Finanzielle Auswirkungen des RV- Leistungsverbesserungsgesetzes.

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Finanzielle Auswirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes

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Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Verbesserte Leistungen rund um die Rente• „Mütterrente“• Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten• abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr

Inkrafttreten: 01.07.2014

• demografische Anpassung der Ausgaben für Teilhabe

Inkrafttreten: 01.01.2014

Änderung im Bereich Teilhabe (Rehabilitation)

3

„Mütterrente“

Zuschlag Bestandsrentner

Erhöhung = 1 EP / Kind28,61 EUR26,39 EUR (Ost)

01.07.14

BestandsrentnerZuschlag Entgeltpunkte

Kinder-erziehungszeiten

vor 1992

wenn

in der Rente eine Kindererziehungszeit für den 12. Kalendermonatnach Ablauf der Geburt angerechnet wurde

kein Anspruch auf Leistungen für Kindererziehung (KE) besteht,(§ 294 ff. SGB VI / Mütter vor 1921 / 1927(Ost))

4

„Mütterrente“

Mütter vor 1921/ 1927 (Ost)

2-fach aktueller Rentenwert

(heute) 28,61 auf 57,22(heute) 26,39 auf 52,78 (Ost)

01.07.14Kindesgeburtvor 1921 bzw. 1927

Erhöhung der Leistung für KE

5

4 Kindermtl. Rente (Brutto) 243,00

„Mütterrente“

Zuschlag Bestandsrentner

Erhöhung = 4 EP4 x 28,61 EUR 114,44Rente (Brutto) neu 357,44

01.07.14

Bestandsrentner Zuschlag Entgeltpunkte

Kinder-erziehungszeiten

vor 1992

Beachte• Kranken- / Pflegeversicherungsbeitrag• ggf. Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente• ggf. Steuer• keine Auswirkung auf Rentenberechnung im Übrigen• Auszahlung der Nachzahlung ab 01.07.14 bei DRV Oldenburg-Bremen im September (23. – 25.), ca. 106.000 Fälle• durchschnittlich 2,6 Kinder; Nachzahlungsbetrag ca. 31 Mio. EUR

Beispiel in EUR

6

„Mütterrente“

Rentenbeginn ab 01.07.14

wenn

Erziehung im Inland

Elternteil ab 1921 / 1927(Ost) geboren

Rentner

Kinder-erziehungszeiten

vor 1992

12 Kalendermonate / Kind

01.07.14

Beachte: Ausschlussprüfung Beamte

Kein Rentenbezug am 30.06.14

24 Kalendermonate / Kind

7

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Höhere Rente

Rentner EM-Rente4 Jahre

„Günstiger-prüfung“

(von 60 auf 62)

Anhebung Zurechnungszeit

01.07.14

EintrittErwerbs-

minderung

8

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

„Günstigerprüfung“

Vergleich

Berechnung mit allen Zeitenbis zum Eintritt der Erwerbsminderung

Berechnung ohne die letzten 4 Jahrebis zum Eintritt der Erwerbsminderung

höhere Bewertung wird der Rentenberechnung

zugrunde gelegt

9

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Dauer der Zurechnungszeit – Rente ab 01.07.14

Erwerbsminderung / Tod19.08.13

62. Geburtstag(Kalendermonat)

31.07.40

324 Kalendermonate

Beispiel

Versicherter geboren 10.07.78

Beginn Ende

Beachte

Bei Weitergewährungen ab 01.07.14 verbleibtes bei der bisherigen Anrechnung

10

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Beginn ab 01.07.14

Rente ohne Minderung

63 Jahre

kein früherer Rentenbeginn

Beachte

• Wartezeit• Anhebung der Altersgrenze• Hinzuverdienstgrenze

11

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wartezeitregelung ab 01.07.14

Wartezeit 45 Jahre

Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte• Kindererziehung• Pflege• Wehr- / Zivildienst

Berücksichtigungszeiten

Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit

freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge)

Ersatzzeiten

Ausnahmen

Möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!

Monate versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung

Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten• Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung• Leistungen bei Krankheit• Übergangsgeld

12

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Pflichtbeiträge durch Bezug von• Arbeitslosengeld II• Arbeitslosenhilfe

Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting

sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei• Arbeitslosengeld II• Arbeitslosenhilfe• Mutterschutz• schulische Ausbildung

nicht anrechenbar

Wartezeitregelung ab 01.07.14

freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge)

00310631

13

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

00310531

Pflichtbeiträge / Anrechnungszeitenfür Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

Rentenbeginn

2 Jahre

nicht anrechenbar

Wartezeitregelung ab 01.07.14

Ausnahme bei Insolvenz oder

vollständigen Geschäftsaufgabedes Arbeitgebers

14

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

5654 55 5857 6059 6261

46

810

1214

1618

2022

63Geburt 1953

Alter

Altersgrenze

Altersgrenze

pro Geburtsjahr / 2 Monate

Anhebung der Altersgrenze – Übergangsregelung ab 01.07.14

65

64

63

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Budget für Leistungen zur Teilhabe (§ 220 SGB VI)

Bis 2013: Fortschreibung des Gesamt-Budgets ausschließlich auf Basis der Entwicklung der Entgelte

Von 2014 bis 2050: zusätzliche Berücksichtigung einer Demografiekomponente

Die Demografiekomponente bemisst sich am Verhältnis der Reha-intensiven Jahrgänge (45 bis 67 Jahre) zur Gesamt-Erwerbsbevölkerung (20 bis 67 Jahre).

Gegenüber dem bisherigen Verfahren ergibt sich bis 2024 ein Anstieg des Budgets, danach eine Absenkung.

Für die allgemeine Rentenversicherung beträgt der Budget-Anstieg in 2014 gegenüber dem bisherigen Verfahren rd. 115 Mio. EUR.

Der endgültige Anteil am Teilhabe-Budget der DRV Oldenburg-Bremen in 2014 steigt gegenüber dem vorläufigen Anteil um rd. 1,7 Mio. EUR auf rd. 69,6 Mio. EUR an.

Se

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Finanzsituation 2013

Endgültiges Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung

Einnahmen 254,7 Mrd. EUR

Ausgaben 252,8 Mrd. EUR

Haushaltssaldo + 1,9 Mrd. EUR

Nachhaltigkeitsrücklage 32,0 Mrd. EUR

In Monatsausgaben 1,80

Seite

17

Prognose der Kosten (in Mrd. EUR)

• Anteil DRV Oldenburg-Bremen in 2014: 45,655 Mio. EUR (= 0,9925 %)

• Anteil DRV Oldenburg-Bremen in 2015: 96,240 Mio. EUR (= 1,0025 %)

18

Erhöhung des Bundeszuschusses 2019 bis 2022 (in Mio. EUR)

- Anteil DRV Oldenburg-Bremen: rd. 9,2 Mio. EUR jährlich

- Die Erhöhungsbeträge werden bei der Fortschreibung des Bundeszuschusses (entsprechend der Bruttolohn- und Beitragssatzentwicklung) berücksichtigt.

19

Kosten der Maßnahmen

Gesamtkostenschätzung

2014 – 2020: 60 Mrd. EUR davon tragen:

- Beitragszahler 60 %

- Rentner 25 %

- Steuerzahler 15 %

2014 – 2030: 160 Mrd. EUR- Der Anteil der Steuerzahler steigt auf maximal 25 %

- Rentner und Beitragszahler tragen auf längere Sicht jeweils rd. 37,5 %

Seit

20

Auswirkungen auf die Rentenanpassung im Folgejahr

21

Auswirkungen der Maßnahmen

22

Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau*

*Ohne Beitragsabsenkung im Jahr 2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

24

Demografische Anpassung der Ausgaben für Rehabilitation

Reha-Leistung

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

1,00

0,95

Jährliche Ausgabe für Leistungen zur Teilhabe werden bedarfsgerechtunter Berücksichtigung einer Demografiekomponente fortgeschrieben.

1,0192

0,9935 0,99430,9863

0,99750,9914

25

Entwicklung von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage