EU – Programm KULTUR (2007-2013) Graz 6. Oktober 2009 Mag. Elisabeth Pacher Bundesministerium für...

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EU – Programm KULTUR (2007-2013) Graz

6. Oktober 2009

Mag. Elisabeth PacherBundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Cultural Contact Point Austria

CULTURAL CONTACT POINT AUSTRIA

Information Beratung Mailings Workshops für AntragstellerInnen Antragscheck Hilfe bei europaweiter Partnersuche

http://www.ccp-austria.at/

THEMENÜBERSICHT

1. EU-Kulturpolitik, rechtliche Grundlagen, Entwicklung

2. EU-Programm KULTUR (2007-2013)

- Erfolgskriterien, Budgetgrundsätze und Planungsstrategien

- Best Practice

3. Überblick über EU-Förderprogramme für den Kulturbereich

4. Europäische Netzwerke im Kulturbereich und

Europäische Kulturhauptstädte

1. EU – KULTURPOLITIK, RECHTLICHE GRUNDLAGEN, ENTWICKLUNG

ENTWICKLUNG DER EU-KULTURPOLITIK

Geschichte

80er Jahre: politische Absichtserklärungen kulturelle Projekte zu unterstützen

1985: erste „Kulturhauptstadt Europas“

1992: „Kulturartikel“ 151

Kulturförderprogramme

1996: 1. Generation: Kaleidoskop, Ariane, Raphael

2000: 2. Generation: KULTUR 2000

2007: 3. Generation: KULTUR (2007-2013)

2007: EU-Kulturagenda, Arbeitsplan 2008-2010

ARTIKEL 151„Kulturartikel“

• Ziele

1. Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen Kulturerbes

2. Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in der EU

3. Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (UNESCO, Europarat)

4. Berücksichtigung kultureller Aspekte in anderen Gemeinschaftspolitiken (Kohärenz)

EU-KULTURAGENDA • Mai 2007: „Mitteilung der EK über eine europäische Kulturagenda

im Zeichen der Globalisierung“ – Bekräftigung der sozialgesellschaftlichen, ökonomischen und außenpolitische Rolle von Kultur für das „Projekt Europa“

• November 2007: Entschließung des Rates zu einer europäischen Kulturagenda

• Mai 2008: Entschließung des Rates zum Arbeitsplan für Kultur für die Jahre 2008-2010

• http://www.ccp-austria.at/view.php?id=66

EU-KULTURAGENDA

Strategische Ziele• Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs• Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität • Kultur als wichtiger Bestandteil der internationalen Beziehungen

Arbeitsmethoden• strukturierter Dialog mit dem Kultursektor (Cultural Forum, kult.

Plattformen der Zivilgesellschaft) • offene Koordinierungsmethode (Mitgliedsstaaten Arbeitsgruppen)• Mainstreaming in anderen Politikbereichen

Arbeitsplan 2008-2010: 5 Schwerpunktbereichehttp://www.ccp-austria.at/view.php?id=172

ARBEITSPLAN FÜR KULTUR 2008-2010

1) Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von KünstlerInnen und Kulturschaffenden

2) Förderung des Zugangs zur Kultur (durch Förderung von kulturellem Erbe, Vielsprachigkeit, Digitalisierung, Kulturtourismus, Mobilität von Kunstsammlungen sowie Synergien mit Bildung, insbesondere der Kunsterziehung)

3) Entwicklung von Daten, Statistiken und Methoden im Kultursektor und Verbesserung ihrer Vergleichbarkeit (EUROSTAT)

4) Nutzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere der KMU

5) Unterstützung und Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

2. EU – Programm KULTUR (2007 – 2013)

- Erfolgskriterien, Budgetgrundsätze und Planungsstrategien - Best practice

KULTUR (2007-2013)

Förderprogramm für die Vernetzung von kulturellen Organisationen in Europa

Budget: € 400 Millionen 3 Programmziele: Unterstützung der Mobilität von

Kunst- und Kulturschaffenden Unterstützung der Mobilität von

Kunstwerken Förderung des interkulturellen

Dialogs

Foto: Wolfgang Kirchner

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform

kulturelle Akteure einschließlich Unternehmen aus dem Kulturbereich, sofern diese nicht gewinnbringend tätig sind.

aus

den 27 EU – Mitgliedsstaaten Island, Norwegen und Liechtenstein Bewerberländern (Türkei, Kroatien, Mazedonien-FYROM) und Serbien westliche Balkanländern (Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien)

vorbehaltlich des Abschlusses einer Vereinbarung betreffend die Teilnahme am Programm

3 AKTIONSBEREICHE

1. Unterstützung kultureller Projekte aller Sparten

a) Mehrjährige Kooperationsprojekte (3-5 Jahre)b) Kooperationsmaßnahmen (max. 2 Jahre)c) Besondere Projekte (z.B. Europäische Kulturhauptstädte)

2. Betriebskostenzuschüsse für kulturelle Einrichtungen auf europäischer Ebene

3. Unterstützung von Analysen und Informationssammlung und –verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

KOOPERATIONSMASSNAHMEN (1.2.1)

Kreativität und Innovation: Wegbereiter für langfristige Zusammenarbeit

mind. 3 kulturelle Organisationen aus 3 teilnehmenden Ländern

Laufzeit: max. 24 Monate

Fördersumme: max. 50% (mind. € 50.000 – max. € 200.000)

Jährlich ca. 80 Kooperationsmaßnahmen

Budget: rd. € 10 Mio

MEHRJÄHRIGE KOOPERATIONSPROJEKTE (1.1)

Ausrichtung auf dauerhafte und strukturierte Zusammenarbeit mind. 6 kulturelle Einrichtungen aus 6 teilnehmenden Ländern Laufzeit: 3 – 5 Jahre Fördersumme: max. 50%

(mind. € 200.000 – max. 500.000/ Jahr) Jährlich ca. 10 mehrjährige Kooperationsprojekte Budget: rd. € 17 Mio

WICHTIGE DOKUMENTE

Programmleitfaden KULTUR (2007-2013) Instructions for Applicants eForm User Guide

http://eacea.ec.europa.eu/culture/funding/2009/call_strand_121_2009_en.php

KALENDER BIS 2013

Einreichfristen:

Koop.maßnahmen und mehrj. Koop.projekte: 1. Oktober

Literarische Übersetzungen: 1. Februar

Projekte in/mit Drittländern: 1. Mai Betriebskostenzuschüsse:

1. November

Foto: Wolfgang Kirchner

http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/calendar_en.php

ROLLE DES ANTRAGSTELLERS

Einreichung des gemeinsamen Antrags

Unterzeichnung des Fördervertrags

Verteilung der Fördersumme an die Mitorganisatoren

Verantwortung für zweckmäßige Verwendung und Abrechnung

(Final Report)

FORM DER ZUSAMMENARBEIT

Foto: Andreas Kristof, MAK NITE©

Antragsteller und Mitorganisatoren Planung Durchführung finanzielle Beteiligung aus teilnahmeberechtigten Staaten Mitorganisator: Unterzeichung eines

„Auftrags“ (Bevollmächtigung) Unterschied: Beauftragung

(Untervergabe von Dienstleistungen, Waren)

Partner Beteiligung in inhaltlicher Hinsicht:

Know-how, Erfahrungsaustausch aus teilnahmeberechtigten Ländern

oder Drittländern kein finanzieller Beitrag

BUDGETPLAN AUSGABEN = EINNAHMEN

1. Projektaktivitäten

2. Produktion, Kommunikation, Verbreitung

3. Konferenzen/ Seminare

4. Reise/Aufenthalt Verwaltungspersonal

5. Personal: Verwaltung (20%)

6. Indirekte Kosten (7%)

1. EU-Zuschuss

2. Einnahmen des Projekts

3. Eigenfinanzierung

BUDGET: FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

Zuschüsse Kofinanzierung Keine Doppelfinanzierung Förderfähige Kosten im Förderzeitraum (Laufzeit des Projekts):

keine rückwirksamen Zuschüsse Gemeinnützigkeit (non profit) Sicherheit

PROCEDERE

Einreichung der Unterlagen

(Antragsformular + Anhänge) bei der

EACEA elektronisch und per Post,

spätestens am letzten Tag der Frist

(Poststempel!) auf EN, DE oder FR

(Empfehlung)

Formelle Prüfung durch EACEA

Prüfung der Förderfähigkeitskriterien

(s.o.), des Rechtsstatus, der

Ausschlusskriterien (Konkurs,

Verurteilung, schwere berufl. Verfehlung

… ) und der operativen (Fachkenntnisse,

berufl. Qualifikation) und finanziellen

Leistungsfähigkeit (ausreichende

Finanzierungsquellen) Foto: Verein zur Erhaltung des Stephansdoms

PROCEDERE

Inhaltliche Prüfung anhand Vergabekriterien durch

Bewertungsausschuss unterstützt von Expertenjury

Bewertung der künstlerischen und kulturellen Qualität der

Vorschläge in Zusammenhang mit Programmzielen

Konsultation des Programmausschusses und des Europ.

Parlaments (mehrjähr. Projekte, 6 Wochen)

Entscheidung über Förderung durch die EK

Förderentscheidung bzw. Fördervertrag mit der Exekutivagentur

Geben Sie nicht auf, wenn das Projekt nicht ausgewählt wurde: lesen Sie die Beurteilung und reichen Sie erneut ein!!!

VERGABEKRITERIEN

1. Zusätzlicher europäischer Nutzen

2. Erreichung der besonderen Ziele des Programms (3 Ziele)

3. Qualität der vorgeschlagenen kulturellen Aktivitäten

4. Qualität der Partnerschaft

5. Erwartetes Niveau der Ergebnisse („Outputs“)

6. Bekanntmachung und Verbreitung der Aktivitäten (Kommunikationsplan!)

7. Langfristige Wirkung: Nachhaltigkeit

8. Kult. Zusammenarbeit mit Drittländern (1.3): Dimension der internat. Zusammenarbeit

Künstlerisches Konzept/

Kulturelle Inhalte + …

LITERARISCHE ÜBERSETZUNGEN (1.2.2) Ziel: möglichst weite Verbreitung der europäischer Literatur durch Förderung der

Übersetzung

Förderfähig sind Übersetzungen von belletristischen Werken aus einer europ. Sprache in eine andere:- Übersetzungen von hochwertiger Literatur auf europäischer Ebene- Übersetzungen der Literatur aus neuen Mitgliedsländern (seit 2004)

Antragsteller: ein Verlag od. eine Gruppe von Verlagen aus förderfähigen Ländern

Förderfähige Werke: Übersetzung von belletristischen Werken und alter Texte des literarischen Kulturguts

(Romane, Erzählungen, Kurzgeschichten, Theaterstücke, lyrische Werke, Comics): Übersetzung von mind. 1 und max. 10 Werken

Werke müssen bereits veröffentlicht sein

Werke dürfen noch nicht in die Zielsprache übersetzt worden sein

LITERARISCHE ÜBERSETZUNGEN (1.2.2)

Förderfähige Sprachen:

Übersetzungen aus und in Sprachen der am Programm teilnehmender Länder

Förderfähige Sprachen: offizielle Sprachen aus förderfähigen Ländern (+ Latein und Griechisch)

Nachweis der europ. Dimension (Transnationalität): Übersetzung nicht in Amtssprache desselben Landes (Beispiel: Irland – Übersetzung Englisch – Gälisch)

Werke müssen von Autoren verfasst sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines förderfähigen Landes sind

Die Zielsprache muss die Muttersprache des Übersetzers sein (Ausnahme: wenig verbreitete Sprachen)

Allgemeines:

Projektlaufzeit: max. 24 Monate

Finanzhilfeentscheidungen, Anwendung von Pauschalsätzen (außer Lyrik)

LITERARISCHE ÜBERSETZUNGEN (1.2.2)

Budget:

Zuschuss pro Antrag mind. € 2.000 und max. € 60.000 zur Deckung der Übersetzungs- und Veröffentlichungskosten

Zahlung: nach Annahme des Final Reports

Budget/ Jahr: € 2 Mio – Förderung von ca. 440 Büchern

Finanzierung auf Basis von Pauschalsätzen: belletristische Werke 1 Seite = 1.500 Zeichen Zahl der Seiten: Ausgangssprache des Buches Pauschalsätze für förderfähige Länder pro Sprache Kostensatz in Bezug auf Zielsprache

Beispiel: Übersetzung eines Buches (350 Seiten) vom Rumänischen ins Niederländische: 350 x 23,38 (Pauschalsatz NL) = € 8.183

Finanzierung auf Basis von Budgets: lyrische Werke

Deckung der Übersetzungskosten sofern diese nicht > als 50% der Gesamtkosten für Übersetzung und Veröffentlichung

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF

EUROPÄISCHER EBENE

Unterstützung von Organisationen, die gemeinsame kulturelle Erfahrungswerte mit europäischer Dimension fördern

Unterstützung der permanenten Aktivitäten (Jahresprogramm) in Form von Betriebskostenzuschüssen

Botschafter Netzwerke und Interessensgruppen Festivals Strukturen für die politische Unterstützung der Kulturagenda EU-Zuschuss: max. € 600.000 und max. 80% Budget 2009: € 7,1 Mio

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF

EUROPÄISCHER EBENE

Antragsberechtigung: Öffentliche oder private unabhängige Einrichtungen mit

Rechtspersönlichkeit; aus dem Kulturbereich; aus förderfähigen Ländern; ohne Erwerbszweck; (Behörden nicht antragsberechtigt)

Netzwerke: 1 J., Festivals 5x

Botschafter:• Vertreter der europäischen Kultur (Orchester, Chöre,

Theatergruppen, Tanzensembles• Aktivitäten in mind. 7 Ländern• Bestehen: Botschafter: seit 2 Jahren

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF

EUROPÄISCHER EBENE

Netzwerke von Interessensgruppen:• Vertretung von Kulturakteuren oder kultureller Bereiche• Mitglieder mit Sitz in mind. 15 Ländern/ bzw. 10 Ländern bei

Zusammenschluss von nationalen Verbänden• Bestehen seit 1 Jahr

Festivals: • Europäische Dimension: durch geograph. Reichweite, große europ.

Öffentlichkeitswirkung, decken mind. 7 förderfähige Länder ab• Europaweit bekannte und anerkannte Festivals• Bestehen seit 2 Jahren, mind. 5x stattgefunden

BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE FÜR KULTURELLE EINRICHTUNGEN AUF

EUROPÄISCHER EBENE

Strukturen für die politische Unterstützung der Kulturagenda• Plattformen für strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft (NGOs

aus Kultursektor, gemeinsam aus mind. 15 Ländern)• Gruppen für politische Analyse (Mitglieder aus mind. 3 Ländern)

Finanzierung• auf Basis von Pauschalsätzen pro Mitarbeiter („Grant calculator“)

Beispiel: österr. „Botschafter“: 5 Beschäftigte x € 40.295 (Pauschalsatz für Österreich) = € 201.475

• auf Basis von Budgets

FORMALKRITERIEN

Antragsformular + Originalunterschriften und Datum

Mindestzahl der Mitorganisatoren

Einrichtungen mit eigener Rechtsform

ausgeglichener Finanzplan(Gesamtausgaben = Gesamteinnahmen)

Antragshöhe und Kofinanzierung

Projektbeginn/-ende: Förderzeitraum

Anlagen und Dokumente komplett

Einreichfrist eMail und Post (Stempel)

Keine Ausschlussgründe

PROJEKTPLANUNG** Tipps

Ressourcen (personell, finanziell, Beauftragungen) Zeitmanagement Rollen im Projekt Unterschiedliche Arbeitsweisen Zielgruppen Ergebnisse (Outputs) Kommunikation Recherche aktueller eu-kulturpolitischer Entwicklungen Recherche von „best-practice“ Projekten

Tipps!!!

BEST PRACTICE 2000 - 2006

Welche Konzepte und Methoden hatten Erfolg? Welche Herangehensweisen wurden gewählt? Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich durch die

Teilnahme am EU-KULTUR-Programm?

Broschüre „Best Practice 2000-2006“

UNTERLAGEN

Informationen und Antragsunterlagen:

http://www.ccp-austria.at/

http://eacea.ec.europa.eu/culture/index_de.htm

http://ec.europa.eu/culture/index_en.htm

3. ÜBERBLICK ÜBER EU-FÖRDERPROGRAMME FÜR DEN

KULTURBEREICH

EU-FÖRDERPROGRAMME

für den Kulturbereich (Auswahl) Programme Budget

(€)

• KULTUR (2007-2013): 400 Mio

• Lebenslanges Lernen: 7 Mrd

• 7. ForschungsRP: 54 Mrd

• MEDIA 2007: 750 Mio

• ICT PSP (gesamt): 149 Mio

• EU-Strukturfonds: 347 Mrd

Förderung von

• Kulturellem Programm

• Bildung

• Entwicklung von Inhalten

• Stärkung europ. AV-Werke

• Zugang, Nutzung, Verwertung digitaler Inhalte

• Infrastruktur

http://www.europa-foerdert-kultur.info/

Online Förderführer

4. EUROPÄISCHE KULTURHAUPTSTÄDTE UND EUROPÄISCHE NETZWERKE IM

KULTURBEREICH

EUROPÄISCHE NETZWERKE IM KULTURBEREICH

Culture Action Europe http://www.cultureactioneurope.org/

IETM - Informal European Theatre Meeting http://www.ietm.org/

IETM - Mobilität im Bereich der darstellenden Kunst The Performing Arts Traveller`s Toolkit http://on-the-move.org

Network of European Museum Organisations http://www.ne-mo.org/

AEC - European Association of Conservatoires http://www.aecinfo.org

ENCATC - European Network of Cultural Administration Training Centres http://www.encatc.org/

RESÜMÉE** zusammenfassende Tipps für die Planung von EU-Kulturprojekten

Projekt mit europäischem Mehrwert?

Projekt mit transnationalem Charakter?

Gesellschaftspolitischer Kontext?

Recherche zu EU - Programmen

„Jedes Programm spricht eine eigene Sprache“

Projektbeispiele?

Aktuelle EU-Kulturthemen?

Formalitäten klären: Kriterien; Ausschreibung, Fristen, Formulare …

Ressourcen und Kofinanzierung?

Beratungsstellen kontaktieren („nationale Kontaktstellen“)

Alle Vergabekriterien erfüllt?

Sichtbarkeit (Öffentlichkeitsarbeit), Nachhaltigkeit?

EU-PROGRAMM KULTUR (2007-2013)

Mag. Elisabeth Pacher

0043 1 53120 7692

elisabeth.pacher@bmukk.gv.at

Danke für die Aufmerksamkeit

… Fragen?