Exit – Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement

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Vortrag von Carsten Schneider über Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement von der Gründung eines Wachstumsunternehmens bis zur Veräußerung. Der Vortrag fand statt im Rahmen von media.netFINANCE am 23.11.2011 im Hause von eventurecat in Berlin.

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Exit – Vertragsgestaltung und

Vertragsmanagement

Carsten Schneider

Berlin

23. November 2011

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I. Exit - Gestaltungsmöglichkeiten und Interessenlage -

Muss es immer gleich ein IPO sein?

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I. Exit - Gestaltungsmöglichkeiten und Interessenlage -

Muss es immer gleich ein IPO sein?

"Gründer"-Interessen: Long term vs.

(partial) Cash out – Share Sale 1

"Seed"-Investoren: Long term vs.

Cash out – Share Sale 2

VCs: Short to mid term invest – Share (or Asset) Sale

to (i) financial / (ii) strategic investors 3

PEs: same? 4

IPO 5

Einbringung, Umwandlung, Rückbeteiligung

bei MBO/LBO 6

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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?

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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?

"Zugriff" auf / "Kontrolle" über den Exit (Verkauf): 1

1.1 Veräußerungsbeschränkungen (Vinkulierung)

1.2 Mitveräußerungspflicht: "Drag along"

1.3 Vollmacht für Exit-Prozess (IPO oder anders), Kostenregelung

1.4 Bewertung

1.5 Mehrheitserfordernisse (für den Verkauf und "Exitability"-Sicherung,

z.B. Wechsel des Managements…)

1.6 Vesting

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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?

"Zugriff" auf Veräußerungserlös 2

2.1 Liquidationspräferenz - Modelle

2.2 Bewertung

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III. Exit und Due Diligence

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III. Exit und Due Diligence

Ursprung: angloamerikanischer Rechtskreis

(caveat emptor-Grundsatz)

Situation nach deutschem Recht: grundsätzlich

trägt Verkäufer Risiko eines Mangels

Gleichwohl ist Due Diligence mittlerweile in

Deutschland üblich.

Gründe: Ausgleich des Informationsvorsprungs,

Unzulänglichkeit des gesetzlichen Haftungsregimes

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Funktionen der Due Diligence

Risikoermittlungsfunktion

Wertermittlungsfunktion

Gewährleistungsfunktion

Beweissicherungsfunktion

Reparatur- und Gestaltungsfunktion

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Inhaltliche Schwerpunkte

Art und Weise der Geschäftsführung in der

Vergangenheit

Allgemeines Geschäftsfeld des Zielunternehmens

Interessen von Dritten

Ausstattung des Zielunternehmens

Ziel: Erlangung von Informationen über

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Ablauf der Due Diligence

Check-Liste

Kick-off Meeting

Due Diligence Report

eigentliche Due Diligence (Data Room)

Schlussbesprechung

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Due Diligence und Haftung

(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durch

Unterlassen einer Due Diligence durch Käufer? 1

Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-

pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence? 2

Haftungsrisiken für das Management

durch Offenlegung von Informationen? 3

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Due Diligence und Haftung

(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durch

Unterlassen einer Due Diligence durch Käufer? 1

• Bei Handelskauf Untersuchungspflicht nach Ablieferung

der Kaufsache aus § 377 HGB

• Vereinzelt: Unterlassen der DD ist grob fahrlässig

gem. § 442 Abs. 1 S. 2 BGB (Verkehrsitte)

• Anders h.M.: Über § 377 HGB hinaus keine Prüfungspflicht

Kein Haftungsausschluss aufgrund Unterlassen der Due Diligence

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Due Diligence und Haftung

(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durch

Unterlassen einer Due Diligence durch Käufer? 1

Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-

pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence 2

Kaufrecht

Gewährleistungsrecht culpa in contrahendo

Deliktsrecht Strafrecht

Mögliche Haftungsgrundlagen

Haftungsrisiken für das Management

durch Offenlegung von Informationen 3

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Due Diligence und Haftung

(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Haftungsrisiken für das Management

durch Offenlegung von Informationen 3

• Geheimhaltungspflicht des Geschäftsführers aus Treuepflicht

• Verletzung ist Straftat gem. § 85 GmbHG

• Informationsweitergabe durch Geschäftsführer nur zulässig

mit Zustimmung aller Gesellschafter

3.1 Situation in der GmbH:

• Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG

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Due Diligence und Haftung

(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)

Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-

pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence

Haftungsrisiken für das Management

durch Offenlegung von Informationen 3

• Geheimhaltungspflicht des Vorstands aus § 93 Abs. 1 S. 3 AktG

• Verletzung ist Straftat gem. § 404 AktG

• Informationsweitergabe durch Vorstand nur zulässig bei eigenem

überwiegenden Offenlegungsinteresse der Gesellschaft

3.2 Situation in der AG:

• Schadensersatzpflicht nach § 93 Abs. 2 AktG

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IV. Exit - kein Thema für "später",

Thema ab "Day One"

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IV. Exit - kein Thema für "später",

Thema ab "Day One"

Beteiligungsvertrag / Satzung /

Gesellschaftervereinbarung 1

Vertragsmanagement – sinnvoll:

"laufende, permanente (Verkaufs-) Due Diligence" 2

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