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Fachtag „Fragen der Abgrenzung und Schnittstellen der Hilfen nach §§§§§§§§ 53/54 und §§§§§§§§ 67/68
SGB
Potsdam 23.02.2017
Thema: Hilfe- Plan-Prozesse und
Gesamtplanung §§§§§§§§67/68 SGB XII
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Was erwartet Sie zu diesem Thema:
1. gesetzliche Regelungen1.1 Regelungen zum Gesamtplan1.2.Bespiele aus Hamburg
2. Der Hilfeplanprozess
3. Hilfeplanprozesse in der LHP
4. Klienten und Beratungsprozesse
5. Hinweise aus dem Vortrag von Gerald Hüther zur Potentialentfaltung
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1. Gesetzliche Regelungen
§ 67 LeistungsberechtigtePersonen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialenSchwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1
vor.§ 68 Umfang der Leistungen(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen , die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten , insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.
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1.2 Regelungen zum Gesamtplan- DVO§ 69
(1) Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel , die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen , die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern……. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Hilfesuchende verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken.
(3) Bei der Ermittlung und Feststellung des Hilfebedarfs sowie bei der Erstellung und Fortschreibung eines Gesamtplanes sollen die Hilfesuchenden unter Berücksichtigung der vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten beteiligt werden. Wird ein Gesamtplan erstellt, sind der ermittelte Bedarf und die dem Bedarf entsprechenden Maßnahmen der Hilfe zu benennen und anzugeben, in welchem Verhältnis zueinander sie verwirklicht werden sollen. Dabei ist der verbundene Einsatz der unterschiedlichen Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach anderen Leistungsgesetzenanzustreben. Soweit es erforderlich ist, wirkt der Träger der Sozialhilfe mit anderenam Einzelfall Beteiligten zusammen; bei Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Zusammenwirken mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich.
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1.3 Gesamtplan
Wird ein Gesamtplan erstellt, sind der ermittelte Bedarf und die den Bedarf entsprechenden Maßnahmen der Hilfe zu benennen und anzugeben in welchem Verhältnis zueinander sie verwirklicht werden sollen. Dabei ist der verbundene Einsatz unterschiedlicher Hilfen ..anzustreben.
Gesamtplan und Maßnahmen sind zu überprüfen, sobald Umstände die Annahme rechtsfertigen, dass die Hilfe nicht oder nicht mehr zielgerichtet ausgestaltet ist oder Hilfesuchende
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Gesamtplan (theoretisch) vorgesehen für mehrfache Problemlagen-besondere Soziale Schwierigkeiten und Alkohol-
und/oder psychische Erkrankungen-besondere soziale Schwierigkeiten bei jungen Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr-besondere soziale Schwierigkeiten bei älteren und/oder pflegebedürftigen
Es gibt bei mehrfachen Problemlagen keinen Vorrang oder Nachrang der Bedarfe. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor, wenn sie den konkreten Bedarf aus §§67 auch tatsächlich decken
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Bedarfe Leistungen
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Täglicher Lebens-bedarf
Dach über dem Kopf
Bedarfe nicht Leistungen
Besondere Lebensverhältnisse
verbunden mit sozialen schwierigkeiten
Erziehungsbedarf bei
Kindern und Jugendlichen
Bedarf bei Sucht und
Behinderung
Pflegerischer Bedarf
Hilfe nach SGB II/XII
Ordnungs
recht
LeistungenHilfen nach §§ 67-69
SGB XII
Jugendhilfe nach SGB VIII
Eingliede-rungshilfe
Hilfe zur Pflege
Beispiel Gesamtplan Hamburgaus AA zur Umsetzung des §§ 67/69 SGB XIIEin Gesamtplan wird erstellt, wenn
-planvolles abgestimmtes Handeln mehrerer Stellen über einen längeren Zeitraum notwendig ist-vor Beginn der Maßnahme den Bedarf feststellen-alle Betroffenen beteiligen-Einbeziehung Jugendhilfeträger nach Ermessen-Instrument zur Dokumentation des bestehenden Hilfebedarfs-dient der Koordinierung -dient der Prüfung der Zielerreichung-Standardisierter Gesamtplan darin gibt es 9 Bereiche und pro Bereich wird ein Ziel, die Leistungen zur Zielerreichung erforderlich sind, sowie der Leistungserbringer und der Zeitraum benannt
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Einschätzungen aus der Praxis zum Gesamtplan
Im Land Brandenburg Anwendung in welcher Kommune?---In der Landeshauptstadt Potsdam wird ein Gesamtplan bisher nicht angewendet, weil:-Gewährung paralleler Hilfen i.d.R. wegen der Vorrangfestlegung nicht bewilligt wird-passgenaue Angebote fehlen, die Multiproblemlagen bedienen könnten-Klienten teilweise mit zu vielen Helfern/Hilfen überfordert sind-Eingliederungshilfe von Klienten abgelehnt wird, weil Eltern oder erwachsenen Kinder zu den Kosten herangezogen werden
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2- Der HilfeplanprozessDer Beginn des Prozesses bestimmt den Prozess..
Was ist hilfreich?Stabile BezugspersonenEntscheidend Erstkontakt
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Bedarfsklärung
Maßnahmen vereinbaren
Betroffene in jedem Schritt beteiligen
Ziele
Beispiel eines Hilfeplanes
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bes. soz.
Schwierig-
keit
bes. LVMaßnahme Ziel Bis wann Wer/
wie
Schwierigk.-auf dem Wohnungs-markt
Keine gesicherte Unterkunft
WBS beantragenWohnraumsuche
Eigene gesicherte Unterkunft
Ende Bewilligungs-zeitraum
Schwierigk.-Ämter und Behörden
Ungesicherte Existenz
Beantragung Transferleistungen
Existenzsicherung
Schwierigk.Arp.platz-suche
Keine Ausbildung kein Arbeitsplatz
AusbildungssucheMinijob
Ausbildung/Arbeitsplatz vorhanden
Gewalt-prägende Umstände
GewaltätigenLG nach gewaltschutzGesetz der WE verweisen
Gesicherte Lebensumstände
Problem interaktionmit der sozialen Umwelt
Keine sozialen Bezüge
Mutter ausfindig mach und Kontaktaufbauen
Stabile familiäre Beziehung aufbauen und pflegen
Sicht der Beteiligten auf den Hilfeplanprozess
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Klienten Leistungserbringer Kostenträger LHP
-sehen oft vordergründig Ziele Ruhe und materielle Absicherung - therapeutische Unterstützung und Reha auf dem letzten Platz
Steht zwischen den Anforderungen der Klienten und Kostenträger
Hilfe zur Selbsthilfe
-fühlen sich ausgegrenzt, als Objekte der Planung der Hilfen und als solche fühlen sie sich abhängig von Fremdhilfe
Einerseits konkrete Ziel/ und Zeitvorgaben- oder auch druck, wenn Bewilligungszeiträume starr
Nachhaltigkeit,
- Wünschen sich das der Helfer ihre Individualität akzeptiert und nicht als Symptom der sich bestätigen Defizite mit der Ziel der Veränderung auf der Agenda des Hilfplans setzen
Anderseits Kostendruck Existenzsicherung, Grundbedürfnisse sicherstellen
Kliententypen-aktiv fordernd-genügsam offen-Passiv misstrauisch
BewusstmachenMotivationsarbeitMitnehmen begleiten
Klienten der Wohnungslosenhilfe brauchen nicht mehr Druck sondern mehr ZeitWer sind unsere Klienten? Menschen, die oft ihr Leben in Jugendhilfemaßnahmen begonnen haben, JVA Erfahrungen, gewaltprägende Umstände erlebten- wenig Vertrauen, Wertschätzung und gesehen werden und oft unzuverlässige Bindungen erlebt haben
-unangemessene und zur Unzeit formulierte Zielfestschreibungen führen zu Distanzierungen geben sich häufig mit der Sicherung der Grundbedürfnisse zufrieden-trauen sich weniger zu und leben die Differenz zum bürgerlichen Ideal in ihrer Realität als Außenseiter- Menschen auf dem Weg des Scheiterns-Diese Position des Außenseiters auf zu geben ist zweischneidigEmpfehlung-umfassende Akzeptanz-genauen Zeitpunkt abpassen um die Motivationsreife arbeiten zu können-kleinschrittige, selbstwerterhöhende Prozesses deren Ablauf und Geschwindigkeit sich an den Einzelnen Klient orientiert
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Überblick über die Aufgaben des Bereiches Wohnen in der LHP
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Wohnungssicherung
• Sozialarbeit
• Darlehensgewährung für Miet- und Energieschulden
• Ambulante und stationäre Hilfe § 67
• Obdachlosenunter-bringung
• Verwaltung WE LHP Unterbringung
Wohnungswesen
• WBS
• Benennung
• Einbindung Fördervorhaben
• Wohnungskataster
• Mietspiegel
• Wohnungsmarktbericht
Wohngeld
• Wohngeld
• Lastenzuschuss
Gewährung der Hilfe nach § 67 in der LHP
-Erstgespräche finden grundsätzlich beim Sozialarbeiter statt ausführliche AnamneseAntrag selbst sehr niederschwellig-mit dem Klienten im Gespräch Ziele herausarbeiten -Ziele sind Gegenstand des Bewilligungsbescheides-Stunden werden im Block bewilligt, d.h. können je nach Bedarf im Bewilligungs-zeitraum verwendet werden
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Angebote der Hilfe nach § 67 in der LHP
Folgende Angebote:-3 Träger ambulante Beratung und Begleitung-1 Träger ambulant betreutes Wohnen für 18-27 jährige-in Kombination mit § 41 SGB VIII mit 16 Plätzen-1 Träger ambulant betreutes Wohnen nach § 53 und § 67 mit 9 Plätzen
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Hilfeplanvorgaben- gemäß SMART-Ziele
-kurz, mittel und langfristige Ziele-Zielbenennung-Bedarfsbeschreibung-Wer ist verantwortlich-bis wann-Hilfeplanfortschreibung mit Verlängerungsantrag bzw. Entwicklungsbericht, wo sind Defizite und was ist schon erreicht
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Beratungstypen
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Besucher Klagender Kunde
Ich will nichtZwangskontext
Typisches Opfer, Verbale /nonverbale Bereitschaft zur Problemlösung
Weigert sich Probleme einzugestehen
spricht viele Probleme an, will nichts zur Lösung beitragen
Kein Auftrag
Ich will nicht Ich kann nicht Ja, ich will
Kampfmuster Abgabemuster Ich brauche Hilfe
Was ist hilfreich aus unserer Erfahrung?Bewusst machen, dass es um Verhaltensänderung bei den Klienten geht!-guter Erstkontakt- Zeit nehmen- gute Übergabe
-Ressourcen aufspüren- „Schatzsuche“
-Umgang mit Widerständen
-Klienten da abholen wo sie stehen
-Vorher klären, was sollte auf keinen Fall passieren?
-Wer erfährt von den Ergebnissen?
Ziele müssen dem Klienten wichtig sein
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Potentialentfaltung nach Gerald Hüther
-Erfahrungen- gehen unter die Haut und bilden die Haltung-ähnliche Erfahrungen führen zur inneren Überzeugung-Wenn Klienten ungünstige Erfahrungen haben- braucht es positive Erfahrungen um diese umzukoppeln-Begleiter sollten deshalb:. Einladen : d.h. dazu einladen eine andere
Lebenserfahrung zu machen- setzt mögen des Klienten voraus.Ermutigen : Mut haben daran zu glauben das es geht
(Helfer und Klient). Inspirieren - den anderen begeistern (Begeisterung ist Dünger fürs Gehirn)- setzt eigene Begeisterung des Begleiters voraus damit der Funke überspringt-Klient muss spüren, dass er gemeint ist
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Landeshauptstadt PotsdamBereich Wohnen0331/289-2680wohnen@rathaus.potsdam.de
www.potsdam.de/wohnen
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich hoffe es hat
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