt

zurück

weiter ▼

II. EvaluationskonzeptdesElterngeldes

2.1ZielederEvaluation

ZielderEvaluationistes,einumfassendesBildvondenWirkungenderneuenLeistung

unterdengegebenenRahmenbedingungen,ihrerWahrnehmungundAkzeptanz

durchdieLeistungsempfängerinnenundLeistungsempfängerunddurchdieallgemei-

neÖffentlichkeitzuerhalten.DieEvaluationsollalsGrundlagefüreineumfassende

Gesetzesfolgenbewertungdienen.Nach§25BEEGlegtdieBundesregierungdem

DeutschenBundestagbiszum1.Oktober2008einenBerichtüberdieAuswirkungen

desGesetzessowieüberdiegegebenenfallsnotwendigeWeiterentwicklungderVor-

schriftendesGesetzesvor.

2.2AufbauderEvaluation

DieWirkungsanalysedesElterngeldesumfasstalsBausteineinerAkzeptanzanalyse

erstensdiedemoskopischeErstbefragung„DasElterngeldimUrteilderjungenEltern“.

DasIfDAllensbachbefragtezwischendem11.Maiunddem4.Juni2007einerepräsenta-

tiveStichprobevon996MütternundVätern,derenjüngstesKindabdem1.1.2007gebo-

renwurde23.DieInterviewswurdenvomIfDnacheinemstandardisiertenFragebogen

mündlich-persönlichdurchgeführt.DieUntersuchungsollteAufschlusszurZufrieden-

heitderElternmitdemElterngeld,zudenErfahrungenmitderBeantragungundBewil-

ligung,sowiezudenderzeiterkennbarenTendenzenbeiderNutzungdieserLeistung

geben(vgl.Kap.4und5).24

DesWeiterenwurdedasRheinisch-WestfälischeInstitutfürWirtschaftsforschungin

Essen(RWI)imJuli2007miteinerEvaluationsmaßnahmedesGesetzeszumElterngeld

undzurElternzeitbeauftragt.ZielderUntersuchungistesbiszumJuli2008,eineempi-

rischstichhaltigfundierteBewertungderFragezuermöglichen,obdasElterngelddie

SituationvonjungenFamiliennachhaltigverbessertundinsbesonderezueinerVerbes-

serungderVereinbarkeitvonBerufundFamiliebeiträgt.KernderStudieistdieUntersu-

23DieStrukturdesbefragtenPersonenkreisesentsprichtimVergleichdenDatenderamtlichenStatistikauf BasisderStatistikderGeburten2005unddesMikrozensus2005.Demnachsind84Prozentderinterview-tenElternausdenaltenBundesländernund16ProzentausdenneuenBundesländern.53Prozentder BefragtensindjungeMütterund47ProzentjungeVäter.Unter25Jahrensind12Prozent,zwischen25und 29Jahren23Prozent,zwischen30und34Jahren31Prozentundzwischen35und39Jahren26Prozentder Befragten.DerRestist40Jahreundälter.Ehepaaresindzu78Prozentvertreten,nichtehelicheLebensge-meinschaftenzu17ProzentundAlleinerziehendezufünfProzent(IfD,sieheFußnote5).

24IfD(sieheFußnote5).

Kapitel II. chungdertatsächlichenInanspruchnahmedesElterngeldesdurchdieLeistungsadres-

satenunddieAbschätzungundBewertungderWirkungendesGesetzes.DieEvaluation Seite 1�

wirdinzweiStufenmitunterschiedlichemAnalysefokusdurchgeführt.IndererstenStu-

fewurdenvorallemdiegesellschaftlicheWahrnehmungderReformunddievonden

LeistungsadressatengeplanteInanspruchnahmedesElterngeldesuntersucht.Hierzu

wurden1.000FrauenundMännerohneeinnachInkrafttretendesBEEGgeborenesKind

Inhalt sowieKinderloseaufihreWahrnehmungderLeistungundihrerRahmenbedingungen

mitBlickaufmöglicheVerhaltensänderungen,wieinsbesondereErwerbstätigkeit, zurück Lebenslaufplanung,Kinderwunsch,vomMeinungsforschungsinstitutforsatelefonisch

interviewt.InderzweitenStufewerdenineinerbundesweitenrepräsentativenErhe-weiter bungElternmiteinemnachInkrafttretendesBEEGgeborenenKindumfassendschrift-

lichzudenWirkungendesElterngeldsbefragt(vgl.Kap.5).25

DarüberhinauswurdeeineinternationalausgerichteteStudie„DasGesetzzumEltern-

geldundzurElternzeitiminternationalen,insbesondereeuropäischenVergleich“zu

denLändernNorwegen,Kanada,ÖsterreichundFrankreichsowiemiteinemÜberblick

überSkandinavienunddieneuenEU-Beitrittsländervergeben.

FürdenbisSommervorzulegendenBerichtwerdendieElementeundZielederEltern-

geld-undElternzeitregelungenderverglichenenLändersowiederenEinbettungin

dasjeweiligeSystemderFamilienleistungenbeschriebenundanalysierendgegenüber-

gestellt.DieRegelungenwerdenunterbesondererBerücksichtigungdesBEEGinden

KontextderaktuellenfamilienpolitischenEntwicklungslinieninEuropaeingeordnet

undzusätzlichdieWirkungenderRegelungenanhanddervorhandenenLiteraturund

Statistikendargestellt(vgl.Kap.7).26

EinerepräsentativeBefragungvonPersonalverantwortlicheningroßen,kleinenund

mittlerenWirtschaftsunternehmeninDeutschlandzudenEinstellungenundErfah-

rungenmitdemBundeselterngeld-undElternzeitgesetzistimJuni2007durchden

DIHKinKooperationmitdemBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund

Jugend(BMFSFJ)durchgeführtworden.ZuvorsindimHerbst2006vomIfDAllensbach

EinstellungenderVerantwortlichenindeutschenWirtschaftsunternehmenabgefragt

worden(vgl.Kap.3.3.).

DesWeiterenwirddieElterngeldstatistikdesStatistischenBundesamtesfortlaufend

ausgewertet(vgl.Kap.6).

▼▼

25RWI(sieheFußnote5). 26RambøllManagement,DasGesetzzumElterngeldundzurElternzeitiminternationalen,insbesondere

europäischenVergleich.StudieimAuftragdesBMFSFJ,Berlin2007,unveröffentlichterZwischenbericht.

Kapitel II. KurzdarstellungderweiterenEvaluationsschritte

Seite 1� GuteinJahrnachEinführungdesElterngeldeskannimerstenHalbjahr2008als2.Stufe

derdurchRWIdurchgeführtenEvaluationerstmalseinedifferenzierteErhebungder

tatsächlichenInanspruchnahmederLeistungunterbesondererBerücksichtigungdes

ZusammenwirkensvonElterngeld,ElternzeitundKinderbetreuungsangebotendurch

Inhalt dieBefragungvonFrauenundMännernmiteinemnachdem1.1.2007geborenenKind

erfolgen. zurück

FürdasersteQuartal2008werdenalsweitereSchrittedesEvaluationsverfahrenseine weiter zusätzlicheUnternehmensbefragungzudenbetrieblichenEffektenundimJahr2009

eineStudiezuArbeitsmarkt-undVereinbarkeitseffekten,diesichdurchdieEinführung

desElterngeldesergeben,durchgeführt.ErgänzendisteineUntersuchungderVerwal-

tungseffektegeplant,umdieadministrativenAuswirkungendesElterngeldesaufder

BasisvonrepräsentativenErkenntnisseninVerwaltungenzubewerten.

Ab2009werdennacheinemResümeeallebisherigenModulemethodischineinkonti-

nuierlichesBerichtswesenüberführtwerden.FolgendeAbbildungzeigtdieModuleim

Überblick.

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Abbildung 2: Module der Evaluation des Elterngeldes

K a pitel I I I . III. Seite 1� GesellschaftlicheBewertungdes

Elterngeldes

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weiter

3.1BewertungdesElterngeldesdurchdieBevölkerung

MehralszweiDrittelderGesamtbevölkerunghaltendieEinrichtungdesElterngeldes

füreineguteRegelung.DiepositiveBewertungdesElterngeldeshatstetigzugenom-

men.ImDezember2006sprachensich61ProzentderBefragtendafüraus,imFebruar

200762ProzentundimApril2007schon65Prozent.ImAugust2007sindesbereits

71Prozent,diedasElterngeldfüreineguteRegelunghalten.27Wennmanzusätzlichdie

BefragungvonElternmiteinemvor2007geborenenKind(75ProzentZustimmung)und

vonKinderlosen(88ProzentZustimmung)betrachtet,steigtdieAusprägungsogarnoch

wieinAbbildung3gutzuerkennen.28

▼▼

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Abbildung 3: Bewertung des Elterngeldes durch die Bevölkerung

Anmerkung: *Eltern mit zwischen 2002 und 200� geborenen Kindern, **Kinderlose

Quelle: IfD 2007/RWI 2007

AuchDetailregelungenwerdenvondergroßenMehrheitderBefragtenpositivbewer-

tet.DieRegelungderPartnermonatewirdvon85ProzentderKinderlosenalsguteSache

angesehen,von72ProzentderElternmitjungenKindernundvon55ProzentderEltern

27IfD(sieheFußnote5) 28RWI(sieheFußnote6)

Kapitel III. mitNeugeborenen.DieAusrichtungdesElterngeldesanderHöhedesvorderGeburt

bezogenenEinkommenswirdebenfallsvondergroßenMehrheitderbefragtenEltern Seite 1�

miteinbisfünfjährigenKindernmit81ProzentZustimmungunddenKinderlosenmit

85ProzentZustimmungalspositivbeurteilt.29UnterdenBezieherinnenundBeziehern

desElterngeldesbeschreiben67ProzentdasElterngeldals„großeHilfe“,19Prozent

mögensichnichtfestlegen,14Prozentverneinenes(vgl.Abb.4).Selbstvonden14Pro-

Inhalt zentderBezieherinnenundBezieher,diedasElterngeldablehnen,erklärenjedochnoch

mehralsdieHälfte,dasElterngeldseiihnentrotzdem„einegroßeHilfe“.30 zurück

weiter

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Quelle: IfD 2007

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Abbildung 4: Antworten auf die Frage: „Würden Sie sagen, das Elterngeld ist für Sie eine große finanzielle Hilfe, oder ist das für Sie keine große Hilfe?“

3.2BewertungdesElterngeldesdurchdieWissenschaft

BereitsimJahr2003hatdasGutachten„NachhaltigeFamilienpolitikimInteresseeiner

aktivenBevölkerungsentwicklung“dieEinführungdesElterngeldesempfohlen.Der

Leitgedankeist,dieEinkommensverlustedurchMinderungderErwerbstätigkeitzu

verringern.Hierbeiwirdprognostiziert,dassMütterzurfrühzeitigenRückkehrinden

BerufermutigtwerdenunddieGeburtenratesteigt.31

EineinkommensabhängigesElterngeldhatausSichtderKommissiondesSiebtenFami-

lienberichtsdiegleicheBedeutungwiedieFortbildungfürdenBeruf,dennesisteine

FreistellungvonderErwerbsarbeitzurUnterstützungderEntwicklungvonHuman-

vermögenundHumankapitaleinerWissensgesellschaft.DeshalbunterstütztdieKom-

missioneinElterngeldnachskandinavischemVorbild:„ImSinneeinernachhaltigen

FamilienpolitikhandeltessichmitdemElterngeldumeineZukunftsinvestitioneiner

Gesellschaft.EineandasindividuelleErwerbseinkommengeknüpfteTransferleistung

währendderfrühestenKinderphasehatvermutlich,wennmandienordeuropäischen

LänderhinsichtlichderZahlderMehrkinderfamilienmitderBundesrepublikver-

gleicht,aucheinenpositivendemografischenEffekt.“32

29RWI(sieheFußnote6) 30IfD(sieheFußnote5). 31Rürup,B./Gruescu,S.,NachhaltigeFamilienpolitikimInteresseeineraktivenBevölkerungsentwicklung.

GutachtenimAuftragdesBMFSFJ,Berlin2003. 32BMFSFJ,Zukunft:Familie.ErgebnisseausdemSiebtenFamilienbericht.Berlin2006.

Kapitel III. Mitte2005wurdenvomDeutschenInstitutfürWirtschaft(DIW)ausgewieseneWissen-

schaftlerinnenundWissenschaftleraufdemGebietderForschungzumThemaparental Seite 1�

leaveausverschiedenenLändernbefragt:„VonallenbefragtenExpertinnenundExper-

tenwirdausnahmsloseineinkommensbezogenesElterngeld–imGegensatzzueinem

weitgehendeinkommensabhängigenErziehungsgeld–befürwortet.Siestimmenalle

darinüberein,dasseineinkommensbezogenesElterngelddieErwerbstätigkeitvon

Inhalt potentiellenEltern,insbesonderepotentiellenMütternerhöhenwird.“33

zurück DasInstitutderdeutschenWirtschaft(IW)hatinderStudie„Wachstumseffekteder

demographischenEntwicklung–einTriadevergleichD–EU–USA“(2007)demEltern-weiter geldpositiveWirkungenaufsteigendeBevölkerungszahlen,steigendeErwerbs-

tätigkeitundsinkendeAbgabenlastzugewiesen:„DasElterngeldunterstütztdie

ExistenzsicherungderFamilienmitgliederundmindertdenAchterbahneffektbeim

Einkommen,derinderRegeldurchdenWegfalleinesEinkommensnachderGeburt

entsteht.EswirdkeinEinflussdesElterngeldesaufdieFrauenerwerbstätigkeitimersten

LebensjahrdesKindeserwartet,dabereitsheutevielejungeMüttereinJahraussetzen.

AbdemzweitenLebensjahrdesKindesisteinAnstiegderErwerbstätigkeitvonMüttern

zuerwarten.DieseMaßnahmeerhöhtauchdieFrauenerwerbstätigkeitvorderGeburt,

daessichumeineLohnersatzleistunghandelt,dieAnreizezurArbeitsmarktpartizipati-

onschafft.“34

DieErhöhungderErwerbstätigkeitvonjungenMütternlässtzudemdieSteuereinnah-

mensteigenundreduziertdenAnstiegderSozialabgaben.DasHumankapital,dasin

derVolkswirtschaftgenutztwerdenkann,steigt,wennqualifizierteFrauenkürzerin

ElternzeitsindunddieMöglichkeithaben,ihreKenntnisseundFähigkeitenineiner

Berufstätigkeiteinzusetzen(ebd.).

VomIWKölnwirdauchprognostiziert,dassdasimJahr2007eingeführteElterngeld

alsLohnersatzleistunglangfristigdieReproduktionsfunktionderFamiliestärktund

zueinemgrößerenBevölkerungswachstumführendürfte,daEinkommenssicherheit

bestehtundeineStärkungderGleichstellungderGeschlechteraufdemArbeitsmarkt

erreichtwird.

EineStudievomForschungsinstitutzurZukunftderArbeit(IZA)nimmtan,dassim

DurchschnittElternallerEinkommensgruppen,PaaresowieauchAlleinerziehen-

de,vonderLeistungsreformprofitieren.AuchdiesesPapiergehtdavonaus,dassdie

Müttererwerbstätigkeitzunimmt.HierdurchwirdeineSteigerungderEinkommen-

steuerundderBeiträgefürSozialabgabenineinerHöhevon200MillionenEuroproJahr

erwartet.35

AuchdieUntersuchung„BabiesandBosses“derOECD36befindet,dassderneuefamili-

enpolitischeKursmitElterngeldundKinderbetreuungindierichtigeRichtungzielt.

33DeutschesInstitutfürWirtschaftsforschung(sieheFußnote20) 34InstitutderdeutschenWirtschaft,WachstumseffektederdemographischenEntwicklung–einTriadever-

gleichD–EU–USA.Köln2007. 35Spiess,K./Wrohlich,K.,TheParentalLeaveBenefitReforminGermany:CostsandLabourMarketOutcomes

ofMovingtowardstheScandinavianModel.IZADiscussionPaperNo.2372,Bonn2006. 36OECD,BabiesandBosses.ReconcilingWorkandFamilyLife:ASynthesisofFindingsforOECDCountries.

Vol.5,Brüssel2007.

▼▼

Kapitel III. 3.3BewertungdesElterngeldesdurchdieWirtschaft

Seite 20 ZweiDrittelderUnternehmens-undPersonalleitungen37sehendasElterngeldprinzi-

piellpositiv38,einDrittelhältdasElterngeldfürkeineguteRegelung.Damitstimmen

dieFührungskräftederdeutschenWirtschaftderEinführungdesElterngeldeskaum

wenigerdeutlichzualsdiebreiteBevölkerung,diedieneueRegelunginUmfragenmit

Inhalt (meistgroßer)Mehrheitbegrüßte.39

zurück DiemeistenGeschäftsführerundPersonalverantwortlichenseheninsgesamtkeine

negativenAuswirkungendesElterngeldesaufdieUnternehmeninDeutschlandund weiter erstrechtnichtinBezugaufdeneigenenBetrieb.FürdiedeutschenUnternehmen

erwarten56ProzentwederVor-nochNachteile,12ProzentmacheneherVorteileund

etwadoppeltsovieleeherNachteileaus.Nur19ProzentderLeitungengehendavon

aus,dassdiefürmaximal14MonategewährteLeistungdesElterngeldes,verbundenmit

demAnreizzurabwechselndenBetreuungdurchbeideElternteile,zueinerdeutlichen

VerkürzungderbeanspruchtenAuszeitenführenkönnte.76ProzenthabenZweifel

daran,fünfProzentbleibenunentschieden.

59Prozentbegrüßenes,wenndiejungenVäterihreArbeitszeitreduzieren,48Prozent

findengrundsätzlichaucheineAuszeitderVätervonkleinenKinderngut.Mitlängeren

AuszeitenvonbiszuzwölfMonatenhätten43ProzentspürbareSchwierigkeiten,mit

kürzerenZeitenvonbiszuzweiMonaten,wiesievondergroßenMehrheiterwartet

werden,nur31Prozent.40

DieUnternehmensbefragungvomJuni200741(DIHK)bestätigtdieErkenntnisseder

BefragungvomIfD2006.Insgesamt51ProzentderUnternehmenrechnendamit,dass

dieMitarbeiterinnenhäufigeralsbisherausderElternzeitzurückkehren,einZehntel

istsichdessensicher,viervonzehnUnternehmengehenzumTeildavonaus.40Prozent

derUnternehmenerwartenteilweisekürzereElternzeiten(VierProzentdenkendasmit

Sicherheit.)undähnlichvieleeineverstärkteBeteiligungderVäterbeiderElternzeit.

NeunProzentrechnetdamitsicher,jederdritteBetriebzumTeil.30ProzentderUnter-

nehmenvermuten,dassdieBerufsrückkehrerinnenund-kehrerVollzeiteinsteigen

(SechsProzentsindsichdessensicher,einDrittelistteilweisedieserMeinung.).„Jegrö-

ßerdasUnternehmenist,destoeherrechnetesmiteinemverändertenVerhaltender

Mitarbeiter.“

37DieStichprobevon505GeschäftsführernundPersonal-VerantwortlichenvondeutschenWirtschaftsunter-nehmenwarrepräsentativfürdiedeutschenUnternehmenundBetriebe,proportionalzurZahlderjeweils sozialversicherungspflichtigbeschäftigtenMitarbeiter.DieBefragungwurdetelefonischnacheinemstan-dardisiertenFragebogendurchgeführt(IfD2006).

38DiesepositiveEinstellungherrschtdurchgehendindenunterschiedlichenWirtschaftszweigenvor,im WestenundimOsten,ebensounabhängigvonderGrößederUnternehmen(ebd.).

39InstitutfürDemoskopieAllensbach,ElterngeldundElternzeit:EinstellungenderVerantwortlichenindeut-schenWirtschaftsunternehmen.UmfrageimAuftragdesBMFSFJ,Allensbach2006.

40Allensbach(sieheFußnote38). 41DieDIHKhatdieErgebnissevon1.100UnternehmensantworteneinerOnline-BefragungausdenWirt-

schaftszweigenIndustrieundBauwirtschaft(46Prozent),denHandel(21Prozent)unddieDienstleistungen (33Prozent)ausgewertet(DIHK2007):VereinbarkeitvonFamilieundBeruf.DieSichtderUnternehmen. Unternehmensbarometer.Berlin.

▼▼

Kapitel IV. IV. Seite 21 EinstellungenderElterngeldbeziehe-

rinnenund-bezieherzumElterngeld

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4.1EinstellungenzurAntragsbearbeitungdesElterngeldes

DiemeistenElternwartenbiszuvierWochenmitderAntragstellung42.Deramtliche

BescheidfolgtdanninderRegelinnerhalbvonvierbissechsWochen.Knappjederfünf-

teBefragte(17Prozent)erhieltsogarschonnacheinbiszweiWocheneinenBescheid.

EbensovielebekamennachfünfbissechsWochendieAntragsentscheidung.34Pro-

zentenwartetendreibisvierWochenaufdenAmtsbescheid.NursiebenProzentder

AnträgewarenzumZeitpunktderUmfrageseitachtWochenoderlängernochnicht

beschieden.

69ProzentderEltern,derenAntragentschiedenist,empfandendieBearbeitungals

schnell,nur22Prozentfanden(vgl.Abb.5),dieEntscheidunghabelangegedauert.43

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Quelle: IfD 2007

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Abbildung 5: Antworten auf die Frage: „Ging es Ihrem Eindruck nach recht schnell, bis über Ihren Antrag entschieden wurde, oder hat das eher lange gedauert?“

42DasElterngeldmussschriftlichbeidenfürdenVollzugdesBundeselterngeld-undElternzeitgesetzes zuständigenElterngeldstellenderBundesländerbeantragtwerden.JederElternteilkannfürsicheinmal einenAntragaufElterngeldstellen.DerAntragmussnichtsofortnachderGeburtdesKindesgestellt werden.RückwirkendeZahlungenwerdenjedochnurfürdieletztendreiMonatevorBeginndesMonats geleistet,indemderAntragaufElterngeldeingegangenist(§7Abs.1BEEG).

43IfD(sieheFußnote5).

Kapitel IV. VierzigProzentderElternmiteinemhöherenSchulabschlusshattenSchwierigkeiten

beidemZusammenstellendesAntrags.Problemebereitetedeutlichwenigerdie Seite 22

AntragsausfüllungalsdieBeibringungnotwendigerBelege.

4.2EinstellungenzurInformationüberdasElterngeld Inhalt

DieMehrzahlderjungenMütterundVäterhatsichausführlichüberdieRegelungendes zurück Elterngeldsinformiert.ÜbereinesolcheeingehendeBeschäftigungberichten68Pro-

zentderInterviewten.Esfühlensich–wieinAbbildung6–dargestellt,61Prozentaller weiter Elternangemesseninformiert.26ProzenthättengernemehrInformationenüberdas

Elterngeld,vierProzenthabensichnochnichtmitdemElterngeldbeschäftigt.44

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Quelle: IfD 2007

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Abbildung 6: Antworten auf die Frage: „Fühlen Sie sich angemessen über das Elterngeld informiert oder hätten Sie gerne mehr Informationen“

DasElterngeldwarundistintensivesThemainGesprächenimNahumfeldsowiein

denMedien.Über50ProzenthabensichjeweilsüberFreundeundBekannte,überZei-

tungenoderüberdasFernseheninformiert.DieInformationsangebotedesBMFSFJwer-

dendurchknappdieHälftederjungenElterngenutzt.Sowohldieallgemeinenwiedie

speziellenInformationsmöglichkeitensindvondenen,diesichausreichendunddenen,

diesichunzureichendinformiertfühlen,inähnlichenAnteilengenutztworden.

WennmandieunterschiedlichenInformationsangebotezusammenfasst,wirddeutlich,

dass90ProzentderEltern,dieElterngeldbeanspruchenwollen,nichtnurFernsehen

undZeitungen,sondernauchspeziellereInformationsangebotewieInternetseitenund

BroschürendesBMFSFJ(vgl.Abb.7)zurHilfegenommenhaben.

44IfD(sieheFußnote5).

Kapitel IV.

Seite 2�

Inhalt

zurück

weiter

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Abbildung 7: Informationsangebote des BMFSFJ zum Elterngeld

4.2.1BekanntheitsgraddesElterngeldes

AuchunterdenErwachsenen,diebisherselbstkeinenAnspruchaufdiesefinanzielle

Leistunghaben,kennenüber90ProzentdasElterngeld.Allerdingsgiltdiesnichtinglei-

chemMaßefürdieDetailsderRegelungendesBEEG,z.B.RegelungenzurBezugsdauer

undzummöglichenUmfangderBerufstätigkeit.

InsgesamtkannderInformationsgradüberdieNeueinführungdesElterngeldesals

sehrhochbezeichnetwerden.FastalleBefragtenkennenzumindestdenBegriffdes

Elterngeldes.SelbstunterErwachsenen,dieselbstzumgegenwärtigenZeitpunkt

keinenAnspruchaufdieseFamilienleistunghaben,beispielsweisekinderlosejunge

ErwachseneoderEltern,derenjüngstesKindvordemJahr2007geborenwurde,liegt

derBekanntheitsgraddesElterngeldesbeiüber90Prozent,beiletztgenanntensogar

bei95Prozent.45

4.3EinstellungenzurLeistungshöhedesElterngeldesund zurEinschätzungderFamilienpolitik

DieHöhedesElterngeldesentsprichtin65ProzentderFälledenErwartungender

Eltern.DreiProzentwarenvonderHöheangenehmüberrascht.NursechsProzentder

ElternhabeneinendeutlichhöherenBetragerwartet,19Prozenteinenetwashöheren.

DasIfDurteilt:„EineverbreiteteEnttäuschungderElternüberdieHöhederbewilligten

BeträgeistindenDatenderUmfragealsonichtzuerkennen.“46

AufgrundderEinführungdesElterngeldesurteiltdierelativeMehrheitderBefragten,

dassheuteFamilienmitKindernbiszudreiJahrenvonstaatlicherSeitemehrgeholfen

wirdalsfrüher.DiestrifftnichtnuraufbisherKinderlosezu,dieeventuelldieRege-

lungendesfürbiseinschließlichDezember2006geboreneKindergeltendenErzie-

hungsgeldesnichtkennen,sondernauchaufElternmitjungenKindern,dieselbstdas

ErziehungsgeldgenutzthabenoderbeientsprechendhohemHaushaltseinkommen

keinenAnspruchdaraufhatten,undvondenenanzunehmenist,dassihnendieRege-

lungenzumErziehungsgeldbekanntsind.

45RWI(sieheFußnote6). 46IfD(sieheFußnote5),S.46.

Kapitel IV. BeidendirektvomElterngeldprofitierendenBefragtenhaben29Prozenteineguteund

31ProzentkeineguteMeinungvonderjetzigenPolitikfürFamilien,40Prozentsind Seite 2�

unentschieden.EinDrittelhältdiestaatlichenMittelbereitsfürausreichend.

Abbildung8verdeutlicht,dassgleichzeitigjedoch46ProzentderBefragtenderAnsicht

sind,dasssichdiefinanzielleFörderungvonFamiliengegenüberfrüherverbesserthat,

Inhalt nur13ProzentseheneineVerschlechterung.29Prozentmeinen,eshättesichnichtviel

geändertund12Prozentkonntensichnichtentscheiden.DiepositiveEinschätzungder zurück Entwicklungderletztenzwei,dreiJahrehängtengmitderBewertungdesElterngelds

zusammen. weiter

▼▼

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Quelle: IfD 2007

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Abbildung 8: Antworten auf die Frage: „Wird einer jungen Familie mit Kindern vom Staat heute finanziell mehr geholfen als noch vor zwei, drei Jahren oder weniger?”

Kapitel V. V. Seite 2� WirkungendesElterngeldes

▼▼

Inhalt

zurück

weiter ▼

5.1BedeutungdesElterngeldesfürdasEngagementvon Vätern

DierepräsentativenBefragungenweisendaraufhin,dassderinderElterngeldstatistik

ermittelteAnteilderVäter,dieElterngeldnutzenwerden,allerWahrscheinlichkeit

nachnocherheblichansteigenwird.BeidenEltern,diebereitsElterngeldbeziehen,

wollen34ProzentderVäterElterngeldnutzen.DieFrauenschätzendieszu24Prozent

vonihrenPartnern.DaPartnermonateauchnochzueinemspäterenZeitpunktbean-

tragtwerdenkönnen,istdavonauszugehen,dassdieBeteiligungvonVäterndeutlich

zunehmenwird.56ProzentderVätervonKindern,dievor2007geborenwurdenbzw.

60ProzentderkinderlosenMännerwürdenbeieinemweiteren/zukünftigenKindgerne

Elterngeldnutzenundimmerhinnoch35Prozentbzw.50ProzentderFrauenmachen

dieseAussageüberihrePartner,wieinAbbildung9dargestelltist.D.h.esexistierteine

erheblicheBereitschaftbzw.einWunschnachstärkererBeteiligungderVäter47beider

BetreuungdeseigenenKindes.48

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Abbildung 9: Einschätzung der Frauen über die Bereitschaft zur Inanspruchnahme des Elterngeldes durch die Partner

Quelle: RWI 2007

DieVorstellungenderElternmitEin-bisFünfjährigenKindernundderKinderlosen

deutenan,dasshierlängerfristigeinWandeleintretenkönnte,respektivederWunsch

dazubesteht.EinbeträchtlicherAnteilderMännerundFrauenwilldieBezugsdauervon

47Männerwerdenvermutlichmehrheitlich2MonatelangElterngeldbeziehen,doch43ProzentderVäter nutzendasElterngeldlängeralszweiMonate(vgl.Kap.6).

48RWI(sieheFußnote6).

Seite 2�

Kapitel V. ElterngeldannäherndgleichmäßigzwischensichunddemPartnerbzw.derPartnerin

aufteilen.BeidenElternmitjüngerenKindernwirddiesinfastjederdrittenFamiliemit

PartnermonatenalsWunschangegeben,beidenKinderlosensogarinungefährjeder

zweitenFamiliemitBeteiligungbeiderPartner.

Inhalt

FolgendeTabellezeichnetdieEntwicklungderbewilligtenAnträgeindenerstendrei

QuartalendesJahres2007nach(vgl.Kap.7).

zurück Tabelle 1: Entwicklung des Elterngeldbezuges in den ersten drei Quartalen des Jahres 2007

Bewilligte Anträge gesamt

Bewilligte Anträge von Vätern

Väter mit mehr als 2 Monaten Elterngeld

1. Quartal 2007 58.417 3.985(6,8Prozent) 50Prozent

2. Quartal 2007 199.715 17.058(8,5Prozent) 44Prozent

3. Quartal 2007 386.955 37.140(9,6Prozent) 43Prozent

weiter

Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a

5.2BedeutungdesElterngeldesfürKinderwünscheundfür Geburtenentwicklung

Danachbefragt,obdasElterngeldjungeMenschenbeiihrerEntscheidungfürKinder

beeinflusst,sehenvieleBefragtensolcheineWirkung,zumindestingewissemUmfang.

28ProzentallerElterngeldbeziehendensindderAuffassung,dassdasElterngelddieEnt-

scheidungfür(weitere)Kindererleichternkönnte.49Abbildung10zeigt,dasseinFünftel

(19Prozent)derbefragtenElternmiteinemKind,dasvor2007geborenist,antwortet,dass

dasElterngeldeinengroßenEinflusshat(beidenKinderlosen18Prozent).44Prozentmei-

nen,dassdasElterngeldzumindestetwasEinflusshat(48ProzentbeidenKinderlosen).

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Abbildung 10: Einfluss des Elterngeldes auf die Entscheidung für Kinder

Quelle: RWI 2007

49IfD(sieheFußnote5). 50RWI(sieheFußnote6).

50

K a pitel V. WennesumdenEinflussaufdieeigeneFamilienplanunggeht,fälltrepräsentativ

befragtderAnteilderElternmitKindern,diezwischen2001und2006,dieetwasoder Seite 2�

gareinengroßenEinflussausmachen,erheblichgeringeraus.Hierbeisprechensieben

ProzentdemElterngeldeinengroßenEinflusszuund18ProzentzumindestetwasEin-

fluss.BeidenkinderlosenBefragtenmachen11ProzentbeidereigenenFamilienpla-

nungeinengroßenEinflussausund29ProzentzumindestetwasEinfluss.

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DieErgebnisselassenvermuten,dassdieFamilienplanungunddieAusgestaltungder zu rü c k anschließendenFamilienphasevoneinemerheblichenTeilderBefragtenalsdurchdas

Elterngeldbeeinflussbarangesehenwird.InsoferngibteseinMeinungsklima,dassicher weiter prägt.EinekonkreteEntscheidungfürodergegenKinderwirdjedochnichtodernur

geringfügigdurchdasElterngeldbeeinflusst.

ZeitlichparallelistderdurchschnittlicheKinderwunschvon1,7beiMännernund2,0bei

Frauen(2001)inauffälligerzeitlicherParallelitätzurEntwicklungdesElterngeldes2006

deutlichaufdurchschnittlich2,2KinderbeiMännernund2,3beiFrauengestiegen.51

DasElterngeldhatinanderenLändernpositivdazubeigetragen,dassbeisteigender

FrauenerwerbsquotemehrKindergeborenwerden.AuchinDeutschlandsinddie

Geburtszahlen2007seit10JahrendasersteMalwiedersteigend.DieAnzahlpotenzieller

Mütter(15-45Jahre)istdabeialleinzwischen1996und2003um400.000gesunkenund

istweiterrückläufig.52

WieinAbbildung11zusehenist,sinddieGeburtenseit1998imVergleichzumVorjahr

niegestiegen,nurverschiedenstarkgesunken.In2007istdieAnzahlderGeburtenum

3.304höheralsimJahr2006.

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007b

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Abbildung 11: Differenzen der Geburtenzahlen zum jeweiligen Vorjahr von 1998 bis 2007

Anmerkung: Die Geburtszahlen können vom Statistischen Bundesamt immer erst drei Monate rückwirkend angegeben werden. Deshalb gibt es für 200� nur die Angaben bis September 200�. Um trotzdem eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren herzustellen, wurden dort auch nur die Monate Januar bis September betrachtet. Die Angaben für 200� sind vorläufig.

51Eurobarometer,ChildbearingPreferencesandFamilyIssuesinEurope.Wien2006. 52StatistischesBundesamt,StatistikzuGeburten.Wiesbaden2007.

Kapitel V. 5.3BedeutungdesElterngeldesfürdiewirtschaftliche Stabilität

Seite 2�

▼▼

VieleHaushalteerreichenmitdemElterngeld90bis100ProzentdesbisherigenHaus-

haltseinkommens,geradeauchdurchdenGeringverdienstzuschlag,wennmanzusätz-

lichdasKindergeld,möglicheSteuerklassenwechseloderdasWohngeldberücksichtigt.

Inhalt

JungeMütterundVäter,AlleinerziehendegenausowiePaare,scheinendiePhasenach zurück derGeburtauchselteneralsPhasegrößererEinschränkungenzuerleben:Nochim

Februar2007antwortetenbeieinerBefragungallerElterninnerhalbderBevölkerung weiter 32Prozent,dasssiesichnachderGeburtihreserstenKindesaufgrundeinesgeringeren

Einkommenssehreinschränkenmussten.BeideraktuellenUmfrageimJuni2007(IfD)

gebennurnoch22Prozentan,esseiengrößereEinschränkungennachderGeburtnot-

wendiggewesen.

5.3.1WirtschaftlicheStabilitätvonPaarhaushalten

DerAnteildesElterngeldesamHaushaltseinkommenbeträgtbeiPaarenimSchnitt

21,3Prozent.53MitdemElterngeld,demKindergeldundggf.denEinkommensverände-

rungendesPartnersdurcheineandereSteuerklasseerreichendieFamilienzwischen

80bis100ProzentihresvorherigenEinkommens(abhängigvondessenHöhe).Familien

mitkleinenEinkommenrealisierendabeihöhereAnteile.

WennmanTabelle2betrachtet,siehtman,wievieleinPaarhaushaltendieeigenewirt-

schaftlicheLagealsehergutodereherschlechtansieht.Immerhin81,1Prozentbewer-

tendiesezwischen„sehrgut“,„gut“und„esgeht“.Lediglich7,1Prozentsehenihrewirt-

schaftlicheLageals(eher)schlecht.

Tabelle 2: Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei Paarhaushalten

Eigene Einschätzung in Prozent

sehrgut 4,8

gut 39,8

esgeht 36,5

eherschlecht 5,2

schlecht 1,9

keineAngabe 11,8

gesamt 100,0

Quelle: IfD 2007

5.3.2WirtschaftlicheStabilitätvonAlleinerziehenden

DerAnteildesElterngeldesamHaushaltseinkommenbeträgtbeiAlleinerziehendenim

Durchschnitt37,1Prozent.DieStudievomIfDstelltheraus,dassdieAlleinerziehenden

vomElterngeldinbesondererWeiseprofitieren,dadasElterngelddeutlichmehralsein

DrittelihresHaushaltseinkommensausmacht.

53IfD(sieheFußnote5).

Kapitel V. AlleinerziehendemiteinerWarmmietevon350EuroundeinemNettoeinkommenvor

derGeburtvon1.385EurosindmitdemElterngeldnichtmehraufArbeitslosengeldII Seite 2�

angewiesen.

FolgendeTabelleschlüsseltauf,dassdieAlleinerziehendenihrefinanzielleSituation

etwasschlechtereinschätzenalsPaare.DieHälftebeurteiltdieeigeneLageals„sehr“

Inhalt gutbis„esgeht“.43,6ProzentsehenauchmitdemElterngeldihrewirtschaftlicheLage

als(eher)schlecht. zurück

Tabelle 3: Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei Alleinerziehenden

weiter

▼▼

Eigene Einschätzung in Prozent

sehrgut 0,6

gut 11,0

esgeht 40,8

eherschlecht 28,4

schlecht 15,2

keineAngabe 4,0

gesamt 100,0

Quelle: IfD 2007/Berechnungen Prognos AG

AllerdingsantwortensiebenProzentmehrAlleinerziehendealsElterninsgesamt,dass

sieehermehrGeldalsvorderGeburtdes(letzten)KindeszurVerfügunghaben(17,8vs.

10,9Prozent).FürAlleinerziehende,dieauseiner(Vollzeit-)Erwerbstätigkeitkommen,

addiertsichdasElterngeldi.d.R.mitKindergeldundKindesunterhaltggf.eigenem

UnterhaltzueinemauskömmlichenBetrag.FürsieistdieanschließendeVerfügbarkeit

einerbedarfsgerechtenInfrastrukturzurBetreuungderKinderBedingung,einexis-

tenzsicherndesEinkommensniveauauchauflängereSichtzurealisieren.

5.3.3BedeutungdesElterngeldesfürMehrkindfamilien

Vergleichsweisegeringe,wenngleichmehrheitliche,ZustimmungerfährtdasEltern-

geldvonjungenEltern,diedreiodermehrKinderhaben.UnterihnenhaltensichBefür-

wortermit44ProzentundGegnermit42ProzentfastdieWaage.DieseGruppeschätzt

ihrefinanzielleSituationinsgesamtamseltenstenalsbefriedigendeinundwünschtsich

amhäufigstenweitere(finanzielle)Hilfen.FamilienmitmehralszweiKindernbedürfen

deshalbspezifischerunterstützenderLeistungen.

InFamilienmitdreiundmehrKindernistderAnteilderer,dienurrelativwenig

Elterngelderhalten,überproportionalhoch.Diesistdaraufzurückzuführen,dassdie

MüttervorderGeburtdesletztenKindesseltenerberufstätigseinkonnten.Dieaktive

ErwerbsbeteiligungvonMütternvariiertdeutlichmitderKinderzahl:jemehrKinderzu

betreuensind,umsoseltenersindMütteraktiverwerbstätig.MütterindenneuenLän-

dernundBerlin-OstmitdreiundmehrKindernsindmit29Prozentmehralsdoppeltso

häufiginVollzeiterwerbstätigalsMütterimfrüherenBundesgebietmit12Prozent.54

54StatistischesBundesamt,ImBlickpunkt–FraueninDeutschland2006.Wiesbaden2006.

Kapitel V. FragtmanallerdingsdieElternmiteinemabdem1.1.2007geborenenKind,obSiealles

inallemeherwenigerGeldzurVerfügunghabenalsvorher,odergenausoviel,oder Seite �0

ehermehr,zeigtsichbeidenFamilienmitdreiundmehrKinderneinevergleichbareEin-

schätzungwiebeiFamilienmiteinemKindoderzweiKindern.15,6ProzentderMehr-

kindfamilienfinden,dasssieübermehrGeldalsvorderGeburtdesletztenKindesverfü-

gen.BeiFamilienmitzweiKindernsind13,1ProzentdieserMeinungund8,7Prozentder

Inhalt ElternmiteinemKind.ImDurchschnittbehaupten10ProzentallerBefragten,dasssie

jetztehermehrGeldhaben.55

zurück

DieEinschätzungderwirtschaftlichenLageistschlechteralsdievonPaarhaushalten weiter insgesamt(vgl.Tab.2und6).69,1bewertenihrefinanzielleAusstattungmit„sehrgut“

bis„esgeht“.Allerdingsschätzenweitausweniger(16,1Prozent)ihreSituationals(eher)

schlechteinalsdiesbeidenAlleinerziehendenderFallist.

Tabelle 6: Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei Mehrkindfamilien

▼▼

Eigene Einschätzung in Prozent

sehrgut 2,9

gut 25,9

esgeht 40,3

eherschlecht 12,3

schlecht 3,8

keineAngabe 14,7

gesamt 100,0

Quelle: IfD 2007

5.4MüttererwerbstätigkeitvorundnachElterngeldbezug

VondenineinerrepräsentativenUntersuchung56befragtenMütternwarenvorder

Elternzeit45ProzentinVollzeit,24ProzentinTeilzeitund9Prozentstundenweise

erwerbstätig;22ProzentderMütterwarennichtberufstätig.56ProzentderMütter

habenbereitsweitereKinder.

VondenMütterninPaarhaushalten,diezuvorabhängigbeschäftigtwaren,übten

24ProzentderBefragteneineErwerbstätigkeitstundenweiseund11ProzentinTeilzeit

parallelzurElternzeitausoderhattendiesvor.KnappzweiDrittelderMütterplanten

keineErwerbstätigkeitnebenderElternzeitoderwarennochunentschlossen.Beiden

AlleinerziehendenliegtdieErwerbstätigkeitwährendderElternzeitetwashöher:

27ProzentderMütterübtenstundenweiseeineErwerbstätigkeitausund6Prozent

arbeiteteninTeilzeitoderplantendies.

NachderBeendigungderElternzeitplanten22ProzentderMütterinPaarhaushalten,

wiedereineVollzeiterwerbstätigkeitaufzunehmenund62ProzentwollteninTeilzeit

arbeiten.Nichterwerbstätigseinwolltenlediglich9ProzentderMütternachderEltern-

zeit.VondenalleinerziehendenMütternwolltennachderElternzeit34ProzentinVoll-

zeitund55ProzentinTeilzeitarbeiten.

55IfD(sieheFußnote5) 56Allensbach(sieheFußnote5).

Kapitel V. 5.5BedeutungdesElterngeldesfürdieElternzeitdauer

Seite �1 DiemeistenFamiliensindheutelangfristigaufzweiEinkommenangewiesen,undBeruf

undeinLebenmitKindernsindBestandteilederLebensplanungdermeistenjungen

FrauenundMänner.TatsächlichkehrenaberdiemeistenFrauenbishererstindenBeruf

zurück,wenndieKinderältersind.

Inhalt

zurück DieNeuregelungdesElterngeldeswirdvermutlicherheblicheAuswirkungenaufdie

NutzungderElternzeithaben.InsbesonderebeiMännernistmiteinemAnstiegderNut-

weiter ▼ zungzurechnen.EsgibtersteAnzeichen,dassFrauen,derenPartnersichanderKinder-

betreuungbeteiligenwollenunddieplanen,dassbeideElternteileElterngeldnutzen,

kürzereElternzeitenanstrebenundsomitfrüherwiederindenBerufeinsteigen.

VergleichsweisegeringesechsProzentderMütterwollenfürwenigeralseinJahrin

Elternzeitgehen.33ProzentderMütterplaneneineElternzeitzwischeneinembisunter

zweiJahren,21ProzentvonzweibisunterdreiJahren.34Prozentwollendenmaximalen

ZeitraumvondreiJahrennutzen.57

VergleichtmanwieinAbbildung12diePlanungenvondenjenigenEltern,dieimLaufe

desJahres2007einKindzurWeltgebrachthaben,mitdenrealisiertenElternzeitender

MüttermitErziehungsgeldbezug,isteinedeutlicheVerkürzungderDauerauszuma-

chen.WährenddieDauerderElternzeitbeijederzweitenMuttermitErziehungsgeld

volledreiJahrebetrug,plantdiesbeidenElterngeldbezieherinnennurnocheinDrittel

derMütter,dieinElternzeitgehenwollen.DemgegenüberkönntesichderAnteilder

einjährigenElternzeitenvon14Prozentauf29Prozentverdoppeln.58

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Abbildung 12: Anteil der Mütter, die ein bzw. drei Jahre Elternzeit nehmen

Quelle: RWI 2007

EsgibtersteAnzeichendafür,dassimzweitenunddrittenJahrnachderGeburtdesKin-

desderAnteilderFrauen,dieeineBerufstätigkeitaufnehmen,steigenkönnte.60Prozent

allerMüttermöchteimzweitenoderdrittenJahrnachderGeburtwieder(teilzeit-)arbei-

57IfD(sieheFußnote5). 58RWI(sieheFußnote6).

Kapitel V. ten,nur44ProzentsindheuteindiesemZeitraumerwerbstätig.VondenMüttern,die

einelängereElternzeitvonzweioderdreiJahrenplanen,möchten44Prozent(gegen-Seite �2

über27ProzentbeieinerElternzeitvonbiszuzweiJahren)innerhalbderElternzeitvon

IhremAnspruchaufTeilzeitarbeitGebrauchmachen.59

WährendvondenVäternnachderElternzeit22ProzentTeilzeitarbeitenwollen60,wol-

Inhalt len77ProzentderMütternachderRückkehrausderElternzeitnichtmitvollerStunden-

zahlerwerbstätigwerden.50ProzentdervorderGeburtihresjüngstenKindesnicht zurück erwerbstätigenMütterwollennachderElternzeiteineArbeitaufnehmen,überwiegend

ebenfallsinTeilzeit-Beschäftigung.VergleichtmandieseWünschemitdentatsäch-weiter lichenArbeitsverhältnissenderMüttervon3bis6-JährigenimJahr2006,bleibtder

AnteilderTeilzeitrealisierungendeutlichhinterdenWünschenderMütterzurück.

5.6BedeutungfürdieGleichstellungderGeschlechter

FürdieFrauen,dieauseinerErwerbstätigkeitindenElterngeldbezugkommen,erwei-

ternsichdieChancenaufeineselbstständigeLebensführung.DerSiebteFamilienbe-

richtundandereStudienzeigen,dassjungeFrauenbeideswollen:FamilieundErwerbs-

tätigkeit.FürFrauenimAltervon29Jahren,demdurchschnittlichenAlterbeider

erstenGeburt,liegtdieQuoteaktiverErwerbstätigkeitbeiüber85Prozent.62Prozent

derFrauenmiteinemKindunterdreiJahrenmöchtensowohlfürihreKinderdasein

alsaucheinerErwerbstätigkeitnachgehen.BeidenFrauenmitHochschulreifesindes

sogar73Prozent.DasHaupternährer-/Familienmutter-ModellentsprichtnurdenWün-

schenvon15ProzentderFrauenundneunProzentderFrauenmitHochschulreife.61

DasElterngeldfördertdieKontinuitätimBerufauchalsArmutsvorbeugung,vorallem

gegendieAltersarmutvonFrauen,gegendieArmutvonFrauenundMännernnach

TrennungundScheidung.EshilftvorallemFrauen,ihreRentezuerwirtschaften,was

auchvordemHintergrundveränderterRegelungenzurEinschränkungderHinterblie-

benenrenteunddernachehelichenUnterhaltsansprüchewichtigergewordenist.

„VonallenExpertinnenundExpertenwirdbetont,dasseineinkommensbezogenes

ElterngeldunterdemGesichtspunktderGeschlechterpartizipationalssehrpositivzu

bewertenist.VordemHintergrundder„GenderWageGap“,d.h.demempirischen

Befund,dassMännerimDurchschnitteinhöheresEinkommenbeziehenalsFrauen,

wird–sodieMeinungvielerExperten–eineinkommensabhängigesElterngeldauch

dazubeitragen,dasssichmehrMänneranderBetreuungs-undErziehungsarbeitbetei-

ligenundmehrMännerElternzeitinAnspruchnehmen.“62

▼▼

59IfD(sieheFußnote5). 6078ProzentderVäterwollennachdemElterngeldbezuginVollzeittätigsein,VäterohneElterngeldbezug

arbeitenzu94ProzentinVollzeit-Arbeitsverhältnissen. 61DeutscherBundestag(sieheFußnote16). 62DIW(sieheFußnote20).

Kapitel VI. VI. Seite �� ErgebnissederElterngeldstatistikdes

StatistischenBundesamtesvonJanuarbis September2007

▼▼

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Bewilligungsquote

394.018ElterngeldanträgewurdenbisEndeSeptember2007bearbeitet,davonwurden

386.955Anträgebewilligt.Somitwerden1,8ProzentderElterngeldanträgeabgelehnt.

BeidenFrauenbeträgtderAnteil0,9ProzentanabgelehntenAnträgen,beiMännern

werden9,4ProzentderAnträgenichtbewilligt.63

Familienstand

72,9ProzentderElterngeldempfängerinnenund-empfängersindverheiratetund

24,6Prozentsindledig.DerRestistgeschieden,verwitwetoderineingetragenerLeben-

spartnerschaft(ebd.).

Väterbeteiligung

InsgesamtgibtesseitEinführungdesElterngeldeseineVerdreifachungdesAnteiles

derVäterandenElterngeldbeziehenden,wieinAbbildung13zuerkennenist.BisEnde

des3.Quartals2007isteinAnteilvonknapp10ProzentanmännlichenElterngeldbezie-

hendengemeldetworden(ebd.).DerTrendlässteineweitereZunahmeauf24Prozent

erwarten(vgl.Kap.5.1.).

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a

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Abbildung 13: Anteil an männlichen Elterngeldbeziehenden

63StatistischesBundesamt,StatistikzumElterngeld.BewilligteAnträgeindenerstendreiQuartalen2007. Wiesbaden2007.

Kapitel VI. BereitsinfünfBundesländernisteinezweistelligeBeteiligungbiszu12Prozentzuver-

zeichnen(vgl.Abb.14). Seite ��

▼▼

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zurück

weiter ▼

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)

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Abbildung 14: Anteil an männlichen Elterngeldbeziehern nach Bundesland

Partneranträge

In6,7ProzentderFällenehmensowohlPartnerinalsauchPartnerdasElterngeldin

Anspruch.WennmansichdieZahlendesRWIfürJanuar2007anschaut,isteinwei-

tererAnstieg(zumindestauf7,4Prozent)zuerwarten.In3,1Prozentistausschließlich

derVaterElterngeldbezieher,zu89,5ProzentausschließlichdieMutter.80,3Prozent

schöpfendiemaximaleBezugsdauervon14Monatenaus,weitere6,1Prozentnehmen

gemeinsam13Monate.InFamilienmitPartneranträgenbeantragenMütterimSchnitt

zweiMonatekürzerElterngeldalsdiejenigen,beidenenderPartnernichtebenfalls

Elterngeldbezieht.

IstdieMutteralleinigeElterngeldbezieherin,nimmtsiedurchschnittlich11,7Monate

ElterngeldinAnspruch(in89,4ProzentderFällevollezwölfbzw.dreizehnMonate).Ist

derVateralleinigerElterngeldbezieher,beanspruchterdiesesfürdurchschnittlich

8,8Monate.57,1ProzentdieserVäterbeanspruchendievolleElternzeit,immerhinein

Viertel(24,7Prozent)jedochlediglicheinoderzweiMonate.64

Altersverteilung

WieinAbbildung15beiderVerteilungderAltersgruppenzusehen,sind46,9Prozentder

Berechtigtenunter30Jahrealt.DieFrauensindzu49,5Prozentunter30.Rund60Prozent

sindzwischen25und35Jahrealt.BeidenMännernzeigtsichdasBildanders,nur20,4Pro-

zentsindunter30Jahren.Rund60Prozentsindhierdie30-bis40-Jährigen.65

64RWI(sieheFußnote6). 65StatistischesBundesamt(sieheFußnote61).

Kapitel VI.

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)

Abbildung 15: Altersgruppen gesamt und nach Geschlecht

▼▼

AnzahlderKinder

InsgesamthabendieElterngeldempfängerinnenund-empfängerzu

I 56,1ProzenteinKind,

I 30,5ProzentzweiKinder,

I 9,9ProzentdreiKinderund

I 3,5ProzentvierundmehrKinder

dasElterngeldkindistdabeieingerechnet.

Verlängerungsoption

9,3ProzentderFrauenund2,5ProzentderMännerwollendieVerlängerungsoption66

inAnspruchnehmen.Insgesamtsindes8,6ProzentderEltern.BeieinerBezugsdauer

vonmehralssechsMonatenwirddieVerlängerungsoptionbesondershäufiggenutzt.

Sowohljene,diedenMindestbetragalsjene,diedenHöchstbetragbekommen,wollen

dieVerlängerungsoptionnichtnutzen.DiemitMindestbetragwohlnicht,weilsieauf

diegesamteSummeangewiesensind;diemitdemHöchstbetragnichtwieüberhaupt

FrauenmiteinerLeistungvonüber1000Euro,vermutlichweildieserelativschnellwie-

derindenBerufeinsteigenwollen.67

Bezugsdauer

FolgendeAbbildungzeigt:dieBezugsdaueristbeiMännernüberwiegendaufzwei

Monateausgerichtet(57,5Prozent).EinweitererhoherProzentteilumfasstdieVäter,die

12MonateElterngeldbeziehenwollen(20,0Prozent).DieFrauenbleibenzu86,3Prozent

für12MonatezuHause.Weitere3,5Prozentwählen11Monateund2,9Prozent10Monate

Auszeit.

66MütterundVäterkönnensichbeigleichemGesamtbudgetdieihnenzustehendenMonatsbeträgeauchin jeweilszweihalbenMonatsbeträgenauszahlenlassen,sodasssichderAuszahlungszeitraumverdoppelt (§6BEEG).

67RWI(sieheFußnote6).

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)

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Abbildung 16: Dauer des Elterngeldbezuges gesamt und nach Geschlecht Kap te VI.

HöhedesElterngeldes

DerAnteilanPersonen,diedenMindestbetragvon300Euroerhalten,sinkt.Imersten

QuartaldesJahres2007warenesnoch41,1Prozent,imzweitenQuartal35,1Prozentund

imdrittenQuartalnurnoch32,7ProzentMindestelterngeldbeziehende68.ImGegen-

zugsteigendieAnteileanElterngeldbeziehendenfürallehöherenBeträgeab500Euro.

SomitsteigtdieHöhedesElterngeldes.ImmermehrElternbekommendieLeistungals

ErsatzfüreinwegfallendesEinkommen.

Insgesamterhalten32,7ProzentderEltern300Euro,einViertelderElterngeldbezie-

herinnenund-bezieher(24,7Prozent)bekommenmehrals300bisunter500Euro,

16,2Prozent500bisunter750Euro,mehralsjederzehnteElternteil(11,1Prozent)

erhält750bisunter1.000Euro.Anspruchsberechtigtfür1.000bisunter1.250Euro

ElterngeldsindübersechsProzentderEltern,für1.250bisunter1.500Eurosindes

3,3Prozent,2,7ProzenthabeneinenLeistungsbezugvon1.500bisunter1.800Euro,

sowie2,8Prozentmit1.800Eurobzw.über1.800Euro(vgl.Abb.17).

EinElterngeldvonüber1.800EuroistindeneherseltenenFällendenkbar,indenensich

dasalsAusgleichwegfallendenErwerbseinkommensmaximalmöglicheElterngeldum

denMehrlingszuschlagoderdenGeschwisterbonuserhöht.

68DasliegtauchandemanfänglichüberproportionalhoherAnteilanMindestelterngeldbezieherinnenund -beziehern,dadieseAnträgeaufgrundnichteinzureichenderEinkommensnachweiseeherundleichter beantragtsowiebearbeitet.

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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)

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Abbildung 17: Verteilung des Elterngeldes nach Höhe

Anmerkung: *Bei den �00 Euro-Elterngeldbeziehenden handelt es sich nicht ausschließlich um Erwerbslose, sondern auch um Hausfrauen/-männer, Studierende und Geringverdienende.

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Leistungsberechnung

WährendwenigeralsdieHälftederElterndenMindestbetragbekommen,bekommen

30,2ProzentdenMindestbetragselbst,dieanderenerhaltenzusätzlichdenGeschwister-

bonusbzw./unddenMehrlingszuschlag.DerGeschwisterbonuswirdzu73,3Prozentvon

Elternbezogen,diebeimElterngelddenMindestbetragerhaltenundzu26,7Prozentvon

ElternmiteinemeinkommensbezogenenElterngeld.BeiMännernistderAnteilanein-

kommensbezogenemElterngeldmit73,3ProzentdeutlichhöheralsbeidenFrauenmit

49,9Prozent.

BetrachtetmannurdaseinkommensbezogeneElterngeld,ergibtsichdieseszu57,1Pro-

zentausdemErsatzvonErwerbseinkommeninHöhevon67Prozentundin42,9Prozent

derFällegreiftderGeringverdienstzuschlagfürEinkommenvonwenigerals1.000Euro,

beidemdieErsatzrateaufbiszu100Prozentbzw.aufdenMindestbetragangehoben

wird.DerGeringverdienstzuschlaggreiftbei47,9ProzentderFrauenundbei19,1Pro-

zentderMänner(ebd).

Kapitel VII. VII. Seite �� DasElterngeldiminternationalen

insbesondereeuropäischenVergleich

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DeutschlandsetztiminternationalenVergleichbeidenElterngeldregelungenimHin-

blickaufReichweite,Dauer,HöheundFlexibilitätinteressanteAkzente.

InDeutschlandhabenalleElternAnspruchaufElterngeld(z.B.inNorwegennur75Pro-

zentallerMütter,60ProzentallerVäter;z.B.inKanadakeinElterngeldfürArbeitslose,

Studentinnen/StudentenundSelbstständige).Esgibt67ProzentLohnfortzahlungfür

max.14Monate/61Wochen(z.B.inDänemarkwegenniedrigererHöchstgrenzedurch-

schnittlich66Prozentfürmax.32Wochen).DasElterngeldkannvondenElterngleichzei-

tiginAnspruchgenommenwerden(z.B.nichtsoinFinnland).DasElterngeldwirdnicht

versteuert(inallenskandinavischenLändernAbzugvonSteuernundSozialabgaben).

DiefolgendeTabelleformuliertpräzisedieElterngeldregelungeninDeutschland,Däne-

mark,Schweden,Finnland,NorwegenundKanadanachReichweite,Dauer,Höhedes

ElterngeldesundzusätzlichenRegelungen.

Tabelle 7: Elterngeldregelungen in Deutschland und im internationalen Vergleich

▼▼

Reichweite Dauer Höhe Flexibilität Zusätzliche Regelungen

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land

Rechtsanspruchauf Elterngeldbeidauer-hafterAufenthaltsge-nehmigung, nichtdavonabhängig obvorderGeburt gearbeitetwurde

14Monate davon2reservierte Partnermonate

Mutterschutz: 6Wochenvorund 8nachGeburt,das Mutterschaftsgeld wirdzusammenmit demArbeitgeber-zuschussaufdas Elterngeldangerech-net.

DaseinerPersonins-gesamtzustehende Elterngeldkannbei gleichemGesamtbe-tragaufdiedoppelte AnzahlvonMonaten gedehntwerden

67Prozentdesnach derGeburtwegfal-lendenNettoerwerbs-einkommensder letzten12Monate(bei bereinigtemNetto-erwerbseinkommen unter1.000Euro/Monat ErhöhungdesProzent-satzesum0,1Prozent-punktefürje2Euro,um diedasmaßgebliche EinkommendenBetrag von1.000Eurounter-scheidet) Höchstgrenzebei 1.800EuroimMonat Mindestbetragvon 300EuroimMonat (Jahresdurchschnitts-verdienst:42.382Euro brutto/32.247Euro netto)

bisaufdiezweiPart-nermonatebeliebig zwischendenEltern aufteilbar,gleichzei-tigeNutzung möglich

Elterngeldistnicht steuer-undsozial-versicherungspflichtig.

Geschwisterbonus (mind.75Eurobzw. 10ProzentdesEltern-geldeszusätzlich) Mehrlingszuschlagvon 300Eurofürjedeswei-tereKind

Kapitel VII.

Seite ��

Reichweite Dauer Höhe Flexibilität Zusätzliche Regelungen

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Rechtsanspruchauf Elterngeldbeidauer-hafterAufenthaltsge-nehmigung

7,5Monate

zusätzliche Vater-tage: 10Werktagemit 100ProzentLohnfort-zahlunginnerhalbvon 14TagennachGeburt desKindes

Mutterschutz: 4Monate,davon 4Wochenvorund 14Wochennach Geburt

100ProzentLohn-fortzahlungmiteinem Höchstsatzvonca. 1.832EuroimMonat, wegengeringenHöchst-satzesdurchschnittlich 66ProzentLohnfortzah-lung (Jahresdurchschnitts-verdienst:48.307Euro brutto/33.511Euronetto)

beliebigzwischenden Elternteilenaufteilbar, gleichzeitigeNutzung möglich

Elterngeldiststeu-er-undsozialversiche-rungspflichtig

Schw

eden

Voraussetzung, dassvorderGeburt mindestens240Tage versicherungspflichtig gearbeitetwurde

16Monate

zusätzliche Vater-tage:10Werktage mit80Prozent Lohnfortzahlung

Schwangerschafts-schutz:frühestens 2Monatevorder Geburt,beiBerufs-unfähigkeitaufgrund derSchwangerschaft fürmax.1,5Monate (50Tage)

13Monate80Prozent Lohnfortzahlung (MaximalbetragBrut-toeinkommenvonca. 3.625EuroimMonat/ 43.500EuroimJahr) und3Monatemiteinem Pauschalsatzvonca. 20Euro,Arbeitslose, Studierendesowie Geringverdienende erhaltenPauschalbetrag durchgängig (Jahresdurchschnitts-verdienst:35.084Euro brutto/30.767Euro netto)

Aufteilunginbis zudreiSegmenten proKalenderjahr, gleichzeitigeNutzung möglich, jeweils60Tageaus-schließlichfürein Elternteilreserviert, nichtübertragbar

Elterngeldiststeuer- undsozialversiche-rungspflichtig

Finn

land

Rechtsanspruch aufElterngeldbei Aufenthaltsgeneh-migungundmin-destens180Tage Krankenversicherung vorGeburtstermin, keineArbeitslosen-unterstützungwäh-renddesElterngeldes

6Monate(Beginn nachMutterschutz)

zusätzliche Vater-tage:3Wochen (18Werktage)mit 75ProzentLohnfort-zahlung,ggf.1–12 weitereWerktageals „Bonuswochen“für denVater

Mutterschutz: Anspruchaufinsge-samt4Monate (17,5Wochen)

Währenddesersten Monats75Prozentdes Jahreseinkommens, weitere32,5Prozentbei einemMonatsbruttoein-kommenvonüber 3.768Euro(45.221 EuroimJahr).Danach 70Prozentdes Bruttoeinkommens, weitere40Prozent beieinemMonats-bruttoeinkommen zwischen2.450Euro und3.768Euro (29.392EuroimJahr). Weitere25Prozentdes Bruttoeinkommens beiEinkommenüber diesemBetragMindest-pauschalevonetwa 15,20Euro/Tagfür ElternohneEinkom-menbzw.unterder Mindestgrenzevon unter6.513Eurojähr-lich(oderbeiweiterem Vollzeiterwerboder Studienfinanzierung oderWehr-bzw.Zivil-dienst)Berechnungauf Grundlagedesletzten vorliegendenSteuerbe-scheids(Bruttojahresein-kommen)(Jahresdurch-schnittsverdienst: 34.081Eurobrutto/ 29.979Euronetto)

jeweilsbiszuzwei zeitlicheAbschnitte untereinanderauf-teilbar,abernicht gleichzeitigeNutzung (außerbeiMehr-lingsgeburten)

Elterngeldiststeuer-und sozialversicherungs-pflichtig. BeiMehrlingsgeburten VerlängerungdesZeit-raumsum2Monatepro Kind; Erwerbstätigkeitam Sonntagbleibtohne Auswirkungenaufdie Elterngeldzahlungen

▼▼

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Kapitel VII.

Seite �0

Reichweite Dauer Höhe Flexibilität Zusätzliche Regelungen

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75Prozentaller Mütter,60Prozent allerVätermitgesetz-lichemElterngeldan-spruch Elternmüssenjeweils 6von10Monatenvor derGeburteinkom-menssteuerpflichtiges Einkommennach-weisen

10Monatebzw. 12,5Monate, 1,5Monate(6Wochen) davonfürVäter,die ansonstenwegfallen

zusätzliche Vater-tage: 10Werktagemit 80ProzentdesBrutto-einkommens

Mutterschutz: Anspruchauf 2Monate,davon 3Wochenvorund 6Wochennachder GeburtimRahmen desElterngeldes

100Prozent(10Mona-te)bzw.80Prozent (12,5Monate)Lohn-fortzahlungdesBrut-toeinkommensder letztenvierWochen vorGeburtbeieinem maximalenMonats-bruttoeinkommenvon ca.3.793Euro (ca.45.524EuroimJahr)

Frauenmiteinem Einkommenunterder HälftedesMindest-einkommens(ca.3.740 EuroimJahr)oderohne Erwerbstätigkeiterhal-teneinenPauschalbe-tragvon4.198Eurofür dasersteLebensjahrdes Kindes; starkeAbhängigkeitder Elterngeldhöhefürden VaterandieErwerbstä-tigkeitderMutter.Liegt derErwerbsumfangder Mutterbeiwenigerals 75Prozent,erhältder Vaternureinentspre-chendreduziertes ElterngeldseinesBrut-tolohns(giltnichtbei Vaterschaftsgeld). (Jahresdurchschnitts-verdienst:47.221Euro brutto/39.876Euro netto)

gleichzeitigeNutzung nichtmöglich

Elterngeldiststeuer-und sozialversicherungs-pflichtig 5–7Wochenzusätzlich beiMehrlingsgeburt

Kan

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Voraussetzung 600Stundensozialver-sicherungspflich-tigeBeschäftigung inden12Monate vorInanspruch-nahme,920Stunden Berufsanfängerinnen undWiederein-steigerinnen,kein ElterngeldfürArbeits-lose,Studierendeund Selbstständige

8Monate

Mutterschutz: Anspruchaufinsge-samt4Monate,frei wählbar,(EineMutter kannihrKindeinJahr langzuhausebetreu-en.Väterkönnen fürsichnureine insgesamt8,5Monate Elternzeitbeanspru-chen,vondenen 8Monatebezahlt werden.)

55ProzentLohnfort-zahlungmiteinem Höchstsatzvon 1.200Euromonatlich Zusätzlichzum Mutterschafts-und Elterngeldgibtesfür Einkommensschwa-cheFamilienFami-lienzuschlag(80Prozent statt55Prozentdes durchschnittlichen Gehaltesderletz-ten12Monatebei einemHaushaltsein-kommenvonunter 1.539EuroimMonat (Jahresdurchschnitts-verdienst:53,252Euro brutto/44.014Euro netto)

beliebigzwischen denElternaufteilbar, gleichzeitigeNutzung nichtmöglich

Elterngeldiststeuer-pflichtig, keinfinanziel-lerZuschlagfür Geschwisterkinderoder Mehrlingsgeburten Imföderalen Regierungssystem tragendieProvinzen undTerritoriendie Verantwortungfür jeweiligeFamilienpolitik undverfolgenz.T. sehrunterschiedliche Zielsetzungen.

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Quelle: Rambøll Managementt 200769

69RambøllManagement,DasGesetzzumElterngeldundzurElternzeitiminternationalen,insbesondere europäischenVergleich.StudieimAuftragdesBMFSFJ,Berlin2007,unveröffentlichterZwischenbericht.

Kapitel VII. 7.1MüttererwerbstätigkeitinDeutschlandimVergleich mitskandinavischenLändern

Seite �1

▼▼

WennmandieErwerbstätigkeitvonMütterninDeutschlandimKontextmitanderen

Staatenbetrachtet,zeigtsichderzeitbeiFrauenmitKindernnocheinerelativgeringe

BeteiligungamErwerbsleben.DeutlichhöhereErwerbsquotenvonMütternmitjeweils

Inhalt über75ProzentweisenSchweden,Dänemark,FinnlandundNorwegenauf.

zurück Deutschland

weiter ImJahr2005gabesinDeutschland7,3MillionenMütterimerwerbsfähigenAltervon

15bis64Jahren,diemitmindestenseinemleiblichenKindodereinemStief-,Pflege-

oderAdoptivkindunter15JahrenineinemgemeinsamenHaushaltlebten.93Prozent

dieserMütterwaren25bis49Jahrealt.70

57Prozentder7,3MillionenMüttermitKindernunter15Jahrenwarenaktiverwerbstä-

tig,dasheißtnichtvorübergehendbeurlaubt(Stand2005).DieErwerbsbeteiligungim

früherenBundesgebiet(ohneBerlin)undindenneuenLändern(einschließlichBerlin)

weichtallerdingsdeutlichvoneinanderab.2005waren56Prozentderwestdeutschen

und61ProzentderostdeutschenMüttererwerbstätig.ImJahr2006waren60Prozent

derMüttermitKindernunter15Jahrenaktiverwerbstätig.

WiezuerwartensteigtdieErwerbsbeteiligungderFrauenmitdemAlterderKinder

an,inOstdeutschlandwiederuminstärkeremMaßealsinWestdeutschland.Sowarim

Jahr2005einDrittelderMüttermitjüngstemKindimKrippenaltervonunterdreiJah-

renberufstätig.MüttermitKindernunterdreiJahrenwarenimJahr2005indenalten

Bundesländernzu31Prozenterwerbstätig,indenneuenBundesländernzu41Prozent.

ErreichtedasjüngsteKinddasKleinkindaltervondreibisfünfJahrengingüberdieHälf-

tederMütter(56Prozent)einerErwerbstätigkeitnach.DiehöchsteErwerbsquotevon

71ProzenterreichtenMüttermit10-bis14-jährigenKindern.Müttermitminderjährigen

Kindern(0-17Jahre)waren2005insgesamtzu60Prozentaktiverwerbstätig.

Schweden

EinkommensabhängigeLeistungenfürEltern,verbundenmiteinerlangenEltern-

zeit,werdenoftalsErklärungfürSchwedensrelativhoheGeburtenrateundFrauen-

erwerbsquoteangesehen.Inden1960erJahrenbetrugdieFrauenerwerbsquote

lediglich50Prozent,stiegjedochAnfangder90eraufüber80Prozent.1993wardie

ErwerbsquotevonMännernundFrauensogargleichhoch,jedochfieldieFrauener-

werbsquoteimZugederskandinavischenWirtschaftskriseMitteder90erJahrestärker

alsdiederMännerundbewegtesichindenletztenJahrenumdie75Prozent.44Prozent

derMüttermitKindernunterdreiJahrensindVollzeitberufstätigund36,2Prozentin

Teilzeit.71

70StatistischesBundesamt,LebenundArbeiteninDeutschland.Sonderheft2:VereinbarkeitvonFamilieund Beruf.ErgebnissedesMikrozensus2005.Wiesbaden2006.

71RambøllManagement(sieheFußnote69).

Kapitel VII. Dänemark

Seite �2 DerAnteilderimArbeitsmarktintegriertenFraueninDänemarkistseit1940kontinuier-

lichgestiegen,wobeiinden1960erund1970erJahreneinbesondersschnellerAnstieg

zuverzeichnenwar.Inden1990erJahrenistderAnteilderimArbeitsmarktintegrierten

Frauenumdie70Prozentstagniertundliegtgegenwärtigbei76,1Prozent.

Inhalt

Finnland zurück

DieErwerbstätigkeitvonMütternmiteinbiszweiKindernliegtimDurchschnittbei weiter 75Prozent.DieErwerbsquotevonFrauenmitKindernuntersiebenJahrenumfasst

65Prozent.WährenddieFrauenerwerbsquoteinsgesamtzurückgegangenist,istgleich-

zeitigzubeobachten,dasssichdieRückkehrvonFrauenindenBerufnachderGeburt

einesKindesbeschleunigthat.DerWiedereinstiegderMütterwirdinsbesonderevom

Bildungshintergrundbeeinflusst.

Norwegen

Endeder70erJahrehatdieErwerbsbeteiligungvonMütternmitKindernimAltervon

einbiszweiJahreninNorwegendeutlichzugenommen,von30ProzentimJahr1972auf

46ProzentimJahr1980.DerAnteilvonerwerbstätigenMütternmitkleinenKindernist

mitdemElterngeldkontinuierlichgestiegenundlagimJahr2001bei77Prozent.

7.2BeteiligungderVäteranderElternzeitiminternatio-nalenVergleich

Schweden

Etwa20ProzentderElternzeittagewerdenmittlerweilevondenVäterngenutzt–bis

1986wareneslediglichzweiProzent.Lediglich20ProzentderschwedischenMänner

nehmenkeineElternzeitinAnspruch.InderPraxishatsichgezeigt,dassspeziellGut-

undSpitzenverdienerGebrauchvondenbeiden„Vätermonaten“machen.

Dänemark

ImJahr2004betrugdervondenVäterninAnspruchgenommeneAnteildergesam-

tenElternzeitinDänemark4,7Prozent.EinegroßeRollespielenhierbeiökonomische

Faktoren.60ProzentderVäterwürdenbeiInanspruchnahmederElternzeiterhebliche

finanzielleEinbußenverbuchen.20ProzentderElternhabendieMöglichkeiteiner

InanspruchnahmedesVatersgarnichtinErwägunggezogen.

Finnland

1978führteFinnlandmitalserstesLandderWeltVatertageundVaterschaftsgeldein.

Seit1992habenVäterAnspruchaufmax.vierWochenununterbrocheneVaterschafts-

zeit,diesewirdmit75ProzentdesursprünglichenGehaltsvergütet.Vaterschafts-

geldnehmen70ProzentderVäterinAnspruch.LediglichzweibisdreiProzentaller

▼▼

Kapitel VII. anspruchsberechtigtenVäternutzendasElterngeldüberdieVaterschaftstagehinaus.

Dasbedeutet,dassdiemeistenVäterdieBetreuungihresKindesaufdieVätertageund Seite ��

denVatermonatbeschränkenundihrEngagementnichtdarüberhinausauchaufden

regulärenElterngeldbezugszeitraumausweiten.

Norwegen Inhalt

DieEinführungderspeziellenVäterzeitinNorwegenimJahr1993hatzueinerdeutlich zurück höherenBeteiligungderMänneranderFamilienarbeitgeführt,fast89Prozentder

anspruchsberechtigtenVäternutzendievergüteteElternzeit.ImDurchschnittbean-weiter spruchenVäter23Tage,14Prozentauchmehrals40Tage.EineBesonderheitdernor-

wegischenElterngeldregelungistdiestarkeAbhängigkeitderElterngeldhöhefürden

VaterandieErwerbstätigkeitderMutter.LiegtderErwerbsumfangderMutterbeiweni-

gerals75Prozent,erhältderVaternureinentsprechendreduziertesElterngeld.

Kanada

Seit2001istderAnteilderVäterinKanada,dienachderGeburtdesKindes(bezahltoder

unbezahlt)dieErwerbsarbeitunterbrochenhabenvon38auf55Prozentangestiegen.

AllerdingskehrtendiemeistenVätererheblichfrüherindieBeschäftigungzurückals

Mütter,derGroßteilbereitsnacheinemMonatund15ProzentnachsechsMonaten.

InQuebecerhöhtesichdieBeteiligungderVäteranderElternzeitdurchdieEinführung

eineseigenenProgrammsmitu.a.dreibisfünfWochen,aufdiealleinderVatereinen

Anspruchhat,von27,8ProzentimJahr2005auf48,4ProzentimJahr2006.ImVergleich

dazuhatsichderAnteilderVäter,dieElterngeldbeantragthattenoderdiesbeabsichtig-

ten,inganzKanadazwischen2005und2006mit15,0Prozentund20,0Prozentweniger

starkverändert.

Island

EinspeziellerVäteranteilimRahmenderElternzeitwurdeinIslandimJahr2000ein-

geführt.72DreiMonatesindfürdieMutterunddreiMonatefürdenVaterreserviert,

dierestlichendreiMonatekönnendieElternnachBeliebenaufteilen.Währendder

ElternzeiterhaltenBeziehereineLeistunginHöhevon80ProzentihresErwerbseinkom-

mens.Knapp90ProzentderberechtigtenVäternahmenimJahr2004dieseRegelungin

Anspruch;imDurchschnittfür90Tage,währenddieMutterimSchnitt180TageEltern-

zeitbeanspruchten.

▼▼

72Gilason,I.,ParentalLeaveinIceland.BringingtheFathersIn.DevelopmentsintheWakeofNewLegislation in2000.Hg.CentreforGenderEquality/MinistryforSocialAffairs,Akureyri2007.

Kapitel VIII. VIII. Seite �� DieZusammenarbeitvonBundund

LändernbeimGesetzesvollzug

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DasElterngeldisteineLeistungdesBundes.Dieserträgtnach§12Absatz2Bundesel-

terngeld-undElternzeitgesetzauchdieAusgabenfürdasElterngeldinHöhevongut

4MilliardenEurojährlich.DerVollzugdesGesetzeserfolgtdagegennachArtikel104a

Absatz3Satz2GrundgesetzdurchdieLänderimAuftragdesBundes.DieEinzelheiten

sindinArtikel85desGrundgesetzesgeregelt.DanachistdieEinrichtungderzuständi-

genBehördenAngelegenheitderLänder,währenddieAufsichtüberdieGesetzmäßig-

keitundZweckmäßigkeitderAusführungdergesetzlichenRegelungdemBundobliegt.

ZurGewährleistungeinerbundeseinheitlichenDurchführungdesGesetzeshaben

BundundLändergemeinsameRichtlinienentwickelt.DieRichtliniensindkeineVer-

waltungsvorschriftendesBundes,sondernzwischenBundundLändernabgestimmte

HandlungsanweisungendermitdemVollzugdesBundeselterngeld-undElternzeit-

gesetzesbeauftragtenLänderanihrejeweiligenVerwaltungsstellen.DieRichtlinien

könnenbeiBedarfgeändertwerdenundentfaltenkeineunmittelbarenRechtswir-

kungengegenüberdeneinenAntragaufElterngeldstellendenEltern.

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Kapitel IX. IX. Seite �� GeplanteGesetzesänderungen

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9.1ElternzeitfürGroßeltern

MitderinAussichtgenommenenRegelungsollenArbeitnehmerinnenundArbeitneh-

merElternzeitmitentsprechenderAbsicherungihreseigenenArbeitsplatzesbeanspru-

chenkönnen,uminbestimmtenFällenihrEnkelkind,mitdemsieineinemHaushalt

leben,betreuenunderziehenzukönnen.MitderRegelungsolleninsbesonderemin-

derjährigeElternoderEltern,dienochdieSchulebesuchenundnochnicht21Jahre

sind,unterstütztwerden.AuchdieGroßelternsollen-beiVorliegenderentsprechenden

Voraussetzungen–währendderElternzeiteinerjeweilsbiszu30Wochenstunden

möglichenTeilzeiterwerbstätigkeitnachgehenkönnen.DerElterngeldanspruchvon

mindestens300EuroMindestbetragbleibtbeiderMutter,wennauchsiemitdemKind

ineinemHaushaltlebt.

9.2ZielgenauereRegelungzu„Partnermonaten“

Vondenmaximal14BezugsmonatenkanneinElternteilbiszu12Monatefürsichnut-

zen.ZweiweitereMonatesinddemanderenElternteilvorbehalten,wennerseinevor

derGeburtdesKindesausgeübteErwerbstätigkeiteinschränktoderunterbrichtundso

aufEinkommenverzichtet.

WeildieNutzungderPartnermonateandenWegfallvorderGeburtdesKindes

erzieltenErwerbseinkommensgebundenist,eröffnetdiebisherigeRegelungin§4Bun-

deselterngeld-undElternzeitgesetzunterschiedlicheGestaltungsmöglichkeitenjenach

dem,obvorderGeburtbeideElternodernureinElternteilErwerbseinkommenerzielt

haben.WarenbeideElternteileerwerbstätig,erfülltschondieMutterdieVorausset-

zungderPartnermonateundderVaterkönnteaucheineneinzelnenElterngeldmonat

inAnspruchnehmen.

DenZielendesElterngeldesbesserentsprichteineeinheitlicheMindestbezugsdauer

vonzweiMonatenfüralleEltern,dieElterngeldinAnspruchnehmenmöchten.Mit

dieserÄnderungwirdeineintensivereBindungzumKindunterstützt.Väternwirdauch

gegenüberDrittendieEntscheidungerleichtert,sichmehrZeitfürihrKindzunehmen.

DieFlexibilitätdesElterngeldsbleibtbestehen,dadieElterngeldmonateauchweiterhin

nichtamStückgenommenwerdenmüssen,sondernfreiaufdenZeitraumderersten

14LebensmonatedesKindesverteiltwerdenkönnen.

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Kapitel IX. 9.3MehrFlexibilitätfürdieElternbeiderAntragstellung

Seite �� BeidengesetzlichenRegelungenzurAntragstellungsinddieErfordernisseeineseffek-

tivenVerwaltungsvollzugsmitdenBedürfnissenderAntragstellerabzuwägen.Schon

bisherwareineeinmaligeÄnderungdesElterngeldantragsinbesonderenHärtefällen

möglich.BesondereHärtefällewareninsbesonderederEintritteinerschwerenKrank-

Inhalt heit,SchwerbehinderungoderTodeinesElternteilsbzw.Kindesoderdieerheblich

gefährdetewirtschaftlicheExistenzderElternnachAntragstellung. zurück

DiePraxiszeigtjedoch,dassesnochweitereFällegibt,indeneneineÄnderungdes weiter ElterngeldantragsfürdieFamiliewichtigseinkann.Bekommtbeispielsweiseein

erwerbsloserElternteilwährendseinesElterngeldbezugseinenArbeitsplatzangebo-

tenundkannderbishererwerbstätigeandereElternteilElternzeitnehmen,sobesteht

einhohesInteressedaran,dieAufteilungderElterngeldbezugsmonatezuändern.

ZukünftigsollderAntragaufElterngelddaherauchohneAngabevonGründeneinmal

geändertwerdenkönnen.DieMöglichkeiteinereinmaligenweiterenÄnderungim

besonderenHärtefallbleibtunberührt.FürdieElternwirddieAntragstellunginsgesamt

flexibler.

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Kapitel X. X. Seite �� Fazit

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IndiesemDossierzumElterngeldwurdendieZieleundWirkungendesBundeseltern-

geld-undElternzeitgesetzesdetailliertausgeführtsowiedasEvaluationskonzept,die

gesellschaftlichenBewertungenundEinstellungenzumElterngeldbeschrieben.

DieAnalysemachtdeutlich,dassderVollzugdesGesetzeserfreulichgutangelaufenist

undeineÄnderungdesBEEGnachgegenwärtigemKenntnisstandnurinEinzelpunk-

tensowieinderKlärungdertechnischenHandhabungderRegelungenangezeigtist.

ErweiterteRegelungensindbeiderElternzeitfürElternvonminderjährigenMüttern

undVäternsowieMütterundVäternunter21Jahren,dienochdieSchulebesuchen,bei

derMindestbezugszeitdesElterngeldessowiebeiderFlexibilitätderAntragstellung

vorgesehen.

WennmandiegewünschtenEffektemitdentatsächlichenWirkungenvergleicht,sind

erstedeutlicheErfolgezubenennen.

1. DieVäterbeteiligunganderBetreuungdesKindeshatsichbeimElterngeldgegen-

überdemBezugbeimErziehungsgeldbisHerbst2007schonverdreifachtundein

weitererAnstiegdesVäteranteilsanderneuenLeistungwirdauf25Prozentund

mehrprognostiziert.

2. DieGeburtenratesteigtseit10Jahrenerstmalswiederan.DieDifferenzderGeburten

imJahr2007zumVorjahrliegtimpositivenBereich.

3. DasSicherungsniveauderHaushalteliegtmitdemElterngeldindenmeistenHaus-

haltenbei90bisüber100Prozent,dasElterngeldselbstmachtdabeidurchschnittlich

zwischen21und37Prozentaus.DiejungenElternmüssennachderGeburtdesKin-

desnichtmehrsohohefinanzielleEinbußenhinnehmenwievorderEinführungdes

BEEG.

4. DieDauerdergeplantenElternzeitsinkt.DieVorhersage,dassv.a.jungeMütterfrü-

herwiederindenBerufeinsteigenwollen,scheintbestätigt.

5. DieGleichstellungderGeschlechterwirddurchdiegrößereSelbständigkeitund

finanzielleUnabhängigkeitvonjungenMütterngefördert.

ZurNachhaltigkeitderFamilienpolitikwirddurchdiewirtschaftlicheStabilitätder

HaushaltssituationvonElterngeldbezieherinnenund-bezieherunddiediebessere

BalancevonFamilieundBerufbeigetragen.Entwicklungsbedarfwirdamehestennoch

beimNachteilsausgleichzwischendeneinzelnenFamilientypengesehen,fürdessen

VerwirklichungnochweitereImpulsegesetztwerdenmüssen.

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Kapitel X. FürdieLeistungsänderungwegvomeinkommensabhängigenErziehungsgeldhin

zumamEinkommensersatzorientiertenElterngeldwerdendeutlichmehrMittelbereit Seite ��

gestellt.DiestaatlicheUnterstützungkommtjetztallenElternzuGute.Esgibtwesent-

lichmehrLeistungsempfängerinnenund-empfängeralsbiszumEndedesJahres2006.

DiesesGeldstärktdieFamilienlangfristigundbefreitsievonweiterenmonetären

Abhängigkeiten.AufgrunddieserVorteilesteigtdasZustimmungsniveauzumEltergeld

Inhalt inderBevölkerungkontinuierlichanundlagbeiletztenUmfragenbereitsbeiüber

70Prozent. zurück

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